Extra: SBF See Flashcards

1
Q

Sicherheit & Notfall

  1. Welche Sicherheitsmaßnahmen hat der Fahrzeugführer im Rahmen seiner seemännischen Sorgfaltspflicht vor Fahrtantritt zum Schutze und für die Sicherheit der Personen an Bord zu treffen?
A
  1. Der Fahrzeugführer hat die Besatzungsmitglieder und Gäste über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord zu unterrichten, in die Handhabung der Rettungs- und Feuerlöschmittel einzuweisen und auf geeignete Maßnahmen gegen das Überbordfallen hinzuweisen.
  2. Der Fahrzeugführer muss die Besatzungsmitglieder und Gäste anweisen, dass sie sich über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord informieren, sich die Gebrauchsanweisungen der Rettungs- und Feuerlöschmittel ansehen und auf geeignete Maßnahmen gegen das Überbordfallen achten.
  3. Der Fahrzeugführer hat die verantwortlichen Besatzungsmitglieder über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord zu unterrichten, in die Handhabung der Rettungs- und Feuerlöschmittel einzuweisen und auf geeignete Maßnahmen gegen das Überbordfallen hinzuweisen.
  4. Der Fahrzeugführer hat die Gäste an Bord über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord zu unterrichten, in die Handhabung der Rettungs- und Feuerlöschmittel einzuweisen und auf geeignete Maßnahmen gegen das Überbordfallen hinzuweisen.

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2
Q
  1. Was ist zu beachten, wenn ein Sportboot geschleppt werden soll?
A
  1. Die Schleppleine ist den Seegangsverhältnissen anzupassen. Die Schleppgeschwindigkeit darf nicht größer sein als die Geschwindigkeit, die das schleppende Fahrzeug frei fahrend bei Verdrängerfahrt erreichen kann. Ein ruckartiges Steifkommen der Schleppleine ist zu vermeiden.
  2. Die Schleppleine ist den Seegangsverhältnissen anzupassen. Die Schleppgeschwindigkeit darf nicht größer sein als die Geschwindigkeit, die der Anhang frei fahrend bei Verdrängerfahrt erreichen kann. Ein ruckartiges Steifkommen der Schleppleine ist zu vermeiden.
  3. Die Schleppleine ist den Wetterverhältnissen anzupassen. Die Schleppgeschwindigkeit darf nicht größer sein als die Geschwindigkeit, die der Anhang frei fahrend bei Gleitfahrt erreichen kann. Ein ruckartiges Steifkommen der Schleppleine ist zu vermeiden.
  4. Die Schleppleine ist den Wetterverhältnissen anzupassen. Die Schleppgeschwindigkeit darf nicht größer sein als die Geschwindigkeit, die das schleppende Fahrzeug frei fahrend bei Gleitfahrt erreichen kann. Ein ruckartiges Steifkommen der Schleppleine ist zu vermeiden.

Antwort: 2

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3
Q
  1. Womit kann ein steuerunfähiges Sportboot mit dem Bug in den Wind gehalten werden?
A
  1. Durch wiederholtes kurzes Ein- und Auskuppeln der Antriebsmaschine.
  2. Mit achteraus ausgebrachtem Treibanker oder ähnlichen schwimmfähigen Gegenständen.
  3. Mit dem Treibanker oder anderen geeigneten schwimmfähigen Gegenständen.
  4. Mit vorn und achtern ausgebrachten Treibankern oder anderen geeigneten schwimmfähigen Gegenständen.

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4
Q
  1. Warum sollte bei starkem Seegang die Fahrt vermindert werden?
A
  1. Um das Austauchen der Schraube zu vermeiden und Kraftstoff zu sparen.
  2. Um die Schlinger- und Rollbewegungen zu minimieren.
  3. Um Schiffs- und Wellenlänge nicht in Resonanz zu bringen.
  4. Um Schäden durch Seeschlag zu vermeiden.

Antwort: 4

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5
Q
  1. Wozu dient primär das Automatische Identifikationssystem (AIS)?
A
  1. Der Kollisionsverhütung.
  2. Dem Empfang von Wetterdaten.
  3. Der Positionsbestimmung.
  4. Dem Senden nautischer Warnnachrichten.

Antwort: 1

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6
Q
  1. Welche Informationen können über das Automatische Identifikationssystem (AIS) ausgetauscht werden?
A
  1. Schiffsdaten (statisch und dynamisch), Wetterdaten.
  2. Schiffsdaten (statisch), reisebezogene Daten.
  3. Schiffsdaten (statisch und dynamisch), reisebezogene Daten.
  4. Schiffsdaten (dynamisch), Wetterdaten.

Antwort: 3

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7
Q
  1. Welche Sicherheitsmaßnahmen sind an Bord aufgrund der seemännischen Sorgfaltspflicht neben den in den Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Verhaltensmaßregeln bei verminderter Sicht zu treffen?
A
  1. Insbesondere alle Navigationsanlagen, z. B. Radar, AIS, Echolot, sorgfältig gebrauchen und in einem Revier mit Landradarberatung die Radarberatung über UKW-Sprechfunk mithören.
  2. Insbesondere alle technischen Anlagen, z. B. Radar, AIS, Echolot, Selbststeueranlage einschalten und in einem Revier mit Landradarberatung die Radarberatung über UKW-Sprechfunk anfordern.
  3. Insbesondere alle Navigationsanlagen, z. B. Radar, AIS, Echolot, sorgfältig gebrauchen und die Verkehrszentrale ständig über Kurs und Geschwindigkeit informieren.
  4. Insbesondere alle technischen Anlagen, z. B. Radar, Echolot, AIS, Selbststeueranlage, einschalten und die Verkehrszentrale ständig über Kurs und Geschwindigkeit informieren.

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8
Q
  1. Welche Sicherheitsmaßnahmen sind auf See vor Eintritt von schwerem Wetter (Starkwind, Sturm) zu treffen?
A
  1. Verschlusszustand herbeiführen, lose Gegenstände festzurren, Rettungsweste und andere Rettungsmittel bereithalten bzw. anlegen, Seenotsignalmittel zum Einsatz vorbereiten.
  2. Verschlusszustand herbeiführen, lose Gegenstände festzurren, Rettungsweste und andere Rettungsmittel bereithalten bzw. anlegen; wenn erforderlich und möglich, Schutzhafen anlaufen.
  3. Türen schließen, lose Gegenstände festzurren, Rettungsweste und andere Rettungsmittel bereithalten bzw. anlegen, Radar, Ruder und UKW besetzen.
  4. Türen schließen, lose Gegenstände festzurren, Rettungsweste und andere Rettungsmittel bereithalten bzw. anlegen, Seenotsignalmittel zum Einsatz vorbereiten.

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9
Q
  1. Mit welchen Hilfsmitteln kann eine im Wasser treibende Person schnell und sicher an Bord genommen werden?
A
  1. Leinenverbindung, Badeleiter, Treibanker, Rettungsschlaufe, Bergenetz, Talje.
  2. Leinenverbindung, Großbaum, Ankerkette, Talje, Badeleiter, Rettungsschlaufe.
  3. Leinenverbindung, Rettungsschlaufe, Bergenetz, Talje, Badeleiter, Großbaum.
  4. Leinenverbindung, Badeleiter, Rettungsboje, Bergenetz, Großbaum, Talje.

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10
Q
  1. Was ist zu tun, wenn das Fahrzeug gekentert ist?
A
  1. Möglichst am Fahrzeug bleiben und Seenotsignale geben. Die Besatzung zusammenhalten und unnötigen Kräfteverschleiß vermeiden.
  2. Möglichst am Fahrzeug bleiben und Unfallstelle kennzeichnen; unnötigen Kräfteverschleiß vermeiden und Aufmerksamkeit zur Hilfeleistung erregen.
  3. Möglichst am Fahrzeug bleiben und die Besatzung zusammenhalten; Wertgegenstände und Seetagebuch bergen.
  4. Möglichst am Fahrzeug bleiben und die Besatzung zusammenhalten; unnötigen Kräfteverschleiß vermeiden und Aufmerksamkeit zur Hilfeleistung erregen.

Antwort: 4

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11
Q
  1. Wie verhindert man das Überbordfallen von Personen bei starkem Seegang?
A
  1. Sicherheitsleinen bzw. -gurte spannen, Besatzung an Deck sammeln. Rettungswesten anlegen.
  2. Sicherheitsleinen bzw. -gurte spannen, Sicherheitsgurt anlegen und an den dafür vorgesehenen Stellen einpicken.
  3. Sicherheitsleinen bzw. -gurte aufschießen, Sicherheitsgurt anlegen und in die Reling einpicken.
  4. Besatzung in der Plicht versammeln, Rettungswesten anlegen, Sicherheitsleinen bzw. -gurte spannen.

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12
Q
  1. Wo gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)?
A
  1. Auf der Hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.
  2. Auf der Hohen See und den deutschen Seeschifffahrtsstraßen, die von Seeschiffen befahren werden.
  3. Auf den Seeschifffahrtsstraßen und den küstennahen deutschen Seegewässern, die von Seeschiffen befahren werden.
  4. Auf der Hohen See und den von Seeschiffen befahrbaren Randmeeren, mit Ausnahme der Verkehrstrennungsgebiete.

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13
Q
A
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