Recht Flashcards

1
Q
  1. Was ist zu tun, wenn vor Antritt der Fahrt nicht feststeht, wer Schiffsführer ist?
A
  1. Der verantwortliche Schiffsführer muss bestimmt werden.
  2. Der verantwortliche Schiffsführer muss gewählt werden.
  3. Ein Inhaber eines Sportbootführerscheins muss die Fahrzeugführung übernehmen.
  4. Ein Inhaber eines Sportbootführerscheins muss die Verantwortung übernehmen.

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2
Q
  1. In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden?
A
  1. Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
  2. Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
  3. Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
  4. Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.

Antwort: 2

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3
Q
  1. Für welche Sportboote ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben?
A
  1. Für Sportboote von weniger als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung und mehr als 15 m Länge.
  2. Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung und mehr als 20 m Länge, auf dem Rhein von mehr als 3,68 kW (5 PS) Nutzleistung und mehr als 15 m Länge.
  3. Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung und weniger als 20 m Länge, auf dem Rhein von mehr als 3,68 kW (5 PS) und weniger als 15 m Länge.
  4. Für Sportboote von weniger als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung und weniger als 15 m Länge.

Antwort: 3

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4
Q
  1. Auf welchen Gewässern gilt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen?
A
  1. Auf allen Landesgewässern.
  2. Auf den Bundeswasserstraßen und allen Landesgewässern.
  3. Auf allen Seewasserstraßen.
  4. Auf den Bundeswasserstraßen im Binnenbereich.

Antwort: 4

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5
Q
  1. Aus welchen Gründen muss der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen entzogen werden?
A
  1. Bei fehlender Tauglichkeit oder fehlender Zuverlässigkeit.
  2. Bei zweifelhafter Tauglichkeit wegen Alkoholmissbrauch.
  3. Bei zweifelhafter Zuverlässigkeit aus Altersgründen.
  4. Bei fehlender Zuverlässigkeit nach einer begangener Ordnungswidrigkeit.

Antwort: 1

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6
Q
  1. Was beinhaltet die allgemeine Sorgfaltspflicht?
A
  1. Gefährdung von Menschenleben, Beschädigungen an Fahrzeugen, Anlagen oder Ufern und Beeinträchtigung der Umwelt.
  2. Vermeidung der Gefährdung von Menschenleben, von Beschädigungen an Fahrzeugen, Anlagen oder Ufern, Behinderung der Schifffahrt und Beeinträchtigung der Umwelt.
  3. Es ist alles zu tun, was zur Vermeidung der Gefährdung von Menschenleben, Behinderung der Schifffahrt und Beeinträchtigung der Umwelt nötig ist.
  4. Es ist alles zu tun, was zur Vermeidung von Beschädigungen an Fahrzeugen, Anlagen oder Ufern, Behinderung der Schifffahrt und Beeinträchtigung der Umwelt nötig ist.

Antwort: 2

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7
Q
  1. Unter welchen Umständen darf von den geltenden Bestimmungen über das Verhalten im Verkehr auf den Binnenschifffahrtsstraßen abgewichen werden?
A
  1. Bei unmittelbar bevorstehender Begegnung.
  2. Bei unmittelbar bevorstehendem Überholvorgang.
  3. Bei unmittelbar drohender Gefahr für sich oder andere.
  4. Bei mittelbar drohender Gefahr für sich oder andere.

Antwort: 3

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8
Q
  1. Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen, mit Ausnahme des Rheins, erfüllen, wenn die größte Nutzleistung der Antriebsmaschine 11,03 kW oder weniger beträgt?
A
  1. Nachweis der Zuverlässigkeit.
  2. Mindestalter 14 Jahre.
  3. Besitz eines Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine oder eines gleichgestellten Befähigungszeugnisses.
  4. Mindestalter 16 Jahre.

Antwort: 4

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9
Q
  1. Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf dem Rhein erfüllen, wenn die Nutzleistung der Antriebsmaschine mehr als 3,68 kW beträgt?
A
  1. Besitz eines Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine oder eines gleichgestellten Befähigungszeugnisses.
  2. Nachweis der Zuverlässigkeit.
  3. Mindestens 14 Jahre.
  4. Mindestalter 16 Jahre.

Antwort: 4

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10
Q
  1. Welche Anforderungen werden an die Person gestellt, mit der der Schifffsführer das Ruder eines Sportbootes mit Antriebsmaschine auf Binnenschiffffahrtstraßen besetzen will?
A
  1. Sie muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
  2. Sie muss mindestens 18 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
  3. Sie muss mindestens 16 Jahre alt und Inhaber des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine sein.
  4. Sie muss mindestens 14 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.

Antwort: 1

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11
Q
  1. Wo erhält man Auskünfte über Verkehrsbeschränkungen und aktuelle Informationen über Binnenschifffahrtsstraßen?
A
  1. Bei einem Wasserwirtschaftsamt und bei der Wasserschutzpolizei.
  2. Bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, im Internet unter www.elwis.de und bei der Wasserschutzpolizei.
  3. In der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Teil II.
  4. In der Binnenschiffsuntersuchungsordnung.

Antwort: 2

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12
Q
  1. Wozu muss der Rudergänger eines Sportbootes zur sicheren Steuerung in der Lage sein?
A
  1. Alle Informationen und Weisungen zu empfangen und zu geben.
  2. Alle Schallzeichen wahrnehmen zu können und nach allen Seiten genügend freie Sicht zu haben.
  3. Alle Informationen und Weisungen zu empfangen und zu geben, alle Schallzeichen wahrzunehmen und nach allen Seiten genügend freie Sicht zu haben.
  4. Alle Informationen und Weisungen zu empfangen und zu geben und nach allen Seiten genügend freie Sicht zu haben.

Antwort: 3

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13
Q
  1. Bis zu welcher Schiffslänge berechtigt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Ausnahme des Rheins zum Führen eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen?
A
  1. Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (mit Ruder und Bugspriet).
  2. Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (ohne Ruder und Bugspriet).
  3. Bis zu einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet).
  4. Bis zu einer Länge von weniger als 15 m (mit Ruder und Bugspriet).

Antwort: 3

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14
Q
  1. Wo findet man die allgemeinen Verkehrsregeln für die Binnenschifffahrtsstraßen und den Rhein?
A
  1. Binnenschiffsuntersuchungsordnung, Rheinschifffahrtspolizeiverordnung.
  2. Moselschifffahrtspolizeiverordnung, Donauschifffahrtspolizeiverordnung.
  3. Wassermotorräderverordnung, Wasserskiverordnung.
  4. Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Rheinschifffahrtspolizeiverordnung.

Antwort: 4

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15
Q
  1. Wo findet man die allgemeinen Verkehrsregeln für die Mosel und die Donau?
A
  1. Moselschifffahrtspolizeiverordnung, Donauschifffahrtspolizeiverordnung.
  2. Donauschifffahrtspolizeiverordnung, Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
  3. Moselschifffahrtspolizeiverordnung, Binnenschiffsuntersuchungsordnung.
  4. Wassermotorräderverordnung, Wasserskiverordnung.

Antwort: 1

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16
Q
  1. Wo findet man Regeln für den Verkehr von Wassermotorrädern und für das Wasserskilaufen?
A
  1. Moselschifffahrtspolizeiverordnung, Donauschifffahrtspolizeiverordnung.
  2. Wassermotorräderverordnung, Wasserskiverordnung.
  3. Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Rheinschifffahrtspolizeiverordnung.
  4. Moselschifffahrtspolizeiverordnung, Binnenschiffsuntersuchungsordnung.

Antwort: 2

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17
Q
  1. Wie wird die Schifffahrt vom Erreichen bestimmter Wasserstände und Hochwassermarken informiert?
A
  1. Durch Aushang bei Hafenämtern und Schleusen.
  2. Durch Aushang bei Wasserschutzpolizei-Stationen.
  3. Durch Nautischen Informationsfunk, Information im Rundfunk, im Fernsehen und im Internet.
  4. Durch Bekanntgaben der Hochwasserschutzzentrale.

Antwort: 3

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18
Q
  1. Wo kann der Sportbootfahrer vor Ort das Erreichen bestimmter Wasserstände und Hochwassermarken feststellen?
A
  1. An den Aushängen bei Hafenämtern und Schleusen.
  2. An den Aushängen bei Wasserschutzpolizei-Stationen.
  3. An den Pegeln und den Einsenkungsmarken der Fahrzeuge.
  4. An den Pegeln und ausgewiesenen Hochwassermarken.

Antwort: 4

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19
Q
  1. Welche Auswirkungen kann das Erreichen der Hochwassermarke I für die Sportschifffahrt haben?
A
  1. Geschwindigkeitsbeschränkung und Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Sprechfunk.
  2. Einstellung der Schifffahrt.
  3. Verbot der Schifffahrt bei Nacht und unsichtigem Wetter.
  4. Überholverbot und Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Sprechfunk.

Antwort: 1

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20
Q
  1. Welche Auswirkungen hat das Erreichen der Hochwassermarke II für die Sportschifffahrt?
A
  1. Geschwindigkeitsbeschränkung und Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Sprechfunk.
  2. Überholverbot und Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Sprechfunk.
  3. Einstellung der Schifffahrt.
  4. Verbot der Schifffahrt bei Nacht und unsichtigem Wetter.

Antwort: 3

21
Q
  1. Was ist in Kanälen verboten?
A
  1. Wenden.
  2. Überholen.
  3. Begegnen.
  4. Ankern.

Antwort: 4

22
Q
  1. Wo besteht ohne besondere Bezeichnung der Stellen bzw. Strecken ein allgemeines Liegeverbot?
A
  1. Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen.
  2. Auf Schifffahrtskanälen und vor Schleusenkanälen.
  3. Vor Brücken und Hochspannungsleitungen.
  4. Vor Brücken und nach Hochspannungsleitungen.

Antwort: 1

23
Q
  1. In welcher Reihenfolge fahren Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, und Kleinfahrzeuge, die gemeinsam geschleust werden sollen, in die Schleuse ein?
A
  1. Kleinfahrzeuge fahren vor den Fahrzeugen, die nicht Kleinfahrzeuge sind und vor Aufforderung durch die Schleusenaufsicht in die Schleuse ein.
  2. Kleinfahrzeuge fahren erst nach den Fahrzeugen, die nicht Kleinfahrzeuge sind und nach Aufforderung durch die Schleusenaufsicht in die Schleuse ein.
  3. Kleinfahrzeuge fahren vor den Fahrzeugen, die nicht Kleinfahrzeuge sind und ohne Aufforderung durch die Schleusenaufsicht in die Schleuse ein.
  4. Kleinfahrzeuge fahren nach den Fahrzeugen, die nicht Kleinfahrzeuge sind und ohne Aufforderung durch die Schleusenaufsicht in die Schleuse ein.

Antwort: 2

24
Q
  1. Wo kann man von bestehenden Höchstgeschwindigkeiten auf den Binnenschifffahrtsstraßen Kenntnis erhalten?
A
  1. In der Binnenschiffsuntersuchungsordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
  2. In der Sportbootführerscheinverordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
  3. In der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
  4. In der Binnenschifferpatentverordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.

Antwort: 3

25
Q
  1. Wo ist die Geschwindigkeit zu vermindern, um Sog und Wellenschlag zu vermeiden?
A
  1. Vor Einmündungen, an Lade-, Lösch- und Liegeplätzen, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren, auf gekennzeichneten Strecken, in der Nähe schwimmender Geräte bei der Arbeit.
  2. Vor Hafeneinmündungen, an Lade-, Lösch- und Liegeplätzen, in der Nähe frei fahrender Fähren, auf gekennzeichneten Strecken, in der Nähe schwimmender Geräte bei der Arbeit.
  3. Vor Hafeneinmündungen, an Lade-, Lösch- und Liegeplätzen, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren, auf gekennzeichneten Strecken, in der Nähe schwimmender Schifffahrtszeichen.
  4. Vor Hafeneinmündungen, an Lade-, Lösch- und Liegeplätzen, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren, auf gekennzeichneten Strecken, in der Nähe schwimmender Geräte bei der Arbeit.

Antwort: 4

26
Q
  1. Wie muss ein Fahrzeug ausgerüstet sein, um bei unsichtigem Wetter zu fahren?
A
  1. Mit einer für die Binnenschifffahrt zugelassenen funktionsfähigen Radaranlage und einer Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk.
  2. Mit einer für die Binnenschifffahrt zugelassenen funktionsfähigen Radaranlage und einer Sprechfunkanlage ohne ATIS.
  3. Mit einer für die Binnenschifffahrt zugelassenen funktionsfähigen Radaranlage und einer Sprechfunkanlage für den Seefunkdienst.
  4. Mit einer Radaranlage ohne Wendeanzeiger und einer Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk.

Antwort: 1

27
Q
  1. Was ist zu beachten, wenn während der Fahrt unsichtiges Wetter eintritt?
A
  1. Auf allen Wasserstraßen ist ohne Radar und Sprechfunk die Fahrt unverzüglich einzustellen.
  2. Auf bestimmten Wasserstraßen ist ohne Radar und AIS die Fahrt unverzüglich einzustellen.
  3. Auf bestimmten Wasserstraßen ist ohne Radar und Sprechfunk die Fahrt unverzüglich einzustellen.
  4. Auf allen Wasserstraßen ist ohne Radar und ECDIS die Fahrt unverzüglich einzustellen.

Antwort: 3

28
Q
  1. Wem darf der Schiffsführer das Ruder eines motorisierten Sportbootes überlassen?
A
  1. Einer Person, die mindestens 18 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet ist.
  2. Einer Person, die mindestens 14 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet ist.
  3. Einer Person jeden Alters, die körperlich und geistig geeignet ist.
  4. Einer Person, die mindestens 16 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet ist.

Antwort: 4

29
Q
  1. Wo darf auf Binnenschifffahrtsstraßen Wasserski gelaufen werden?
A
  1. Nur in durch Tafelzeichen freigegebenen Bereichen.
  2. Außerhalb des Fahrwassers.
  3. Außerhalb der Fahrrinne.
  4. Überall, ohne die Schifffahrt zu gefährden.

Antwort: 1

30
Q
  1. Zu welcher Tageszeit und bei welchen Sichtweiten darf auf den erlaubten Gewässerabschnitten Wasserski gelaufen werden?
A
  1. Sonnenaufgang bis -untergang, Sicht 1 000 m und mehr.
  2. Sonnenaufgang bis -untergang, Sicht 1 500 m und mehr.
  3. Sonnenaufgang bis -untergang, Sicht 500 m und mehr.
  4. Sonnenaufgang bis -untergang, Sicht 300 m und mehr.

Antwort: 1

31
Q
  1. Wie muss sich der Wasserskiläufer bei der Vorbeifahrt an Fahrzeugen, Schwimmkörpern oder Badenden verhalten?
A
  1. Er darf bis zu 10 m beiderseits außerhalb des Kielwassers fahren.
  2. Er muss im Kielwasser des Zugbootes bleiben.
  3. Er darf bis zu 5 m beiderseits außerhalb des Kielwassers fahren.
  4. Er muss uferseitig des Kielwassers fahren.

Antwort: 2

32
Q
  1. Unter welchen Voraussetzungen darf außerhalb der ausgewiesenen Strecken/Wasserflächen Wassermotorrad gefahren werden?
A
  1. Bei großen Sonderveranstaltungen außerhalb der Fahrrinne.
  2. Wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird.
  3. Bei Touren- und Wanderfahrten mit klarem Geradeauskurs.
  4. Ab Hochwassermarke I nur im Fahrwasser.

Antwort: 3

33
Q
  1. Wie hat sich der Führer eines Wassermotorrades außerhalb der ausgewiesenen Strecken/Wasserflächen zu verhalten?
A
  1. Im Abstand von 10 m zum Ufer fahren.
  2. Im Abstand von 10 m außerhalb des Tonnenstrichs fahren.
  3. Am Rande der Fahrrinne fahren.
  4. Klaren Geradeauskurs fahren.

Antwort: 4

34
Q
  1. Auf welchen Gewässern ist die Fahrerlaubnis für Sportboote unter Segeln erforderlich?
A
  1. Auf bestimmten Wasserstraßen in Berlin und Brandenburg.
  2. Auf allen Landesgewässern.
  3. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen und allen Landesgewässern.
  4. Auf allen deutschen Wasserstraßen.

Antwort: 1

35
Q
  1. Weshalb muss sich der Schiffsführer vor dem Befahren fremder Gewässer über die dort geltenden Vorschriften informieren?
A
  1. Da diese auf Landesgewässern grundsätzlich inhaltlich abweichen.
  2. Um die jeweils geltenden Vorschriften einhalten zu können.
  3. Da diese auf Bundesgewässern grundsätzlich inhaltlich abweichen.
  4. Weil die jeweils geltenden Vorschriften wichtige Informationen über die Brückendurchfahrtshöhen enthalten.

Antwort: 2

36
Q
  1. Welcher Befähigungsnachweis berechtigt zum Führen eines Sportbootes bis zu einer Länge von 25 m auf dem Rhein?
A
  1. Das Sportschifferzeugnis.
  2. Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen.
  3. Das Sportpatent.
  4. Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen.

Antwort: 3

37
Q
  1. Welcher Befähigungsnachweis berechtigt zum Führen eines Sportbootes mit einer Länge von 20 m bis 25 m auf den Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb des Rheins?
A
  1. Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen.
  2. Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen.
  3. Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine oder das Sportpatent.
  4. Das Sportschifferzeugnis oder das Sportpatent.

Antwort: 4

38
Q
  1. Wo sind umfangreiche Hinweise auf die Binnenschifffahrtsstraßen und deren Grenzen zu finden?
A
  1. Im Teil II der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
  2. Im Teil I der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
  3. In der Binnenschiffsuntersuchungsordnung.
  4. In der Kleinfahrzeugkennzeichenverordnung.

Antwort: 1

39
Q
  1. Was ist bei der Ausübung des Wassersports auf Gewässern außerhalb der Bundeswasserstraßen (z. B. Landeswasserstraßen, kommunale und private Gewässer) zu beachten?
A
  1. Es ist immer die Genehmigung des Eigentümers einzuholen sowie die jeweilige Befahrensordnung zu beachten.
  2. Es ist immer die Genehmigung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes einzuholen sowie die jeweilige Befahrensordnung zu beachten.
  3. Es ist gegebenenfalls die Genehmigung des Eigentümers einzuholen sowie die jeweilige Befahrensordnung zu beachten.
  4. Es ist gegebenenfalls die Genehmigung des Eigentümers einzuholen sowie die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu beachten.

Antwort: 3

40
Q
  1. Welche Kennzeichnungsarten für Sportboote gibt es?
A
  1. Nur amtliche Kennzeichen.
  2. Nur amtlich anerkannte Kennzeichen.
  3. Kennzeichen gemäß Konformitätserklärung (CE-Zeichen).
  4. Amtliche Kennzeichen und amtlich anerkannte Kennzeichen.

Antwort: 4

41
Q
  1. Welche Stelle ist für die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Sportboote zuständig?
A
  1. Jedes Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.
  2. Der Deutsche Motoryachtverband.
  3. Der Deutsche Segler-Verband.
  4. Der Allgemeine Deutsche Automobilclub.

Antwort: 1

42
Q
  1. Woraus bestehen die amtlich anerkannten Kennzeichen?
A
  1. Nummer des Binnenschiffsregisters, gefolgt vom Kennbuchstaben für die ausstellende Organisation.
  2. Nummer des Seeschiffsregisters, gefolgt vom Kennbuchstaben für die ausstellende Organisation.
  3. Nummer des Internationalen Bootsscheins, gefolgt vom Kennbuchstaben für die ausstellende Organisation.
  4. Die europäische Schiffsnummer, gefolgt vom Kennbuchstaben für die ausstellende Organisation.

Antwort: 3

43
Q
  1. Welche Stellen sind für die Zuteilung eines amtlich anerkannten Kennzeichens für Sportboote zuständig?
A
  1. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter.
  2. Die Wasserschutzpolizei.
  3. Amtsgerichte, bei denen ein Schiffsregister geführt wird.
  4. Der Deutsche Motoryachtverband, der Deutsche Segler-Verband, der Allgemeine Deutsche Automobilclub.

Antwort: 4

44
Q
  1. Wann muss ein Wassersportfahrzeug in das Binnenschiffsregister eingetragen werden?
A
  1. Ab 10 cbm Wasserverdrängung.
  2. Ab 15 cbm Wasserverdrängung.
  3. Ab 10 m Schiffslänge.
  4. Ab 15 m Schiffslänge.

Antwort: 1

45
Q
  1. Wie hat sich ein Schiffsführer bei Hochwasser zu verhalten?
A
  1. Er muss die Geschwindigkeit anpassen und soweit wie möglich in seiner Fahrtrichtung rechts fahren, gegebenenfalls besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrtbeschränkungen beachten.
  2. Er muss die Geschwindigkeit anpassen und soweit wie möglich in der Fahrwassermitte bleiben, gegebenenfalls besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrtbeschränkungen beachten.
  3. Er muss die Geschwindigkeit anpassen und soweit wie möglich in seiner Fahrtrichtung links fahren, gegebenenfalls besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrtbeschränkungen beachten.
  4. Er muss die Geschwindigkeit anpassen und soweit wie möglich in der Fahrwassermitte bleiben, besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrtbeschränkungen sind nicht zu beachten.

Antwort: 2

46
Q
  1. Wie hat sich ein Schiffsführer bei Erreichen der Hochwassermarke II zu verhalten?
A
  1. Er hat die Geschwindigkeit anzupassen.
  2. Er hat die Fahrt unverzüglich einzustellen.
  3. Er hat das Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Sprechfunk zu beachten.
  4. Er hat das Verbot der Schifffahrt bei Nacht zu beachten.

Antwort: 2

47
Q
  1. Warum ist es bei der Schleusendurchfahrt verboten, Autoreifen als Fender zu benutzen?
A
  1. Autoreifen erzeugen eine zu hohe Reibung.
  2. Autoreifen erzeugen schwarze Farbspuren am Boot und an der Schleusenmauer.
  3. Autoreifen sind nicht schwimmfähig und können in den Schleusen zu erheblichen Störungen führen.
  4. Autoreifen sind schwimmfähig und können in der Schleuse zu erheblichen Störungen führen.

Antwort: 3

48
Q
  1. Welcher Befähigungsnachweis ist zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk erforderlich?
A
  1. Das CB-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.
  2. Das Seefunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.
  3. Das SRC-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.
  4. Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.

Antwort: 4