Quizze Flashcards

1
Q

Was ist eine Willenserklärung und was ist ein Realakt?

A

Willenserklärung = eine Willensäußerung, die auf die Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist
Beim Realakt handelt es sich um eine hoheitliche Maßnahme, die nicht auf den Rechtserfolg,
sondern auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtet ist.

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2
Q

Was unterscheidet einen Stellvertreter vom Boten? Wie grenzt man sie voneinander ab?

A

Stellvertreter = gibt eine eigene Willenserklärung ab
Bote = übermittelt eine fremde Willenserklärung
maßgeblich: Perspektive
aus dem objektiven Empfängerhorizont
Abgrenzung: Eigenes Handeln und Bindungswirkung

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3
Q

Kann eine geschäftsunfähige Person Bote oder Stellvertreter sein?

A

Eine geschäftsunfähige Person (gemäß § 104 BGB) kann nicht Stellvertreter sein, da sie keine
eigene Willenserklärung abgeben kann. Sie kann jedoch als Bote fungieren, da sie lediglich eine
fremde Willenserklärung übermittelt, ohne selbst rechtlich zu handeln.

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4
Q

Kann eine beschränkt geschäftsfähige Person Stellvertreter sein?

A

Eine beschränkt geschäftsfähige Person (gemäß § 106 BGB) kann Stellvertreter sein, da sie in der
Lage ist, wirksame Willenserklärungen abzugeben, soweit dies rechtlich vorteilhaft ist oder die
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegt.

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5
Q

Was ist unter einem sogenannten „unternehmensbezogenen Geschäft“ zu verstehen?

A

Ein unternehmensbezogenes Geschäft liegt vor, wenn eine Willenserklärung so auszulegen ist,
dass sie im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmens steht. Dabei wird das Geschäft dem Unternehmen zugerechnet, auch wenn der Vertreter namentlich nicht
genannt wird.

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6
Q

Wie grenzt man den Werkvertrag vom Dienstvertrag ab?

A

Ein Werkvertrag (§ 631 BGB) verpflichtet zur Herstellung eines bestimmten Erfolges, z.B. die
Fertigstellung eines Bauprojektes. Beim Dienstvertrag (§ 611 BGB) wird die Erbringung von
Diensten oder Tätigkeiten ohne Erfolgsgarantie geschuldet, z.B. Arbeitsverträge.

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7
Q

Nennen Sie zwei Beispiele für „sonstige Rechte“ i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB.

A

• Besitz
• Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

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8
Q

Was versteht man unter einem Verrichtungsgehilfen i.S.d. § 831 Abs. 1 S. 1 BGB

A

Eine Verrichtungsgehilfe ist wer mit wissen und wollen des Geschäftsherrn tätig wird und dessen Weisungen unterworfen wird
Erfüllungsgehilfe iSd §278 BGB ist wer mit wissen und wollen der Schuldner bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als hilfsperson tätig wird

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9
Q

Korrigieren Sie folgende Aussage des unglücklichen Jura Student J: „§ 831 Abs. 1 BGB ist
eine Zurechnungsnorm für fremdes Verschulden und keine selbstständige An
spruchsgrundlage.“

A

„§ 831 Abs. 1 BGB ist eine selbstständige Anspruchsgrundlage und keine Zurechnungsnorm für fremdes Verschulden.“

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10
Q

Was ist der Unterschied zwischen zwingendem und dispositiven Recht?

A

Dispositives Rechts sind Rechtsnormen von der partein abbedungen werden können . Hier steht die Partei frei , vertraglich etwas abweichendes zu vereinbare
Zwingendes Recht (ius cogens) sind Rechtsnormen, die deren Geltung nicht durch Rechtsgeschäft abbedungen werden können

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11
Q

Nennen Sie die 3 zentralen Elemente der Vertragsfreiheit.

A

• Abschlussfreiheit: Die Freiheit, zu entscheiden, ob und mit wem man einen Vertrag abschließt.
• Gestaltungsfreiheit: Die Freiheit, den Inhalt eines Vertrages frei zu gestalten.
• Formfreiheit: Die Freiheit, die Form eines Vertrages frei zu wählen, sofern nicht gesetzlich eine bestimmte Form vorgeschrieben ist.

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12
Q

Nennen Sie 3 mögliche Funktionen/Zwecke von Formvorschriften. Geben Sie auch 2 Beispiele für Formtypen an.

A

Warnfunktion : soll vor übereilter Bindung bei bedeutenden und riskanten Geschäfte schützen
Beweisfunktion :Beweis für Abschluss und Inhalt des Rechtsgeschäfts sichern
Beratungsfunktion : ermöglichen eine juristische Beratung der Parteien
Kontrollfunktion: behördliche Überwachung gewährleisten

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13
Q

Was ist ein Verpflichtungs- und was ist ein Verfügungsgeschäft? Nennen Sie jeweils ein Beispiel.

A

Ein Verpflichtungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft durch die Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird z.B. Kaufvertrag
Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das unmittelbar auf ein Recht eingewirkt wird , indem es übertragen, abgeändert, belastet oder aufgehoben wird .zB Übereignung eines Grundstücks §929 BGB

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14
Q

Erklären Sie das Trennungsprinzip und das Abstraktionsprinzip.

A

• Trennungsprinzip: Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sind rechtlich getrennte Vorgänge. Der Abschluss eines Kaufvertrages (Verpflichtungsgeschäft) und die Eigentumsübertragung (Verfügungsgeschäft) sind unabhängig voneinander.
• Abstraktionsprinzip: Die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts ist unabhängig von der Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts. Selbst wenn der Kaufvertrag unwirksam ist, kann die Eigentumsübertragung wirksam sein.

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15
Q

Was versteht man unter der Äquivalenztheorie?

A

Äquivalenztheorie ( conditio sine qua non ) besagt dass der Handlung kausal ist , die nicht hinweggedscht werden kann , ohne dass das konkrete Erfolg entfiele .

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16
Q

Nennen Sie zwei Beispiele für Dauerschuldverhältnisse.

A

Mietvertrag
Arbeitsvertrag

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17
Q

Welche zwei Arten von Insichgeschäften gibt es?

A

• Selbstkontrahieren: Eine Person schließt im eigenen Namen mit sich selbst einen Vertrag.
• Mehrvertretung: Eine Person vertritt beide Vertragsparteien in einem Rechtsgeschäft.

18
Q

Welche drei Arten der Vertretungsmacht gibt es?

A

• Gesetzliche Vertretungsmacht: z.B. Eltern für ihre minderjährigen Kinder.
• Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht: z.B. Bevollmächtigung durch Vollmacht.
• Organschaftliche Vertretungsmacht: z.B. Geschäftsführer einer GmbH.

19
Q

Die auf IT spezialisierte S-GmbH verkauft an die A-AG eine Software, damit diese das
autonome Autofahren weiter erforschen kann. Warum finden die zum 1.1.2022 in Kraft
getretenen Vorschriften (§§ 327 ff. BGB) über digitale Produkte hier keine Anwendung?

A

Die Vorschriften über digitale Produkte finden hier keine Anwendung, weil die verkaufte Software
kein Verbrauchsgüterkauf ist, sondern im unternehmerischen Kontext zwischen zwei
Unternehmen stattfindet.

20
Q

Ist der gutgläubige Erwerb von gestohlenen Sachen nach § 929 ff. i.V.m. 932 ff. BGB
möglich?

A

Der gutgläubige Erwerb von gestohlenen Sachen ist gemäß § 935 BGB ausgeschlossen.
Ein Eigentumserwerb an gestohlenen Sachen ist somit nicht möglich.

21
Q

Wie grenzt man den Werkvertrag vom Dienstvertrag ab

A

Werkvertrag § 631 BGB : geschuldet wird Erfolg einer bestimmten Leistung wie z.B. fertigstellen einer Einbauküche
Dienstvertrag § 611 BGB geschuldet wird das tätigwerden

22
Q

erfasst der Ersatzanspruch gem. §§ 683 S. 1, 670 BGB auch Schäden, welche der
Geschäftsführer erleidet?

A

Ja, nach §§ 683 S. 1, 670 BGB können Schäden des Geschäftsführers als „Aufwendungen“ gelten, wenn sie notwendig, angemessen und unmittelbar mit der Geschäftsführung verbunden sind.

23
Q

Welche Gründe können der Abtretbarkeit einer Forderung entgegenstehen?

A

• Vertragliche Vereinbarung: Es kann vertraglich vereinbart sein, dass eine Forderung
nicht abtretbar ist (§ 399 BGB).
• Gesetzliche Verbote: Bestimmte Forderungen sind gesetzlich nicht abtretbar, z.B.
Unterhaltsansprüche (§ 400 BGB).
• Natur der Forderung: Wenn die Forderung untrennbar mit der Person des Gläubigers
verbunden ist (höchstpersönliche Rechte).
• Gefährdung der Leistung: Wenn die Abtretung die Erbringung der Leistung erheblich
erschwert oder unmöglich macht.

24
Q

Welche sechs Fälle des gesetzlichen Eigentumserwerbs sind im BGB geregelt? Nennen Sie jeweils auch die einschlägigen Paragraphen.

A

• Erwerb durch Ersitzung (§ 937 BGB).
• Erwerb durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung (§§ 946-950 BGB).
• Erwerb durch Aneignung (§§ 958, 959 BGB).
• Erwerb eines Schatzfundes (§ 984 BGB).
• Erwerb durch Enteignung (§ 928 BGB).
• Erwerb im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung (§ 383 BGB)

25
Q

Was sind jeweils die Voraussetzungen der Konkretisierung bei Hol-, Bring- und Schickschuld?

A

• Holschuld: Der Schuldner muss die Ware aussondern und zur Abholung bereitstellen (§
269 BGB).
• Bringschuld: Der Schuldner muss die Ware dem Gläubiger an dessen Wohnort anbieten (§
269 BGB).
• Schickschuld: Der Schuldner muss die Ware an eine Transportperson übergeben, die die
Ware dem Gläubiger zusendet (§ 269 BGB).

26
Q

Was versteht man unter einem Verbrauchervertrag?

A

Ein Verbrauchervertrag § 310 III BGB ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer § 14 BGB und einem Verbraucher § 13 BGB (§310 Abs. 3 BGB). Der Verbraucher handelt dabei zu privaten Zwecken, die nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

27
Q

A bucht bei der L-AG einen Flug nach Mallorca? Handelt es sich um einen Pauschalreisevertrag i.S.d. § 651a BGB?

A

Ein Pauschalreisevertrag liegt vor, wenn:
1. Eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für
den Zweck derselben Reise angeboten wird (z.B. Beförderung und Unterbringung).
2. Diese Reiseleistungen im Rahmen eines einzigen Vertrags oder durch verbundene
Einzelverträge erbracht werden.
Wenn A bei der L-AG lediglich einen Flug bucht und keine weiteren Reiseleistungen wie
Unterkunft oder Mietwagen, handelt es sich nicht um einen Pauschalreisevertrag nach § 651a
BGB, sondern um einen einfachen Beförderungsvertrag.

28
Q

Was ist jeweils der Zweck des Widerrufsrechts gem. § 312g Abs. 1 BGB bei Außergeschäftsraumverträgen gem. § 312b BGB und bei Fernabsatzverträgen gem. § 312c
BGB?

A

Außergeschäftsraumverträge (§ 312b BGB) : Schutz des Vebrauchers vor Überrumpelung und unüberlegten Vertragsschlüssen

Fernabsatzverträge (§ 312c BGB): Schutz des Verbrauchers vor Vertragsabschluss ohne unmittelbare persönliche Interaktion , die ware vor Vertagschluss zu prüfen

29
Q

Was ist allgemein Voraussetzung für die Abgabe einer Willenserklärung? Erklären Sie jeweils
anhand eines Beispiels konkret, welche Voraussetzungen bei einer mündlichen
Willenserklärung unter Anwesenden und einer schriftlichen Erklärung unter Abwesenden zu
erfüllen sind!

A

Eine Willenserklärung gilt als abgegeben wenn der Erklärende alles getan hat , was seinerseits zum wirksam werden der Erklärung erforderlich war .
Die Äußerung muss den Willen eindeutig und klar erkennbar machen.
• Mündliche Willenserklärung unter Anwesenden:
o Äußerung des Willens: Der Erklärende muss seinen Willen mündlich äußern.
o Vernehmung: Der Empfänger muss die Erklärung unmittelbar vernehmen
können.
o Beispiel: A sagt zu B: “Ich verkaufe dir mein Fahrrad für 100 Euro.” B
antwortet: “Einverstanden.”
• Schriftliche Erklärung unter Abwesenden:
o Niederschrift: Der Erklärende muss seinen Willen schriftlich festhalten.
o Versendung: Die Erklärung muss an den Empfänger gesendet werden.
o Beispiel: A schreibt einen Brief an B, in dem er ihm den Verkauf seines
Fahrrads für 100 Euro anbietet. B erhält den Brief und antwortet schriftlich.

30
Q

Was sind die Voraussetzungen für den Zugang einer Willenserklärung nach § 130 Abs. 1 S.
1 BGB? Kommt es dabei auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Empfänger an?

A

Eine Willenserklärung git als zugegangen , nicht mit der tatsächliche Kenntnisnahme der Empfänger , sondern wenn die Willenserklärung so in den Machtbereich des Empfänger gelingt , dass er unter normalen umstände die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat .

31
Q

Was versteht man unter einem Dauerschuldverhältnis? Nennen Sie zwei Beispiele.

A

• Definition: Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Schuldverhältnis, das auf eine
wiederholte oder kontinuierliche Leistung über einen längeren Zeitraum angelegt ist.
Beispiele:
1. Mietvertrag
2. Arbeitsvertrag

32
Q

Was ist die richtige Anspruchsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch des V
gegen M? Handelt es sich um Schadensersatz statt der Leistung oder neben der
Leistung?

A

• Anspruchsgrundlage: § 280 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Mietvertrag
(vertragliche Nebenpflichten gemäß § 241 Abs. 2 BGB).
• Schadensersatz neben der Leistung: Es handelt sich um Schadensersatz neben der
Leistung, da der Schaden unabhängig von der Erfüllung der Hauptleistungspflicht
entstanden ist.

33
Q

c) Was ist der Unterschied zwischen Schaden und Aufwendungen?

A

Schaden sind unfreiwillige Vermögenseinbuße
Aufwendungen sind freiwillige vermögensopfer

34
Q

Was sind die Voraussetzungen für einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter?

A

• Leistungsnähe: Der Dritte muss bestimmungsgemäß mit der Leistung in Berührung
kommen und dadurch den gleichen Gefahren ausgesetzt sein wie der Gläubiger.
• Gläubigernähe: Der Gläubiger muss ein berechtigtes Interesse am Schutz des Dritten
haben. Der Dritte muss in den Schutzbereich des Vertrags einbezogen werden.
• Erkennbarkeit: Der Schutz des Dritten muss für den Schuldner erkennbar sein.
• Schutzbedürftigkeit: Der Dritte darf keine eigenen vertraglichen Ansprüche gegen den
Schuldner haben, die denselben Schutz bieten wie der Vertrag des Gläubigers.

35
Q

Was ist jeweils der Rechtscheinsträger beim gutgläubigen Erwerb bei beweglichen und
unbeweglichen Sachen? Nennen Sie auch die jeweiligen Paragraphen, in denen der
gutgläubige Erwerb von beweglichen und unbeweglichen Sachen geregelt ist.

A

• Bewegliche Sachen:
• Rechtscheinsträger: Der Besitz der Sache.
• Paragraph: § 929 BGB in Verbindung mit §§ 932 ff. BGB.
• Unbewegliche Sachen:
• Rechtscheinsträger: Der Grundbucheintrag.
• Paragraph: § 892 BGB.

36
Q

Nennen Sie zwei Beispiele für „sonstige Rechte“ i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB? (2 Punkte)

A

• Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
• Allgemeines Persönlichkeitsrecht

37
Q

Voraussetzungen und Rechtsfolge der Aufrechnung:

A

Nach § 387 BGB :
Gegenseitigkeit
Gleichwertigkeit
Durchsetzbarkeit
Fälligkeit
Erfüllbarkeit
Rechtsfolge ist das erlöschen der Forderung iSd § 389 BGB

38
Q

b) Unterschied in den Rechtsfolgen von Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht:

A

• Aufrechnung:
o Erlöschen der Forderungen in Höhe der Aufrechnung.
• Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB):
o Recht, die Leistung solange zu verweigern, bis die Gegenleistung erbracht
wird.
o Die Forderungen erlöschen nicht, sondern die Leistung wird nur
zurückgehalten.

39
Q

Button Lösung

A

§ 312j III BGB

40
Q

Wie unterscheidet sich der echte Vertrag zugunsten Dritter vom Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter?

A

Echter vertrag zugunsten Dritte § 328 : der Dritte hat einen Anspruch auf der Leistung entstanden aus dem Vertrag
Vertrag zu schutzwirgun dritte : Dritte hat keine Anspruch auf einer Leistung sonder wird mit einbezogen in dem Schutz Bereich des Vertrages