Öffentliches Recht Flashcards
1)Christian hat sich zum Grundsatz gemacht, in Restaurants „grundsätzlich keinen Cent Trinkgeld zu geben“, auch dann nicht, wenn die Bedienung wirklich ausgezeichnet war. Verstößt er damit gegen eine Norm?
Er verstoßt gegen eine Norm der Sitte , allerdings gegen keine Rechtsnorm .
Rechtsnormen drohen STAALICH ANGEORDNETE und Durchsetzbare Sanktion oder Rechtsfolge->
Seine Sanktion kann sein, dass die Bedienung ihn beim nächsten Mal nicht mehr Grüß oder sogar unfreundlich ist .
Normen regeln MENCHLICHES VERHALTEN und sin von MENSCHEN GESETZT=> lat. ponere
Wie unterscheiden sich „Normen des Rechts“ von anderen Normen?
Normsysteme werden von anderen Autoritäten angeordnet und habenunterschiedliche Sanktionen /Rechtsfolge bei der Verletzung der Norm.
Bei der Verletzung einer Norm gibt es unterschiedliche SANKTIONEN oder RECHTSFOLGE
- Sitte =nicht grüßen= Tadel oder Missachtung
- Moral= ähnlich wie Sitte, nur der Vorwurf sich moralisch unanständig (verwerflich) gehandelt zu haben, ist gravierender.
- Religion: Ausschluss aus der Religionsgemeinschaft
-Rechtsnormen : Es DROHEN DEMGEGENÜBER STAATLICHE ANGEORDNETE UND DURCHSETZBARE SANKTIONEN oder RECHTSFOLGE.
Wurden durch Staatsorgane gesetzt.
sind von einer STAATLICHEN AUTORITÄT GESETZT, und sollen gegebenenfalls mit STAATLICHEN Zwangsmaßnahmen DURCHSETZT WERDEN.
Wodurch unterscheidet sich die Begriffe der Geltung und der Effektivität einer Norm?
Begriff Geltung und Effektivität unterscheiden sich Geltung: Eine Norm bleibt eine Norm sie hat GELTUNG , sie gilt immer auch wenn das gebotene Verhalten von niemanden befolgt wird, auch dann wenn keine Sanktion gesetzt werde.
Geltung : IST BESTANDTEIL EINER RECHTSORDNUNG
EFFEKTIVITÄT: EFEKTIV (Wirksam) ist eine Norm dann, wenn sie TATSÄCHLICH befolgt wird. Entweder Verhalten sich Menschen, wie es normiert ist oder das staatliche Organ handelt so wie es angeordnet ist. Man betrachtet das SEIN.
4.)Patrick meint, an die 30er Zone in Wien hält sich sowieso kein einziger Autofahre und von der Polizei wird auch nicht wirklich durchgegriffen, daher dürfe er ruhig schneller fahren. Ist dies zutreffend?
Die Norm ist in Geltung , aber nicht Effektiv (wirksam) => Es fehhlt die EFFEKTIVITÄT der Norm aber trotzdem ist sie in GELTUNG. (Sie ist Bestandteil einer Rechtsordnung)
5) Durch welche Regelungen versucht die Rechtsordnung, (Rechts) Normkonflikte zu vermeiden?
Normkonflikt besteht wenn ein Normsystem ein Verhalten verbietet und das andere Normsystem gebietet. = EIN WIEDERSPRUCH (z.b Tragen v Burka bei Gericht) Normkonflikt zwischen einer Norm der Religion und Norm des Rechts.
Innerhalb Rechtsordnungen wird versucht, um Normkonflikte zu vermeiden:
Aufteilung der Zuständigkeit ( verteilung der Kompetenzen (Bund oder Land)
Zuständigkeiten so auszuteilen, das nicht ein und dieselbe Angelegenheit durch verschiedene Normsetzer geregelt ist.
Es gibt die Regel das die speziellere Regel der generellen Regel vorgeht (LEX SPECIALIS REGEL)
Es gibt die Regel, dass die aktuellere Regel (später Erlassen) der älteren (früher Erlassen) vorgeht (LEX POSTERIOR REGEL)
5) Ein Bürgerkrieg in einem afrikanischen Staat hat dazu geführt, dass die nach der dortigen Verfassung erzeugten Gesetze kaum mehr beachtet und überhaupt nicht mehr vollzogen werden. Die Staatsgewalt ist völlig zusammengebrochen. Kann die Rechtsordnung dieses Staates dennoch Gegenstand wissenschaftlicher Betrachtung sein?
(Besteht in Österreich Wissenschaftsfreiheit) ?
GEGENSTAND WISSENSXHAFTLICHER BETRACHTUNG , kann alles sein was MENSCHLICHEN DENKEN zugänglich ist (pflanzen , Tiere , RECHT,
Je es steht jedem frei , der Wissenschaft betreiben willl, sich mit diesen Gegenstand zu beschäftigen. Der GEGENSTAND WISSENSCHAFTLICHER BETRACHTUNG kann frei gewählt werden.
Die Wahl des Erkenntisgegenstandes selbst kann nicht RICHTIG oder FALSCH sein, bloß mehr oder weniger ZECKMÄSSIG .
TROTZ IN-EFEKTIVITÄT der Rechtsnorm, kann ich mich wissenschaftlich damit auseinandersetzen.
6) Stanley untersucht die Struktur einer Rechtsordnung. Franz überlegt sich dagegen, welche geistigen Ideen hinter Regelungen stehen. Welche Betrachtungen nehmen die beiden jeweils vor?
Stanley beschäftigt sich mit der Struktur einer Rechtsornung also mit der
Rechtstheorie: Allgemeine Aussagen über Wesen , Strukut und Anwednung von Rechtsnormen:
Franz: beschäftigt sich mit der geistlichen Idee hinter Regelungen – Was ist gerecht/ Warum ist etwas so geregelt?
Rechtsphilosophie: philosophische Grundlagen- Fragen nach dem Zweck und der Notwendigkeit des Rechts im menschlichem Zusammenleben.
Rechstsoziologie: Erforscht die sozialen Rahmenbedingungen es Rechts
Rechtsgeshcichte -: die Entwicklung des Rechts
Rechtspolitik: Vorschläge zur Verbesserung von recht
Rechtsvergleichung: versucht aus den Vergleichenden neue Erkenntnisse zu gewinnen
8.)Was versteht man unter Subsumtion?
Subsumtion = ob der Sachverhalt die gesetzlich normierten Tatbestandselemente erfüllt =
Das staatliche Organ prüft – was das Gestz sagt: TATBESTANDELEMENTE
Und prüft das Tatsächliche Verhalten : SACHVERHALT
= SUBSUMTION.
Daraus ergibt sich, das das staatliche Organ, das zur Verhängung der Strafe zuständig ist ,nach Regelungen der StVO verpflichtet ist, eine Strafe zu verhängen.
Das staatliche Organ hat dazu eine Norm (Strafbescheid) zu erlasse. Darin wird die konkrete Strafe als Sanktion für das bestimmte rechtswidrige Verhalten festgelegt und eine Person (David) zur Leistung verpflichtet.
9) Welcher Wissenschaftszweig beschäftigt sich mit Auslegung bzw Interpretation von Rechtsnormen und welches Ziel verfolgt diese Wissenschaft damit?
Rechtsdogmatik:
Ziel der Rechtsdogmatik ist es den Inhalt des (geltenden) positiven Rechts zu ermitteln und systematisch zu erfassen
Dabei bedient sich vor allem der AUSLEGUNG bzw. INTERPRETATION von Rechtsnormen. = Der Weg zur Erzielung von Erkenntnis.
..Welche Theorien zur Abgrenzung von Öffentlichem Recht und Privatrecht gibt es?Öffentliches Recht
Interessentheorie:
Ö: dient dem Schutz des öffentlichen Interesse-> Interesses der Allgemeinheit
P: INteresse des Einzelnen, dient dem Schutz der Piraten Interessen
Subjektionstheorie:
Ö: Über und Unterordnung
einseitige normsetzbefugnis
P: Gleichenordnung
zweiseitige Normsetzbefugnis
Subjektstheorie:
Ö : Imperium
P: keine staatliche Gewalt dahinter
10) Welchem Rechtsbereich des positiven Rechts (öffentliches Recht oder Privatrecht) würden Sie die jeweiligen Rechtsnormen zuordnen?
a) Wer von dem anderen Teile durch List oder durch ungerechte und gegründete Furcht zu einem Vertrage veranlaßt worden, ist ihn zu halten nicht verbunden.“
PRIVATERECHT weil,
Interressentheorie: dient dem Schutz privater Interessen, und weil einzelne Vertragspartner geschützt werden.
Subjektionstheorie: Es besteht Gleichenordnung = sind gleichgestellt = zwei gleichberechtigte Partner
Subjektsheorie: Es gibt keine Hoheitsgewalt = sprich keine Staatsgewalt
b)Wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt und wer einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung an einer Amtshandlung hindert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren […] zu bestrafen.“
ÖFFENTLCIHES RECHT
Interressentheorie: dient dem Schutz öffentlichen Interessen, dient dem Schutz der ALLGEMEINHEIT
Subjektionstheorie: Es besteht Über und Unterodnung = ein juristisches Herrschaftsverhältniss = ein Organ einseitige Normsetzbefugnis
Subjektstheorie: Es gibt eine Hoheitsgewalt = sprich Staatsgewalt=
(Ein Beteiligter (Behörde) hat die Hoheitsgewalt )
c) Der Bundespräsident ordnet die Volksabstimmung an.
Öffentliches RECHT
Interressentheorie: dient dem Schutz öffentlichen Interessen- Subjektionstheorie: Es besteht Über und Unterodnung = ein juristisches Herrschaftsverhältniss = ein Organ einseitige Normsetzbefugnis= Bundespräsident ist der höchste Mann im Staat
Subjektstheorie: Es gibt eine Hoheitsgewalt = sprich Staatsgewalt=
(Ein Beteiligter (Behörde) hat die Hoheitsgewalt )
11) Was versteht man unter Verfassungsrecht im materiellen Sinn? Muss Verfassungsrecht im materiellen Sinn immer als Verfassungsrecht im formellen Sinn erlassen werden?
Materieller Sinn : Regelungen in einen bestimmten INHALT zu umschreiben. Regelt Aufbau , Organisation und Machtverteilung -> welche Regelungen finden wir in der Verfassung ?Inhalt= Was steht in der Verfassung
Verfassungsrecht im Formelen Sinn : sind Regelungen die in wem bestimmten RECHTSERZEUGUNGSVERFAHREN erzeugt wurden und es gelte. Strengere rechtliche Anforderumgen als bei einfachen Gesetzen
(Nein muss nicht immer als Verfassungsrecht im formellen Sinn erlassen werden - , in der Regel ist Verfassungsrecht in materiellen Sinn nach österreichischem Recht auch in Form von Verfassungsgesetzen ( VERFASSUNGSGESETZ in formellen Sinn ) erlassen. Es gibt aber auch Ausnahmen wo Verfassungsrecht in materiellen Sinn nicht durch Verfassungsrecht in formellen Sinn geregelt ist = diese ist zulässig = weil besondere verfassungsgesetzliche Ermächtigungen dafür bestehen. )
Ausnahmen : bsp die Wahl zum Nationalrat is in einfachen Bundesgesetz geregelt
Was stellt Verfassungsrecht dar ?
Die rechtliche Grundordnung d. Staates=> ist der politisch bedeutsamer Teil einer Rechtsordnung
(Nein muss nicht immer als Verfassungsrecht im formellen Sinn erlassen werden - , in der Regel ist Verfassungsrecht in materiellen Sinn nach österreichischem Recht auch in Form von Verfassungsgesetzen ( VERFASSUNGSGESETZ in formellen Sinn ) erlassen. Es gibt aber auch Ausnahmen wo Verfassungsrecht in materiellen Sinn nicht durch Verfassungsrecht in formellen Sinn geregelt ist = diese ist zulässig = weil besondere verfassungsgesetzliche Ermächtigungen dafür bestehen. )
Ausnahmen : bsp die Wahl zum Nationalrat is in einfachen Bundesgesetz geregelt
12) Wo finden sich in der österreichischen Rechtsordnung Verfassungsnormen? Gibt es in Österreich eine „Verfassungsurkunde“?
Bundesverfassungsgesetz ( B-VG) 1920 – von Hals Kelsen erlassen = (Stammfassung )und
ANDERE VEFASSUNGSNORMEN ergänzt
3) StGG- STAATSGRUNDGESETZ = Regelt grundlegende Rechte der Bürger und gilt seit Inkrafttreten des B-VG als Bundesverfassungsgesetz.
4) EMRK-MRK :Europäische Menschrecht Konvention- Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Räumt allen Menschen bestimmte Rechte ein und Einschränkungen dieser Freiheiten nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. = ein völkerrechtlicher Vertrag , dem Österreich 1958 beigetreten ist, aber inhaltlich als Bundesverfassungsgesetz gilt.
Nein, es gibt keine Verfassungsurkunde weil die österreichische Bundesverfassung kennt kein INKORPORATIONSGEBOT, also die Verpflichtung , alle Verfassungbestimmungen in einer Urkunde zu normieren.
Was sind die Grundprinzipien (Baugesetze) der Verfassung ?
Gewalttrennende Grundprinzip:
Gewalttrennungskonzept von Montesquieu teilt die Staatsgewalt organisatorisch zwischen :
Gesetzgebung(Legislative) und Vollziehung, und diese in
Verwaltung und Gerichtbarkeit
da die Trennung Machtmissbrauch nichtganz verhindert git es noch das System der wechselseitigen Kontrolle CHECK AND BALANCES.
Bundesstaatliche Grundprinzip: Aufteilung der staatlichen Funktion zwischen Bund und Land
der Freiheitsicherung:
Demokratische Grundprinzip: Menschen SIND NUR AN SOLCHE NOREN GEBUNDEN, DIE SIE SELBST ERLASSEN HABEN
- MITTELBARE DEMOKRATIE( volk wählt Repräsentanten )
-LIBERALE GRUNDPRINZIP:
Garantie eine FREIHEIT VOM STAAT - in die der Staat nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreiefen darf
- RECHTSSTAALICHE GRUNDPRINZIP : ALLE STAATLICHE AKTE AUF DEN WILLENSAKTE DER DURCH DAS VOLK GEWÄHLTEN VERTETER BASIERT
staatliche alte sind durch RECHTSSCHUTZEINRICHTUNGEN überprüfbar - REPUBLIKANISCHE PRINZIP: Stellung des Staatsoberhauptes dessen Macht beschränkt ist.
- spitze ist ein gewählter Staatsoberhaupt
- dessen Amtsdauer beschränkt ist
- das für Amtsführung verantwortlich ist
15) Der Jusstudent Anton sagt: „Nach Gewaltentrennungsprinzip von Montesquieu wird die Staatsgewalt in Gesetzgebung und Vollziehung aufgeteilt, um die Möglichkeit von Missbrauch der Macht zu verhindern.“
Nehmen Sie zu dieser Aussage Stellung!
Es ist richtig , dass das Gewalttrennende Grundprinzip von Montesqui die Staatsfunktionen auf verschiedene Organe aufteilt :
Zwischen Gesetzgebung (Legisaltive)
und Vollziehung :
Verwaltung (exekutive)
Gerichtbarkeit (Judikative) -> sind unabhängige Richter
Da die Trennung alleine die Möglichkeit von Missbrauch der Macht zwar veringert, nicht aber verhindern könnte wird die Trennung zusätzlich durch ein System der
WECHSELSEITIGEN ABHÄNGIGKEIT und KONTROLLE ergänz = CHECK ANS BALANCES
B .Gibt es noch ein anderes Prinzip, nach dem die Staatsgewalt aufgeteilt wird?
Ja das , BUNDESSTAALICHE GRUNDPRINZIP
Dient ebenfalls einer Aufteilung der staatlichen Funktion, allerdings zwischen BUND und den LÄNDERN( Bundesländer) auch hier finden sich wechselseitige Beziehungen. Es gibt:
Bundes und Landesgesetzgebungsorgane
Organe der Bundesverwaltung und
Organe der Landesverwaltung
16) Ein Gesetz ermächtigt Polizeiorgane dazu, Häuser und Wohnungen jederzeit nach Belieben zu betreten und zu durchsuchen. Darüber hinaus verpflichtet es die Betroffenen,auch Videoüberwachungen innerhalb des Hauses bzw der Wohnung jederzeit zu dulden. Steht dieses Gesetz in Widerspruch zu einem Grundprinzip der österreichischen Bundesverfassung
Ja, dem liberalem Grundprinzip, da dieses jeden Einzelnen eine gewisse „FREIHEIT“VOM STAAT , in die der Staat nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen darf. = Eingriff in die Privatsphäre
14.)„Eine gänzliche Neuordnung des Staates kann letztlich nicht gegen den Willen des Volkes erfolgen“, sagt eine Studentin der Rechtswissenschaften. Was könnte sie meinen?
Weil , Artikel 44 Abs 3. Besagt, dass bei jeder Gesamtänderung der Bundesverfassung – eine Abstimmung des Gesamten BUDNESVOLKES durchzuführen ist.
Gesamtänderung: ein Eingriff in die Grundprinzipien oder deren Änderung Erfolgt- und zusätzlich ist eine Obligatorische Volksabstimmung durchzuführen.
ZB (Beitritt zu EU- Grundprinzipien wurden geändert)
17) „Bei Großbritannien handelt es sich nicht um eine Demokratie, da der König nicht gewählt wird“. Ist diese Annahme richtig?
Diese Annahme ist FALSCH:
Demokratie:
- Ist die Wahl (unmittelbare /direkte demokratie) – vom Volk legitimiert-(Zustimmung von Volk) - heute werden von Volk Repräsenanten gewäht werden – mittelbare Demokratie –
Monarchie: Rechtsstellung des Saatspberhauptes= Wird nicht gewält von VOLK hat keine zeitliche Amtsbeschränkung.
Gegenteil
Republik: Oberhaupt wird gewählt, es gibt eine zeitliche ABtsbeschränkung und er wird selbst zur Verantwortung gezogen.
Es ist keine Demokratie, weil der König nicht gewählt worden ist, es ist eine demokratische Monarchie
Wer sind die gesetzgebungsorange ? was ist Freies Mandat ? Wann weiß man ob Bund oder Land für die Gesetzgebung zuständig ist?
Gesetzgebungsorgane des Bundes NATIONALRAT und BUNDESRAT (zweikamersystem) Gesetzgebungsoragne der Länder LANDTAGE (einkammersystem)
sie erlassen Regelungen in Gesetzesform .
Die Mitglieder von Nationalrat und Bundesrat sind Träger eines FREIEN MANDATS sind d.h bei der Ausübung ihres Amtes an keine Auftrag gebunden.
Die Bundesverfassung sieht für die Gesetzgebung das System er mittelbaren Demokratie vor . im Bereich des Bundes gibt es Direkte demokratische Elemente (Volksbegehren, Volksbefragung und Volksabstimmung )
Wer zuständig ist regelt die KOMPETENZBESTIMMUNGEN (insb. abs 10-15 B-VG)
wo Angelegenheiten TAXATIV aufgezählt werden.
Es gibt eine GENERALKLAUSEL ZUGUNSTEN DER LÄNDER- > die besagt solange Angelegenheiten nicht ausdrücklichh durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch Vollziehung des Bundes übertragen ist , verbleibt sie im Wirkungsbereich der Länder. (Art 15 Abs 1 B-VG )
Wie funktioniert das Gesetzgebungsverfahren?
die Einleitung erfolgt durch einen GESETZESANTRAG
von Bunderegierung REGIERUNGSVORLAGE ,
von Mitglieder der NATIONALRATS oder
BUDESRAT oder
VOLKSBEGEHREN (ein Teil des Bundesvolkes)
2) Behandlung im Nationalrat der einen AUSCHUSSbericht erstattet
3) Der GESETZESBESCHLIUSS welche PRÄSENS und KONSESQUORUM erfordert( einfaches Gesetz: präsent: 2/3 und zustimmen absolute Mehrheit )
(Verfassungsgesetz : präsent: 1/2 und zustimmen 2/3 müssen zustimmen)
4) BUDESRAT - > hat die Möglichkeit EINSPRUCH zu erheben (supstensives veto)
im falle des Einspruches kann der Nationalrat einen BEHARRUNGSBESCHLUSS fassen.
( bei Volksabstimmung kommt dieses verfahren und die unbedingte Mehrheit entscheidet ob ein Gesetzesbeschluss angenommen wird)
5) Dann ist der Gesetzesbeschluss vom Bundeskanzler dem BUNDESPRÄSIDENTEN zur BEURKUNDUNG vorzulegen.
6) wenn die Überprüfung des Gesetzesbeschlusses passt hat der Bundespräsident zu Unterschrieben und der Bundeskanzler GEGENZUZEICHNEN = Echtheitsbeglaubigung ( Art 47 Abs 3 B-VG)
7) Danach hat der BUNDESKANZLER die KUNDMACHUNG des Gesetztesbeschlusses um BUNDESGESETZBLATT durchzuführen.
( bei Landesgesetzess ist ein Beschluss des Landtages , seine Beurkundung und dessen Kundmachung im Landesgesetzblatt durch den Landeshauptmann erforderlichh .)
Die Regelungen der Landesverfassung dürfen der Bundesverfassung nicht widersprechen aber im übrigen Angelegenheiten der Länder frei regeln dürfen RELATIVE VERFASSUNGSAUTONOMIE DER LÄNDER. (Art 99 Abs 1 B-VG)
18) Während eines Nationalratswahlkampfes sagte ein Bundeskanzler: „Es ist wichtig, dass die Regierung nach der Wahl die Zweidrittelmehrheit hat“. Nehmen Sie zu dieser Aussage aus der Sicht des österreichischen Verfassungsrechtes kritisch Stellung! Ist diese Äußerung rechtlich präzise formuliert? Wozu wünscht sich der Bundeskanzler eine Zweidrittelmehrheit?
Die Formulierung ist falsch, da es nicht präzise Formuliert wurde.
Die Regierung bezieht sich auf Nationalrat, weil der Nationalrat der Bundesgesetzgeber ist.
Bundesregierung ( Oberste Verwaltungs Organ)
Nationalrat ( Gesetze erlässt)
Warum wünscht er sich das?
Er wünscht sich die 2/3 Mehrheit für Verfassungsgesetze, wegen der Klaren Zustimmung.
Das die Regierung 2/3 der Abgeordneten jenen Parteien angehören, die die Bundesregierung bilden.
Üblicherweise aber verfassungsrechtlich nicht geboten – wird die Bestellung einer neuen Bundesregierung vom Bundespräsidenten immer nach einer Neuwahl des Nationalrates vorgenommen und es wird in der Regel der Vertreter der stimmenstärksten Partei im Nationalrat „ mit der Regierungsbildung beauftragt“ .
Das liegt daran dass die Bundesverfassung mit dem gewalttrennenden Grundprinzip gewisse Kontrollmechanismen zwischen Nationalrat und Bundesregierung vorsieht.
(Wir wählen Nationalrat nicht Bundesregierung)
19) In einem Zeitungsartikel steht: “Das geplante Gesetz könnte zwar im Nationalrat mit einfacher Mehrheit beschlossen werden; es ist jedoch zu erwarten, dass es im Bundesrat endgültig scheitert.” Kommentieren Sie diese Aussagen aus verfassungsrechtlicher Sicht!
Die Aussage ist falsch
An dem Bundesrat kann es nicht scheitern , weil der Bundeskanzler NUR die Möglichkeit ,EINSPUCH zu erheben(supstensives Veto – Art 42 B-VG). Und im Falle eines Einspruches des Bundesrates, kann der Nationalrat einen BEHARRUNGSBESCHLUSS fassen, ( dh, denselben Beschluss bei Anwesenheit von mind der Hälfte der Nationalabgeordneten fassen) => und damit ist der EINspruch des Bundesrates überwunden.
In bestimmten fällen hat der Bundesrat überhaupt keine MItwirkungsmöglihkeit (z.B dsd Geschäftsordnungsesetz des Nationalrates)
In anderen Fällen muss er zustimmen (z.B Abänderungen der Verfassungsbestimmungen über den Bundesrat, Verfassungsregelungen , durch die die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung oder Vollziehung eingeschränkt wird. = und die mitwirkendes Bundesrates im Gestzgebungsverfahern ist Ausfluss des bundesstaatlichen Grundprinzips.
20) In einem Zeitungsbericht steht zu lesen: „Der neu gewählte Bundeskanzler wird dafür Sorge tragen, dass gesetzliche Regelungen zur Entlastung der Lohn-und Einkommensteuerzahler und der Familien getroffen werden“. Was ist dazu aus rechtlicher Sicht zu bemerken?
Diese Aussage ist falsch weil,
Der Bundeskanzler wird nicht neu gewählt , sondern er wird vom Bundespräsidenten neu ernannt.
Der Bundeskanzler als Natürliche Person kann auch nicht dafür Sorge tragen – er kann höchstens versuchen als Mitglied der BUNDESREGIERUNG diesem KOLIGIAL ORGAN einen Vorschlag zu machen – das heißt nur die Bundesregierung als Kollegial Organ kann ein Gesetzgebungsverfahren einleiten.
21.) Wie ist die Bezeichnung der website, auf der Rechtsvorschriften des Bundes kundgemacht werden?
Der Bundeskanzler sorgt für die Kundmachung des Gesetzesbeschlusses im BUNDESGESETZBLATT.
Die Kundmachung elektronisch im Rechtsinformationssystem des Bundes unter der Internetseite
www.ris.bka.gv.at
Das Bundesgesetzblatt ist in 3 Teile gegliedert:
Teil 1 : Dient der Kundmachung von Bundesgesetzen
Teil 2 : der Kundmachung von Verordnungen
Teil3 : der Kundmachung von Staatsverträgen des Bundes
22.) Was bedeutet es, wenn ein Gesetz, das heute im BGBl kundgemacht wird, anordnet, dass es am 1. Jänner 2015 in Kraft tritt? Bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein solches Gesetz?
Kundmachung: Ein Gesetz wird heute Kundgemacht, ist also ab heute rechtlich existent, es hat GELTUNG , ist Bestandteil der Rechtsordnung.
Inkrafttreten: erst jetzt muss die Norm erfüllt sein, erst jetzt ist das Gesetz anwendbar, erst jetzt dürfen/müssen Sanktionen bei nicht Einhaltung gesetzt werden.
Normalerweise tritt das Gesetzt mit der Kundmachung folgenden Tag um 0:00 UHR in Kraft.
Bei einem späteren Inkrafttreten - LEGISVAGANZ tritt das Gesetz nicht am Tag nach der Kundmachung sondern zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.
RÜCKWIRKUNG: das Gesetz ist VOR der Kundmachung anwendbar.
IN diesem Fall handelt es sich auch um eine RÜCKWIRKUNG , da das Gesetz schon vor der Kundmachung Inkrafttritt.
Das Problem ist für den Betroffenen, dass er noch gar nicht zu diesem Zeitpunkt wusste, dass das GESETZT gilt. Der Betroffene kann sich auf das Gesetzt auch nicht einstellen. dh. die VORHERSEHBARKEIT ist nicht gegeben.
Art 7 EMRK bestimmt, dass „niemand wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden darf, die zur Zeit ihrer Begehung nicht strafbar war. Ebenso darf keine höhere Strafe als die im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.“
Gleichheitsgrundsatz normiert auch (zum Teil) sowohl im StGG und im B-VG, dass rückwirkende belastende Regelungen verboten sind.
23.) Darf der Landwirtschaftsminister dem Landeshauptmann von Kärnten eine Weisung erteilen?
JA, im Rahmen der
mittelbaren Bundesverwaltung
darf der Minister dem Landeshauptmann Weisungen erteilen, sonst nicht.
unmittelbare Bundesverwaltung : eigene BUNDESORGANE vollziehen Bundesrecht(unter BM ist Bundesbehörde - Finanzamt)
mittelbare Bundesverwaltung :
die Vollziehung des Bundes auf unterer Ebene durch Organe der Länder zu erfolgen
(bezirkshauptmanschaft)
der Bund kann dem Landeshauptmann ( und die ihm Unterstellten Landesbehörden) weisungen erteilt. Durch diese Weisungen sind Landesorgane im organisatorischen Sinn als Bundesorgane im funktionellen Sinn tätig. + Er untersteht der Aufsicht des Bundes.
Bundeskompetenz = Landeshauptamn = BUNDESORGAN im funktionellen sinn Landeskompetzen= Landeshauptmann = LANDESORGAN im organisatorischen Sinn immer
Landeshauptmann: ist im
organisatorischen Sinn : immer ein LANDESORGAN
im funktionellen SInn.: ist er Landesorgan wenn er Aufgaben für das Land besorgt, BUNDESORGAN wenn er Aufgaben für den Bund erledigt.
24.) Welche Verwaltungsorgane können, welche Verwaltungsorgane müssen am Verfahren zur Erzeugung von Bundesgesetzen mitwirken? In welcher Weise?
Nationalrat und Bundesrat = ist kein Verwaltungsorgan , sondern ein Gesetzgebungsorgan
es ist nur gefragt welche Verwaltungsorgane können und müssen mitwirken !
Verwaltungsorgane :
Gesetzesinitiativen : die Bundesregierung kann beteiligt sein : diese kann einen Antrag stellen (Regierungsvorlage)
Der Bundeskanzler muss mitwirken, er legt den Antrag dem Bundespräsidenten zur Prüfung und Beurkundung vor!
Der Bundespräsident muss das Verfassungsmäßige zustandekommen prüfen,
und er muss diesen, wenn dieser Gesetzesbeschluss passt, unterschreiben.
Er darf nicht unterschreiben, wenn dieser nicht ordnungsgemäß zustandegekommen ist.
Dann muss der Bundeskanzler diesen Antrag entgegenzeichnen = Echtheitsbeglaubigung (Art 7 Abs 3 B-VG)
Weiter muss der Bundeskanzler diesen Gesteztesbeschluss im Bundesgesetzblatt BGBL kundmachen. (Ausfluss des gewalttrennenden Grundprinzips)
Was sind die Aufgaben der Verwaltung ? wie ist sie aufgebaut ?
Gesetze werden von der Staatsgewalt Verwaltung vollzogen.
es werden getsetzliche Regelungen durch Verordnung konkretisiert
oder aufgrund der Verdungen Entscheidungen in Bescheidform getroffen
Akte unmittelbarer verwaltungsbehördliche Befehls und Zwangsgewalt gesetzt
Ist Hierarchisch gegliedert und die Verwaltungsorgane sind WEISUNGSGEBUNDEN, dh, sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet Anordnungen von ihnen Übergeordneten Organen zu befolgen. nur unter bestimmten vorrausetzungen sind sei weisungsfrei .
Oberste Organe der Bundesverwaltung: Oberste Organe der Landesverwaltung :
BUndespräsident - Landesregierung - Mitglieder
Bundesregierug - Mietglieder : - Landeshauptmann u Landesräte
BK, VK, BM
25.) Nach wochenlangen Verhandlungen ist es den im Nationalrat vertretenen Parteien nicht gelungen, sich auf eine mehrheitsfähige Bundesregierung zu einigen. Der Bundespräsident will diesem “politischen Geplänkel” nicht länger zuschauen. Er setzt ein Kabinett ein, von dem er sich mehr Vertrauen der Bevölkerung erwartet.
Er ernennt einen Schispringer, der bei der letzten WM Weltmeister wurde, zum Bundeskanzler und die übrigen Medaillengewinner zu Bundesministern. Ist diese Vorgangsweise zulässig?
B-PRÄS Regierung : — Budeskanzler —BM - BM - BM - BM - BM - VK
b. Was kann der Nationalrat gegen diese Bundesregierung unternehmen?
Die Aussage ist nicht ganz richtig!
Der BUNDESPRÄSIDENT ist ermächtig, den BUNDESKANZLER rechtlich völlig frei zu ernennen, aber die BUNDESMINISTER kann der Bundespräsident nur auf Vorschlag des BUNDESKANZLER ernennen.
lt. Hurich: ist es sehr wahrscheinlich dass der Bundeskanzler mit seinen Schifreunden als Bundesminister einverstanden ist.
(- weiters ist der BUNDESPRÄSIDENT ermächtigt , den BUNDESKANZLER oder die Gesamte BUNDESREGIERUNG rechtlich völlig frei jederzeit zu entlassen, einzelne BUNDESMINSTER nur auf Vorschlag des BUNDESKANZLERS )
b)
Der Nationalrat kann entweder
der ganzen Bundesregierung, oder
einzelnen Mitgliedern der Bundesregierung (dh. auch dem Bundeskanzler)
das Vertrauen entziehen = MISSTRAUENSVOTUM (Art 74 Abs 1 u. 2 B-VG)
Infolge dessen ist der BUNDESPRÄSIDENT verpflichtet die BUNDESREGIERUNG oder den einzelnen Mitgliedern ihres/seines AMTES zu entheben.
lt. Hurich brauch der Nationalrat dazu ein Präsensquorum von mindestens der Hälfte der Abgeordneten.
26.) Der Burgenländische Landtag möchte im Zuge einer umfassenden Gesetzesreform einige tiefgehende Änderungen beschließen, dazu wäre aber auch eine Änderung der Burgenländischen Landesverfassung notwendig. Welche Grundsätze sind bei einem solchen Gesetzgebungsverfahren zu beachten?
Die Landesgesetze und die Landesverfassung sind im Prinzip Ländersache!
(Das Zustandekommen eines LANDESGESETZES ist ein Beschluss des LANDTAGES , seiner Beurkundung und KUNDMACHTE IM LANDEsGESETZBLATT durch den LANDESHAUPTMANN erforderlich. )
RELATIVE VERFASSUNGSAUTONOMIE DER LÄNDER (Art 99 Abs 1 B-VG)=> d.h
Die Landesverfassung, welche die Landesgesetzgebung näher regelt,DARF KEINE DER BUNDESVERFASSUNG WIDERSPRECHENDE REGELUNGEN ENTHALTEN, aber im Übrigen darf man die Angelegenheiten der Länder frei regeln (Das Landesverfassungsrecht darf der Bundesverfassung nicht widersprechen) =
Seit der B-VG Novelle 2008: ist nur mehr ein absolutes VETO (Mehrheit der Stimmen) der Bundesregierung vorgesehen, wenn ein Landesgesetz bei der Vollziehung die Mitwirkung von Bundesorganen vorsieht.
Wie im Bereich des Bundes, bei der Bundesgesetzgebung, gibt es auch bei der Ländergesetzgebung verschiedene Quoten die für Landesverfassungsgesetzt und einfache Landesgesetze vorgesehen sind. (Art 99 Abs 2 B-VG)
Bei Landesverfassungsgesetzen: Präsensquorum: die Hälfte; Konsenquorum: 2/3
Ob Bund oder Land für die Gesetzgebung (Vollziehung) zuständig ist regelt das B-VG in den KOMPETENZBESTIMMUNGEN ( Art 10-15 B-VG)
Art 15 Abs 1 B-VG enthält eine GENERALLKLAUSEL ZUGUNSTEN DER LÄNDER =>
Wenn Angelegenheiten nicht ausdrücklich durch den Bund geregelt werden verbleiben sie im Wirkungsbereich der Länder.
Was sind die Aufgaben des Bundespräsidenten?
= das Staatsoberhaupt der Republik Österreich,
Die genauere Verfassungsrechtliche Ausgestaltung des REPUBLIKANICHEN PRINZIPS ergibt sich us den Regelungen des B-VG über die Stellung des Bundespräsidenten ( Art 60 B-VG)
Bundespräsident ist vom BUNDESVOLK zu wählen.
Die AMTsDAUER beträgt 6 Jahre.
Bundespräsident hat
- POLITISCHE VERANTWORTLICHKEIT :
Vor Ablauf der Funktionsperiode kann er durch VOLKSABSTIMMUNG abgesetzt werden = POLITISCHE VERANTWORTICHEKEIT
- RECHTLICHE VERANTWORTLICHKEIT
Der Verfassungsgercihtshof kann den Bundespräsidenten wegen schuldhafter Rechtsverletzungg anklagen = RECHTLICHE VERANTWORTLICHKEIT
( volksabstimmung ist durchzuführen wenn die BUNDEVERSAMMLUNG es verlangt = ORGAN aus NATIONALRAT und BUNDESRAT
27.) Pablo möchte als Bürgermeister kandidieren, da er als Bürgermeister endlich frei von Weisungen seiner politischen Vorstellungen umsetzen kann. Was ist aus verfassungsrechtlicher Sicht dazu zu sagen?
DIE SELBSTVERWALTUNG = Die Aufgaben v. Bundesverwaltung oder Landesverwaltung werden von eigenen Körperschaften des öffentlichen Rechts - weisungsfrei aber unter Aufsicht besorgt .
TERRITORIALE SELBSVERWALTUNG = das B-VG sieht die Selbstverwaltung durch die GEMEINDEN vor (Art 115 ff B-VG).
GEMEINDEORGANE sind GEMEINDERAT(gewählt) der GEMEINDEVORSTAND wählt. BÜRGERMEISTER wird v . Bürger gewählt.
Diese Aussage ist nicht richtig!
Gemeinde: ist ein Verwaltungsorgan. Das besondere an der Gemeinde ist, dass es das einzige territoriale, auf das Gebiet bezogene, Selbstverwaltungsorgan ist.
EIGENER WIRKUNGSBEREICH : Gemeindeorgane entscheiden Aufgaben, FREI VON WEISUNGEN „ , Aber unter Aufsicht von Bund und Länder. Beim eigenen Wirkungsbereich kann sich die Gemeinde politische durchsetzen untersteht aber trotzdem der AUFSICHT von Bund und Land.
ÜBERTRAGENER WIRKUNGSBEREICH :Gemeinden bekommen Aufgaben des Bundes oder der Länder übertragen, sind daher WEISUNGSGEBUNDEN (keine Aufsicht, da Weisungen stärker wirken.)
Es kommt darauf an, welchen Wirkungsbereich es betrifft.
Eigenen Wirkungsbereich
frei von Weisungen
Übertragenen
Wirkungsbereich
Weisungsgebunden
28.) Inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen Legalitätsprinzip und demokratischem Prinzip?
Legalitätsprinzip: Die Verfassung sieht vor, das die Vollziehung (Verwaltung und Gerichtsbarkeit) nur auf Grund der Gesetze erfolgen darf. (Art 18 Abs 1 B-VG)
Der Staat darf nur Handeln, wenn es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt, dies dient der Freiheitssicherung des Einzelnen.
Demokratisches Prinzip: sichert auch die Freiheit der Einzelnen, dadurch dass der Mensch nur an solche NORMEN GEBUNDEN IST ,DIE ER SLEBST ERLASSEN HAT.
Alle staatlichen Entscheidungen sind auf den Willen, der vom Volk gewählten Vertreter, zurückzuführen.
Was weist du über die Gerichtsbarkeit ?
Die Gerichtsbarkeit vollzieht auch Gesetzte die Richterlichen Organe sind bei Ausübung ihrers Amtes weisungsfrei , unabhängig Unabsetzbar und unversetzbar ( Art. 87 u 88 B-VG)
Oberste INstanz in Zivil und Strafsachen ist das Oberste Gerichtshof (OGH - ordentliche Gerichtsbarkeit ) - > Bundessache
Im Bereich des Öffentlichen Recht s sind die
VERWALTUNGSGERICHT des Bundes und der Länder ——————Entscheidet über Beschwerden gegen bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden= ihre Sachentscheidung nennt man ERKENNTNISSE. Gegen ein Erkenntnis kann REVISO an den
VERWALTUNGSGERICHTSHOF erhoben werden. Diese kann die Entscheidung nur aufheben KASSATIONSPRINZIP , und noch dazu können die Parteien gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts Beschwerde an den,
VERFASSUNGSGERICHTSHOF wegen Verletzung der GRUNDRECHTE erheben, aber auch diese kann den Bescheid nur aufheben. => ist auch dafür zuständig Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit uns Verordnungen auf der Verwaltungsbehörden auch ihre Gesetzmäßigkeit zu prüfen und gegebenenfalls aufzuheben.
Weiters ist er Für die Überprüfung der Wahlen zuständig.
der Verfassungsgerichtshof hat Regelungen die, die Möglichkeit bieten die fehlerhaften erzeugten Normen zu Überprüfen und Aufzuheben und gewährt somit RECHTSSCHUTZ.
Zum Teil können auch Einzelpersonen fehlerhaft erzeugte Rechtsakte anfechten.
Es gibt weitere Kontrolleinrichtungen die keine gerichtet sind = RECHNUNGSHOF ( Kontrolle über Verfügen über vermögen der Bund/land /gemeinde) UND VOLKSANWALTSCHAFT-( ergreift Missstände in der Verwaltung un erteilt Empfehlungen wie diese Missstände zu beseitigen sind und prüft Verletzungen der Menschenrechte )
- es gibt zum Teil eine MITWIRKUNG VON VOLKSVERTRETER , d.h
GESCHWORDENE : haben die Schuld über einen Angeklagten zu entscheiden - bei mit schweren strafen bedrohte Verbrechen
SCHÖFFEN : haben in anderen Verfahren eine Mitwirkung an der Rechtsprechungg ( Art 91 B-VG)
29.) In einem Vorwurf an den Justizminister heißt es, er toleriere, dass „seine Richter das Sorgerecht an Kindern meistens Müttern einräumen“. Nehmen Sie dazu aus verfassungsrechtlicher Sicht Stellung!
Der Vorwurf ist nicht rechtmäßig!
Gerichtbarkeit -> sich die Gerichtsbarkeit vollzieht Gesetzte
Die RICHTERLICHEN ORGANE (Richter) sind in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig, d.h.
weisungsfrei
und weitgehend unabsetzbar und unversetzbar (Art 87 u. 88 B-VG)
also sind es nicht „seine Richter“, weil der Richter dem Justizministerium nicht bei der Ausübung seines Amtes untersteht, er hat keine Kontrolle über den Ausgang des Verfahrens. (Bei anderen Dienstrechtlichen Sachen z.B. was für Kleidung er trägt ist er weisungsgebunden)
Vollziehung besteht aus Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Die Verwaltung ist anders als die Gerichtsbarkeit weisungsgebunden, die oberen Verwaltungsorgane dürfen der Verwaltung (den unteren Verwaltungsorganen) Weisungen erteilen u. diese sind an die Weisungen gebunden.
30.) Wer ist für die Entscheidung über Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden zuständig?
Die Aufstellung der Verwaltungsgerichte: Das Bundesverwaltungsgericht, die Landesverwaltungsgerichte und das Bundesfinanzamt = 11 Verwaltungsgerichte.
Wie sind die Kompetenzen aufgeteilt:
Für die unmittelbare Bundesverwaltung ist für das Bundesverwaltungsgericht zuständig.
Für alles Andere (z.B. mittelbare Bundesverwaltung und im Bereich der Landesverwaltung) ist für die Landesverwaltung zuständig.
VERWALTUNGSGERICHT ( VwGH) ——————Entscheidet über Beschwerden gegen bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden= ihre Sachentscheidung nennt man ERKENNTNISSE.
Gegen ein Erkenntnis kann REVISON an den
a) VERWALTUNGSGERICHTSHOF erhoben werden. Diese kann die Entscheidung nur aufheben KASSATIONSPRINZIP , und noch dazu können die Parteien gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts Beschwerde an den,
b) VERFASSUNGSGERICHTSHOF wegen Verletzung VERFASSUNSGESTETZLICHER GRUNDRECHTE erheben, aber auch diese kann den Bescheid nur aufheben. =>
31.) Definieren Sie den Begriff „Grundrechte“!
Grundrechte: SIND VERFASSUNGSGESETZLICH GEWÄHRTE SUBJEKTIVE RECHTE
Grundrechte garantieren die FREIHEIT VOM STAAT sind vor allem Freiheitsrechte.
( Recht auf leben, Verbietet Zwangs und Pflichtarbeit, Recht auf Datenschutz, Garantiren persönliche Freiheit - Recht auf Gleichheit GLEICHHEITSGRUNDSATZ)
Subjektives recht : ist wenn die Rechtsordnung einem Menschen eine Befugnis einräumt, die Einhaltung einer Norm des objektiven, positives, Recht, durch Anrufung staatlicher Organe durchzusetzen.
Ein objektives „positives“ Recht räumt einen Rechtsanspruch ein und durch Anrufung staatlicher Organe kann es durchgesetzt werden. (ich kann es in dem ich zum Gericht geh durchsetzen)
Subjektive Rechte werden von entweder einfachen Gesetzen oder durch Verfassungsrecht im formellen Sinn eingeräumt. Wenn sie durch Verfassungsrecht im formellen Sinn eingeräumt werden handelt es sich um Grundrechte!
Verfassungrecht im formellen Sinn: durch höhere Quoten bei der Abstimmung entstanden und wird speziell durch den Vermerk „Verfassungsbestimmung“ gekennzeichnet. (Kennzeichnungspflicht)
In Österreich sind die Grundrechte in STGG und EMRK geregelt.
32.) Was unterscheidet Fiskalgeltung von Drittwirkung?
Die FISKALGELTUNG DER GRUNDRECHTE: Man versteht darunter, dass der Staat (und andere Gebietskörperschaften) auch an die GRUNDRECHTE gebunden sind, wenn sie nicht hoheitlich handeln, sondern wenn der Staat wie ein Privater handelt. (z.B. Bürobestellungen. Wird er in der Privatwirtschaft tätig = er auch an die Grundrechte gebunden!)
Die MITTELABRE DRITTWIRKUNG Bei Rechtsgeschäften zwischen Privaten, haben Grundrechte zwar auch eine MITTELBARE DRITTWIRKUNG , aber nicht unmittelbar. (Weil es keine UNMITTELBARE Drittwirkung gibt.)
= > private dürfen auch nicht töten wird aber mittelbar durch strafgesetzte , es werden gesetzte erlassen die sie an die Grundrechte mittelbar binden.
33.) Welche Grundsätze leitet der VfGH aus dem Gleichheitssatz für die Gesetzgebung, welche für die Vollziehung ab?
GLEICHHEITSGRUNDSATZ = Recht das Gleiche garantiert= Art 2 STGG und Art7 B-VG
Artikel 7. (1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.
Die Gesetzgebung : „ Gleiches muss gleich , ungleiches muss ungleich Behandelt werden“ Der Gestzgeber kann nur Differenzieren wenn eine SACHLICHE GERECHTFERTIGUNG besteht.
Vollziehung: Die Vollziehung darf nicht WILLKÜRLICH (so wie sie will ) HANDELN , braucht eine Gesetzliche Grundlage.
34.) Was hat es zu bedeuten, wenn ein Grundrecht „…unter den gesetzlichen Bedingungen…“ gewährt wird?
Es ist nicht erlaubt, plötzlich und unerwartet in wohlerworbene Rechte einzugreifen.
Aber die meisten Grundrechte erhalten eine VERFASSUNGSGESETZLICHE ERMÄCHTIGUNG Grundrechte
auszugestalten - AUSGESTALTUNGSVORBEHALT
oder
einzugreifen under bestimmten Voraussetzungen:
EINGRIFFSVORBEHALT: Ein Eingriff in die Grundrechte wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.
zB. darf der Staat keine Freiheit entziehen außer : Gefägnis strafe
ZB. Einteignung von Grundstück- Autobahn bauen - kann der Staat es wegnehmen wen es im ÖFFENTLICHEN INTERESSE besteht und der Eingriff VERHÄLTNISSEßIG ist .
Was versteht man unter Verwaltungsrecht ?
Verwaltungrecht ist der Bereich von Rechtsnormen , der VON VERWALTUNGSBEHÖRDEN ZU VOLLZIEHEN SIND. {( Wird dem JUSTIZRECHT gegenübergestellt ( ist durch Gerichte zu vollzeihen) }
Verwlatungsrecht wird in :
ALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT ( Regeln die Organsiation der Verwaltung und Grundlagen des Handels der Verwaltungsbehörden)
BESONDERES VERWALTUNGSRECHT ( Regelungen „materiengesetze“ - staatsbürgerrecht , Schulrecht usw. ) VERWALTUNGSSTRAFRECHT ( Gebieten oder verbieten Verhalten und bei Zuwiderhandeln eine Strafe angedroht wird und Verwaltungsbehörden in einem rechtich geregelten Verfahren ermächtigt sind eine Strafe zu verhängen)
VERWALTUNGSVERFAHRENSRECHT untergliedert. ( Regelt das Verfahren zur BEscheiderlassung durch Verwaltungsbehörden = AVG- Allgemeine Vewaltungsverfahrensgesettz das das Einbringen von Anträgen, Fristen , und die Bescheiderlassung - VStG Verwaltungsstrafgesetz und Verwaltungsvollstreckungsgesetz VVG