Recht Flashcards

1
Q

Defintion Willenserklärung

A

Ist eine private Äußerung eines auf einen Rechterfeld gerichteten Willens.
Dem inneren Willen und der Äußerung dieses Willens.’

Willensäußerung mit dem Ziel, rechtlich etwas zu erreichen

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2
Q

Definition Vertrag

A

Der Vertrag ist eine Form des Rechtsgeschäfts und kann als Willenserklärung zwischen (mind. zwei) den Vertragsparteien bezeichnet werde.

Angebot und Annahme.

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3
Q

Definition Verpflichtungsgeschäft

A

begründen ein Schuldverhältnis

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4
Q

Definition Verfügungsgeschäft

A

Verfügungsgeschäfte sind alle Rechtsgeschäfte, die auf eine Rechtsänderung gerichtet sind.

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5
Q

Was ist das Abstraktionsprinzip?

A

Das Abstraktionsprinzip besagt, dass das obligatorische Verpflichtungsgeschäft und das anschließende oder zeitgleich ausgeführte dingliche Verfügungsgeschäft rechtlich getrennt voneinander betrachtet werden

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6
Q

Was ist ein Objektiver Tatbestand (bei einer Willenserklärung)

A
Ein objektiver Tatbestand ist die Äußerung des Willens (in einer Willenserklärung)
Verwirklichung:
- ausdrückliche Erklärung
- schlüssige Erklärung (konkludiert)
- "SCHWEIGEN" - grundsätzlich keine WK
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7
Q

Was ist ein subjektiver Tatbestand?

A

Ist der innere Wille

  • Handlungswille (bewusster Willensakt)
  • Erklärungswille (Erklärungsbewusstsein (Bewusstsein rechtserheblich zu handeln)
  • Geschäftswillen, Wille mit der Erklärung eine ganz bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen
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