Privatrecht - Theorie Flashcards

1
Q

95.) A und B besuchen eine Party unter Benützung eines Kfz. Während A gewöhnlich keinen Alkohol konsumiert, trinkt B gerne etliche Krügerln Bier. B merkt alsbald, dass er zur Lenkung seines Kfz nicht mehr fähig ist und bittet daher den A, ihn nach Hause mitzunehmen, wenn er fahre. A stimmt zu. Als A aufbrechen will, sucht er B und fährt, da die Suche vergebens ist, allein nach Hause. B ist aber dennoch noch da und muss, als er von der Wegfahrt des A erfährt, ein Taxi nehmen. Er überlegt, von A Kostenersatz zu verlangen. Hat B einen solchen Anspruch? Nach welcher Theorie gehen Sie vor?

A

Er hat keine Anspruch auf Kostenersatz , weil kein Vertrag abgeschlossen hat.
Ein Vertrag kommt zustande mit :
Einer Übereinstimmenden rechtsgeschäftlichen Willenserklärung - nicht jede Erklärung ist eine rechtsgeschäftliche Willenerklärung-
Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärung zweier Personen zustande (§861 ABGB). Nämlich durch Angebot ( a) Inhalt + b) Bindungswillen - (Geltungswille) ) und Annahme ( mit Willenerklärung annehmen) .
Eine Willenserklärung : ( INHALTSWILLEN + BINDUNSWILLEN)
ist rechtsgeschäftlich, wenn sie sowohl von einem Inhaltswillen als auch einen Bindungswillen ( Geltungswillen) getragen ist
a) INHALTSWILLEN : bedarf eines bestimmten Inhalts- hätten wird in diesem Fall, da sie sich über einen bestimmten Inhalt einigen √
b) BINDUNGSWILLEN ( Rechtsfolgen-, Geschäfts oder auch Geltungswille genannt): Bindungswille liegt dann vor, wenn der Erklärende Rechtswirkung herbeiführen will und wenn diese Rechtsfolgen notfalls mit behördlichem Zwang durchgesetzt werden können.XX
Der Bindungswille ist in diesem Beispiel nicht gegeben. Die Parteien müssen sich rechtlich Binden wollen. Es ist nicht auf die Erzeugung von Rechtswirkung gerichtet. Man kann in diesem Bsp. nicht annehmen das die Parteien mit der Vereinbarung eine Rechtsfolgen wollen. Es ist nicht gewollt das Schadenersatz entstehen soll . Sie wollen sich NICHT rechtlich binden.
Nicht erforderlich ist, dass sich eine Person aller rechtlichen Konsequenzen ihrer Erklärung bewusst ist -> „gemäßigte Rechtsfolgentheorie“

Daher: Hier handelt es sich nur um eine Vereinbarung des täglichen Lebens, da nimmt man nicht an das jemand der Parteien rechtliche Folgen haben will. ( bsp. auch wir treffen uns auf ein Kaffe ist eine Vereinbarung des täglichen Lebens)
Theorie: gemäßigte Rechtsfolgen Theorie: ist der Wille, dass es folgen haben soll

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2
Q

96.) Sind folgende Rechtsgeschäfte einseitige Rechtsgeschäfte oder Verträge? Schenkung; Kündigung; Wandlung.

A

Einseitige Rechtsgeschäfte: kommen durch die Willenserklärung eines einzigen Menschen zustande. zb. Testament
Zwei oder Mehrseitige Rechtsgeschäfte: brauchen 2oder mehrere Willenserklärungen zb. Verträge
Wie viele Personen werden aus diesem Rechtsgeschäft verpflichtet?
Einseitig verpflichtenden Rechtsgeschäfte: dabei ist nur EIN Partner verpflichtet zu einer Leistung (od. sonstigen Verhalten) verpflichtet.
Zweiseitige Verpflichtende bzw. mehrseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft: dabei sind BEIDE oder ALLE Parteien zu einer Leistung (od. sonnigem Verhalten) verpflichtet.
Schenkung: Die Schenkung ist ein ZWEISEITIGES Rechtsgeschäft ( Schenkung ist daher ein zweiseitiger Vertrag, da der Beschenkte die Schenkung auch annehmen muss. zwei Willensübereinstimmungen) ,aber nur mit einer EINSEITIGEN Verpflichtung. ( nur Geschenkgeber muss etwas leisten) = auch ein entgeltliche Rechtgeschäft sprich die Zuwendung aus Freigebigkeit , ohne Gegenleistung (Schenkung braucht zwei Willenserkärungen weil bsp: ich bekomme etwas geschenkt und will es gar nicht )

Kündigung: Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft , ist die Möglichkeit das eine Vertragspartei mit einer Willenserklärung den Vertrag beendet ( einseitige Willenserklärung). In jeden Vertrag können Kündigungsklauseln reingenommen werden.
Wandlung: wenn eine Sache Mangelhaft ist (keine Verbesserung möglich ) dann wird der vertrag zur Auflösung gebracht= ( Rückgängigmachung): ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Kommt z.B. bei Leistungsstörungen vor.

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3
Q

97.) Frank ́s Papagei ist entflogen. Frank macht bekannt, dass die Person, welche ihm den Papagei wieder verschaffe, 100 Euro als Belohnung erhalte. Robert, der von der Bekanntmachung des Frank nichts weiß, fängt den Papagei ein. Als redlicher Mensch zieht Robert Erkundigungen ein, wem der Papagei eigentlich gehöre. Er erfährt, dass Frank Eigentümer sei und liefert den Papagei bei Frank ab.
Ist ein Rechtsgeschäft zustande gekommen? Hat Robert Anspruch auf die Belohnung?

A

es entsteht ein Schuldverhältniss - aufgrund einseitigen Rechtsgeschäftes ( auslobung) zwischen Frank und Robert
Vetragliches Schuldverhältnis wird normalerweise durch ein Vertrag begründet - Ausnahme das einseitige Rechtsgeschäft die Auslobung .
Dh. Die Auslobung ist zwar ein einseitiges Rechtgeschäft (einseitige Willenerklärung) , da es keine Annahme von Frank bedarf. Trotzdem hat indem Frank den Vogel zurückbringt Anspruch auf die 100€ Belohnung.
Die Auslobung : Sie ist eine nicht an bestimmte Personen gerichete, öffentliche bekannt gemachte Zusage einer Belohnung für bestimme Leistung. ( §860 ABGB) . Der Anspruch auf die Belohnung wird mit der Erbringung der Leistung erworben.
Somit hat Frank auch die Verpflichtung den Finderlohn zu zahlen.

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4
Q

98.) Lucia erklärt,sie verkaufe ihre„Küche“dem Georgum Euro3.000,-.Georg nimmt dieses Anbot an .Alseszur Übergabe kommt, meint Georg, er habe die Möbel mit Inhalt gekauft, während Lucia bloß die Möbel verkaufen wollte.
Ist ein Vertrag zustande gekommen? Welche Erwägungen sind anzustellen?

A

Ist ein Vertrag zustande gekommen? Welche Erwägungen sind anzustellen?
Wenn ein Ertrag ausgelegt wird, so steht der ÜBEREINSTIMMENDE GEMEINSAME WILLE DER PARTEI auf dem Prüfstand.(§§914 f ABGB geregelt )
Der wahre Parteiwille ist bedeutsamer als der Wortlaut der Erklärung.
Der Vertrag kommt daher mit dem übereinstimmenden Gewollten zustande, wenn beide Parteien das selbe Meinen , sich aber in der Bezeichnung „vergriffen“haben— falsa demonstratio non Nocet.
Daher:
Die Grund Inhalte des Vertrages sind klar - es gibt eine Übereinstimmung
Das Problem ist allerdings, das die Punkte nicht genau geregelt sind. dh. ein Mangel der vertraglichen Regelungen. ( dadurch kommt die ERGÄNZUNG DURCH GESETZ zum tragen)
Wenn sich die streitenden Partein selbst nachträglich nicht einigen können, hat sich der Interpret ( richter ) am hypothetischen Parteiwillen zu orientieren. Er erklärt oder ergänzt den Vertrag , wie ihn REDLICHE und VERNÜNFTIGE Partein angesichts der gegebenen Umstände geschlossen hätte. ( sog. ergänzende Vetragaulegung) .
hypothetische Parteiwille - Daher: wird darauf geachtet, was üblicherweise unter dem Wort „Küche“ gemeint ist. ( üblicherweise sind damit nur Kasten gemeint -ohne Inhalt)
Nur wenn die Erklärungen überhaupt nicht zusammen passen - wäre ein disens vorhanden Bsp: ich will eine Küche verkaufen und sie glaubt ein Auto.

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5
Q

99.) Karl,pensionierter Jurist,möchte seinen ABGB Kommentar seinem Freund Oliver,aktiver Jurist, verkaufen.Er schickt Oliver am 11.2. ein E-Mail mit folgendem Inhalt: „Verkaufe dir meinen ABGB Kommentar für € 70.“ Oliver antwortet am 12.2. per E-Mail: „Super, der fehlt mir noch in meiner Sammlung von Kommentaren, kaufe deinen ABGB-Kommentar für € 50.“ Am 14.2. erhält Oliver folgendes E-Mail von Karl: „Passt, schicke den Kommentar morgen per Post zu dir.“ Am 18.2. kommt der ABGB-Kommentar bei Oliver an. Kommt ein Vertrag zustande und wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?

A

Ja, es kommt ein Vertrag zustande, da es eine Übereinstimmende Willenserklärung gibt.
11.2. Karl Stellt Oliver ein Gegenangebot um 70 €
12.2. Oliver nimmt das Angebot nicht an , sondern stellt ein Gegenangebot um 50 €.
14.2. Karl nimmt das Angebot von Oliver an und vereinbart das er den Kommentar morgen per Post zuschickt. Der Vertrag kommt also am 14.2 Zustande als auch Oliver die E-mail erhält. Also: Sobald die Annahmerklärung dem Anbotsteller im Zeitraum der Bindungswirkung zugegangen ist , ist der Vertrag abgeschlossen und somit zustande gekommen. Damit ist ein KV mit dem Kaufpreis von 50€ zustande gekommen.
Rechtliche Bedeutung des Kommentars: Es handelt es sich um ein Verpflichtungsgeschäft - er erfüllt seine Leistung indem er den Kommentar an den anderen schickt .
Es liegt KONSENS vor, da Angebot und Annahme der Beteiligten übereinstimmen und ein sinnvolles Ganze bilden.

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6
Q

100.) Angelika erhält von einem ihr bisher unbekannten Parfumerieversand ein „Parfumset“ mit 7 Flacons durch die Post zugestellt. Das Begleitschreiben enthält folgenden Text: „Heute ist Ihr Glückstag! Sie zählen zu den 100 Damen in Österreich, denen wir ein einmaliges Angebot unterbreiten: Sieben exklusive Markenparfums zum Preis von 199 Euro! Wir können uns nicht vorstellen, daß Sie sich diese einmalige Gelegenheit entgehen lassen. Sollten Sie wider Erwarten dem Angebot nicht näher treten, ersuchen wir um Rücksendung binnen 8 Tagen. Trifft das Set innerhalb dieser Zeit nicht bei uns ein, ersuchen wir Sie um Überweisung des Kaufpreises mittels beiliegendem Erlagschein“. Angelika entnimmt jedem Flacon eine „Riechprobe“. Kein Duft sagt ihr zu. Nach ca 3 Wochen erhält Angelika ein Mahnschreiben, in welchem Sie aufgefordert wird, 209 Euro (Kaufpreis und 10 Euro Mahngebühr) zu bezahlen. Muss Angelika bezahlen?

A

Die Parfumerie hat ein Angebot gestellt.
Angelika muss nicht bezahlen, da auch KEIN Vertag zustande gekommen ist.
Man braucht für da zustande kommen eines Vertrags übereinstimmende Willenserklärung ( schweigen ist keine Zustimmung) . Daher gibt es die Regelung das
Das Behalten, Verbrauchen oder Verwenden einer unbesstellten gelieferten Sache gilt nicht als Annahme eines Antrage.
Anders : Variante :
Musste dem Empfänger auffallen (wenn Angelika auffallen müsste) , dass ihr die Sache irrtümliche zugegangenn ist hat er die mitzuteilen oder die Sache zurückzuleiten. ( § 864 Abs 2 ABGB) Bsp: Sie bekommt das Paket vom Nachbarn. Diese Regel wurde zum Schutz von Konsumenten geschaffen.

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7
Q

101.) Adrian inseriert: „Suche kleine Wohnung im Grünen“. Buntigam bietet Adrian daraufhin eine an sich geeignete Wohnung an. Nach Besichtigung und Aussprache, die noch zu keinem Vertragsabschluss geführt hat, schickt Buntigam dem Adrian den Text des Mietvertrages mit folgender weiteren Erklärung: „Sollte ich von Ihnen bis zum 5. April nichts mehr hören, gilt der Mietvertrag als abgeschlossen.“ Adrian meldet sich nicht mehr. Ist der Vertrag zustande gekommen?

A

Vertrag ist nicht zustande gekommen, da es keine Übereinstimmende Willenserklärung gibt.
Es ist kein Vertrag zustande gekommen , da die Annahme der Willenserklärung fehlt. Buntigam hat sich nicht geäußert zu dem Angebot.
SCHWEIGEN hat GRUNDSÄTZLICH KEINEN ERKLÄRUNGSWERT. Wer auf ein Angebot schweigt hat nichts erklärt.
Variante :
der Vertrag könnte eventuell gelten wenn das schweigen vereinbart wurde das es ja heißt - aber zum Sachverhalt nicht passend — nichts zum Sachverhalt dazu dichten - in diesem Fall haben sie das nicht so Vereinbart)

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8
Q

102.) A bestellt bei B 1000 kg Koks zu einem vorher vereinbarten Preis. B bestätigt die Annahme der Bestellung. A und B haben verabredet, dass unter dem Wort Koks das Suchtgift Kokain zu verstehen sei und Kilogramm in Wahrheit Gramm darstellen. Kommt ein Rechtsgeschäft zustande? Koks( Kohlenstoffhaltiger Brennstoff)

A

Scheingeschäft: (und Umgehungsgeschäft):
ein Scheingeschäft erweckt nach außen hin den Eindruck der Gültigkeit , in Wahrheit aber von BEIDEN Vertragsparteien so , wie es „nach außen hin“ abgeschlossen wurde, gar nicht gewollt ist. Stattdessen gilt das versteckte Geschäft.
Sollte das verdeckte Geschäft gesetzwidrig sein und erfordert der Zweck der verletzen Norm die Nichtigkeit des Geschäfts, gilt das verdeckte Geschäft nicht.
Suchtgift zu Verkaufen ist Gesetzwidrig und damit komm es zur Nichtigkeit. ( wen es nicht gesetzwidrig wäre würde der tatsächliche will gelten eben das verdeckte Geschäft )

Ergänzend:
Das Umgehungsgeschäft : da sollen Vorschriften (formvorschriften) umgangen werden-Bei ihm ist das Geschäftt tatsächlich so gewollt - da ist das Geschäft ist gültig sofern es nicht gesetzwidrig ist.

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9
Q

103.) Was ist ein abstraktes Verpflichtungsgeschäft? Was spricht für seine Zulässigkeit und was dagegen?

A

Verpflichtungsgeschäft: begründet Pflichten , die erst in der Folge erfüllt werden müssen. Sie sind auf eine künftig vorzunehmende Leistung gerichtet. zb, Kauf, Dienstvertrag.
Die Causalität muss gegeben sein !
ein kausales Verpflichtungsgeschäft : liegt vor, wenn daraus ein (wirtschaftlicher) Zweck hervorgeht (stets liegt also ein Rechtsgrund vor)Im Streitfall kann man sich auf diesen Rechtsgrund (causa) berufen, um zu erklären, warum man den Betrag fordert bzw warum man möglicherweise nicht zahlt (zB weil die Lieferung noch nicht eingetroffen ist)

Abstrakte Verpflichtungsgeschäft:
Es besteht kein Rechtstitel (keinen Rechtsgrund) , der die Wirksamkeit rechtfertigt, so ist es abstrakt und nach österreichischem Recht ist das Verfügungsgeschäft somit nicht gültig, zB ist Kaufvertrag ungültig, kommt keine Übertragung des Eigentums zustand
Grundsätzlich: abstrakte Verpflichtungsgeschäfte = ungültig
Warum will man einen Rechtsgurnd ?
WEIL die Gefahr besteht , dass gesetzliche Verbote umgangen werden, zB Mörderlohn, Rauschgiftlieferungen in Form eines abstrakten Verpflichtungsgeschäfts -> „Der Staat reicht seinen starken Arm nicht dem Verbrecher“
obwohl die Privatautonomie dafür spricht sind solche abstrakten Verfügungsgeschäfte nach österreichischen Recht ungültig.

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10
Q

104.) In den “Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Erwerb und den Betrieb von Mobiltelefonen” der Firma “Zwei” finden sich folgende Bestimmungen: “Die Betreiberfirma ist berechtigt, jederzeit die Gebühren ohne Angabe von Gründen zu erhöhen” und an anderer Stelle: “Der Vertrag kann vom Kunden jeweils am 1. Dezember gekündigt werden. Früher oder später erklärte Kündigungen sind unwirksam. Die Rechtswirkungen der Kündigung treten ein Jahr nach dem Tag der Kündigung ein”. Inwiefern erscheinen diese Bestimmungen bedenklich?

A

AGB = einheitliche Vertragstexte ( „Vertragsschablonen“) -die von Firmen verwendet werden die mehrere Verträge machen.
Das Gesetz kennt eine KONTROLLE DES AGB.
(Gegen gesetzwidrige AGB kann der betroffene Kunde vorgehen - > Individualprozess , oder bestimmte Interessenverbände (Kammer) - >Verbandsprozess, od. Verbandsklage )
Die Kontrollmaßnahmen von AGB:
Geltungskontrolle: ( Überraschung )
Überraschende Nachteilige Klauseln: Mit Klauseln mit dem der Kunde nicht zu rechnen brauch werden nach § 864a AGB nicht Vertragsinhalt.
Mehrdeutige Regelungen: werden zum Nachteil des Unternehmens ausgerichtet (contra proferendem), „Transparenzgebot“ = für den Verbraucher sind unklare oder unverständliche Vertragsbestimmungen unwirksam.

Inhaltskontrolle ( Bestimmungen die den Kunden gröblich benachteiligen werden nicht Inhalt )
Gröblich benachteiligende Nebenabreden in AGB sind nichtig ( §879 Abs 3 ABGB
In diesem Fall:
Handelt es sich um primär Inhaltskontrolle , da sie den Kunden „Gröblich Benachteiligen“ und zusätzlich kann man auch die Geltungskontrolle begründen , weil solche gröblichen Nachteile für den Kunden „Überraschend“ sind.
Die gebühren ohne Angaben von Gründen zu erhöhen ist eine überragende Nachteilige Klausel.
die gebühren ohne angaben von gründen zu ehrlichen ist eine überragende nachteilige Klausel.
- Diese Klausel haben keine Wirkung -werden nicht Teil des Vertrages.
Zusatz:
bei den AGB - es muss die Möglichkeit bestehen das man diese lesen kann und es muss darauf hingewiesen sein dass der Unternehmer nur mit den AGB s abschließen will

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11
Q

105.) A verkauft und übergibt dem B einen Rasenmäher zum Preis von 300 Euro. Den Vertragsparteien ist unbekannt, daß der Rasenmäher einen gemeinen Wert von 800 Euro hat. Als A dies später erfährt, will er den Kaufvertrag “rückgängig“ machen und den Rasenmäher wieder haben. B lehnt ab. Prüfen Sie, ob und inwieweit A einen Anspruch auf “Rückgängigmachung” des Vertrages hat!

A

In diesem Beispiel handelt es sich um die Verkürzung über die Hälfte - (Laesio enormis) Wenn die geschuldete Leistung nicht einmal die Hälfte der Geldleistung wert ist, dann darf der Gegenleistungspflichtige die „aufhebung des Vertrages „ verlangen.
Die Aufhebung des Vetrages kann der andere dadurch abwehren, dass er sich verpflichtet „ den Abgang bis zum gemeinen wert zu ersetzten“ (§934 ABGB).
Die Laesio Enormis soll grobe Unterschiede von Leistung und Gegenleistung verhindern.
In diesem Fall ist der Wertunterschied mehr als die Hälfte also daher LAESIO ENORMIS.
Grundsätzlich: kann der benachteiligte Verttragspartner den Vertrag anfechten. Vertragspartner B hat die Wahl zwischen
den unterschied auf 800€ aufzahlen (dann bleibt der Vertrag bestehen) oder
od. der Vertrag wird aufgehoben.
(es gibt ausnahmen wenn die Parteien es bewusst so machen . im unternehmen geht es grundsätzlich auch nicht)

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12
Q

106.) Ist die Aussage “Nicht jedes verbotene Rechtsgeschäft ist deshalb schon nichtig” zutreffend?

A

Der Inhalt muss ferner erlaubt sein.
§879 Abs 1 ABGB bestimmt: „Verträge, die gegen ein GESETZLICHES VERHALTEN oder gegen die GUTEN SITTEN verstoßen, sind nichtig“.
Nicht jeder Gesetzesverstoß führt bereits zur Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäftes.
Wenn es um Verstöße gegen zwingende Rechtsnomen geht - führt der Vertrag zur Nichtigkeit.
Ob der Vertrag gültig oder Nichtig ist bestimmt der Schutzzweck der verletzen Norm
( §879 Abs 2 ABGB nennst 5 Tatbestände gesetzwidriger Vereinbarungen:
Zusage eines Entgelts für die „unterhaltung eines Ehevertrages“.
Zusage eines Entgelts für die Vermittlung einer medizinische unterstützenden Fortpfllanzung.
quota liitis, Zusage einem Rechtsfreund eine ihm anvertraute Sreitsache ganz oder teilweise zu geben.
Veräußerung einer erhofften Erbschaft noch zu Lebzeiten des Erblassers.
Wucher ( wenn jemand den Leichtsinn , Unerfahrenheit eines andern ausbeutet, dass er sich für eine Leistung eine Gegenleistung versprechen lässt) )

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13
Q

107.) Welche Arten des Geschäftsirrtums werden unterschieden?

A

Vorstellung von der Wirklichkeit
Arten des Irrtums:
a) Geschäftsirrtum im engeren Sinn: wenn sich der Erklärende über die Natur des Geschäftes oder den Gegenstand des Geschäftes , über die Eigenschaft oder die Identität des Vertragspartner irrt.
-Natur des Geschäftes: Sandra glaubt ein Auto gekauft zu haben, in Wahrheit handelt es sich um ein Leasinggeschäft.
- Gegenstand des Geschäftes : Ich denke es handelt es sich um ein Unfalfreise Auto in Wahrheit, hatte es schon Unfälle, Bild ist nicht von Picasso sondern gefälscht
-Eigenschaft oder Identität des Vertragspartners: er hat keine Gewerbeberechtigung
b) Geschäftsirrtumer im weiteren Sinn : ( es werden Erklärungsirrtümer und. Geschäft i.e.S so bezeichnet)
- Erklärungsirrtum: liegt vor wenn der Erklärende etwas anderes erklärt, als er will,oder wenn ihm die Erklärung als solches gar nicht bewusst ist. Man irrt bei der Willenserklärung selbst.( ich erkläre etwas andere als ich wollte ) bsp. ich unterschreibe etwas von der Sekretärin verfasstes, ohne das ich darauf schaue.Bsp: ich habe mich bei der E-mail vertippt und statt 1000€ habe Auto um 100€ Angeboten.
- Motivirrtümer : Es geht um die Beweggründe, warum sich der Erklärende zur Abgabe der Willenserklärung entschlossen hat. Er irrt über die Gründe oder Motive, die ihm zum Abschluss des Vertrages veranlasst haben. Bsp: Victor Kauft einen Verlobungsring für Eva (die aber schon wem andern hat) , Victor hat sich in Eva getäuscht und daher auch im Beweggrund den Ring zu kaufen.
Durch ein Irrtum alleine - ist keine Anfechtung möglich!
Anfechtung möglich wenn:
das Irrtum von anderen Vertragspartner veranlasst worden ist
oder es hätte dem anderen Vertragspartner auffallen müssen
oder er wurde noch rechtzeitig aufgeklärt

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14
Q

108.)Friedrich entdeckt im Möbelhaus des Obelix einen Kristallluster. Obelix bestätigt, dass dieser aus echten Swarovski-Kristallen hergestellt sei, weshalb Friedrich den Luster sogleich kauft. Außerdem kauft er einen Bettvorleger aus Bärenfell, um seine Freundin zu begeistern. Am nächsten Tag stellt sich heraus, dass die Kristalle nicht von Swarovski sind und sich Friedrichs Freundin als aktive Tierschützerin weigert, ihre Füße auf den Teppich „aus totem Tier“ zu setzen. Friedrich möchte daraufhin seine Einkäufe bei Obelix wegen Vorliegens eines Irrtums rückgängig machen. Zu Recht?

A

Kauvertrag: Luster : irrt der oberlix darüber das es sich gar nicht um swaovsky handelt — das ist ein Irrtum über den Gegenstand -( Geschäftsirrtum im engeren Sinn) das alleine reicht nicht - für eine Anfechtung ( ich brauche eine von 3 Voraussetzungen)
Anfechtung möglich wenn:
das Irrtum von anderen Vertragspartner veranlasst worden ist √
oder es hätte dem anderen Vertragspartner auffallen müssen
oder er wurde noch rechtzeitig aufgeklärt
Dadurch das der Obelix Verkäufer den Irrtum veranlasst hat, in dem er sagt das es Swarovsky steine sind - kann der Friedrich den Vertrag anfechten.

Kaufvertrag : Teppich : Ist ein Motivirrtum - hat nix mit dem Geschäftsinhalt zu tun - es geht nur um den Beweggrund warum er sich entschlossen hat eine Willenserklärung abzugeben— es ist klar das es ein Bärenfell ist. ( Das subjektive Motiv von Friedrich hat nix mit dem Oblix Verkäufer zutun -daher keine Anfechtung)
Bei dem Motivirrtum ( Geschäftsirrtum im weiteren Sinn) geht es um die Beweggründe ,warum Friedrich den Teppich gekauft hat - und zwar deshalb weil er dachte er macht seiner Freundin eine Freude. Er ist sich aber über den Inhalt das es ein Bärenfeld Teppich ist völlig bewusst.
Dadurch, dass das Motivirrtum außerhalb des Geschäftinhalts liegt,
ist KEINE BETRAGSANFECHTUNG wegen Irrtums möglich.

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15
Q

109.) Welche Kriterien muss eine Drohung erfüllen, um zur Anfechtung eines Vertrags zu berechtigen?

A

Der rechtsgeschäftliche Wille muss „frei“ gebildet sein. Das fehlt wenn jemand durch „gegründete Furcht“ zu einem Vertrag veranlasst wurde § 870 ABGB.
Anfechtungsvorraustezungen :
Gegründete Furcht: Das in Aussicht gestellte Übel muss geeignet sein, den Bedroheten hinreichend einzuschüchtern. Maßgeblich ist der subjektive Adressatenhorizont. ( da muss man schauen was der andere sieht- es kann bsp- weiße so sein das man in einer Klicke von Freunden einfach so sagt ich bringe dich um , wenn du mir kein Kaffe kaufst ( spaß - aussage )
Widerrechtlichkeit: d.h Androhung unerlaubter Mittel zb. Mord aber auch Androhung erlaubter mittel , sofern sie „inadäquat“sind. zb. Darf ich jemanden anzeigen wenn er illegal baut - aber ich darf es nicht damit verknüpfen ich zeig dich nicht an wenn du mir eine Sache günstig verkauft
Kausalität: der Drohung für den Vetragsabschluss. (ich hätte es nicht gekauft aber weil ich mich fürchte - vor dem anderen habe ich es gekauft)
Die Drohung mach den Vetrag anfechtbar, wobei die Anfechtungsklage in 3 Jahren ab Wegfall der Drohung verjährt. eventuell Schadenersatzansprüche stehen gegen den Drohenden zu.

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16
Q

110.) Der Unternehmer Lorenzo diktiert seiner Sekretärin Sonja eine Reihe von Geschäfts- und Privatbriefen, darunter auch Einladungen zu einem Clubtreffen für Audi S4-Piloten. Sonja legt in die Unterschriftenmappe, in der die Einladungsbriefe liegen, einen diesen äußerlich ähnlich sehenden Brief an die Unternehmerin Buntigama, der eine Bestellung von Waren im Wert von 20.000 Euro enthält. Sonja ist mit Buntigama befreundet und will ihr ein Geschäft zukommen lassen. Lorenzo unterschreibt alle Briefe ungelesen. Buntigama liefert gemäß der Bestellung eine Woche später. Muss Lorenzo die Waren bezahlen?

A

Hier handelt es sich um ein Irrtum im weiteren Sinn.
Erklärungsirrtum: liegt vor wenn der Erklärende etwas anderes erklärt, als er will
( er hat eine Unterschrift geleistet - in Wahrheit war es ein Abschuss des KV, denn er gar nicht wollte )
Durch ein Irrtum alleine - ist keine Anfechtung möglich!
Anfechtung möglich wenn:
Achtung: Hier habe ich zwei Vertragspartner Buntigama und den Lorenzo - die Sekretärin ist nicht Vertragspartnerin.
das Irrtum von anderen Vertragspartner veranlasst worden ist XX ( Nein- weil es wurde nicht von Vertragspartnerin Buntigama veranlasst)
oder es hätte dem anderen Vertragspartner auffallen müssen ( Nein- Buntigama hätte es nicht auffallen müssen)
oder er wurde noch rechtzeitig aufgeklärt ( aufgeklärt wurde auch keiner)
Daher ist KEINE Anfechtung möglich - er muss bezahlen.

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17
Q

Variante: Gleichzeitig ruft Sonja Buntigama an und sagt ihr, dass demnächst eine Bestellung Lorenzos eintreffen werde, da Lorenzo ja alles, was sie ihm vorlege, ungeprüft unterschreibe. Muss Lorenzo die Waren bezahlen?

A

Anfechtung möglich weil, in diesem Fall Buntigama weiß das es sich um ein IRRTUM ist- es ist eine List und auch Kausal für den Vertrag.
daher es hätte dem anderen Vertragspartner auffallen müssen ( Buntigama hätte ausfallen müssen , weil sie von der List weiß)
Somit hat man die Voraussetzung für eine Irrtumsanfechtung - Anfechtung möglich

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18
Q

111.) Welche Funktionen erfüllen Formgebote?

A

Im Bürgerlichen Recht herrscht grundsätzlich Formfreiheit. Auch mündliche Verträge sind gültig.

Formvorschriften, die das Gesetz Für bestimmte Arten von Verträgen vorsieht, dienen verschiedenen Zwecken: (RATIO)
Schuttzzwecke : Schutz vor Übereiung - Bürgschaft schriftlich
Beweissicherungszwecke: Es soll später Problemlos nachgewiesen werden.(testament)
Publizitätszwecke : Die Rechtsposition soll jedermann erkennbar sein ( absoluten Rechten) zb. Eheabschluss
Es gibt noch 2 Arten:
Einfache Schriftform : Parteien müssen eigenhändig unterschreiben
Öffentliche Form: gerichtliches und notariellen Schriftform unterscheiden.

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19
Q

112.) Unterscheiden Sie: Vollmacht, Auftrag und Ermächtigung.

A

Vollmacht: ist die rechtsgeschäftliche eingeräumte Vetretungsmacht. Das bedeutet man hat damit ein RECHTLICHES KÖNNEN IM Außenverhältnis. Wird Durch Einseitiges Rechtsgeschäft erteilt. ( berechtigt nur verpflichtet nicht )
Vollmacht ist ein können kein Muss.
Innenvollmacht: wenn der Vertreten die Vollmacht dem Stellvetreter gegenüber „intern“ erteilt
Außenvolmmacht: wenn sie dem Dritten oder der Öffentlichkeit gegenüber „extern“ mitgeteilt wird. Bsp: ich rufe im Autohaus an und sage das mein Mann ein Auto für mich kaufen kommt.
(Ob der Stellvertreter tätig werden muss, hängt vom Innenverhätniss ab. Im Innverhältnis besteht ein Auftrag od. Ermächtigung)
Auftrag: bedeutet EIN RECHTLICHES MÜSSEN im INNENVERHÄLTNIS. Der Auftrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Man bedarf der Zustimmung des wenigen der den Auftrag bekommt.

Ermächtigung: bedeutet ein RECHTLICHES DÜRFEN IM INNENVERHÄLTNIS. Die Ermächtigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Es berechtigt den Ermächtigten zu handeln für den Ermächtigten ist aber zur Handlung nicht verpflichtet. Ermächtigung wirkt nur inter Partes und nicht gegenüber Dritten.( er kann tätig werden es liegt in seinem ermessen )

weitere Sachen die verwand sind :
bote: überbringt eine Erklärung
treuhändler handelt im eigenen namen
vermittöer - bringt nur potenzielle Vertragspartner zusammen

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20
Q

113.) Unterscheiden Sie: mittelbare und unmittelbare Stellvertretung.

A

Mittelbare Stellvertretung: Dabei werden 2 oder mehr Verträge abgeschlossen. Man kauft zuerst im eigenem Namen für jemanden anders eine Sache und dann hole ich mir von der Person das geld und gebe ihm /ihr die Sache. „ indirekte Stellvertretung“.
also:ich erledige für Sandra einen Auftrag und in weiterer Folge übertrage ich ihr das Eigentum. ( eher das im Täglichen Alltag „ Stellvertreter“ schließt in eigenem Namen ab und überträgt das Weiter.)
Unmittelbare Stellvertretung: liegt vor, wenn der Vertreten durch die rechtsgeschäftliche Handlung des Stellvertreters direkt (unmittelbar) selbst berechtigt oder verpflichtet wird.
Der Vertreter schließt den Vertrag im Namen des Verterters ab, der dadurch selbst Vertragspartner des Dritten wird. Der Stellvertreter bildet den rechtsgeschäftlichen Willen, die Rechte und Pflichten entstehen aber beim Vertretenen. Es liegt nur 1 Vertrag vor.

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21
Q

114.) Berta sagt zu Clemens: „Wenn du in die Stadt fährst und es dir keine Mühe macht, kaufe in meinem Namen beim Weinhauer Dittrich sechs Flaschen Grüner Veltliner. Was du dafür ausgibst, werde ich dir bezahlen.“ Clemens fährt in die Stadt, bekommt keinen grünen Veltliner und kauft stattdessen zum gleichen Preis sechs Flaschen Riesling. Clemens sagt nicht, ob er im eigenen oder fremden Namen handelt. Berta nimmt Clemens den Riesling nicht ab und weigert sich, den Wein zu bezahlen. Daraufhin bringt Clemens den Wein Dittrich zurück und will das bezahlte Geld wieder haben.

A

Welches Rechtsgeschäft wurde zwischen Berta und Clemens begründet?
Eine Vollmacht im Außenverhätniss: durch „ kaufe in meinen Namen einen wein“
Im Innenverhätniss ist es eine Ermächtigung : er darf muss saber nicht ( berechtigt aber nicht verpflichtet)

b) Zwischen welchen Personen kommt der Weinkauf zustande?
Clemens und dem Geschäft. (Dittrich ) weil Dittrich nicht weiß, das er im fremden Namen handelt - er legt die Vollmach nicht offen -der Händel kann davon nix wissen.

c) Ist Berta verpflichtet, Clemens den besorgten Riesling abzunehmen?

Nein, da er den Falschen Wein gebracht hat Berta muss den wein nicht anehmen, da die Vollmacht sich auf den Grünen Vetliner spezialisiert hat nicht auf den Risling.


d) Muss Dittrich den Wein zurücknehmen?
Nein, es gibt keine Bedingungen - es handelt sich um ein Motivirrtum er meint die Berta nimmt ihm das ab - tut sie abre nicht
Clemens belibt am wein sitzen.

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22
Q

74.) Was versteht man unter Recht im objektiven Sinn?

A

Die für die Summe der Rechtsgemeindschaft verbindliche Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, die unter den Anforderungen der Gerechtigkeit steht u. allenfalls mit Zwang durchgesetzt werden kann.
Zweck der Zwangsgewalt ist der Schutz der Schwachen, die Friedensfunktion (Gewaltmonopol der Staaten)
= also die Rechtsordnung selbst!
Das Problem der Gerechtigkeit ist der Wertrelativismus. Denn, was ist Gerechtigkeit? Gerechtigkeit gibt es nur bei Privatrecht nicht im öffentlichen Recht, da diese Gerechtigkeitsvorstellung subjektiv ist. Jeder hat eine andere Vorstellung.

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23
Q

75.) Eines Tages läutet es an der Wohnungstür der Pensionistin Gudrun Slave. Vor der Tür steht Hugo Hasenbeisser, Vertreter der Firma “Printamed”, dem es gelingt, Gudrun ein Jahresabonnement der Zeitung “Die halbe Woche” zu verkaufen. Nachdem Hasenbeisser die Wohnung Slaves verlassen hat, kommen ihr aber Zweifel an ihrer Entscheidung. Sie überlegt daher von ihrem durch § 3 Konsumentenschutzgesetz eingeräumten Recht, bei “Haustürgeschäften” binnen einer Woche vom Vertrag zurückzutreten, Gebrauch zu machen. Ihre Freundin Evelyne Reinecke, ebenfalls Pensionistin, meint jedoch, sie glaube, Gudrun könne nicht vom Vertrag zurücktreten. Sie habe nämlich im ABGB gelesen, dass ein einseitiger Rücktritt eines Vertragspartners von einem bereits abgeschlossenen Vertrag nicht möglich sei. Welcher der beiden Pensionis

A

Das Problem besteht darin, dass es im ABGB und im Konsumentenschutz (KschG) anders geregelt ist. Das Rücktrittsrecht im KschG und das Rücktrittsgesetz im ABGB.
Bei diesen Gesetzen handelt es sich jeweils um zwei einfache Gesetze, und auf den ersten Blick also um einen Normenwiderspruch. (Zwei gleich starke einfache Gesetze, auf derselben Ebenen, widersprechen sich!)
ABER, es handelt sich nur um einen SCHEINBAREN NORMWIDERSPRUCH, da hier zwei verschiedene sachliche Geltungsbereiche vorliegen.
Daher ist grundsätzlich die „lex specialis“- Regel anzuwenden: Die speziellere Regel geht der generellen Regel vor.
Oder [in diesem Fallbeispiel NICHT] die „lex posterior“ - Regel: Die später erlassene (neuere) Regel geht der früher erlassenen (alten) vor.
ALSO: Hier ist das Konsumentenschutzgesetz (KschG) anzuwenden, da es die SPEZIELLERE „lex spezialis“ - Regel ist, es regelt ganz GENAU die Konsumentenschutzgesetze, auch die „Haustürgeschäfte“. D.h. in Wahrheit habe ich keine Normwiderspruch, denn dieser wird durch die Vorrangregel aufgehoben.

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24
Q

76.) § 136 StGB erklärt die unbefugte Benützung von Kraftfahrzeugen für strafbar. Im Rahmen einer StGB-Novelle soll ein § 136a StGB eingefügt werden, der lautet: „Unter Kraftfahrzeugen im Sinne des § 136 StGB sind auch Fahrräder zu verstehen“. Welcher Methode hat sich der Gesetzgeber hier bedient? Welche Grenze ist dabei zu beachten?

A

Authentische Interpretation: ist ein Gesetzgebungakt; nach § 8 ABGB steht nur dem Gesetzgeber die Macht zu, „ein Gesetz auf eine allgemeine verbindliche Art zu erklären“. Hier handelt es sich im Grunde nicht um Auslegung, sondern um ein neues Gesetz, dass ein früheres näher „erklären“ soll. (Sie will den Inhalt des erklärten Gesetzes nicht ändert, keine Derogation!) Die authentische Interpretation wirkt RÜCKWIRKEND! Man stellt damit nur klar, was der Gesetzgeber schon immer so gemeint hat. Man erklärt ein bestehendes, unklares, Gesetz durch ein neues, angehängtes, Gesetz.
(Gesetzesnovelle) Novelle: (=ein neues Gesetz, Änderungsgesetz), es ändert (novelliert) ein bereits bestehendes Gesetz. (Diese will den Inhalt des erklärten Gesetzes ändern!)
-> Hier handelt es sich um keine Novellierung, weil der §136 StGB nicht erneuert wird, sonder nur durch §136a ergänzt wird.
-> Hier bedient sich der Gesetzgeber der authentischen Interpretation.

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25
Q

77.) Was versteht man unter dem Begriff der „teleologischen Reduktion“?

A

Teleologische Interpretation = ein Sonderfall planmäßiger Unvollständigkeit.
Wenn das Gesetz zu viel regelt (Überreduktion), dann kann man den Wortlaut des Gesetztes reduzieren, man schränkt die Gesetze ein. (Der Gesetzgeber wollte weniger Regeln aber der Wortlaut erfasst zu viele Fälle; Die der Gesetzgeber eigentlich gar nicht regeln wollte.)
Bei der teleologischen Reduktion ist daher im öffentlichen Recht Zurückhaltung geboten, aber im Privatrecht wird sie gern genommen.
Eine teleologische Reduktion ist angezeigt, wenn der Wortlaut des Gesetzes weiterreicht, als es der Zweck gebietet. Der Anwendungsbereich einer Norm wird entgegen des Wortlautes eingeschränkt. Teleologische Reduktion ist in gewissermaßen das Gegenteil zur ANALOGIE.

z.B.: bei einem Schaden von Schadenersatzpflichtigen zahlt die Sozialversicherung. Bei einem Schaden von einem im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen Schadensersatzpflichtigen zahlt die Sozialversicherung nicht. (teleologische Reduktion)
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26
Q

78.) In einer Entscheidung führt der OGH aus: “Im Zweifel darf eine Norm nicht so verstanden werden, dass sie überflüssig ist”. Zu welcher Interpretationsmethode gehört dieser Auslegungsgesichtspunkt? Nennen Sie die Kriterien dieser Auslegungsmethode!

A

Systematische Interpretation: das ist die Auslegung nach dem Kontext. Der Gesetzgeber trifft seine Anordnungen meist aus einem sachlichen Zusammenhang mit anderen Rechtsnormen, die Normen leiten sich von anderen Rechtsnormen ab. Die systematische Interpretation fragt nach dem BEDEUTUNGSZUSAMMENHANG und der GESETZESSYSTEMATIK.
Also hier geht es um die systematische Interpretation, sie müssen jede Norm im Gesamtgefüge des Gesetzes mit anderen Gesetzen betrachten u. sie dürfen eine Norm nicht isoliert betrachten. Nicht am Wortlaut stehen bleiben, sondern das gesamte Umfeld der Norm muss mitberücksichtigt werden.
(Ein Sonderfall ist die verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung, dies ist eine systematische Auslegung im weiteren Sinn.)

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27
Q

79.) Warum kommt der teleologischen Interpretation im öffentlichen Recht ein anderer Stellenwert zu als im Privatrecht?

A

Die teleologische Interpretation ist eine Auslegung nach dem Sinn und Zweck.
Im öffentlichen Recht ist man hier eher skeptisch, da gibt es eine Über-, Unterordnung und eine beschränkte Gestaltungskraft.
Im Privatrecht kann man mehr mit dem Zweck arbeiten, da dort (z.B. zwischen gleichberechtigten Vertragspartnern) mehr Gestaltungsmöglichkeiten möglich sind.
Unterschieden wird die subjektive teleologische Interpretation von der objektive teleologische Interpretation.
Subjektive teleologische Interpretation: Fragt eben nach dem Willen des historischen Gesetzgeber, fragt was hat sich der damalige Gesetzgeber zu der Regelung gedacht. Das sind die Komponenten der historischen Interpretation mit einbezogen.
Objektive teleologische Interpretation: hier wird nicht notwendigerweise der geschichtliche Gesetzgeber mit einbezogen. Dafür bezieht der Interpret, der Rechtsanwender, der Rechtsordnung zugrundeliegenden Werte mit ein und baut dann seine subjektiven Interessen mit ein. Die Gefahr der teleologischen Interpretation besteht darin, dass man eigene Wertungen u. Prinzipien (dem Begriff einen Sinn) einlegt. Dass das alles zu subjektiv ist.

Wegen der subjektiven Wahrnehmung die eingebaut wird in der teleologischen Interpretation, weil auch nach dem Zweck gefragt wird u. der Zweck ist relativ, also sozusagen er verändert sich mit der Zeit (=ein DYNAMISCHES ELEMENT) u. es kommt auch darauf an wer interpretiert.

Wo spielt das ganze eine Rolle? Das Ganze spielt eine Rolle wenn die Gesetze alt sind, wenn sie keine Materialien haben, wenn die Materialien unzureichend sind, wenn sich die Gesetze weiterentwickeln, es aber keine entsprechenden Materialien dazu gibt. Da geht’s vor allem um das ABGB, was am Anfang des 19 Jhd. entwickelt wurde u. insofern relativ alt ist u. wo man mit der objektiven teleologischen Interpretation arbeiten muss. Wo man keinen Zugriff auf so viele Materialien hat.
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28
Q

80.) Was besagt das „Gleichbehandlungsprinzip“ und inwiefern spielt es eine Rolle für die Feststellung der Planwidrigkeit einer Rechtslücke?

A

Das Gleichbehandlungsprinzip (=verfassungsrechtlicher Gleichheitssatz) besagt, dass geiche Interessenlagen und Situation - sofern kein sachlich gerechtfertigter Differenzierungsgrund vorliegt - gleiche Rechtsfolgen verlangen und ungleiche Interessenlagen ungleiche Rechtsfolgen.
Im Bezug auf die „Planmäßigkeit“ einer Lücke, da hat der Gesetzgeber planmäßig eine Lücke gelassen, weil er diesen Sachverhalt nicht geregelt haben wollte, deswegen kann man die Lücke nicht (mit dem Gleichbehandlungsprinzip) decken, indem man gleiche Sachverhalte hernimmt.
Bei der planwidrigen Unvollständigkeit des positiven Rechts, da muss man sozusagen den Plan des Gesetzgebers zu Ende denken. Man sieht sich die Gesamtlage des Gesetzes an, wie es im gesamten positiven Recht aussieht u. möglicherweise ergibt sich dann eine echte Lücke o. nur eine scheinbare Lücke.
Also, der Plan des Gesetzgebers wird Anhand der vorhandenen Gesetzestexte erkannt u. zu Ende gedacht.
Man schaut sich den Gesamtzusammenhang an, ob diese Rechtsfolge einer Regelung gleich einer anderen Regelung ist. Ob gleiches Gleich ist, denn dann muss die Rechtsfolge auch für diese Lücke gelten. Wenn es aber keine Lücke ist, wenn es ein unterschiedlicher Sachverhalt ist, dann hat der Gesetzgeber vielleicht eben das absichtlich nicht geregelt.
ZUM ERKENNEN EINER LÜCKE!!
Sie haben da 3 Fälle/Varianten zu unterscheiden:
1 Fall: Der Gesetzgeber hätte einen ungeregelten Fall regeln müssen.
2 Fall: Zwei unterschiedliche geregelte Fälle/Sachverhalte hätte er gleich regeln müssen. (wendet ungleiche Rechtsfolgen an)
3 Fall: Zwei gleichgeregelte Fälle hätte er unterschiedlich regeln müssen. (Wenn sie eben eine andere Ausgangsposition bei einem anderen Ausgangssachverhalt haben)
Wenn sie die Lücke erkennen, auf Grund dieser 3 Fälle, dann kann man diese Lücke schließen mit: ANALOGIE.
Es gibt verschiedene Arten von Analogie: (4 verschiedene Arten um die Lücke zu schließen)
1. Gesetzesanalogie: bei dieser wird eine konkrete Rechtsnorm auf einen ähnlichen ungeregelten Sachverhalt angewandt. Hier wird Rechtsfolge einer Rechtsnorm auf dem Wortlaut nach nicht geregelten Sachverhalt angewendet. D.h. Sie übertragen nur eine Norm auf den ungeregelten Sachverhalt.
2. Größenschluss: Es wird vom Größeren auf das Kleinere geschlossen „argumentum a maiori ad minus“ (z.B. wenn man in Notwehr töten darf, dann erst recht Eigentum beschädigen) u. vom Kleineren auf das Größere (z.B. wenn eine Regelung die Verletzung eines Menschen verbietet, dann erst recht seine Tötung). Größenschluss = ein Unterfall der Gesetzesanalogie.
3. Rechtsanalogie (Gesamtanalogie): hier wird aus mehreren vorhandenen Normen (der gesamten Rechtsordnung) ein Grundsatz abgeleitet, der dann auf nicht erfasste Fälle angewendet wird. Aus verschiedenen Regelungen wird eine allgemeine Regelung gebildet. Das wurde z.B. gemacht im Fall der „culpa in contrahendo“. Da wurde aus einer Vielzahl von schadenersatzrechtlichen Regelungen eine allgemeine Regel abgeleitet, dass man auch für vorvertraglichen Kontakt bereits Haftbar sein kann.
4. Wenn sie weder eine Gesetzesanalogie, weder einen Größenschluss, noch die Rechtsanalogie machen können, um die Lücke zu schließen, bleibt ihnen noch: §7 ABG: Die natürlichen Rechtsgrundsätze. Unter den natürlichen Rechtsgrundsätzen, versteht man alle Prinzipien u. Werte der Rechtsordnung.

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29
Q

81.) Was versteht man unter „relativ zwingendem Recht“? Welchen Zweck verfolgen relativ zwingende Rechtsvorschriften und in welchen Bereichen des Privatrechts finden sich solche Vorschriften?

A

Zwingendes Recht („ius cogens“): Recht das durch private Vereinbarungen nicht abgeändert werden kann. Zwingendes Recht gilt, egal was die Privaten abweichend davon vereinbaren.
Beim zwingenden Recht unterscheiden wir das „absolut zwingende Recht“ u. das „relativ zwingendes Recht“.
Absolut zwingendes Recht: Da sind keine Abweichungen, keine güstigere Regelungen erlaubt. (zweiseitig zwingende Normen)
Relativ zwingendes Recht: Dieses lässt günstigere Regelungen zum Schutz der schwächeren Partei zu. (einseitig zwingende Normen) z.B. bei Konsumentenschutzrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht,…. (Findet man dort wo eine Über-, Unterordnung besteht).
Was ist der Unterschied zum zwingenden Recht (mit den Unterformen des absolut zwingenden Rechts u. relativ zwingenden Rechts), der große Gegenpart ist:
Das dispositive Recht: auch nachgiebiges oder abdingbares Recht. Der Gesetzgeber lässt es sich gefallen, dass die Vertragsparteien von den gesetzlichen Regelungen Abweichen. Da haben sie die völlig freie Privatautonomie zwischen den Parteien, der Rechtsgestaltung sind keine Grenzen gesetzt. Speziell bei Verträgen z.B. unter Privaten.
Es gibt 3 FUNKTIONEN des DISPOSITIVEN RECHTS:
1. Die Ergänzung unvollständiger Verträge.
2. Hilfe bei der Vertragsauslegung.
3. Es injiziert auch Richtigkeitsgewähr: weicht ein Vertrag gröblich von z.B. den AGB ab, so ist dies ein Anzeichen für die Unwirksamkeit, da das dispositive Recht zeigt wie sich der Gesetzgeberr den Vertrag vorgestellt hat.

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30
Q

82.) In welchem Rechtsbereich kommt der Privatautonomie mehr Bedeutung zu? Im Arbeitsrecht oder im Unternehmensrecht?

A

Die Privatautonomie ist die Möglichkeit jedes Einzelnen seine Vertragsbeziehungen nach seinen eigenen Wünschen zu regeln.
Im Unternehmensrecht haben sie da wesentlich mehr Gestaltungsspielraum, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass beide Unternehmen von gleicher wirtschaftlicher Stärke sind.
Im Arbeitsrecht hingegen haben sie viel zwingendes Recht, wegen der SOZIALEN GERECHTIGKEIT, auch viel relativ zwingendes Recht, weil der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber wirtschaftlich unterlegen ist (Über-,Unterordnung).
D.h. im Unternehmensrecht haben sie wesentlich mehr an Privatautonomie u. können wesentlich mehr gestalten als im Arbeitsrecht wo alles relativ zwingendes Recht ist.

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31
Q

In einer Entscheidung vom 3. 3. 2013 führt der OGH aus: “Privatrechtliche Ansprüche sind dadurch gekennzeichnet, dass einander gleichberechtigte Rechtssubjekte gegenüberstehen, während im öffentlichen Recht ein übergeordnetes Rechtssubjekt einseitige Gestaltungsakte setzen kann, denen das untergeordnete Rechtssubjekt unterworfen ist.” Welche Abgrenzungstheorie zwischen öffentlichem und privatem Recht bedient sich der OGH? Nennen und definieren Sie noch weitere Abgrenzungstheorien!

A

Hier ist die Abgrenzungstheorie des OGH die Subjektionstheorie.
Die Subjektionstheorie: Diese besagt, dass im öffentlichen Recht bei Rechtsverhältnissen eine Über-, Unterordnung herrscht u. im Privatrecht die Gleichstellung. -> Es besteht ein gewisses Über-, Unterordnungsverhältnis (AG-AN). Grundsätzlich stimmt diese Theorie, aber es ist auch teilweise im öffentlichen Recht eine Gleichordnung gegeben. (der AG ist dem AN manchmal durchaus gleichgestellt), also es stimmt nicht immer!
Die Subjektstheorie: es ist öffentliches Recht, wenn einer der Beteiligten des Rechtsverhältnisses mit „imperium“ auftritt. (Diese stellt darauf ab, ob einer der Parteien mit „imperium“, Hoheitsgewalt auftritt; wenn das der Fall ist ist es öffentliches Recht, wenn die Beiden gleichgeordnet sind u. keine der Parteien mit Hoheitsgewalt auftritt, dann sind wir im Privatrecht.)
Die Interessenstheorie: Öffentliches Recht ist alles was im öffentlichen Interesse ist u. Privatrecht alles was im privaten Interesse ist. (=nicht mehr im Privatrechtsskriptum) Diese stellt auf die Interessen der Allgemeinheit o. des Einzelnen ab; sind es Interessen der Allgemeinheit, dann ist es öffentliches Recht; sind es Interessen des Einzelnen, dann ist es Privatrecht.

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32
Q

84.) Erklären Sie, in welche Teile das Pandektensystem den Stoff des allgemeinen Privatrechts gliedert! Decken diese Bereiche den gesamten Stoff des Privatrechts ab?

A

Das Pandektensystem besteht aus 5 Teilen: -> die 5 Teilung der Rechtsgebiete:
Der allgemeine Teil des bürgerlichen Rechts
Schuldrecht (allgemeines Schuldrecht u. besonderes Schuldrecht)
Sachenrecht
Familienrecht
Erbrecht
Nach dem Pandektensystem sind die meisten Lehrbücher aufgebaut/aufgeteilt.
JA, diese Bereiche, des Padektensystems, deckt den gesamten Stoff des Privatrechts ab.

Es gibt weiters noch die Gliederungsmöglichkeiten nach dem:
Institutionensystem, dieses ist in 3 Teile geteilt:
Personenrecht
Sachenrecht
gemeinschaftlichen Bestimmungen der Personen- u. Sachenrechte
Dieses System ist im ABGB verwirklicht. Das ABGB ist so gegliedert.

Daneben, neben diesem allgemeinen Zivilrecht gibt es auch noch Sonderprivatrechte.
z.B. das Unternehmensrecht, das Arbeitsvertragsrecht, das Konsumentenschutzrecht, das Wertpapierrecht,… das sind alles Sonderprivatrechte.

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33
Q

85.) In einem Lehrbuch ist zu lesen: “Die Bezeichnung Internationales Privatrecht ist insofern irreführend, als es sich weder um Internationales Recht noch um Privatrecht handelt.” Was ist damit gem

A
Internationales Privatrecht (IPR): sind Kollisionsnormen. Kollisionsnormen brauchen sie dann, wenn sie Sachverhalte mit Auslandsbezug haben, das IPR ermittelt welches Recht anwendbar ist. Das IPR entscheidet nicht in der Sache selbst, sondern nur über die anzuwendende Rechtsordnung. = VERWEISUNGSNORM. Es wird auf eine bestimmte Rechtsordnung verwiesen.
z.B. ein Österreicher hat mit einem Deutschen einen Verkehrsunfall in Griechenland. Jetzt müssen sie schauen welches Recht ist anwendbar, das Österreichische, das Deutsche o. das Griechische. Und da sagt ihnen dann das IPR welches Recht anwendbar ist.

Also im IPR steht kein materielles Recht, kein materielles Privatrecht, da steht nicht drinnen wie das Schuldverhältnis geregelt werden, da steht auch kein internationales Recht drinnen, das sind lediglich Verweisungsnormen, lediglich Kollisionsnormen, die bei Aufeinandertreffen von verschiedenen Parteien, die aus verschiedenen Ländern zum Recht verweisen.

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34
Q

Zur Handlungsfähigkeit. (Geschäftsfähigkeit ist ein Unterpunkt)

A

Sie müssen unterscheiden:
Erste Kategorie sind Kinder von 0-7Jahre, diese sind voll Geschäftsunfähig, können sich weder berechtigen, noch verpflichten oder Schenkungen annehmen. Ausnahme: für geringfügige Angelegenheiten, wenn diese alterstypisch sind u. wenn das Kind die Schenkung annimmt u. das ist alterstypisch u. alltäglich für das Kind, dann kann es die Schenkung auch annehmen.
Zweite Kategorie sind die unmündigen Minderjährigen von 7-14 Jahren, diese sind beschränkt Geschäftsfähig, die können alterstypische Geschäfte des täglichen Lebens schließen u. sonst nur berechtigende Geschäfte annehmen.
Dritte Kategorie sind die mündigen Minderjährigen von 14-18 Jahre, diese können Dienstverträge schließen, nicht aber Lehr-, o. Ausbildungsverträge. Da brauchen sie die Zustimmung der Eltern dazu. Und die 14-18 Jährigen können über Vermögen aus ihren eigenen Erwerb, z.B. aus dem Ferienjob…, verfügen. Sie können auch über Dinge verfügen die Ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden. Sofern diese Dinge nicht seine Lebensbedürfnisse gefährdet.
Vierte u. letzte Kategorie sind die Volljährigen 18+, diese sind unbeschränkt Geschäftsfähig sofern sie geistig gesund sind, bei denen müsst ihr nur noch den Geisteszustand kontrollieren, da kann es Probleme geben, dass sie nur beschränkt Geschäftsfähig sind.
Von der Geschäftsfähigkeit ist die Deliktsfähigkeit abzugrenzen.
Deliktsfähigkeit bedeutet: Das wir grundsätzlich eine Schadensersatzpflicht ab dem 14 Lebensjahr haben, wenn wir nicht geistesschwach sind; eventuell auch schon früher, vor dem 14 LJ, aufgrund von §1310 ABGB an der Billigkeitshaftung, die muss aber bei jedem Einzelnen durch den Richter festgestellt werden.

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35
Q

86.) Welche Arten von subjektiven Rechten gibt es im Privatrecht?

A

Subjektives Recht: ist das Recht, durch Anrufung staatlicher Organe seine objektiven Rechte durchzusetzen. Die dem Einzelnen, vom objektiven Recht, eingeräumten Befugnisse.
Folgende subjektiven Rechte werden unterschieden:
1. Die absoluten Rechte: diese wirken gegenüber jedermann. („erga omnes“) Das sind vor allem die dingliche Rechte, absolute Herrschaftsrechte über Sachen. Die ganzen Sachenrechte, aber auch Materialgüterrechte, Persönlichkeitsrechte u. bestimmtes Familienrecht.
1a. Dingliche Rechte: sind absolute Herrschaftsrechte, die die unmittelbare körperliche Sachen zum Gegenstand haben, z.B. Eigentum; Ein Herrschaftsrecht an einer bestimmten Sache, an einer unmittelbar körperlichen Sache.
2. Ansprüche: Der Anspruch ist ein subjektives Recht, von ihrem Vertragspartner. Das Recht, von dem Gegenüber, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen fordern zu können.
2a. Und die relativen Rechte: Die wirken gegenüber bestimmten Personen („inter partes“), dies sind Forderungsrechte, z.B. gegen ihren Vertragspartner, Aufgrund von gesetzlichen Ansprüchen o. Aufgrund von Unterhaltsansprüchen.
3. Gestaltungsrechte: Die Gestaltungsrechte verleihen den Berechtigten die Befugnis, durch einseitige Erklärung ein Rechtsverhältnis zum Entstehen o. zum Erlöschen zu bringen, bzw. ein bestehendes Rechtsverhältnis zu verändern. z.B. bei Kündigungsrechten, um das Arbeitsrecht zu kündigen o. um das Mietrecht zu kündigen für ihre Wohnung, da hat man so ein Gestaltungsrecht, wenn man Kündigungsrecht hat, kann auf ein bestehendes Rechtssystem eingewirkt werden. (EINSEITIGE RECHTSMACHT)

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36
Q

Der 15-jährige Anton erhält von seinen Eltern das neueste Modell der „Atomic Race“ Ski geschenkt, um für den anstehenden Skikurs professionell ausgestattet zu sein. Anton hat aber jegliche Lust am Skifahren verloren und verkauft daher die Ski an den 18-jährigen Bertram. Ist dieser Kaufvertrag wirksam?

A

Der ANTON fällt unter die Kategorie 14-18 Jährige, das sind die mündigen Minderjährigen, diese können über Sachen verfügen die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden. Dies ist aber nicht der Fall wegen der Zweckbindung.
Nein, der Kaufvertrag ist nicht wirksam, weil der Anton die Ski nur für den anstehenden Skikurs bekommen hat – ZWECKBINDUNG. Ihm wurden die Ski nicht zur freien Verfügung überlassen, sondern nur um auf den Skikurs zu fahren, und damit ausgestattet zu sein. Er ist zwar Eigentümer, aber es reicht nicht aus bloß Eigentümer einer Sache zu sein, er müsste eben auch die Verfügungsgewalt über die Sache erhalten haben. Da er diese Verfügungsgewalt nicht erhalten hat ist der Kaufvertrag schwebend-unwirksam. Schwebend-unwirksam bedeutet er ist noch nicht wirksam, kann es aber werden, wenn die Eltern (hier in dem Fall) noch zustimmen. Wenn die Eltern nicht zustimmen können sie die Ski zurückfordern.

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37
Q
  1. ) Für Stefan ist wegen dessen psychischer Erkrankung vom Gericht ein Sachwalter bestellt worden. Ohne den Sachwalter zu kontaktieren,
    a) kauft Stefan im Supermarkt eine Stelze und ein Bier.
A

Grundsätzlich zum Stefan: Der Stefan hat, da er besachwaltet ist, die Stellung eines 7-14 Jährigen.

Da er einen Sachwalter hat handelt es sich bei beiden Fällen um eine gerichtlich beschlossene Geschäftsunfähigkeit.
(§268 ABGB) Der Sachwalter wird für psychisch kranke o. geistig behinderte Personen bestellt, dann haben sie die gerichtlich beschlossene Geschäftsunfähigkeit. Die wird mittels Urteil festgestellt. 

Das Geschäft ist im Wirkungsbereich des Sachwalters jedenfalls ungültig. Auch während eines „lucidum intervallum“, also wenn er so einen „lichten Augenblick“ hat, dann sind trotzdem die Geschäfte unwirksam. (§ 273a ABGB)

Hier haben sie wieder den Rechtszustand der schwebenden-Unwirksamkeit, bis eben die Genehmigung eintrifft. 
(Es ist völlig irrelevant ob es sich um ein super Geschäft handelt, wenn er z.B. eine Liegenschaft für 100.000 kauft die eigentlich nach dem objektiven Wert einigen Millionen wert ist, so brauchen die dennoch die Genehmigung des Sachwalters).

Die behinderte Person ist innerhalb des Wirkungsbereichs des Sachwalters einem unmündigen Minderjährigen gleichgestellt. (7-14 Jahre, § 280 ABGB)
Der Sachwalter kann entweder für einzelne Angelegenheiten, auf einen bestimmten Kreis von Angelegenheiten oder für alle Angelegenheiten bestellt werden.

Und für Litera  a. und b.:  Ist der Stefan einen unmündigen Minderjährigen gleichgestellt, er darf daher nur Geschäfte über geringfügige Angelegenheiten, des täglichen Lebens abschließen (Taschengeldparagraph). D.h. Er kann sich einen Kaugummi kaufen, eine Wurstsemmel kaufen, wenn er seiner Verpflichtung nachkommt. (zahlt) Dann wird das Geschäft mit Erfüllung der Pflicht rückwirkend rechtswirksam.

Der Kaufvertrag wird geschlossen, es handelt sich jetzt um eine Stelze. Es ist geringfügig, alltäglich u. alterstypisch, dass er sich Essen kauft. Seine Verpflichtung ist die Zahlung des Kaufpreises, wenn er der nicht nachkommt, wird das Geschäft nicht rechtswirksam geschlossen  u. ist dann auch nicht gültig.

In Litera a.: Da gehen wir davon aus, dass er zahlt, dann sind wir im Anwendungsbereich des Taschengeldparagraphen, u. es ist ein geringfügiges, alltägliches u. alterstypisches Geschäft, u. er zahlt auch. Dann wird es rückwirkend rechtswirksam. Und das Geschäft ist auch ohne Genehmigung des Sachwalters gültig, weil es eben im Rahmen des Taschengeldparagraphen geschlossen wurde.
38
Q

b) verkauft Stefan seine Liegenschaft in Hardegg an Ludwig zum angemessenen Preis von Euro 100.000.- vorbehaltlich der Zustimmung des Sachwalters. Diese wird sogleich eingeholt, doch bevor sie eintrifft, teilt Ludwig mit, dass er es sich überlegt habe und das Rechtsgeschäft als nicht abgeschlossen betrachte. Gleichzeitig trifft die Zustimmung des Sachwalters bei Stefan und Ludwig ein.

A

Es handelt sich um ein gültiges Rechtsgeschäft. Es ist zuerst schwebend-unwirksam. Aber es kommt dann zur Genehmigung, wenn der Sachwalter seine Zustimmung erteilt.

Wie lange bleibt der Verkäufer dem Käufer gegenüber verpflichtet, wie lange muss der Verkäufer im Wort bleiben, wie lange darf er seine Zustimmung nicht wiederrufen? 
Da sagt die Judikatur, er muss ihm eine angemessene Frist lang im Wort bleiben. Angemessen sind jedenfalls einige Tage, so wie man es „ex ante“ im Vorhinein darstellt, so lange er damit rechnen muss, dass diese Einholung der Zustimmung braucht. Also der Ludwig bleibt dem Stefan für eine angemessene Frist aus dem Geschäft verpflichtet, es kommt hier dann auch zu einem wirksamen Kaufvertrag.
39
Q

Sind im Falle a) und b) gültige Rechtsgeschäfte zustande gekommen?

A

Ja, in beiden Fällen ist ein gültiges Rechtsgeschäft zustande gekommen.

40
Q

89.) Der in sämtlichen Vermögensangelegenheiten besachwaltete Thomas schließt während eines lucidum intervallum einen Kaufvertrag um mehrere tausend Euro ab. Wird Thomas durch den Kaufvertrag verpflichtet?

A

Nein, Thomas wird nicht verpflichtet, auch „lucidum intervallum“ machen nicht Geschäftsfähig, selbst wenn sie so einen lichten Augenblick haben, bleiben sie im Rahmen ihrer Geschäftsunfähigkeit, ihrer gerichtlich festgestellten Geschäftsunfähigkeit, geschäftsunfähig. D.h. Sie brauchen trotzdem bei lucida intervalla die Zustimmung des Sachwalters, bis diese fehlt, dann ist es wieder schwebend-unwirksam, der Sachwalter kann dies wieder genehmigen, und dann hätten sie ein wirksames Rechtsgeschäft.
ABER: Lichte Augenblicke machen nicht geschäftsfähig, wenn sie einen Sachwalter haben. sonst eigentlich schon.(keine Beschränkung der Geschäftsfähigkeit)

41
Q

90.) Wodurch unterscheiden sich juristische von moralischen Personen?

A

§26 ABGB (Gleichstellungsprinzip) spricht von moralischen Personen. Diese beiden Begriffe, moralische u. juristische Personen, werden oft gleichgesetzt.
(Man unterscheidet juristische Personen des Privatrechts u. des öffentlichen Rechts.)
Vor allem im Privatrecht werden die rechtsfähigen Personengesellschaften (z.B. OG, KG) nicht, o. nur in einem weiteren Sinn zu den juristischen Personen gezählt. Man zählt sie aber wohl zu den moralischen Personen.
Also der weitere Begriff ist die moralische Person, da sind die juristischen Personen + die rechtsfähigen Personengesellschaften wie die OG (offene Gesellschaft) und die KG (Kommanditgesellschaft).
Hier im öffentlichen Recht, sind das alles juristische Personen, da kennt man die Priorität der moralischen Person nicht, im Zivilrecht aber wird unterschieden zwischen moralischen u. juristischen Personen. Auch wenn der §26 ABGB von moralischen Personen spricht, sollten man wissen, dass das der größere Begriff ist u. das da auch die rechtsfähigen Personengesellschaften dazu zählen.

42
Q

91.) Welche Arten juristischer Personen des Privatrechts können unterschieden werden?

A

Es wird differenziert, ob die juristische Person eine Interessensgemeinschaft von Personen (Personenverband) ist o. als bloßer Träger eines Vermögens (Vermögensgesamtheit) fungiert.
Personenverbände sind insb. Kapitalgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Handlung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Vereine u. Genossenschaften.
Vermögensgesamtheiten sind Stiftungen und Fonds.

Nähere Informationen zum Überblick:
Sie haben auf der einen Seite juristische Personen des öffentlichen Rechts, das sind eben die Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten u. Fonds. Die entstehen durch Gesetz o. durch einen behördlichen Gründungsakt, durch Bescheid zum Beispiel. 
Und auf der anderen Seite haben sie die juristischen Personen des Privatrechts, die Entstehen eben durch einen Privatrechtsakt, durch einen Gründungsvertrag, durch ein privates Rechtsgeschäft. Da brauchen sie eben so einen Vertrag zweier gleichberechtigter, privater Personen. Und die werden dann wieder weiter unterschieden, die juristischen Personen des Privatrechts, in die Personenverbände (das sind die Körperschaften des Privatrechts, also wo Personen drin sind), das ist z.B. die AG (Aktiengesellschaft), die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Handlung) oder auch die ganzen Vereine. Und die Personengesellschaften, da führen eben nicht die Mitglieder die Geschäft, sondern da werden Organe bestellt, die die Geschäfte führen. Auf der anderen Seite der Personengesellschaften haben sie eben keine Personen, da haben sie die Vermögensgesamtheiten, darunter Fallen eben Stiftungen, Anstalten und Fonds, das verstehen sie unter den Vermögensgesamtheiten. .
43
Q

Eine Gruppe von Menschen hat in einer Versammlung beschlossen, sich gemeinsam für die Interessen von Flüchtlingen einzusetzen. Des Weiteren hat die Versammlung einen Präsidenten, eine Vertreterin und einen Kassier gewählt, der den bestimmten Mitgliedsbeitrag einheben soll. Diese Personen haben den Verein bei der Vereinsbehörde angemeldet. Seitens der Behörde erfolgt keine Reaktion. Nach zwei Monaten bestellen Präsident und Kassier einen Laptop bei X. X sendet die Rechnung für den gelieferten Laptop an den Präsidenten.

Wer schuldet den Rechnungsbetrag, wen kann X auf Zahlung klagen?

A

Ein Verein = ein Personenverband, ist also eine juristische Person des Privatrechts, entsteht durch privaten Gründungsakt.
Für nähere Regelungen im Verein müssen sie sich das Vereinsgesetz anschauen. Im Vereinsgesetz steht, dass ein Verein gegründet ist und rechtswirksam ist, wenn die Behörde die Vereinsgründung nicht untersagt. D.h. wenn die Behörde sich nicht meldet, dann ist der Verein rechtswirksam entstanden.

Kassier und Präsident sind Organ des Vereins- üben eine Organfunktion für den Verein aus. (Organwalter sind Herr Huber und Maier ) 

Sie können im Vorhinein gar nichts sagen, wer eigentlich verpflichtet wird. Weil es Schlussendlich darauf ankommt, und nur darauf ankommt, ob Kassier und Präsident wenn die den Laptop kaufen, offenlegen für wen sie handeln. = die OFFENLEGUNG.

Legen sie offen, dass sie für den Verein handeln, dann handelt es sich um eine Stellvertretung für den Verein. Wenn sie sagen, „Hier, ich kaufe den Laptop im Namen des Vereins“, dann kann diese Handlung dem Verein zugerechnet werden u. diese juristische Person kann dann eben von X geklagt werden. Weil ein Kaufvertrag zwischen X und dem Verein zustande gekommen ist.

Wenn sie aber jetzt nicht offenlegen und sie gehen einfach hin, als Herr Huber u. Herr Maier, als Kassier u. Präsident, Wen sie nicht offenlegen, dann kann der Vertragspartner nicht wissen für wen sie handeln, dann handeln sie im eigenen Namen, als Herr Huber u. Herr Maier u. dann können natürlich nur der Herr Huber u. der Herr Maier selbst von X geklagt werden, und nicht der Verein, weil man es dem Verein nicht zurechnen kann.

Das ist ganz wichtig, es kommt auf die Offenlegung an!
44
Q

93.) Nachdem Maggy eine Forderung bezahlt hat, stellt sie fest, dass bereits Verjährung eingetreten war. Kann sie den Betrag daher zurückverlangen?

A

Nein, das kann sie nicht, denn eine verjährte Frist erlischt nicht gänzlich, eine Naturalobligation bleibt bestehen.
D.h. es kann nicht Wirksam vor Gericht eingeklagt werden, weil eine Verjährung eingetreten ist, aber bereits Geleistetes darf Bereicherungsrechtlich nicht zurückverlangt werden.
Die Naturalobligation sagt, dass weiter wirksam erfüllt werden darf, es darf nicht auf Grund der fehlenden Rechtsgrundlage, auf Grund der bereits eingetretenen Verjährung, Bereicherungsrechtlich zurückverlangt werden. (§1432 ABGB)

45
Q

94.) Worin unterscheidet sich die Hemmung von der Unterbrechung der Verjährung?

A

Die Hemmung der Verjährung: schiebt den Beginn o. den Fortlauf der Verjährungfrist voraus. (z.B. Stundung) Da haben sie keinen neuen Beginn. (Z.B. Eine Frist von 10 Jahren läuft bereits 3 Jahre, dann wird sie gehemmt, danach geht’s einfach weiter, die Frist beträgt nur mehr 7 Jahre).
Die Unterbrechung von der Verjährung: Bei der Unterbrechung beginnt die Verjährungfrist nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes wieder von Vorne. (z.B. bei Anerkennung o. Geltendmachung eines Rechts) (Z.B. Eine Frist von 10 Jahren läuft bereits 3 Jahre, dann wird sie Unterbrochen, danach beginnt sie von vorne. Die Frist beträgt erneut 10 Jahre.)

46
Q

115.) Was bedeuten die Ausdrücke “Schuld” und “Haftung”? Welche Doppelbedeutung kommt dem Ausdruck “Haftung” zu?

A

Haftung: nennt man das EINSTEHEN für die SCHULD. ( wer die geschuldete Leistung nicht erbringt hat mit seinem Vermögen einzustehen.)
Der Gläubiger dessen Forderung nicht erfüllt wurde, kann mit Hilfe der Gerichte zwangsweise auf das Vermögen des Schuldners greifen. ( Exekutionsverfahren)
Schuld: wer etwas Schuldet muss eine Leistung erbringen. der verpflichtende heißt Schuldner.
Doppelbedeutung : Der Ausdruck Haftung , wird im Schadenersatzrecht noch im engeren Sinn verwendet- Die schadenersatzrechtliche Haftung ist aber streng genommen selbst eine Schuld.
Gläubiger: wenn jemand eine Leistung fordern kann .

47
Q

116.) Der Gastwirt Buntigam Blunzer bestellt bei der Brauerei Lasko Bier. Es wird vereinbart, dass die Brauerei innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren monatlich je 50 hl Zlatorog Bier und zusätzlich zweimal jährlich je 20 hl “Zlatorog Bock” an Blunzer liefert. Um welche Art von Schuldverhältnis handelt es sich dabei?

A

Um ein Rechtsgeschäftliches Schuldverhätlnis.

Es gibt das Zielschuld- und Dauerschuldverhältniss : Hier handelt es sich um ein Dauerschuldverhältniss
Dauerschuldverhältnisse: Dabei wird ein andauerndes od. laufendes wiederkehrendes Verhalten geschuldet.
Ende des Dauerschuldverhältnisses nicht mit der Erfüllung , sondern durch Zeitablauf ( bei Befristung) , einevrnehmlicher Auslösung od. durch Kündigung. bsp. Der Arbeitnehmer schuldet für die Dauer d. Arbeitsverhältnisses Arbeit , der Vermieter für die Dauer des Mietverhältnisses ein Mietobjekt
Zielschuldverhältniss: sind auf die Erbringung einer einmaligen Leistung gerichtet. Die Schuldverpflichtung endet mit vertragsgemäßer Erfüllung der geschuldeten Leistung.
Sind Stückschulden, klassische Art der Schulden und das sind zb. KV, Tausch , Schenkung , Werkvertrag

48
Q

117.) Unterscheiden Sie „Gattungsschuld” und „Speziesschuld”!

A

Gattungsschuld: (Genusschulden) : dabei legen die Parteien den Leistungsgegenstad nach generellen Merkmalen fest. ( 1kg Kartoffel, ein Mobiltelefon)- Mehl ist „vetretbar“
Grundsatz : „genus non perit“ (die Gattungshuld geht nicht unter).
Schuldner mus leisten - da keine Unmöglichkeit vorliegt, solange ein Stück aus der vereinbarten Gattung vorhanden ist.
Bei Konkretisierung wird die Gattenschuld wie die Stückschuld behandelt. ( = Auswahl des Stückes aus der Gattung , mit dem der Vertrag erfüllt werden soll) Zur Konkretisierung kommt es bei der Übergabe. Gläubiger in Annahmeverzug, kann der Schuldner ein Stück aus der Gattung absondern und so den Gefahrenübergang bewirken. ( Bauer nimmt eine bestimmte Packung Wein und stellt diese Hinaus damit sie d. Käufer der in Annahmeverzug ist übernimmt - Käufer kommt nicht und die Flaschen werden Kaputt- Bauer hat die Flaschen konkretisiert d.h Käufer trägt die Gefahr.)
Bsp. Gattungschuld: ich kaufe im Geschäft ein Handy- dabei geht es nicht um dieses bestimmte Handy sondern um ein Handy nach generellen Merkmalen= GattungshuldIch kaufe nicht „das“ Handy sondern „ein“ Handy. Dabei gibt es= keine Unmöglichkeit der Leistung = Genus non perit= Gattung geht nicht unter ps. Bei Geldleistungen ist eine Gattungschuld eig. keine Unmöglichkeit d. Leistung
Speziesschuld: (Stückschulden) : dabei legen die Parteien den Leistungsgegenstand nach individuellen Merkmalen fest ( das Rennpferd hans, Das Fahrrad von Max) - Picassos Gemälde ist „unvertretbar“
Dabei ist nur die Frage der Preisgefahr, den der KV über das Rennpferd Hans kann nicht durch Leistungen eines anderen Pferds oder Esels erfüllt werden.
Schuldner trägt die Preisgefahr bis zum Zeitpunkt der „bedungenen Übergabe“( = vereinbarte Fälligkeit der Leistung) = wenn die Sache untergeht -erhählt er d.h auch keinen Kaufpreis. ( Schuldnerverzug trägt die Preisgefahr d. Schuldner)
Gläubiger bekommt die Gefahr übertragen mit der Übergabe d. Sache od. wenn sich dieser in Annahmeverzug befindet.
Bsp. Stückschuld : ich verkaufe mein Auto in Blau und dann habe ich einen Totalschaden. Kann den KV durch dieses Auto nicht mehr erfüllen. = Stückschuld , geschuldet wird ein bestimmtes Stück = Unmöglichkeit d. Leistung
Exkurs : Geldschulden:
Geldschulden sind Nominalschulden: auf den Nennwert, nicht auf die Kaufkraft kommt es an. Wenn der innerer Wert des Geldes weniger wird dann begegnen Gläubiger mit Wertsicherungsklausel.

Die Unterscheidung ist wichtig für die Gefahrentagung - wenn die Geschuldete Sache vor übergabe zufällig untergeht !!

49
Q

118.) Susi und Helmut vereinbaren, dass Susi ihr Auto (Wert: 15.000 Euro) gegen Helmuts Motorrad (Wert: 10.000 Euro) tauschen soll. Vor der Übergabe verschuldet Helmut einen Unfall. Das Motorrad erleidet einen Totalschaden. Welche Ansprüche hat Susi?

A

Grundsatz von Muzak: Wer ein schlechtes Geschäft macht soll auch bei Mangel auf einem schlechten Geschäft sitzen bleiben - dagegen wer ein gutes Geschäft macht soll bei Mangel auf einem Guten Geschäft sitzen bleiben.
IN diese Fall hat SUSI ein schlechtes Geschäft gemacht, ihr Auto ist nämlich mehr Wert als das Motorrad, sie kann entweder am Vertrag festhalten - dadurch gibt ihr Auto her und bekommt 10000€ . Oder sie tritt vom Vertrag zurück und behält ihr Auto und bekommt keinen Differenzanspruch - Kein Geld.

In diesem Fall Handelt es sich um das ->
Vom Schuldner (Helmut ) zu vertretendes Unmöglichwerden ( §§920 ,921 ABGB) :
Der Schuldner haftet, wenn er das Unmöglicheren d. Leistung verschuldet oder sonst zu vertreten hat.
Er hat dem Vertragspartner ERSATZ DES ERFÜLLUNGSINTERESSES zu leisten. Dh. der Gläubiger ist durch Geldleistung des Schuldners so zu stellen , wie er stünde, wäre der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden. Dabei kann der Gläubiger (SUSI ) Wählen= Wahlrecht :
1) (Austauschanspruch) Am Vetrag festhalten oder. : seine Leistung ,die er dem Schuldner schuldet erbringen ( Auto hergeben- 15000) und aus dem Titel des Ersatzes des Erfüllungsinteresses den vollen Wert der verteilten Schuldnerleistug fordern.
Helmut ist im Himblick auf das Motorrad, Susi-Gläubiger) Hat Anspruch auf Ersatz d. Erfüllungsinteresses:
Susi will ihr Auto loswerden und möchte daher den Austauschanspruch geltend machen.
Susi gibt ihr Auto her 15000€
. Sie übergibt ihr Auto und darf 10000€ von Helmut fordern. = > Macht ein schlechtes Geschäft.

2) ( Differenzanspruch ) Vom Vertrag zurücktreten : somit seine Leistung nicht erbringen und sich bezüglich Erfüllungsinteresses mit dem Differnetanspruch begnügen.
Dabei ist der Wert d eigenen ich erbrachten Leistung - vom Betrag des vollen Werts der Schuldnerleistug abzuziehen.
Was wäre wenn der Vertrag ordnungsgemäß zustande gekommen wäre?
Susi gibt ihr Auto bsp. her 15000€
Helmuts Motoras 10000€
Differnez -5000€
5000€ Differenz - Susi behält ihr Auto und Helmut muss NICHTS zahlen- da sie ein schlechtes Geschäft gemacht hat.

50
Q

119.) Viktoria verkauft ihr Auto um 15.000 Euro dem Konstantin. Nach Abschluss des Kaufes, aber bevor übergeben wird, verliert Konstantin ohne sein Verschulden seinen Arbeitsplatz und meint, er könne sich das Auto nicht leisten.
Erlischt der Vertrag wegen Unmöglich werdens der Leistung?

A

Es gibt keine Unmöglichkeit bei Geldschulden. !

b) Darf Konstantin vom Vertrag zurücktreten?
Nein, er hat keinen Grund dazu zurückzutreten - nur der Gläubiger kann zurücktreten (viktoria) = er ist im Schuldnerverzug wenn er nicht zahlt

c) Darf Viktoria vom Vertrag zurücktreten?
Ja sie darf zurücltreten, wenn er nicht zahlt weil dann handelt es sich um Mangel.

51
Q

120.) Ludmilla verkauft am 1. 10. dem Rechtsanwalt Sergej ihren gebrauchten Skoda Felicia. Sergej will den Wagen für berufliche Fahrten verwenden. Die beiden vereinbaren, daß Ludmilla den Wagen bei Sergej abliefern sollte. Als Ludmilla das Auto am 30. 10. noch immer nicht gebracht hat, ruft Sergej sie an und weist sie darauf hin, er werde sie für die Folgen der Verspätung verantwortlich machen. Da Sergej seinen Wagen am 15. 10. verkauft hatte und am 3. 11. seinem Käufer abliefern muss, nimmt er für zur Ausübung seines Berufes notwendige Fahrten einen Mietwagen. Ludmilla war mit dem Wagen mittlerweile noch auf eine Urlaubsreise gefahren und liefert ihn am 10. 11. bei Sergej ab. Kann Sergej die Mietwagenkosten von Ludmilla verlangen? Wäre der Fall anders zu beurteilen, wenn der Skoda von Ludmilla nicht wegen ihrer Urlaubsreise nicht geliefert worden wäre, sondern deshalb, weil Tatjana, die ihn von Ludmilla entliehen hatte, ihn nicht rechtzeitig zurückgegeben hätte?

A

Objektiver Schuldnerverzug:
§918 ABGB räumt dem Gläubiger ( Sergej) ein Wahlrecht ein:
weiterhin auf die Erfüllung bestehen oder.
Vom vertrag und Setzung einer Nachfrist zurückterten, „ 2. Chance“ -Nützt der Schuldner die Nachfrist nicht wird der Vertag aufgelöst.
Weiters trägt der Schuldner die PREISGEFAHR. Geht die Geschuldete Sache während des Verzugs zufällig unter, erhält er keine Gegenleistung ( Verkäufer bekommt den Kaufpreis nicht gezahlt)
Bei Geldschulden fallen Verzugszinsen an. Liegt keine Vereinbarung über Betragszinsen vor, gelten die gesetzlich vorgesehenen Zinssätze.
Subjektiver Schuldnerverzug
Sie trifft am Verzug VERSCHULDEN und sie treffen die für den objektiven Verzug Rechtsfolgen + Schadenersatzpflichtig.
Vertrag ist aufrecht : Hält der Gläubigere am Vertrag fest und besteht auf Erfüllung : Hat der Schuldner VERSCHPÄTUNGSCHADEN zu ersetzen. D.h Der Schuldner hat dem Gläubiger jeden Nachteil auszugleichenn , der durch entsanden ist.
- Rücktritt vom Vertrag: wählt der Gläubiger den Rücktritt , hat der Schuldner das Erfüllungsinteresse zu ersetzten. D.h er muss dem Gläubiger jenen Nachteil ersetzen, der durch entsandt ist, das der Vetrag überhaupt nicht erfüllt wurde.
IN DIESEM FALL:
Subjektiven Schuldnerverzug - Ludmilla ist Schuld , da sie in Urlaub gefahren ist
Hält Sergej am Vertrag fest dann hat Ludmilla VERSPÄTUNGSCHADEN zu leisten . Ludmilaa hat die Kosten für den Mietwagenn den er daweil benutz hat zu zahlen.
Ja, der Fall wäre anders zu beurteilen weil wenn Ludmilla für den Verzug nichts kann dan handelt es sich um
Objektiver Schuldnerverzug: dabei hat der Sergej ein Wahlrecht
weiterhin auf die Erfüllung bestehen oder.
Vom vertrag und Setzung einer Nachfrist zurückterten, „ 2. Chance“ -Nützt der Schuldner die Nachfrist nicht wird der Vertag aufgelöst.
Weiters trägt der Schuldner die PREISGEFAHR. Geht die Geschuldete Sache während des Verzugs zufällig unter, erhält er keine Gegenleistung ( Verkäufer bekommt den Kaufpreis nicht gezahlt)

52
Q

121.) Albert findet beim Juwelier Jonas einen Verlobungsring für seine Freundin. Als Zeichen seiner Liebe lässt er in die Innenseite des Rings ein Herz eingravieren. Albert bezahlt den Kaufpreis und vereinbart mit Jonas, dass er den gravierten Ring am 4. 2. abholt. Albert, der „auf Wolke Sieben schwebt“, vergisst jedoch den Termin. Als er den Ring am 14. 2. abholen will, wird er von Jonas informiert, dass der Ring in der Nacht zuvor bei einem Einbruchsdiebstahl von Unbekannten gestohlen wurde. Kann Albert den Kaufpreis zurück verlangen?

A

Gläubiger Verzug ( Annahmeverzug) :
Gläubiger sind im Allgemeinen nicht verpflichtet , die Leistung des Schuldner anzunehmen = keine Annahmepflicht. = nur eine Anahmeobligenheit - diese hatt nur Folgen wenn auch tatsächlich etwas passiert.
Sollte der Gläubiger ausnahmsweise eine Vertragliche Vereinbarte Abnahmepflicht treffen, ist er insofern Schuldner und es kommen die Regelungen über den Schuldnerverzug zur Anwendung. -
Die Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs sind im Gesetz nur Angedeutet § 1419 ABGB bestimmt dass im Annahmeverzug die „widrigen Folgen“ auf den Gläubiger fallen:
Preisgefahr : Gläubiger muss die Ware bezahlen wenn er die Ware nicht zum Fälligen Zeitpunkt entgegennimmt ( im Annahmeverzug befindet) auch wenn die Ware nicht bekommt, da sie Sache beim Schulden zufällig untergegangen ist.
Der Schuldner haftet , für die Beschädigung od. Zerstörung der Sache die nicht rechtzeitig abgeholt wurde nur mehr für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit - nicht aber für leichte Fahrlässigkeit. ( zb.. leichte Probleme bei der Alarmanlage -würde nicht zähen)
Der Schuldner kann seine Leistung gerichtlich hinterlegen od. einem gerichtlich Bestellten verwahre übergeben ( Sequester) ( Schuldner gibt die Uhr beim Gericht ab - Gläubiger zahlt die Kosten dem Gericht.)
Schuldner hat Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen ( Hund wurde nicht abgeholt- er kostet dem Schuldner Geld)

Albert kann den Kaufpreis NICHT zurückverlangen, da er sich im Annahmeverzug befindet.
Preisgefahr :Albert muss die Ware bezahlen wenn er die Ware nicht zum Fälligen Zeitpunkt entgegennimmt ( im Annahmeverzug befindet) auch wenn die Ware nicht bekommt, da sie Sache beim Schulden zufällig untergegangen ist.
Trägt die Gefahr seiner untergegangenen Sache.

53
Q

122.) Nennen Sie die Gewährleistungsbehelfe und ordnen Sie diese jenen Mängeln, bei deren Vorliegen sie ergriffen werden können, zu!

A

Schuldner der Sache „Übergeber“ , der Gläubiger „Übernehmer“ .
Vorliegen eines Mangels:
Sachmängel : sind gegenstandsbezogene (körperliche) Mängel an der gelieferten Sache.
zb. Das Auto hat eine Delle,
Aliud = wenn statt bestellten Kleides ein Hut geliefert bekommt- etwas anderes ist schwer zu unterschied wen man ein blaues Kleid bestellt und man bekomt ein graues Kleid dan kan man den mangel der falschen Farbe oder es liegt ein Aliud vor.
Rechtsmängel : wenn der Schuldner dem Gläubiger nicht die verbrauchende oder ihm sonst geschuldete Rechtsposition verschafft hat. (zb. jemand verkauft mir etwas , was nicht ihm gehört er verschafft mir nicht die richtige Rechtspoition = Eigentum übertragen,
Unterschide zwischen Sachmangel und Rechtsmangel ist für den Beginn des Laufens der Gewährleistungsfrist relevnt. a)sachmängel läuft die Gewährleistungsfrist ab Übergabe b) Rechtsmängel : Läuft die Gewährleistungsfrist erstt ab Erkennbarkeit des Mangels.
Qulitätsmängel:betreffen Art und Eigenschaft der geschuldeten Leistung zb. Handy funktioniert nicht mehr
Quantitätsmängel : Die Menge der geschuldeten Leistung. zb. Die Menge die geliefert wird stimmt nicht

Gewährleistung: ist das Einstehen für Mängel , die Sache ist schon übergeben war zum Zeitpunkt der Übergabe schon mangelhaft.

Primäre- Gewährleistungs Behelfe:
Verbesserung : ( Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) : Ist die Beseitigung des Mangels durch Reparatur der gelieferte Sache, der Verbesserungsanspruch setzt die Begehbarkeit des Mangels voraus. zb. Delle im Auto wird beseitigt. Nachtrag des Fehlers: heißt die Verbesserung eines Qualitätsmangels durch Nachlieferung jener Menge die fehlt. Auch der Nachtrag setzte Behebarket des mangels voraus.
2) Austausch der Sache („ Ersatzlieferung) : Austausch kommt bei Gattenschulden in Betracht , Bei Stückschuld kann es nicht durch Lieferung einer anderen Sache erfüllt werden.
Der Käufer kann grundsätzlich aussuchen welche Variate er möchte. Es sind verschuldensunabhängige Ansprüche.Wenn die Primäre nicht möglich ist kommt es zur Sekundären - Behelfe.
Sekundäre - Gewährleistungs Behelfe:
1) angemessene Minderung des Entgelts ( Preisminderung ) : Ist ein Gestaltungsrecht des Gläubigers) Die Preisminderung hat im jenem Verhältniss zu erfolgen, in welchem der gemein Wert der mangelfreien Sache zum gemeinen Wert der mangelhaften Sache Steht. (Relative Berechungsmethode) ( ein Kratzer am Fernsehrgerät - nur wenn es Sinn macht - bei Fernseher nicht )
2) Aufhebung des Vertrages (Wandlung) : ist auch ein Gestaltugsrecht. Sie führt zur Aufhebung des Vertrages. Bereits erbrachte Leistungen sind bereicherungsrechtlich zurückzustellen. Wandlung = ein Rücktritt des Vertrages , + Rückgabe d. Leistung .
Rangordnung:
Primäre Gewährleistungsbehelfe ( Verbesserung od. Austausch )
Sekundäre Gewährliestungsbehefe ( Preisminderung od. Wandlung) - nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
-unmöglich
-unverhätlnissmäßig großer Aufwand für Übergeber
-Verweigeung d. Verbesserung /d.Austausches od. Verzug mit Verbesserung / Austausch
- Erhebliche Unanehmlcheiten für den Übergeber od. Unzumutbarkeit aus triftigen beim übergeben liegenden Grund
Verjährungsfirst:
Bei beweglichen Sachen 2 . fahre
Bei unbeweglichen 3 Jahre
Vermutungsregel :
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe -wird vermutet das der Fehler von Anfang an bestand -Verkäufer muss Gegenbeweisen.
Nach den 6 Monaten muss der Käufer beweisen das der Mangel bereit von Anfang an bestand.
Zweck der Gewährleistung ist die Wiederherstellung der vereinbarten Relativ der vertraglichen Leistung = subjektive Äquivalenz.

54
Q

123.) Hermann kauft am 10. 5. beim Händler Peter einen gebrauchten Renault Clio. Im Zuge der Aufbereitung des Clio stellt Peter fest, dass das Steuergerät der Motorelektronik defekt ist und ausgetauscht werden müsste;dies ist ihm aber angesichts seiner ”ohnehin schon viel zu geringen Gewinnspanne” viel zu teuer. Der Clio wird Hermann daher am 15. 5. mit defekter Motorelektronik übergeben.
Hat Hermann Gewährleistungsansprüche gegen Peter?

A

Hat Hermann Gewährleistungsansprüche gegen Peter?
Ein Mangel liegt vor, wenn die Sache nicht dem Vertrag entspricht, wenn sie also entweder die vereinbarten od. gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften fehlen. Gewährleistung tritt Kraft Gesetztes ein
Ja da der Mangel schon da war - Sachmangel - > Qualitätsmangel - > er ist nicht geringfügig
Er hat Anspruch auf die primäre Gewähleistungsbehelfe:
Da Austausch nicht möglich ist, bei spezial Schuld bleib zunächst der Anspruch auf Verbesserung. ( Reparatur).

b) Wie ist die Rechtslage, wenn das Problem nach 4 Verbesserungsversuchen des Peter noch immer besteht?
Hermman kann die Aufhebung d. Vertrages ( die Wandlug ) verlangen.
Mann will den Kunden nicht zumuten ewig zu warten- Wandlung rückgängig machen d. Vertrages
c) Hermann macht den Mangel erst am 16. 11. geltend. Er kann allerdings nicht beweisen, dass der Mangel schon am 15. 5. gegeben war. Wird er Erfolg haben? Wenn nein hat er sonstige Ansprüche?
Gewährleistungs- Verjährungs Frist ist :
- Bei beweglichen Sachen 2 . fahre
- Bei unbeweglichen 3 Jahre
Vermutungsregel :
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe -wird vermutet das der Fehler von Anfang an bestand -Verkäufer muss Gegenbeweisen.
Nach den 6 Monaten muss der Käufer beweisen das der Mangel bereit von anfang an bestand.
Nein er wird keinen Erfolg haben, da die 6 Monate bereits ( um einen tag) überschritten sind , die Beweislast liegt d.h beim Hermann er müsste beweisen das der Mangel bereits am Anfang vorhanden war. Da er diese aber nicht Beweisen kann wird er verlieren.

55
Q

d) Hermann wurde von Peter versichert, dass ”alles o.k.” sei. Er vertraut darauf und fährt daher bedenkenlos weiter, bis er - im Zuge der am 20. 7. durchgeführten Pickerlüberprüfung - erfährt, dass der Katalysator des Clio (der zum Zeitpunkt der Übergabe noch in Ordnung war) infolge der Störung der Motorelektronik (viel zu hoher Kraftstoffanteil im Gemisch) zerstört wurde. Hat Hermann im Hinblick auf den Katalysator Ansprüche gegen Peter?

A

Ja, er hat Anspruch gegenüber dem Peter. Hier handelt es sich um Mangelfolgeschäden - -> sind Schäden die in Folge des Mangels zusätzliche Eingetreten sind.Da der Mangel unbehoben blieb.
Er ( der Schuldner ) hat es bewusst gemacht- er hat es bewusst verschwiegen - dh. Verschuldet - daher muss er dafür einstehen. ( - verhalten ist Vorwerfbar daher muss er für den Mangel folgeschaden einstehen. )

56
Q

124.) A hat von B eine Motorsense um € 150,– gekauft. Nach einem Jahr ordnungsgemäßer Verwendung gibt der Motor seinen Geist auf. A wendet sich an B. B untersucht den Schaden und meint, die Reparatur sei nicht möglich. Das Einsetzen eines neuen Motors würde mit Arbeit € 250,– kosten. Was kann A verlangen, welche Rechtsbehelfe stehen ihm zur Verfügung?

A

A kann einen Austausch d. Sache ( Ersatzlieferung ) fordern , da es eine Gattungssache ist. Und da die Gewährleistungsrechte noch nicht verjährt sind §933 ABGB Bewegliche Sachen 2 Jahre.
Er muss aber Nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf da war ( Vermutungsregel) , aber hier geht man davon aus das ein Motorrschaden nicht einem Jahr erfolgen darf bei ordnungsgemäßer verwendung. Dies Reicht lt. Muzak als Beweis. Daher der A bekommt Recht. ( er braucht es nicht Reparatur er muss ihm ein neuen Stück geben. Gewährleistungsanspruch )

57
Q

125.) Wie wird die Preisminderung bei subjektiver Preisgestaltung (Abweichung vom gemeinen Wert) berechnet?

A

Bsp: Eine Sache ist 100 wert ( wird um 120 Verkauft) - durch den mangel ist sie Tatsächlichh nur 50 Wert
man kann also - 60 € verlangen ( neuer wert ) - ist die Subjektive Äqivalenz. Diese gilt nur, wenn der Wert der Sache über o. unter 50% des Kaufpreises liegt.
1) angemessene Minderung des Entgelts ( Preisminderung ) : Ist ein Gestaltungsrecht des Gläubigers) Die Preisminderung hat im jenem Verhältnis zu erfolgen, in welchem der gemein Wert der mangelfreien Sache zum gemeinen Wert der mangelhaften Sache Steht. („Relative Berechungsmethode“)
Bsp:
Mangelfreie Sache kostet 12 € und Mangelhafte 8 € = 1/3 Preissenkung
Sache wurde um 9 € gekauft , so ist sie dem Käufer aufgrund des Mangels um 6 € zu überlassen.

58
Q

126.) Mathias schuldet Alfons eine Schlachtkuh, die mindestens 1.000 kg wiegen soll. Die angebotene Kuh wiegt nur 900 kg.
Alfons lehnt daher die Annahme der Kuh ab. Darauf legt Mathias weitere 100 kg Rindfleisch gleicher Art und Güte dazu. Alfons lehnt noch immer ab. Angesichts dieses Verhaltens des Alfons sagt Mathias: “Nun gut, so nehme ich Kuh und Fleisch wieder mit. Von nun an aber bist Du, lieber Alfons, im Annahmeverzug.” Hat Mathias recht? Worauf kommt es hier an?

A

Qualitätsmangel: ( Art und Eigenschaft der Geschuldeten Leistung stimmt nicht ), die Sache entspricht nicht dem Vertrag , es wird eine Kuh geschuldet mit 1.000 Kg und nicht eine Kuh mit 900kg + dem Rindfleisch um 100 kg.
Er muss die Ware daher nicht annehmen, weil es nicht entsprechend dem Geschuldeten war. Kein Annahmeverzug dafür ist es Schuldnerverzug weil Matthias nicht die richtige Leistung angeboten hat.
Gläubiger Verzug ( Annahmeverzug) :
Gläubiger sind im Allgemeinen nicht verpflichtet , die Leistung des Schuldner anzunehmen = keine Annahmepflicht. Sollte der Gläubiger ausnahmsweise eine Vertragliche Vereinbarte Abnahmepflicht treffen, ist er insofern Schuldner und es kommen die Regelungen über den Schuldnerverzug zur Anwendung.

b) Alfons nimmt die Kuh entgegen und merkt erst zuhause, dass sie „zu leicht ist“. Er fordert von Mathias den Austausch gegen ein entsprechend schwereres Tier. Mathias lehnt ab und bietet die Zulage von 100 kg Rindfleisch an. Wer hat recht?
Alfons hat Recht.
Es handelt sich noch immer um einen Qualitätsmangel. Er kann einen Austausch fordern - weil Gattungschuld, weil er will eine Kuh mit 1000 kg.
Alfons hat die Kuh entgegengenommen- damit sind wir aus dem Verzug draußen ich muss als gläubiger nicht die Sache annehmen. Nehme ich es aber doch an komme ich weg vom Verzug zur Gewährleistung -> Sache ist angenommen aber mangelhaft > ist ein Qualitätsmangel, ich kann das nicht einfach darin ausgleichen Fleisch dazu zu legen.
Es ist kein Bestimmtes Tier gemeint, sondern ein Tier mit 1000 kg - > Gattunschuld keine Stückschuld.

59
Q
  1. ) Wodurch unterscheiden sich
    a) Miete und Leihe = Gebrauchsüberlassungsverträge
    b) Darlehen und Kreditvertrag
    c) Kauf und Tausch = Veräußerungsverträge
A

Miete und Leihe: = Gebrauchsüberlassungsverträge : räumen den Gebrauch von Sachen ein , ohne eine endgültige Übertragung der Sache ins Eigentum eines anderen zu bezwecke ( Bestandverträge ( Miete u. Pacht) ; Leihveträge ) -Darlehenveträge

Miete: ist eine entgeltliche Überlassung einer bestimmten beweglichen od. unbeweglichen Sache zum Gebrauch
Pachtvertrag: Pacht ist die entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch und Nutzung . Bei der Pacht wird die Sache nicht nur gebraucht , aber auch zur wirtschaftlichen Nutzung eingesetzt . ( ein Landgut pachtet man )
Leihvetrag ( §§971 ff ABGB) : Die Leihe regelt die unentgeltliche Gebrauchüberlassung einer Sache auf Zeit. = ein REALBEVERTRAG.dh. ein Vertrag kommt erst zustande wenn die Sache dem Entlehner übergeben wird.
Sonderform : Bittleihe ( precarium). Bei dieser besteht federzeitige Rückgabepflicht - Leihe auf federzeitigen Wiederruf.
b) Darlehen u. Kreditvetrag: = Gebrauchsüberlassungsverträge :

Darlehensvertrag: verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer vertretbare Sachen mit der Bestimmung zu übergeben, dass der D-Nehmer über die Sache nach seinem Belieben verfügen kann. D-Nehmer ist verpflichtet dem D-Geber bei Vertagende ebensoviele Sachen derselben Gattung und Güte zurückzugeben.= Hauptverwendungsfall ist das entgeltliche Gelddarlehen das nennt das Gesetzt Kreditvetrag ( §988 ABGB)
Dabei kommt d. Vertrag erst zustatten wen das geld überwiesen wird.
ist im Zweifel ein entgeltliche Rechtscgeschäft. Das Entgelt wird i.d.R durch Zinsen entrichtet. Sie werde in Prozent des Darlehensbetrages pro Zeiteineit berechnet.
Für Verbrcuhergeschäfte besteht ein eigenes Gesetzt das VerbraucherkreditG.

c) Kauf und tausch: = Veräußerungsverträge
Kaufvetrag( §§105§ ABGB) : der KV ist darauf gerichtet , das Eigentum an Sachen gegen Zahlung eines Geldbetrages zu erwerben. Pflichten des Verkäufers , dem Käufer Eigentum an der Sache zu verschaffen, Pflicht des Käufer den Kaufpreis zu zahlen
Tauschvetrag ( §§1045 ff ABGB)
Zielt darauf ab Ware gegen Ware in Eigentum des jeweiligen anderen zu übertragen - Auf beiden Seiten werden Sachen getauscht - ( nicht nur körperliche Sache zb Erfindung ist auch eine Sache)
Konsualveträge : fast alle Verträge kommen alleine durch Willensübereinstimmung zustande. Es genügt der Konsens der Parteien
Realveträge: Bei ihnen ist neben der Welleneinigung zusätzlich eine faktische Leistung erforderlich . zb. Leihbetrag, Verwahrungsbetrag, Trödelvertrag.

60
Q

128.) A kauft von B dessen Hauskatze Murli um € 50.–. Kommt ein Kaufvertrag zu Stande? Worin könnte ein Problem liegen?

A

Ja der KV kommt zustande,
Das Problem könnte dadurch auftreten das lt. § 265a Tiere keine Sachen sind , aber so behandelt werden, die Vorschriften d. Sachen auch für diese Tiere gelten.
Tiere werden wie Sachen behandelt d.h können sie Gegenstand des Rechenschaft sein. ich kann auch ein Tier kaufen u. Verkaufen.
Es geht um eine Stückschuld ist kein Rechtsubjekt.
Bei Schadenersatz gibt es besondere Regelungen für Tiere.

61
Q

129.) Was versteht man unter Eigentumsvorbehalt? Bei welchem Rechtsgeschäft wird er regelmäßig vereinbart?

A

Das Eigentum geht erst dann zur Gänze über, wenn der Kaufpreis des Kaufvertrages abbezahlt ist.
Solche Kaufverträge sind: Kreditkauf (sehr häufig) od. Ratenkauf -> Verknüpfung des Eigentumserwerbs an die Übergabe, ich brauche Titel und Modus! - Grundsatz d .Publizität .

62
Q

130.) Anton und Berta vereinbaren Folgendes: Anton schenkt Berta ein iPhone unter der Bedingung, dass Berta ihr Studium bis Ende 2016 erfolgreich abschließt. Berta erfüllt die Bedingung und fordert daraufhin die Übergabe des iPhones. Anton weigert sich. Darauf klagt ihn Berta auf Vertragserfüllung. Wird Berta obsiegen?

A

Der Schenkungsvertrag: ist auf UNENTGELTLICHE ÜBETRAGUNG des Eigentums an einer Sache gerichtet. Die Gültigkeit der Schenkung bedarf es entweder der wirklichen Übergabe des Gegenstandes od. eines Notariatsaktes ( §1 Notariatsaktgesetzt). Der Schenker soll dadurch vor Leichtsinn gewarnt werden. Schenkung dürfen auch einseitig (wegen groben Undanks) widerrufen werden. .Zweiseitiges Rechtsgeschäft aber nur Einseitig verpflichtend.

Berta wird nicht erfolgreich ihr Iphone bekommen können
Ein Versprechen ohne Übergabe ist nicht gültig ( Aunahme: Notariatsakt) = kein Gültiger Schenkungsvetrag

63
Q

131.) Auf einem Schild findet sich die Aufschrift “Fahrradverleih”. Cornelius meint, hier könne man “sich umsonst ein Rad ausborgen”. Hat er recht?

A

NEIN ,
Leihvetrag ( §§971 ff ABGB) : Die Leihe regelt die unentgeltliche Gebrauchüberlassung einer Sache auf Zeit. = ein REALVERTRAG dh. ein Vertrag kommt erst zustande wenn die Sache dem Entlehner übergeben wird.
Miete: ist entgeltliche
nicht jeder der Verträge schließt ist Jurist - nicht jeder hat juristische Kenntnisse , im Zweifel nimm man nicht an das sich jemand einseitig (um sonst) verpflichten will - ohne Gegenleistung zu bekommen.
Hier wird ein Mietvertrag kein Leihvetrag gemeint sein- im Alltag werden diese Wörter oft verwechselt.

64
Q

132.) A hat mit B vereinbart, dass er das Grundstück des B im Herbst umstechen werde. Dafür wird ein Entgelt von 100 Euro vereinbart. A spricht von einem „Auftrag“. Ist das korrekt? Welcher Vertragstypus liegt vor? Hat A Anspruch auf das Entgelt? Wann entsteht der Anspruch?

A

Nein, es ist kein Auftrag weil keine Rechtshandlung durchgeführt wird sondern eine faktische Leistung
Hier will jemand eine Leistung erbringen (ohne Weisungen und Vorgaben) keine Weisungsbindung und keine Zeitbindung = Werkvetrag = Schulden eines Eroflgs= ->bsp. Bauen eines Hauses .
Anspruch entsteht wenn das werk abschlossen ist. Ab da hat er einen Anspruch wen das werk fertig ist .
Anderst als KV (Werkvetrag : man schuldet ein erfolg keine weisungsbindung keine Bindung an Arbeitszeiten)

65
Q

133.) Alfons, der kein Unternehmers ist, erklärt dem Blasius mündlich, für die Schuld des Cäcilius zu bürgen. Als Cäcilius seine Schuld nicht bezahlt, fordert Blasius von Alfons, die Schuld aufgrund der Bürgschaft zu bezahlen. Diego meint, Alfons müsse nun jedenfalls für Cäcilius bezahlen. Hat er recht?

A

Nein, weil Bürgschaftserklärung erfordert die Schriftform. = eine Formvorschrift. Zum Schutz der Übereignung.
Wenn die Bürgschaft nicht schriftlich gemacht wurde, kann sie nicht eingefordert werden.
Wenn jemand trotzdem Zahlt, kann er das Geld aber nicht zurückfordern.
(mündliche Form) - nur bei Unternehmen ( bei Unternehmen. nimmt man an der kennt sich aus -ist nicht so Schutzwürdig )

66
Q

134.) Zählen Sie die verschiedenen Systeme des Schadenersatzrechts auf und beschreiben Sie sie kurz! 


A

das System der Verschuldenshaftung : Diese gilt für jedermann und besteht gegenüber jedermann. Die Verschuldungshaftung behandelt die Vetragshaftung und Delikthaftung.
Das System der Gefährdungshaftung : Es gibt auch das System der Gefährdungshaftung. Bei dieser ist grundsätzlich kein Verschulden erforderlich. Der Schädigen haftet trotzdem weil die Sache Ansicht gefährlich ist. „ Wer den guten Tropfen hat“ soll auch den Schlechten Tropfen ( d. Schadenstragung ) haben.
Diese sind in Sondergesetzten geregelt wie Bsp:
. EKHG ( Haftung für Eisenbahn und Kraftfahrzeuge)
LFG ( Haftung für Luftfahrzeuge)
AtomHG ( Haftung für Kernanlagen u. Kernmaterialen)
RHG ( Haftung für Anlagen z. Fortgeltung od. Abgabe von Elektrizität od. Gas)
RohleitungsG ( Haftung für Rohleitung )
Fehlerhafte Produkte ( PHG)
Das System d. Eingriffshaftung: Haftung wegen rechtmäßiger Inanspruchnahme eines fremden Gutes. Im ABGB gib es Vorschriften zb. in §1306a über den Notstand
Bspp: ich bin Bergsteiger und ich kann mich bei der Lawine nur retten, wenn ich die Tür einbreche - Es ist zwar Rechtmäßig weil es ein Notstand ist , muss aber dafür trotzdem Haften.

67
Q

135.) Vergleichen Sie die Stellung des Geschädigten im Rahmen der Vertragshaftung mit jener aus deliktischer Haftung. Wo könnten sich eventuell Vorteile für den Geschädigten ergeben und wodurch?

A

wesentliche Unterschiede zwischen Vertrags und Delikthaftung:
bei der Gehilfenhaftung
hinsichtlich der Ersatzfähigkeit von reinen Vermögensschäden ( Vrmögenschäden : sind Nachteile an Geldwerten Güter - reiner bloßer Vemörgensschaden: sind Schäden die keine absoluten geschützte Rechtsgut verletzen - durch nicht Erfüllung d. Vertrages bsp. werde nicht am Eigentum verletzt aber habe einen Vermögenschaden)
hinsichtlich der Beweislastverteilung

68
Q

136.) Was besagt die Adäquanztheorie und in welchem Zusammenhang ist sie relevant?

A

Kausalität ( Verursachung):
Das Verhalten des Schädigen muss für den Schaden kausal gewesen sein. Das Ereignis ist eine Conditio sine Qua non ( d.h eine notwendige Voraussetzung) des eingetretenen Schadens.
Die Adäguanztheorie: besagt das nicht jede Ursache „kausal“ ist, sondern nur jene, die typischerweise Eintritt - einen Schaden der betreffenden Art herbeiführen. Die Ursache muss adäuant sein.
Bei Ereignisse Außerhalb jeglicher Lebenserfahrung - Umstände die ganz speziell sind steigt die Adäuanz aus.
Bsp. Will der die bananenschale wegschmeißt, Toni rutscht aus= Adäquanz ist gegen, da typischerweise damit gerechnet werden muss das jemand an einer bananenschale ausructhsct. Der Hotelboy trägt ein Koffer, lässt in Fallen versteckt bombe explodiert- ist zwar für den Hotelschaden kausal aber haftet Mangels Adäquanz nicht.

69
Q

137.) Willy George hat es eilig. Er stellt deshalb seine „Ente“ in einer Halteverbotszone vor einem Botschaftsgebäude ab. Prompt wird der Wagen von einem vorbeifahrenden LKW gestreift und völlig zerstört. Der Eigentümer des LKWs verlangt von Willy Schadenersatz für die Lackschäden, weil dieser sein Auto „verboten abgestellt” habe. Willy verlangt Schadenersatz für die Ente. Zu Recht?

A

Hier muss mann den Rechtswidirgkeitzusammenhang bei d. Verschuldungshaftung prüfen:
Rechtswidirgkeitszusammenhang :, man untersuch d. Schutzzweck d. Norm.
SCHADEN√
KAUSALITÄT + ADÄQUAT √
3) RECHTSWIDRIGKEIT gegen gesetzliche Verhaltensordnungen verstoßen √
4 ) Das rechtwidirge Verhalten muss dem SCHUTZZWECK d. VERLETZTEN Norm entsprechen. ( Das Verbotgestezt muss gerade wegen solcher Schäden erlasen worden sein) =
Georg haftet nicht nach dem ABGB: Zwar ist sein verhalten kausal und adäquat ( wäre er nicht mit dem Auto dort stehen geblieben, wäre ihm nichts reingefahren , nach dem gewöhnlichen Lauf d. Dinge ist beim Autofahren auch zu erwarten) auch rechtswidrig weil er gegen die STVO ( verodnung) Halte und Park verbot verstoßen hat.
Allerdings bezweckt das Haltteverbotszone vor d. Botschaft ist dafür gedacht, damit Botschafter einen Parkplatz haben nicht Schäden zu verhindern, die durch andere Verkehrsteilnehmer durch reinfahren augeloöst werde. ( Welchen Schutzzweck hat das Halteverbot vor der Botschaft ? - > das Gesetz soll Botschaftern einen Parkplatz freihalten, es war nicht für diesen Schaden gedacht. )
Daher d. eingetretene Schaden ist außerhalb des Schutzzweckes d. Norm.
= > Eigentümer d. LKW kann nicht zurecht Schadenersatz verlangen , er wird keinen Schadenersatz bekommen=>
= > Willy Georg - er kann für sein Auto Schadenersatz verlangen, obwohl er dort rechtswidrig steht - Lkw haftet für den schaden an seinem Auto.

( bs Umgekehrt bei generellen Halte und Verbot- soll verhindern bei gefährlicher kurve - das jemand rein fahrt ) Schutzzweck das keine Schäden entstehen

70
Q

138.) Der in sämtlichen vermögensrechtlichen Angelegenheiten besachwaltete Thomas beschädigt beim Spazierengehen während eines lucidum intervallum eine Auslagenscheibe. Haftet er für den entstandenen Schaden?

A

Geisteskranke, Geistesschwache od. Sinnesverwirrung beseitigen die Deliktfähigkeit nur für die Zeit, während die Störung andauert. d.h Lucida intervalla machen Deliktfähig.
Ja, er haftet für den Schaden.

Geisteskranke od. Schwache können jedoch keine gültigen Rechsgeschäfte schließen . Im Lichten Augenblick ( LUCIDUM INTERVALLUM) besteht keine Beschränkung d. Geschäftfähigkeit.
Geistig behinderte Personen bedürfen einen Gesetzlichen Vertreter. IN diesem Beispiel ist d. geistig Behinderte vom Gericht mit einem SACHWALTER bestellt - dann sind sie auch im LUCIDUM NTERVALLUM beschränkt Geschäftsfähig.
Beschränkt Geschäftsfähig- Unmündige Minderjährigen ( 7-14):
dürfen alterstypische Geschäfte und geringfügige Angelegenheiten des täglichen Leben Schließen ( § 170 Abs 3 ABGB- Taschengeldparagraph)
ein bloß zu ihren Vorteil gemachtes Versprechen selbst anheben ( Schenkung)
bestehende Schuld selbst bezahlen

71
Q

39.) Walter und Paul zerkratzen aus Langeweile mit ihren Hausschlüsseln Chris Auto (Schaden 5.000 €). Da Walter vermögenslos ist, möchte Chris den gesamten Schaden von Paul ersetzt bekommen. Ist das möglich?

Hier handelt es sich um Haftung mehrerer Schädigen:

A

Hier handelt es sich um Haftung mehrerer Schädigen:
Haben mehrere Personen einen Schaden verursacht , bekommt der Geschädigte den Schaden nicht mehrfach ersetzt. Wenn sie die Schadenteile bestimmen lassen, haftet jeder Schädigen für seinen Anteil.
Bei vorsätzlicher Schädigung haften die Schädigen SOLIDARISCH: „ alle für einen und einer für alle“ ( § 1302 ABGB). Der Geschädigte ( Chris) kann sich an alle od. nur an einen d. Schädigen wenden, um den gesamten Schaden ersetzt zu bekommen ( er kann sich nur an Paul wenden).
Wenn Paul den Schaden ersetzt hat, hat er Rücktrittsansprüche gegen die übrigen ( Walter).

72
Q

140.) Auf einer Baustelle steht folgendes Schild: ”Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder”. Der 8-jährige Kevin hat schulfrei. Seine Eltern schärfen ihm ein, das Haus nicht zu verlassen und versperren sicherheitshalber alle Eingangstüren. Als die Eltern das Haus verlassen, äußert die Mutter Bedenken, Kevin könnte wie schon so oft auf die Idee kommen, auszubüchsen und irgendetwas anzustellen. Tatsächlich wird es Kevin am Nachmittag langweilig. Er klettert aus dem Parterrefenster und spaziert zur Baustelle. Dort nimmt er einen Kran in Betrieb und bringt mit einer gekonnten Drehbewegung den Rohbau zum Einsturz. Haben die Eltern für den Schaden aufzukommen?

A

Deliktfähig: ist wer aus eigenem Rechtswidrigem Verhalten Schadenrsatzpflichtig werden kann.
Sind Personen ab dem 14. Lebensjahr. ( mündige Minderjährige).
( 8. Jährige Kevin) Für unmündige Minderjährigen haften die Aufsichtspersonen, wenn sie ihre Aufsichtpflichten verletzt haben. Es gibt Ausnahmen, wo auch der 13. Jährige haften kann- die Billigkeitshaftung könnte ausnahmsweise eingreifen ( § 1310 ABGB).
( Billigkeitshaftung - > vom Gericht selbst zusprechen - > reich genug sind und schaden vorgesehen konnten - > 11, 12, 13 jährigen ) aber eher nicht 8 Järhigen. )

Was spricht dagegen / Dafür , das die Eltern ihre Aufischtpflicht verletzt haben ?
Dagegen : Sie haben versucht die Tür zu verschließen und dadurch ihrer Aufichtpflict anchzukommen.
Dafür: Sie wissen , dass ihr Sohn öfters etwas anstellt. Sie hätten ihn mitnehmen können od. jemanden besorgen können, der Auf den Sohn aufpasst.
Die Eltern haften für den Schaden!
Das Schild ( Eltern haften für ihre Kinder) speilt in diesem Fall überhaupt keine Rolle , dass die Eltern haften- den Eltern haften sowieso für ihre unmündige Minderjährige ( 7-14) , wenn sie Ihr Aufsichtspflicht verletzen. Es gibt keine heteronome Rechtsetzung - dieses Schild ist nicht im Gesetzgebungsverfahren erlassen worden - Menschen könne nicht für andere Menschen recht setzten durch solche Schilder.

73
Q

141.) A bestellt beim Unternehmer B die Lieferung von 3000 Liter Heizöl, die in den Haustank bei A abgefüllt werden sollen. B nimmt die Bestellung an. Zum vereinbarten Lieferzeitpunkt kommt C, der leicht betrunkene Arbeiter des B, legt eine Ölleitung zum Tank und pumpt das Öl in den Tank. Hierbei löst sich ein von C unsachgemäß zugedrehter Verschluss, sodass eine Ölmenge im Haus austritt und einen Schaden von 500 Euro bei A verursacht. A will von B den Schaden ersetzt bekommen. B weigert sich zu zahlen, da er selbst „ja gar nichts falsch gemacht habe“. Was ist rechtens?

A

Es wird mitunter auch für Schäden durch fremdes Verhalten gehaftet.= Wichtigster Fall ist die Gehilfenhaftung, dabei unterschiedet man Erfüllungsgehilfe od. Besorungsgehilfen.
Erfüllungsgehilfe ist, wenn sich der Geschäften ( B) zur Erfüllung bestehender Schuldverhältnisse, vor allem zur Erfüllung bestehender Betragsverhältnisse, bedient ( §1313a ABGB). Für das Verschulden des Erfüllungsgehilfen haftet der Geschäftherr ( B) wie für sein eigenes.
A und B haben ein Vetraggeschlossen - > C ist Gehilfe.
welche Haftung wäre nach möglich für A
Deliktische Haftung - > direkt gegen C vorgehen - Schadenersatz verlangen
-> Erfüllungsgehilfenhaftung : für das Verschulden d. Gehilfen haftet d Geschäftsherr wie für sein eigenes ( B) ( B bedient sich zur Erfüllung d. Vertraglichen Verpflichten eines Erfüllungsgehilfen C - er haftet wie für eigenes ) aus wirtschaftlichen Verhältnissen ist es am besten den Schaden bei B geltent zu machen.
A muss sich entscheiden - > Es bestehen dann Rücktrittsansprüche von B an C

74
Q

142.) Hausentrümpler Helmut arbeitet bei der Firma Rümpel. Eines Tages entrümpeln er und sein Team die Wohnung des Max. Als er vom Fensterbrett die Blumentöpfe einsammeln will, lässt er einige Blumentöpfe aus dem offenstehenden Fenster unabsichtlich fallen. Gertrude, die gerade unten die Straße entlanggeht, wird von so einem Blumentopf getroffen und verletzt. Helmut lässt aufgrund seiner Ungeschicklichkeit regelmäßig Dinge fallen. Gegen wen kann Gertrude Schadenersatzansprüche geltend machen?

A

Es wird mitunter auch für Schäden durch fremdes Verhalten gehaftet.= Wichtigster Fall ist die Gehilfenhaftung, dabei unterschiedet man Erfüllungsgehilfe od. Besorungsgehilfen.
Besorgungsgehilfe: ist, wegen sich der Geschäftsherr zur Besorgung seiner sonstigen Angelegenheiten ( also nicht zur Erfüllung bestehender Schuldvrehltnisse ) bedient.
Der Geschäftsherr hat nur dan wie für sein eigenes einzustehen, wenn er sich einer untüchtigen od. wissentlich einer gefährlichen Person bedient. - also nur wenn der Geschäftsherr einen Fehler bei der Auswahl d. Besorgunggehilfen begangen hat. ( Untüchtig: ist für die verichtete Tätigkeit nicht geeignet, Gerfährlich ist, wer vom Geschärfteren als Trunkbold od. Dieb bekannt ist )
- Deliktische Haftung : Getrude kann sich direkt an den Schädige wenden , gegen Helmut Schadenersatz fordern. - aus wirtschaftlichen Gründen unzweckmäßig

Von der Firma Rüpel kann Gertrude Schadenersatz erlangen, weil Max untüchtig ist. Auch wenn die mit dieser Firma kein vertrag abgeschlossen hat- Mangels Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung zwischen Gertrude Firma Rüpel ist Max gegenüber Gertrude nur Besorgungsgehilfe aber dadurch das er sich untüchtig Verhaltet kann sie auch die Firma auch Schadenersatz klagen. ( wir schließen die Erfüllungsgehilfe aus weil es keinen Vertrag gibt-)

75
Q
  1. Teil: Sachenrecht
    143.) Was versteht man unter dem sachenrechtlichen Grundsatz des Typenzwanges und warum ist er erforderlich? Zählen Sie alle Arten von dinglichen Rechten auf!
    dinglichen Rechten auf!)
A

Sachenrechtlicher Typenzwang: es gibt nur EINE GESCHLOSSENE ZAHL VON SACHENRECHTEN.
Man kann Sachenrechtes nicht nach eigenen Vorstellungen gestalten ( wie bei Vertrag -privatautonom ) sondern muss sich den dinglichen Rechten bedienen , welche die REchsordug zur verfügung stellt. Diese sind :

EIGENTUM : das UMFASSENDSTE ALLER DINGLICHEN RECHTE ( Vollrecht) - Eigentum ist die UNBESCHRÄNKTE BEFUGNIS , ÜBER DIE SACHE RECHTLICH WIE TATSÄCHLICH ZU VERFÜGEN UND JEDEN ANDEREN DAVON Auszuschließen
Beschränkte Dinglichen Rechte :
PFANDRECHT : dienst der DINGLICHEN BESICHERUNG einer Forderung. ( Befriedigung eines Gläubigers) Erklärung: Mit Hilfe von einem Pfandrecht können Forderungen gesichert werden. Der sogenannte Pfandgläubiger hat ein beschränkt gegenständliches Recht an einem Artikel um damit sicher zu stellen, dass Forderungen befriedigt werden können. Das wird immer dann der Fall sein, wenn fällige Ansprüche ausfallen, denn dann kann der Gläubiger den verpfändeten Gegenstand „einlösen“ und somit seine Forderung befriedigen.
DIENSTBARKEIT : ist ein beschränktes dingliches Nutzrecht, einer FREMDEN SACHE AUF EINE BESTIMMTE ART ZU NUTZEN od. BESTIMMTE EINWIRKUNGEN DES EIGENTÜMERS AUS DIE SACHE ZU UNTERSAGEN
REALLASTEN: sind DINGLICHE BELASTUNGEN EINES GRUNDSTÜCKS MIT BESTIMMTEN , MEIST WIEDERKEHRENDEN LEISTUNGSPFLICHTEN DES GRUNDEIGENTÜMERS
BAURECHT : ist das DINGLICHE RECHT , AUF oder UNTER DER BODENFLÄCHE EINES FREMDEN GRUNDSTÜCKES EIN BAUWERK ZU HABEN.

76
Q

144.) Welche Funktion kommt dem Besitz zu?

BESITZSCHUTZ:

A

Jeder Besitzer ist gegen EIGENMÄCHTIGE ENTZIEHUNG od. STÖRUNG d. Innehaben durch ein Gerichtsverfahren geschützt = durch das BESITZSTÖRUNGSVERFAHREN
POSSESSORISCHES VERFAHREN: Bei dieser hat der Besitzer „nur“ seinen bisherigen Besitz und die Störung zu nachzuweisen.
Die wahre Eigentumsklage bleibt hingegen im PELITORISCHEN VERFAHREN.

PUBLIZITÄTSMITTEL BEIM ERWERB DINGLICHER RECHTE
Für den Erwerb von Eigentum ist an BEWEGLICHEN sachen die ÜBERGABE der Sache erforderlich. ( = Übertragung des Besitzes )
Bei LIEGSCHAFTEN = Eintragung in das Grundbuch
KLAGE AUS DEM RECHTLICHEN VERMUTETEN EIGENTUM
Ein QUALIFIZIERTER BESITZER kann gegen den, der den Besitz stört, die Klage aus dem rechtliche vermuteten Eigentum erheben. Die Klage schützt das Relativ besessene Recht zum Besitz -pelitorische Klage -> römischen Recht ACTIO PUBLICANA ( ist auch für Eigentümer interessent , weil sie den Eigentumsbeweis ersparen)
D. ERSITZUNG
Man benötigt Besitz , Ersitzung = wenn INFOLGE ZEITABLAUFES EIN RECHT erworben wird.
Jemand hat einen Guten Glauben + eine gesetzliche festgelegte Zeit + er erhält sich als über er ein Recht aus. = Sachenrecht wird durch Zeitablauf erworben
EIGENLICHE ERSITZUNG von EIgentum : Muss QUALIFIZIERTER Besitz Vorliegen ( Besitz muss rechtmäßig, redlich und echt sein + Rechttitel)
Ersitzungzeit bei
Beweglichen Sachen: 3 Jahre
Unbewegliche Sachen: 30 Jahre
( verlängerung d. zeit wenn ich von unredlichen od. unechten Besitzer erworben habe)
UNEIGENTLICHER ERSITZUNG : ECHTER und REDLICHER BESITZ ( Titel darf feheln)
Ersitzungszeit bei :
Beweglichen Sachen : 30 Jahre
UNbegwelcihen Sachen : 30 . Jahre
Voreigentümer war juristische Person : 40 Jahre.

77
Q

145.) Was versteht man unter Wohnungseigentum?

A

Es ist ein Dingliches Recht eines Miteigentümers eine Liegschaft zu nutzen und darüber alleine zu verfügen. Bsp. Wohnung, eine Kfz. Stellplatz od. eine sonnige selbständige Räumlichkeit
Der mit dem Wohneigentum verbundene MINDESTANTEIL ist unteilbar. ( d.h es können sich nicht beliebig viele Personen Wohneigentum teilen) ,
Das WEG kennt aber die Möglichkeit , dass zwei natürliche Personen sog. „ EIgentümerpasrtnershaft“ bilden ( unterlegt speziellen Regelungen ).

78
Q

146.) Welche Voraussetzungen sind für den Eigentumserwerb nötig?

A

Derivativer EIgentumserwerb:
Die Dingliche Berechtigung d. Vormannes ( nur bei derivativen Eigentumserwerb , bei originären brauche ich das nicht ) NEMO PLUS IRUS TRANSFERE POTEST QUAM IPSE HABET
Titel ( ist d. Grund) ( KV, Tausch , Schenkung = Verpflichgzunsgeschäft)
Modus - beweglich : die Übertragung d. Sache ( unbeweglich : Eintragung ins Grundbuch) - es gibt verschiedene Arten d. Übertragung zb. Besitzkonstiut.

Originäre (ursprünglicher ) Eigentumserwerb:
Gutgläubger Erwerber von einem Nichtberechtigten ,
Ersitzung
Fruchterwerb
künstlicher Zuwachs( Verarbeitung , Verbindung, Bauführung)


147.) Was versteht man unter Akzessorietät des Pfandrechts?

Pfandrecht dient der DINGLICHEN BESCHERUNG einer Forderung.
Begründung des Pfandrechts:
Titel
Modus
Akkessorität : es nur wirksam wenn es eine FORDERUNG gibt durch die das Pfandrecht sichert werden soll . Geht die Forderung unter erlischt auch das Pfandrecht. ( es hängt also von bestehen und entgehen des Pfandrechts)

79
Q

148.) Christoph besucht Denis und entdeckt im Regal eine Blue Ray des neuesten Johnny-English Films. Er kauft sie Denis um € 20 ab, der ganz vergessen hat, dass er sich die Blue Ray von Viktoria ausgeborgt hat. Am nächsten Tag schenkt und übergibt Christoph die Blue Ray seiner Freundin Elisabeth. Wer ist Eigentümer der Blue Ray?
Derivativer EIegntum

A

Die Dingliche Berechtigung d. Vormannes XXX daran scheitern d. Derivativer EIgentmserwerb ist gescheitert , weil Denis die dingliche Berechtigung fehlt - Viktoria ist Eigentümerin.
Titel ( KV) √
Modus - beweglich : die Übertragung d. Sache √

Denis kann ORIGINÄR Eigentum erwerben. § 357 ABGB T, M, V-W, E,( Tinken mit Vodka Wein und Essig)
es müssen TITEL und MODUS gegebne sein √
Denis weiß weder NOCH VERMUTEt er dass der Vormann nicht Eigentümer war.
- er muss es aber gegen ENTGELT bekommen haben = er kauft es um 20 €
- er muss es auf eine Besitimmte Erwerbsart bekommen ( in einer ÖFFENTLICHEN VERSTEIGERUNG oder. von einem UNTERNEHMEN in seinem GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSBETRIEB von einem VETRAUENSMANN ( von jemanden , dem die Sache vom Eigentümer anvertraut wurde)- IN diesem fall Hat er es von einem VERTRAUENSMANN bekommen.
Daher erwirbt er Originär Eigentum an d. CD. !

80
Q

149.) Fredis Nachbarin Gabi macht ihm ständig Probleme. Im letzten Winter sind von ihrem Dach ständig große Schneemassen auf sein Grundstück niedergegangen. Außerdem liebt sie laute Volksmusik und spielt sie ständig, sogar spätabends, mit einer Lautstärke, die alles übersteigt, was sonst im Ort üblich ist. Ihren Garten pflegt sie nie, sodass Fredi ständig überhängende Äste entfernen muss, was zwar den Hecken und Bäumen von Gabi nicht schadet, Fredi allerdings sehr ärgert. Muss Fredi das alles dulden?

A

A ) Wenn die Einwirkung unbeherrschbar und unzumutbar ist, kann ich mit der Eigentums-freiheits klage (actio negatoria) die Einwirkungg bekämpfen. Diese sind die UNMITTELBARE ZULEITUNG ( Regenwasser) aber auch GROBKÖRPERLICHE EINWIRKUNGEN( Dachlawine, Fußbälle, Bierdosen) Ausnahme: das Überhängen d. Äste Eindringende Wurzeln fremder Bäume , Katzen usw. sind lt. judikatur Als grobkörperliche Einwirkungen zu behandeln Außer d. d. Beeinträchtigter Eigentümers kann sich „nicht leicht und einfach“ selbst helfen. (= § 422 ABGB Selbsthilferecht)

B) Bei Feinkörperlichen Stoffen ( rauch, Gas) od. ( Immisionen) Unkörperlicher Beeinträchtigung ( Lärm, Licht) kann d. Beeinträchtigte es nur mit erschwerten Voraussetzungen abwehren - die Einwirkung muss : auch von BÄUMEN od. ANDEREN PFLANZEN BEWIRKENDEN ENTZUG v. LICHT od. LUFT - >
nach den ÖRTLICHEN VERHÄLTNISSEN GEWÖHNLICHE Maß ÜBERSCHREITEN
die ÖRTLICHE BENUTZUNG D. GRUNDTSÜCKS WESENTLICH BEEINTRÄCHTIGEN
diese kann man dann mit §364 Abs 2 ABGB abwehren.
wenn das nicht gegeben ist muss er das dulden. + Immissionen, die von einer BEHÖRDLICHEN GENEHMIGEN ANLAGE muss er immer dulden, aber es steht ihm Ausgleichsanspruch.
Gegen NEGATIVE IMMISOONENN ( sonnenlicht, frischlust) gibt es keine Ausglecihmöglichket

In diesem Fall gibt es 3 Probepunkte :
Problem d. Schneemaße: Diese muss er NICHT dulden weil , diese GRObKÖRPERLICHE EINWIRKUNGEN auf das Grundstück sind. Er kann diese mit der Eigentumsfeiheitsklage klagen.
Lautstärke: ist eine unkörperliche Beeinträchtigung diese kann nur bekämpft werden, wenn sie a) die ÖRTLICHEN Maß überschreitet + örtliche Benützung d. Grundstücks WESENTLICH BEEINTRÄCHTIGT. Dies ist hier der Fall und er kann sie mit dem § 364 Abs 2 ABGB abweheren.
3) Überhängenden Äste: die Überhängenden Äste d. Nachbarin Gabi sind Grob Körperliche Einwirkungen und somit muss er sie selbst schneiden = § 422 Slebshilferecht ABGB nur wenn er das Selbsthilfe recht nicht „ leicht und einfach“ ausüben kann muss gabi etwas unternehmen.

81
Q
  1. Teil: Familienrecht

150. ) Wodurch unterscheiden sich die Rechtswirkungen von Ehe und eingetragener Partnerschaft?

A

Keine automatische Namenwirkung
Gemeinsame Adoption von Kinder unzulässig ( wird am 31.12.2015 vom VFGH aufgehoben)
medizinisch unterstützende Fortpflanzung ausgeschlossen
Sonst gleichgestellt mit Ehe: = Ehewirkungen sind:
Umfassende Lebensgemeinschaft
UNterhalt
Obsorge für Kinder
Schlüsselgewlat ( vetretungsmacht)
MItwirkung beim Erwerb

82
Q

151.) Herbert Huber heiratet Anna Berger. Zur Frage der Wahl des Familiennamens sagt Herbert Huber: “Ich wähle den Namen der Frau und möchte fortan Berger heißen.” Anna Berger sagt: “Ich wähle den Namen des Mannes und möchte fortan Huber heißen.” Wie lautet der Familienname der Eheleute?

A

Bei keiner Übereinstimmung behält jeder seinen ursprünglichen Familiennamen-
- Gemeinsamer Name od. Doppelname wäre eine Möglichkeit.

83
Q

152.) Was umfasst die elterliche Obsorge für minderjährige Kinder?

A

Erziehung und Pflege
Vermögensverwaltung
Gestezliche Vertretung

84
Q

153.) Magdalena, die mit Matthias verheiratet ist, hat heimlich eine Liebesbeziehung mit ihrem Tauchlehrer. Als Matthias davon erfährt, ist er zunächst wütend und versteht die Welt nicht mehr. Nachdem Magdalena Matthias ihre Liebe versichert, versöhnen sie sich und blicken voller Hoffnung in die Zukunft. Die Ehe passt wieder. Einige Zeit später begehrt Matthias jedoch die Scheidung aus Verschulden und beruft sich auf Magdalenas Affäre. Zu Recht?

A

Scheidung aus Verschulden:
unheilbare Zerrüttung
Verschulden
Schwere Eheverfehlung
Keine Verzeihung
Dadurch, dass er ihr verziehen hat kann er sich nicht mehr auf die Verschuldungsscheidung berufen.
Er kann sich mit ihr Einvernehmlich Scheiden:
Häusliche Gemeinschaft seit mind. 1/2 Jahren aufgelöst
sie müssen sich über die Wesentlichen Scheidungsfolgen in klaren sein
Unheilbare Zerrüttung
einen gemeinsamen Scheidungsantrag stellen
Scheidung aus anderen Gründen :
Unheilbare Zerrüttung +
ein Verhalten das ein geistige Störung voraussetzt
Eine Geisteskrankheit
eine ansteckenede od. eckelereggende Krankheit
Auflösung d. Häuslichen Gemeinschaft seit mind. 3 Jahren - Heimtrennungsklage

85
Q

154.) Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?

A

FEHLEN einer letztwilligen Verfügung
- es gibt ein Ungültiges Testament
2) Es gibt ein Testament -> dieser Schöpft den Nachlass nicht zur gänze aus
3) Erben gelangen nicht zur Erbschaft in dem sie Verzichten od. Vorverstorben sind.
Diese wird nach des Parentelensystems aufgeteilt:
Parentel: die Kinder und Kindeskinder ( Kinder und Enkelkinder ) REPRESENTATIONSRECHT ( wenn die Kinder sterben erben deren NAchkommen) ( Ehefrau 1/3 od. EP 1/3)
Parentel: Eltern deren Kinder und Kindeskinder ( Schwester, Bruder , Nichte od. Neffe) ( Ehefrau 2/3 )
Parentel: Großeltern d. Erblassers und d. Nachkommen ( Onkel, Tante od. Cousine / Houser) ( Ehefrau 2/3 )
4. Parentel : Urgroßeltern -> Nachkommen erben nicht mehr = ERBRECHTSGRENZE ( Ehefrau Alles)

( Die Ehegatten od . EP konkurieren mit dem Parentelsystem)

86
Q

155.) Welche Testamentsformen gibt es?

A

Öffentliche Testamente : werden vor Gericht oder vor einem Notar geschlossen.
Private Testament : können Eigen od. Fremdhändig Schriftlich od. Nottestaament.
- EIGENHÄNDIGE TESTAMENTE : keine Zeugen erforderlich ( nicht am Computer geschreiben) ( Müssen handschriftlich verfasst sein und eigenhändigg unterschreiben sein)
- FREMDHÄNDIGE TESTAMENTE : müssen nur eigenhändig unterschreiben werden + 3 Zeugen müssen unterzeichnen - > ( über 18 - nicht im Testament bedacht) ( kann auch Computer geschrieben sein ) Die Bezeugen das das Testament d. Letzten willen entspricht.
- AUßERGERICHTLICHE MÜNDLICHE TESTAMENTE: nur zulässig, wenn unmittelbar die Gefahr droht , dass d. Erblasser stirbt. Bei diesem Nottestament müssen 2 Zeugen zugleich da sein für die Gültigkeit. ( nach Wegfall d. Gefahr ist es nur mehr 3 Monate gültig)

87
Q

156.) Alfons stirbt am 1. 6. 2013. Er hinterlässt seinen Sohn Bernhard, seine Frau Clara und seinen Neffen Dieter. Am 10. 5. 2004 hat Alfons ein Testament zugunsten des Roten Kreuzes verfasst; er hat es selbst mit Maschine geschrieben, unterschrieben, in ein Kuvert gesteckt und bei seinem Notar hinterlegt. Am 5. 2. 2008 schloss Alfons mit seinem Neffen Dieter einen schriftlichen Erbvertrag, wonach Dieter dereinst den gesamten Nachlass des Alfons erhalten soll. Auch dieses Schriftstück hinterlegte Alfons bei seinem Notar. Wer erbt was?

A

10.5 ist ungültig weil d. Erblasser hätte es eigenhändig ( handschriftlich) schreiben müssen - nicht am Computer - fremdhändiges Testament würden ihm 3 Zeugen fehlen.
Es wäre ein Privates Testament aber nur durch die bloße Hinterlung wird es kein Öffentliches Testament ( für öffentliches müssten vor dem Notar machen)

5.2. Erbvetrag : Erbverträge können nur zwischen Ehegatten od. Eingestragenen Partnerschaften und in Notariariatsaktform und nur über 3/4 d. Nachlasses geschlossen werden.
Dahr kommt es zur Gesetzlichen Erbfolge, weil beide Testamente und d. Erbvertrag ungültig sind:
Gestezliches Erbfolge nach dem PArantelensystem:
Die Kinder erben 2/3 und die Frau 1/3 .

UNterschied zwischen Ehevertrag und Testament:

88
Q

UNterschied ehevetrag und Testament

A

Ehevertrag
Kann nur zwischen Ehegatten ( od. EP) geschlossen werden - es können natürliche und juritscihe Personen erben
bedarf einer NOtariatsaktform - nur ein Form ( eigenhändig ,
fremdhändig od Nottestament. )

  • kann nur über 3/4 d. Nachlass geschlossen werde - man kann über das gesamte Vermögen verfügen

-zweiseitiges Rechtsgeschäft - einseitiges nicht empfangsbedürftige Willenserklärung
ist einseitig nicht widerruflich - jederzeit widerruflich
- Testierfreiheit: ( gewillkrüte Erbfolge) wird eingeschränkt durch die Pflichteilsrecht

89
Q

157.) In einem gültigen Testament steht unter anderem: „Mein einziger Sohn Hermann soll alles bekommen, was ich mein Eigen nenne, ausgenommen meine Uhrensammlung. Sie soll mein Freund Johannes Pichler haben“. Es gibt erhebliche Nachlassschulden. Sohn Hermann gibt dennoch eine unbedingte Erberklärung ab, ist aber der Ansicht, dass auch Johannes Pichler für die Nachlassschulden haftet: Wie sind die genannten Personen erbrechtlich zu charakterisieren? Wer haftet für die Erbschaftsschulden?

A

Johannes Pichler ist ein Vermächtnisnehmer ( Legatar) und hat das Recht die Uhrsammlung zu fordern. = Singularsukzession Sein Anspruch ist dh. nicht absolut. ( nur das recht die Uhrsammlung zu fordern - erbt die schulden nicht -> ist konkreter Gegenstand besteht gegen d. Nachlass ) Gegen den Erben od. Bei keinem Erben gegen d. Nachlass ) Muss das Legatar NICHT anheben es bedarf d. anhabe - Auch wenn er es annimmt haftet er nicht für als Nachlasschulden sondern nur bis zum wert d. Nachlasses )
Der Sohn Hermann ist Erbe = Gesamtrechtsnachfolger ( Universalsukzessor).
Er hat das Erbe mit der UNBEDINGTEN ERBANSTRITTSERKLÄRUNG angetreten dh. übernimmt er als Erbe die Haftung aller Nachlasschulden.

Es gibt:
- die unbedingte Erbantrittserkärung : übernimmt d. Erbe die Haftung aller Nachlassschulden.
die bedingte Erbantrittserklärung : nur beschränkte Haftung für Nachlassschulden bis zum Wert der Nachlassaktiven
negative Erbantrittserklräung : der Erbe lehnt das Antreten d. Erbschaft ab ( Auschlagung, Entschlagung)

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Q

158.) Was versteht man unter Testierfreiheit? Welche Funktion hat sie im Privatrecht?

A

Testierfreiheit: Ist die Freiheit selbst zu bestimmen wer den Nachlass erhält.
In Österreich kann d. Erblasser durch letztwillige Verfügung sein Vermögen nach eigenen Vorstellung verteilen= gewillkürte Erbfolge , jedoch muss er nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass zukommen lassen = diese sind Pflichtteilsberechtigt = Pflichteilsanspruch.
Mittels Einseitiges Rechtsgeschäft Testament / Erbvertrag

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Q

159.) Anton verunglückt tödlich bei einem Autounfall. Er hinterlässt dabei seinen Großvater Bernd. In einer formgültigen letztwilligen Verfügung schreibt Anton: „Ich setze meine geliebte Freundin Lisa als Alleinerbin ein. Meinen Audi soll mein Opa Bernd erhalten“. Insgesamt beträgt der reine Nachlass 90.000 €, darin ist auch der Audi € inkludiert, der auch nach dem Unfall noch einen Wert von 35.000 € besitzt. Wer bekommt wie viel?

A

Es liegt in diesem Fall ein Testament vor - Es ist Gültig liegt ein letzwille verfügung Lisa ist Alleinerbin.
IM Testament wird Bernd berücksichtigt handelt es sich um ein legatar- weil ein bestimmter Gegenstand - Vermächnissnehmer - hat Anspruch auf Herausgabe d. Audis - gegen die Erbin.
> Bernd ist abstrakt PFlichteilsberechtigt weil er Großvater ist ( es sind Eltern und Großeltern Pfichteilsberechtigt)
das heißt : Pflichteilsansprcuh = 1/3 v. Gesetzlichen Erbteil -> das heißt dieser gilt zu bestimmen- > er ist d. Einzige Vorfahre er würde alles erben- > 1/3 v. gesetzlichen Erbteil ist 90000 ein drittel davon wäre 30000 euro .
Pflichteilsanspruch kan auch in form eines Legats zugewandt werden, d. Wert des Audis ist 35 000 eure damit sind seine pflichteilsanspruch in höhe v. 30000 voll befriedigt - sogar höher 35000 er hat schuldrechtlichen Anspruch auf Herausgabe d. autos
Lisa bekommt restlichen Nachlass .