Öffentliches Recht Flashcards
1)Christian hat sich zum Grundsatz gemacht, in Restaurants „grundsätzlich keinen Cent Trinkgeld zu geben“, auch dann nicht, wenn die Bedienung wirklich ausgezeichnet war. Verstößt er damit gegen eine Norm?
Er verstoßt gegen eine Norm der Sitte , allerdings gegen keine Rechtsnorm .
Rechtsnormen drohen STAALICH ANGEORDNETE und Durchsetzbare Sanktion oder Rechtsfolge->
Seine Sanktion kann sein, dass die Bedienung ihn beim nächsten Mal nicht mehr Grüß oder sogar unfreundlich ist .
Normen regeln MENCHLICHES VERHALTEN und sin von MENSCHEN GESETZT=> lat. ponere
Wie unterscheiden sich „Normen des Rechts“ von anderen Normen?
Normsysteme werden von anderen Autoritäten angeordnet und habenunterschiedliche Sanktionen /Rechtsfolge bei der Verletzung der Norm.
Bei der Verletzung einer Norm gibt es unterschiedliche SANKTIONEN oder RECHTSFOLGE
- Sitte =nicht grüßen= Tadel oder Missachtung
- Moral= ähnlich wie Sitte, nur der Vorwurf sich moralisch unanständig (verwerflich) gehandelt zu haben, ist gravierender.
- Religion: Ausschluss aus der Religionsgemeinschaft
-Rechtsnormen : Es DROHEN DEMGEGENÜBER STAATLICHE ANGEORDNETE UND DURCHSETZBARE SANKTIONEN oder RECHTSFOLGE.
Wurden durch Staatsorgane gesetzt.
sind von einer STAATLICHEN AUTORITÄT GESETZT, und sollen gegebenenfalls mit STAATLICHEN Zwangsmaßnahmen DURCHSETZT WERDEN.
Wodurch unterscheidet sich die Begriffe der Geltung und der Effektivität einer Norm?
Begriff Geltung und Effektivität unterscheiden sich Geltung: Eine Norm bleibt eine Norm sie hat GELTUNG , sie gilt immer auch wenn das gebotene Verhalten von niemanden befolgt wird, auch dann wenn keine Sanktion gesetzt werde.
Geltung : IST BESTANDTEIL EINER RECHTSORDNUNG
EFFEKTIVITÄT: EFEKTIV (Wirksam) ist eine Norm dann, wenn sie TATSÄCHLICH befolgt wird. Entweder Verhalten sich Menschen, wie es normiert ist oder das staatliche Organ handelt so wie es angeordnet ist. Man betrachtet das SEIN.
4.)Patrick meint, an die 30er Zone in Wien hält sich sowieso kein einziger Autofahre und von der Polizei wird auch nicht wirklich durchgegriffen, daher dürfe er ruhig schneller fahren. Ist dies zutreffend?
Die Norm ist in Geltung , aber nicht Effektiv (wirksam) => Es fehhlt die EFFEKTIVITÄT der Norm aber trotzdem ist sie in GELTUNG. (Sie ist Bestandteil einer Rechtsordnung)
5) Durch welche Regelungen versucht die Rechtsordnung, (Rechts) Normkonflikte zu vermeiden?
Normkonflikt besteht wenn ein Normsystem ein Verhalten verbietet und das andere Normsystem gebietet. = EIN WIEDERSPRUCH (z.b Tragen v Burka bei Gericht) Normkonflikt zwischen einer Norm der Religion und Norm des Rechts.
Innerhalb Rechtsordnungen wird versucht, um Normkonflikte zu vermeiden:
Aufteilung der Zuständigkeit ( verteilung der Kompetenzen (Bund oder Land)
Zuständigkeiten so auszuteilen, das nicht ein und dieselbe Angelegenheit durch verschiedene Normsetzer geregelt ist.
Es gibt die Regel das die speziellere Regel der generellen Regel vorgeht (LEX SPECIALIS REGEL)
Es gibt die Regel, dass die aktuellere Regel (später Erlassen) der älteren (früher Erlassen) vorgeht (LEX POSTERIOR REGEL)
5) Ein Bürgerkrieg in einem afrikanischen Staat hat dazu geführt, dass die nach der dortigen Verfassung erzeugten Gesetze kaum mehr beachtet und überhaupt nicht mehr vollzogen werden. Die Staatsgewalt ist völlig zusammengebrochen. Kann die Rechtsordnung dieses Staates dennoch Gegenstand wissenschaftlicher Betrachtung sein?
(Besteht in Österreich Wissenschaftsfreiheit) ?
GEGENSTAND WISSENSXHAFTLICHER BETRACHTUNG , kann alles sein was MENSCHLICHEN DENKEN zugänglich ist (pflanzen , Tiere , RECHT,
Je es steht jedem frei , der Wissenschaft betreiben willl, sich mit diesen Gegenstand zu beschäftigen. Der GEGENSTAND WISSENSCHAFTLICHER BETRACHTUNG kann frei gewählt werden.
Die Wahl des Erkenntisgegenstandes selbst kann nicht RICHTIG oder FALSCH sein, bloß mehr oder weniger ZECKMÄSSIG .
TROTZ IN-EFEKTIVITÄT der Rechtsnorm, kann ich mich wissenschaftlich damit auseinandersetzen.
6) Stanley untersucht die Struktur einer Rechtsordnung. Franz überlegt sich dagegen, welche geistigen Ideen hinter Regelungen stehen. Welche Betrachtungen nehmen die beiden jeweils vor?
Stanley beschäftigt sich mit der Struktur einer Rechtsornung also mit der
Rechtstheorie: Allgemeine Aussagen über Wesen , Strukut und Anwednung von Rechtsnormen:
Franz: beschäftigt sich mit der geistlichen Idee hinter Regelungen – Was ist gerecht/ Warum ist etwas so geregelt?
Rechtsphilosophie: philosophische Grundlagen- Fragen nach dem Zweck und der Notwendigkeit des Rechts im menschlichem Zusammenleben.
Rechstsoziologie: Erforscht die sozialen Rahmenbedingungen es Rechts
Rechtsgeshcichte -: die Entwicklung des Rechts
Rechtspolitik: Vorschläge zur Verbesserung von recht
Rechtsvergleichung: versucht aus den Vergleichenden neue Erkenntnisse zu gewinnen
8.)Was versteht man unter Subsumtion?
Subsumtion = ob der Sachverhalt die gesetzlich normierten Tatbestandselemente erfüllt =
Das staatliche Organ prüft – was das Gestz sagt: TATBESTANDELEMENTE
Und prüft das Tatsächliche Verhalten : SACHVERHALT
= SUBSUMTION.
Daraus ergibt sich, das das staatliche Organ, das zur Verhängung der Strafe zuständig ist ,nach Regelungen der StVO verpflichtet ist, eine Strafe zu verhängen.
Das staatliche Organ hat dazu eine Norm (Strafbescheid) zu erlasse. Darin wird die konkrete Strafe als Sanktion für das bestimmte rechtswidrige Verhalten festgelegt und eine Person (David) zur Leistung verpflichtet.
9) Welcher Wissenschaftszweig beschäftigt sich mit Auslegung bzw Interpretation von Rechtsnormen und welches Ziel verfolgt diese Wissenschaft damit?
Rechtsdogmatik:
Ziel der Rechtsdogmatik ist es den Inhalt des (geltenden) positiven Rechts zu ermitteln und systematisch zu erfassen
Dabei bedient sich vor allem der AUSLEGUNG bzw. INTERPRETATION von Rechtsnormen. = Der Weg zur Erzielung von Erkenntnis.
..Welche Theorien zur Abgrenzung von Öffentlichem Recht und Privatrecht gibt es?Öffentliches Recht
Interessentheorie:
Ö: dient dem Schutz des öffentlichen Interesse-> Interesses der Allgemeinheit
P: INteresse des Einzelnen, dient dem Schutz der Piraten Interessen
Subjektionstheorie:
Ö: Über und Unterordnung
einseitige normsetzbefugnis
P: Gleichenordnung
zweiseitige Normsetzbefugnis
Subjektstheorie:
Ö : Imperium
P: keine staatliche Gewalt dahinter
10) Welchem Rechtsbereich des positiven Rechts (öffentliches Recht oder Privatrecht) würden Sie die jeweiligen Rechtsnormen zuordnen?
a) Wer von dem anderen Teile durch List oder durch ungerechte und gegründete Furcht zu einem Vertrage veranlaßt worden, ist ihn zu halten nicht verbunden.“
PRIVATERECHT weil,
Interressentheorie: dient dem Schutz privater Interessen, und weil einzelne Vertragspartner geschützt werden.
Subjektionstheorie: Es besteht Gleichenordnung = sind gleichgestellt = zwei gleichberechtigte Partner
Subjektsheorie: Es gibt keine Hoheitsgewalt = sprich keine Staatsgewalt
b)Wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt und wer einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung an einer Amtshandlung hindert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren […] zu bestrafen.“
ÖFFENTLCIHES RECHT
Interressentheorie: dient dem Schutz öffentlichen Interessen, dient dem Schutz der ALLGEMEINHEIT
Subjektionstheorie: Es besteht Über und Unterodnung = ein juristisches Herrschaftsverhältniss = ein Organ einseitige Normsetzbefugnis
Subjektstheorie: Es gibt eine Hoheitsgewalt = sprich Staatsgewalt=
(Ein Beteiligter (Behörde) hat die Hoheitsgewalt )
c) Der Bundespräsident ordnet die Volksabstimmung an.
Öffentliches RECHT
Interressentheorie: dient dem Schutz öffentlichen Interessen- Subjektionstheorie: Es besteht Über und Unterodnung = ein juristisches Herrschaftsverhältniss = ein Organ einseitige Normsetzbefugnis= Bundespräsident ist der höchste Mann im Staat
Subjektstheorie: Es gibt eine Hoheitsgewalt = sprich Staatsgewalt=
(Ein Beteiligter (Behörde) hat die Hoheitsgewalt )
11) Was versteht man unter Verfassungsrecht im materiellen Sinn? Muss Verfassungsrecht im materiellen Sinn immer als Verfassungsrecht im formellen Sinn erlassen werden?
Materieller Sinn : Regelungen in einen bestimmten INHALT zu umschreiben. Regelt Aufbau , Organisation und Machtverteilung -> welche Regelungen finden wir in der Verfassung ?Inhalt= Was steht in der Verfassung
Verfassungsrecht im Formelen Sinn : sind Regelungen die in wem bestimmten RECHTSERZEUGUNGSVERFAHREN erzeugt wurden und es gelte. Strengere rechtliche Anforderumgen als bei einfachen Gesetzen
(Nein muss nicht immer als Verfassungsrecht im formellen Sinn erlassen werden - , in der Regel ist Verfassungsrecht in materiellen Sinn nach österreichischem Recht auch in Form von Verfassungsgesetzen ( VERFASSUNGSGESETZ in formellen Sinn ) erlassen. Es gibt aber auch Ausnahmen wo Verfassungsrecht in materiellen Sinn nicht durch Verfassungsrecht in formellen Sinn geregelt ist = diese ist zulässig = weil besondere verfassungsgesetzliche Ermächtigungen dafür bestehen. )
Ausnahmen : bsp die Wahl zum Nationalrat is in einfachen Bundesgesetz geregelt
Was stellt Verfassungsrecht dar ?
Die rechtliche Grundordnung d. Staates=> ist der politisch bedeutsamer Teil einer Rechtsordnung
(Nein muss nicht immer als Verfassungsrecht im formellen Sinn erlassen werden - , in der Regel ist Verfassungsrecht in materiellen Sinn nach österreichischem Recht auch in Form von Verfassungsgesetzen ( VERFASSUNGSGESETZ in formellen Sinn ) erlassen. Es gibt aber auch Ausnahmen wo Verfassungsrecht in materiellen Sinn nicht durch Verfassungsrecht in formellen Sinn geregelt ist = diese ist zulässig = weil besondere verfassungsgesetzliche Ermächtigungen dafür bestehen. )
Ausnahmen : bsp die Wahl zum Nationalrat is in einfachen Bundesgesetz geregelt
12) Wo finden sich in der österreichischen Rechtsordnung Verfassungsnormen? Gibt es in Österreich eine „Verfassungsurkunde“?
Bundesverfassungsgesetz ( B-VG) 1920 – von Hals Kelsen erlassen = (Stammfassung )und
ANDERE VEFASSUNGSNORMEN ergänzt
3) StGG- STAATSGRUNDGESETZ = Regelt grundlegende Rechte der Bürger und gilt seit Inkrafttreten des B-VG als Bundesverfassungsgesetz.
4) EMRK-MRK :Europäische Menschrecht Konvention- Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Räumt allen Menschen bestimmte Rechte ein und Einschränkungen dieser Freiheiten nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. = ein völkerrechtlicher Vertrag , dem Österreich 1958 beigetreten ist, aber inhaltlich als Bundesverfassungsgesetz gilt.
Nein, es gibt keine Verfassungsurkunde weil die österreichische Bundesverfassung kennt kein INKORPORATIONSGEBOT, also die Verpflichtung , alle Verfassungbestimmungen in einer Urkunde zu normieren.
Was sind die Grundprinzipien (Baugesetze) der Verfassung ?
Gewalttrennende Grundprinzip:
Gewalttrennungskonzept von Montesquieu teilt die Staatsgewalt organisatorisch zwischen :
Gesetzgebung(Legislative) und Vollziehung, und diese in
Verwaltung und Gerichtbarkeit
da die Trennung Machtmissbrauch nichtganz verhindert git es noch das System der wechselseitigen Kontrolle CHECK AND BALANCES.
Bundesstaatliche Grundprinzip: Aufteilung der staatlichen Funktion zwischen Bund und Land
der Freiheitsicherung:
Demokratische Grundprinzip: Menschen SIND NUR AN SOLCHE NOREN GEBUNDEN, DIE SIE SELBST ERLASSEN HABEN
- MITTELBARE DEMOKRATIE( volk wählt Repräsentanten )
-LIBERALE GRUNDPRINZIP:
Garantie eine FREIHEIT VOM STAAT - in die der Staat nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreiefen darf
- RECHTSSTAALICHE GRUNDPRINZIP : ALLE STAATLICHE AKTE AUF DEN WILLENSAKTE DER DURCH DAS VOLK GEWÄHLTEN VERTETER BASIERT
staatliche alte sind durch RECHTSSCHUTZEINRICHTUNGEN überprüfbar - REPUBLIKANISCHE PRINZIP: Stellung des Staatsoberhauptes dessen Macht beschränkt ist.
- spitze ist ein gewählter Staatsoberhaupt
- dessen Amtsdauer beschränkt ist
- das für Amtsführung verantwortlich ist
15) Der Jusstudent Anton sagt: „Nach Gewaltentrennungsprinzip von Montesquieu wird die Staatsgewalt in Gesetzgebung und Vollziehung aufgeteilt, um die Möglichkeit von Missbrauch der Macht zu verhindern.“
Nehmen Sie zu dieser Aussage Stellung!
Es ist richtig , dass das Gewalttrennende Grundprinzip von Montesqui die Staatsfunktionen auf verschiedene Organe aufteilt :
Zwischen Gesetzgebung (Legisaltive)
und Vollziehung :
Verwaltung (exekutive)
Gerichtbarkeit (Judikative) -> sind unabhängige Richter
Da die Trennung alleine die Möglichkeit von Missbrauch der Macht zwar veringert, nicht aber verhindern könnte wird die Trennung zusätzlich durch ein System der
WECHSELSEITIGEN ABHÄNGIGKEIT und KONTROLLE ergänz = CHECK ANS BALANCES
B .Gibt es noch ein anderes Prinzip, nach dem die Staatsgewalt aufgeteilt wird?
Ja das , BUNDESSTAALICHE GRUNDPRINZIP
Dient ebenfalls einer Aufteilung der staatlichen Funktion, allerdings zwischen BUND und den LÄNDERN( Bundesländer) auch hier finden sich wechselseitige Beziehungen. Es gibt:
Bundes und Landesgesetzgebungsorgane
Organe der Bundesverwaltung und
Organe der Landesverwaltung
16) Ein Gesetz ermächtigt Polizeiorgane dazu, Häuser und Wohnungen jederzeit nach Belieben zu betreten und zu durchsuchen. Darüber hinaus verpflichtet es die Betroffenen,auch Videoüberwachungen innerhalb des Hauses bzw der Wohnung jederzeit zu dulden. Steht dieses Gesetz in Widerspruch zu einem Grundprinzip der österreichischen Bundesverfassung
Ja, dem liberalem Grundprinzip, da dieses jeden Einzelnen eine gewisse „FREIHEIT“VOM STAAT , in die der Staat nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen darf. = Eingriff in die Privatsphäre
14.)„Eine gänzliche Neuordnung des Staates kann letztlich nicht gegen den Willen des Volkes erfolgen“, sagt eine Studentin der Rechtswissenschaften. Was könnte sie meinen?
Weil , Artikel 44 Abs 3. Besagt, dass bei jeder Gesamtänderung der Bundesverfassung – eine Abstimmung des Gesamten BUDNESVOLKES durchzuführen ist.
Gesamtänderung: ein Eingriff in die Grundprinzipien oder deren Änderung Erfolgt- und zusätzlich ist eine Obligatorische Volksabstimmung durchzuführen.
ZB (Beitritt zu EU- Grundprinzipien wurden geändert)
17) „Bei Großbritannien handelt es sich nicht um eine Demokratie, da der König nicht gewählt wird“. Ist diese Annahme richtig?
Diese Annahme ist FALSCH:
Demokratie:
- Ist die Wahl (unmittelbare /direkte demokratie) – vom Volk legitimiert-(Zustimmung von Volk) - heute werden von Volk Repräsenanten gewäht werden – mittelbare Demokratie –
Monarchie: Rechtsstellung des Saatspberhauptes= Wird nicht gewält von VOLK hat keine zeitliche Amtsbeschränkung.
Gegenteil
Republik: Oberhaupt wird gewählt, es gibt eine zeitliche ABtsbeschränkung und er wird selbst zur Verantwortung gezogen.
Es ist keine Demokratie, weil der König nicht gewählt worden ist, es ist eine demokratische Monarchie
Wer sind die gesetzgebungsorange ? was ist Freies Mandat ? Wann weiß man ob Bund oder Land für die Gesetzgebung zuständig ist?
Gesetzgebungsorgane des Bundes NATIONALRAT und BUNDESRAT (zweikamersystem) Gesetzgebungsoragne der Länder LANDTAGE (einkammersystem)
sie erlassen Regelungen in Gesetzesform .
Die Mitglieder von Nationalrat und Bundesrat sind Träger eines FREIEN MANDATS sind d.h bei der Ausübung ihres Amtes an keine Auftrag gebunden.
Die Bundesverfassung sieht für die Gesetzgebung das System er mittelbaren Demokratie vor . im Bereich des Bundes gibt es Direkte demokratische Elemente (Volksbegehren, Volksbefragung und Volksabstimmung )
Wer zuständig ist regelt die KOMPETENZBESTIMMUNGEN (insb. abs 10-15 B-VG)
wo Angelegenheiten TAXATIV aufgezählt werden.
Es gibt eine GENERALKLAUSEL ZUGUNSTEN DER LÄNDER- > die besagt solange Angelegenheiten nicht ausdrücklichh durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch Vollziehung des Bundes übertragen ist , verbleibt sie im Wirkungsbereich der Länder. (Art 15 Abs 1 B-VG )
Wie funktioniert das Gesetzgebungsverfahren?
die Einleitung erfolgt durch einen GESETZESANTRAG
von Bunderegierung REGIERUNGSVORLAGE ,
von Mitglieder der NATIONALRATS oder
BUDESRAT oder
VOLKSBEGEHREN (ein Teil des Bundesvolkes)
2) Behandlung im Nationalrat der einen AUSCHUSSbericht erstattet
3) Der GESETZESBESCHLIUSS welche PRÄSENS und KONSESQUORUM erfordert( einfaches Gesetz: präsent: 2/3 und zustimmen absolute Mehrheit )
(Verfassungsgesetz : präsent: 1/2 und zustimmen 2/3 müssen zustimmen)
4) BUDESRAT - > hat die Möglichkeit EINSPRUCH zu erheben (supstensives veto)
im falle des Einspruches kann der Nationalrat einen BEHARRUNGSBESCHLUSS fassen.
( bei Volksabstimmung kommt dieses verfahren und die unbedingte Mehrheit entscheidet ob ein Gesetzesbeschluss angenommen wird)
5) Dann ist der Gesetzesbeschluss vom Bundeskanzler dem BUNDESPRÄSIDENTEN zur BEURKUNDUNG vorzulegen.
6) wenn die Überprüfung des Gesetzesbeschlusses passt hat der Bundespräsident zu Unterschrieben und der Bundeskanzler GEGENZUZEICHNEN = Echtheitsbeglaubigung ( Art 47 Abs 3 B-VG)
7) Danach hat der BUNDESKANZLER die KUNDMACHUNG des Gesetztesbeschlusses um BUNDESGESETZBLATT durchzuführen.
( bei Landesgesetzess ist ein Beschluss des Landtages , seine Beurkundung und dessen Kundmachung im Landesgesetzblatt durch den Landeshauptmann erforderlichh .)
Die Regelungen der Landesverfassung dürfen der Bundesverfassung nicht widersprechen aber im übrigen Angelegenheiten der Länder frei regeln dürfen RELATIVE VERFASSUNGSAUTONOMIE DER LÄNDER. (Art 99 Abs 1 B-VG)