Rechnungswesen Flashcards

1
Q

Welches sind die Grundfragen des Rechnungswesens?

A
  1. Kommt das Unternehmen mit seinem Zahlungsmittel aus?
  2. Wie reich ist das Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag)?
  3. Hat das Unternehmen im Verlauf einer bestimmten Zeit einen Gewinn oder Verlust (allgemein: Erfolg) erzielt?
  4. Was kostet die im Unternehmen erstellte Leistung?
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2
Q

Welche Systeme der Buchhaltung gibt es und worin bestehen deren Besonderheiten?

A
  1. Doppelte Buchhaltung:
    1). zwei Erfolgsermittlungsarten: Gewinn und Verlust
    2). zweimalige Erfassung jedes Geschäftsfalles:
    zwei Bücher (Hauptbuch & Journal)
    3). zweimalige Erfassung jedes Betrages: SOLL und HABEN
  2. Einnahmen- Ausgaben- Rechnung: Kassabuch, Bankbuch, Anlagenverzeichnis, Fahrtenbuch

Grenze: Jahresumsatz 700. 000 € (netto) = 1.918,– / Tag, ab diesem Umsatzbetrag muss man Doppelte Buchhaltung machen

  1. Pauschalierung:
    1). Betriebsausgabenpauschale (12% des Nettoumsatzes, max. 26.400 €). (Vorjahresumsatz max. 220.000 €, Bsp: Landwirte und kleine Gastwirtschaften)
    2). Kleinunternehmer Jahresumsatz max. 35.000 € (ab2025 55.000€), Auslagenpauschale 20% für
    Dienstleister
  2. Kameralistik: Öffentliche Unternehmen und Verwaltung, Kammer.
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3
Q

Was bedeuten die Begriffe Inventur, Inventar und Inventarium?

A
  1. Inventur: Bestandsaufnahme der Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens durch Zählen, Messen, Wiegen o.Ä. anlässlich der Erstellung einer Bilanz = „Inventur machen“
  2. Inventar: ist die Gesamtheit der zu einem Betrieb, Haus, Unternehmen, Hof o. Ä. gehörenden
    Einrichtungsgegenstände und Vermögenswerte (einschließlich der Schulden!)
  3. Inventarium: Das Inventar (lat.: Inventarium) = die Liste des Inventars = die Gesamtheit des Gefundenen, ist im
    Rechnungswesen ein Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einen bestimmten Stichtag.

Inventur强调的是盘点过程。
Inventar指的是企业所有的资产和负债的集合。
Inventarium则是对这些资产和负债的详细清单或目录

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4
Q

Wie ist eine Bilanz aufgebaut?

A

Bilanz: Vermögen – Schulden = Reinvermögen = Eigenkapital

  1. Aktiva: Grundstücke, Gebäude, Waren, Forderungen, Bank (= Mittelverwendung =Investition) =Vermögenswerte
    Was habe ich?
  2. Passiva: Eigenkapital, Hypotheken, Darlehen, Verbindlichkeiten (=Mittelherkunft =Finanzierung)
    =Vermögensquelle
    Woher kommt mein Vermögen?
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5
Q

Welche Kategorien des betrieblichen Vermögens kann man unterscheiden (=AKTIVA)?

A
  1. ANLAGEVERMÖGEN:
    1) Sachanlagen-Vermögen: Gebäude, Maschinen.
    2) Immaterielles Anlagenvermögen: Patente.
    3) Finanzanlage-Vermögen: Beteiligungen.
  2. UMLAUFVERMÖGEN:
    1) Sachumlauf-Vermögen: Rohstoffe, fertig bezogene Teile, Handelswaren, fertige und unfertige Erzeugnisse
    2) Finanzumlauf-Vermögen=Bargeld, Bankguthaben, Forderungen (was ich bekomme), Wertpapiere des Umlaufvermögens (Scheck, Gutscheine, Voucher)
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6
Q

Welche Kategorien des betrieblichen Kapitals kann man unterscheiden (=PASSIVA)?

A
  1. Eigenkapital: Einlagen (Privatvermögen, muss nicht Bargeld sein, z.B. Auto), Beteiligungen (z.B. Partner), Gewinne, weitere Investitionen
  2. Fremdkapital: Bankkredite, Lieferantenverbindlichkeiten, Schulden beim Finanzamt, Gebietskrankenkasse, usw.
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7
Q

Warum heißt die ‘doppelte’ Buchhaltung so?

A

Die doppelte Buchhaltung ist ein kaufmännisches Buchführungssystem,
mit dem Geschäftsvorfälle zweimal erfasst werden. Geschäftsvorfälle
werden auf zwei Konten, Konto und Gegenkonto = Soll und Haben, verbucht.
1. Es gibt zwei Arten den Erfolg zu ermitteln: Gewinn <=> Verlust
2. zwei wichtige Bücher: darin erfolgt jeweils die 2-malige
Erfassung jedes Geschäftsvorfalles: im Hauptbuch systematisch und
im Journal chronologisch
3. in jedem Buch erfasst man jeden Betrag 2 – malig als Soll und Haben – Buchung, am Ende einer Bilanz gleichen sich die Beträge dadurch aus, man muss auf der Soll-Seite und auf der Haben-Seite die Summe in gleicher Höhe erhalten = Kontrolle der Richtigkeit.

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8
Q

Ab welchen Grenzen ist die doppelte Buchhaltung verpflichtet anzuwenden?

A

Ab einem Jahresumsatz >= 700.000 €.

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9
Q

Welche Aufzeichnungen sind in der Regel mindestens zu führen um die Betriebseinnahmen (welche?) und Betriebsausgaben (welche?) dokumentieren zu können?

A
  1. Kassabuch: Erfassung der Betriebs-Einnahmen und
    Ausgaben;
  2. Bankbuch: eigenes Betriebskonto ist empfehlenswert;
  3. Fahrtenbuch
  4. Anlagenverzeichnis: für Investitionen über € 1000,– netto
  5. evt. Lohnkonten
  • (Betriebseinnahmen Beispiele: Leistungserlöse, Provisionen, Anzahlungen, Stornogebühren, Anlagenerlöse
  • Betriebsausgaben Beispiele: Einkauf von Handelswaren
    (Anlagengegenstände), Instandhaltung, Telefon, Internet, Post und Beförderungskosten, Werbungen, Honorare, Mitgliedsbeiträge, Büroausgaben, Versicherungen, Reisekosten, Abschreibungen, Steuern, Gebühren, SV, Fortbildungen, Bankgebühren)

Beispiele für Betriebseinnahmen: Leistungserlöse, Provisionen. Betriebsausgaben: Einkauf von Handelswaren, Instandhaltung, Werbung.

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10
Q

Wie lauten die wichtigsten Formvorschriften?

A

Ordnungsgemäße Buchführung:

  1. 7 Jahren Aufbewahrung
  2. Lebende Sprache
  3. Eintragungen der Zeitfolge nach: geordnet, vollständig, richtig,
    zeitgerecht.
  4. Klare Bezeichnung der Bücher und Aufzeichnungen
  5. Gebundene Bücher: Seitennummerierung
  6. Datenträger (Festplatte)
  7. Lose Blätter (Verzeichnis)
  8. Überprüfung muss jederzeit möglich sein
  9. Keine Leerzeilen
  10. Keine leicht radierbaren Schreibmittel
  11. Ursprüngliche Inhalt muss erkennbar sein (wenn man Ausbesserungen
    vornimmt)
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11
Q

Welche Folgen kann die nicht ordnungsgemäße Buchführung nach sich ziehen?

A
  1. Verlust steuerliche Begünstigungen
  2. Nichtanerkennung der Buchführung als Beweismittel
  3. Schätzung der Betriebsergebnisse (=Einnahmen) durch das Finanzamt
  4. Geld- oder Freiheitsstrafen
  5. Verlust des Gewerberechts
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12
Q

Welche Bedingungen muss die Buchhaltung erfüllen? (Grafik)

A
  1. Übersichtlichkeit
  2. Unverlierbarkeit
  3. Unveränderbarkeit
  4. Richtigkeit
  5. Vollständigkeit
  6. Nachprüfbarkeit
  7. Zeitgerecht
  8. Keine Buchung ohne Beleg!
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13
Q

Welche Belegkategorien kann man unterscheiden und welche Mindestinhalte müssen gegeben sein? (Grafik)

A
  1. Rechnungen: Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen
  2. Gutschriften: Lieferantengutschrift, Kundengutschrift
  3. Zahlungsbelege: Kassa, Bank
  4. Sonstige Belege: Fahrtenbuch, Personalkonten (Personalverzeichnis -
    Angestelltenbuch), Anlagenverzeichnis

Belege – Mindestanforderungen:
1 Eindeutige Bezeichnungen des Lieferanten/ leistenden Unternehmens
2 Fortlaufenden Nummer
3 Tag der Belegausstellung
4 Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung oder Leistung
5 Betrag der (Bar-)Zahlung, beim Verwendung von elektronischen Kassen;
Kassenidentifikationsnummer, Datum und Uhrzeit der Belegausstellung, Betrag
der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt, Maschinen lesbare Code (QR-Code)
6 Durchschrift bzw. Zweitschrift

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14
Q

Was versteht man unter ‘Umsatz’?

A

Umsatz
= die erbrachte in einem Wert (z.B. Euro, Dollar usw.) ausgedrückte LEISTUNG (z.B. Führung von Gästen) in einem bestimmten Zeitraum.
= Entgelt für meine Leistungen (Tages-, Monats-, Jahresumsatz etc.)

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15
Q

Welche Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer?

A
  1. Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Rahmen
    seines Unternehmens im Inland gegen Entgelt durchführt.
  2. Der Eigenverbrauch im Inland
  3. Die Einfuhr von Gegenständen aus Drittländern (nicht EU - Ländern)
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16
Q

Welche Steuersätze für die Umsatzsteuer gibt es?

A
  1. Normal 20%: Gästeführungen (FF), Getränke (auch Milch mit Alkohol),
    Tabakwaren, Güterbeförderung und alle Bereiche die nicht ermäßigt sind, usw.
  2. Ermäßigt 10%: Lebensnotwendige Dinge (Dinge des täglichen Bedarfs)
    Lebensmittel: Milch, Milchmixgetränke, Wasser, Beherbergung (auch
    Camping), Bücher, Zeitungen, e-books, Personenbeförderung (ausgen. Luftverkehr), Holz, Mietwohnung, Müll- und Abwasserbeseitigung, Kranken-und Pflegeanstalten, Arzneimittel, usw.
  3. Erweitert ermäßigt 13%: Freizeit und Kultur: Kulturelle Veranstaltungen
    (Unterhaltungen), Theaterbetrieb, Museen, Musik und Gesangaufführungen,
    Umsätze von Künstlern – Kunstgegenständen (Achtung: Kunsthandwerker 20% Ust.), Sportveranstaltungen, Naturparks, Filmvorführungen, Zirkus- und
    Schausteller, Jahrmarktaussteller, Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen,
    Schwimm- und Thermalbäder, Wein von Weinbauern, u.a.
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17
Q

Was versteht man unter ‘Vorsteuer’? = die Steuer für Händler

A
  1. Die Vorsteuer ist die Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen an andere
    Unternehmen bezahlen muss, wenn es Waren für das Unternehmen einkauft
    oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
  2. Daher hängt die Vorsteuer immer mit Ausgaben zusammen.
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18
Q

Wie ist die Umsatzsteuer mit dem Finanzamt abzurechnen?

A
  1. Am Monatsende: Umsatzsteuervoranmeldung UVA (U30)
    Das Formular U30 für die Umsatzsteuervoranmeldung wird monatlich ausgeführt und die Schuld überweist man 1 Monat und 15 Tage nach dem abgerechneten Monat an das Finanzamt.
    z.B. Die Zahllast für Jänner wird am 15. März
    überwiesen (fällt der 15. auf
    einen Feiertag, so gilt der nächste Werktag.)
  2. Am Jahresende: Umsatzsteuererklärung (U1) – Abrechnung:
    (U30 von allen Monaten zusammenzählen= U1=12xU30)
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19
Q

Was bedeutet umsatzsteuerrechtlich der Begriff ‘Kleinunternehmerregelung’?

A
  1. Kleinunternehmer = Jahresumsatz unter Euro 35.000,00 (€ 55.000,- ab 2025!!) sind von der Abfuhr der Mehrwertsteuer befreit.
  2. Natürlich kann man sich im Gegenzug auch keine VSt zurückholen.
  3. Sie stellen ihren Kunden keine MwSt in Rechnung.
  4. Kassabuch und Bankbuch besteht nur aus 2 Spalten (Einnahmen/Ausgaben)
  5. Als Kleinunternehmer besitzt man keine UID-Nummer.
  • Unechte Befreiungen, bei denen keine Umsatzsteuer verrechnet wird und im Zusammenhang stehende Vorsteuern nicht geltend gemacht werden können. Beispiele:Kleinunternehmer, Versicherungen, Versicherungsvertreter, Geschäftsraummieten etc.
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20
Q

Welche Umsätze sind steuerbefreit?

A
  1. Echte Befreiungen, bei denen die Umsätze von der Umsatzsteuer befreit sind, dasRecht auf Vorsteuerabzug aber gewahrt bleibt. Wichtigster Anwendungsfall sindExporte in Drittländer.
  2. Unechte Befreiungen, bei denen keine Umsatzsteuer verrechnet wird und im Zusammenhang stehende Vorsteuern nicht geltend gemacht werden können. Beispiele:
    1). Umsätze von Kleinunternehmen (< €35.000,-ab 2025 € 55.000,-): unechte Steuerbefreiung
    2). Postgebühren (bis zu 2 Kilo)
    3). Kreditgeschäfte
    4). Grundstücksgeschäfte
    5). Wertpapiergeschäfte
    6). Umsätze von privaten Schulen uam
21
Q

Welche Merkmale muss eine umsatzgerechte Rechnung aufweisen?

A
  • Rechnungen mit einem Gesamtbetrag (inkl. USt) über EUR 400,- müssen enthalten:
  1. Name und Anschrift des lieferten Unternehmens
  2. Name und Anschrift des Kunden
  3. Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder
    Art und Umfang der erbrachten Leistung
  4. Tag der Lieferung od. Leistungserbringung
  5. Das Entgelt (=Nettobetrag)
  6. Den anzuwendenden Steuersatz (bei einem Steuerbefreiung ist ein
    entsprechender Hinweis notwendig!)
  7. Der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag
  8. Das Ausstellungsdatum der Rechnung
  9. Eine fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer)
  10. Die UID- Nummer (bei Rechnung über gesamt 10.000 € verpflichtend)
  • Die händische Unterschrift gilt gleich als Quittung, deshalb nur dann unterschreiben, wenn man das Geld übernommen hat!
22
Q

Was sind Kleinbetragsrechnungen?

A

Eine Rechnung unter 400 € (Brutto) ist eine Kleinbetragsrechnung.
Für diese gelten einige Erleichterungen:

  1. Name und Anschrift des liefernden Unternehmens
  2. Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der erbrachten Leistung
  3. Tag der Lieferung od. Leistungserbringung
  4. Entgelt oder Steuerbetrag für die Lieferung in einer Summe
  5. Der angewendete Steuersatz
23
Q

Welche Funktion hat die UID-Nummer?

A
  • Die UID (als Indiz für die Unternehmereigenschaft) ist Voraussetzung für
    eine steuerfreie Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat bzw. für einen
    Erwerb von Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat.
    Die UID-Nummer, die dem Unternehmen vom Finanzamt erteilt wurde, ist ab 01. 01. 2003 in allen Rechnungen, die auch nationale Umsätze
    betreffen, als zusätzliches Rechnungsmerkmal anzugeben. (Seit dem 1.1. 2003 müssen alle Unternehmen, die eine UID-Nummer besitzen, diese in allen Rechnung als zusätzliches Rechnungsmerkmal angeben.)
  • Österreich: AT - U und 8 Stellen Zahlen
24
Q

. Was versteht man unter „Drittland“ (=z.Bsp. Norwegen, Schweiz, Großbritannien)? Nennen Sie Beispiele für Drittlands-Gebiete, die eigentlich zu EU-Staaten gehören?

A

Drittland = Nicht EU – Länder.

  • Beispiele: Norwegen, Schweiz, Großbritannien.
  • Beispiele für Drittlands Gebiete innerhalb von EU-Staaten sind:
    1. Aland Inseln (Finnland),
    2. Andorra (in den Pyrenäen zwischen Spanien und Frankreich),
    3. Berg Athos (Griechenland),
    4. Färöer und Grönland (Dänemark),
    5. Helgoland (Deutschland), 6. Kanarische Inseln und Ceuta (Spanien),
    7. Livigno und San Marino (Italien),
    8. Vatikan,
    9. Guadeloupe, Guyana, Martinique, Réunion (Frankreich).
25
Q

Was ist das „Kilometergeld“ und wie hoch ist dieses?

A
  1. Das amtliche Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeuges für Fahrten im Zuge einer Dienstreise anfallen.
  2. Es beträgt 0,42 € (0,50 € ab 2025) pro Kilometer (maximal 30.000 km pro Jahr), also maximal € 12.600,– / Jahr. Für das Kilometergeld wird die Führung eines genauen Fahrtenbuches empfohlen.
26
Q

Was sind „Diäten“ und wie werden diese berechnet?

A
  1. Mit dieser Pauschale sind alle Kosten der Verpflegung abgedeckt.
  2. Voraussetzung für eine Dienstreise ist, dass die Strecke mehr als 25 km vom Firmensitz bzw. Wohnadresse entfernt ist UND länger als 3 Stunden dauert.
  3. Diätensatz in Österreich = Euro 26,40/Tag ab 2025 € 30,-
  4. Unter 12 Stunden darf nur der aliquote Anteil verrechnet werden. Beispiel: Dienstreise dauert 7 Std – Euro 30 : 12 x 7 = Euro 17.5
  5. Von den Diäten im Inland dürfen Sie 10 % Vorsteuer geltend machen!
27
Q

Welche Kategorie von Anlagen kann man unterscheiden?

A

Anlagevermögen (=die „Hardware“):
1. Nicht abnutzbare:
unbeweglich (Grundstück)
beweglich (Wertpapiere)
2. Abnutzbare:
unbeweglich (Gebäude)
beweglich (Maschinen)

  • Keiner Afa unterliegen folgende Wirtschaftsgüter:
    Grundstücke, Kunstwerke, Antiquitäten, wertvolle Teppiche, die nicht am
    Fußboden liegen (hängen an der Wand als Bilder)
28
Q

Was bedeutet der Begriff „GWG“?

A
  1. Geringwertige Wirtschaftsgüter: ab dem 1. Jänner 2023 bis 1.000 Euro Netto (diese kann man im ersten Jahr der Anschaffung, nach Inbetriebnahme sofort und zur Gänze abschreiben)
  2. Über Euro 1.000,00 NETTO müssen die Ausgaben auf mehrere Jahre verteilt werden (AfA)
29
Q

Was sind Abschreibungsursachen?

A
  1. Verbrauchsbedingt:
    * Gebrauch (Auto)
    * Unglücksfall (Autounfall)
    * Substanzverlust (Schuttergruben, Quellen)
  2. Wirtschaftlich bedingt:
    * technische Entwicklung (Handys und Software)
    * Nachfrageverschiebung (Mode od. Trendveränderung)
  3. Zeitlich bedingt:
    * Pachtverträge
    * Konzessionen: Patentrecht, immaterielles Anlagevermögen (Die
    Verleihung eines Nutzungsrechts an einem Gemeingut (öffentliches
    Gut oder Allmende Gut) durch die zuständige staatliche oder
    kommunale Behörde
30
Q

Was bedeutet „Anschaffungswert“ und „Buchwert“?

A
  1. Anschaffungswert (AW)
    = Einkaufspreis – Preisnachlässe und Vorsteuer + Bezugskosten + Steuern und Abgaben (z.B. Zölle) + Aufstellungs- und
    Inbetriebnahmekosten + Überprüfungs- und Abnahmekosten
  2. Buchwert (BW)
    = die Differenz zwischen AW und der bisherigen Afa
    (Abschreibungen)
31
Q

Was bedeutet die Abkürzung „Afa“?

A

Afa = Abschreibung für Abnutzung.

  1. Bei abnutzbarem Anlagevermögen (z.B. Büroeinrichtung, PC, Kraftfahrzeuge) ist der dadurch bedingte Wertverlust in Form einer Abschreibung als Betriebsausgabe steuerlich geltend zu machen.
  2. Keiner AfA unterliegen daher folgende Wirtschaftsgüter:
    1). Grundstücke (nackter Grund und Boden; Gebäude sind hingegen abnutzbar)
    2). Kunstwerke (z.B. Gemälde, Skulpturen)
    3). Antiquitäten
    4). wertvolle Teppiche, die nicht am Fußboden aufliegen
32
Q

Wie werden die Anlagen buchtechnisch erfasst?

A

Im Anlagenverzeichnis:
1. Anschaffungswert (AW)
2. Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (ND)
3. Restwert (Erinnerungseuro oder Cent)
4. Abschreibungsbasis (zumeist AW)
5. Abschreibungssatz (100/ND=%Satz
6. Abschreibungsbetrag (AW/ND)
7. Ganzjahres-Abschreibung (bis 30.06) Halbjahres-Abschreibung (von 01.07)
=> Zeitpunkt der Inbetriebnahme entscheidend!
9. Buchwert (BW) (Differenz zwischen AW und der bisherigen Afa)

33
Q

Welche Arbeiten sind am Monatsende durchzuführen?

A
  1. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben (Kassabuch/Bank.)
  2. Ermittlung von:
    1). Gesamtumsatz,
    2). steuerfreier Umsatz,
    3). steuerpflichtiger Umsatz.
  3. Umsatzsteuervoranmeldung - UVA
34
Q

Welche Arbeiten sind am Jahresende durchzuführen?

A
  • Jahresabschluss
    1. Gewinnermittlung,
    2. Einkommenssteuererklärung, 3. Umsatzsteuererklärung (alle UVAs, 12 x U30 =>zusammengerechnet
    im Formular U1)
35
Q

Wie lauten die 7 Einkunftsarten?

A
  1. Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft (Weinbau, Wald ,Sägewerk, Fischerei)
  2. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (Ärzte, Notare, Künstler)
  3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Fremdenführer, Gastronomie)
  4. Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (Pensionisten, Gehalts- und
    Lohnempfänger)
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Sparbuch und Wertpapiere)
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Wohnungen & Grundstücke außer Hotels)
  7. Sonstige Einkünfte (Spekulationsgeschäfte und Funktionärsgebühren)
36
Q

Was sind Sonderausgaben?

A
  1. Renten und dauerten Lasten (Leibrenten)
  2. Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung & Nachkauf von Versicherungszeiten
  3. Kirchenbeiträge bis zu 400,– Euro
  4. Steuerberatungskosten
  5. Spenden (max. 10 % der Einkünfte; Forschungsinstitute, Feuerwehr, Humanitäre Einrichtungen, Umwelt und Naturschutz)
37
Q

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

A
  • Die Belastung muss:
    1). Außergewöhnlich sein
    2). Zwangsläufig erwachsen
    3). Die wirtschaftliche
    Leistungsfähigkeit
    wesentlich beinträchtigen
  1. Krankheitskosten (soweit die ÖGK nicht zahlt)
  2. Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes
  3. erheblich behinderte Kinder
  4. Katastrophenschäden
  5. Begräbniskosten
38
Q

Wie wirken Freibeträge und Absetzbeträge?

A
  1. Absetzbeträge:
    Reduzieren die Steuerschuld direkt und sind zu 100 % steuerwirksam, Zum Beispiel:
    1).Alleinverdienerabsetzbetrag
    2).Alleinerzieherabsetzbetrag
    3).Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
    4).Mehrkindzuschlag
    5).Pendlereuro
  2. Freibeträge:
    Sie mindern die Zahllast der Steuern und reduzieren die Bemessungsgrundlagen (Zur Bemessungsgrundlage zählen
    alle für die Ermittlung der Steuerschuld erforderlichen Werte)
    1). Sonderausgaben
    2). Außergewöhnliche Belastung
    3). Werbungskosten

Nur im Ausmaß des Grenzsteuersatzes wirksam (Bruttoeinkommen 1800€,
Gewerkschaftsbeitrag 20 Euro, Grenzsteuersatz= 36,5 %) = Steuerschuld
7,30 € (Der Gewerkschaftsbeitrag reduziert die Steuerschuld um 7,30 €)

39
Q

Berechnung der Einkommensteuer

A
40
Q

Wie lauten mögliche Definitionen des ökonomischen Prinzips?

A
  1. Beim Minimalprinzip: ist das Ergebnis (Output) vorgegeben. Der Mitteleinsatz (Input) soll so gering wie möglich sein, um dieses Ziel zu erreichen.
  2. Beim Maximalprinzip: ist der Mitteleinsatz (Input) vorgegeben. Es soll ein möglich hohes Ergebnis (Output) erreicht werden.
  3. Optimumprinzip: Das Optimumprinzip sucht nach der besten Kombination von eingesetzten Mitteln und Ertrag.
41
Q

Was versteht man unter „Wirtschaftlichkeit“?

A

Allgemeines Maß für die Effizienz (=Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit), definiert als das Verhältnis zwischen erreichtem Ergebnis (Ertrag) und benötigtem Mitteleinsatz (Aufwand).

Wirtschaftlichkeit= Ertrag/Aufwand

42
Q

Was versteht man unter „Rentabilität“?

A
  • Wird der Gewinn eines Unternehmens als Differenz von Ertrag und Aufwand zur eingesetzten Kapital ins Verhältnis gesetzt, spricht man
    von Rentabilität.
  • Produktivität (Rentabilität)= Gewinn(Output)/
    Kapitaleinsatz(Input)
  • Produktivität = Output/
    Input
43
Q

Was versteht man unter „Liquidität“?

A
  1. Liquidität ist die Fähigkeit, fällige Zahlungen fristgerecht zu begleichen. Wer nicht liquide ist, kann fällige Forderungen nur verspätet oder im schlimmsten Fall überhaupt nicht zahlen, was zur Insolvenz führt.
  2. Was sind die Folgen von mangelnder Liquidität?
    1). Zahlungsverzögerungen > Mahnungen > zusätzliche Kosten und hohe Zinsen
    2). Bankspesen, wenn zusätzliche finanzielle Mittel aufgenommen werden.
    3). Lieferschwierigkeiten (Lieferant will nicht länger liefern); Lieferant verlangt Vorauskasse
44
Q

Welche Aussage können mit dem „Cash Flow“ gemacht werden?

A
  • Der Cashflow ist eine wichtige Kennzahl in einem Unternehmen und heißt wörtlich übersetzt Cash = Geld, Flow = Fluss. Er stellt den Geldfluss innerhalb einer definierten Periode dar und gibt Auskunft über die Liquidität und Erträge eines Unternehmens.
  • Gewinn od. Verlust
    + Abschreibung
    +/ - Bildung / Auflösung von Rückstellungen (=Papierwerte)
    =Cashflow
  • Das Ergebnis erlaubt Gewinnausschüttungen, Investitionen, Kredittilgung,
    Rücklagen
45
Q

Welche besonderen USt-Regelungen bestehen im Zusammenhang mit dem „Leistungsort“?

A
  1. Unternehmer (B2B) der Empfängerort:
    Ist der Ort an dem der Empfänger sein Unternehmen betreibt, „REVERSE – CHARGE PRINZIP“= Umkehr der Steuerschuld;
    Auch wenn ich z.Bsp. die Leistung für ein ausländisches Reisebüro in Österreich erbringe, ist die Steuerschuld am Empfängerort zu leisten,
    d.h. ich muss keine Ust. bezahlen;
  2. Nichtunternehmer (B2C) der Unternehmerort: Ort, an dem der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, ich kaufe z.Bsp. beruflich Waren im Ausland => ich kann dafür die Vorsteuer im Inland bei Finanz-Online geltend machen (beantragen).
46
Q

Welche Regelungen bestehen ab 2016 betreffend Belegerteilungs- und Belegannahmepflicht?

A
  1. Belegerteilungspflicht:
    Die Belegpflicht (auch “Belegerteilungspflicht” genannt) ist die Verpflichtung von Unternehmen, den Kunden bei der Verrechnung von Kosten für eine Leistung einen Beleg auszuhändigen. Durch die Belegpflicht soll Steuerbetrug verhindert werden.

Seit 2016 muss jeder Unternehmerbei Barzahlungen einen Kassabeleg mit bestimmten Mindestinhalten ausstellen und dem Kunden aushändigen.

  1. Belegpflicht:
    Der Kunde ist verpflichtet, den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten bei sich zu tragen. Die Verletzung der Belegannahmepflicht stellt aber keine Ordnungswidrigkeit dar.
  2. Kalte Hände-Regelung:
    Betriebemit einem Jahresumsatzvon 15.000 Euro aufwärtsund Barumsätzen von mehr als 7.500 Euro im Jahr müssen grundsätzlich alle Bareingänge und Barausgänge täglich einzeln mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) festhalten.

Die “Kalte-Hände-Regelung” befreit gewisse Unternehmen mit Umsätzen im Freien von der Registrierkassenpflicht: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, bis zur Umsatzgrenze von 30.000Euro (netto) im Jahr die Tageslosung mittels Kassasturz zu ermitteln. Dies gilt für Umsätze von Haus zu Haus, auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten, außer diese werden in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ausgeführt. Die “Kalte-Hände-Regelung” kann daher beispielsweise für Maronibraterinnen/Maronibrater oder
Verkäuferinnen/Verkäufer von Christbäumen gelten.

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Achtung bei Kassabuch-Beispielen:

A

20 % Führungen
20 % Büromaterial
20 % Wartung (zB Drucker)

10 % Taxifahrt, Bus, Bahn (Personenbeförderung)
10 % Diäten (Vorsteuer)
10 % Fachbuch
10 % Speisen

0 % Porto
0 % Stornogebühr (Einnahme)
0 % Ausflug Drittland (zB Schweiz)
0 % Führung im Gemeinschaftsgebiet (EU-Land!)
0 % km-Geld

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Was bedeutet „Registrierkassenpflicht“?

A
  1. Haben Sie mehr als € 30.000,- Umsatz/Jahr? -> JA -> Sie benötigen eine Registrierkasse.
  2. oder Sie haben mehr als € 15.000,- Umsatz/Jahr und davon mehr als € 7.500 Barumsätze -> dann benötigen Sie ebenfalls eine Registrierkasse
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Welche grundsätzlichen Regeln gelten für erfolgreiche Gästeführungen?

A
  • 10 Goldene Regeln für erfolgreiche Gästeführungen:
  1. Kleine Gruppen, nicht mehr als 20 Teilnehmer
  2. Art und Inhalt auf Alter, Bildungsstand und Belastbarkeit abstimmen
  3. Zu Beginn eine gute Orientierung mit Hilfe von Karten und Plänen ermöglichen
  4. Motivierender Überblick über Führungsverlauf, Strecken, Inhalte und Pausen geben
  5. Zeit gut einteilen, lieber weniger als zu viel in den Rundgang einpacken
  6. Standorte so wählen, dass die ganze Gruppe Platz hat und zuhören kann
  7. Objekt und Erläuterung sollen synchron liegen, dh nichts erzählen, wo nichts ist
  8. den Ablauf so gestalten, dass die Teilnehmer aktiv miteinbezogen werden, Frage stellen, eigene Beiträge
  9. Beachtung der Intimsphäre der einheimischen Bevölkerung, kein Eindringen in die Privatheit
  10. Einbau von zielgruppenbezogenen Höhepunkten (zB Medieneinsatz, Kaffeepause im Stadtcafe…)