Öffentliches Recht Flashcards
Welcher Faktor ist für die Berechnung der Abstandsfläche nach der BauO 2018 zugrunde zu legen, wenn das Gebäude in einer gewerblich geprägten Gemengelage nach §34(1) BauGB errichtet werden soll?
a) 0,2
b) 0,4
c) 0,8
b) 0,4
Grundsätzlich 0,4 H, in Gewerbe-und Industriegebiet 0,2H, allerdings muss es ausgewiesenes Gebiet sein (denke ich) BauO NRW §6 Abs. 5
Es ist geplant einen Balkon mit einer Tiefe von 1,59 m zu errichten. Löst dieser Balkon eine Abstandsfläche aus?
a) Ja
b) Nein
b) Nein
Vorbauten dürfen bis 1,6 m hervortreten (der Balkon darf jedoch nicht mehr als ein Drittel der Breite der Außenwand sein und min. 2m von Nachbargrundstück) BauO NRW §6 Abs. 6
Die Berechnung der Abstandsfläche einer Wand mit Öffnungen ergibt 2,30 m. Welcher Abstand ist einzuhalten?
a) 2,3 m
b) 2,5 m
c) 3,0 m
c) 3,0 m
immer mindestens 3 m Abstandsfläche BauO NRW §6 Abs. 5 (Öffnungen spielen für Abstandsflächen keine Rolle)
Die Wandhöhe eines dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshauses der Gebäudeklasse 2 beträgt 9 Meter. Wie groß ist die erforderliche Abstandsfläche?
a) 3,0 m
b) 3,6 m
b) 3,6 m
3,6 m (9x0,4=3,6) BauO NRW §6 Abs. 5 die Pauschalbemessungsregel mit 3m erforderlicher Abstandsfläche gilt nur für Wohngebäude
Wo dürfen Abstandsflächen liegen? (3)
• Auf dem Grundstück selbst
• Bis zur Mitte von öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen
• Auf andere Grundstücke als Baulast (es muss gesichert sein, dass da nicht auf Abstandsfläche gebaut wird)
BauO NRW §6 Abs. 2
In welchen Fällen dürfen sich Abstandsflächen überdecken? (3)
• Bei Außenwänden, die mit einem Winkel von mehr als 75° zueinanderstehen
• In von fremder Sicht entzogenen Gartenhöfen von Wohngebäuden der GK 1 und 2
BauO NRW §6 Abs. 3
• Bei Gebäuden auf einem Grundstück (Belichtung und Brandschutz muss gesichert sein)
BauO NRW §6 Abs. 10
Nenne die Formel für die Berechnung der Abstandsfläche H der 3 Beispiele:
a) Wand + Dach kleiner gleich 45°
b) Wand + Dach größer 45°, kleiner 70°
c) Wand + Dach größer gleich 70°
a) H=W
b) H=W+1/3D
c) H=W+D
Nenne die Formel für die Berechnung Abstandsfläche H der Giebelwand, wenn min. eine der beiden Dachflächen kleiner gleich 70°
H=W+1/3G
Nenne Kriterien für eine privilegierte Dachgaube (3) und die Konsequenz.
• Dachgaube im Verhältnis zur Dachfläche untergeordnet
• Dachgaube steht nicht, auch nur teilweise auf der Außenwand
• Es gibt keinen Dachaustritt oder Terrasse an Dachgaube
–> Hält die Dachgaube die Kriterien nicht ein löst sie vordere und seitliche Abstandsflächen aus
Wenn ein Balkon eine Abstandsfläche auslöst: welcher Bezugspunkt wird für die Höhe verwendet?
a) Die Oberkante Boden
b) Die Oberkante Umwehrung
c) Bei offener Umwehrung Oberkante Boden, bei geschlossener Umwehrung Oberkante Umwehrung
b) Die Oberkante Umwehrung (Balkonbrüstung)
Was hat bei Abstandsflächen Vorrang?
a) Das Bauplanungsrecht gegenüber den Bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenregelungen
b) Die Bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenregelungen über dem Bauplanungsrecht
a) Das Bauplanungsrecht gegenüber den Bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenregelungen
Rücksichtsnahmegebot (§15 BauNVO) bezogen auf (§34 BauGB) ist durch Einhalten der Abstandsflächen nach §6 (BauO) nicht ohne weiteres gegeben
Was ist der Ursprung des Baurechts?
- Wurde zur Zeit von Holzbauten entwickelt > ganze Städte abgebrannt
- Ursprung des Baurechts: Gefahrenabwehr
- Problem: Brände
- Ziel: Brandschutz, Leib und Leben schützen
- Maßnahmen: Prävention durch baupolizeiliche Regelungen (Bauordnungsrecht – Ländersache – LBO)
Was ist die Entwicklung des Baurechts nach der Prävention durch polizeiliche Regelungen?
- Entwicklung: städtebauliche Ordnung
- Problem: soziale und hygienische Probleme wegen Bevölkerungswachstum und Industrialisierung
- Ziel: gesunde Wohn-, Arbeitsverhältnisse
- Maßnahme: einheitliche Regelungen für Stadtentwicklung (Bauplanungsrecht – Bundesrecht – BauGB)
Wer muss sich mit Baurecht auskennen?
- Öffentlich: Gemeinde (Ausübung der Planungshoheit)
- Ö.-rechtlich: Architekt verantwortet Vollständigkeit und Brauchbarkeit des Entwurfs > §54 BauO
- Privat: Eigentümer (Ausübung der Baufreiheit)
- P.-rechtlich: Architekt schuldet Vollständigkeit und Genehmigungsfähigkeit der Planung (mangelfrei) > BGB + HOAI
Beschreibe die Eigenheiten des Privaten Baurechts:
- Regelung über Planung & Durchführung
- Rechtsbeziehung gleichrangiger Partner
- BGB, HOAI, VOB, ZPO
- Zweck: Verwirklichung privater Interessen
- Durchsetzungsmittel: Ziviler Rechtsstreit, Schiedsgerichtsverfahren, Zivilprozess
- Gerichte: Amtsgericht (AG), Landesgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG), Bundesgerichtshof (BGH)
Beschreibe die Eigenheiten des Öffentlichen Baurechts:
- Eingrenzung der Handlungs- und Baufreiheit
- Rechtsbeziehung zws. öffentlicher Gewalt und Einzelnen
- BauGB, BauNVO, BauO + SonderBauO, VWGo
- Zweck: Umsetzung öffentlicher Interessen
- Durchsetzungsmittel: Verwaltungsakte, Zwang, Verwaltungsprozess
- Gerichte: Verwaltungsgericht (VG), Oberverwaltungsgericht (OVG), Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Der Architekt schuldet nur den Erfolg bei der Erstellung eines Bauwerks
□ ja
□ nein
• nein
Er schuldet dem Auftraggeber die Baugenehmigung §631 BGB (§15 HOAI)
Wann ist eine Planung mangelhaft? (5)
- Planung ist nicht genehmigungsfähig
- Planung entspricht nicht den a.a.R.d.T.
- Planung entspricht in techn. Hinsicht nicht dem Vertrag
- Planung entspricht in wirtschaftl. Hinsicht nicht dem Vertrag
- Bauüberwachung ist lückenhaft
Was regelt, definiert und bestimmt das Bauplanungsrecht?
- Regelt: was nach Art und Maß der baulichen Nutzung gebaut werden darf
- Definiert: den Begriff des Vorhabens
- Bestimmt: wann & wo ein Vorhaben zulässig ist
Was regelt, definiert und bestimmt das Bauordnungsrecht?
• Regelt: was ich bauen muss, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit & Ordnung abzuwenden
• Definiert: bauliche Anlagen und Gebäude
• Bestimmt: Errichtung, Nutzungs-, Änderung, Abbruch
> Baugenehmigung
Wie ist die Hierarchie der baurechtlichen Vorschriften?
- Ebene:
- Bundesgesetze (ROG, BauGB) -Bundesrechtsverordnungen (BauNVO, PlanZVO) - Ebene:
- Landesgesetze (LPIG, BauO)
- Landesrechtliche Verordnungen (SBauVO, BauPrüfVO) - Ebene:
- Örtliche Gesetze (Bebauungsplan, Innen- & Außenbereichsatzung, Stellplatzsatzung, Ablösesatzung)
Was sind die Ziele des Wohnbauimmobiliengesetzes (in Kraft seit 22.06.2021)? (4)
- mehr/schnelleres Aktivieren von Bauland
- bezahlbaren Wohnraum sichern
- Verwaltungsverfahren beschleunigen
- Nachverdichtung erleichtern
Umwehrungen sowie Treppengeländer müssen folgende Mindesthöhen haben:
bis 12 Meter Absturzhöhe:
O 0,80m
O 0,90m
über 12 Meter Absturzhöhe
O 1,10m
O 1,20m
(b) 0,90m
(a) 1,10m
Im einfachen Baugenehmigungsverfahren wird die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit folgenden Vorschriften geprüft:
O nur Vorschriften des Planungsrechts
O nur Vorschriften des Bauordnungsrechts
O sowohl planungsrechtlichen als auch einigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften
(c) sowohl planungsrechtlichen als auch einigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften
(BauO §64)
Bei der Baugenehmigung obliegt dem beauftragten und bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser die Verantwortung der Beachtung und Einhaltung folgender Vorschriften:
O ausschließlich der bauordnungsrechtlichen Vorschriften
O der planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften
O ausschließlich der bauplanungsrechtlichen Vorschriften
(b) der planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften
Mit B 1 wird ein Baustoff bezeichnet, der
O leicht brennbar ist
O schwer entflammbar ist
O nicht brennbar ist
(b) schwer entflammbar ist
Welche Anforderung wird an hochfeuerhemmende Bauteile gestellt?
O F90
O F60
O F30
(b) F60
Eine F 60-Verglasung verhindert auch eine Weiterleitung des Feuers durch Hitzestrahlung.
O richtig
O falsch
(a) - richtig (G-Verglasung hält nur Flammen und Rauch, nicht Hitzestrahlung ab; F-Verglasung hält Flammen, Rauch und Hitzestrahlung ab!)
Die Entfernung zwischen jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes und dem notwendigen Treppenraum darf maximal betragen:
O 40 Meter
O 35 Meter
O 20 Meter
(b) 35 Meter
Bei der Planung eines Wohngebäudes der Gebäudeklasse 4 mit 8 Wohneinheiten sind im Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich nachzuweisen:
O Spielplatz für Kleinkinder
O Wickelräume für Säuglinge
O Fitnessräume
O Abstellflächen
(a) Spielplatz für Kleinkinder – (bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, §8 Abs. 4 BauO NRW)
(d) - Abstellflächen (in GK 3 bis 5 mit Wohnungen, §47 Abs. 4 BauO NRW)
Es soll ein Achtfamilienwohnhaus errichtet werden. Wie müssen die Wohnungen beschaffen sein?
O barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar
O zwei Wohnungen müssen barrierefrei sein
O barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar
(c) barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar – (vmtl. eingeordnet zwischen GK 3 – 5, nach §49 BauO NRW müssen Wohnungen in GK 3 -5 im erforderlichen Umfang barrierefrei sein, „eingeschränkt/uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ wird in DIN 18040-2 geregelt)
Ein bestehendes fünfgeschossiges Bürogebäude soll auf 8 Geschosse aufgestockt werden. Sind notwendige Stellplätze nachzuweisen?
O die notwendigen Stellplätze für das gesamte Gebäude sind nachzuweisen, da es sich um eine wesentliche Änderung handelt
O nur der durch die Aufstockung ausgelöste Stellplatzbedarf ist nachzuweisen
(a) - erscheint logisch???
Für die Errichtung eines Gebäudes sind 8 notwendige Stellplätze nachzuweisen. Auf dem Baugrundstück können lediglich 4 Stellplätze nachgewiesen werden. Können die fehlenden Stellplätze nachgewiesen werden durch:
O langfristigen (mindestens 7 Jahre) Mietvertrag
O Baulast auf Nachbargrundstücken
O Zahlung einer Ablösesumme
(b) Baulast auf Nachbargrundstücken – (nach §48 BauO „auf geeignetem Grundstück in zumutbarer Entfernung“ möglich)
(c) Zahlung einer Ablösesumme – (bei der Gemeinde)
Wie lauten die Schutzziele des baulichen Brandschutzes?
O Verhinderung eines Brandes, Vorbeugung eines Brandes und Lebensrettung
O Verhinderung Entstehung eines Brandes, Vorbeugung Ausbreitung von Feuer und Rauch, Rettung von Menschen, Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten
O Vorbeugung Entstehung eines Brandes, Verhinderung Ausbreitung von Feuer und Rauch, Rettung von Menschen und Tieren, Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten
(c) Vorbeugung Entstehung eines Brandes, Verhinderung Ausbreitung von Feuer und Rauch, Rettung von Menschen und Tieren, Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten - (merken: entgegen ENTSTEHUNG, entgegen AUSBREITUNG, für RETTUNG, für LÖSCHEN)
(BauO §14)
Ein zehn Jahre altes dreigeschossiges Wohngebäude soll in diesem Jahr aufgestockt werden und bedarf dabei der Planung eines neuen Aufzugs.
O richtig
O falsch
(b) falsch! - (Es gilt zwar, Gebäude „mit mehr als drei oberirdischen Geschossen müssen Aufzüge in ausreichender Zahl haben“, aber es gilt ein Bestandschutz in Bezug auf Aufzüge für Gebäude, die vor dem 1. Jan. 2019 errichtet wurden (s. §39 Abs.4 BauO))
Die Baulast eines Gehrechts wird …
O … im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde eingetragen.
O … als öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückeigentümers als Baulasterklärung bei der Bauaufsichtsbehörde, bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder bei einem Notar abgegeben.
O … im Grundbuch der Bauaufsichtsbehörde als öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückeigentümers eingetragen.
O … im Baulastenkataster als Verpflichtung des Grundstückeigentümers gegenüber der Behörde eingetragen.
(a) - richtig (Baulastenverzeichnis wird geführt durch Bauaufsichtsbehörde, §85 BauO NRW)
(b) – richtig (Baulasteintragung ist öffentlich-rechtliche Verpflichtung, abgeben möglich bei diesen drei)
(d) – richtig (Baulastenkataster = Baulastenverzeichnis, ist Verpflichtung einer Privatperson gegenüber der Behörde)
(c) ist falsch – (Baulasten werden im Baulastenverzeichnis, nicht im Grundbuch eingetragen, Unterschiede Baulastenverzeichnis und Grundbuch!!!)
Wann ist die Baunutzungsverordnung Bestandteil eines qualifizierten Bebauungsplans?
a. Immer
b. Je nach Festsetzung im Bebauungsplans
c. Je nach Vereinbarung zwischen Planungsamt und Vorhabenträger
a (?)
(BauNVO Grundlage für B’Plan. Z.B. B’Plan sieht „Allgemeines Wohngebiet vor -> dann Bezug auf Katalog der Nutzungsarten nach BauNVO)
Der Geltungsbereich eines Bebauungsplans umfasst in der Regel
a. Das gesamte Gemeindegebiet
b. Einzelne Orts- oder Stadtteile
c. Einen bestimmten abgegrenzten Bereich des Gemeindegebiets
c.
FNP für ganze Gemeinde, B’Plan für bestimmten Teil in der Gemeinde Gültigkeit
Ein Bebauungsplan wurde 1975 ausgelegt und 1976 rechtskräftig. Welche BauNVO gilt für Auslegung der getroffenen Festsetzungen?
a. BauNVO 62
b. BauNVO 68
c. BauNVO 77
d. BauNVO 90
e. BauNVO 17
b.
Maßgebend ist die Fassug die zum Zeitpunkt der Auslegung des B‘Plans galt V02, Folie 21
Hat der FNP Einfluss auf die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens nach §34 BauGB?
a. Ja
b. Nein
b.
„Der § 34 ist vollkommen losgelöst vom FNP“ V03, Folie 41