Prüfungsverordnung Flashcards

1
Q

Was besagt das Gesetz bezüglich der “Gliederung der Ausbildung”?

A
  • Wechsel zwischen praktischen Ausbildung und theoretisch, praktischen Unterrichts
  • Theorie und Praxis sind aufeinander abzustimmen
  • Länder können Rahmencurriculum & Rahmenausbildingsplan verbindlich erlassen
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2
Q

Was steht in Gesetz zu den Noten für die praktische Ausbildung?

A
  • Beteiligte Einrichtung soll alle erbrachten Leistungen während des Einsatzes einschätzen
  • Beteiligte Einrichtung muss bei Beendigung des Einsatzes dem Auszubilden ein qualifizierte Leistungseinschätzunh ausstellen und erläutern und der Schule ebenfalls sowie die Fehlzeiten
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3
Q

Was steht im Gesetz zur Praxisbegleitung?

A
  • Praxisanleitungen in den Einrichtungen gewährleistet
  • Besuche der Lehrkraft während der Praxis (3 Mal bei Pflichteinsätzen, zwei in Funktions uns Versorgungsbereiche und 1 im Wahlpflichteinsatz)
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4
Q

Was steht im Gesetz zu den Bestandteilen der staatlichen Prüfung?

A

Besteht aus
- einem schriftlichen Teil
- einem mündlichen Teil
- einem praktischen Teil

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5
Q

Nenne was im Gesetz zur Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses steht

A
  • An jeder Schule wird ein Prüfungsausschuss gebildet
  • Prüfungsausschuss ist zuständig für die ordnungsgemäßige Durchführung der staatlichen Prüfung
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6
Q

Was steht in Gesetz zu den Bestimmungen der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung

A
  • wird auf Vorschlag der Schulleiter für jede Aufsichtsarbeit schriftlicher und mündlicher und praktischer Teil gewählt
  • Fachprüfer & Stellvertreter
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7
Q

Nenne was im Gesetz zur Teilnahme der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an Teilen der staatlichen Prüfung steht

A
  • verpflichtet an einzelnen Teilen der Prüfung teilzunehmen, sodass die Erfüllung der in dieser Verordnung geregelten Aufgaben erfolgt
  • Anwesenheitspflicht bei der gesamten Prüfung besteht nicht
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8
Q

Nenne was im Gesetz zur Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch steht

A
  • Bei einer erheblichen Störung oder einer Täuschung (nicht bestanden)
  • erhebliche Störung, Entscheidung nur bis zu dem Werktag zulässig der auf jenen Tag folgt an dem letzter Teil der Prüfung beendet wurde
  • Bei Täuschungsversuch nur innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss der Prüfung
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9
Q

Nenne was im Gesetz zur Durchführung des schriftlichen Teils steht

A
  • wird unter Aufsicht geschrieben
  • Aufsichtsführenden werden von schule bestellt
  • i.d.R and 3 aufeinanderfolgenden Tagen
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10
Q

Nenne was im Gesetz zu bestehen des schriftlichen Teils steht

A
  • bestanden, wenn jede der drei Arbeiten mit mindestens ausreichend benotet wurde
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11
Q

Nenne was im Gesetz zur Wiederholung von Aufsichtsarbeiten steht

A
  • Bei nicht bestehen kann einmal wiederholt werden
  • Für Wiederholung ist ein Antrag des Prüfungskandidat oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erforderlich
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12
Q

Nenne was im Gesetz zu den Noten der praktischen Prüfung steht

A
  • wird von zwei Fachprüfern benotet
  • Mit den Noten des Fachprüfers legt die Vositzende des Prüfungsausschusses die Note für die einzelne Aufsichtsatbeit fest
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13
Q

Nenne was im Gesetz zum bestehen des mündlichen Teils steht

A
  • bestanden wenn Prüfungsleistung mindestens ausreichend bewertet wurde
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14
Q

Nenne was im Gesetz zum Bestehen des praktischen Teils steht

A
  • Wenn Prüfung mindestens mit ausreichend benotet worden ist
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15
Q

Nenne was zum theoretischen und praktischen Unterricht im Gesetz steht

A
  • Praxisstunden: 2500
  • Theoriestunden: 2100

Während der theoriephase werden 8 Kompetenzen vermittelt

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16
Q

Nenne was zur praktischen Ausbildung im Gesetz steht

A
  • Orientierungseinsatz von 80 Stunden
  • erforderliche stundenzahl für die Praxis: 2500 Stunden
17
Q

Nenne was zu den Jahreszeignissen im Gesetz steht

A
  • Jahreszeiten als Gesamtnote der Fächer im theoretischen, sowie im praktischen Unterricht
  • Jahresnote als Gesamtnote für praktische Einsätze
  • Fehlzeiteb während des theoretischen und praktischen Unterrichts
  • Fehlzeiten während der praktischen Ausbildung
18
Q

Nenne was zur den Qualifikationen der Praxisanleitung im Gesetz steht

A
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im jeweiligen Beruf
  • Berufspädagogische Zusatzqualifikationen von mind. 300 Stunden
  • Kontinuierliche berufspädagogische Fortbildung von mind. 24 Stunden pro Jahr
19
Q

Nenne was zur Zusammensetzung des Prüfungsausschusses steht

A

Mitglieder Prüfungsausschuss:
- Ein Vertreter der zuständigen Behörde (Regierung Mittelfranken) als Prüfungsvorsitzender
- Schulleiter oder einem für die Ausbildung zuständigen Mitglied
- mindestens drei Fachprüfer

Voraussetzungen für Fachprüfer für die Abschlussprüfung
- mind. 2 Personen müssen schulische Fachprüfer sein
- mind. 1 Personen eine praktische Fachprüferin (Praxisanleiter)

20
Q

Nenne was zu der Zulassunh zur staatlichen Prüfung im Gesetz steht

A
  • Identitätsnachweis ind amtlich beglaubigter Abschrift
  • Bescheinigung über die regelmäßige und erforderliche Teilnajme am Unterricht sowie der praktischen Ausbildung
  • schriftlich oder elektronische geführter Ausbildungsnachweis
  • Jahreszeugnisse

Mitteilung, dass man nicht an der Prüfung teilnehmen darf spätestens 2 Wochen vor Prüfung (elektronische oder schriftlich)

21
Q

Nenne die Prüfungstermin für die staatliche Prüfung

A

Frühester termin: 5 monate vor ende der Ausbildung
- Termine der staatlichen Prüfung wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Absprache mit der Schulleitung
- spätestens 2 Wochen in elektronischer oder schriftlicher Form muss der Termin den Prüflinge mitgeteilt werden

22
Q

Nenne was zu Vornoten im Gesetz steht

A
  • Voraussetzung für staatliche Prüfung = 1 Vornote für schriftliche, mündliche und praktische Prüfung
  • Aus den 3 Jahren werden Jahresfortgangsnoten und eine Durchschnittsnote gebildet
  • wird auf 2 stellen nach dem komma gerundet
  • spätestens 3 Werktage vor Prüfung wird dem auzubildenden die drei Vornoten gesagt
23
Q

Nenne was im Gesetz zu den Noten für den schriftlichen teil steht

A
  • Berechnung erfolgt auf zwei komma Stellen ohne runden
  • Zahlenwerte von jeder Note der drei Aufsichtsarbeiteb mit jeweils 25%
  • Zahlenwerte der Vornote für den schriftlichen Teil mit 25%
24
Q

Nennen Sie was zur Note für den mündlichen Teil im Gesetz steht

A
  • Zahlenwerte der Note für den mündlichen Teil der staatlichen Prüfung–> 75%
  • Der Zahlenwert der vornote für den mündlichen Teil–> 25%
25
Q

Nenne was zur Durchführung des mündlichen teils im Gesetz steht

A
  • Prüfling muss Kenntnisse und Fähigkeiten mündlich darlegen
  • Prüfer stellen Fragen, die sofort beantwortet werden müssen
  • maximale Dauerr: 30-45 min
  • Zwei Fachprüfer
  • Prüfungsvorsitzende darf jederzeit fragen stellen
26
Q

Nenne was zum Inhalt des mündlichen Teil im Gesetz steht

A
  • ausschließlich Fach 3
  • kompetenzschwerpunkte: 3,4,6
27
Q

Nenne was im Gesetz zur Wiederholung des praktischen Teils und zusätzlicher praxiseinsatz steht

A
  • 1× wiederholen
  • Antrag auf Wiederholung durch Prüfling oder Prüfungsvorsitzenden
  • Nachprüfung und Durchführung eines Praxiseinsatzes
28
Q

Nenne Bestandteile des praktischen Teils und Dauer

A
  • praktische Abschlussprüfung ATA/OTA:
  • Erstellung Ablaufplans
  • Fallvorstellung
  • Durchführung der berufsspezifischen Maßnahme
  • Reflexionsgespräch

Dauer:
- Gesamtdauer: 6 Stunden
- Erstellung Ablaufplan: 90 min
- Fallvorstellung: Max. 20 Minuten
- Reflexion: Max. 20 Minuten

29
Q

Nenne die Benotung im praktischen Teil

A
  • Beide Fachprüfer, die die Prüfung abgenommen haben, benoten die Prüfung
  • Zahlenwerte der Note für die mündliche Note –> 75%
  • Zahlenwerte der Vornote für den mündlichen Teil –> 25%
  • Bei komme 5 wird abgerundet
30
Q

Nenne sie was bezüglich der Durchführung des praktischen Teils im Gesetz steht

A
  • wird einzeln geprüft
  • OTA: in einer realen und komplexen und operativen Situation
    -ATA: in einer realen und komplexen anästhesiologischen Situation
  • Prüfer: 2 Fachprüfer, Lehrkraft von der Schule und Praxisanleitung der praktischen Ausbildung
31
Q

Nenne den Inhalt des praktischen Teils

A
  • ATA: Eigenverantwortliche ausführen und Mitwirkung bei Aufgaben im anästhesiologischen Bereich
  • OTA: Eigenverantwortliche ausführen und mitwirken bei Aufgaben im operativen Bereich

Inhalt OTA
- Vorbereitung
- Instrumentation
- Nachbereitung
- Reflexion

Inhalt ATA:
- Vorbereitung
- Assistenz
- Nachbereitung
- Reflexion

ATA & OTA: Kompetenzschwerpunkte 1-8

32
Q

Nenne was das Gesetz zu dem Inhalt des schriftlichen Teil steht

A
  • Tag 1 Kompetenzen 1
  • Tag 2 Kompetenzen 2
  • Tag 3 Kompetenzen 5 und 8
  • 3 Teile ( Fächer 1,2,4,5)
  • KS 1, 2 , 3
  • Dauer: 120 Minuten