Prüfungsrelevantes Flashcards
Titel =
Erwerbsgrund
Modus
Erwerbsart
Erklärungsirrtum
Erklärende erklärt etwas unwissentlich
Geschäftsirrtum
Inhalt des Rechtsgeschäfts oder der Geschäftspartner wurde geirrt
Motivirrtum
befasst sich mit dem Beweggrund. (Wertirrtum, Kalkulationsirrtum, Irrtum über
Zukünftiges etc.)
Prokura =
zB. Angestellter einer Firma bekommt das Recht Geschäfte im Namen der Gesellschaft
auszuführen.
Handlungsvollmacht =
berechtigt Jemanden für das Unternehmen handelsüblichen/gewöhnliche
Tätigkeiten zu erledigen
Verjährung =
bei Ablauf nur mehr eine Naturobligation also es ist zahlbar, aber nicht einklagbar.
Angeld =
man zahlt einen gewissen Betrag nach dem Abschluss des Geschäfts als Sicherstellung, dass
die Pflichten erfüllt werden.
Reugeld =
ermöglicht den Ausstieg aus einem Vertrag ähnlich wie eine Stornogebühr
Pönale
Vertragsstrafe oder auch eine Stornogebühr
Sachenrechte
benötigen gültigen Titel und Modus
Besitzkonstitut
Erworbene Ware befindet sich noch immer beim ursprünglichen Eigentümer, der
neue Erwerber darf dieses jedoch zu jeder Zeit benutzen falls er es benötigt
Besitzanweisung
Erworbene Ware wird an einen Dritten zur Aufbewahrung gegeben
Eigentum
man kann mit einem Eigentum machen was man möchte ohne, dass ein Zweiter oder
Dritte ein Mitbestimmungsrecht hat. Nur mit Titel und Modus erwerbbar
Ersitzung
Den Besitz eines Eigentums zu erkaufen. Es gibt
- Ersitzungsfähige Sache
- Erwerb durch Redlichkeit
- echter Besitz
Eigentlich Ersitzung
ausschließlich bewegliche Sachen und ein Titel ist erforderlich
Uneigentliche Ersitzung
(un)bewegliche Sachen und Titel ist nicht erforderlich
Pacht
Person A darf gegen Entgelt Sache von Person B benutzen
Zession
Abtretung eines Vertrages vom Zedenten (alter Gläubiger) an den Zessionar (neuer
Gläubiger)
Unternehmensveräußerung
Verkauf eines Unternehmens
Schenkung
ist rechtskräftig und kann nur bei Einzelfällen angefochten werden
Verwahrung
Gastwirte haften für alle abhanden gekommenen Sachen eines Gastes und dies kann
nicht ausgeschlossen werden. Kaffeehäuser oder sonstiges ohne Übernachtung haften jedoch nicht
für abhanden gekommenen Sachen von Kunden.
Arten der Besitzerwerbsübergaben
- Körperliche Übergabe
- symbolische Übergabe
- Übergabe durch Erklärung (Besitzkonstitut, Besitzanweisung)
- Versendungsverkauf
Arten des Besitzerwerbs
- Miteigentumsrecht (Man besitzt einen Anteil von etwas, man kann diesen ohne Zustimmung
der anderen Anhaber verkaufen) - Wohnungseigentum (Eine oder zwei Personen können eine Immobilie oder auch Parkplatz
besitzen) - Gesamthandeigentum (jeder besitzt das ganze Produkt)
Eigentumsvorbehalt Arten
- Einfacher Eigentumsvorbehalt (Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung an den
Erwerber bis dahin gehört es noch dem Verkäufer) - Verlängerter Eigentumsvorbehalt (Eigentumsvorbehalt liegt beim Produzenten, falls Händler
die Ware des Produzenten an den Erwerber weiterverkauft und dieser Insolvenz anmeldet dann
haftete der Händler)
Grundbuch
besteht aus Urkundensammlung und dem Hauptbuch
Hauptbuch:
- A Blatt (Details zur Wohnung)
- B Blatt (Details des Besitzers hier wird auch ein möglicher Konkurs verzeichnet)
- C Blatt (Pfandrecht, Verkaufsrechte, Wiederkaufsrechte und Baurechte werden vermerkt)
Publizitätsakt
Eintragung im Grundbuch
Vertrauensgrundsatz
Wen das Grundbuch von wirklicher Gegebenheit abweicht dann fällt für den
Eingetragenen keine negativen Folgen zur Last)
Pfandrechte
hinfällig, wenn in letzten 60 Tagen erworben
Faustpfand
Pfand einer beweglichen Sache, aber dafür muss der Pfandgläubiger das Eigentum der
beweglichen Sache haben. Kein gültiger Modus ist das Besitzkonstitut.
Hypothek
gesondertes Pfandrecht bei nicht Aufkommen der Geldforderungen, meistens hat man
eine Hypothek an einem Haus
Schuldverhältnis Arten:
- Rechtsgeschäft
- Schadensersatz
- Gesetz
Vorvertrag
es muss eine Willensübereinkunft der beiden Parteien bestehen und die mündliche
Zusage, dass ein Vertrag erstellt wird. (Unvorhersehbare Geschehnisse oder der Weiterverkauf
ermöglicht einen einseitigen Ausstieg)
ZUSAMMENFASSUNG RECHT
Das Recht ist eine staatliche Zwangsordnung, Friedensordnung und Verstöße führen zu Sanktionen.
Das Erkenntnisverfahren beginnt mit einer Klage und geht bis zum Urteil.
Summe der Rechtsvorschriften = objektives Recht
Anspruch aus den einzelnen Rechtsvorschriften = subjektives Recht
Öffentliches Recht: Überordnung des Staates und betrifft jede Person.
Privates Recht: Gleichstellung der Einzelnen
- Einseitige Rechtsgeschäfte: Kündigung, Angebot, Testament, …
- Zweiseitiges Rechtsgeschäft: Vertrag, Leihe, Schenkung, …
Ordnungssysteme
- Recht
- Moral
- Konvention (Sitte/Tradition)
Gewalten
- Gesetzgebende Gewalt (Legislative)
- Richterliche Gewalt (Judikatur)
- Vollziehende Gewalt (Exekutive)
Instanzen
Die zweite Instanz und der OGH können die Angelegenheit beim Europäischen Gerichtshof (EUGH)
vorlegen und um dessen Behandlung bitten.
1) Bezirksgericht BG
2) Landesgericht LG
3) Oberlandesgericht OLG
4) Oberster Gerichtshof OGH
Bezirksgericht:
Kündigungen, Ehescheidungen, Mietstreitigkeiten, usw.
Landesgericht:
ab 15 000€, Firmenbuch, Arbeits- und Sozialrecht
Freiheiten der EU
- Warenverkehrsfreiheit
- Kapitalverkehrsfreiheit
- Dienstleistungsfreiheit
- Personenverkehrsfreiheit
Richtlinie:EU
Ergebnis wird vorgeschrieben und die Staaten haben Zeit bis zum Ende der Frist das
Gesetz umzusetzen. Die Durchführungsart obliegt dem einzelnen Staat.
Verordnung:EU
Wendet sich unmittelbar an alle Bürger und steht über jedem innerstaatlichen
Gesetz. Ist mit sofortiger Wirkung gültig und steht über jedem staatlichen Gesetz.
ABGB
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
Das ABGB besteht aus fünf Teilen, wobei hauptsächlich die ersten drei behandelt werden.
1) Allgemeiner Teil
2) Sachenrecht
3) Schuldrecht
4) Familienrecht
5) Erbrecht
Allgemeiner Teil
Die Person
- Personen sind Rechtssubjekte, haben also Rechte und Pflichten
- Juristische Person sind zB. eine AG, oder Vermögensmassen
- Gesamthandgemeinschaft (OG, KG, etc.) sind KEINE juristischen Personen
Die Sache
- Sachen sind keine Rechtsobjekte, sie sind also Gegenstand von Rechten und Pflichten
- Tiere sind KEINE Sachen, haben aber gleiche Regeln