Prüfungsschema & Begriffe Flashcards

1
Q

„Nicht verfassungsrechtlicher Art“

A

Verfassungsrechtlich:
Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen um Verfassungsrecht

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2
Q

„Öffentlich Rechtlich“

A

Wenn sich das Klagebegehren nach öffentlich- rechtlichen Rechtsnormen entscheidet.

Öffentlich- rechtliche Rechtsnormen:
Wenn ausschließlich ein Träger öffentlicher Gewalt berechtigt oder verpflichtet ist

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3
Q

Anspruch auf Genehmigung einer Satzung (BauR)

A
  1. Genehmigungsbedürftig
    Babauungspläne ohne Flächennutzungsplan erlassen
    = gem. § 8 II 2, III BauGB bedürfen nach § 10 II 1 BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde
  2. Zuständige Genehmigungsbehörde
    nach § 10 II 1 BauGB die höhere Verwaltungsbehörde
  3. Rechtmäßigkeit der Satzung
    Satzung ist nur genehmigungsfähig, wenn sie formell und materiell rechtmäßig ist

a) Ermächtigungsgrundlge § 10 I BauGB
b) formelle Rechtmäßigkeit

aa) Zuständigkeit
(1) Verbndkompetenz
Gemeinde für Erlass von Bebauungsplänen
(2) Organkompetenz
Innerhalb der Gemeinde der Rat
bb) Ordnungsmäßiges Beschlussverfahren
Rat ist nur beschlussfähig wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.

(3) Verstoß gegen Mitwirkungsgebot
! Entscheidungserheblichleit

(4) Gebot der Öffentlichkeit

(5) Genehmigungspflichtig
- Ermessensreduzierung auf null

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