Prüfungs-Schemata Flashcards

1
Q
  1. Das Erfolgsqualifizierte Delikt
A

I) VORPRÜFUNG
Zu prüfen ist, ob sich A wegen dem Delikte §… StGB strafbar gemacht hat.
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II) TATBESTANDSMÄßIGKEIT
– objektiver Tatbestand (TO, TS, TH)
– subjektiver Tatbestand (Tatbildvorsatz)
– Eintritt und fahrlässige Herbeiführen der besonderen Folge
– Kausalität
– obj. Zurechnung der besondern Folge (Adäquanz-Zsmh, Risiko-Zsmh, Rechtmäßiges Alternativverhalten)
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III) RECHTSWIDRIGKEIT
wird indiziert
– Rechtfertigungsgründe (Notwehr, Notstand: RS, RH, subj, RE)
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IV) SCHULD
– Schuldfähigkeit
– Subj. Sorgfaltswidrigkeit und Vorhersehbarkeit der besonderen Folge
– Unrechtsbewusstsein (Irrtum über rechtfertigenden SV, (in)direkter Verbotsirrtum)
– Entschuldigungsgründe (Irrtum über entschuldigenden SV)
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V) ZUSÄTZLICHE VORAUSSETZUNG DER STRAFBARKEIT, STRAFAUSSCHLIEßUNG, STRAFAUFHEBUNGSGRÜNDE
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VI) ERGEBNIS
A hat sich wegen dem Delikt §…StGB (nicht) strafbar gemacht.

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2
Q
  1. das vorsätzliche unechte Unterlassungsdelikt
A

I) VORPRÜFUNG
Zu prüfen ist, ob sich A wegen dem Delikte §… StGB strafbar gemacht hat.
____________________________________
II) TATBESTANDSMÄßIGKEIT
– objektiver Tatbestand:
- Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs
- Nichtvornahme eines des gebotenen Tuns
- tatsächliche Handlungsmöglichkeit
- Hypothetische Kausalität
- objektive Zurechnung des Erfolgs (Adäquanzzsmh., Risikozsmh)
- Garantenstellung

– subjektiver Tatbestand (Tatbildvorsatz)
– Eintritt und fahrlässige Herbeiführen der besonderen Folge
– Kausalität
– obj. Zurechnung der besondern Folge (Adäquanz-Zsmh, Risiko-Zsmh, Rechtmäßiges Alternativverhalten)
____________________________________
III) RECHTSWIDRIGKEIT
wird indiziert
– Rechtfertigungsgründe (Notwehr, Notstand: RS, RH, subj, RE)
____________________________________
IV) SCHULD
– Schuldfähigkeit
– Subj. Sorgfaltswidrigkeit und Vorhersehbarkeit der besonderen Folge
– Unrechtsbewusstsein (Irrtum über rechtfertigenden SV, (in)direkter Verbotsirrtum)
____________________________________
VI) ERGEBNIS
A hat sich wegen dem Delikt §…StGB (nicht) strafbar gemacht.

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