Öffentliches Recht Flashcards

1
Q

1)Christian hat sich zum Grundsatz gemacht, in Restaurants „grundsätzlich keinen Cent Trinkgeld zu geben“, auch dann nicht, wenn die Bedienung wirklich ausgezeichnet war. Verstößt er damit gegen eine Norm?

A

Er verstoßt gegen eine Norm der Sitte , allerdings gegen keine Rechtsnorm .
Rechtsnormen drohen STAALICH ANGEORDNETE und Durchsetzbare Sanktion oder Rechtsfolge->
Seine Sanktion kann sein, dass die Bedienung ihn beim nächsten Mal nicht mehr Grüß oder sogar unfreundlich ist .
Normen regeln MENCHLICHES VERHALTEN und sin von MENSCHEN GESETZT=> lat. ponere

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2
Q

Wie unterscheiden sich „Normen des Rechts“ von anderen Normen?

A

Normsysteme werden von anderen Autoritäten angeordnet und habenunterschiedliche Sanktionen /Rechtsfolge bei der Verletzung der Norm.

Bei der Verletzung einer Norm gibt es unterschiedliche SANKTIONEN oder RECHTSFOLGE

  • Sitte =nicht grüßen= Tadel oder Missachtung
  • Moral= ähnlich wie Sitte, nur der Vorwurf sich moralisch unanständig (verwerflich) gehandelt zu haben, ist gravierender.
  • Religion: Ausschluss aus der Religionsgemeinschaft

-Rechtsnormen : Es DROHEN DEMGEGENÜBER STAATLICHE ANGEORDNETE UND DURCHSETZBARE SANKTIONEN oder RECHTSFOLGE.
Wurden durch Staatsorgane gesetzt.
sind von einer STAATLICHEN AUTORITÄT GESETZT, und sollen gegebenenfalls mit STAATLICHEN Zwangsmaßnahmen DURCHSETZT WERDEN.

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3
Q

Wodurch unterscheidet sich die Begriffe der Geltung und der Effektivität einer Norm?

A

Begriff Geltung und Effektivität unterscheiden sich Geltung: Eine Norm bleibt eine Norm sie hat GELTUNG , sie gilt immer auch wenn das gebotene Verhalten von niemanden befolgt wird, auch dann wenn keine Sanktion gesetzt werde.
Geltung : IST BESTANDTEIL EINER RECHTSORDNUNG
EFFEKTIVITÄT: EFEKTIV (Wirksam) ist eine Norm dann, wenn sie TATSÄCHLICH befolgt wird. Entweder Verhalten sich Menschen, wie es normiert ist oder das staatliche Organ handelt so wie es angeordnet ist. Man betrachtet das SEIN.

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4
Q

4.)Patrick meint, an die 30er Zone in Wien hält sich sowieso kein einziger Autofahre und von der Polizei wird auch nicht wirklich durchgegriffen, daher dürfe er ruhig schneller fahren. Ist dies zutreffend?

A

Die Norm ist in Geltung , aber nicht Effektiv (wirksam) => Es fehhlt die EFFEKTIVITÄT der Norm aber trotzdem ist sie in GELTUNG. (Sie ist Bestandteil einer Rechtsordnung)

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5
Q

5) Durch welche Regelungen versucht die Rechtsordnung, (Rechts) Normkonflikte zu vermeiden?

A

Normkonflikt besteht wenn ein Normsystem ein Verhalten verbietet und das andere Normsystem gebietet. = EIN WIEDERSPRUCH (z.b Tragen v Burka bei Gericht) Normkonflikt zwischen einer Norm der Religion und Norm des Rechts.

Innerhalb Rechtsordnungen wird versucht, um Normkonflikte zu vermeiden:
Aufteilung der Zuständigkeit ( verteilung der Kompetenzen (Bund oder Land)
Zuständigkeiten so auszuteilen, das nicht ein und dieselbe Angelegenheit durch verschiedene Normsetzer geregelt ist.
Es gibt die Regel das die speziellere Regel der generellen Regel vorgeht (LEX SPECIALIS REGEL)
Es gibt die Regel, dass die aktuellere Regel (später Erlassen) der älteren (früher Erlassen) vorgeht (LEX POSTERIOR REGEL)

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6
Q

5) Ein Bürgerkrieg in einem afrikanischen Staat hat dazu geführt, dass die nach der dortigen Verfassung erzeugten Gesetze kaum mehr beachtet und überhaupt nicht mehr vollzogen werden. Die Staatsgewalt ist völlig zusammengebrochen. Kann die Rechtsordnung dieses Staates dennoch Gegenstand wissenschaftlicher Betrachtung sein?

(Besteht in Österreich Wissenschaftsfreiheit) ?

A

GEGENSTAND WISSENSXHAFTLICHER BETRACHTUNG , kann alles sein was MENSCHLICHEN DENKEN zugänglich ist (pflanzen , Tiere , RECHT,

Je es steht jedem frei , der Wissenschaft betreiben willl, sich mit diesen Gegenstand zu beschäftigen. Der GEGENSTAND WISSENSCHAFTLICHER BETRACHTUNG kann frei gewählt werden.

Die Wahl des Erkenntisgegenstandes selbst kann nicht RICHTIG oder FALSCH sein, bloß mehr oder weniger ZECKMÄSSIG .

TROTZ IN-EFEKTIVITÄT der Rechtsnorm, kann ich mich wissenschaftlich damit auseinandersetzen.

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7
Q

6) Stanley untersucht die Struktur einer Rechtsordnung. Franz überlegt sich dagegen, welche geistigen Ideen hinter Regelungen stehen. Welche Betrachtungen nehmen die beiden jeweils vor?

A

Stanley beschäftigt sich mit der Struktur einer Rechtsornung also mit der
Rechtstheorie: Allgemeine Aussagen über Wesen , Strukut und Anwednung von Rechtsnormen:

Franz: beschäftigt sich mit der geistlichen Idee hinter Regelungen – Was ist gerecht/ Warum ist etwas so geregelt?
Rechtsphilosophie: philosophische Grundlagen- Fragen nach dem Zweck und der Notwendigkeit des Rechts im menschlichem Zusammenleben.

Rechstsoziologie: Erforscht die sozialen Rahmenbedingungen es Rechts

Rechtsgeshcichte -: die Entwicklung des Rechts

Rechtspolitik: Vorschläge zur Verbesserung von recht

Rechtsvergleichung: versucht aus den Vergleichenden neue Erkenntnisse zu gewinnen

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8
Q

8.)Was versteht man unter Subsumtion?

A

Subsumtion = ob der Sachverhalt die gesetzlich normierten Tatbestandselemente erfüllt =

Das staatliche Organ prüft – was das Gestz sagt: TATBESTANDELEMENTE
Und prüft das Tatsächliche Verhalten : SACHVERHALT
= SUBSUMTION.

Daraus ergibt sich, das das staatliche Organ, das zur Verhängung der Strafe zuständig ist ,nach Regelungen der StVO verpflichtet ist, eine Strafe zu verhängen.
Das staatliche Organ hat dazu eine Norm (Strafbescheid) zu erlasse. Darin wird die konkrete Strafe als Sanktion für das bestimmte rechtswidrige Verhalten festgelegt und eine Person (David) zur Leistung verpflichtet.

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9
Q

9) Welcher Wissenschaftszweig beschäftigt sich mit Auslegung bzw Interpretation von Rechtsnormen und welches Ziel verfolgt diese Wissenschaft damit?

A

Rechtsdogmatik:

Ziel der Rechtsdogmatik ist es den 
Inhalt des (geltenden) positiven Rechts zu ermitteln und  
systematisch zu erfassen 

Dabei bedient sich vor allem der AUSLEGUNG bzw. INTERPRETATION von Rechtsnormen. = Der Weg zur Erzielung von Erkenntnis.

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10
Q

..Welche Theorien zur Abgrenzung von Öffentlichem Recht und Privatrecht gibt es?Öffentliches Recht

A

Interessentheorie:
Ö: dient dem Schutz des öffentlichen Interesse-> Interesses der Allgemeinheit
P: INteresse des Einzelnen, dient dem Schutz der Piraten Interessen

Subjektionstheorie:
Ö: Über und Unterordnung
einseitige normsetzbefugnis

P: Gleichenordnung
zweiseitige Normsetzbefugnis

Subjektstheorie:
Ö : Imperium

P: keine staatliche Gewalt dahinter

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11
Q

10) Welchem Rechtsbereich des positiven Rechts (öffentliches Recht oder Privatrecht) würden Sie die jeweiligen Rechtsnormen zuordnen?
a) Wer von dem anderen Teile durch List oder durch ungerechte und gegründete Furcht zu einem Vertrage veranlaßt worden, ist ihn zu halten nicht verbunden.“

A

PRIVATERECHT weil,
Interressentheorie: dient dem Schutz privater Interessen, und weil einzelne Vertragspartner geschützt werden.
Subjektionstheorie: Es besteht Gleichenordnung = sind gleichgestellt = zwei gleichberechtigte Partner
Subjektsheorie: Es gibt keine Hoheitsgewalt = sprich keine Staatsgewalt

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12
Q

b)Wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt und wer einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung an einer Amtshandlung hindert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren […] zu bestrafen.“

A

ÖFFENTLCIHES RECHT

Interressentheorie: dient dem Schutz öffentlichen Interessen, dient dem Schutz der ALLGEMEINHEIT
Subjektionstheorie: Es besteht Über und Unterodnung = ein juristisches Herrschaftsverhältniss = ein Organ einseitige Normsetzbefugnis
Subjektstheorie: Es gibt eine Hoheitsgewalt = sprich Staatsgewalt=
(Ein Beteiligter (Behörde) hat die Hoheitsgewalt )

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13
Q

c) Der Bundespräsident ordnet die Volksabstimmung an.

Öffentliches RECHT

A

Interressentheorie: dient dem Schutz öffentlichen Interessen- Subjektionstheorie: Es besteht Über und Unterodnung = ein juristisches Herrschaftsverhältniss = ein Organ einseitige Normsetzbefugnis= Bundespräsident ist der höchste Mann im Staat
Subjektstheorie: Es gibt eine Hoheitsgewalt = sprich Staatsgewalt=
(Ein Beteiligter (Behörde) hat die Hoheitsgewalt )

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14
Q

11) Was versteht man unter Verfassungsrecht im materiellen Sinn? Muss Verfassungsrecht im materiellen Sinn immer als Verfassungsrecht im formellen Sinn erlassen werden?

A

Materieller Sinn : Regelungen in einen bestimmten INHALT zu umschreiben. Regelt Aufbau , Organisation und Machtverteilung -> welche Regelungen finden wir in der Verfassung ?Inhalt= Was steht in der Verfassung

Verfassungsrecht im Formelen Sinn : sind Regelungen die in wem bestimmten RECHTSERZEUGUNGSVERFAHREN erzeugt wurden und es gelte. Strengere rechtliche Anforderumgen als bei einfachen Gesetzen

(Nein muss nicht immer als Verfassungsrecht im formellen Sinn erlassen werden - , in der Regel ist Verfassungsrecht in materiellen Sinn nach österreichischem Recht auch in Form von Verfassungsgesetzen ( VERFASSUNGSGESETZ in formellen Sinn ) erlassen. Es gibt aber auch Ausnahmen wo Verfassungsrecht in materiellen Sinn nicht durch Verfassungsrecht in formellen Sinn geregelt ist = diese ist zulässig = weil besondere verfassungsgesetzliche Ermächtigungen dafür bestehen. )

Ausnahmen : bsp die Wahl zum Nationalrat is in einfachen Bundesgesetz geregelt

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15
Q

Was stellt Verfassungsrecht dar ?

A

Die rechtliche Grundordnung d. Staates=> ist der politisch bedeutsamer Teil einer Rechtsordnung

(Nein muss nicht immer als Verfassungsrecht im formellen Sinn erlassen werden - , in der Regel ist Verfassungsrecht in materiellen Sinn nach österreichischem Recht auch in Form von Verfassungsgesetzen ( VERFASSUNGSGESETZ in formellen Sinn ) erlassen. Es gibt aber auch Ausnahmen wo Verfassungsrecht in materiellen Sinn nicht durch Verfassungsrecht in formellen Sinn geregelt ist = diese ist zulässig = weil besondere verfassungsgesetzliche Ermächtigungen dafür bestehen. )

Ausnahmen : bsp die Wahl zum Nationalrat is in einfachen Bundesgesetz geregelt

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16
Q

12) Wo finden sich in der österreichischen Rechtsordnung Verfassungsnormen? Gibt es in Österreich eine „Verfassungsurkunde“?

A

Bundesverfassungsgesetz ( B-VG) 1920 – von Hals Kelsen erlassen = (Stammfassung )und

ANDERE VEFASSUNGSNORMEN ergänzt

3) StGG- STAATSGRUNDGESETZ = Regelt grundlegende Rechte der Bürger und gilt seit Inkrafttreten des B-VG als Bundesverfassungsgesetz.
4) EMRK-MRK :Europäische Menschrecht Konvention- Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Räumt allen Menschen bestimmte Rechte ein und Einschränkungen dieser Freiheiten nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. = ein völkerrechtlicher Vertrag , dem Österreich 1958 beigetreten ist, aber inhaltlich als Bundesverfassungsgesetz gilt.

Nein, es gibt keine Verfassungsurkunde weil die österreichische Bundesverfassung kennt kein INKORPORATIONSGEBOT, also die Verpflichtung , alle Verfassungbestimmungen in einer Urkunde zu normieren.

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17
Q

Was sind die Grundprinzipien (Baugesetze) der Verfassung ?

A

Gewalttrennende Grundprinzip:
Gewalttrennungskonzept von Montesquieu teilt die Staatsgewalt organisatorisch zwischen :
Gesetzgebung(Legislative) und Vollziehung, und diese in
Verwaltung und Gerichtbarkeit
da die Trennung Machtmissbrauch nichtganz verhindert git es noch das System der wechselseitigen Kontrolle CHECK AND BALANCES.

Bundesstaatliche Grundprinzip: Aufteilung der staatlichen Funktion zwischen Bund und Land

der Freiheitsicherung:
Demokratische Grundprinzip: Menschen SIND NUR AN SOLCHE NOREN GEBUNDEN, DIE SIE SELBST ERLASSEN HABEN
- MITTELBARE DEMOKRATIE( volk wählt Repräsentanten )

-LIBERALE GRUNDPRINZIP:
Garantie eine FREIHEIT VOM STAAT - in die der Staat nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreiefen darf

  • RECHTSSTAALICHE GRUNDPRINZIP : ALLE STAATLICHE AKTE AUF DEN WILLENSAKTE DER DURCH DAS VOLK GEWÄHLTEN VERTETER BASIERT
    staatliche alte sind durch RECHTSSCHUTZEINRICHTUNGEN überprüfbar
  • REPUBLIKANISCHE PRINZIP: Stellung des Staatsoberhauptes dessen Macht beschränkt ist.
  • spitze ist ein gewählter Staatsoberhaupt
  • dessen Amtsdauer beschränkt ist
  • das für Amtsführung verantwortlich ist
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18
Q

15) Der Jusstudent Anton sagt: „Nach Gewaltentrennungsprinzip von Montesquieu wird die Staatsgewalt in Gesetzgebung und Vollziehung aufgeteilt, um die Möglichkeit von Missbrauch der Macht zu verhindern.“
Nehmen Sie zu dieser Aussage Stellung!

A

Es ist richtig , dass das Gewalttrennende Grundprinzip von Montesqui die Staatsfunktionen auf verschiedene Organe aufteilt :
Zwischen Gesetzgebung (Legisaltive)
und Vollziehung :
Verwaltung (exekutive)
Gerichtbarkeit (Judikative) -> sind unabhängige Richter
Da die Trennung alleine die Möglichkeit von Missbrauch der Macht zwar veringert, nicht aber verhindern könnte wird die Trennung zusätzlich durch ein System der
WECHSELSEITIGEN ABHÄNGIGKEIT und KONTROLLE ergänz = CHECK ANS BALANCES

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19
Q

B .Gibt es noch ein anderes Prinzip, nach dem die Staatsgewalt aufgeteilt wird?

A

Ja das , BUNDESSTAALICHE GRUNDPRINZIP

Dient ebenfalls einer Aufteilung der staatlichen Funktion, allerdings zwischen BUND und den LÄNDERN( Bundesländer) auch hier finden sich wechselseitige Beziehungen. Es gibt:
Bundes und Landesgesetzgebungsorgane
Organe der Bundesverwaltung und
Organe der Landesverwaltung

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20
Q

16) Ein Gesetz ermächtigt Polizeiorgane dazu, Häuser und Wohnungen jederzeit nach Belieben zu betreten und zu durchsuchen. Darüber hinaus verpflichtet es die Betroffenen,auch Videoüberwachungen innerhalb des Hauses bzw der Wohnung jederzeit zu dulden. Steht dieses Gesetz in Widerspruch zu einem Grundprinzip der österreichischen Bundesverfassung

A

Ja, dem liberalem Grundprinzip, da dieses jeden Einzelnen eine gewisse „FREIHEIT“VOM STAAT , in die der Staat nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen darf. = Eingriff in die Privatsphäre

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21
Q

14.)„Eine gänzliche Neuordnung des Staates kann letztlich nicht gegen den Willen des Volkes erfolgen“, sagt eine Studentin der Rechtswissenschaften. Was könnte sie meinen?

A

Weil , Artikel 44 Abs 3. Besagt, dass bei jeder Gesamtänderung der Bundesverfassung – eine Abstimmung des Gesamten BUDNESVOLKES durchzuführen ist.

Gesamtänderung: ein Eingriff in die Grundprinzipien oder deren Änderung Erfolgt- und zusätzlich ist eine Obligatorische Volksabstimmung durchzuführen.
ZB (Beitritt zu EU- Grundprinzipien wurden geändert)

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22
Q

17) „Bei Großbritannien handelt es sich nicht um eine Demokratie, da der König nicht gewählt wird“. Ist diese Annahme richtig?

A

Diese Annahme ist FALSCH:
Demokratie:
- Ist die Wahl (unmittelbare /direkte demokratie) – vom Volk legitimiert-(Zustimmung von Volk) - heute werden von Volk Repräsenanten gewäht werden – mittelbare Demokratie –

Monarchie: Rechtsstellung des Saatspberhauptes= Wird nicht gewält von VOLK hat keine zeitliche Amtsbeschränkung.

Gegenteil

Republik: Oberhaupt wird gewählt, es gibt eine zeitliche ABtsbeschränkung und er wird selbst zur Verantwortung gezogen.

Es ist keine Demokratie, weil der König nicht gewählt worden ist, es ist eine demokratische Monarchie

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23
Q

Wer sind die gesetzgebungsorange ? was ist Freies Mandat ? Wann weiß man ob Bund oder Land für die Gesetzgebung zuständig ist?

A

Gesetzgebungsorgane des Bundes NATIONALRAT und BUNDESRAT (zweikamersystem) Gesetzgebungsoragne der Länder LANDTAGE (einkammersystem)
sie erlassen Regelungen in Gesetzesform .
Die Mitglieder von Nationalrat und Bundesrat sind Träger eines FREIEN MANDATS sind d.h bei der Ausübung ihres Amtes an keine Auftrag gebunden.

Die Bundesverfassung sieht für die Gesetzgebung das System er mittelbaren Demokratie vor . im Bereich des Bundes gibt es Direkte demokratische Elemente (Volksbegehren, Volksbefragung und Volksabstimmung )

Wer zuständig ist regelt die KOMPETENZBESTIMMUNGEN (insb. abs 10-15 B-VG)
wo Angelegenheiten TAXATIV aufgezählt werden.
Es gibt eine GENERALKLAUSEL ZUGUNSTEN DER LÄNDER- > die besagt solange Angelegenheiten nicht ausdrücklichh durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch Vollziehung des Bundes übertragen ist , verbleibt sie im Wirkungsbereich der Länder. (Art 15 Abs 1 B-VG )

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24
Q

Wie funktioniert das Gesetzgebungsverfahren?

A

die Einleitung erfolgt durch einen GESETZESANTRAG
von Bunderegierung REGIERUNGSVORLAGE ,
von Mitglieder der NATIONALRATS oder
BUDESRAT oder
VOLKSBEGEHREN (ein Teil des Bundesvolkes)
2) Behandlung im Nationalrat der einen AUSCHUSSbericht erstattet
3) Der GESETZESBESCHLIUSS welche PRÄSENS und KONSESQUORUM erfordert( einfaches Gesetz: präsent: 2/3 und zustimmen absolute Mehrheit )
(Verfassungsgesetz : präsent: 1/2 und zustimmen 2/3 müssen zustimmen)

4) BUDESRAT - > hat die Möglichkeit EINSPRUCH zu erheben (supstensives veto)
im falle des Einspruches kann der Nationalrat einen BEHARRUNGSBESCHLUSS fassen.

( bei Volksabstimmung kommt dieses verfahren und die unbedingte Mehrheit entscheidet ob ein Gesetzesbeschluss angenommen wird)

5) Dann ist der Gesetzesbeschluss vom Bundeskanzler dem BUNDESPRÄSIDENTEN zur BEURKUNDUNG vorzulegen.
6) wenn die Überprüfung des Gesetzesbeschlusses passt hat der Bundespräsident zu Unterschrieben und der Bundeskanzler GEGENZUZEICHNEN = Echtheitsbeglaubigung ( Art 47 Abs 3 B-VG)
7) Danach hat der BUNDESKANZLER die KUNDMACHUNG des Gesetztesbeschlusses um BUNDESGESETZBLATT durchzuführen.

( bei Landesgesetzess ist ein Beschluss des Landtages , seine Beurkundung und dessen Kundmachung im Landesgesetzblatt durch den Landeshauptmann erforderlichh .)

Die Regelungen der Landesverfassung dürfen der Bundesverfassung nicht widersprechen aber im übrigen Angelegenheiten der Länder frei regeln dürfen RELATIVE VERFASSUNGSAUTONOMIE DER LÄNDER. (Art 99 Abs 1 B-VG)

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25
Q

18) Während eines Nationalratswahlkampfes sagte ein Bundeskanzler: „Es ist wichtig, dass die Regierung nach der Wahl die Zweidrittelmehrheit hat“. Nehmen Sie zu dieser Aussage aus der Sicht des österreichischen Verfassungsrechtes kritisch Stellung! Ist diese Äußerung rechtlich präzise formuliert? Wozu wünscht sich der Bundeskanzler eine Zweidrittelmehrheit?

A

Die Formulierung ist falsch, da es nicht präzise Formuliert wurde.
Die Regierung bezieht sich auf Nationalrat, weil der Nationalrat der Bundesgesetzgeber ist.
Bundesregierung ( Oberste Verwaltungs Organ)
Nationalrat ( Gesetze erlässt)

Warum wünscht er sich das?

Er wünscht sich die 2/3 Mehrheit für Verfassungsgesetze, wegen der Klaren Zustimmung.
Das die Regierung 2/3 der Abgeordneten jenen Parteien angehören, die die Bundesregierung bilden.

Üblicherweise aber verfassungsrechtlich nicht geboten – wird die Bestellung einer neuen Bundesregierung vom Bundespräsidenten immer nach einer Neuwahl des Nationalrates vorgenommen und es wird in der Regel der Vertreter der stimmenstärksten Partei im Nationalrat „ mit der Regierungsbildung beauftragt“ .

Das liegt daran dass die Bundesverfassung mit dem gewalttrennenden Grundprinzip gewisse Kontrollmechanismen zwischen Nationalrat und Bundesregierung vorsieht.
(Wir wählen Nationalrat nicht Bundesregierung)

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26
Q

19) In einem Zeitungsartikel steht: “Das geplante Gesetz könnte zwar im Nationalrat mit einfacher Mehrheit beschlossen werden; es ist jedoch zu erwarten, dass es im Bundesrat endgültig scheitert.” Kommentieren Sie diese Aussagen aus verfassungsrechtlicher Sicht!

A

Die Aussage ist falsch
An dem Bundesrat kann es nicht scheitern , weil der Bundeskanzler NUR die Möglichkeit ,EINSPUCH zu erheben(supstensives Veto – Art 42 B-VG). Und im Falle eines Einspruches des Bundesrates, kann der Nationalrat einen BEHARRUNGSBESCHLUSS fassen, ( dh, denselben Beschluss bei Anwesenheit von mind der Hälfte der Nationalabgeordneten fassen) => und damit ist der EINspruch des Bundesrates überwunden.
In bestimmten fällen hat der Bundesrat überhaupt keine MItwirkungsmöglihkeit (z.B dsd Geschäftsordnungsesetz des Nationalrates)
In anderen Fällen muss er zustimmen (z.B Abänderungen der Verfassungsbestimmungen über den Bundesrat, Verfassungsregelungen , durch die die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung oder Vollziehung eingeschränkt wird. = und die mitwirkendes Bundesrates im Gestzgebungsverfahern ist Ausfluss des bundesstaatlichen Grundprinzips.

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27
Q

20) In einem Zeitungsbericht steht zu lesen: „Der neu gewählte Bundeskanzler wird dafür Sorge tragen, dass gesetzliche Regelungen zur Entlastung der Lohn-und Einkommensteuerzahler und der Familien getroffen werden“. Was ist dazu aus rechtlicher Sicht zu bemerken?

A

Diese Aussage ist falsch weil,
Der Bundeskanzler wird nicht neu gewählt , sondern er wird vom Bundespräsidenten neu ernannt.

Der Bundeskanzler als Natürliche Person kann auch nicht dafür Sorge tragen – er kann höchstens versuchen als Mitglied der BUNDESREGIERUNG diesem KOLIGIAL ORGAN einen Vorschlag zu machen – das heißt nur die Bundesregierung als Kollegial Organ kann ein Gesetzgebungsverfahren einleiten.

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28
Q

21.) Wie ist die Bezeichnung der website, auf der Rechtsvorschriften des Bundes kundgemacht werden?

A

Der Bundeskanzler sorgt für die Kundmachung des Gesetzesbeschlusses im BUNDESGESETZBLATT.
Die Kundmachung elektronisch im Rechtsinformationssystem des Bundes unter der Internetseite
www.ris.bka.gv.at
Das Bundesgesetzblatt ist in 3 Teile gegliedert:
Teil 1 : Dient der Kundmachung von Bundesgesetzen
Teil 2 : der Kundmachung von Verordnungen
Teil3 : der Kundmachung von Staatsverträgen des Bundes

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29
Q

22.) Was bedeutet es, wenn ein Gesetz, das heute im BGBl kundgemacht wird, anordnet, dass es am 1. Jänner 2015 in Kraft tritt? Bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein solches Gesetz?

A

Kundmachung: Ein Gesetz wird heute Kundgemacht, ist also ab heute rechtlich existent, es hat GELTUNG , ist Bestandteil der Rechtsordnung.
Inkrafttreten: erst jetzt muss die Norm erfüllt sein, erst jetzt ist das Gesetz anwendbar, erst jetzt dürfen/müssen Sanktionen bei nicht Einhaltung gesetzt werden.
Normalerweise tritt das Gesetzt mit der Kundmachung folgenden Tag um 0:00 UHR in Kraft.
Bei einem späteren Inkrafttreten - LEGISVAGANZ tritt das Gesetz nicht am Tag nach der Kundmachung sondern zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.
RÜCKWIRKUNG: das Gesetz ist VOR der Kundmachung anwendbar.
IN diesem Fall handelt es sich auch um eine RÜCKWIRKUNG , da das Gesetz schon vor der Kundmachung Inkrafttritt.
Das Problem ist für den Betroffenen, dass er noch gar nicht zu diesem Zeitpunkt wusste, dass das GESETZT gilt. Der Betroffene kann sich auf das Gesetzt auch nicht einstellen. dh. die VORHERSEHBARKEIT ist nicht gegeben.
Art 7 EMRK bestimmt, dass „niemand wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden darf, die zur Zeit ihrer Begehung nicht strafbar war. Ebenso darf keine höhere Strafe als die im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.“
Gleichheitsgrundsatz normiert auch (zum Teil) sowohl im StGG und im B-VG, dass rückwirkende belastende Regelungen verboten sind.

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30
Q

23.) Darf der Landwirtschaftsminister dem Landeshauptmann von Kärnten eine Weisung erteilen?

A

JA, im Rahmen der

mittelbaren Bundesverwaltung
darf der Minister dem Landeshauptmann Weisungen erteilen, sonst nicht.

unmittelbare Bundesverwaltung : eigene BUNDESORGANE vollziehen Bundesrecht(unter BM ist Bundesbehörde - Finanzamt)

mittelbare Bundesverwaltung :
die Vollziehung des Bundes auf unterer Ebene durch Organe der Länder zu erfolgen
(bezirkshauptmanschaft)
der Bund kann dem Landeshauptmann ( und die ihm Unterstellten Landesbehörden) weisungen erteilt. Durch diese Weisungen sind Landesorgane im organisatorischen Sinn als Bundesorgane im funktionellen Sinn tätig. + Er untersteht der Aufsicht des Bundes.

Bundeskompetenz = Landeshauptamn = BUNDESORGAN im funktionellen sinn 
Landeskompetzen= Landeshauptmann = LANDESORGAN im organisatorischen Sinn immer 

Landeshauptmann: ist im
organisatorischen Sinn : immer ein LANDESORGAN
im funktionellen SInn.: ist er Landesorgan wenn er Aufgaben für das Land besorgt, BUNDESORGAN wenn er Aufgaben für den Bund erledigt.

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31
Q

24.) Welche Verwaltungsorgane können, welche Verwaltungsorgane müssen am Verfahren zur Erzeugung von Bundesgesetzen mitwirken? In welcher Weise?

A

Nationalrat und Bundesrat = ist kein Verwaltungsorgan , sondern ein Gesetzgebungsorgan
es ist nur gefragt welche Verwaltungsorgane können und müssen mitwirken !

Verwaltungsorgane :

Gesetzesinitiativen : die Bundesregierung kann beteiligt sein : diese kann einen Antrag stellen (Regierungsvorlage)

Der Bundeskanzler muss mitwirken, er legt den Antrag dem Bundespräsidenten zur Prüfung und Beurkundung vor!

Der Bundespräsident muss das Verfassungsmäßige zustandekommen prüfen,
und er muss diesen, wenn dieser Gesetzesbeschluss passt, unterschreiben.
Er darf nicht unterschreiben, wenn dieser nicht ordnungsgemäß zustandegekommen ist.

Dann muss der Bundeskanzler diesen Antrag entgegenzeichnen = Echtheitsbeglaubigung (Art 7 Abs 3 B-VG)

Weiter muss der Bundeskanzler diesen Gesteztesbeschluss im Bundesgesetzblatt BGBL kundmachen. (Ausfluss des gewalttrennenden Grundprinzips)

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32
Q

Was sind die Aufgaben der Verwaltung ? wie ist sie aufgebaut ?

A

Gesetze werden von der Staatsgewalt Verwaltung vollzogen.
es werden getsetzliche Regelungen durch Verordnung konkretisiert
oder aufgrund der Verdungen Entscheidungen in Bescheidform getroffen
Akte unmittelbarer verwaltungsbehördliche Befehls und Zwangsgewalt gesetzt

Ist Hierarchisch gegliedert und die Verwaltungsorgane sind WEISUNGSGEBUNDEN, dh, sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet Anordnungen von ihnen Übergeordneten Organen zu befolgen. nur unter bestimmten vorrausetzungen sind sei weisungsfrei .
Oberste Organe der Bundesverwaltung: Oberste Organe der Landesverwaltung :
BUndespräsident - Landesregierung - Mitglieder
Bundesregierug - Mietglieder : - Landeshauptmann u Landesräte
BK, VK, BM

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33
Q

25.) Nach wochenlangen Verhandlungen ist es den im Nationalrat vertretenen Parteien nicht gelungen, sich auf eine mehrheitsfähige Bundesregierung zu einigen. Der Bundespräsident will diesem “politischen Geplänkel” nicht länger zuschauen. Er setzt ein Kabinett ein, von dem er sich mehr Vertrauen der Bevölkerung erwartet.

Er ernennt einen Schispringer, der bei der letzten WM Weltmeister wurde, zum Bundeskanzler und die übrigen Medaillengewinner zu Bundesministern. Ist diese Vorgangsweise zulässig?

B-PRÄS Regierung : — Budeskanzler —BM - BM - BM - BM - BM - VK

b. Was kann der Nationalrat gegen diese Bundesregierung unternehmen?

A

Die Aussage ist nicht ganz richtig!
Der BUNDESPRÄSIDENT ist ermächtig, den BUNDESKANZLER rechtlich völlig frei zu ernennen, aber die BUNDESMINISTER kann der Bundespräsident nur auf Vorschlag des BUNDESKANZLER ernennen.

lt. Hurich: ist es sehr wahrscheinlich dass der Bundeskanzler mit seinen Schifreunden als Bundesminister einverstanden ist.

(- weiters ist der BUNDESPRÄSIDENT ermächtigt , den BUNDESKANZLER oder die Gesamte BUNDESREGIERUNG rechtlich völlig frei jederzeit zu entlassen, einzelne BUNDESMINSTER nur auf Vorschlag des BUNDESKANZLERS )

b)

Der Nationalrat kann entweder
der ganzen Bundesregierung, oder
einzelnen Mitgliedern der Bundesregierung (dh. auch dem Bundeskanzler)
das Vertrauen entziehen = MISSTRAUENSVOTUM (Art 74 Abs 1 u. 2 B-VG)

Infolge dessen ist der BUNDESPRÄSIDENT verpflichtet die BUNDESREGIERUNG oder den einzelnen Mitgliedern ihres/seines AMTES zu entheben.
lt. Hurich brauch der Nationalrat dazu ein Präsensquorum von mindestens der Hälfte der Abgeordneten.

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34
Q

26.) Der Burgenländische Landtag möchte im Zuge einer umfassenden Gesetzesreform einige tiefgehende Änderungen beschließen, dazu wäre aber auch eine Änderung der Burgenländischen Landesverfassung notwendig. Welche Grundsätze sind bei einem solchen Gesetzgebungsverfahren zu beachten?

A

Die Landesgesetze und die Landesverfassung sind im Prinzip Ländersache!
(Das Zustandekommen eines LANDESGESETZES ist ein Beschluss des LANDTAGES , seiner Beurkundung und KUNDMACHTE IM LANDEsGESETZBLATT durch den LANDESHAUPTMANN erforderlich. )
RELATIVE VERFASSUNGSAUTONOMIE DER LÄNDER (Art 99 Abs 1 B-VG)=> d.h
Die Landesverfassung, welche die Landesgesetzgebung näher regelt,DARF KEINE DER BUNDESVERFASSUNG WIDERSPRECHENDE REGELUNGEN ENTHALTEN, aber im Übrigen darf man die Angelegenheiten der Länder frei regeln (Das Landesverfassungsrecht darf der Bundesverfassung nicht widersprechen) =
Seit der B-VG Novelle 2008: ist nur mehr ein absolutes VETO (Mehrheit der Stimmen) der Bundesregierung vorgesehen, wenn ein Landesgesetz bei der Vollziehung die Mitwirkung von Bundesorganen vorsieht.

Wie im Bereich des Bundes, bei der Bundesgesetzgebung, gibt es auch bei der Ländergesetzgebung verschiedene Quoten die für Landesverfassungsgesetzt und einfache Landesgesetze vorgesehen sind. (Art 99 Abs 2 B-VG)
Bei Landesverfassungsgesetzen: Präsensquorum: die Hälfte; Konsenquorum: 2/3

Ob Bund oder Land für die Gesetzgebung (Vollziehung) zuständig ist regelt das B-VG in den KOMPETENZBESTIMMUNGEN ( Art 10-15 B-VG)
Art 15 Abs 1 B-VG enthält eine GENERALLKLAUSEL ZUGUNSTEN DER LÄNDER =>
Wenn Angelegenheiten nicht ausdrücklich durch den Bund geregelt werden verbleiben sie im Wirkungsbereich der Länder.

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35
Q

Was sind die Aufgaben des Bundespräsidenten?

A

= das Staatsoberhaupt der Republik Österreich,
Die genauere Verfassungsrechtliche Ausgestaltung des REPUBLIKANICHEN PRINZIPS ergibt sich us den Regelungen des B-VG über die Stellung des Bundespräsidenten ( Art 60 B-VG)
Bundespräsident ist vom BUNDESVOLK zu wählen.
Die AMTsDAUER beträgt 6 Jahre.
Bundespräsident hat
- POLITISCHE VERANTWORTLICHKEIT :
Vor Ablauf der Funktionsperiode kann er durch VOLKSABSTIMMUNG abgesetzt werden = POLITISCHE VERANTWORTICHEKEIT
- RECHTLICHE VERANTWORTLICHKEIT
Der Verfassungsgercihtshof kann den Bundespräsidenten wegen schuldhafter Rechtsverletzungg anklagen = RECHTLICHE VERANTWORTLICHKEIT

( volksabstimmung ist durchzuführen wenn die BUNDEVERSAMMLUNG es verlangt = ORGAN aus NATIONALRAT und BUNDESRAT

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36
Q

27.) Pablo möchte als Bürgermeister kandidieren, da er als Bürgermeister endlich frei von Weisungen seiner politischen Vorstellungen umsetzen kann. Was ist aus verfassungsrechtlicher Sicht dazu zu sagen?

A

DIE SELBSTVERWALTUNG = Die Aufgaben v. Bundesverwaltung oder Landesverwaltung werden von eigenen Körperschaften des öffentlichen Rechts - weisungsfrei aber unter Aufsicht besorgt .
TERRITORIALE SELBSVERWALTUNG = das B-VG sieht die Selbstverwaltung durch die GEMEINDEN vor (Art 115 ff B-VG).
GEMEINDEORGANE sind GEMEINDERAT(gewählt) der GEMEINDEVORSTAND wählt. BÜRGERMEISTER wird v . Bürger gewählt.

Diese Aussage ist nicht richtig!
Gemeinde: ist ein Verwaltungsorgan. Das besondere an der Gemeinde ist, dass es das einzige territoriale, auf das Gebiet bezogene, Selbstverwaltungsorgan ist.
EIGENER WIRKUNGSBEREICH : Gemeindeorgane entscheiden Aufgaben, FREI VON WEISUNGEN „ , Aber unter Aufsicht von Bund und Länder. Beim eigenen Wirkungsbereich kann sich die Gemeinde politische durchsetzen untersteht aber trotzdem der AUFSICHT von Bund und Land.

ÜBERTRAGENER WIRKUNGSBEREICH :Gemeinden bekommen Aufgaben des Bundes oder der Länder übertragen, sind daher WEISUNGSGEBUNDEN (keine Aufsicht, da Weisungen stärker wirken.)

Es kommt darauf an, welchen Wirkungsbereich es betrifft.

Eigenen Wirkungsbereich
frei von Weisungen

Übertragenen
Wirkungsbereich
Weisungsgebunden

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37
Q

28.) Inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen Legalitätsprinzip und demokratischem Prinzip? 


A

Legalitätsprinzip: Die Verfassung sieht vor, das die Vollziehung (Verwaltung und Gerichtsbarkeit) nur auf Grund der Gesetze erfolgen darf. (Art 18 Abs 1 B-VG)
Der Staat darf nur Handeln, wenn es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt, dies dient der Freiheitssicherung des Einzelnen.
Demokratisches Prinzip: sichert auch die Freiheit der Einzelnen, dadurch dass der Mensch nur an solche NORMEN GEBUNDEN IST ,DIE ER SLEBST ERLASSEN HAT.

Alle staatlichen Entscheidungen sind auf den Willen, der vom Volk gewählten Vertreter, zurückzuführen.

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38
Q

Was weist du über die Gerichtsbarkeit ?

A

Die Gerichtsbarkeit vollzieht auch Gesetzte die Richterlichen Organe sind bei Ausübung ihrers Amtes weisungsfrei , unabhängig Unabsetzbar und unversetzbar ( Art. 87 u 88 B-VG)

Oberste INstanz in Zivil und Strafsachen ist das Oberste Gerichtshof (OGH - ordentliche Gerichtsbarkeit ) - > Bundessache
Im Bereich des Öffentlichen Recht s sind die

VERWALTUNGSGERICHT des Bundes und der Länder ——————Entscheidet über Beschwerden gegen bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden= ihre Sachentscheidung nennt man ERKENNTNISSE. Gegen ein Erkenntnis kann REVISO an den

VERWALTUNGSGERICHTSHOF erhoben werden. Diese kann die Entscheidung nur aufheben KASSATIONSPRINZIP , und noch dazu können die Parteien gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts Beschwerde an den,

VERFASSUNGSGERICHTSHOF wegen Verletzung der GRUNDRECHTE erheben, aber auch diese kann den Bescheid nur aufheben. => ist auch dafür zuständig Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit uns Verordnungen auf der Verwaltungsbehörden auch ihre Gesetzmäßigkeit zu prüfen und gegebenenfalls aufzuheben.

Weiters ist er Für die Überprüfung der Wahlen zuständig.
der Verfassungsgerichtshof hat Regelungen die, die Möglichkeit bieten die fehlerhaften erzeugten Normen zu Überprüfen und Aufzuheben und gewährt somit RECHTSSCHUTZ.

Zum Teil können auch Einzelpersonen fehlerhaft erzeugte Rechtsakte anfechten.

Es gibt weitere Kontrolleinrichtungen die keine gerichtet sind = RECHNUNGSHOF ( Kontrolle über Verfügen über vermögen der Bund/land /gemeinde) UND VOLKSANWALTSCHAFT-( ergreift Missstände in der Verwaltung un erteilt Empfehlungen wie diese Missstände zu beseitigen sind und prüft Verletzungen der Menschenrechte )

  • es gibt zum Teil eine MITWIRKUNG VON VOLKSVERTRETER , d.h

GESCHWORDENE : haben die Schuld über einen Angeklagten zu entscheiden - bei mit schweren strafen bedrohte Verbrechen

SCHÖFFEN : haben in anderen Verfahren eine Mitwirkung an der Rechtsprechungg ( Art 91 B-VG)

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39
Q

29.) In einem Vorwurf an den Justizminister heißt es, er toleriere, dass „seine Richter das Sorgerecht an Kindern meistens Müttern einräumen“. Nehmen Sie dazu aus verfassungsrechtlicher Sicht Stellung!

A

Der Vorwurf ist nicht rechtmäßig!
Gerichtbarkeit -> sich die Gerichtsbarkeit vollzieht Gesetzte
Die RICHTERLICHEN ORGANE (Richter) sind in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig, d.h.
weisungsfrei
und weitgehend unabsetzbar und unversetzbar (Art 87 u. 88 B-VG)
also sind es nicht „seine Richter“, weil der Richter dem Justizministerium nicht bei der Ausübung seines Amtes untersteht, er hat keine Kontrolle über den Ausgang des Verfahrens. (Bei anderen Dienstrechtlichen Sachen z.B. was für Kleidung er trägt ist er weisungsgebunden)
Vollziehung besteht aus Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Die Verwaltung ist anders als die Gerichtsbarkeit weisungsgebunden, die oberen Verwaltungsorgane dürfen der Verwaltung (den unteren Verwaltungsorganen) Weisungen erteilen u. diese sind an die Weisungen gebunden.

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40
Q

30.) Wer ist für die Entscheidung über Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden zuständig?

A

Die Aufstellung der Verwaltungsgerichte: Das Bundesverwaltungsgericht, die Landesverwaltungsgerichte und das Bundesfinanzamt = 11 Verwaltungsgerichte.
Wie sind die Kompetenzen aufgeteilt:
Für die unmittelbare Bundesverwaltung ist für das Bundesverwaltungsgericht zuständig.
Für alles Andere (z.B. mittelbare Bundesverwaltung und im Bereich der Landesverwaltung) ist für die Landesverwaltung zuständig.

VERWALTUNGSGERICHT ( VwGH) ——————Entscheidet über Beschwerden gegen bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden= ihre Sachentscheidung nennt man ERKENNTNISSE.
Gegen ein Erkenntnis kann REVISON an den
a) VERWALTUNGSGERICHTSHOF erhoben werden. Diese kann die Entscheidung nur aufheben KASSATIONSPRINZIP , und noch dazu können die Parteien gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts Beschwerde an den,
b) VERFASSUNGSGERICHTSHOF wegen Verletzung VERFASSUNSGESTETZLICHER GRUNDRECHTE erheben, aber auch diese kann den Bescheid nur aufheben. =>

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41
Q

31.) Definieren Sie den Begriff „Grundrechte“!

A

Grundrechte: SIND VERFASSUNGSGESETZLICH GEWÄHRTE SUBJEKTIVE RECHTE

Grundrechte garantieren die FREIHEIT VOM STAAT sind vor allem Freiheitsrechte.
( Recht auf leben, Verbietet Zwangs und Pflichtarbeit, Recht auf Datenschutz, Garantiren persönliche Freiheit - Recht auf Gleichheit GLEICHHEITSGRUNDSATZ)

Subjektives recht : ist wenn die Rechtsordnung einem Menschen eine Befugnis einräumt, die Einhaltung einer Norm des objektiven, positives, Recht, durch Anrufung staatlicher Organe durchzusetzen.
Ein objektives „positives“ Recht räumt einen Rechtsanspruch ein und durch Anrufung staatlicher Organe kann es durchgesetzt werden. (ich kann es in dem ich zum Gericht geh durchsetzen)

Subjektive Rechte werden von entweder einfachen Gesetzen oder durch Verfassungsrecht im formellen Sinn eingeräumt. Wenn sie durch Verfassungsrecht im formellen Sinn eingeräumt werden handelt es sich um Grundrechte!

Verfassungrecht im formellen Sinn: durch höhere Quoten bei der Abstimmung entstanden und wird speziell durch den Vermerk „Verfassungsbestimmung“ gekennzeichnet. (Kennzeichnungspflicht)
In Österreich sind die Grundrechte in STGG und EMRK geregelt.

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42
Q

32.) Was unterscheidet Fiskalgeltung von Drittwirkung?

A

Die FISKALGELTUNG DER GRUNDRECHTE: Man versteht darunter, dass der Staat (und andere Gebietskörperschaften) auch an die GRUNDRECHTE gebunden sind, wenn sie nicht hoheitlich handeln, sondern wenn der Staat wie ein Privater handelt. (z.B. Bürobestellungen. Wird er in der Privatwirtschaft tätig = er auch an die Grundrechte gebunden!)
Die MITTELABRE DRITTWIRKUNG Bei Rechtsgeschäften zwischen Privaten, haben Grundrechte zwar auch eine MITTELBARE DRITTWIRKUNG , aber nicht unmittelbar. (Weil es keine UNMITTELBARE Drittwirkung gibt.)
= > private dürfen auch nicht töten wird aber mittelbar durch strafgesetzte , es werden gesetzte erlassen die sie an die Grundrechte mittelbar binden.

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43
Q

33.) Welche Grundsätze leitet der VfGH aus dem Gleichheitssatz für die Gesetzgebung, welche für die Vollziehung ab?

A

GLEICHHEITSGRUNDSATZ = Recht das Gleiche garantiert= Art 2 STGG und Art7 B-VG

Artikel 7. (1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

Die Gesetzgebung : „ Gleiches muss gleich , ungleiches muss ungleich Behandelt werden“ Der Gestzgeber kann nur Differenzieren wenn eine SACHLICHE GERECHTFERTIGUNG besteht.

Vollziehung: Die Vollziehung darf nicht WILLKÜRLICH (so wie sie will ) HANDELN , braucht eine Gesetzliche Grundlage.

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44
Q

34.) Was hat es zu bedeuten, wenn ein Grundrecht „…unter den gesetzlichen Bedingungen…“ gewährt wird?

A

Es ist nicht erlaubt, plötzlich und unerwartet in wohlerworbene Rechte einzugreifen.

Aber die meisten Grundrechte erhalten eine VERFASSUNGSGESETZLICHE ERMÄCHTIGUNG Grundrechte
auszugestalten - AUSGESTALTUNGSVORBEHALT
oder
einzugreifen under bestimmten Voraussetzungen:

EINGRIFFSVORBEHALT: Ein Eingriff in die Grundrechte wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.

zB. darf der Staat keine Freiheit entziehen außer : Gefägnis strafe
ZB. Einteignung von Grundstück- Autobahn bauen - kann der Staat es wegnehmen wen es im ÖFFENTLICHEN INTERESSE besteht und der Eingriff VERHÄLTNISSEßIG ist .

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45
Q

Was versteht man unter Verwaltungsrecht ?

A

Verwaltungrecht ist der Bereich von Rechtsnormen , der VON VERWALTUNGSBEHÖRDEN ZU VOLLZIEHEN SIND. {( Wird dem JUSTIZRECHT gegenübergestellt ( ist durch Gerichte zu vollzeihen) }
Verwlatungsrecht wird in :

ALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT ( Regeln die Organsiation der Verwaltung und Grundlagen des Handels der Verwaltungsbehörden)

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT ( Regelungen „materiengesetze“ - staatsbürgerrecht , Schulrecht usw. ) 
VERWALTUNGSSTRAFRECHT ( Gebieten oder verbieten Verhalten und bei Zuwiderhandeln eine Strafe angedroht wird und Verwaltungsbehörden in einem rechtich geregelten Verfahren ermächtigt sind eine Strafe zu verhängen)  

VERWALTUNGSVERFAHRENSRECHT untergliedert. ( Regelt das Verfahren zur BEscheiderlassung durch Verwaltungsbehörden = AVG- Allgemeine Vewaltungsverfahrensgesettz das das Einbringen von Anträgen, Fristen , und die Bescheiderlassung - VStG Verwaltungsstrafgesetz und Verwaltungsvollstreckungsgesetz VVG

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46
Q

Was versteht man unter Verfassungsrechtlich Grudlagen für das Verwaltungsrecht ?

A

Es bestehen :

VERFASSUNGSRECHTLICHE VORGABEN für das Verwaltungsrecht

(hoheitliches Handeln ) Hoheitliches Verwaltungshandeln darf nur in Form erfolgen GESCHLOSSENHEIT DES RECHTSQUELLENSYSTEMS

47
Q

35.) „Auch Verordnungen sind Gesetze!“ sagt der Jusstudent Cäcilius. Inwieweit stimmt das?

A

VERORDNUNGEN:haben mit den Gesetzen den generellen Adressatenkreis gemeinsam- sie werden auch GESETZTE IM MATTERIELEN SINN bezeichnet. Meistens handelt es sich um „DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNGEN“= sind Verordnungen die Aufgrund der Gesetze erlassen wurden . ZB: Geschwindigkeitsbegrenzung, Studienplätze )

Gesetze werden vom Gesetzgeber (Nationalrat) erlassen und

Verordnungen von Verwaltungsbehörden.

Nur in wenigen Fällen können Verordnungen Gesetze ergänzen oder anstelle von Gesessen erlassen werden. Verordnungen werden beim Verfassungsgerichtshof angefochten . ( Art 139 B-VG)

48
Q

Welche Formen für Hoheitliches Verwaltungshandeln gibt es ?

A

VERORDNUNGEN:haben mit den Gesetzen den generellen Adressatenkreis gemeinsam- sie werden auch GESETZTE IM MATTERIELEN SINN bezeichnet. Meistens handelt es sich um „DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNGEN“= sind Verordnungen die Aufgrund der Gesetze erlassen wurden .
Gesteze werden vom Gesetzgeber (nationalrat9 erlassen und
Verodnungen von Verwaltungsbehörden.
Nur in wenigen Fällen können Verordnungen Gesetze ergänzen oder anstelle von Gesessen erlassen werden. Verordnungen werden beim Verfassungsrechsthof angefochten .

BESCHEIDE: sin an einen INDIVIDUELLEN Adressatenkreis , aufgrund eines Verwaltungsverfahren förmliche Entscheidungen

 LEISTUNGSBESCHEIDE: Steuerbescheid
 RECHTSGESTALTUGSBESCHEIDE: Verleihung Staatsbürgerschaft oder Akademischen Grad 
   FESTSTELLUNGEBESCHEIDE: Festlegung ob eine Grünfläche bald ist 

AKTE UNMMITELBARER VERWALTUNGSBEHÖRDLICHEN BEFEHLS UND ZWANGSGEWALT: Sind Anordnungen oder Zwangsmaßnahmen - die OHNE Verfahren gesetzt oder erlassen werden.

WEISUNGEN : sind verwaltungsinterne Anordnungen, die von vorgesetzten Verwaltungsorganen gegenüber nachgeordneten Verwaltungsorangen Erlassen werden -„ ERLÄSSE „

PRIVATWIRTSCHAFTSVERWALTUG: = wenn die Verwaltungsorgane wie Privathandeln ( Privatrechtliche Verträge = Mietverträge ) = ordentliche Gerichte sind zuständig zur Durchsetzung

49
Q

36.) Was versteht man unter Parteistellung? Welche Rechte ergeben sich aus der Parteistellung?

A

Damit Personen Einfluss auf die Entscheidung haben können, müssen sie in das BESCHEIDERLASSUNGSVERFAHREN einbezogen werde => sie haben PARTEISTELLUNG

§8 ASV normiert das Personen die an der Sache die entschieden werden soll aufgrund „eines Rechtsanspruches oder eines rechtlichen Interesse beteiligt“ sind und verpflichtet einbezogen werden müssen -> sie haben Parteistellung

Die Stellung als PARTEI gib die Möglichkeit von einer EINFLUSSNAHME AUF Behördliche Entscheidung, insbesondere in :

PARTEIGEHÖR: Alle Ermittlungsergebnisse zu Kenntnis zu bringen und die Möglichkeit zur Stellungnahme einräumen

AKTENEINSICHT : auf welches sie ein Recht haben

ZUSTELLUNG: der Entscheidung des staatlichen Organs

RECHTSMITTEL : sie können gegen eine Entscheidung RECHTSMITTEL ergreifen -> damit wird die Entscheidung des staatlichen Organgs überprüpen =
Partei :haben rechtlich die Möglichkeit , die behördliche Entscheidung, überprüfen zu lassen = durch Parteistellung bekommt man SUBJEKTIVES RECHT = > kann Rechtsanspruch durchsetzen 


Wie werde ich Partei ?

DIE Tätigkeit einer Behörde bezieht sich auf mich ( ich fahre zu schnell und werde dadurch partei in dem sie prüfen ich bin zu schnell gefahren =)
Rechtsanspruch ( wann habe ich den ? -> wenn ich Bauordnung -> das ich einen Baubescheid bekomme )
Rechtliches Interesse

durch die Parteistellung erhalte ich ein subjektive recht ! => kann Rechtsanspruch durch setzen

50
Q

Was weißt du über das VERWALTUNGSVERFAHREN?

A

Die Rechte und Pflichten des einzelnen zu konkretisieren erfolgt in der Regel durch BESCHEID. Dieser ist nach Durchführung eines VERFAHRENS zu erlassen.

(Damit Personen Einfluss auf die Entscheidung haben können, müssen sie in das BESCHEIDERLASSUNGSVERFAHREN einbezogen werde => sie haben PARTEISTELLUNG )
§8 ASV normiert das Personen die an der Sache die entschieden werden soll aufgrund „eines Rechtsanspruches oder eines rechtlichen Interesse beteiligt“ sind und verpflichtet einbezogen werden müssen -> sie haben Parteistellung
Verwaltungsverfahren:
EInleitug
Ermittlung d. ENtscheidungrelevanten Sachverhalt - Parteigehör
Freie Beweiswürdigung
rechtliche Beurteilung
Bescheiderlassung
Die EINLEITUNG eines Verwaltungsverfahrens kann je nach anzuwendenden Verwaltungsvorschriften - auf ANTRAG einer PERSON oder von AMTS wegen erfolgen( der Entzug des Führerscheins geschieht nicht auf Antrag)

Im Verfahren ist der ENTSCHEIDUNGSRELEVANTE SACHVERHALTE ZU ERMITTELN - > dazu sind BEWEISE einzuholen

Das Ergebnis der Beweisaufnahme unterliegt der „FREIEN BEWEISWÜRDIGUNG“ der Behörde-d.h sie ist nicht durch formelle Beweiswürdigung gebunden, sondern kann auf Grund eigener Beurteilung den Sachverhalt feststellen.

über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens ist den Parteien von Amts wegen - Gelegenheit zur Stellungnahme geben -PARTEIGEHÖR

Der Sachverhalt ist RECHTLICH ZU BEURTEILEN. Verwaltungsbehörden entscheiden über einen Antrag einer Person mit BESCHEID-
und die Entscheidung ist mit den gesetzlichen Grundlagen in einem „Spruch“ zusammenzufassen . In der Begründung sind die wesentlichen Überlegungen anzuführen , die zum Spruch geführt haben. ->

Der Bescheid ist den Parteien auszustellen, die innerhalb einer Frist Rechtsmittel ergreifen können.

Wenn kein Rechtsmittel ergriffen wird ist der Bescheid - RECHTSKRÄFTIG d.h
VERBINDLICH
UNANFECHTBAR
UNABÄNDERLICH UND UNWIDERRUFLICH
es darf KEINE NEUERLICHE ENTSCHEIDUNG IN DERSELBEN SACHE erfolgen

51
Q

Was ist Strafrecht durch welche Gerichte werden sie vollzogen?

A

Das STRAFRECHT Schütz und verbreitet ein bestimmtes Verhalten und beim Zuwiderhandeln gibt es Sanktionen- Strafrecht wird entweder durch VERWALTUNGSBEHÖRDEN oder GERICHTEN vollzogen. also es gibt
VERWALTUNGSSTRAFRECHT und GERICHTLICHES STRAFRECHT

52
Q

Was versteht du im Strafrecht zwischen GENERALPRÄVENTION und SPEZIALPRÄVENTION , was verfolgen diese Präventionen? Was weißt du über das Materielle Gerichtliche Strafrecht ?

A

Die Verhängung von Strafen verfolgt Zwecke :
GENERALPRÄVENTION: Dabei werden Strafen angedroht und verhängt um die strafbare Handlung zu verhindern -> Steuer Hinterziehung -> höhere Strafe macht eher keiner- >die Begehung, durch andere (allgemein) entgegenzuwirken.
SPEZIALPRÄVENTION: Dient dazu den Täter selbst von strafbaren Handlungen abzuhalten.
Das MATERIELLE GERICHTLICHE STRAFRECHT ist im Straffesetzbuch (StGB) gergegelt. ->
MATREIELLE GERICHTLICHE STRAFRECHT gliedert sich in :
ALLGEMEINEN TEIL : es werden Bestimmungen über Strafbarkeit und Rechtsfolge getroffen - ( Gerichtliches Strafrecht ) 

BESONDEREN TEIL : enthält einen umfangreichen Katalog der zentralen strafrechtlichen Delikte (Mord, Totschlag usw. ) -( Verwaltungsstrafrecht )

53
Q

Welche Verfassungsrechtliche Grundsätze des Strafrechts gibt es ?

A
  • Nach Art 7 EMRK darf niemand wegen einer Handlung verurteilt werden die zur Zeit der Begehung nicht strafbar war, es darf auch keine höhere Strafe verhängt werden als die im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe. =KEINE STRAFE OHNE GESETZ ( Nutella poena eine lege )
  • keine TODESSTRAFE in Österreich
  • MITWIRKUNGEN DES VOLKES an der Rechtsprechung
    Geschworene : entscheiden über Schuld des angeklagten
    Schöffen :haben an der Rechtsprechung teilzunehmen
  • ANKLAGEPROZESS ( Staatsanwalt und Richter sind getrennt Art 90 Abs 2 B-VG) — - INQUISITIONSPRINZIP = Im Verwaltungsstrafverfahren ist die Verwaltungsbehörde das verfahrenseinleitende und entscheidende Organ - um Vorurteile zu verhindern)
    ( der STAATSANWALT ist weisungsgebunden untersteht dem Bundesminister für Justiz )
  • Art 7 EMRK garantiert Recht auf FAIRES VERFAHREN - d.h. Recht auf VERTEIDIGUNG
  • es gilt die
    UNSCHULDVERMUTUNG Art 6 Abs 2 EMRK - es wird bis zum Nachweis seiner Schuld vermutet, dass der Angeklagte unschuldig ist
  • das Verfahren hat MÜNDIGKEIT und ÖFFENTLICHKEIT Art 90 Abs 1 B-VG
  • OBERSTE GERICHTSHOF ist die obersten Instanz in Zivil und Strafrechtsachen Art 92 Abs 1 B-VG
54
Q

Was sind die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit ?

A

1) die Handlung ist Strafbar wenn die Handlung einem gesetzt genannten TATBESTAND erfüllt. ( Bei Erfolgsdelikten muss das Handeln auch KAUSAL (ursächlich) für den Erfolgt gewesen sein - Tatbestand verlangt die herbeiführen eines Erfolges zb. Mord - den Tod eines Menschen )

Entweder ein

1) VORSATZDELIKT -vorsätzliches Handeln = wenn einen Sachverhalt verwirklichen will - Täter handelt absichtlich / wissentlich auch der VERSUCH ist strafbar.

oder

2) FAHRLÄSSIGKEITSDELIKT - fahrlässiges handeln = wenn man die Sorgfalt außer Acht lässt - wer es für möglich hält einen Sachverhalt zu verwirklichen diesen aber nicht herbeiführen will .
3) RECHTWIDRIGKEIT gegeben ist . ( Rechtswidrigkeit entfällt wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt zb der Täter Notwehr handelt)

RECHTWIDRIGENDER NOTSTAND = keine Rechtswidrigkeit = wenn ein Eingriff in ein fremdes Rechtsgut einziges schonendes Mittel darstellt ein höhenwertiges eigenes Rechtsgut zu schützen.

4) TÄTER SCHULDHAFT HANDELT ( §4 StGB) = das Verhalten dem Täter zum Vorwurf gemacht werden kann (schuldunfähig = bis zum vollendeten 14 lebensjahr und psychische Störung)

55
Q

Wie läuft das Gerichtliche Strafverfahren ab ? ( Strafrecht )

A

Das gerichtliche Strafverfahren ist in der STRAFPROZESSORDNUNG 1975 ( StPO) gergelt. da kann man zwischen

ERMITTLUNGSVERFAHREN
ermittlingshandlung, durch Kriminalpolizei od. Staatsanwaltschaft - > Abschlussbericht kommt zur STAATSANWALTSCHAFT
diese Entscheidet ob das

Ermittlungsverfahren EINSTELLEN oder

ANKLAGE erheben

oder

DIVERSION ( bei leichten Taten wird das Verfahren gegen Erbringung von bestimmten Leistungen beendet. Nimmt der Beschuldigte an dann ist das verfahren einzustellen und gilt nicht als vorbestraft.

HAUPTVERFAHREN -
Beginnt mir der Erhebung der Anklage durch Staatsanwalt. Es findet entweder vor
Landesgericht ( als Schöffengericht oder Geschworenengericht) oder
Bezirksgericht statt
Grundsatz der Unmittelbarkeit ( Gericht darf nur aufgrund unmittelbaren persönlichen Eindrucks sein Urteil über Schuld bilden
Richter müssen ständig anwesend sein
Grundsatz der freien Beweiswürdigung und Parteigehör

Das Gericht entscheidet durch URTEIL=
entweder
- FREISPRUCH oder - VERURTEILUNG

RECHTSMITTELVERFAHREN
Als Strafen gibt es FREIHEITSSTRAFEN oder GELDSTRAFEN

Gegen ein Urteil des Bezirks/Einzelrichters kann an das Landes bzw Oberlandesgericht BERUFEN werden.
Gegen Urteil des Geschworenen /Schofengerichts kann aus bestimmten Gründen Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof erhoben werden. und Berufung wegen der Strafhöhe an den Oberlandesgericht.
und es gilt

VERSCHLECHTERUNGSVERBOT ( Verbot reformatio in Peius ) ( wird ein Rechtsmittel zugunsten des Beschuldigten erhoben , darf er nicht schlechter gestellt werden)

56
Q

Wo sind Rechtskräftige Verurteilungen einzutragen ?

A

Im STRAFREGISTER sind rechtskräftige Verurteilungen einzutragen.
Nach einer gewissen Frist werden die Verurteilungen aus dem Strafregister ex lege (ohne das ein behördliches Verhalten gesetzt werden muss) getilgt ( Tilgungsgesetz)

57
Q

Was ist ein MANDATSVERFAHREN ?

A

Ab 2015 gib es ein vereinfachtes Verfahren =

das MAndatsverfhren .
Der Bezirksrichter/od. Einzelrichter kann ausgrund der Anklage Ohne Hauptverhandlung eine schriftliche Strafverkündung erlassen. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr.

Dagegen kann der Angeklaget Einspruch erheben und es kommt zu einer Hauptverhandlung .

Wenn er keinen Einspruch erhebt wirkt es wie eine Urteil der Angeklagte ist somit Vorbestraft.

58
Q

Wann spricht man im rechtlichen Sinn von einem Staat ?

A

Es gibt ein:

STAATSGEBIET : ein abgeerntetes Gebiet

STAATSGEWALT: die über das

STAATSVOLK: bzw. eine bestimmte Bevölkerung ausgeübt wird.

Dazu kommt noch das Staaten durch andere Staaten völkerrechtlich anerkannt werde.
Das VÖLKERRECHT ist eine überstaatliche Regelungen die auch relevant ist .

59
Q

Was weißt du über das STAATSGEBIET ?

A

Die Staatsgewalt bezieht sich auf ein bestimmtes Gebiet, welches durch Staatsgrenzen umgrenzt ist.
Die Festlegung dieser Staatsgrenezn erfolgt durch Vereinbarung zwischen an einander abgrenzenden Staten ( Staatsverträge - Friedenverträge)
Zum Teil haben sich die Staatsgrenzen gewohnheitsrechtlich gebildet.
Die Grenzen des Österreichischen Staates sind durch die Regelungen des Staatsvertrages von
St. Germain 1919 bestimmt ( z.t auch gewohnheitsrehct Deutschland und Schweiz)

Die Grenzen des Staates können sich ändern und zwar durch :

SEZESSION = Ein Teil des Staates trennt sich vom bisherigen Staat ab (der aber weiter besteht) und bildet einen eigenen Staat.

SPALTUNG= Aus einem Staat entstehen 2 oder mehrere Staaten ( der alte hört auf zu existieren)

VERSCHMELZUNG= Neue Staaten entstehen durch Vereinigung zweier Staaten / bzw. mit einem anderen zusammmengeschlossen werden. ( so das ein Staat untergeht )

60
Q

Was weißt du über die STAATSGEWALT ?

A

Die Staatsgewalt muss SOUVERÄN sein. = von sich aus getragen und nicht einer fremden Gewalt unterworfen.

Die Staatsgewalt muss EFFEKTIV sein = Wirksam sein, ( bei bloß vorübergehenden Verlust nimmt man nicht an, das die Staatsgewalt eines Staates und somit der Staat untergeht. )

61
Q

Was weißt du über STAATSVOLK?

A

Die Staatsgewalt bezieht sich auf eine bestimmte Personengruppe = die als Mitglieder zu diesem Staat zugehörig definiert werden = STAATSBÜRGER

Wer Staatsbürger ist wie die Staatsbürgerschaft erlangt und verloren werden kann wir von den Staaten selbst geregelt. Der Staat ist an überstaatliche (völkerrechtliche) Regelungen gebunden.
2 Punkte sieht diese vor :

IUS SANGUINIS : Die Abstammung von einem Staatsbürger oder

IUS SOLI : DIe örtliche Besziehung zu einem Staat , hergestellt durch Geburt im Staatsgebiet oder durch längeren Aufenthalt im Staatsgebiet.

STAATENLOSE : sind Personen die die Staatsangehörigkeit verloren haben ohne eine neue Staatsangehörigkeit zu haben.

(Wenn Personen in verschiedenen Staaten Voraussetzungen erfüllen können sie Doppelt oder Mehrfachstaatsbürger sein . Die Staatsangehörigkei ist zunächst unabhängig vom Aufenthaltsort - macht jemand Urlaub im Ausland verliert er nicht die Staatsangehörigkeit)

62
Q

Was weißt du über die VÖLKERRECHTLICHE ANERKENNUNG?

A

Sind einseitige völkerrechtliche Erklärungen die jeder Staat für sich aufgibt. Es kann vorkommen das Einheiten von machen Staaten völkerrechtlich anerkannt werden, von andern nicht.
In der völkerrechtlichen Beziehung ist die Einheit zu dem einen Staat ein Staat, zu anderen nicht.

63
Q

Welche Prinzipien gibt , bei welchen die Rechtsnorm des Staates das Verhalten von Ausländern regelt ?

A

Das ist der Bereich auf welchen sich die staatlichen Rechtsnormen erstrecken dürfen.

TERRITORIALITÄTSPRINZIP:

Rechtsnormen dürfen das Verhalten von Personen regeln, die sich im Staatsgebiet aufhalten - unabhängig von ihrer staatlichen Zugehörigkeit.

PEROSNALITÄTSPRINZIP:

Rechtsnormen dürfen auch das Verhalten von Staatsbürger regeln , auch wen die sich im Ausland befinden. zb. Staatsbürger dürfen wählen auch wen sie ihren Wohnsitz im Ausland haben.

SCHUTZPRINZIP:

Rechtsnormen dürfen auch das Verhalten von Personen regeln, die sich gegen eine inländisches Rechtsgut /oder den Staat selbst richten.

64
Q

Was weißt du über STAATSORGANE ?

A

Der Staat ist eine juristischen Person.

Die Funktion ( der natürlichen Person) = RECHTLICHES BÜNDEL VON ZUSTÄNDIGKEITEN = ORGAN

ORGAN = Bundespräsidet = Die Funktion (Rechtliches Bündel von Zuständigkeiten)

ORGANWALTER = ist die natürliche Person die diese Funktion innehat = Heinz Fischer

65
Q

Was ist der Unterschied zwischen ORAGNE IM ORGANISATORISCHEN SINN und ORGANE IM (bloß) FUNKTIONELLEN SINN , MONOKRATISCHES ORGAN und KOLLEGIALORGAN?

A

ORGANE IM ORGANISATORISCHEN SINN:
Die Bestellung der Organe ist genau geregelt - sind einer staatlichen Einheit genau zugeordnet
zb. Organ Bundeskanzler dem (Bund) Organ Landesdhauman einem (Land) , Organ Bürgermeister (gemeinde)

ORGANE IM FUNKTIONELLEN SINN :
Sind Organe die nicht in die Organisation des Staates eingebunden sind aber denen einzelne Aufgaben übertragen sind.

Der Landehautman ist organisatorisch ein landesorgan .

Wenn er Aufgaben Für das Land besorg LAndesorgan im Funktionellen sinn . wenn er Aufgaben für den Bunde besorg Bindeorgan im funktionellen Sinn .

MONOKRATISCHES ORGAN :
DIe Organfunktion wird nur durch eine natürliche Person ausgeübt ( Bundespräsident , Bundesminister, Landeshauptman)

KOLLEGIALORGAN: ein Kollegialorgan besteht aus mehreren natürlichen Personen die gemeinsam die Organfunktion ausüben. (Bundesregierung)

66
Q

37) Was sind juristische Personen? Kann auch diesen Parteistellung zukommen

A

Juristische Personen sind außermenschliche Gebilde (Gebilde die keine Menschen sind), rechtliche Konstitutionen die verschieden ausgestaltet sind. (z.B. AG, GesmbH, der Bundeskanzler, Stiftungen, Fonds,…) =>

SIE SIND TRÄGER VON RECHTEN UND PFLICHTEN

Eine juristische Person braucht natürliche Personen, die ermächtigt sind, für sie zu handeln.

(Da die juristischen Personen nicht selber handeln können!) Diese natürlichen Personen haben verschiedene Funktionen inne. Dieses Handeln hat Rechtswirkungen für die juristische Person, nicht aber für die natürliche Person.die juristische Person wird verpflichtet oder berechtigt = die rechtswirkung des Handelns entfaltet sich bei der juristischen Person

JA, auch juristischen Personen kann Parteistellung zukommen! (z.B. Eine juristische Person hat ein Haus u. daneben baut ein Nachbar etwas, nun kommt der juristischen Pers., als unmittelbarer Nachbar Parteistellung zu.)

67
Q

38.) Wo spielt die „freie Beweiswürdigung“ eine Rolle? Was versteht man darunter? 


A

Im VERWALTUNGSVEFAHREN spielt die freie Beweiswürdigung eine Rolle!
Im Verfahren ist der ENTSCHEIDUNGSRELEVANTE SACHVERHALT ZU ERMITTELN dazu sind Beweise einzuholen. (z.B. durch Lokalaugenschein, Zeugeneinvernahme, Sachverständigengutachten,…)
Das Ergebnis der Beweisführung unterliegt der „FREIEN BEWEISWÜRDIGUNG “ der Behörde,
d.h. die Behörde ist nicht durch formelle Beweisregeln gebunden, sondern hat auf Grund eigener Beurteilung den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen.

68
Q
  1. ) Dieter möchte eine Kfz-Werkstatt eröffnen und stellt dazu einen Antrag auf Bewilligung der Betriebsanlage.
    a. Wie hat die zuständige Behörde vorzugehen?
A

Die Behörde ermittelt in einem Verwaltungsverfahren. (Bescheiderlassungsverfahren)

Zunächst ermittelt die Behörde den ENTSCHEIDUNGSRELEVANTEN SACHVERHALT und holt Beweise ein durch Lokalaugenschein, Sachverständigengutachten. ( Beweise unterliegen der FREIEN BEWEISWÜRDIGUNG = sie sind nicht durch formelle beweisregel gebunden , sondern hat aufgrund eigener Beurteilung den Sachverhalt zu erMitteln )

Der so ermittelte Sachverhalt ist dann RECHTLICH ZU BEURTEILEN .

Die Verwaltungsbehörde muss über den Antrag von Dieter mit BESCHEID entscheiden.

. Und diese Entscheidung wird dann – unter Anführung der gesetzlichen Grundlagen – zu einem „Spruch“ zusammengefasst, in dem die „Begründung“ der wesentlichen Überlegungen anzuführen sind.

Dann müssen Personen, die aufgrund eines Rechtsanspruchs, oder rechtlichen Interesses beteiligt sind (= ein subjektives Recht haben) einbezogen werden. => Ihnen wird der „Spruch“ (Bescheid) zugestellt. (Auch Dieter)

Diese Personen haben dann die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist (i.d.R. vier Wochen) Stellung zu nehmen, ein Rechtsmittel zu ergreifen u. dadurch den Bescheid auf dessen Rechtmäßigkeit überprüfen prüfen zu lassen. (Eine Beschwerde hat eine aufschiebende Wirkung.)

Wird kein Rechtsmittel ergriffen ist der Bescheid RECHTSKRÄFTIG , er ist -
VERBIDNLICH
UNANFECHTBAR
UNABÄNDERLICH und
UNWIDERRUFLICH
es darf KEINE NEUERLICHE ENTSCHEIDUNG IN DERSELBEN SACHE erfolgen.

ALSO: die Behörde prüft den Antrag, holt dazu Beweise ein u. entscheidet dann, aufgrund der Beweise ob die Werkstatt den Anforderungen entspricht, ob der Antrag erfolgt. Wenn ja, werden die Personen mit Parteistellung hinzugezogen/informiert u. diesen wird noch genügend Zeit zum Einspruch gewährt. Bei verstreichen der Zeit, ohne Einspruch, wird der Antrag rechtskräftig u. Dieter kann durch die erfolgte Bewilligung die Betriebsanlage öffnen.

69
Q
  1. ) Dieter möchte eine Kfz-Werkstatt eröffnen und stellt dazu einen Antrag auf Bewilligung der Betriebsanlage.
    b. Kann die Behörde den Antrag auch durch eine Verordnung oder ein Gesetz erledigen? 

A

NEIN, die Verwaltungsbehörde ist verpflichtet, auf Antrag einer Person mit einem Bescheid zu entscheiden, denn es handelt sich hier um eine individuelle Entscheidung. (an individuelle Adressanten, in konkreten Fällen gerichtet)
Für diese gibt es die Rechtsform des Bescheides.

70
Q
  1. ) Dieter möchte eine Kfz-Werkstatt eröffnen und stellt dazu einen Antrag auf Bewilligung der Betriebsanlage.
    b. Kann die Behörde den Antrag auch durch eine Verordnung oder ein Gesetz erledigen? 

A

NEIN, die Verwaltungsbehörde ist verpflichtet, auf Antrag einer Person mit einem Bescheid zu entscheiden, denn es handelt sich hier um eine individuelle Entscheidung. (an individuelle Adressanten, in konkreten Fällen gerichtet)
Für diese gibt es die Rechtsform des Bescheides.

71
Q
  1. ) Dieter möchte eine Kfz-Werkstatt eröffnen und stellt dazu einen Antrag auf Bewilligung der Betriebsanlage.
    c. Die Behörde erlässt in Folge einen Bescheid, mit dem die Bewilligung versagt wird. Was kann Dieter gegen den Bescheid tun? 

A

Dieter hat die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Rechtsmittelfrist (i.d.R. vier Wochen) BESCHWERDE an das Zuständige VERWALTUNGSGERICHT hier das Landesverwaltungsgericht) zu erheben.

(Es gibt 11 Verwaltungsgerichte: 1 Bundes, 9 Landesverwaltungsgerichte u. 1 Bundesfinanzamt;

Anstelle der Beschwerde beim Verwaltungsgericht kann durch Bundes- o. Landesgesetz ein Instanzenzug von der Verwaltungsbehörde an ein ordentliches Gericht vorgesehen werden.

Der Beschwerde auf einen Bescheid kommt grundsätzlich „AUFSCHIEBENDE WIRKUNG „ (d.h. während des anhängigen Beschwerdeverfahrens darf von einem verliehenen Recht noch kein Gebrauch gemacht werden, bzw. eine Leistungsverpflichtung noch nicht vollstreckt werden.)

Das Verwaltungsgericht hat i.d.R. mit einer ERKENNTIS in der Sache zu entscheiden.
(Innerhalb der normierten Frist [i.d.R. 6 Monate], sonst ist die Behörde säumig. [Säumnisbeschwerde + eventuell ein Fristsetzungsantrag])

Gegen diese Erkenntnis des Verwaltungsgerichts kann REVISION AN DEN VERWALTUNGSGERICHTSHOF ( VwGH) erhoben werden. Dies ist zulässig, wenn es um eine grundsätzliche Rechtsfrage geht.

Wenn es um eine Verletzung der Grundrechte geht, hat man die Möglichkeit, gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Beschwerde an denVERFASSUNGSGERICHTSHOF (VfGH) zu erheben.

Verwaltungs- u. Verfassungsgerichtshof können den Bescheid allerdings nur aufheben. (KASSATIONSPRINZIP )

72
Q
  1. ) Dieter möchte eine Kfz-Werkstatt eröffnen und stellt dazu einen Antrag auf Bewilligung der Betriebsanlage.
    d. Welche Konsequenzen hat das ungenützte Verstreichen lassen der Rechtsmittelfrist? 

A

Wenn keine Rechtsmittel ergriffen werden dann wird der Bescheid RECHTSKRÄFTIG
UNANFECHTBAR
UNABÄNDERLICH UND UNWIDERRUFLICH
es darf KEINE NEUERLICHE ENTSCHEIDUNG IN DERSELBEN SACHE erfolgen.
Die Rechtskraft dient der Rechtssicherheit und kann daher auch nur in bestimmten Ausnahmefällen durchbrochen werden. (z.B. Fälschung eines Beweismittels)

73
Q

40.) Um welche Art von Rechtsakt handelt es sich bei einer Festnahme? Was kann der Betroffene dagegen tun?

A

Bei der Festnahme handelt es sich um UM AKTE DER UNMITTELBAREN VERWALTUNGSBEHÖRDLICHEN BEFEHLS UND ZWANGSGEWALT, Dies sind entweder Anordnungen o. Zwangsmaßnahmen, die ohne besonderes Verfahren erlassen bzw. gesetzt werden.

Zum Zeitpunkt der Festnahme kann der Betroffene nichts dagegen unternehmen.
Gegen solche Akte kann ebenfalls BESCHWERDE an das ZUSTÄNDIG VERWALTUNGSGERICHT erhoben werden. Dieses kann aber im Allgemeinen nur feststellen, ob der Akt rechtswidrig war.

(Zuvor haben wir gesagt, dass das Verwaltungsgericht in individuellen Fällen einen Bescheid erlässt, aber es gibt auch diese Variante. Des „Aktes der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls und Zwangsgewalt“)

74
Q
  1. ) Sie sind Richter am Landesgericht für Strafsachen Wien. Eine Verhandlung steht an.
    a. Unter welchen Voraussetzungen haben Sie den Beschuldigten zu verurteilen?
A

Die Handlung des Täters muss einen im Gesetz genannten Tatbestand erfüllen. Die Handlung des Täters muss also gesetzlich strafbar sein, denn „Keine Strafe ohne Gesetz.“ (NULLA POENA SINE LEGE ) nach Art 7 EMRK: darf niemand wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach inländischem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine höhere Strafe als die im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.)
Man unterscheidet Vorsatzdelikte u. Fahrlässigkeitsdelikte.

Das Handeln des Täters muss RECHTSWIDRIG sein. (Ausnahme ist u.a. die Notwehr o. rechtswidriger Notstand)

Der Täter muss SCHULDHAFT HANDELN (§4 StGB) , dh. das Verhalten dem Täter persönlich zum Vorwurf gemacht werden kann .( schuldunfähig besteht bis zum vollendeten 14. Lebensjahr oder unzurechnungsfähigkeit)

75
Q
  1. ) Sie sind Richter am Landesgericht für Strafsachen Wien. Eine Verhandlung steht an.
    b. Nennen Sie drei verfassungsrechtliche Grundsätze, die Sie im Verfahren und bei einer allfälligen Verurteilung beachten müssen! 

A

Art 7 EMRK: KEINE STRAFE OHNE GESETZ (nulla poena sine lege)

Art 90 Abs 1 B-VG: Sieht MÜNDIGKEIT (es muss eine mündliche Verhandlung geben) und ÖFFENTLICHKEIT vor.

Art 91 B-VG: Die MITWIRKUNG DES VOLKES (Geschworene und Schöffen: nur bei schweren und sehr schweren Delikten [z.B. Mord, Raub,…mit Androhung von z.B. ca. 15 Jahren Freiheitsstrafe…])

Art 90 Abs 2 B-VG: Im gerichtliche Strafverfahren gilt der Anklageprozess: Trennung von Richter und Ankläger. (dies gilt nicht bei Verwaltungsstrafverfahren)
(-> nur das kann verurteilt werden, was angeklagt wird!)

Art 6 EMRK: Das Recht auf ein FAIRES VERFAHREN und Verteidigung.

Art 6 Abs 2 EMRK: Die UNSCHULDSVERMUTUNG gilt bis zum Nachweis der Schuld.

Art 85 B-VG: keine TODESSTRAFE

76
Q
  1. ) Sie sind Richter am Landesgericht für Strafsachen Wien. Eine Verhandlung steht an.
    c. Da die Voraussetzungen vorliegen, haben Sie den Beschuldigten letztlich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Ein Rechtsmittel wird nur zugunsten des Beschuldigten erhoben. Wie kann die Entscheidung der Rechtsmittelinstanz ausfallen? 
.
A

es gilt das VERSCHLECHTERUNGSVERBOT ( Verbot reformatio in Peius ) ( wird ein Rechtsmittel zugunsten des Beschuldigten erhoben , darf der Beschuldigte durch den Inhalt einer darüber ergehenden gerichtlichen Entscheidung nicht schlechter gestellt werden- als wenn die Entscheidung nicht angefochten worden wäre)

77
Q

42.) Welchen Zwecken dient die Verhängung einer Strafe?

A

Zum Schutz bestimmter Rechtsgüter (z.B. Leben, körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit u. Eigentum,…) u. zum Schutz der Allgemeinheit u. des Einzelnen vor Straftätern.

GENERALPRÄVENTION: Dabei werden Strafen angedroht und verhängt um die strafbare Handlung zu verhindern -> Steuer Hinterziehung -> höhere Strafe macht eher keiner- >die Begehung, durch andere (allgemein) entgegenzuwirken.
SPEZIALPRÄVENTION: Dient dazu den Täter selbst von strafbaren Handlungen abzuhalten. Das Üben von Vergeltung wird heute abgelehnt.

78
Q

43.) Vor einigen Jahren hat Österreich den Kosovo völkerrechtlich anerkannt. Ist der Kosovo dadurch ein Staat im rechtlichen Sinn geworden?

A

NEIN, Österreich hat den Kosovo zwar anerkannt, als Staat akzeptiert, aber zu einem Staat im rechtlichen Sinn gehören noch weitere Punkte und zwar - Rechtlich gesehen gehört zu einem „Staat“:

Das STAATSGEBIET ein abgegrenztes Gebiet (Staatsgrenzen)
Die STAATSGEWALT mit einem etablierten Herrschaftssystem (ein faktisch bestimmtes Herrschaftssystem besteht)
Das STAATSVOLK die Staatsbürger /-innen
Die VÖLKERRECHTLICHE ANERKENNUNG (ist nur bestätigend)

Die völkerrechtliche Anerkennung ist nicht konstitutiv sondern nur deklarisch. (bestätigend)
Die völkerrechtliche Anerkennung ist eher politisch motiviert u. zeigt nur dass ein Staat den anderen Staat akzeptiert.

Nur (ALLEIN) auf den völkerrechtlichen Begriff kommt es hier nicht an, sondern auf die Elemente Staatsgebiet, Staatgewalt, und Staatsvolk.

79
Q

44.) Nach welchen Prinzipien dürfen Rechtsnormen eines Staates auch das Verhalten von ausländischen Bürgern regeln?

A

Nach dem TERRITORIALPRINZIP und nach dem SCHUTZPRINZIP

TERRITORIALITÄTSPRINZIP:

Rechtsnormen dürfen das Verhalten von Personen regeln, die sich im Staatsgebiet aufhalten - unabhängig von ihrer staatlichen Zugehörigkeit. ( zb, Geschwindigkeit auf der Autobahn)

SCHUTZPRINZIP:

Rechtsnormen dürfen auch das Verhalten von Personen regeln, die sich gegen eine inländisches Rechtsgut /oder den Staat selbst richten.

PERSONALITÄTSPRINZIP : trifft hier nicht zu!! Rechtsnormen eines Staates dürfen auch das Verhalten von Staatsbürgern regeln, auch wenn sie sich im Ausland aufhalten. (z.B. bei Wahlen:
Wahlkarten)

80
Q

45.) Unterscheiden Sie die Begriffe „Behörde“, „Organ“ und „Organwalter“!

A

Ein Organ: ist die Funktion, welche eine natürliche Person für die juristische Person inne hat, verstanden als RECHTLICHES BÜNDEL VON ZUSTÄNDIGKEITEN [z.B. Bundespräsident]

Der Organwalter: ist die natürliche Person, die die Funktion (Organ sein) inne hat. [z.B. Heiz Fischer]

Die Behörde: auch als „IMPERIUM - (BEFEHLSGEWALT)“ bezeichnet. (mit Befehlsgewalt u. Herrschaftsbefugnis)
Dies sind Organe, die die Befugnis haben, einseitig (heteronom) verbindliche Rechtsakte zu setzen. Man spricht von Behörden im Zusammenhang mit Verwaltung + Gerichtsbarkeit, nicht aber im Zusammenhang mit der Gesetzgebung. [z.B. GIS]

81
Q

46.) Erörtern Sie den Unterschied zwischen dem Organ „Bundesminister“ und dem Organ „Bundesregierung“!

A

Das Organ Bundesminister ist ein MONOGRAFISCHES ORGAN
- die Organfunktion wird von einer natürlichen Person ausgeübt- einem Organwalter.

Das Organ Bundesregierung ist ein KOLLEGIALORGAN
es besteht aus mehreren monokratischen Organen, also aus mehreren natürlichen Personen die gemeinsam die Organfunktion ausüben.
z.B. besteht die Bundesregierung aus mehreren Bundesministern, der Bundeskanzler u. dem Vizekanzler.

Für solche Kollegialorgane muss auch immer geregelt sein, wie viele Personen anwesend sein müssen, damit ein Beschluss gefasst werden kann (Präsensquorum) und welche Mehrheiten für einen Beschluss erforderlich sind. (Konsensquorum)

Beides sind Organe des Bundes, im organisatorischen Sinn, im funktionellen Sinn kommt es auf die Aufgabe an.

82
Q

47.) Der berühmte Rechtsgelehrte Hans Kelsen hat das Völkerrecht einst als „primitive (minderwertige) Rechtsordnung“ bezeichnet. Was könnte er damit gemeint haben?

A

Die BESONDERHEIT DES VÖLKERRECHTS liegt darin dass es -

  • souveräne Staaten sind
  • die staatsgemeinschaft ist für die sanktionierend zuständig

Mangel - fehlen eines organisierten Zwanges

Die Normen des Völkerrechts werden , weder durch ein zentrales Normsetzungsorgan erlassen, noch können sie durch ein zentrales Völkerrechtsorgan, das mit einem staatlichen Organ vergleichbar wäre, durchgesetzt werden.

Vielmehr ist die Staatengemeinschaft für die Sanktionierung zuständig (da die Staaten gleichermaßen souverän sind). Daher ist sehr schwer, Völkerrechtsverletzungen zu sanktionieren, da ein organisierter Zwang fehlt. Völkerrechtsverletzungen bleiben oft folgenlos.

(In Nationalstaaten hat man Gesetz und Gesetzgeber, aber im Völkerrecht nicht, es gibt generell keinen Gericht, das von jedem Staat angerufen werden kann)

ALSO: Durch das Fehlen des organisierten Zwangs ist es schwer Völkerrechtsverletzungen zu sanktionieren u. allgemein sind nicht alle Staaten Völkerrechtssubjekte, also Mitglieder im völkerrechtlichen Sinn u. müssen völkerrechtliche Anordnungen einhalten. (wollen es auch nicht!) Da sie deswegen auch bei Fehlverhalten nicht völkerrechtlich bestraft werden können.

Also das Völkerrecht ist nicht vollständig, nicht richtig umsetzbar, nicht effektiv!!

83
Q

48.) Welche Rechtsquellen kennt das Völkerrecht?

A

Rechtsquellen des Völkerrechts sind:

1) Das Völkervertragsrecht, 2) das Völkergewohnheitsrecht u. die allgemeinen Rechtsgrundsätze.

1) Das Völkervertragsrecht (Völkerrechtliche Verträge): Weite Teile des Völkerrechts beruhen auf völkerrechtlichen Verträgen. Diese werden durch übereinstimmende (Willens-) Erklärungen von Völkerrechtssubjekten geschlossen. Und können BILATERAL (zweiseitig) o. MULTILATERAL (mehrseitig) sein.
(d.h. Ein Vertag der zwischen zwei oder mehreren Völkerrechtssubjekten geschlossen ist.)
(Konsensgrundsatz) Völkerrechtliche Verträge binden nur jene Völkerrechtssubjekte, die dem völkerrechtlichen Vertrag auch zugestimmt haben.

2) Das Völkergewohnheitsrecht: (über längere Zeit ausgeübt)
entsteht durch tatsächliche Übung der Völkerrechtssubjekte, getragen von der Überzeugung es sei völkerrechtlich geboten. (opinio iuris) Die Feststellung des Inhalts von Völkergewohnheitsrecht kann mitunter schwierig sein.

3) Allgemeine Rechtsgrundsätze: werden durch Vergleich verschiedener staatlicher Rechtsordnungen festgestellt. Ergibt der Vergleich, dass zahlreiche staatliche Rechtsordnungen denselben Grundsatz enthalten, kann dieser als allgemeiner Rechtsgrundsatz auf völkerrechtlicher Ebene betrachtet werden.
Z.B. die Verpflichtung Verträge einzuhalten. (PACTA SUNT SERVENDA)

(Völkerrechtssubjekte müssen nicht Staaten sein, es gibt auch andere Völkerrechtssubjekte, wie z.B. supranationale Organisationen, Kirchen, Rotes Kreuz,…)

84
Q

49.) „Adressaten des Völkerrechts sind nur Staaten, nicht aber einzelne Menschen“. Nehmen Sie zu dieser Aussage Stellung!

A

Diese Aussage ist richtig. Völkerrechtliche Normen berechtigen und verpflichten grundsätzlich nur die genannten VÖLKERRECHTSSUBJEKTE insbesondere also (souveräne) Staaten.

Auf Österreich bezogen bedeutet dies, dass das Völkerrecht i.d.R. bloß das Völkerrechtssubjekt „Republik Österreich“ als juristische Person, nicht jedoch jede Österreicherin bzw. jeden Österreicher unmittelbar berechtigt und verpflichtet.

Damit das der Fall ist, müssen die völkerrechtlichen Verpflichtungen durch innerstaatliche Normen umgesetzt werden, diesen Vorgang nennt man
TRANSFORMATION.

Dabei sind die generelle Transformation und die spezielle Transformation zu erwähnen:

Die GENERELLE TRANSFORMATION: bedeutet, dass die völkerrechtlichen Normen ohne inhaltliche Änderung in innerstaatliche Normen umgewandelt werden. ( der gesamte Vetrag wird in Nationalrecht umgewandelt- alle Regelungen gelten)

Die SPEZIELLE TRANSFORMATION: bedeutet, dass eigene innerstaatliche Regelungen erlassen werden, durch die sichergestellt werden soll, dass sich die Menschen so verhalten, dass der Staat Österreich seine völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt.
( möchte nicht den gesamten Vertrag - sondern nur bestimme Sachen sollen gelten)

( Ausnahme: sind supernationale wirkende Rechtsakte supernationaler Organsiationen- deren Organe können Rechtsakte erlassen - den den Menschen unmittelbar verpflichten oder berechtigen- OHNE TRANSFORMATIONAKTE einräumt)
PS : Die Eu - keine Transformation sondern nur eine Umsetzung )

85
Q

50.)Ist alles Unionsrecht supranationales Recht? (unmittelbar anwendbares Recht)

A

Supernationales Recht: ist das Recht das sich auf den einzelnen Menschen bezieht.

NICHT ALLES UNIONSRECHT IST SUPRANATIONALES RECHT.

UNIONSRECHT besteht aus PRIMÄRRECHT und SEKUNDÄRRECHT.

PRIMÄRRECHT ist unter anderem das Diskriminierungsverbot und die Grundfreiheiten. Primärrecht ist supranationales, unmittelbar durchsetzbares Recht - z.B Verträge.

  • EUV (Vertrag über die Europäische Union)
  • AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
  • GRC („Charta der Grundrechte der Europäischen Union“)

SEKUNDÄRRECHT: sind Verordnungen (supranational), Richtlinien, Beschlüsse, Stellungnahme, Empfehlungen (nicht supranational).

UNIONSRECHT = Das RECHT DER EUROPÄISCHEN UNION (EU), Europarecht i. e. Sinn!
Die EU ist eine durch multilaterale völkerrechtliche Verträge geschaffene supranationale Organisation. = EUV , AEUV, GRC = > Primärrecht

Also: EUROPARECHT besteht aus EUROPARECHT im ENGEREN SINN (dazu gehört eben auch die EU, Europarecht etc.) u. EUROPARECHT IM WEITEREN SINN (das sind weitere bedeutsame zwischenstaatliche Einrichtungen.)

86
Q

51.)Welche Grundfreiheiten genießen Unionsbürger im europäischen Binnenmarkt?

A

Ziel der Union ist das der BINNENMARKT funktioniert.

Der Binnenmarkt ist ein Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Ware, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist. (gemäß den Bestimmungen der Verträge) ( Art 18 AEUV)

Grundfreiheiten:

  • WARENVERKEHRSFREIHEIT: ist die Freiheit, Waren aller Art im Unionsbereich frei zu bewegen und in Verkehr zu setzen. (Ausnahmen können aus bestimmten „zwingenden Gründen“ gegeben sein, aber sie müssen verhältnismäßig sein; z.B. Schutz der öffentlichen Gesundheit, Verbraucherschutz,…)
  • PERSONENVERKEHRSFREIHEIT: wird unterteilt in:
      • -ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT: Ziel ist die Abschaffung jeder Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer, der unselbstständigen Erwerbstätigen. (z.B. bei Beschäftigung, Entlohnung,…)
    -NIEDERLASSUNGSFREIHEIT: ist die Freiheit, jedes Unionsbürger, in jedem Mietgliedstaat einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und eine Niederlassung zu errichten.
    DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT: die Freiheit, von einem Mietgliedstaat aus Leistungen in einem anderen zu erbringen oder aber solche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ohne in diesem Mitgliedstaat eine Niederlassung zu besitzen. (z.B.: Slowakische Bürger dürfen in Österreich Leistungen erbringen)

KAPITALVERKEHRSFREIHEIT: die Freiheit, Vermögen im Unionsbereich frei bewegen und veranlagen zu können.

Verhältnismäßig Beschränkungen sind zulässig ( zum Schutz des Öffentlichen Interesses)

Das ALLGEMEINE DISKRIMINIERUNGSVERBOT verbietet jede Diskrimmiernierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ( Art 18 AEUV) .

87
Q

52.)Der VwGH hat in einem Verfahren nach dem Lebensmittelgesetz eine EU-Richtlinie anzuwenden. Die Richter des zuständigen Senats kommen zum Ergebnis, dass der Wortlaut dieser Richtlinie unklar ist und mehrere gleichwertige Interpretationsergebnisse möglich sind. Welche Vorgangsweise ist in diesem Fall geboten?

A
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) muss den Fall dem Europäischer Gerichtshof (EuGH) vorlegen. Dieser entscheidet dann über die Auslegung des Falls (die Auslegung des Sekundärrechts). Dieses VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN dient der Sicherheit der Einheit des Unionsrechts. VORLAGENERECHTIGT :sind Gerichte der Mitgliedsstatten ( unabhängige Behörden ) VORLAGEVERPFLICHTET : sind letztinstanzliche Gerichte d .mitgliedstaaten , und zwar wenn sich im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eine solche auslegumgsfrage stellt .  Diese haben das  anhängige Verfahren zu  unterbrechen und die Frage dem EuGH vorzulegen . Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) des Mitgliedstaates ist dann (hinsichtlich der Gültigkeit u. der Auslegung des betreffenden Unionsaktes) an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gebunden. EuGH hat ein AUSLEGUNGSMONOPOL.
ALSO: der Verwaltungsgerichtshof muss es den EuGH vorlegen und ist an dessen Entscheidung gebunden.
88
Q

53.)Gibt es Verordnungen, für die keine gesetzliche Grundlage erforderlich ist?

A

Nein!
Sowohl im innerstaatlichen österreichischen Recht als auch für EU- Verordnungen auf Unionsebene ist supranational.

VERODRNUNGEN: sind generell-abstrakte Regelungen der Verwaltungsbehörden (VwGH), von Organen der EU erlassen. Sie sind mit den Gesetzen vergleichbar. Sie berechtigen und verpflichten die Rechtsunterworfenen in den Mietgliedstaaten unmittelbar. Sie sind unmittelbar anwendbar, dh. SUPERNATIONALES RECHT.
Verordnungen sind grundsätzlich an DIE GESETZE GEBUNDEN.

( Eu - Verordnungen sind supranational ( an die Gesetze gebunden)

89
Q

54.)Vielfach wird gegen die EU der Vorwurf erhoben, sie hätte ein Demokratiedefizit. Was könnten die Kritiker damit meinen?

A

Das Europäische Parlament, hat keine selbstständigen Rechtssetzungsbefugnisse. Das Europäische Parlament (das aus gewählten Unionsbürger /-innen besteht) braucht den Rat zur Gesetzgebung. (Der Rat ist das zentrale Entscheidungsgremium, mit je 1 Vertreter der Mitgliedsstaaten auf Unionsebenen.)

Außerdem dürfen Gesetzgebungsakte der EU nur auf VORSCHLAG der EUROPÄISCHEN KOMMISSION erlassen werden.

RECHTSETZUNG : erfolgt durch das EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT AUF VORSCHLAG DER KOMMISION.

WICHTIG bei dieser FRAGE ist, wie das RECHT GESETZT wird!! Die EU = nicht demokratisch!!

Auf EU ebene : Denn Österreich stellt im Rat nur ein Mitglied, das nicht so demokratisch legitimiert ist, wie die Abgeordneten der gesetzgebenden innerstaatlichen Organe.

Die Mitglieder sind nicht( direkt) vom Volk gewählt - die Minister sind von unterschiedliche Staaten und nicht direkt vom volk gewählt.
Bei Innerstaatlichen Recht : Parlament -das vom voll gewählt ist ( Nationalrat und Bundesregierung)
Lt. dem demokratischen Grundprinzip hat das Volk, Österreich nicht ausreichend Mitsprache.

90
Q

55.)Welche Kompetenzen hat der Gerichtshof der Europäischen Union?

A

Der Gerichtshof der Europäischen Union als Gesamteinheit sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung des Rechts der EU. Es bestehen insbesondere diese Zuständigkeiten :

VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN: ( wenn Verträge einer Partei verletzt werden - ist der Gerichtshof zuständig - ) Vertragsveletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten entscheidet der EuGH der Europäischen Kommission.

Überprüft die Rechtmäßigkeit
DER HANDLUNG VON UNIONSORGANEN aufgrund einer Nichtigkeitsklage. ( kann auch das Gericht überprüfen) -

IN VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN hat der EuGH über die Auslegung der Verträge und die Gültigkeit und Auslegung von Sekundärrecht zu entscheiden. Sie dienen der Sicherung der Einheit des Unionsrechts.
VORLAGEBERECHTIGT sind Gerichte der Mitgliedstaaten, wobei der Begriff „Gericht“ autonom ausgelegt ist und ständig eingerichtete unabhängige Behörden meint.

VORLAGEVERPFLICHTUNG : sind Gerichte der Mietgliedstaaten- und zwar dann wenn sie im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eine solche Auslegungsfrage stellt. Diese haben anhängige Verfahren zu unterbrechen und die Frage nach dem EuGH vorzulegen. Das Gericht der Mitgliedstaaten ist in der Folge hinsichtlich der Frage nach der Gültigkeit bzw. Auslegung des betreffenden Unionsaktes an das Urteil des EuGH gebunden.

Andere Organe sind etwa die Europäische Zentralbank, die vor allem die Geldpolitik der Eu festzulegenn at, und der Rechnungshof , dem die Finanzkontorlle obliegt.

91
Q

56.)Eine Bestimmung des burgenländischen Naturschutzgesetzes ordnet an: „Wer ein in einem Naturschutzgebiet liegendes Gewässer mit einem Motorboot befährt, ist mit Geldstrafe von bis zu 4000 Euro zu bestrafen. Zuständig ist jene Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Sprengel die Tat begangen wurde. Bestehen Zweifel über die Person des Täters, hat die Behörde den Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs einzuvernehmen“. Um welche Arten von Normen handelt es sich hier?

A

Handelt es sich um ZWANGSNORM - Wer in einem Naturschutzgeber liegenden Gewässer mit Motorboot fährt „( Gebotsteil ) ist mit einer Geldstrafe von bis 4000 € zu bestrafen ( SANKTIONSTEIL )stimmt - anders Bezeichnung für Zwangsnormen = MATTERIELES RECHT oder VERHALTENSRECHT

„Zuständig ist jene Behörde in deren Sprenegl die Tat begangen wurde. = ZWANGSNROMVOLLZUGSNORMEN: regeln wer befugt ist , Zwangsnormen zu vollziehen und wie dabei vorzugehen ist - haben einen organisatorischen und einen verfahrensrechtlichen Teil . Zuständigkeit der Behörde einvernehmen der Person .

Diese werden auch als FORMELLES RECHT oder als VERFAHRENSRECHT IM WEITEREN SINN bezeichnet.

man könnte im theoretischen Sinn weiter gehen auch das wir hier haben das Verfahren wie haben wir vorzugehen hinsichtlich der person . > könntes sagen das es eine erzeugungsnrom ist .

REgeln auch die Vollzugsakte und ist sich Erzeugungsnorm aber wird begrifflich unterschieden.
Zwangsvollzugsnormen werden auch als „FORMELES RECHT „ oder VERFAHRENRWCHT IM WEITERREN SINN bezeichnet - ist dem materiell Recht gegenübergestellt .

92
Q

57.)Was haben das Bundesgesetz über die Schaffung und Verleihung des Exekutivdienstzeichens und das Bundesgesetz über das Verbot der Versendung von Milch in unplombierten Kannen gemeinsam?

A

Diese Sind beides EINFACHE Gesetze und stehen im STUFENBAU NACH DER DEROGATORISCHEN KRAFT ( Form- Art der Erzeugung) nebeneinander.( auf der selben stufe).

Man kann aus der Form einer NORM ( die sich aus der Art der Erzeugung ergibt) auf die DEROGATORISCHE KRAFT von Normen schließen- die rechtliche Kraft , andere Normen aufzuheben oder abzuändern.
Normen gleicher Form stehen im

STUFENBAU NACH DER DEROGATORISCHEN KRAFT nebeneinandern.

Wenn zwischen diese Normen Normkonflikte aufteten, sind diese nach der LEX POSTERIOR -REGEL zu lösen. ( später erlassene Norm , hebt die früher erlassene Norm auf )

es gibt auch die MATERIELLE DERIVATION: die früher erlassene Rechtsnorm wird aufgehoben und durch eine neue ersetzt .

FORMELLE DEROGATION: in einer Norm kann ausdrücklich normiert werden, dass die alte Regelung aufgehoben wird.

( beim STUFENBAU NACH DER RECHTLICHEN BEDINGTHEIT geht es um den INHALT )

93
Q

58.)Nach welchen Kriterien unterscheiden wir „Geltungsbereiche“ (Anwendungsbereiche) von Rechtsvorschriften?

A

ÖRTLICHE GELTUNG bzw. ANWEDNUNGSBEREICH : ist das Räumliche Gebiet für welche Rechtsnormen Geltung haben. In welchem Territorium muss ich mich daran halten ? ( zb. auf das gesamte gebiet ? , Gemeindegebiet ? )

PERSÖNLICHEN GELTUNGS ODER ANWEDNUNGSBEREICH : für welche Menschen die Rechtsnormen gelten , z. B auf alle Staatsbürger oder nur eine bestimmte Personengruppe?
Generelle Normen = Gestetze, Verordnungen -
Individuelle Normen = BEscheid, Urteile - für bestimmte Personen

SACHLICHE GELTUNGS BZW. ANWEDNUNGSBEREICH : Rechstnormen beziehen sich auf bestimmte Lebenssachverhalte bzw. Verhalten , an das Rechtsnormen anknüpfen. ( zb. Halten von Tieren, Erichten von Gebäude usw. zb. Kraftsgesetz - gilt nur Kraft Fahrzeuge)

ZEITLICHEN GELTUNGS bzw. ANWEDNUNGSBEREICH : Ab wann die Rechtsnorm gilt ( kundmachung ) und ab wann sie Anwendbar ist ( Inkrafttreten) .

Im Strafrecht - nach Art 7 - ist die Rückwirkung unzulässig bei Strafgesetzen bei zb. Steuerecht ist Rückwirkung denkbar.

94
Q

59.)Christoph diskutiert mit Gerhard, ob fehlerhafte Normen befolgt werden müssen. Gerhard meint, das hängt ganz von der Regelung der Rechtsordnung ab. Was meint er damit?

A

Also wenn ein Fehler bei der Erzeugung von Normen passiert ist- sind nicht alle Bedingungen erfüllt ist - kommt die Norm die erzeugt - werden sollte nicht zustande = sie ist ABSOLUT NICHTIG
aber das würde zur RECHTSUNSICHERHEIT führen

daher gibt, Es gibt im Regelfall ein FEHLERKALKÜL.

Fehlerkalkül : Das sind Regelungen die anordnen das Normen nicht zur absoluten Nichtigkeit führen.(bei denen sind Fehler bei der Erzeugung von Normen entstanden ) Bis die Regel aufgehoben wird , ist sie in Geltung und muss auch befolgt werden.

REchtsSICHERHEIT - VORZUG VOR DER RECHTSRICHTIGKEIT .

( Gelten Trotz des Fehlers)

Dabei müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein, dass eine Norm zustanden kommen kann ( auch wenn fehlerhaft erzeugt)
es muss ein WILLENSAKT EINES STAATSORGANS vorliegen
VERÖFFENTLICHUNG ( Kundmachung , oder Zustellung von Urteilen od. Bescheid)

95
Q
  1. )Anna hat in einem Lehrbuch gelesen, dass die Kompetenz des VfGH, Gesetze aufzuheben, ein Fehlerkalkül beinhaltet.
    a. Ist die Aussage im Lehrbuch richtig?
A

Fehlerkalkül: Ein Fehler bei der Erzeugung von Normen, die NICHT zur absoluten Nichtigkeit der erzeugten Norm führen. Dies dient der Rechtssicherheit.

(RECHTSSICHERHEIT vor RECHTSRICHTIGKEIT.)

Es muss eine Regel zur Aufhebung/Änderung der Norm geben, die Norm hat also vorübergehend Geltung, sonst könnte sie nicht vom Verfassungsgerichtshof geändert/aufgehoben werden.( wenn es keine Regelung zur Aufhebung / Änderung gibt -

ist die Norm absolut NICHTIG - Verfassungsgericht kann keine Absolut nichtigen Normen aufhebne/ändern)

Nach Art 139 Abs 1 B-VG: prüft der Verfassungsgerichtshof Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit und Verordnungen auf ihre Gesetzmäßigkeit.

Der Verfassungsgerichtshof darf die gesetzwidrigen Bestimmung einer Verordnung aufheben.

96
Q

b. Welche weiteren Kompetenzen hat der VfGH?

A

Er überprüft Wahlen

  • Er kontrolliert die höchsten Staatsorgane (z.B. bei Anklage gegen den Präsidenten)

Er kann bei Beschwerde, der Verletzung der verfassungsgesetzlicher gewährleisteten Rechte ( Grundrechte), den Bescheid aufheben. (Art 144 B-VG)

Allgemeine Kontrollfunktion, „checks and balances“, ( Überprüfen von Gesetz und Verordnungen)

97
Q

61.)Inwiefern kann man sagen, dass zwischen einem Gesetz und einem Urteil ein Erzeugungszusammenhang besteht?

A

Der Erzeugungszusammenhang ergibt sich aus einer INHALTLICHEN BETRACHTUNG DER NORMEN.
(D.h. die Gliederung erfolgt nach der rechtlichen Bedingtheit, dem Inhalt.)

In dem Modell stehen ERZEUGUNGSNORMEN über den ERZEUGTEN NORMEN.

Das Urteil folgt aufgrund der Gesetze. (kein Urteil ohne Gesetz)

Das Urteil erfolgt aufgrund der Erzeugungsnorm. Das Gesetz ist Erzeugungsnorm für das Urteil, die erzeugte Norm.
( Richter vollzieht mit dem Urteil ein neues Gesetz (= Erzeugungss Norm) - mit dem Urteil wird gleichzeitig Recht geschaffen = erzeugte Norm )

STUFENAUFBAU:
Gesetz steht
also über dem Urteil -
(Das System das dabei entsteht wird als „STUFENBAU NACH DER RECHTLICHEN BEDINGTHEIT „ bezeichnet . In dem Modell stehen ERZEUGUNGSNORMEN ÜBER DEN ERZEUGTEN NORMEN)

Erzeugung genauer Erklärt :
…. - > Erzeugungsnorm -> Erzeugungsnorm -> verfasusngsetzet man darf nicht töten -> jemand tötet ist schuldig es kommt zu einem Urteil -> entsteht eine neue Norm = erzeugte Norm

98
Q
  1. )Die Nationalratswahlordnung, ein einfaches Bundesgesetz, normiert näher, wie der Nationalrat zu wählen ist.
    a. Um welche Art von Norm handelt es sich dabei?
A

Es handelt sich um eine Erzeugungsnorm. Die Erzeugungsnorm regelt wer ermächtigt ist, Normen zu setzen u. wie dabei vorzugehen ist.

99
Q

b. Beschreiben Sie das Verhältnis der Nationalratswahlordnung im Stufenbau nach der rechtlichen Bedingtheit zu einfachen Bundesgesetzen, die durch den nach der Nationalratswahlordnung gewählten Nationalrat erlassen werden!

A

Es kommt auf die INHALTLICHE BETRACHTUNG an:

ALSO :
steht es im STUFENBAU NACH DER DEROGATORISCHEN KRAFT ( Art der Erzeugung) nebeneinander !
Aber nach dem STUFENBAU DER RECHTLICHEN BEDINGTHEIT ( INHALT ) steht die Nationalratswahlordnung über den einfachen bundesgetszete , da es besaht wie „einfache Gesetze „ erlassen Erwerb = erzeugungsnorm im Bezug auf andere Einfache Gesetze

( Die Nationalratswahlordnung : ist ein einfaches Bundesgesetz ( kein Verfassungsgesetz, da es nicht die Form der Verfassungsgesetz, nicht durch erhöhte Quoten, erzeugt wurde.)
Aber trotzdem „sozusagen“ steht die Nationalratswahlordnung über einem einfachen Bundesgesetz => Verfassungsrecht im materiellen Sinn, weil es sagt wie „einfache Bundesgesetze“ erlassen werden.
(=Erzeugungsnorm im Bezug auf einfache Bundesgesetze)

Es steht über den „einfachen Bundesgesetzen“, steht zwischen diesen und den Verfassungsgesetzen, Verfassungsrecht steht darüber.
(Nationalratswahöordnung ist ein einfaches Gesetzt , ABER es besagt was andere einfache Gesetz tun = ist also Verfassungsrelevant = aber keine Verfassungsgesetz )

100
Q

63.)Was versteht man unter dem „doppelten Rechtsantlitz“?

A

DOPPELTES RECHTANTLITZ= man spricht davon, wenn Normen ZUGLEICH ERZEUGTE NORM UND ERZEUGUNGSNORM SIND. ( eine Norm kann in Bezug auf einen andere Norm ERZEUGTE NORM sein und gleichzeitig auch Für eine weitere Norm ERZEUGUNGSNORM sein )

Bsp: der Richter bezieht sich auf eine generelle Norm - ERZEUGUNGSNORM (du sollst nicht Töten = ein § Gesetz ) und daraus entsteht eine ERZEUGTE NORM - Urteil ( schuldig). (wird eine neue Norm erzeugt)

Der Richter darf nur aufgrund der Gesetze handeln kein Urteil ohne Gesetzt -

——- Einerseits Anwenden anderseits Neues Recht schaffen ———-

101
Q

64.)Gibt es eine Systematisierung der Rechtsordnung, bei der die Form der Normen als Gliederungsschema verwendet wird?

A

Ja, Beim STUFENBAU nach der DEROGATORISCHEN KRAFT: gibt sich aus der Art der Erzeugung = ist die Rechtliche Kraft einer Norm -
die Kraft ist umso stärker wenn die Anforderungen im Erzeugungsverfahren strenger sind. (Zb. Verfassungsgesetze sind stärker als einfache Gesetz - ein Verfassunggsetez kann eine einfaches Gesetzt derogieren ( abändern).

Schwieriger erzeugt Normen ( Bundesverfassungsgesetz) können leichtere Erzeugte Normen aufheben oder abändern. Sie stehen im Stufenbau nach der Derogatorischen Kraft über leichter erzeugten Normen. (Normen, für die strengere rechtliche Anforderungen bestehen, können nicht durch weniger strenge, aufgehoben o. abgeändert werden.)

Gesamtänderung der Bundesverfassung
1/2 Abgeordnerte-> 2/3 zustimmen + Volksabstimmung
Bundesverfassungsgesetzte 1/2 d. Abgeordnete -> 2/3 zustimmen

			    EInfache Bundesgesetzte 1/3 abgeordnete -> 1/2 zustimmen
102
Q

65.)Welche Vorrangregel kommt bei Normen gleicher Form zur Anwendung? Von welcher Art der Derogation spricht man hier?

A

Vorrangregel: LEX POSTERIOR :

Die aktuellere Regel später erlassenen geht der früher erlassenen Regel vor. ( maW sie delogiert)

(Es gäbe auch noch die LEX SPEZIALES: Die speziellere (genauere) Regel geht der generellen (einfachen) vor.)
Man spicht auch davon , dass die Regel novelliert wurde. = die ältere Rechtsnorm wird aufgehoben und durch die neue Ersetzt. => MATERIELLER DEROGATION
FORMELLE DEROGATION = wenn in einer Norm ausdrücklich normiert wird, dass die alte Regelung aufgehoben wird.

Die Vorrangregel kommt nur bei Widerspruch von gleich erzeugten Gesetzen zur Anwendung : = auf gleicher Ebene
zwei einfache Gesetze - die sie sich widersprechen
oder zwei Verfassungsgesetze - die sich widersprechen

Bsp: bei einem Verfassungsgesetz und einem einfachen Gesetz im Widerspruch würde ja die derogatorische Kraft sprich das STÄRKERE (strenger erzeugte) Gesetz gelten.

103
Q

66.)Ein bekannter Jurist hat gesagt: Das Recht gilt nicht, weil es sich wirksam durchzusetzen vermag, sondern es gilt, wenn es sich wirksam durchzusetzen vermag“. Welche Geltungstheorie vertritt dieser Autor? Könnte diese Aussage von Hans Kelsen stammen?

A

Diese Aussage bezieht sich auf die MACHTTHEORIE und die ANERKENNUNGSTHEORIE

. Die Anerkennungstheorie ist eine Art der Machttheorie. Bei diesen beiden Theorien wird das SOLLEN(Norm) aus dem SEIN (Tatsache) begründet. (

Vom SEIN, wie es jetzt ist, wird auf das SOLLEN, wie es sein soll, geschlossen)

Annerkennugstheorie: das diejenigen Menschen deren Verhalten geregelt ist oder die Staatsorgane die Rechtsordnung bzw. ihre Normen anerkennen.

Diese Aussage kann nicht von Hans Kelsen stammen, er war Vertreter der „reinen Rechtslehre“, seine Überlegungen begründen die Geltung von Rechtsordnungen REIN NORMATIV.

  • Daher leitet sich der strikte Grundsatz der Trennung von SEIN und SOLLEN ab.

Weiters kann der Mensch keine absoluten Werte erkennen, keine Ableitung des Gesetzes von Werten= Wertrelativismus. ( es ist so - keine eigene Interpretation (werte) )

Laut Hans KELSEN ist die GRUNDNORM, die oberste Norm im Staat, sie ist aber nicht festgeschrieben - es gibt nur eine ANNAHME das die Grundnorm besteht - es gibt sie aber nicht wirklich - und das daraus alles abgeleitet wird.

104
Q

67.)Art 69 Abs 1 B-VG bestimmt: „Mit den obersten Verwaltungsgeschäften des Bundes sind, soweit diese nicht dem Bundespräsidenten übertragen sind, der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die übrigen Bundesminister betraut. Sie bilden in ihrer Gesamtheit die Bundesregierung unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers.“ Art 76 Abs 1 B-VG lautet: Die Mitglieder der Bundesregierung sind dem Nationalrat verantwortlich.“ Ist der Vizekanzler dem Nationalrat verantwortlich? Unter Anwendung welcher Interpretationsmethode gelangen Sie zu Ihrem Ergebnis?

A

JA, der Vizekanzler ist gegenüber dem Nationalrat verantwortlich, weil er ein Mitglied der Bundesregierung ist.

Man leitet diese Schlussfolgerung ab aus der

SYSTEMATISCHEN INTERPRETATION.

Es wird DIE BEDEUTUNG EINER REGELUNG unter BEDACHTSAME AUF ANDERE VORSCHRIFTEN zu ermitteln.

Die Berücksichtigung anderer Normen!! Man betrachtet das System der Rechtsordnung, ob auf Normen verwiesen wird.
Art 69 Abs 1 B-VG = die Legaldefinition (die Definition eines Begriffs im Gesetz selbst) der Bundesregierung.

Als Bundesregierung war im systematischen Zusammenhang auch der Vizekanzler genannt u. deshalb komme ich zum Entschluss, dass der Vizekanzler dem Nationalrat verantwortlich ist. Die systematische Interpretation verbietet jede isolierte Art der Betrachtung, man darf nicht nur die konkrete Regelung sehen, ich muss mir auch verwandte Normen anschauen und aus dem Tellerrand hinausschauen.

BEI DEM TEST!!!! -> NUR EINE, DIE WICHTIGSTE DEFINITION HINSCHREIBEN, NICHT VIELE ALS BEISPIELE AUFZÄHLEN!!!

105
Q

68.)In einem Gerichtsurteil steht, es sei bei der Auslegung eines Gesetzes nicht relevant, was der Gesetzgeber bei der Schaffung der Regelung gewollt oder gedacht hat; entscheidend sei vielmehr, welchen Sinn dieses Gesetz vernünftigerweise heute haben kann. Nehmen Sie zu dieser Äußerung Stellung!

A

Diese Aussage ist NICHT richtig!

KEINE Interpretation hat hier Vorrang.

Es kann keine letztliche Entscheidung getroffen werden, aber ich öffentlichen Recht ist eher die historische Interpretation zu wählen.

Sind Normen nach dem Sinn und Zweck ausgerichtet, können sie vielfach Interpretiert werden, daher muss man diese Interpretation entweder mit systematischer o. historischer Interpretation untermauern.

die teleologische Interpretation: ist nach dem Sinn und Zweck ausgerichtet. Diese Interpretationsform hat unzählige (viele) Interpretationsmöglichkeiten, da jeder Mensch sie das Gesetz anders auslegen / interpretieren würde.

Das PROBLEM: Es gibt also folglich keine absoluten Werte (Wertrelativismus) sondern viele Interpretationsmöglichkeiten.

Daher ist die teleologische Interpretation im öffentlichen Recht auch nur zurückhaltend Anzuwenden.

(Im Privatrecht und im Völkerrecht ist die teleologische Interpretation wichtig!)

die historische (Willens-) Interpretation: bezieht sich auf den Willen des Normsetzers, was dieser sich dabei gedacht hat. Diese Rückschlüsse, auf die Absicht die mit der Regelung verfolgt wurden, zieht man aus sog. Gesetzesmaterialien (aus Unterlagen wie z.B. Gesetzesentwürfe, Gesetzesanträge, Protokolle, Regierungsvorlagen,…)

106
Q

69.)§ 142 StGB bedroht die Begehung eines Raubes mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. § 143 StGB sieht für die Begehung eines Raubes „unter Verwendung einer Waffe“ einen Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren vor. Karlo betritt eine Filiale der „Hypo“, bedroht die Angestellten mit einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole, die er sich von seinem 4-jährigen Sohn Kuno ausgeborgt hat und ruft „Geld her. Das ist ein Überfall!“.

Auf diese Weise gelingt es ihm, 500 Euro zu erbeuten. Mehr Bargeld war zum Zeitpunkt des Überfalls in der Filiale nicht lagernd. Unglücklicherweise wird Karlo auch noch am selben Tag von der Polizei gefasst. Im darauffolgenden Strafverfahren ist die Frage strittig, ob das Verhalten Karlos bloß einen „einfachen“ Raub iSd § 142 StGB oder einen „Raub unter Verwendung einer Waffe“ iSd § 143 StGB darstellt. Der Staatsanwalt argumentiert, § 143 StGB sei im vorliegenden Fall anwendbar, da bereits der Eindruck einer Waffe ein Furchtgefühl bei den Überfallenen auslöse und so die „Erfolgschancen“ des Räubers erhöht würden.

Der Zweck der höheren Strafdrohung des § 143 StGB könne nur in der Sanktionierung dieser höheren „Erfolgschance“ liegen. Der Verteidiger argumentiert hingegen, aufgrund der Formulierung des § 143 StGB sei völlig klar, dass der Täter eine „Waffe“, dh eine echte Pistole bei sich haben müsse; eine derartige könne eine Spielzeugpistole nie darstellen. Daher liege nur ein „einfacher“ Raub iSd § 142 StGB vor.

a.	Welche Interpretationsmethode wendet der Staatsanwalt an? 

A

Der Staatsanwalt wendet die THEOLOGISCHE INTERPRETATION an da er nach dem SINN und ZWECK des Gesetzes sprich der Waffe interpretiert. =

der Sinn der Waffe ist es der Mitarbeiterin Angst einzujagen- bzw. der Räuber wollte mit der Waffe den Menschen Angst einjagen.

Der Staatsanwalt wendet die THEOLOGISCHE INTERPRETATION an da er nach dem SINN und ZWECK des Gesetzes sprich der Waffe interpretiert. = der Sinn der Waffe ist es der Mitarbeiterin Angst einzujagen- bzw. der Räuber wollte mit der Waffe den Menschen Angst einjagen.

107
Q

69.)§ 142 StGB bedroht die Begehung eines Raubes mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. § 143 StGB sieht für die Begehung eines Raubes „unter Verwendung einer Waffe“ einen Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren vor. Karlo betritt eine Filiale der „Hypo“, bedroht die Angestellten mit einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole, die er sich von seinem 4-jährigen Sohn Kuno ausgeborgt hat und ruft „Geld her. Das ist ein Überfall!“.

Auf diese Weise gelingt es ihm, 500 Euro zu erbeuten. Mehr Bargeld war zum Zeitpunkt des Überfalls in der Filiale nicht lagernd. Unglücklicherweise wird Karlo auch noch am selben Tag von der Polizei gefasst. Im darauffolgenden Strafverfahren ist die Frage strittig, ob das Verhalten Karlos bloß einen „einfachen“ Raub iSd § 142 StGB oder einen „Raub unter Verwendung einer Waffe“ iSd § 143 StGB darstellt. Der Staatsanwalt argumentiert, § 143 StGB sei im vorliegenden Fall anwendbar, da bereits der Eindruck einer Waffe ein Furchtgefühl bei den Überfallenen auslöse und so die „Erfolgschancen“ des Räubers erhöht würden.

Der Zweck der höheren Strafdrohung des § 143 StGB könne nur in der Sanktionierung dieser höheren „Erfolgschance“ liegen. Der Verteidiger argumentiert hingegen, aufgrund der Formulierung des § 143 StGB sei völlig klar, dass der Täter eine „Waffe“, dh eine echte Pistole bei sich haben müsse; eine derartige könne eine Spielzeugpistole nie darstellen. Daher liege nur ein „einfacher“ Raub iSd § 142 StGB vor.

b. Welche Interpretationsmethode wendet der Verteidiger an?

A

Der Verteidiger wendet die VERBALINTERPRETATION an, er Weist auf die Bedeutung des WORTLAUTES = WAFFE ( wortinterpretation) an. Die Waffe ist kein Spielzeug und deswegen verwendete er auch keine WAFFE. Nach § 143 StGB !

108
Q

69.)§ 142 StGB bedroht die Begehung eines Raubes mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. § 143 StGB sieht für die Begehung eines Raubes „unter Verwendung einer Waffe“ einen Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren vor. Karlo betritt eine Filiale der „Hypo“, bedroht die Angestellten mit einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole, die er sich von seinem 4-jährigen Sohn Kuno ausgeborgt hat und ruft „Geld her. Das ist ein Überfall!“.

Auf diese Weise gelingt es ihm, 500 Euro zu erbeuten. Mehr Bargeld war zum Zeitpunkt des Überfalls in der Filiale nicht lagernd. Unglücklicherweise wird Karlo auch noch am selben Tag von der Polizei gefasst. Im darauffolgenden Strafverfahren ist die Frage strittig, ob das Verhalten Karlos bloß einen „einfachen“ Raub iSd § 142 StGB oder einen „Raub unter Verwendung einer Waffe“ iSd § 143 StGB darstellt. Der Staatsanwalt argumentiert, § 143 StGB sei im vorliegenden Fall anwendbar, da bereits der Eindruck einer Waffe ein Furchtgefühl bei den Überfallenen auslöse und so die „Erfolgschancen“ des Räubers erhöht würden.

Der Zweck der höheren Strafdrohung des § 143 StGB könne nur in der Sanktionierung dieser höheren „Erfolgschance“ liegen. Der Verteidiger argumentiert hingegen, aufgrund der Formulierung des § 143 StGB sei völlig klar, dass der Täter eine „Waffe“, dh eine echte Pistole bei sich haben müsse; eine derartige könne eine Spielzeugpistole nie darstellen. Daher liege nur ein „einfacher“ Raub iSd § 142 StGB vor.

c.	Welchem der beiden geben Sie Recht?
A
  • > bei verschiedenen Interpretationsmethoden kommt dem Normtext voranginge Bedeutung zu.
  • > keine Interpretationsmethode steht über einer Anderen.
  • > beide Parteien, sowohl Verteidiger, als auch Staatsanwalt, haben zulässig (richtig) interpretiert.
  • > keine Interpretationsmethode hat Vorrang,

ABER: vorrangige Bedeutung in der Interpretation hat die Normsetzung! Der Wortlaut der Norm ist wichtiger! Der Verteidiger hat den Wortlaut auf seiner Seite , die Normsetzung , § 142 StGB ist anzuwenden.
->keine Legaldefinition der Waffe im Strafgesetzbuch - Spielzeugpistole ist keine Waffe- eine Ungeladene Waffe ist eine Waffe.

109
Q

70.)Warum ist die authentische Interpretation von Strafnormen problematisch?

A

Authentische Interpreation: ist ein Gesetzgebungsakt.

Das Normsetzende Organ ordnet an wie eine von Ihm früher erlassene Regelung zu verstehen ist.

Also eine Art LEGALDEFINITION , diese wirkt RÜCKWIRKEND,
die Regelung ist so zu verstehen als wäre sie schon immer gewesen.

Sie ist problematisch weil, die Authentische Interpretation Rückwirkend gilt und deswegen ist sie irreführend. - > der Gesetzgeber ordnet an das die Norm schon immer so zu verstehen war. ( Organ sagt wie er einen Begriff verstanden haben wollte )

Bei Strafgesetzen ist lt. Art 7 EMRK Rückwirkende Wirkung verboten. ( gilt für verwaltungstrafrecht + gerichtliche Strafrecht. )

110
Q

71.)Was versteht man unter verfassungskonformer Interpretation, was unter europarechtskonformer Interpretation? Unter welcher Voraussetzung sind diese Methoden anzuwenden?

A

verfassungkomforme interpretation: Niedrige rechtranige Normen sind nach höheren Normen auszulegen.

Der Systemaischer Zusammenhang sprich die Systematische Interpretation verbunden mit Elementen der Historischen INterpretation. :

Dabei geht man von der Grundsätzlichen Überlegung aus, dass eine Erzeugungsgemäß niedrige Rechtsnorm unter bedachtsame auf die Sie bestimmende ( höhere) , dezimierendere Vorschrift auszulegen ist.

im Zweifel - wenn der Wortlaut mehrere Auslegungsvarianten zulässt - ist jene Auslegung Der Vorrang zu geben, die ein Gesetz verfassungkonform erscheinen lässt.

Mann nimmt an , dass der Gesetzgeber im Zweifel keine Vrfassungwiedrige regelung schaffen wollte. ( eine verfassungsgemäße Regelung schaffen wollte )

Diese Überlegungen können auch bei anderen über - untergeordneten Nomen angestellt werde, etwa bei der völkerrechtlichen , oder eruoparechtlichen - oder gestezteskonformen Interpretation von Veordnungen

.
Bsp: Eine Norm ist mit Unionsrecht vereinbar, die andere nicht. Das heißt sie ist so auszulegen das es vereinbar ist.

111
Q

72.)Nehmen Sie zu folgender Aussage Stellung: „Interpretation muss immer zu einem klaren und eindeutigen Ergebnis führen“!

A

Es muss zu keinem klaren Aulegungergebnis fürhen.

Richter haben ein Problem - weil sie verpflichtet sind ein urteil zu erlasen wenn mehrere Interpretationen in verschiedene Richtungen deuten in dem fall muss der richter sich von einer interpretaionmethode entscheiden und diese auch begründen

Kein problem haben die Wissenschaftlerr , weil sie können mehrere Ergebnisse anführen - der Richter nicht

112
Q

73.)Was bedeutet das Vorliegen einer „Lücke“ für den Interpreten eines Gesetzestextes?

A

Lücke: palnwidrige unvollständigkeit eines Gesetz ( eindeutig nachweisbar) -

der Rechtsetzer hat Sachverhalt die er ersichtlich erfassen wollen übersehen - PLANWIDRIG -

unvollständig er wollte andere Handlung erfassen und hat sie übersehen.

Eine Regelung wird Erlassen kann aber nicht vollzogen werden, weil weitere Regelungen fehlen.

Analogie: =
ÄHNLICHKEITSSCHLUSS - Lücke schließen mit Analogie- = ist eine Form der RECHTSFORTBILDUNG , die Anwendung einer Rechtsvorschrift die einen bestimmten Sachverhalt regelt, auf einen ähnlichen , aber nicht geregelten Sachverhalt.

Um den Willen des Gesetzgebers fertig zu stellen.

EIne Lücke wird durch Rechtsfortbildung durch ein nicht dazu ermächtigtes Organ geschlossen.

Sprich es wird ein Gesetz geschaffen aber nicht durch den Gesetzgeber.

ANALOGIE VERBOT im STRAFRECHT- > die Lückenschließung ist unzulässig wenn man zwar bestimmte Regelungen erwarten würde, diese aber „ planmäßig“ nicht bestehen, insbesondere wenn sie auch so vollzogen werden können. ( der Gesetzgeber wollte es nicht regeln- es liegt keine Lücke vor) man darf auch keine ANALOGIE verwenden.
- ( im öffentlichen Recht ist Zurückhaltung geboten Warum? - weil es eigentlich eine Regelung angewandt ist die nicht vom Gesetzgeber stammen. ) zb.

BSP:
KOLEGIALORGANE - > es ist nicht geregelt wie sie zu entscheiden haben- hier wendet man dan eine andere Regelung an wo dies geregelt wird.

113
Q

Gesetzgebungsverfahren

A

Antrag -br, Nationalrat Bundesrat , Teil des Bundesvolkes

Behandlung im Nationalrat - einem Ausschuss des Nationalrates zuzuweisen

Plenum kann Gesetzesbeschluss fassen - Präsens und Konsens

Bundesrat ( Möglichkeit Einspruch zu erheben)

Von Bundeskanzler dem Bundespräsidenten zur BEURKUNDUNG VORLEGEM