Privates Recht Flashcards

1
Q

Wofür steht die Abkürzung BGB?

A

BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
Besonders interessant:
Werkvertrag und ähnliche Verträge ab § 631 BGB
Bauvertrag ab § 650 BGB

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2
Q

Wofür steht die Abkürzung HOAI?

A

HOAI = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

inkl. der Leistungsbilder 1-9

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3
Q

Was bedeutet die Sollbeschaffenheit und wer hat sie zu erbringen; im Zusammenhang mit dem § 633 BGB (Sach- und Rechtsmangel)?

A

Das Werk ist frei von Sachmängeln wenn es die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit (Sollbeschaffenheit) hat.

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4
Q

Wo finde ich die 3 Stufen der Sach- und Rechtsmangel im Gesetzes Text?

A

§ 633 BGB (Sach- und Rechtsmangel)

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5
Q

Was macht eine Allgemein anerkannte Regel der Technik aus?

a) Sie ist in der Baupraxis anerkannt und in der Theorie bestätigt.
b) Sie ist in der Theorie anerkannt und von der Baupraxis bestätigt.
c) Sie ist in der Theorie anerkannt und dann in der Baupraxis anerkannt.
d) Sie ist in der Baupraxis anerkannt und dann in der Theorie anerkannt.

A

c)

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6
Q

Wie wird aus einer Regel der Technik eine „Allgemein anerkannte Regel der Technik“?

A

Regeln der Technik sind erst in der Theorie anerkannt, sind dann von der Baupraxis bestätigt und sind dann in der Baupraxis anerkannt und haben damit den Status a.a.R.d.T. erreicht

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7
Q

Sind DIN-Normen auch „Allgemein anerkannte Regel der Technik“?

A

DIN-Normen sollen a.a.R.d.T. sein, sind es aber nicht zwingend

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8
Q

Was stimmt?

a) DIN-Normen sind a.a.R.d.T. übergeordnet
b) a.a.R.d.T. sind DIN-Normen übergeordnet

A

b)

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9
Q

Zu welchem Zeitpunkt wird geschaut, in wie fern die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden? Bei einer Beauftragung aller Leistungsphasen.

A

Sofern nicht vertraglich vereinbart ist der Zeitpunkt der Abnahme maßgebend

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10
Q

Ist die EnEV eine „Allgemein anerkannte Regel der Technik“?

A

EnEV ist eine öffentlich-rechtliche Norm aber keine a.a.R.d.T., kann aber Situationsabhängig mit dieser gleich gesetzt werden.

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11
Q

Was gibt es für sonstige Regelungswerke als Sollbeschaffenheitsvereinbahrung neben den a.a.R.d.T.?

A

EnEV: Öffentlich rechtliche Vorschrift

DIN-Normen: Vermutung als a.a.R.d.T.

„Private“ Werke: DGNB-Cetifizierung
Green Building
Niedrigernergie

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12
Q

Wie vereinbare ich „rechtssicher“ die vertraglich geschuldeten Sollbeschaffenheit?

A

In dem man nach der DIN 18205 Bedarfsplanung vorgeht
Die Bedarfsplanung nach DIN 18205 klärt die Bedürfnisse und den Bedarf vom Bauherrn
Sie ist ein Prozess, der darin besteht, die Probleme zu formulieren, deren Lösung man vom Architekten erwartet.
Die Bedarfsplanung mündet in dem Kostenrahmen nach DIN 276-1 2008

LPH1

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13
Q

Aus Welchen Faktoren besteht das Spannungsfeld der Wirtschaftlichkeit? (6)

A
Baukosten
Folgekosten (Betriebskosten, Energiekosten...)
Umweltverträglichkeit
Rentabilität
Qualität der Haustechnik
Qualität der Architektur

s. Schaubild

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14
Q

Dem Architekten steht grundsätzlich das Recht der Nacherfüllung (Nachbesserung) zu, d. h. der Auftraggeber muss den Architekten, so dies nicht objektiv unmöglich ist, auffordern nachzubessern, um etwaige Mängelansprüche (Mängelrechte/Gewährleistungsansprüche) durchzusetzen.

a) Richtig
b) Falsch

A

b) Falsch - § 634 BGB

Der Besteller hat verschiedene Möglichkeiten

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15
Q

Wann muss ein Bauherr bei einem Mangel, den der Unternehmer zu verantworten hat, diesem keine Frist zur Nacherfüllung (Nachbesserung) geben?

a) Wenn der Unternehmer den Mangel ernsthaft und endgültig bestreitet, d.h. die Nachbesserung verweigert.
b) Wenn er nur Minderung durchsetzen will und gar keine Mangelbeseitigung wünscht.

A

a) und b) sind richtig (§636 BGB)

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16
Q

Wann kann der Bauherr die Nacherfüllung/Nachbesserung verlangen?

a) Immer
b) Nur nach Fristsetzung
A

Ich glaube b) aber bin mir nicht ganz sicher…!!!

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17
Q

Was versteht man (kurz gefasst) unter den allgemein anerkannten Regeln der Technik?

a) Die Summe aller geltenden DIN-Normen.
b) Alle Regeln, die in der Wissenschaft und Technik anerkannt sind.
c) Alle Regeln der Technik, die sowohl in der Wissenschaft als auch in der Baupraxis restlos anerkannt sind.

A

c)

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18
Q

Ist eine DIN-Norm eine allgemein anerkannte Regel der Technik?

a) Für eine DIN-Norm gilt lediglich die Vermutung, dass es sich um eine anerkannte Regel der Technik handelt.
b) Eine DIN-Norm ist immer eine allgemein anerkannte Regel der Technik.
c) Eine DIN-Norm ist eine allgemein anerkannte Regel der Technik soweit sie nicht bereits länger als 5 Jahre in Kraft ist.

A

a)

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19
Q

Was sind Rechtssubjekte? inkl. Beispiel

A

Rechtssubjekte = Einheiten, die Rechtsfähigkeit besitzen (Träger von Rechten und Pflichten)

  • Natürliche Person (Menschen)
  • Juristische Personen (Personenvereinigung z.B. Vereine, Gesellschaften, Stiftungen, GmbH…)
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20
Q

Was sind Rechtsobjekte? inkl. Beispiel

A

Rechtsobjekte = Gegenstände

  • Sachen (§ 90 BGB)
  • Tiere (§90a BGB)
  • Rechte = unkörperliche Gegenstände, (trotzdem Objekte eines Rechts o. Rechtsgeschäft)
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21
Q

Definition Rechtsgeschäft.

A

Das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen besteht. Die darin enthaltenen Tatbestandsmerkmale habe eine Rechtsfolge, da diese konform mit der Rechtsordnung sind.

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22
Q

Wie kommt ein Vertrag zustande?

A

Der Vertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Er kommt durch zwei einander entsprechende Willenserklärungen zustande.

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23
Q

Was ist eine Willenserklärung?

A

Eine Willenserklärung liegt vor, wenn das Verhalten eines Erklärenden auf einen Geschäftswillen schließen lässt und der Erklärende mit Handlungswillen und Erklärungsbewusstsein tätig geworden ist.

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24
Q

Wie kommt ein Vertragsschluss zustande?

A

Ein Angebot wird gemacht, dieses wird angenommen und es kommt zu einer übereinstimmenden Willenserklärung.

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25
Q

Auf welche Arten kann ein Vertragsschluss zustande kommen?

A

schriftlich / mündlich ausdrücklich / mündlich schlüssig

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26
Q

Definition Werkvertrag, was stimmt?

a) Es wird ein Erfolg, nämlich die Herstellung eines Werkes geschuldet
b) Es wird nur eine Tätigkeit, also ein Wirken geschuldet

A

a)

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27
Q

Definition Dienstvertrag, was stimmt?

a) Es wird ein Erfolg, nämlich die Herstellung eines Werkes geschuldet
b) Es wird nur eine Tätigkeit, also ein Wirken geschuldet

A

b)

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28
Q

Architektenvertrag und Bauvertrag sind beides …

a) … Werkverträge
b) … Dienstverträge

A

Der Architektenvertrag ist ein Werkvertrag!
Es wird eine genehmigungsfreie Planung und plangerechte mängelfreie Errichtung des Bauwerkes geschuldet

Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag!
Es wird eine mängelfreie Errichtung des Bauwerkes geschuldet

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29
Q

Was beinhaltet der Werkvertrag?

A
  • Haftung nach §§ 633 ff. BGB Nacherfüllungsrecht und -pflicht
  • Mängelansprüche verjähren in 5 Jahren nach Abnahme § 634a BGB
  • Freies Kündigungsrecht des Bauherrn § 648 GBG
  • Recht auf Bauhandwerkerversicherungshypothek und -versicherung § 650e-f BGB
  • Vergütung gemäß § 641 BGB wird mit der Abnahme fällig
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30
Q

Welche Pflichten beinhaltet der Werkvertrag? Wo steht das?

A

§ 631 BGB

(1) Der Unternehmer ist durch den Werkvertrag zur Herstellung verpflichtet und er Besteller zur vereinbarten Vergütung.
(2) Der Werkvertrag kann eine Herstellung, Veränderung oder eine Arbeit/ Dienstleistung beinhalten

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31
Q

Welche Vergütung muss im Normalfall gezahlt werden, wenn die Parteien dies nicht in dem Architektenvertrag geregelt haben?

A

i.d.R. die Mindestsätze der HOAI

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32
Q

Ein Kostenanschlag ist im Zweifel …

a) … immer gemäß § 35 Abs. 2 HOAI zu vergüten
b) … nicht zu Vergüten
A

b)

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33
Q

Wie kann der Umfang der Beauftragung im Architektenvertrag aussehen?

A

Grundsätzlich: Vertragsfreiheit
• Vollauftrag
• Teilauftrag (einzelne Leistungsphasen oder besondere Leistungen)
• Bestimmte Grundleistungen

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34
Q

Wie heißen die einzelnen Leistungsphasen und was umfassen sie?

A
§ 34 HOAI
LP 1 Grundlagenermittlung
LP 2 Vorplanung
LP 3 Entwurfsplanung
LP 4 Genehmigungsplanung
LP 5 Ausführungsplanung
LP 6 Vorbereitung der Vergabe
LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe
LP 8 Objektüberwachung
LP 9 Objektbetreuung
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35
Q

Was macht den Architektenvertrag unwirksam? (4)

A

Koppelungsverbot

Anfechtung wegen Irrtums o. arglistiger Täuschung

Notarielle Form nicht eingehalten (Kompensation Eigentum statt Honorar)

Vertrag enthält Bedingungen, die nicht eintreten

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36
Q

Bei einem Bauvertrag oder einem Architektenvertrag handelt es sich regelmäßig um einen

a) Dienstvertrag
b) Werkvertrag
c) Geschäftsbesorgungsvertrag

A

b) Werkvertrag

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37
Q

Ein Architektenvertag…

a) … muss schriftlich abgeschlossen werden
b) … kann schriftlich, aber auch mündlich abgeschlossen werden.
c) kann auch konkludent (durch schlüssiges Verhalten) abgeschlossen werden

A

b) + c)

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38
Q

Nennen Sie vier Gründe, die zur Nichtigkeit eines Unternehmervertrages führen.

A
  • Verstoß gegen gesetzliches Verbot (bsp. Schwarzarbeit)
  • Anfechtung
  • Sittenwidrigkeit
  • Notarielle Form nicht eingehalten
  • Wirksam widerrufen
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39
Q

Die Frage, ob ein Architekt vom Bauherrn eine Vergütung bekommt, richtet sich nach

a) dem zwischen den Parteien geschlossenen vertrag
b) dem Preisrecht der HOAI
c) dem Angebot des Architekten

A

a)

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40
Q

Der Umfang der vom Architekten zu erbringenden Leistungen richtet sich nach

a) dem Leistungsbild der HOAI
b) den Vereinbarungen im Architektenvertrag

A

b)

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41
Q

Der Umfang der vom Architekten zu erbringenden Leistungen richtet sich nach

a) dem Leistungsbild der HOAI
b) den Vereinbarungen im Architektenvertrag

A

b) den Vereinbarungen im Architektenvertrag

Grundsatz der Vertragsfeiheit, HOAI muss nicht als Grundlage dienen, oft wird aber im Vertrag darauf verwiesen

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42
Q

Wie viele Leistungsphasen hat das Leistungsbild der Gebäudeplanung der HOAI

a) 4
b) 6
c) 9

A

c) 9

(HOAI Anlage 10.1)

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43
Q

Ein Grundstückseigentümer beauftragt einen Architekten mit der Einreichung einer Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt. Welche Leistungen sind dem Architekten damit (jedenfalls teilweise) übertragen?

a) Die Leistungsphasen 1 und 2 des § 34 HOAI.
b) Die Leistungsphasen 5 und 6 des § 34 HOAI.
c) Die Leistungsphasen 1 bis 9 des § 34 HOAI.

A

a) Die Leistungsphasen 1 und 2 des § 34 HOAI.

Die Durchführung der Voranfrage (Bauanfrage) ist eine besondere Leistung der LPH 2 (HOAI Anlage 10.1)

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44
Q

Die Kostenberechnung nach DIN 276 beinhaltet:

a) die überschlägige Ermittlung der Gesamtkosten.
b) die Ermittlung der angenäherten Gesamtkosten auf Basis der Entwurfsplanung.
c) die Ermittlung der tatsächlich zu erwartenden Kosten aufgrund der vorliegenden Angebote.

A

b) die Ermittlung der angenäherten Gesamtkosten auf Basis der Entwurfsplanung.

Basis Entwurfsplanung (Verweis in HOAI Anlage 10.1 und DIN 276 3.4.3)

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45
Q

In welcher Leistungsphase wird die Kostenschätzung geleistet? Auf welcher Grundlage? Was umfasst sie?

A
  • LPH 2 (HOAI Anlage 10.1)
  • Auf Grundlage grober Massen, BKI-Tabellen und Vergleichstabellen (Referenz Planunterlagen der Vorplanung (DIN 276 3.4.2)
  • Aufschlüsselung der Gesamtkosten bis 1.Ebene der Kostengliederung (100-700)
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46
Q

Nenne die Leistungsphasen der HOAI

A
•	LPH 1: Grundlagenermittlung
•	LPH 2: Vorplanung
•	LPH 3: Entwurfsplanung
•	LPH 4: Genehmigungsplanung
•	LPH 5: Ausführungsplanung
•	LPH 6: Vorbereitung der Vergabe
•	LPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe
•	LPH 8: Objektüberwachung und Dokumentation
•	LPH 9: Objektbetreuung
HOAI § 34 Anlage 10.1
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47
Q

Nenne die Kostengruppen der 1.Ebene der Kostengliederung nach DIN 276. In welcher Leistungsphase werden sie aufgeschlüsselt?

A
  • 100 – Grundstück
  • 200 – Vorbereitende Maßnahmen (vorher: Herrichten und Erschließen)
  • 300 – Bauwerk- Baukonstruktion
  • 400 – Bauwerk- Technische Anlagen
  • 500 – Außenanlagen und Freiflächen
  • 600 – Ausstattung und Kunstwerke
  • 700 – Baunebenkosten
  • 800 – Finanzierung (neu)
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48
Q

Welche Änderungsleistungen schuldet der Architekt?

A

Grundsatz: Architekt schuldet Optimierungsleistungen vergütungsfrei; abgeschlossene Leistungen, die auf Wunsch von Bauherr:in nochmals erbracht werden sind vergütungspflichtig. Zur Bewertung in Siemon-Tabelle nachschlagen: zeigt Verhältnis der wiederholten Leistung zur Hauptleistung (in Praxis anerkannt)

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49
Q

Darf ein Architekt bei ausstehender Baugenehmigung mit der LPH 5 beginnen?

a) Ja, der / die Architekt:in muss für einen effizienten Planungs-und Bauablauf sorgen
b) Nein, die Bearbeitung einer Leistungsphase darf grundsätzlich nur nach Abschluss der vorherigen erfolgen. Mögliche doppelt erbrachte Leistung wird nicht vergütet
c) Die Bearbeitung einer Leistungsphase darf nur nach Absprache mit dem/der Bauherr:in erfolgen

A

c) Die Bearbeitung einer Leistungsphase darf nur nach Absprache mit dem/der Bauherr:in erfolgen
Vermeidung von nicht erforderlichen Kosten muss beachtete werden

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50
Q

Was ist die Rolle des/der Architekt:in bzgl. der Fachplaner:innen in LPH 2?

a) Die Fachplaner agieren unabhängig vom Architekten
b) Integration der Fachplanung in die eigene Planung, sowie Koordination der Leistungen der Fachplaner:innen
c) Integration der Fachplanung in die eigene Planung
d) Beauftragung, Integration und Koordination der Fachplaner:innen

A

b) Integration und Koordination

51
Q

Bei einem Bauvertrag oder einem Architektenvertrag handelt es sich regelmäßig um einen

a) Dienstvertrag
b) Werkvertrag
c) Geschäftsbesorgungsvertrag

A

b) Werkvertrag

sowohl der Unternehmer (Bauvertrag) und der Architekt schulden eine Leistung. Architekt: genehmigungsfähige, fehlerfreie Planung, Unternehmer: mangelfreie Errichtung Bauwerk

52
Q

Nennen Sie vier Gründe, die zur Nichtigkeit eines Unternehmervertrages führen.

A
  • Verstoß gegen gesetzliches Verbot (bsp. Schwarzarbeit)
  • Anfechtung
  • Sittenwidrigkeit
  • nicht notwendige Form
  • wirksam widerrufen
53
Q

Nennen Sie 4 Leistungen, die nicht von der Vollmacht des Architekten umfasst sind

A
  • Zusatzaufträge, Änderungsaufträge
  • Rechtsgeschäftliche Abnahme
  • Änderung einer Vertragsklausel
  • Rechnung anerkennen o. Vergleich
  • Anerkennung Stundenlohnzettel
54
Q

Nennen Sie drei (Bau-) Vertragsarten für den Werklohn:

A
  • Einheitspreisvertrag
  • Pauschalvertrag
  • Stundenlohnvertrag
  • Selbstkostenerstattung
55
Q

Nennen Sie vier Gründe, die zur Nichtigkeit eines Architektenvertrages führen.

A
  • Koppelungsverbot
  • Anfechtung wegen Irrtums o. arglistiger Täuschung
  • Notarielle Form
  • Vertrag enthält Bedingung, die nicht eintritt
56
Q

Ein Planungsfehler liegt vor, wenn: (4)

A
  • Planung nicht genehmigungsfähig ist
  • Planung nicht a.a.R.d.T. entspricht
  • Planung lückenhaft ist
  • Planung entspricht technisch oder wirtschaftlich nicht dem Vertrag
57
Q

Eine Besondere Leistung lt. HOAI

a) kann einer Grundleistung gleichen
b) kann eine Grundleistung beinhalten und darüber hinausgehen
c) kann keine Grundleistung beinhalten, sondern muss immer darüber hinaus gehen

A

c) kann keine Grundleistung beinhalten

58
Q

Die Haftpflichtversicherung des Architekten:

a) sollte min. 25% des Bauvolumens decken, das Risiko des Einzelfalls muss geprüft werden
b) muss min. 25% des Bauvolumens decken, im Einzelfall ist mehr zu empfehlen
c) sollte min. 15 % des Bauvolumens decken, das Risiko des Einzelfalls muss geprüft werden
d) muss min. 15% des Bauvolumens decken, im Einzelfall ist mehr zu empfehlen

A

a) min. 25%

aber keine Pflicht

59
Q

Nennen Sie 4 Bestandteile eines Unternehmervertrags:

A
  • Leistungsverzeichnis
  • Ausführungsfristen
  • Vergütung
  • Mängelhaftung (Gewährleistung)
  • Vertragsstrafen
60
Q

Wie wird der Unternehmervertrag noch genannt?

A

• Bauvertrag

61
Q

Was ist die maximal zulässige Vertragsstrafe eines Bauvertrags?

A

5%

62
Q

Wie hoch kann die Strafe durch Baugefährdung nach §319 StGB sein?

A

Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

63
Q

Was muss der Architekt im Rahmen der Bauüberwachung i.e.S. auf Übereinstimmung prüfen?

A
  • Baugenehmigung
  • Leistungsbeschreibung
  • Ausführungsplanung
  • A.a.R.d.T
64
Q

Wen muss der bauleitende Architekt im Rahmen der Koordinierungspflicht koordinieren und in welchem Umfang?

A
-	Wen?
o	Sonderfachplaner
o	Werk und Montageplanung
o	Bauunternehmer
o	Entscheidungsvorlagen
-	Umfang?
o	Technischer Ablauf
o	Wirtschaftlicher Ablauf
o	Zeitlicher Ablauf
65
Q

In welchen LPHs sind Koordinierungsflichten beschrieben?

A

LPH 1 bis 8

66
Q

Gibt es zeitliche Regeln für eine ordnungsgemäße Objektüberwachung?

A

Nein, der Umfang der Objektüberwachung hängt insbesondere von der Art der gerade ausgeführten Bauarbeiten ab.

67
Q

Nennen Sie vier Leistungen, die nicht von der Vollmacht des Architekten umfasst sind

A
  • Zusatz- und Änderungsaufträge
  • Rechtsgeschäftliche Abnahme
  • Änderung einer Vertragsklausel
  • Rechnungsanerkennung
  • Anerkennung Stundenlohnzettel
68
Q

Gilt die VOB/B bei jedem Bauvertrag?

A

Nein, sie gilt nur dann, wenn sie ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart ist

69
Q

Die Abnahme ist zu erklären, wenn

A

Die Werkleistung frei von wesentlichen Mängeln ist.

70
Q

Die Abnahme kann:

wie erfolgen?

A

Ausdrücklich schriftlich, konkludent und fiktiv erfolgen

71
Q

Nennen Sie vier Abnahmewirkungen:

A
  • Vergütung wird fällig
  • Gewährleistungsfrist beginnt
  • Gefahrübergabe
  • Beweislastumkehr
72
Q

In welchen Gesetztesgrundlagen werden die Arten der Abnahme beschrieben?

A
  • BGB §640

- VOB/B §12

73
Q

Was unterscheidet einen Unwesentlichen von einem wesentlichen Mangel?

A
  • Ob die Funktionstauglichkeit gegeben ist oder nicht
74
Q

Wann gibt es eine erhöhte Bauaufsichtspflicht? 4 Beispiele

A
  • Ausschachtungs- und Abbruchsarbeiten
  • Bewehrungs- und Betonarbeiten
  • Abdichtungs- und Isolierarbeiten
  • Drainagearbeiten
75
Q

Was sind privatrechtliche Grundlagen für Bauvorhaben?

A

-BGB, VOB, HOAI, ZPO

76
Q

Was wird in §319 StGB definiert?

A
  • Baufgefährdung, verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik bei Planung, Leitung, Ausführung
77
Q

Definieren Sie „Regeln der Technik“

A
  • in der Theorie anerkannt/von der Baupraxis bestätigt/anerkannte Regeln
78
Q

Unternehmer

A
  • Beauftragung von Einzelgewerken (§631 BGB)
79
Q

Subunternehmer/Nachunternehmer

A
  • nachrangig, von Unternehmer beauftragt
80
Q

Hauptunternehmer

A
  • Beauftragung für mehrere/wesentliche Gewerke
81
Q

Generalunternehmer

A
  • Erstellung aller Gewerke mit eigenen Leuten
82
Q

Generalübernehmer

A
  • Erstellung aller Gewerke mit Subunternehmen
83
Q

Totalunternehmer

A
  • Erstellung aller Planungs- und Bauleistungen
84
Q

Totalübernehmer

A
  • Erstellung aller Planungs- und Bauleistungen mit Subunternehmen
85
Q

Bis wann ist ein Werk urheberrechtlich geschützt?

A

• Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers

86
Q

Wann sind Gebäude/Planungen urheberrechtsschutzfähig?

A

Voraussetzungen: Originalität & Erstmaligkeit
• Originelle, eigenpersönliche, geistige Schöpfung (mit Darlegungsmitteln der Kunst)
• Eine Gestaltungshöhe
• Eine Individualität; schöpferischer Eigentümlichkeitsgrad, Darstellung von etwas Neuem und Besonderem, Einmaligkeit
• Erkennbarkeit der Handschrift des Architekten
• Ästhetischen Gehalt

87
Q

In welchem Umfang sind Änderungen an einem urhebergeschützten Gebäude möglich?

A
  • §39 UrhG: Inhaber darf am Werk nichts ändern, solange es nicht vereinbart ist
  • Einwilligung zur Änderung darf nur begründet/nach Abwägung versagt werden
  • Entstellungen sind nicht zulässig
  • Mithilfe von Abwägungskriterien bestimmen ob Änderungen zulässig wären
88
Q

Wie wird eine Entstellung des Werkes laut §14 UrhG definiert?

A
  • Verzerrung oder Verfälschung der Wesenszüge des Werkes
  • Entstellung, wenn: 1. besonders schwerwiegende Beeinträchtigung des Werkes im Auge des Durchschnittsbetrachters vorliegt; 2. Die geistigen und persönlichen Interessen des Urhebers an dem Werk beeinträchtig werden
89
Q

Was sind die Abwägungskriterien, ob eine Veränderung am urheberrechtlich geschützten Werk durchgeführt werden darf?

A
  • Der künstlerische Rang des Werkes
  • Qualitative & quantitative Stärke des Eingriffs
  • Technische Notwendigkeit (Mängelbehebung, Erweiterungen, techn. Fortschritt)
  • Art des Bauwerks
  • Dringlichkeit der Änderung
  • Restlich verbleibende Schutzdauer
90
Q

Welche Ansprüche hat der Architekt/Was sind Konsequenzen bei der Urheberrechtsverletzung?

A
  • Er kann klagen & erzielen, dass es rückgebaut werden muss
  • §101a UrhG: Wenn eine Verletzung mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegt, darf der Schöpfer das Werk besichtigen & hat Anspruch auf Vorlage
  • §22 Baukammergesetz NRW: Mitglieder sind verpflichtet das geistige Eigentum anderer zu achten
  • Hat berufsrechtliche Konsequenzen > Ausschluss aus der Kammer
  • Verletzung des Urheberrechts = Rechtsmangel der Planung
  • Kein Versicherungsschutz bei Verletzung des Urheberrechts
91
Q

Was ist der wesentliche Unterschied zwischen dem Urheberrecht und dem Nutzungsrecht?

A
  • Urheberrecht ist ein Persönlichkeitsrecht & ist nicht übertragbar
  • §29 Abs. 1 UrhG: […] es sei denn es wird mit Erbauseinandersetzung übertragen
  • Nutzungsrechtsregelungen im Vertrag abschließen: ob/wann/wie Nutzungsrechte übertragen werden, mit Abschluss des Architektenvertrages, mind. LP1-3
92
Q

Beschreibe die Kollision von Urheber- vs. Eigentümerinteressen

A
  • Urheber: Erhaltung des Bauwerks in seiner unveränderten individuellen Gestalt
  • Eigentümer: Freie Nutzung des Eigentums; Gebrauchszweck: Erhalt, Sicherung oder Verbesserung des Eigentums durch Erweiterung/Umbau, Instandsetzung, Reparaturen, Anpassungen an Bauvorschriften, techn. Modernisierung
  • Je niedriger die künstlerische Individualität, desto größer die Eingriffsmöglichkeit
93
Q

Wie agiert der Anwalt des Architekten bezüglich des Urheberrechts?

A
  • Auch die kleine Münze ist geschützt
  • Bei Verträgen über Umbaumaßnahmen auch Urheberrecht prüfen (es gibt keinen Versicherungsschutz)
  • Regelungen im Vertrag abschließen: ob/wann/wie Nutzungsrechte übertragen werden, mit Abschluss des Architektenvertrages, mind. LP1-3
  • Bei Gesellschaftsverträgen muss Urheberrecht als Persönlichkeitsrecht geklärt sein
94
Q

Wie agiert der Anwalt des Eigentümers / AG bezüglich des Urheberrechts?

A
  • Prüfung des Urheberrechts vor Ankauf einer Bestandsimmobilie  entfällt es dem Urheberrechtsschutz?
  • Wurden 10 Jahre vor Erwerb Veränderungen vorgenommen?
  • §§39 und §40 UrhG ist zu beachten
  • Nutzungsrechte an der Planung übertragen? (ggfs. Abtretung vertraglich Änderungsbefugnisse)
95
Q

Urheberrechtsschutz genießen
○ alle Pläne oder Bauten eines Architekten.
○ Leistungen eines Architekten, die eine eigenschöpferische, individuelle
Leistung mit entsprechender Gestaltungshöhe aufweisen.

A

• Leistungen eines Architekten, die eine eigenschöpferische, individuelle Leistung mit entsprechender Gestaltungshöhe aufweisen

96
Q

Ob eine Planung urheberrechtlich geschützt ist,
○ muss objektiv ermittelt werden. Es entscheidet letztendlich das Gericht ggf. mit Hilfe eines Sachverständigen.
○ ergibt sich aus einer entsprechenden Anmeldung des Urheberrechtsschutzes.
○ ergibt sich aus einer entsprechenden Eintragung im Designschutzregister.

A

• muss objektiv ermittelt werden. Es entscheidet letztendlich das Gericht ggf. mit Hilfe eines Sachverständigen.

97
Q

Ein von einem Architekten geplantes und errichtetes Bauwerk
○ kann von einem Dritten jederzeit nachgebaut werden.
○ kann von einem Dritten jederzeit nachgebaut werden, es sei denn,
die Planung und/oder das Bauwerk sind urheberrechtlich geschützt.

A

• kann von einem Dritten jederzeit nachgebaut werden, es sei denn die Planung und/oder das Bauwerk sind urheberrechtlich geschützt.

98
Q

Was sind die Erneuerungen der HOAI Novelle 2021?

A

• Verbindliches Preisrecht (Mindest- und Höchstsatz) entfällt
• Unverbindliche Honorartafeln  diese dienen nur noch zur Orientierung
• Untergrenze nicht mehr länger Mindest-, sondern „Basishonorarsatz“
• Honorarvereinbarungen genügen nun nur in „Textform“ (d.h. auch E-Mails)
• HAOI gilt, wenn keine Honorareinkunft beschlossen ist (der Basishonorarsatz)
• Umfasst auch die Grundleistung der Beratungsleistung
• Entfallen des rein-inländischen Anwendungsbereichs
>Nur Honorarorientierung

99
Q

Wie ermittelt sich das Basishonorar?

A

• Honorarparameter:

     - Anrechenbare Kosten     
    - Leistungsbild		            erarbeiten 
    - Honorarzone|  \_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_
    - Honorartafel                             in Tafel blicken
100
Q

Was sind die Schwellenwerte der HOAI?

A
  • für Geltungsbereich Gebäudeplanungen

* HOAI gilt zwischen 25.000€ und 25.000.000€

101
Q

1) Was sind anrechenbare Kosten?

2) Wo finde ich sie?

A

1)
• Gemäß §33 anrechenbar sind: Grundleistung/Kosten der Baukonstruktion (300er K.G., Abs. 1) komplett und technische Ausrüstung (400er K.G., Abs. 2) anteilig
• Gemäß §33 nicht anrechenbar sind: Herrichten; nicht öffentl. Erschließung; Ausstattung und Kunstwerke (wenn Auftraggeber sie nicht plant, beschafft oder überwacht)
2)
• §6 Abs. 1 HOAI Kostenberechnung
• In LP 3, am Ende der Entwurfsplanung wird Kostenberechnung verlangt (Anlage 10)

102
Q

Rechne hier die Anrechenbaren Kosten aus:
• Kostenberechnung weist Baukosten für KGr. 300 und 400 in Höhe von 2.800.000€ (netto) aus.
• KGr. 300: 2.000.000€
• KGr. 400: 800.000€

A
  • 2.000.000€ / 4 = 500.000€ (anrechenbare Kosten 25%)
  • [(800.000€-500.000€) /2] = 150.000€ (KGr. 400 - Übersteigende Betrag der anrechenbaren Kosten, nur Hälfte anrechenbar)

• 2.000.000€ + 500.000€ + 150.000€ = 2.650.000€
HOAI Paragraph 33

103
Q

In welche Planungsforderungen ist die Punkteliste der Honorarzonen unterteilt?

A
  • Einbindung in die Umgebung (max. 6 Punkte)
  • Anzahl der Funktionsbereich (max. 9 Punkte)
  • Gestalterische Anforderungen (max. 9 Punkte)
  • Konstruktive Anforderungen (max. 6 Punkte)
  • Technische Gebäudeausrüstung (max. 6 Punkte)
  • Ausbau (max. 6 Punkte
104
Q

Was lässt sich, neben den Honorarkosten, zusätzlich anrechnen? Nennen sie Beispiele.

A
  • Es lassen sich auch Nebenkosten in Rechnung stellen (HK+NK)
  • üblich sind 5%
  • Beispiele: Pausen, Kopierkosten, Anfahrtskosten (erst ab 15km)
  • Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass man von Satz 1 abweicht und eine Erstattung ganz oder teilweise ausgeschlossen ist
105
Q

Anhand welcher Vorschrift/Regelung in der HOAI ist die Einordnung in die Honorarzone „allgemein“ vorzunehmen? Bitte benennen Sie nachfolgend die entsprechende Regelung aus der HOAI:

A
  • Muss anhand der Bewertungsmerkmale zugeordnet werden
  • §35 (6) zeigt Bewertungspunkte anhand derer in die Zonen kategorisiert wird
  • …?
106
Q

Ordnen Sie das nachstehende Bauvorhaben aufgrund der Objektbeschreibung sowie der Abbildung in die zutreffende Honorarzone ein: Es handelt sich um ein Einfamilienhaus. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes. Gründung und Statik des Hauses waren „unproblematisch“. Es wurden Baumaterialien (innen wie außen) von höchster Qualität verwendet. Das Haus verfügt über Heizung, Lüftung, Sanitär sowie eine für eine Einfamilienhaus „übliche“ Elektroinstallation.

A

Honorarzone: 3

107
Q

Benennen Sie stichwortartig sechs Bewertungskriterien, (die Sie bei Ihrer Bewertung zu der vorstehenden Frage Nr. 24) zur Einordnung in die Honorarzone berücksichtigt haben:

A
  1. Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung
  2. Anzahl der Funktionsbereiche
  3. gestalterische Anforderungen
  4. konstruktive Anforderungen
  5. technische Ausrüstung
  6. Ausbau
108
Q
In der für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten maßgeblichen Kostenermittlung (vgl. Frage 33.) hat A folgende Gesamtkosten ausgewiesen. Berechnen Sie die anrechenbaren Kosten für das Honorar des A für die Gebäudeplanung.
Kostengruppe 200: 100.000,00 €
Kostengruppe 300: 1.000.000,00 €
Kostengruppe 400: 750.000,00 €
Kostengruppe 500: 100.000,00 €
Kostengruppe 700: 150.000,00 €
A

Höhe der anrechenbaren Kosten: 1.500.000€.

109
Q

Benennen Sie das Basishonorar, welches sich aus den anrechenbaren Kosten gem.
Frage 36 ergibt. (Höhe der anrechenbaren Kosten: 1.500.000€ / Honorarzone III)

A

Honorar des A (netto): 165.911€.

110
Q

Welche Änderung, Ergänzung bzw.Anpassung weißt die HAOI 2021 auf? (HOAI Novelle 2021)

a. Das verbindliche Preisrecht bestehend aus Mindest- und Höchstsatz für Grundleistung entfällt
b. Die bisherigen Honorartafeln entfallen
c. Die Werte der Honorartafeln sind künftig unverbindlich
d. Die Untergrenze wird weiterhin als Mindestsatz bezeichnet

A

a und c

111
Q

Welche Schriftformerfordernisse genügt für eine wirksame Honorarvereinbarung

a. Eine SMS
b. E-Mails
c. Lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger
d. Alle oben genannten Antworten

A

b und c

112
Q

Bei einer fehlenden Honorarvereinbarung in Textform bzw. einer aufgrund eines Formverstoßes unwirksamen Honorarvereinbarung gilt_________ als vereinbart

a. Mindestsatz
b. Basishonorsatz
c. Höchstsatz
d. Mittelhonorarsatz

A

b

Achtung Mindestsatz wurde zu Basishonorarsatzt umgenannt

113
Q

Welche Parameter nach neuer HOAI werden angewendet bei der Ermittlung des Honorars?

A
§6 HOAI
anrechenbare Kosten
Leistungsbild
Honorarzone
Honorartafel
114
Q

Wie viel beträgt die Schwellenwerte zur Geltung der HAOI für Gebäudeplanungen?

A

Zwischen 25.000€ - 25Mio. €

115
Q

Welche Kosten sind für die Grundleistung bei Gebäuden und Innenräumen anrechenbar?

a. Kosten der Baukonstruktion
b. Herrichten, Ausstattung und Kunstwerke
c. nicht öffentliche Erschließung
d. Technische Ausrüstung

A

§ 33 HOAI

a und d

116
Q

Wann darf der Auftragnehmer die erforderlichen Nebenkosten für die Ausführung des Auftrages neben den Honoraren nicht stellen?

A

Wenn eine Erstattung ganz oder teilweise ausgeschlossen ist (und in Textform von beiden Parteien vereinbart)

117
Q

Was muss bei der schriftlichen Vereinbarung des Umbau- oder Modernisierungszuschlag berücksichtigt werden?
und was passiert, falls keine Vereinbarung in Textform getroffen wurde?

A

Schwierigkeitsgrads der Leistungen

Dann gilt ein Zuschlag von 20 Prozent ab einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad

118
Q

Wie viel beträgt der Umbauzuschlag bei Gebäuden und Freianlagen bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad (schriftlich vereinbart)?

a. 55 %
b. 25%
c. Ca. 30%
d. Bis 33%

A

d

§ 6 Abs. 2 HOAI

119
Q

Wie viel beträgt der Umbauzuschlag bei Innenräumen bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad (schriftlich vereinbart)?
Um wie viel Prozent gilt den Umbauzuschlag, wenn keine Vereinbarung in Textform vorhanden ist?

A

50 Prozent
Dann gilt 20 Prozent
§ 6 Abs. 2 HOAI

120
Q

Wie viele Jahre beträgt die Verjährungsfrist und wann fängt s an?

A

§ 195 BGB

3 Jahre, soweit das Gesetzt keine andere Frist vorsieht.

121
Q

Wie viele Jahre beträgt die Verjährungsfrist bei Werkmängelansprüche

a. grundsätzlich: …
b. Bei Bau-, Planungs- und Objektüberwachungs-leistungen an einem Bauwerk: …
c. Im Übrigen: …

A

§ 634 a BGB

a. 2 Jahre
b. 5Jahre
c. 3 Jahre

122
Q

Wie viele Jahre beträgt die Verjährungsfrist beim Werklohn?

A

3 Jahre

123
Q

Aus welchem Jahr verjähren alle Abnahmen am 31.12.22?

A

Von 2019