Privatrecht - Theorie Flashcards
95.) A und B besuchen eine Party unter Benützung eines Kfz. Während A gewöhnlich keinen Alkohol konsumiert, trinkt B gerne etliche Krügerln Bier. B merkt alsbald, dass er zur Lenkung seines Kfz nicht mehr fähig ist und bittet daher den A, ihn nach Hause mitzunehmen, wenn er fahre. A stimmt zu. Als A aufbrechen will, sucht er B und fährt, da die Suche vergebens ist, allein nach Hause. B ist aber dennoch noch da und muss, als er von der Wegfahrt des A erfährt, ein Taxi nehmen. Er überlegt, von A Kostenersatz zu verlangen. Hat B einen solchen Anspruch? Nach welcher Theorie gehen Sie vor?
Er hat keine Anspruch auf Kostenersatz , weil kein Vertrag abgeschlossen hat.
Ein Vertrag kommt zustande mit :
Einer Übereinstimmenden rechtsgeschäftlichen Willenserklärung - nicht jede Erklärung ist eine rechtsgeschäftliche Willenerklärung-
Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärung zweier Personen zustande (§861 ABGB). Nämlich durch Angebot ( a) Inhalt + b) Bindungswillen - (Geltungswille) ) und Annahme ( mit Willenerklärung annehmen) .
Eine Willenserklärung : ( INHALTSWILLEN + BINDUNSWILLEN)
ist rechtsgeschäftlich, wenn sie sowohl von einem Inhaltswillen als auch einen Bindungswillen ( Geltungswillen) getragen ist
a) INHALTSWILLEN : bedarf eines bestimmten Inhalts- hätten wird in diesem Fall, da sie sich über einen bestimmten Inhalt einigen √
b) BINDUNGSWILLEN ( Rechtsfolgen-, Geschäfts oder auch Geltungswille genannt): Bindungswille liegt dann vor, wenn der Erklärende Rechtswirkung herbeiführen will und wenn diese Rechtsfolgen notfalls mit behördlichem Zwang durchgesetzt werden können.XX
Der Bindungswille ist in diesem Beispiel nicht gegeben. Die Parteien müssen sich rechtlich Binden wollen. Es ist nicht auf die Erzeugung von Rechtswirkung gerichtet. Man kann in diesem Bsp. nicht annehmen das die Parteien mit der Vereinbarung eine Rechtsfolgen wollen. Es ist nicht gewollt das Schadenersatz entstehen soll . Sie wollen sich NICHT rechtlich binden.
Nicht erforderlich ist, dass sich eine Person aller rechtlichen Konsequenzen ihrer Erklärung bewusst ist -> „gemäßigte Rechtsfolgentheorie“
Daher: Hier handelt es sich nur um eine Vereinbarung des täglichen Lebens, da nimmt man nicht an das jemand der Parteien rechtliche Folgen haben will. ( bsp. auch wir treffen uns auf ein Kaffe ist eine Vereinbarung des täglichen Lebens)
Theorie: gemäßigte Rechtsfolgen Theorie: ist der Wille, dass es folgen haben soll
96.) Sind folgende Rechtsgeschäfte einseitige Rechtsgeschäfte oder Verträge? Schenkung; Kündigung; Wandlung.
Einseitige Rechtsgeschäfte: kommen durch die Willenserklärung eines einzigen Menschen zustande. zb. Testament
Zwei oder Mehrseitige Rechtsgeschäfte: brauchen 2oder mehrere Willenserklärungen zb. Verträge
Wie viele Personen werden aus diesem Rechtsgeschäft verpflichtet?
Einseitig verpflichtenden Rechtsgeschäfte: dabei ist nur EIN Partner verpflichtet zu einer Leistung (od. sonstigen Verhalten) verpflichtet.
Zweiseitige Verpflichtende bzw. mehrseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft: dabei sind BEIDE oder ALLE Parteien zu einer Leistung (od. sonnigem Verhalten) verpflichtet.
Schenkung: Die Schenkung ist ein ZWEISEITIGES Rechtsgeschäft ( Schenkung ist daher ein zweiseitiger Vertrag, da der Beschenkte die Schenkung auch annehmen muss. zwei Willensübereinstimmungen) ,aber nur mit einer EINSEITIGEN Verpflichtung. ( nur Geschenkgeber muss etwas leisten) = auch ein entgeltliche Rechtgeschäft sprich die Zuwendung aus Freigebigkeit , ohne Gegenleistung (Schenkung braucht zwei Willenserkärungen weil bsp: ich bekomme etwas geschenkt und will es gar nicht )
Kündigung: Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft , ist die Möglichkeit das eine Vertragspartei mit einer Willenserklärung den Vertrag beendet ( einseitige Willenserklärung). In jeden Vertrag können Kündigungsklauseln reingenommen werden.
Wandlung: wenn eine Sache Mangelhaft ist (keine Verbesserung möglich ) dann wird der vertrag zur Auflösung gebracht= ( Rückgängigmachung): ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Kommt z.B. bei Leistungsstörungen vor.
97.) Frank ́s Papagei ist entflogen. Frank macht bekannt, dass die Person, welche ihm den Papagei wieder verschaffe, 100 Euro als Belohnung erhalte. Robert, der von der Bekanntmachung des Frank nichts weiß, fängt den Papagei ein. Als redlicher Mensch zieht Robert Erkundigungen ein, wem der Papagei eigentlich gehöre. Er erfährt, dass Frank Eigentümer sei und liefert den Papagei bei Frank ab.
Ist ein Rechtsgeschäft zustande gekommen? Hat Robert Anspruch auf die Belohnung?
es entsteht ein Schuldverhältniss - aufgrund einseitigen Rechtsgeschäftes ( auslobung) zwischen Frank und Robert
Vetragliches Schuldverhältnis wird normalerweise durch ein Vertrag begründet - Ausnahme das einseitige Rechtsgeschäft die Auslobung .
Dh. Die Auslobung ist zwar ein einseitiges Rechtgeschäft (einseitige Willenerklärung) , da es keine Annahme von Frank bedarf. Trotzdem hat indem Frank den Vogel zurückbringt Anspruch auf die 100€ Belohnung.
Die Auslobung : Sie ist eine nicht an bestimmte Personen gerichete, öffentliche bekannt gemachte Zusage einer Belohnung für bestimme Leistung. ( §860 ABGB) . Der Anspruch auf die Belohnung wird mit der Erbringung der Leistung erworben.
Somit hat Frank auch die Verpflichtung den Finderlohn zu zahlen.
98.) Lucia erklärt,sie verkaufe ihre„Küche“dem Georgum Euro3.000,-.Georg nimmt dieses Anbot an .Alseszur Übergabe kommt, meint Georg, er habe die Möbel mit Inhalt gekauft, während Lucia bloß die Möbel verkaufen wollte.
Ist ein Vertrag zustande gekommen? Welche Erwägungen sind anzustellen?
Ist ein Vertrag zustande gekommen? Welche Erwägungen sind anzustellen?
Wenn ein Ertrag ausgelegt wird, so steht der ÜBEREINSTIMMENDE GEMEINSAME WILLE DER PARTEI auf dem Prüfstand.(§§914 f ABGB geregelt )
Der wahre Parteiwille ist bedeutsamer als der Wortlaut der Erklärung.
Der Vertrag kommt daher mit dem übereinstimmenden Gewollten zustande, wenn beide Parteien das selbe Meinen , sich aber in der Bezeichnung „vergriffen“haben— falsa demonstratio non Nocet.
Daher:
Die Grund Inhalte des Vertrages sind klar - es gibt eine Übereinstimmung
Das Problem ist allerdings, das die Punkte nicht genau geregelt sind. dh. ein Mangel der vertraglichen Regelungen. ( dadurch kommt die ERGÄNZUNG DURCH GESETZ zum tragen)
Wenn sich die streitenden Partein selbst nachträglich nicht einigen können, hat sich der Interpret ( richter ) am hypothetischen Parteiwillen zu orientieren. Er erklärt oder ergänzt den Vertrag , wie ihn REDLICHE und VERNÜNFTIGE Partein angesichts der gegebenen Umstände geschlossen hätte. ( sog. ergänzende Vetragaulegung) .
hypothetische Parteiwille - Daher: wird darauf geachtet, was üblicherweise unter dem Wort „Küche“ gemeint ist. ( üblicherweise sind damit nur Kasten gemeint -ohne Inhalt)
Nur wenn die Erklärungen überhaupt nicht zusammen passen - wäre ein disens vorhanden Bsp: ich will eine Küche verkaufen und sie glaubt ein Auto.
99.) Karl,pensionierter Jurist,möchte seinen ABGB Kommentar seinem Freund Oliver,aktiver Jurist, verkaufen.Er schickt Oliver am 11.2. ein E-Mail mit folgendem Inhalt: „Verkaufe dir meinen ABGB Kommentar für € 70.“ Oliver antwortet am 12.2. per E-Mail: „Super, der fehlt mir noch in meiner Sammlung von Kommentaren, kaufe deinen ABGB-Kommentar für € 50.“ Am 14.2. erhält Oliver folgendes E-Mail von Karl: „Passt, schicke den Kommentar morgen per Post zu dir.“ Am 18.2. kommt der ABGB-Kommentar bei Oliver an. Kommt ein Vertrag zustande und wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
Ja, es kommt ein Vertrag zustande, da es eine Übereinstimmende Willenserklärung gibt.
11.2. Karl Stellt Oliver ein Gegenangebot um 70 €
12.2. Oliver nimmt das Angebot nicht an , sondern stellt ein Gegenangebot um 50 €.
14.2. Karl nimmt das Angebot von Oliver an und vereinbart das er den Kommentar morgen per Post zuschickt. Der Vertrag kommt also am 14.2 Zustande als auch Oliver die E-mail erhält. Also: Sobald die Annahmerklärung dem Anbotsteller im Zeitraum der Bindungswirkung zugegangen ist , ist der Vertrag abgeschlossen und somit zustande gekommen. Damit ist ein KV mit dem Kaufpreis von 50€ zustande gekommen.
Rechtliche Bedeutung des Kommentars: Es handelt es sich um ein Verpflichtungsgeschäft - er erfüllt seine Leistung indem er den Kommentar an den anderen schickt .
Es liegt KONSENS vor, da Angebot und Annahme der Beteiligten übereinstimmen und ein sinnvolles Ganze bilden.
100.) Angelika erhält von einem ihr bisher unbekannten Parfumerieversand ein „Parfumset“ mit 7 Flacons durch die Post zugestellt. Das Begleitschreiben enthält folgenden Text: „Heute ist Ihr Glückstag! Sie zählen zu den 100 Damen in Österreich, denen wir ein einmaliges Angebot unterbreiten: Sieben exklusive Markenparfums zum Preis von 199 Euro! Wir können uns nicht vorstellen, daß Sie sich diese einmalige Gelegenheit entgehen lassen. Sollten Sie wider Erwarten dem Angebot nicht näher treten, ersuchen wir um Rücksendung binnen 8 Tagen. Trifft das Set innerhalb dieser Zeit nicht bei uns ein, ersuchen wir Sie um Überweisung des Kaufpreises mittels beiliegendem Erlagschein“. Angelika entnimmt jedem Flacon eine „Riechprobe“. Kein Duft sagt ihr zu. Nach ca 3 Wochen erhält Angelika ein Mahnschreiben, in welchem Sie aufgefordert wird, 209 Euro (Kaufpreis und 10 Euro Mahngebühr) zu bezahlen. Muss Angelika bezahlen?
Die Parfumerie hat ein Angebot gestellt.
Angelika muss nicht bezahlen, da auch KEIN Vertag zustande gekommen ist.
Man braucht für da zustande kommen eines Vertrags übereinstimmende Willenserklärung ( schweigen ist keine Zustimmung) . Daher gibt es die Regelung das
Das Behalten, Verbrauchen oder Verwenden einer unbesstellten gelieferten Sache gilt nicht als Annahme eines Antrage.
Anders : Variante :
Musste dem Empfänger auffallen (wenn Angelika auffallen müsste) , dass ihr die Sache irrtümliche zugegangenn ist hat er die mitzuteilen oder die Sache zurückzuleiten. ( § 864 Abs 2 ABGB) Bsp: Sie bekommt das Paket vom Nachbarn. Diese Regel wurde zum Schutz von Konsumenten geschaffen.
101.) Adrian inseriert: „Suche kleine Wohnung im Grünen“. Buntigam bietet Adrian daraufhin eine an sich geeignete Wohnung an. Nach Besichtigung und Aussprache, die noch zu keinem Vertragsabschluss geführt hat, schickt Buntigam dem Adrian den Text des Mietvertrages mit folgender weiteren Erklärung: „Sollte ich von Ihnen bis zum 5. April nichts mehr hören, gilt der Mietvertrag als abgeschlossen.“ Adrian meldet sich nicht mehr. Ist der Vertrag zustande gekommen?
Vertrag ist nicht zustande gekommen, da es keine Übereinstimmende Willenserklärung gibt.
Es ist kein Vertrag zustande gekommen , da die Annahme der Willenserklärung fehlt. Buntigam hat sich nicht geäußert zu dem Angebot.
SCHWEIGEN hat GRUNDSÄTZLICH KEINEN ERKLÄRUNGSWERT. Wer auf ein Angebot schweigt hat nichts erklärt.
Variante :
der Vertrag könnte eventuell gelten wenn das schweigen vereinbart wurde das es ja heißt - aber zum Sachverhalt nicht passend — nichts zum Sachverhalt dazu dichten - in diesem Fall haben sie das nicht so Vereinbart)
102.) A bestellt bei B 1000 kg Koks zu einem vorher vereinbarten Preis. B bestätigt die Annahme der Bestellung. A und B haben verabredet, dass unter dem Wort Koks das Suchtgift Kokain zu verstehen sei und Kilogramm in Wahrheit Gramm darstellen. Kommt ein Rechtsgeschäft zustande? Koks( Kohlenstoffhaltiger Brennstoff)
Scheingeschäft: (und Umgehungsgeschäft):
ein Scheingeschäft erweckt nach außen hin den Eindruck der Gültigkeit , in Wahrheit aber von BEIDEN Vertragsparteien so , wie es „nach außen hin“ abgeschlossen wurde, gar nicht gewollt ist. Stattdessen gilt das versteckte Geschäft.
Sollte das verdeckte Geschäft gesetzwidrig sein und erfordert der Zweck der verletzen Norm die Nichtigkeit des Geschäfts, gilt das verdeckte Geschäft nicht.
Suchtgift zu Verkaufen ist Gesetzwidrig und damit komm es zur Nichtigkeit. ( wen es nicht gesetzwidrig wäre würde der tatsächliche will gelten eben das verdeckte Geschäft )
Ergänzend:
Das Umgehungsgeschäft : da sollen Vorschriften (formvorschriften) umgangen werden-Bei ihm ist das Geschäftt tatsächlich so gewollt - da ist das Geschäft ist gültig sofern es nicht gesetzwidrig ist.
103.) Was ist ein abstraktes Verpflichtungsgeschäft? Was spricht für seine Zulässigkeit und was dagegen?
Verpflichtungsgeschäft: begründet Pflichten , die erst in der Folge erfüllt werden müssen. Sie sind auf eine künftig vorzunehmende Leistung gerichtet. zb, Kauf, Dienstvertrag.
Die Causalität muss gegeben sein !
ein kausales Verpflichtungsgeschäft : liegt vor, wenn daraus ein (wirtschaftlicher) Zweck hervorgeht (stets liegt also ein Rechtsgrund vor)Im Streitfall kann man sich auf diesen Rechtsgrund (causa) berufen, um zu erklären, warum man den Betrag fordert bzw warum man möglicherweise nicht zahlt (zB weil die Lieferung noch nicht eingetroffen ist)
Abstrakte Verpflichtungsgeschäft:
Es besteht kein Rechtstitel (keinen Rechtsgrund) , der die Wirksamkeit rechtfertigt, so ist es abstrakt und nach österreichischem Recht ist das Verfügungsgeschäft somit nicht gültig, zB ist Kaufvertrag ungültig, kommt keine Übertragung des Eigentums zustand
Grundsätzlich: abstrakte Verpflichtungsgeschäfte = ungültig
Warum will man einen Rechtsgurnd ?
WEIL die Gefahr besteht , dass gesetzliche Verbote umgangen werden, zB Mörderlohn, Rauschgiftlieferungen in Form eines abstrakten Verpflichtungsgeschäfts -> „Der Staat reicht seinen starken Arm nicht dem Verbrecher“
obwohl die Privatautonomie dafür spricht sind solche abstrakten Verfügungsgeschäfte nach österreichischen Recht ungültig.
104.) In den “Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Erwerb und den Betrieb von Mobiltelefonen” der Firma “Zwei” finden sich folgende Bestimmungen: “Die Betreiberfirma ist berechtigt, jederzeit die Gebühren ohne Angabe von Gründen zu erhöhen” und an anderer Stelle: “Der Vertrag kann vom Kunden jeweils am 1. Dezember gekündigt werden. Früher oder später erklärte Kündigungen sind unwirksam. Die Rechtswirkungen der Kündigung treten ein Jahr nach dem Tag der Kündigung ein”. Inwiefern erscheinen diese Bestimmungen bedenklich?
AGB = einheitliche Vertragstexte ( „Vertragsschablonen“) -die von Firmen verwendet werden die mehrere Verträge machen.
Das Gesetz kennt eine KONTROLLE DES AGB.
(Gegen gesetzwidrige AGB kann der betroffene Kunde vorgehen - > Individualprozess , oder bestimmte Interessenverbände (Kammer) - >Verbandsprozess, od. Verbandsklage )
Die Kontrollmaßnahmen von AGB:
Geltungskontrolle: ( Überraschung )
Überraschende Nachteilige Klauseln: Mit Klauseln mit dem der Kunde nicht zu rechnen brauch werden nach § 864a AGB nicht Vertragsinhalt.
Mehrdeutige Regelungen: werden zum Nachteil des Unternehmens ausgerichtet (contra proferendem), „Transparenzgebot“ = für den Verbraucher sind unklare oder unverständliche Vertragsbestimmungen unwirksam.
Inhaltskontrolle ( Bestimmungen die den Kunden gröblich benachteiligen werden nicht Inhalt )
Gröblich benachteiligende Nebenabreden in AGB sind nichtig ( §879 Abs 3 ABGB
In diesem Fall:
Handelt es sich um primär Inhaltskontrolle , da sie den Kunden „Gröblich Benachteiligen“ und zusätzlich kann man auch die Geltungskontrolle begründen , weil solche gröblichen Nachteile für den Kunden „Überraschend“ sind.
Die gebühren ohne Angaben von Gründen zu erhöhen ist eine überragende Nachteilige Klausel.
die gebühren ohne angaben von gründen zu ehrlichen ist eine überragende nachteilige Klausel.
- Diese Klausel haben keine Wirkung -werden nicht Teil des Vertrages.
Zusatz:
bei den AGB - es muss die Möglichkeit bestehen das man diese lesen kann und es muss darauf hingewiesen sein dass der Unternehmer nur mit den AGB s abschließen will
105.) A verkauft und übergibt dem B einen Rasenmäher zum Preis von 300 Euro. Den Vertragsparteien ist unbekannt, daß der Rasenmäher einen gemeinen Wert von 800 Euro hat. Als A dies später erfährt, will er den Kaufvertrag “rückgängig“ machen und den Rasenmäher wieder haben. B lehnt ab. Prüfen Sie, ob und inwieweit A einen Anspruch auf “Rückgängigmachung” des Vertrages hat!
In diesem Beispiel handelt es sich um die Verkürzung über die Hälfte - (Laesio enormis) Wenn die geschuldete Leistung nicht einmal die Hälfte der Geldleistung wert ist, dann darf der Gegenleistungspflichtige die „aufhebung des Vertrages „ verlangen.
Die Aufhebung des Vetrages kann der andere dadurch abwehren, dass er sich verpflichtet „ den Abgang bis zum gemeinen wert zu ersetzten“ (§934 ABGB).
Die Laesio Enormis soll grobe Unterschiede von Leistung und Gegenleistung verhindern.
In diesem Fall ist der Wertunterschied mehr als die Hälfte also daher LAESIO ENORMIS.
Grundsätzlich: kann der benachteiligte Verttragspartner den Vertrag anfechten. Vertragspartner B hat die Wahl zwischen
den unterschied auf 800€ aufzahlen (dann bleibt der Vertrag bestehen) oder
od. der Vertrag wird aufgehoben.
(es gibt ausnahmen wenn die Parteien es bewusst so machen . im unternehmen geht es grundsätzlich auch nicht)
106.) Ist die Aussage “Nicht jedes verbotene Rechtsgeschäft ist deshalb schon nichtig” zutreffend?
Der Inhalt muss ferner erlaubt sein.
§879 Abs 1 ABGB bestimmt: „Verträge, die gegen ein GESETZLICHES VERHALTEN oder gegen die GUTEN SITTEN verstoßen, sind nichtig“.
Nicht jeder Gesetzesverstoß führt bereits zur Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäftes.
Wenn es um Verstöße gegen zwingende Rechtsnomen geht - führt der Vertrag zur Nichtigkeit.
Ob der Vertrag gültig oder Nichtig ist bestimmt der Schutzzweck der verletzen Norm
( §879 Abs 2 ABGB nennst 5 Tatbestände gesetzwidriger Vereinbarungen:
Zusage eines Entgelts für die „unterhaltung eines Ehevertrages“.
Zusage eines Entgelts für die Vermittlung einer medizinische unterstützenden Fortpfllanzung.
quota liitis, Zusage einem Rechtsfreund eine ihm anvertraute Sreitsache ganz oder teilweise zu geben.
Veräußerung einer erhofften Erbschaft noch zu Lebzeiten des Erblassers.
Wucher ( wenn jemand den Leichtsinn , Unerfahrenheit eines andern ausbeutet, dass er sich für eine Leistung eine Gegenleistung versprechen lässt) )
107.) Welche Arten des Geschäftsirrtums werden unterschieden?
Vorstellung von der Wirklichkeit
Arten des Irrtums:
a) Geschäftsirrtum im engeren Sinn: wenn sich der Erklärende über die Natur des Geschäftes oder den Gegenstand des Geschäftes , über die Eigenschaft oder die Identität des Vertragspartner irrt.
-Natur des Geschäftes: Sandra glaubt ein Auto gekauft zu haben, in Wahrheit handelt es sich um ein Leasinggeschäft.
- Gegenstand des Geschäftes : Ich denke es handelt es sich um ein Unfalfreise Auto in Wahrheit, hatte es schon Unfälle, Bild ist nicht von Picasso sondern gefälscht
-Eigenschaft oder Identität des Vertragspartners: er hat keine Gewerbeberechtigung
b) Geschäftsirrtumer im weiteren Sinn : ( es werden Erklärungsirrtümer und. Geschäft i.e.S so bezeichnet)
- Erklärungsirrtum: liegt vor wenn der Erklärende etwas anderes erklärt, als er will,oder wenn ihm die Erklärung als solches gar nicht bewusst ist. Man irrt bei der Willenserklärung selbst.( ich erkläre etwas andere als ich wollte ) bsp. ich unterschreibe etwas von der Sekretärin verfasstes, ohne das ich darauf schaue.Bsp: ich habe mich bei der E-mail vertippt und statt 1000€ habe Auto um 100€ Angeboten.
- Motivirrtümer : Es geht um die Beweggründe, warum sich der Erklärende zur Abgabe der Willenserklärung entschlossen hat. Er irrt über die Gründe oder Motive, die ihm zum Abschluss des Vertrages veranlasst haben. Bsp: Victor Kauft einen Verlobungsring für Eva (die aber schon wem andern hat) , Victor hat sich in Eva getäuscht und daher auch im Beweggrund den Ring zu kaufen.
Durch ein Irrtum alleine - ist keine Anfechtung möglich!
Anfechtung möglich wenn:
das Irrtum von anderen Vertragspartner veranlasst worden ist
oder es hätte dem anderen Vertragspartner auffallen müssen
oder er wurde noch rechtzeitig aufgeklärt
108.)Friedrich entdeckt im Möbelhaus des Obelix einen Kristallluster. Obelix bestätigt, dass dieser aus echten Swarovski-Kristallen hergestellt sei, weshalb Friedrich den Luster sogleich kauft. Außerdem kauft er einen Bettvorleger aus Bärenfell, um seine Freundin zu begeistern. Am nächsten Tag stellt sich heraus, dass die Kristalle nicht von Swarovski sind und sich Friedrichs Freundin als aktive Tierschützerin weigert, ihre Füße auf den Teppich „aus totem Tier“ zu setzen. Friedrich möchte daraufhin seine Einkäufe bei Obelix wegen Vorliegens eines Irrtums rückgängig machen. Zu Recht?
Kauvertrag: Luster : irrt der oberlix darüber das es sich gar nicht um swaovsky handelt — das ist ein Irrtum über den Gegenstand -( Geschäftsirrtum im engeren Sinn) das alleine reicht nicht - für eine Anfechtung ( ich brauche eine von 3 Voraussetzungen)
Anfechtung möglich wenn:
das Irrtum von anderen Vertragspartner veranlasst worden ist √
oder es hätte dem anderen Vertragspartner auffallen müssen
oder er wurde noch rechtzeitig aufgeklärt
Dadurch das der Obelix Verkäufer den Irrtum veranlasst hat, in dem er sagt das es Swarovsky steine sind - kann der Friedrich den Vertrag anfechten.
Kaufvertrag : Teppich : Ist ein Motivirrtum - hat nix mit dem Geschäftsinhalt zu tun - es geht nur um den Beweggrund warum er sich entschlossen hat eine Willenserklärung abzugeben— es ist klar das es ein Bärenfell ist. ( Das subjektive Motiv von Friedrich hat nix mit dem Oblix Verkäufer zutun -daher keine Anfechtung)
Bei dem Motivirrtum ( Geschäftsirrtum im weiteren Sinn) geht es um die Beweggründe ,warum Friedrich den Teppich gekauft hat - und zwar deshalb weil er dachte er macht seiner Freundin eine Freude. Er ist sich aber über den Inhalt das es ein Bärenfeld Teppich ist völlig bewusst.
Dadurch, dass das Motivirrtum außerhalb des Geschäftinhalts liegt,
ist KEINE BETRAGSANFECHTUNG wegen Irrtums möglich.
109.) Welche Kriterien muss eine Drohung erfüllen, um zur Anfechtung eines Vertrags zu berechtigen?
Der rechtsgeschäftliche Wille muss „frei“ gebildet sein. Das fehlt wenn jemand durch „gegründete Furcht“ zu einem Vertrag veranlasst wurde § 870 ABGB.
Anfechtungsvorraustezungen :
Gegründete Furcht: Das in Aussicht gestellte Übel muss geeignet sein, den Bedroheten hinreichend einzuschüchtern. Maßgeblich ist der subjektive Adressatenhorizont. ( da muss man schauen was der andere sieht- es kann bsp- weiße so sein das man in einer Klicke von Freunden einfach so sagt ich bringe dich um , wenn du mir kein Kaffe kaufst ( spaß - aussage )
Widerrechtlichkeit: d.h Androhung unerlaubter Mittel zb. Mord aber auch Androhung erlaubter mittel , sofern sie „inadäquat“sind. zb. Darf ich jemanden anzeigen wenn er illegal baut - aber ich darf es nicht damit verknüpfen ich zeig dich nicht an wenn du mir eine Sache günstig verkauft
Kausalität: der Drohung für den Vetragsabschluss. (ich hätte es nicht gekauft aber weil ich mich fürchte - vor dem anderen habe ich es gekauft)
Die Drohung mach den Vetrag anfechtbar, wobei die Anfechtungsklage in 3 Jahren ab Wegfall der Drohung verjährt. eventuell Schadenersatzansprüche stehen gegen den Drohenden zu.
110.) Der Unternehmer Lorenzo diktiert seiner Sekretärin Sonja eine Reihe von Geschäfts- und Privatbriefen, darunter auch Einladungen zu einem Clubtreffen für Audi S4-Piloten. Sonja legt in die Unterschriftenmappe, in der die Einladungsbriefe liegen, einen diesen äußerlich ähnlich sehenden Brief an die Unternehmerin Buntigama, der eine Bestellung von Waren im Wert von 20.000 Euro enthält. Sonja ist mit Buntigama befreundet und will ihr ein Geschäft zukommen lassen. Lorenzo unterschreibt alle Briefe ungelesen. Buntigama liefert gemäß der Bestellung eine Woche später. Muss Lorenzo die Waren bezahlen?
Hier handelt es sich um ein Irrtum im weiteren Sinn.
Erklärungsirrtum: liegt vor wenn der Erklärende etwas anderes erklärt, als er will
( er hat eine Unterschrift geleistet - in Wahrheit war es ein Abschuss des KV, denn er gar nicht wollte )
Durch ein Irrtum alleine - ist keine Anfechtung möglich!
Anfechtung möglich wenn:
Achtung: Hier habe ich zwei Vertragspartner Buntigama und den Lorenzo - die Sekretärin ist nicht Vertragspartnerin.
das Irrtum von anderen Vertragspartner veranlasst worden ist XX ( Nein- weil es wurde nicht von Vertragspartnerin Buntigama veranlasst)
oder es hätte dem anderen Vertragspartner auffallen müssen ( Nein- Buntigama hätte es nicht auffallen müssen)
oder er wurde noch rechtzeitig aufgeklärt ( aufgeklärt wurde auch keiner)
Daher ist KEINE Anfechtung möglich - er muss bezahlen.
Variante: Gleichzeitig ruft Sonja Buntigama an und sagt ihr, dass demnächst eine Bestellung Lorenzos eintreffen werde, da Lorenzo ja alles, was sie ihm vorlege, ungeprüft unterschreibe. Muss Lorenzo die Waren bezahlen?
Anfechtung möglich weil, in diesem Fall Buntigama weiß das es sich um ein IRRTUM ist- es ist eine List und auch Kausal für den Vertrag.
daher es hätte dem anderen Vertragspartner auffallen müssen ( Buntigama hätte ausfallen müssen , weil sie von der List weiß)
Somit hat man die Voraussetzung für eine Irrtumsanfechtung - Anfechtung möglich
111.) Welche Funktionen erfüllen Formgebote?
Im Bürgerlichen Recht herrscht grundsätzlich Formfreiheit. Auch mündliche Verträge sind gültig.
Formvorschriften, die das Gesetz Für bestimmte Arten von Verträgen vorsieht, dienen verschiedenen Zwecken: (RATIO)
Schuttzzwecke : Schutz vor Übereiung - Bürgschaft schriftlich
Beweissicherungszwecke: Es soll später Problemlos nachgewiesen werden.(testament)
Publizitätszwecke : Die Rechtsposition soll jedermann erkennbar sein ( absoluten Rechten) zb. Eheabschluss
Es gibt noch 2 Arten:
Einfache Schriftform : Parteien müssen eigenhändig unterschreiben
Öffentliche Form: gerichtliches und notariellen Schriftform unterscheiden.
112.) Unterscheiden Sie: Vollmacht, Auftrag und Ermächtigung.
Vollmacht: ist die rechtsgeschäftliche eingeräumte Vetretungsmacht. Das bedeutet man hat damit ein RECHTLICHES KÖNNEN IM Außenverhältnis. Wird Durch Einseitiges Rechtsgeschäft erteilt. ( berechtigt nur verpflichtet nicht )
Vollmacht ist ein können kein Muss.
Innenvollmacht: wenn der Vertreten die Vollmacht dem Stellvetreter gegenüber „intern“ erteilt
Außenvolmmacht: wenn sie dem Dritten oder der Öffentlichkeit gegenüber „extern“ mitgeteilt wird. Bsp: ich rufe im Autohaus an und sage das mein Mann ein Auto für mich kaufen kommt.
(Ob der Stellvertreter tätig werden muss, hängt vom Innenverhätniss ab. Im Innverhältnis besteht ein Auftrag od. Ermächtigung)
Auftrag: bedeutet EIN RECHTLICHES MÜSSEN im INNENVERHÄLTNIS. Der Auftrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Man bedarf der Zustimmung des wenigen der den Auftrag bekommt.
Ermächtigung: bedeutet ein RECHTLICHES DÜRFEN IM INNENVERHÄLTNIS. Die Ermächtigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Es berechtigt den Ermächtigten zu handeln für den Ermächtigten ist aber zur Handlung nicht verpflichtet. Ermächtigung wirkt nur inter Partes und nicht gegenüber Dritten.( er kann tätig werden es liegt in seinem ermessen )
weitere Sachen die verwand sind :
bote: überbringt eine Erklärung
treuhändler handelt im eigenen namen
vermittöer - bringt nur potenzielle Vertragspartner zusammen
113.) Unterscheiden Sie: mittelbare und unmittelbare Stellvertretung.
Mittelbare Stellvertretung: Dabei werden 2 oder mehr Verträge abgeschlossen. Man kauft zuerst im eigenem Namen für jemanden anders eine Sache und dann hole ich mir von der Person das geld und gebe ihm /ihr die Sache. „ indirekte Stellvertretung“.
also:ich erledige für Sandra einen Auftrag und in weiterer Folge übertrage ich ihr das Eigentum. ( eher das im Täglichen Alltag „ Stellvertreter“ schließt in eigenem Namen ab und überträgt das Weiter.)
Unmittelbare Stellvertretung: liegt vor, wenn der Vertreten durch die rechtsgeschäftliche Handlung des Stellvertreters direkt (unmittelbar) selbst berechtigt oder verpflichtet wird.
Der Vertreter schließt den Vertrag im Namen des Verterters ab, der dadurch selbst Vertragspartner des Dritten wird. Der Stellvertreter bildet den rechtsgeschäftlichen Willen, die Rechte und Pflichten entstehen aber beim Vertretenen. Es liegt nur 1 Vertrag vor.
114.) Berta sagt zu Clemens: „Wenn du in die Stadt fährst und es dir keine Mühe macht, kaufe in meinem Namen beim Weinhauer Dittrich sechs Flaschen Grüner Veltliner. Was du dafür ausgibst, werde ich dir bezahlen.“ Clemens fährt in die Stadt, bekommt keinen grünen Veltliner und kauft stattdessen zum gleichen Preis sechs Flaschen Riesling. Clemens sagt nicht, ob er im eigenen oder fremden Namen handelt. Berta nimmt Clemens den Riesling nicht ab und weigert sich, den Wein zu bezahlen. Daraufhin bringt Clemens den Wein Dittrich zurück und will das bezahlte Geld wieder haben.
Welches Rechtsgeschäft wurde zwischen Berta und Clemens begründet?
Eine Vollmacht im Außenverhätniss: durch „ kaufe in meinen Namen einen wein“
Im Innenverhätniss ist es eine Ermächtigung : er darf muss saber nicht ( berechtigt aber nicht verpflichtet)
b) Zwischen welchen Personen kommt der Weinkauf zustande?
Clemens und dem Geschäft. (Dittrich ) weil Dittrich nicht weiß, das er im fremden Namen handelt - er legt die Vollmach nicht offen -der Händel kann davon nix wissen.
c) Ist Berta verpflichtet, Clemens den besorgten Riesling abzunehmen?
Nein, da er den Falschen Wein gebracht hat Berta muss den wein nicht anehmen, da die Vollmacht sich auf den Grünen Vetliner spezialisiert hat nicht auf den Risling.
d) Muss Dittrich den Wein zurücknehmen?
Nein, es gibt keine Bedingungen - es handelt sich um ein Motivirrtum er meint die Berta nimmt ihm das ab - tut sie abre nicht
Clemens belibt am wein sitzen.
74.) Was versteht man unter Recht im objektiven Sinn?
Die für die Summe der Rechtsgemeindschaft verbindliche Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, die unter den Anforderungen der Gerechtigkeit steht u. allenfalls mit Zwang durchgesetzt werden kann.
Zweck der Zwangsgewalt ist der Schutz der Schwachen, die Friedensfunktion (Gewaltmonopol der Staaten)
= also die Rechtsordnung selbst!
Das Problem der Gerechtigkeit ist der Wertrelativismus. Denn, was ist Gerechtigkeit? Gerechtigkeit gibt es nur bei Privatrecht nicht im öffentlichen Recht, da diese Gerechtigkeitsvorstellung subjektiv ist. Jeder hat eine andere Vorstellung.
75.) Eines Tages läutet es an der Wohnungstür der Pensionistin Gudrun Slave. Vor der Tür steht Hugo Hasenbeisser, Vertreter der Firma “Printamed”, dem es gelingt, Gudrun ein Jahresabonnement der Zeitung “Die halbe Woche” zu verkaufen. Nachdem Hasenbeisser die Wohnung Slaves verlassen hat, kommen ihr aber Zweifel an ihrer Entscheidung. Sie überlegt daher von ihrem durch § 3 Konsumentenschutzgesetz eingeräumten Recht, bei “Haustürgeschäften” binnen einer Woche vom Vertrag zurückzutreten, Gebrauch zu machen. Ihre Freundin Evelyne Reinecke, ebenfalls Pensionistin, meint jedoch, sie glaube, Gudrun könne nicht vom Vertrag zurücktreten. Sie habe nämlich im ABGB gelesen, dass ein einseitiger Rücktritt eines Vertragspartners von einem bereits abgeschlossenen Vertrag nicht möglich sei. Welcher der beiden Pensionis
Das Problem besteht darin, dass es im ABGB und im Konsumentenschutz (KschG) anders geregelt ist. Das Rücktrittsrecht im KschG und das Rücktrittsgesetz im ABGB.
Bei diesen Gesetzen handelt es sich jeweils um zwei einfache Gesetze, und auf den ersten Blick also um einen Normenwiderspruch. (Zwei gleich starke einfache Gesetze, auf derselben Ebenen, widersprechen sich!)
ABER, es handelt sich nur um einen SCHEINBAREN NORMWIDERSPRUCH, da hier zwei verschiedene sachliche Geltungsbereiche vorliegen.
Daher ist grundsätzlich die „lex specialis“- Regel anzuwenden: Die speziellere Regel geht der generellen Regel vor.
Oder [in diesem Fallbeispiel NICHT] die „lex posterior“ - Regel: Die später erlassene (neuere) Regel geht der früher erlassenen (alten) vor.
ALSO: Hier ist das Konsumentenschutzgesetz (KschG) anzuwenden, da es die SPEZIELLERE „lex spezialis“ - Regel ist, es regelt ganz GENAU die Konsumentenschutzgesetze, auch die „Haustürgeschäfte“. D.h. in Wahrheit habe ich keine Normwiderspruch, denn dieser wird durch die Vorrangregel aufgehoben.
76.) § 136 StGB erklärt die unbefugte Benützung von Kraftfahrzeugen für strafbar. Im Rahmen einer StGB-Novelle soll ein § 136a StGB eingefügt werden, der lautet: „Unter Kraftfahrzeugen im Sinne des § 136 StGB sind auch Fahrräder zu verstehen“. Welcher Methode hat sich der Gesetzgeber hier bedient? Welche Grenze ist dabei zu beachten?
Authentische Interpretation: ist ein Gesetzgebungakt; nach § 8 ABGB steht nur dem Gesetzgeber die Macht zu, „ein Gesetz auf eine allgemeine verbindliche Art zu erklären“. Hier handelt es sich im Grunde nicht um Auslegung, sondern um ein neues Gesetz, dass ein früheres näher „erklären“ soll. (Sie will den Inhalt des erklärten Gesetzes nicht ändert, keine Derogation!) Die authentische Interpretation wirkt RÜCKWIRKEND! Man stellt damit nur klar, was der Gesetzgeber schon immer so gemeint hat. Man erklärt ein bestehendes, unklares, Gesetz durch ein neues, angehängtes, Gesetz.
(Gesetzesnovelle) Novelle: (=ein neues Gesetz, Änderungsgesetz), es ändert (novelliert) ein bereits bestehendes Gesetz. (Diese will den Inhalt des erklärten Gesetzes ändern!)
-> Hier handelt es sich um keine Novellierung, weil der §136 StGB nicht erneuert wird, sonder nur durch §136a ergänzt wird.
-> Hier bedient sich der Gesetzgeber der authentischen Interpretation.
77.) Was versteht man unter dem Begriff der „teleologischen Reduktion“?
Teleologische Interpretation = ein Sonderfall planmäßiger Unvollständigkeit.
Wenn das Gesetz zu viel regelt (Überreduktion), dann kann man den Wortlaut des Gesetztes reduzieren, man schränkt die Gesetze ein. (Der Gesetzgeber wollte weniger Regeln aber der Wortlaut erfasst zu viele Fälle; Die der Gesetzgeber eigentlich gar nicht regeln wollte.)
Bei der teleologischen Reduktion ist daher im öffentlichen Recht Zurückhaltung geboten, aber im Privatrecht wird sie gern genommen.
Eine teleologische Reduktion ist angezeigt, wenn der Wortlaut des Gesetzes weiterreicht, als es der Zweck gebietet. Der Anwendungsbereich einer Norm wird entgegen des Wortlautes eingeschränkt. Teleologische Reduktion ist in gewissermaßen das Gegenteil zur ANALOGIE.
z.B.: bei einem Schaden von Schadenersatzpflichtigen zahlt die Sozialversicherung. Bei einem Schaden von einem im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen Schadensersatzpflichtigen zahlt die Sozialversicherung nicht. (teleologische Reduktion)
78.) In einer Entscheidung führt der OGH aus: “Im Zweifel darf eine Norm nicht so verstanden werden, dass sie überflüssig ist”. Zu welcher Interpretationsmethode gehört dieser Auslegungsgesichtspunkt? Nennen Sie die Kriterien dieser Auslegungsmethode!
Systematische Interpretation: das ist die Auslegung nach dem Kontext. Der Gesetzgeber trifft seine Anordnungen meist aus einem sachlichen Zusammenhang mit anderen Rechtsnormen, die Normen leiten sich von anderen Rechtsnormen ab. Die systematische Interpretation fragt nach dem BEDEUTUNGSZUSAMMENHANG und der GESETZESSYSTEMATIK.
Also hier geht es um die systematische Interpretation, sie müssen jede Norm im Gesamtgefüge des Gesetzes mit anderen Gesetzen betrachten u. sie dürfen eine Norm nicht isoliert betrachten. Nicht am Wortlaut stehen bleiben, sondern das gesamte Umfeld der Norm muss mitberücksichtigt werden.
(Ein Sonderfall ist die verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung, dies ist eine systematische Auslegung im weiteren Sinn.)
79.) Warum kommt der teleologischen Interpretation im öffentlichen Recht ein anderer Stellenwert zu als im Privatrecht?
Die teleologische Interpretation ist eine Auslegung nach dem Sinn und Zweck.
Im öffentlichen Recht ist man hier eher skeptisch, da gibt es eine Über-, Unterordnung und eine beschränkte Gestaltungskraft.
Im Privatrecht kann man mehr mit dem Zweck arbeiten, da dort (z.B. zwischen gleichberechtigten Vertragspartnern) mehr Gestaltungsmöglichkeiten möglich sind.
Unterschieden wird die subjektive teleologische Interpretation von der objektive teleologische Interpretation.
Subjektive teleologische Interpretation: Fragt eben nach dem Willen des historischen Gesetzgeber, fragt was hat sich der damalige Gesetzgeber zu der Regelung gedacht. Das sind die Komponenten der historischen Interpretation mit einbezogen.
Objektive teleologische Interpretation: hier wird nicht notwendigerweise der geschichtliche Gesetzgeber mit einbezogen. Dafür bezieht der Interpret, der Rechtsanwender, der Rechtsordnung zugrundeliegenden Werte mit ein und baut dann seine subjektiven Interessen mit ein. Die Gefahr der teleologischen Interpretation besteht darin, dass man eigene Wertungen u. Prinzipien (dem Begriff einen Sinn) einlegt. Dass das alles zu subjektiv ist.
Wegen der subjektiven Wahrnehmung die eingebaut wird in der teleologischen Interpretation, weil auch nach dem Zweck gefragt wird u. der Zweck ist relativ, also sozusagen er verändert sich mit der Zeit (=ein DYNAMISCHES ELEMENT) u. es kommt auch darauf an wer interpretiert. Wo spielt das ganze eine Rolle? Das Ganze spielt eine Rolle wenn die Gesetze alt sind, wenn sie keine Materialien haben, wenn die Materialien unzureichend sind, wenn sich die Gesetze weiterentwickeln, es aber keine entsprechenden Materialien dazu gibt. Da geht’s vor allem um das ABGB, was am Anfang des 19 Jhd. entwickelt wurde u. insofern relativ alt ist u. wo man mit der objektiven teleologischen Interpretation arbeiten muss. Wo man keinen Zugriff auf so viele Materialien hat.
80.) Was besagt das „Gleichbehandlungsprinzip“ und inwiefern spielt es eine Rolle für die Feststellung der Planwidrigkeit einer Rechtslücke?
Das Gleichbehandlungsprinzip (=verfassungsrechtlicher Gleichheitssatz) besagt, dass geiche Interessenlagen und Situation - sofern kein sachlich gerechtfertigter Differenzierungsgrund vorliegt - gleiche Rechtsfolgen verlangen und ungleiche Interessenlagen ungleiche Rechtsfolgen.
Im Bezug auf die „Planmäßigkeit“ einer Lücke, da hat der Gesetzgeber planmäßig eine Lücke gelassen, weil er diesen Sachverhalt nicht geregelt haben wollte, deswegen kann man die Lücke nicht (mit dem Gleichbehandlungsprinzip) decken, indem man gleiche Sachverhalte hernimmt.
Bei der planwidrigen Unvollständigkeit des positiven Rechts, da muss man sozusagen den Plan des Gesetzgebers zu Ende denken. Man sieht sich die Gesamtlage des Gesetzes an, wie es im gesamten positiven Recht aussieht u. möglicherweise ergibt sich dann eine echte Lücke o. nur eine scheinbare Lücke.
Also, der Plan des Gesetzgebers wird Anhand der vorhandenen Gesetzestexte erkannt u. zu Ende gedacht.
Man schaut sich den Gesamtzusammenhang an, ob diese Rechtsfolge einer Regelung gleich einer anderen Regelung ist. Ob gleiches Gleich ist, denn dann muss die Rechtsfolge auch für diese Lücke gelten. Wenn es aber keine Lücke ist, wenn es ein unterschiedlicher Sachverhalt ist, dann hat der Gesetzgeber vielleicht eben das absichtlich nicht geregelt.
ZUM ERKENNEN EINER LÜCKE!!
Sie haben da 3 Fälle/Varianten zu unterscheiden:
1 Fall: Der Gesetzgeber hätte einen ungeregelten Fall regeln müssen.
2 Fall: Zwei unterschiedliche geregelte Fälle/Sachverhalte hätte er gleich regeln müssen. (wendet ungleiche Rechtsfolgen an)
3 Fall: Zwei gleichgeregelte Fälle hätte er unterschiedlich regeln müssen. (Wenn sie eben eine andere Ausgangsposition bei einem anderen Ausgangssachverhalt haben)
Wenn sie die Lücke erkennen, auf Grund dieser 3 Fälle, dann kann man diese Lücke schließen mit: ANALOGIE.
Es gibt verschiedene Arten von Analogie: (4 verschiedene Arten um die Lücke zu schließen)
1. Gesetzesanalogie: bei dieser wird eine konkrete Rechtsnorm auf einen ähnlichen ungeregelten Sachverhalt angewandt. Hier wird Rechtsfolge einer Rechtsnorm auf dem Wortlaut nach nicht geregelten Sachverhalt angewendet. D.h. Sie übertragen nur eine Norm auf den ungeregelten Sachverhalt.
2. Größenschluss: Es wird vom Größeren auf das Kleinere geschlossen „argumentum a maiori ad minus“ (z.B. wenn man in Notwehr töten darf, dann erst recht Eigentum beschädigen) u. vom Kleineren auf das Größere (z.B. wenn eine Regelung die Verletzung eines Menschen verbietet, dann erst recht seine Tötung). Größenschluss = ein Unterfall der Gesetzesanalogie.
3. Rechtsanalogie (Gesamtanalogie): hier wird aus mehreren vorhandenen Normen (der gesamten Rechtsordnung) ein Grundsatz abgeleitet, der dann auf nicht erfasste Fälle angewendet wird. Aus verschiedenen Regelungen wird eine allgemeine Regelung gebildet. Das wurde z.B. gemacht im Fall der „culpa in contrahendo“. Da wurde aus einer Vielzahl von schadenersatzrechtlichen Regelungen eine allgemeine Regel abgeleitet, dass man auch für vorvertraglichen Kontakt bereits Haftbar sein kann.
4. Wenn sie weder eine Gesetzesanalogie, weder einen Größenschluss, noch die Rechtsanalogie machen können, um die Lücke zu schließen, bleibt ihnen noch: §7 ABG: Die natürlichen Rechtsgrundsätze. Unter den natürlichen Rechtsgrundsätzen, versteht man alle Prinzipien u. Werte der Rechtsordnung.
81.) Was versteht man unter „relativ zwingendem Recht“? Welchen Zweck verfolgen relativ zwingende Rechtsvorschriften und in welchen Bereichen des Privatrechts finden sich solche Vorschriften?
Zwingendes Recht („ius cogens“): Recht das durch private Vereinbarungen nicht abgeändert werden kann. Zwingendes Recht gilt, egal was die Privaten abweichend davon vereinbaren.
Beim zwingenden Recht unterscheiden wir das „absolut zwingende Recht“ u. das „relativ zwingendes Recht“.
Absolut zwingendes Recht: Da sind keine Abweichungen, keine güstigere Regelungen erlaubt. (zweiseitig zwingende Normen)
Relativ zwingendes Recht: Dieses lässt günstigere Regelungen zum Schutz der schwächeren Partei zu. (einseitig zwingende Normen) z.B. bei Konsumentenschutzrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht,…. (Findet man dort wo eine Über-, Unterordnung besteht).
Was ist der Unterschied zum zwingenden Recht (mit den Unterformen des absolut zwingenden Rechts u. relativ zwingenden Rechts), der große Gegenpart ist:
Das dispositive Recht: auch nachgiebiges oder abdingbares Recht. Der Gesetzgeber lässt es sich gefallen, dass die Vertragsparteien von den gesetzlichen Regelungen Abweichen. Da haben sie die völlig freie Privatautonomie zwischen den Parteien, der Rechtsgestaltung sind keine Grenzen gesetzt. Speziell bei Verträgen z.B. unter Privaten.
Es gibt 3 FUNKTIONEN des DISPOSITIVEN RECHTS:
1. Die Ergänzung unvollständiger Verträge.
2. Hilfe bei der Vertragsauslegung.
3. Es injiziert auch Richtigkeitsgewähr: weicht ein Vertrag gröblich von z.B. den AGB ab, so ist dies ein Anzeichen für die Unwirksamkeit, da das dispositive Recht zeigt wie sich der Gesetzgeberr den Vertrag vorgestellt hat.
82.) In welchem Rechtsbereich kommt der Privatautonomie mehr Bedeutung zu? Im Arbeitsrecht oder im Unternehmensrecht?
Die Privatautonomie ist die Möglichkeit jedes Einzelnen seine Vertragsbeziehungen nach seinen eigenen Wünschen zu regeln.
Im Unternehmensrecht haben sie da wesentlich mehr Gestaltungsspielraum, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass beide Unternehmen von gleicher wirtschaftlicher Stärke sind.
Im Arbeitsrecht hingegen haben sie viel zwingendes Recht, wegen der SOZIALEN GERECHTIGKEIT, auch viel relativ zwingendes Recht, weil der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber wirtschaftlich unterlegen ist (Über-,Unterordnung).
D.h. im Unternehmensrecht haben sie wesentlich mehr an Privatautonomie u. können wesentlich mehr gestalten als im Arbeitsrecht wo alles relativ zwingendes Recht ist.
In einer Entscheidung vom 3. 3. 2013 führt der OGH aus: “Privatrechtliche Ansprüche sind dadurch gekennzeichnet, dass einander gleichberechtigte Rechtssubjekte gegenüberstehen, während im öffentlichen Recht ein übergeordnetes Rechtssubjekt einseitige Gestaltungsakte setzen kann, denen das untergeordnete Rechtssubjekt unterworfen ist.” Welche Abgrenzungstheorie zwischen öffentlichem und privatem Recht bedient sich der OGH? Nennen und definieren Sie noch weitere Abgrenzungstheorien!
Hier ist die Abgrenzungstheorie des OGH die Subjektionstheorie.
Die Subjektionstheorie: Diese besagt, dass im öffentlichen Recht bei Rechtsverhältnissen eine Über-, Unterordnung herrscht u. im Privatrecht die Gleichstellung. -> Es besteht ein gewisses Über-, Unterordnungsverhältnis (AG-AN). Grundsätzlich stimmt diese Theorie, aber es ist auch teilweise im öffentlichen Recht eine Gleichordnung gegeben. (der AG ist dem AN manchmal durchaus gleichgestellt), also es stimmt nicht immer!
Die Subjektstheorie: es ist öffentliches Recht, wenn einer der Beteiligten des Rechtsverhältnisses mit „imperium“ auftritt. (Diese stellt darauf ab, ob einer der Parteien mit „imperium“, Hoheitsgewalt auftritt; wenn das der Fall ist ist es öffentliches Recht, wenn die Beiden gleichgeordnet sind u. keine der Parteien mit Hoheitsgewalt auftritt, dann sind wir im Privatrecht.)
Die Interessenstheorie: Öffentliches Recht ist alles was im öffentlichen Interesse ist u. Privatrecht alles was im privaten Interesse ist. (=nicht mehr im Privatrechtsskriptum) Diese stellt auf die Interessen der Allgemeinheit o. des Einzelnen ab; sind es Interessen der Allgemeinheit, dann ist es öffentliches Recht; sind es Interessen des Einzelnen, dann ist es Privatrecht.
84.) Erklären Sie, in welche Teile das Pandektensystem den Stoff des allgemeinen Privatrechts gliedert! Decken diese Bereiche den gesamten Stoff des Privatrechts ab?
Das Pandektensystem besteht aus 5 Teilen: -> die 5 Teilung der Rechtsgebiete:
Der allgemeine Teil des bürgerlichen Rechts
Schuldrecht (allgemeines Schuldrecht u. besonderes Schuldrecht)
Sachenrecht
Familienrecht
Erbrecht
Nach dem Pandektensystem sind die meisten Lehrbücher aufgebaut/aufgeteilt.
JA, diese Bereiche, des Padektensystems, deckt den gesamten Stoff des Privatrechts ab.
Es gibt weiters noch die Gliederungsmöglichkeiten nach dem:
Institutionensystem, dieses ist in 3 Teile geteilt:
Personenrecht
Sachenrecht
gemeinschaftlichen Bestimmungen der Personen- u. Sachenrechte
Dieses System ist im ABGB verwirklicht. Das ABGB ist so gegliedert.
Daneben, neben diesem allgemeinen Zivilrecht gibt es auch noch Sonderprivatrechte.
z.B. das Unternehmensrecht, das Arbeitsvertragsrecht, das Konsumentenschutzrecht, das Wertpapierrecht,… das sind alles Sonderprivatrechte.
85.) In einem Lehrbuch ist zu lesen: “Die Bezeichnung Internationales Privatrecht ist insofern irreführend, als es sich weder um Internationales Recht noch um Privatrecht handelt.” Was ist damit gem
Internationales Privatrecht (IPR): sind Kollisionsnormen. Kollisionsnormen brauchen sie dann, wenn sie Sachverhalte mit Auslandsbezug haben, das IPR ermittelt welches Recht anwendbar ist. Das IPR entscheidet nicht in der Sache selbst, sondern nur über die anzuwendende Rechtsordnung. = VERWEISUNGSNORM. Es wird auf eine bestimmte Rechtsordnung verwiesen. z.B. ein Österreicher hat mit einem Deutschen einen Verkehrsunfall in Griechenland. Jetzt müssen sie schauen welches Recht ist anwendbar, das Österreichische, das Deutsche o. das Griechische. Und da sagt ihnen dann das IPR welches Recht anwendbar ist.
Also im IPR steht kein materielles Recht, kein materielles Privatrecht, da steht nicht drinnen wie das Schuldverhältnis geregelt werden, da steht auch kein internationales Recht drinnen, das sind lediglich Verweisungsnormen, lediglich Kollisionsnormen, die bei Aufeinandertreffen von verschiedenen Parteien, die aus verschiedenen Ländern zum Recht verweisen.
Zur Handlungsfähigkeit. (Geschäftsfähigkeit ist ein Unterpunkt)
Sie müssen unterscheiden:
Erste Kategorie sind Kinder von 0-7Jahre, diese sind voll Geschäftsunfähig, können sich weder berechtigen, noch verpflichten oder Schenkungen annehmen. Ausnahme: für geringfügige Angelegenheiten, wenn diese alterstypisch sind u. wenn das Kind die Schenkung annimmt u. das ist alterstypisch u. alltäglich für das Kind, dann kann es die Schenkung auch annehmen.
Zweite Kategorie sind die unmündigen Minderjährigen von 7-14 Jahren, diese sind beschränkt Geschäftsfähig, die können alterstypische Geschäfte des täglichen Lebens schließen u. sonst nur berechtigende Geschäfte annehmen.
Dritte Kategorie sind die mündigen Minderjährigen von 14-18 Jahre, diese können Dienstverträge schließen, nicht aber Lehr-, o. Ausbildungsverträge. Da brauchen sie die Zustimmung der Eltern dazu. Und die 14-18 Jährigen können über Vermögen aus ihren eigenen Erwerb, z.B. aus dem Ferienjob…, verfügen. Sie können auch über Dinge verfügen die Ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden. Sofern diese Dinge nicht seine Lebensbedürfnisse gefährdet.
Vierte u. letzte Kategorie sind die Volljährigen 18+, diese sind unbeschränkt Geschäftsfähig sofern sie geistig gesund sind, bei denen müsst ihr nur noch den Geisteszustand kontrollieren, da kann es Probleme geben, dass sie nur beschränkt Geschäftsfähig sind.
Von der Geschäftsfähigkeit ist die Deliktsfähigkeit abzugrenzen.
Deliktsfähigkeit bedeutet: Das wir grundsätzlich eine Schadensersatzpflicht ab dem 14 Lebensjahr haben, wenn wir nicht geistesschwach sind; eventuell auch schon früher, vor dem 14 LJ, aufgrund von §1310 ABGB an der Billigkeitshaftung, die muss aber bei jedem Einzelnen durch den Richter festgestellt werden.
86.) Welche Arten von subjektiven Rechten gibt es im Privatrecht?
Subjektives Recht: ist das Recht, durch Anrufung staatlicher Organe seine objektiven Rechte durchzusetzen. Die dem Einzelnen, vom objektiven Recht, eingeräumten Befugnisse.
Folgende subjektiven Rechte werden unterschieden:
1. Die absoluten Rechte: diese wirken gegenüber jedermann. („erga omnes“) Das sind vor allem die dingliche Rechte, absolute Herrschaftsrechte über Sachen. Die ganzen Sachenrechte, aber auch Materialgüterrechte, Persönlichkeitsrechte u. bestimmtes Familienrecht.
1a. Dingliche Rechte: sind absolute Herrschaftsrechte, die die unmittelbare körperliche Sachen zum Gegenstand haben, z.B. Eigentum; Ein Herrschaftsrecht an einer bestimmten Sache, an einer unmittelbar körperlichen Sache.
2. Ansprüche: Der Anspruch ist ein subjektives Recht, von ihrem Vertragspartner. Das Recht, von dem Gegenüber, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen fordern zu können.
2a. Und die relativen Rechte: Die wirken gegenüber bestimmten Personen („inter partes“), dies sind Forderungsrechte, z.B. gegen ihren Vertragspartner, Aufgrund von gesetzlichen Ansprüchen o. Aufgrund von Unterhaltsansprüchen.
3. Gestaltungsrechte: Die Gestaltungsrechte verleihen den Berechtigten die Befugnis, durch einseitige Erklärung ein Rechtsverhältnis zum Entstehen o. zum Erlöschen zu bringen, bzw. ein bestehendes Rechtsverhältnis zu verändern. z.B. bei Kündigungsrechten, um das Arbeitsrecht zu kündigen o. um das Mietrecht zu kündigen für ihre Wohnung, da hat man so ein Gestaltungsrecht, wenn man Kündigungsrecht hat, kann auf ein bestehendes Rechtssystem eingewirkt werden. (EINSEITIGE RECHTSMACHT)
Der 15-jährige Anton erhält von seinen Eltern das neueste Modell der „Atomic Race“ Ski geschenkt, um für den anstehenden Skikurs professionell ausgestattet zu sein. Anton hat aber jegliche Lust am Skifahren verloren und verkauft daher die Ski an den 18-jährigen Bertram. Ist dieser Kaufvertrag wirksam?
Der ANTON fällt unter die Kategorie 14-18 Jährige, das sind die mündigen Minderjährigen, diese können über Sachen verfügen die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden. Dies ist aber nicht der Fall wegen der Zweckbindung.
Nein, der Kaufvertrag ist nicht wirksam, weil der Anton die Ski nur für den anstehenden Skikurs bekommen hat – ZWECKBINDUNG. Ihm wurden die Ski nicht zur freien Verfügung überlassen, sondern nur um auf den Skikurs zu fahren, und damit ausgestattet zu sein. Er ist zwar Eigentümer, aber es reicht nicht aus bloß Eigentümer einer Sache zu sein, er müsste eben auch die Verfügungsgewalt über die Sache erhalten haben. Da er diese Verfügungsgewalt nicht erhalten hat ist der Kaufvertrag schwebend-unwirksam. Schwebend-unwirksam bedeutet er ist noch nicht wirksam, kann es aber werden, wenn die Eltern (hier in dem Fall) noch zustimmen. Wenn die Eltern nicht zustimmen können sie die Ski zurückfordern.