Öffentliches Recht Flashcards

1
Q

Welcher Faktor ist für die Berechnung der Abstandsfläche nach der BauO 2018 zugrunde zu legen, wenn das Gebäude in einer gewerblich geprägten Gemengelage nach §34(1) BauGB errichtet werden soll?

a) 0,2
b) 0,4
c) 0,8

A

b) 0,4
Grundsätzlich 0,4 H, in Gewerbe-und Industriegebiet 0,2H, allerdings muss es ausgewiesenes Gebiet sein (denke ich) BauO NRW §6 Abs. 5

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2
Q

Es ist geplant einen Balkon mit einer Tiefe von 1,59 m zu errichten. Löst dieser Balkon eine Abstandsfläche aus?

a) Ja
b) Nein

A

b) Nein
Vorbauten dürfen bis 1,6 m hervortreten (der Balkon darf jedoch nicht mehr als ein Drittel der Breite der Außenwand sein und min. 2m von Nachbargrundstück) BauO NRW §6 Abs. 6

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3
Q

Die Berechnung der Abstandsfläche einer Wand mit Öffnungen ergibt 2,30 m. Welcher Abstand ist einzuhalten?

a) 2,3 m
b) 2,5 m
c) 3,0 m

A

c) 3,0 m

immer mindestens 3 m Abstandsfläche BauO NRW §6 Abs. 5 (Öffnungen spielen für Abstandsflächen keine Rolle)

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4
Q

Die Wandhöhe eines dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshauses der Gebäudeklasse 2 beträgt 9 Meter. Wie groß ist die erforderliche Abstandsfläche?

a) 3,0 m
b) 3,6 m

A

b) 3,6 m
3,6 m (9x0,4=3,6) BauO NRW §6 Abs. 5 die Pauschalbemessungsregel mit 3m erforderlicher Abstandsfläche gilt nur für Wohngebäude

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5
Q

Wo dürfen Abstandsflächen liegen? (3)

A

• Auf dem Grundstück selbst
• Bis zur Mitte von öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen
• Auf andere Grundstücke als Baulast (es muss gesichert sein, dass da nicht auf Abstandsfläche gebaut wird)
BauO NRW §6 Abs. 2

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6
Q

In welchen Fällen dürfen sich Abstandsflächen überdecken? (3)

A

• Bei Außenwänden, die mit einem Winkel von mehr als 75° zueinanderstehen
• In von fremder Sicht entzogenen Gartenhöfen von Wohngebäuden der GK 1 und 2
BauO NRW §6 Abs. 3
• Bei Gebäuden auf einem Grundstück (Belichtung und Brandschutz muss gesichert sein)
BauO NRW §6 Abs. 10

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7
Q

Nenne die Formel für die Berechnung der Abstandsfläche H der 3 Beispiele:

a) Wand + Dach kleiner gleich 45°
b) Wand + Dach größer 45°, kleiner 70°
c) Wand + Dach größer gleich 70°

A

a) H=W
b) H=W+1/3D
c) H=W+D

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8
Q

Nenne die Formel für die Berechnung Abstandsfläche H der Giebelwand, wenn min. eine der beiden Dachflächen kleiner gleich 70°

A

H=W+1/3G

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9
Q

Nenne Kriterien für eine privilegierte Dachgaube (3) und die Konsequenz.

A

• Dachgaube im Verhältnis zur Dachfläche untergeordnet
• Dachgaube steht nicht, auch nur teilweise auf der Außenwand
• Es gibt keinen Dachaustritt oder Terrasse an Dachgaube
–> Hält die Dachgaube die Kriterien nicht ein löst sie vordere und seitliche Abstandsflächen aus

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10
Q

Wenn ein Balkon eine Abstandsfläche auslöst: welcher Bezugspunkt wird für die Höhe verwendet?

a) Die Oberkante Boden
b) Die Oberkante Umwehrung
c) Bei offener Umwehrung Oberkante Boden, bei geschlossener Umwehrung Oberkante Umwehrung

A

b) Die Oberkante Umwehrung (Balkonbrüstung)

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11
Q

Was hat bei Abstandsflächen Vorrang?

a) Das Bauplanungsrecht gegenüber den Bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenregelungen
b) Die Bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenregelungen über dem Bauplanungsrecht

A

a) Das Bauplanungsrecht gegenüber den Bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenregelungen
Rücksichtsnahmegebot (§15 BauNVO) bezogen auf (§34 BauGB) ist durch Einhalten der Abstandsflächen nach §6 (BauO) nicht ohne weiteres gegeben

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12
Q

Was ist der Ursprung des Baurechts?

A
  • Wurde zur Zeit von Holzbauten entwickelt > ganze Städte abgebrannt
  • Ursprung des Baurechts: Gefahrenabwehr
  • Problem: Brände
  • Ziel: Brandschutz, Leib und Leben schützen
  • Maßnahmen: Prävention durch baupolizeiliche Regelungen (Bauordnungsrecht – Ländersache – LBO)
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13
Q

Was ist die Entwicklung des Baurechts nach der Prävention durch polizeiliche Regelungen?

A
  • Entwicklung: städtebauliche Ordnung
  • Problem: soziale und hygienische Probleme wegen Bevölkerungswachstum und Industrialisierung
  • Ziel: gesunde Wohn-, Arbeitsverhältnisse
  • Maßnahme: einheitliche Regelungen für Stadtentwicklung (Bauplanungsrecht – Bundesrecht – BauGB)
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14
Q

Wer muss sich mit Baurecht auskennen?

A
  • Öffentlich: Gemeinde (Ausübung der Planungshoheit)
  • Ö.-rechtlich: Architekt verantwortet Vollständigkeit und Brauchbarkeit des Entwurfs > §54 BauO
  • Privat: Eigentümer (Ausübung der Baufreiheit)
  • P.-rechtlich: Architekt schuldet Vollständigkeit und Genehmigungsfähigkeit der Planung (mangelfrei) > BGB + HOAI
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15
Q

Beschreibe die Eigenheiten des Privaten Baurechts:

A
  • Regelung über Planung & Durchführung
  • Rechtsbeziehung gleichrangiger Partner
  • BGB, HOAI, VOB, ZPO
  • Zweck: Verwirklichung privater Interessen
  • Durchsetzungsmittel: Ziviler Rechtsstreit, Schiedsgerichtsverfahren, Zivilprozess
  • Gerichte: Amtsgericht (AG), Landesgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG), Bundesgerichtshof (BGH)
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16
Q

Beschreibe die Eigenheiten des Öffentlichen Baurechts:

A
  • Eingrenzung der Handlungs- und Baufreiheit
  • Rechtsbeziehung zws. öffentlicher Gewalt und Einzelnen
  • BauGB, BauNVO, BauO + SonderBauO, VWGo
  • Zweck: Umsetzung öffentlicher Interessen
  • Durchsetzungsmittel: Verwaltungsakte, Zwang, Verwaltungsprozess
  • Gerichte: Verwaltungsgericht (VG), Oberverwaltungsgericht (OVG), Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
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17
Q

Der Architekt schuldet nur den Erfolg bei der Erstellung eines Bauwerks
□ ja
□ nein

A

• nein

Er schuldet dem Auftraggeber die Baugenehmigung §631 BGB (§15 HOAI)

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18
Q

Wann ist eine Planung mangelhaft? (5)

A
  • Planung ist nicht genehmigungsfähig
  • Planung entspricht nicht den a.a.R.d.T.
  • Planung entspricht in techn. Hinsicht nicht dem Vertrag
  • Planung entspricht in wirtschaftl. Hinsicht nicht dem Vertrag
  • Bauüberwachung ist lückenhaft
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19
Q

Was regelt, definiert und bestimmt das Bauplanungsrecht?

A
  • Regelt: was nach Art und Maß der baulichen Nutzung gebaut werden darf
  • Definiert: den Begriff des Vorhabens
  • Bestimmt: wann & wo ein Vorhaben zulässig ist
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20
Q

Was regelt, definiert und bestimmt das Bauordnungsrecht?

A

• Regelt: was ich bauen muss, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit & Ordnung abzuwenden
• Definiert: bauliche Anlagen und Gebäude
• Bestimmt: Errichtung, Nutzungs-, Änderung, Abbruch
> Baugenehmigung

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21
Q

Wie ist die Hierarchie der baurechtlichen Vorschriften?

A
  1. Ebene:
    - Bundesgesetze (ROG, BauGB) -Bundesrechtsverordnungen (BauNVO, PlanZVO)
  2. Ebene:
    - Landesgesetze (LPIG, BauO)
    - Landesrechtliche Verordnungen (SBauVO, BauPrüfVO)
  3. Ebene:
    - Örtliche Gesetze (Bebauungsplan, Innen- & Außenbereichsatzung, Stellplatzsatzung, Ablösesatzung)
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22
Q

Was sind die Ziele des Wohnbauimmobiliengesetzes (in Kraft seit 22.06.2021)? (4)

A
  • mehr/schnelleres Aktivieren von Bauland
  • bezahlbaren Wohnraum sichern
  • Verwaltungsverfahren beschleunigen
  • Nachverdichtung erleichtern
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23
Q

Umwehrungen sowie Treppengeländer müssen folgende Mindesthöhen haben:

bis 12 Meter Absturzhöhe:

O 0,80m
O 0,90m

über 12 Meter Absturzhöhe

O 1,10m
O 1,20m

A

(b) 0,90m

(a) 1,10m

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24
Q

Im einfachen Baugenehmigungsverfahren wird die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit folgenden Vorschriften geprüft:

O nur Vorschriften des Planungsrechts
O nur Vorschriften des Bauordnungsrechts
O sowohl planungsrechtlichen als auch einigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften

A

(c) sowohl planungsrechtlichen als auch einigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften
(BauO §64)

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25
Q

Bei der Baugenehmigung obliegt dem beauftragten und bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser die Verantwortung der Beachtung und Einhaltung folgender Vorschriften:

O ausschließlich der bauordnungsrechtlichen Vorschriften
O der planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften
O ausschließlich der bauplanungsrechtlichen Vorschriften

A

(b) der planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften

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26
Q

Mit B 1 wird ein Baustoff bezeichnet, der

O leicht brennbar ist
O schwer entflammbar ist
O nicht brennbar ist

A

(b) schwer entflammbar ist

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27
Q

Welche Anforderung wird an hochfeuerhemmende Bauteile gestellt?

O F90
O F60
O F30

A

(b) F60

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28
Q

Eine F 60-Verglasung verhindert auch eine Weiterleitung des Feuers durch Hitzestrahlung.

O richtig
O falsch

A

(a) - richtig (G-Verglasung hält nur Flammen und Rauch, nicht Hitzestrahlung ab; F-Verglasung hält Flammen, Rauch und Hitzestrahlung ab!)

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29
Q

Die Entfernung zwischen jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes und dem notwendigen Treppenraum darf maximal betragen:

O 40 Meter
O 35 Meter
O 20 Meter

A

(b) 35 Meter

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30
Q

Bei der Planung eines Wohngebäudes der Gebäudeklasse 4 mit 8 Wohneinheiten sind im Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich nachzuweisen:

O Spielplatz für Kleinkinder
O Wickelräume für Säuglinge
O Fitnessräume
O Abstellflächen

A

(a) Spielplatz für Kleinkinder – (bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, §8 Abs. 4 BauO NRW)
(d) - Abstellflächen (in GK 3 bis 5 mit Wohnungen, §47 Abs. 4 BauO NRW)

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31
Q

Es soll ein Achtfamilienwohnhaus errichtet werden. Wie müssen die Wohnungen beschaffen sein?

O barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar
O zwei Wohnungen müssen barrierefrei sein
O barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar

A

(c) barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar – (vmtl. eingeordnet zwischen GK 3 – 5, nach §49 BauO NRW müssen Wohnungen in GK 3 -5 im erforderlichen Umfang barrierefrei sein, „eingeschränkt/uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ wird in DIN 18040-2 geregelt)

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32
Q

Ein bestehendes fünfgeschossiges Bürogebäude soll auf 8 Geschosse aufgestockt werden. Sind notwendige Stellplätze nachzuweisen?

O die notwendigen Stellplätze für das gesamte Gebäude sind nachzuweisen, da es sich um eine wesentliche Änderung handelt

O nur der durch die Aufstockung ausgelöste Stellplatzbedarf ist nachzuweisen

A

(a) - erscheint logisch???

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33
Q

Für die Errichtung eines Gebäudes sind 8 notwendige Stellplätze nachzuweisen. Auf dem Baugrundstück können lediglich 4 Stellplätze nachgewiesen werden. Können die fehlenden Stellplätze nachgewiesen werden durch:

O langfristigen (mindestens 7 Jahre) Mietvertrag
O Baulast auf Nachbargrundstücken
O Zahlung einer Ablösesumme

A

(b) Baulast auf Nachbargrundstücken – (nach §48 BauO „auf geeignetem Grundstück in zumutbarer Entfernung“ möglich)
(c) Zahlung einer Ablösesumme – (bei der Gemeinde)

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34
Q

Wie lauten die Schutzziele des baulichen Brandschutzes?

O Verhinderung eines Brandes, Vorbeugung eines Brandes und Lebensrettung

O Verhinderung Entstehung eines Brandes, Vorbeugung Ausbreitung von Feuer und Rauch, Rettung von Menschen, Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten

O Vorbeugung Entstehung eines Brandes, Verhinderung Ausbreitung von Feuer und Rauch, Rettung von Menschen und Tieren, Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten

A

(c) Vorbeugung Entstehung eines Brandes, Verhinderung Ausbreitung von Feuer und Rauch, Rettung von Menschen und Tieren, Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten - (merken: entgegen ENTSTEHUNG, entgegen AUSBREITUNG, für RETTUNG, für LÖSCHEN)
(BauO §14)

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35
Q

Ein zehn Jahre altes dreigeschossiges Wohngebäude soll in diesem Jahr aufgestockt werden und bedarf dabei der Planung eines neuen Aufzugs.

O richtig
O falsch

A

(b) falsch! - (Es gilt zwar, Gebäude „mit mehr als drei oberirdischen Geschossen müssen Aufzüge in ausreichender Zahl haben“, aber es gilt ein Bestandschutz in Bezug auf Aufzüge für Gebäude, die vor dem 1. Jan. 2019 errichtet wurden (s. §39 Abs.4 BauO))

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36
Q

Die Baulast eines Gehrechts wird …

O … im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde eingetragen.

O … als öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückeigentümers als Baulasterklärung bei der Bauaufsichtsbehörde, bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder bei einem Notar abgegeben.

O … im Grundbuch der Bauaufsichtsbehörde als öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückeigentümers eingetragen.

O … im Baulastenkataster als Verpflichtung des Grundstückeigentümers gegenüber der Behörde eingetragen.

A

(a) - richtig (Baulastenverzeichnis wird geführt durch Bauaufsichtsbehörde, §85 BauO NRW)
(b) – richtig (Baulasteintragung ist öffentlich-rechtliche Verpflichtung, abgeben möglich bei diesen drei)
(d) – richtig (Baulastenkataster = Baulastenverzeichnis, ist Verpflichtung einer Privatperson gegenüber der Behörde)

(c) ist falsch – (Baulasten werden im Baulastenverzeichnis, nicht im Grundbuch eingetragen, Unterschiede Baulastenverzeichnis und Grundbuch!!!)

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37
Q

Wann ist die Baunutzungsverordnung Bestandteil eines qualifizierten Bebauungsplans?

a. Immer
b. Je nach Festsetzung im Bebauungsplans
c. Je nach Vereinbarung zwischen Planungsamt und Vorhabenträger

A

a (?)
(BauNVO Grundlage für B’Plan. Z.B. B’Plan sieht „Allgemeines Wohngebiet vor -> dann Bezug auf Katalog der Nutzungsarten nach BauNVO)

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38
Q

Der Geltungsbereich eines Bebauungsplans umfasst in der Regel

a. Das gesamte Gemeindegebiet
b. Einzelne Orts- oder Stadtteile
c. Einen bestimmten abgegrenzten Bereich des Gemeindegebiets

A

c.

FNP für ganze Gemeinde, B’Plan für bestimmten Teil in der Gemeinde Gültigkeit

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39
Q

Ein Bebauungsplan wurde 1975 ausgelegt und 1976 rechtskräftig. Welche BauNVO gilt für Auslegung der getroffenen Festsetzungen?

a. BauNVO 62
b. BauNVO 68
c. BauNVO 77
d. BauNVO 90
e. BauNVO 17

A

b.

Maßgebend ist die Fassug die zum Zeitpunkt der Auslegung des B‘Plans galt V02, Folie 21

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40
Q

Hat der FNP Einfluss auf die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens nach §34 BauGB?

a. Ja
b. Nein

A

b.

„Der § 34 ist vollkommen losgelöst vom FNP“ V03, Folie 41

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41
Q

In §17 BauNVO sind Obergrenzen für die GRZ und GFZ aufgeführt. Sind diese bei der Beurteilung des Maßes der baulichen Nutzung nach §34 BauGB relevant?

a. Ja
b. Nein
c. Nur bei einer Beurteilung nach §34 (2) BauGB

A

b.

Der §34 ist an die Obergrenze von §17 BauNVO nicht gebunden V03, Folie 41

42
Q

Ein Grundstück dessen Gesamtfläche 750m² beträgt, liegt mit 150 m² im zukünftigen Straßenland. Die festgesetzte GFZ beträgt 0,7. Der Architekt plant ein Gebäude mit einer Geschossfläche von 370m².

a. Zulässig
b. Unzulässig

A

a.

(750m² - 150m² =600m² -> x0,7 = 420m² > 370m²) § 19 (3) BauNVO

43
Q

Ein Bauherr beantragt mehrere Wohngebäude mit einer gemeinsamen Tiefgarage in einem Bebauungsplangebiet mit festgesetzter GFZ. Ist auf Grund der Tiefgarage ein höheres Maß der baulichen Nutzung (GFZ) möglich?

a. Nie
b. Nur, wenn der Bebauungsplan dies ausdrücklich vorsieht
c. Immer

A

b. (?)

§19 (4) BauNVO

44
Q

Ein Architekt plant im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ein Gebäude mit 4 Geschossen, das oberste Geschoss ist kein Vollgeschoss. Der Bebauungsplan hat die Festsetzung z= III. Ist für das geplante Gebäude eine Befreiung erforderlich?

a. Ja
b. Nein

A

b.

§16 BauNVO beschreibt Anzahl der Vollgeschosse

45
Q

Wonach richtet sich die Zulässigkeit eines Vorhabens bezüglich der Art der Nutzung im unbeplanten Innenbereich, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem Baugebiet der Baunutzungsverordnung entspricht?

a. Nur nach den vorhandenen Nutzungen im Einfügungsbereich
b. Nur nach der Baunutzungsverordnung

A

b.

V03, Folie 74

46
Q

Bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich ist

a. auf den Rahmen der maßgebenden Umgebungsbebauung abzustellen
b. auf das städtebauliche Entwicklungskonzept abzustellen
c. die Zustimmung der Bezirksregierung einzuholen
d. ein einzelnes, aus dem Rahmen fallendes, Vorhaben (Ausreißer) in der Regel nicht zu berücksichtige

A

a. und b.
(?)

a. und d. (b nicht, weil FNP bei §34 außer Acht gelassen wird)

47
Q

Nenne 4 Kriterien zur Zulässigkeit eines Vorhabens im Innenbereich nach §34 BauGB

A

a. Art
b. Maß
c. Bauweise
d. Grundstücksfläche, die überbaut werden soll

48
Q

Was fällt unter die vorbereitende Bauleitplanung?

A

FNP

49
Q

Wann ist ein Bebauungsplan ein Qualifizierter Bebauungsplan?

A

Wenn er Festsetzungen über
Art,
Maß der baulichen Nutzung,
die überbaubaren Grundstücksflächen und die
örtlichen Verkehrsflächen enthält (§30 BauGB)

50
Q

Wo findet man „Aufgabe, Begriff und Grundätze der Bauleitplanung“?

A

a. §1 BauGB

51
Q

Was besagt das Abwägungsgebot?

A

a. bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange aller gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

52
Q

Was sind die Verletzungen gegen das Abwägungsgebot bei der Aufstellung von Bauleitplänen?

A

a. Abwägungsausfall (sachgerechte Abwägung)
b. Abwägungsdefizit (in Betracht kommenden Belange)
c. Abwägungsfehleinschätzung (Bedeutung und Gewichtung)

53
Q

Was besagt der Gebietserhaltungsanspruch?

A

Bestimmte Arten der Nutzung können zugelassen werden, wenn die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets gewahrt bleibt (§1 (5) BauNVO)

54
Q

Wo steht das Rücksichtnahme Gebot?

A

a. §15 BauNVO

55
Q

Welche Maße der baulichen Nutzung können im Bebauungsplan festgesetzt werden?

A

a. GRZ
b. GFZ
c. Zahl der Vollgeschosse
d. Höhe der baulichen Anlage
e. BMZ
(§16 BauNVO)

56
Q

Wo stehen die Inhalte des Bebauungsplans

A

§9 BauGB

57
Q

Die Gemeide beschließt den Bebauungsplan als…

a. Festsetzung
b. Satzung
c. Richtlinie

A

b.

§10 BauGB

58
Q

Wann tritt der Bebauungsplan in Kraft?

a. Mit Bekanntmachung
b. Mit Erstellung
c. Mit Veröffentlichung

A

a.

§10 (3) BauGB

59
Q

Wonach beurteilt sich die Zulässigkeit von Vorhaben?

a. Festsetzungen im B’Plans
b. Wenn kein B’Plan vorhanden, nach §15 BauNVO
c. Wenn kein B’Plan vorhanden, nach § 34, 35 BauGB

A

a. und c.

60
Q

Wie wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach §34 BauGB bestimmt?

A

Eigenarten der näheren Umgebung
Vergleichbarkeit mit nahen Referenzen
Außnahme: Umnutzung Wohnzwecke, Handwerks- und Gewerbebetriebe

61
Q

Was sind privilegierte Vorhaben nach §35 BauGB?

A

landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Versorgung

62
Q

Was ist eine bauliche Anlage?

A

aus Bauprodukten hergestellt und mit dem Erdboden verbunden; auch beweglich

63
Q

Nennen Sie die drei Gebäudetypen

A

Gebäudetypen I: Gebäude geringer Höhe (<=7m)
Gebäudetypen II: Gebäude mittlerer Höhe (>7m <22m)
Gebäudetypen III: Hochhaus (>22m)

64
Q

Welche Lichtehöhe gilt für Aufenthaltsräume?

A

2,4m

2,3m bei Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2
2,2m für Aufenthaltsräume im Dachraum und im Kellergeschoss §36 BauO

65
Q

Wie wird die Geländeoberfläche bestimmt?

A

Baugenehmigung, Bebauungsplan und natürlicher Geländeoberfläche

66
Q

Ab wann ist ein Geschoss oberirdisch?

A

wenn die deckenoberkante im Mittel mehr als 1,6m ist

67
Q

Was ist bei der Gestaltung von Vorgärten zu beachten?

A

wasseraufnahmefähig zu gestalten, zu begrünen und bepflanzen

68
Q

Wann ist eine bauliche Anlage barrierefrei?

A

-bauliche Anlagen sind barrierefrei wenn sie von allen Menschen in allgemein üblicher Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind

69
Q

Wann spricht man von einem Doppelhaus?

A

zwei Gebäude zusammengebaut sodass sie einen Gesamtbaukörper ergeben
Zueinander versetzt/gestaffelt ist auch zulässig, solang der wesentliche Teil aneinander gebaut ist

70
Q

Ab welcher Länge sind Gebäude der Gebäudeklasse 1-3 an Wohnwegen zulässig, damit sie befahrbar sind ?

A

50m

71
Q

Was müssen Zu- oder Durchgängen aufweisen

A

Geradlinig
Mindestens 1,25m breit, 2,20m hoch
Bei Öffnungen in diesen Zu- oder Durchgängen genügt eine lichte Breite von 1m.

72
Q

Wann sind Zu- oder Durchfahrten anstelle eines Zu- oder Durchgangs zu schaffen?

A

Wenn die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder stellen mehr als 8m über Gelände liegt
§ 5 Abs. 1
BauO NRW

+ Bei Gebäuden, die ganz oder in Teilen mehr als 50m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind

73
Q

Wie viele Rettungswege muss eine 2-geschossige Wohnung oder Praxis haben?

A

Mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege pro Geschoss

74
Q

Jedes Geschoss muss 2 Rettungswege ins Freie aufweisen. Wann ist der 2. Rettungsweg nicht erforderlich?

A

wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist
- für zu ebener Erde liegende Räume mit 15m Entfernung von jeder Stelle ins Freie

75
Q

Was ist eine notwendige Treppe

A

Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zugänglich sein

76
Q

Welche Brandschutzanforderungen haben notwendige Treppen der Gebäudeklasse 5?

A

Tragende Teile aus feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen

77
Q

Wann sind notwendige Treppen ohne eigenen Treppenraum zulässig?

A

§ 35 BauO NRW 2018

  • Gebäudeklassen 1 und 2
  • für die Verbdingung von max. zwei Geschossen innerhalb derselben Nutzungseinheit von insgesamt < 200 m²
  • Außentreppe
78
Q

Wo sind notwendige Flure nicht erforderlich

a. Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2
b. Nutzungseinheiten mit <200 m²
c. Büro- oder Verwaltungsnutzung <400 m²
d. Sonstige Gebäude der GK 1und 2 ausgenommen Kellergeschoss

A

alle

79
Q

Ab welcher Länge ist ein notwendiger Flur in Rauchabschnitte zu unterteilen?

A

> 30m

§ 36 Abs. 3

80
Q

Welche Stellen gelten als 2. Rettungsweg?

a. Fenster mit mindestens 0,90mx1,20m und BRH<1,20m
b. Notwenige Treppe
c. Notwendiger Flur
d. Terrasse

A

a, b und c

81
Q

Die Sicherstellung der Grundlöschwasserversorgung ist Aufgabe

a. Des Architekten
b. Des Bauherrn
c. Der Gemeinde
d. Der Bauaufsichtsbehörde

A

c

82
Q

Was sind Sonderbauten

A

Bauten, die nicht Wohnzwecken* oder vom Gefahrenpotential vergleichbaren Nutzungen dienen

83
Q

Welche der folgenden Bebauungen ist kein großer Sonderbau

a. Hochhäuser(H>22m)
b. Gebäude mit Grundfläche > 1.600 m²
c. Verkaufsstätten mit Grundfläche > 2000m²
d. Bauliche Anlage (H>25m)
e. Krankenhäuser

A

§50 Abs. 2

d Bauliche Anlage (H>30m ) waere richtig

84
Q

Was muss neben der Bauvorlagen beim Bauantrag für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Bauvorhaben mit eingereicht werden?

a. Brandschutzkonzept
b. Abbruchplan
c. Barrierefrei-Konzept
d. Detailplanung

A

a und c

85
Q

Was muss neben der Bauvorlagen beim Bauantrag für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Bauvorhaben mit eingereicht werden?

a. Brandschutzkonzept
b. Abbruchplan
c. Barrierefrei-Konzept
d. Detailplanung

A

a und c

86
Q

Wer erstellt das Brandschutzkonzept

a. Der Architekt
b. Bauherr
c. Ausführungs- und Planungsbüro
d. staatlich anerkannten Sachverständigen

A

d

87
Q

Wähle die richtige Anwendungsbereiche Sonderbauverordnung

a. Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Gastbetten.
b. Verkaufsstätten mit Grundfläche > 2000qm
c. Hochhäuser mit H> 22m
d. Garagen
e. Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besucherplätzen

A

Alle

88
Q

Im einfachen Baugenehmigungsverfahren wird die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit folgenden Vorschriften geprüft:

O nur Vorschriften des Planungsrechts
O nur Vorschriften des Bauordnungsrechts
O sowohl planungsrechtlichen als auch einigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften

A

(c) - sowohl planungsrechtlichen als auch einigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften

89
Q

Ein Vorhaben überschreitet durch einen Balkon in geringfügigem Ausmaß im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze. Kann ein solches Vorhaben an der Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW 2018 teilnehmen?

O nie
O es kommt auf die Entscheidung der Gemeinde nach § 63 Absatz 2 Nr.5 BauO 2018 NRW an
O immer

A

(a) – nie (geringe Abweichung durch Befreiung §31 BauGB und nicht durch Genehmigungsfreistellung §63 BauO NRW)

90
Q

Zu den Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung gehören:

O Bußgeld
O Zwangsgeld
O unmittelbarer Zwang

A

(b) + (c) – Zwangsgeld + Unmittelbarer Zwang (Bußgeld wäre bei Ordnungswidrigkeiten)

91
Q

Unter „Sofortiger Vollziehung“ versteht man:

O den Wegfall der aufschiebenden Wirkung einer Klage
O die Möglichkeit, ohne vorausgehenden Verwaltungsakt einzuschreiten

A

(b) – (Sofortvollzug nach §55 Abs. 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz ist die Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr: Zwangsmittel ohne vorausgegangenen Verwaltungsakt)

92
Q

Die Architektin zeigt der Bauaufsichtsbehörde 14 Tage vorher die Fertigstellung eines Rohbaus zum 01.08.2021 an. Das Bauaufsichtsamt reagiert nicht. Welche Aussage ist richtig?

O Das Arbeiten dürfen erst nach Bauzustandsbesichtigung durch das Bauaufsichtsamt fortgeführt werden.

O Es muss eine erneute Anzeige erfolgen, da die erste auf dem Postweg verloren gegangen zu sein scheint.

O Die Arbeiten dürfen am 02.08.2021 fortgeführt werden.

A

(c) – Die Arbeiten dürfen am 02.08.2021 fortgeführt werden. (§84 BauO NRW, hier Abs. 6: „Mit der Fortsetzung der Bauarbeiten darf erst einen Tag nach dem in der Anzeige nach Absatz 2 genannten Zeitpunkt der Fertigstellung des Rohbaus begonnen werden, soweit die Bauaufsichtsbehörde nicht einem früheren Beginn zugestimmt hat.“)

93
Q

Ein Nachbar beabsichtigt gegen eine erteilte Baugenehmigung gerichtlich vorzugehen. Mit Erfolg ist dies vom Grundsatz nur möglich, wenn

O die Baugenehmigung gegen formelles Recht verstößt
O die Baugenehmigung gegen materielles Recht verstößt
O die Baugenehmigung den Nachbar in seinen Rechten verletzt

A

(c) – die Baugenehmigung den Nachbar in seinen Rechten verletzt (Nachbar kann sich mit Erfolg nur gegen die Verletzung von nachbarschützenden Normen wehren)

94
Q

Im Standardverfahren einer Baugenehmigung nach §64 der BauO NRW wird Folgendes geprüft:

O Abstandsflächen
O Barrierefreiheit
O Brandschutz

A

(a) + (b) – Abstandsflächen + Barrierefreiheit (Brandschutz wird im Umfassenden Baugenehmigungsverfahren geprüft)

95
Q

Die Beauftragung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ist … erforderlich.

O bei fehlenden Grenzangaben
O immer
O bei Grenzüberbauungen und Baulasten

A

(a) + (c) – bei fehlenden Grenzangaben + bei Grenzüberbauungen und Baulasten (aber immer empfehlenswert?)

96
Q

Die Bauzustandsbesichtigung ist …

O einer Bauabnahme gleichzusetzen.

O generell verzichtbar bei genehmigten Vorhaben im Standardverfahren.

O keine Bestätigung der Übereinstimmung der Ausführung mit der Baugenehmigung

A

(b) + (c) – generell verzichtbar bei genehmigten Vorhaben im Standardverfahren + keine Bestätigung der Übereinstimmung der Ausführung mit der Baugenehmigung
(zu (a): die BZB ist keine Bauabnahme)

97
Q

Der Bauherr*In…

O hat die Baugenehmigung und Bauvorlagen mitsamt bautechnischer Nachweise und Bescheinigungen von Sachverständigen aufzubewahren.

O hat die Baugenehmigung und Bauvorlagen aufzubewahren und die Bauaufsichtsbehörde muss die Bauvorlagen einer baulichen Anlage mindestens zehn Jahre lang aufbewahren.

O hat nach §74 BauO NRW die Baugenehmigung und Bauvorlagen an spätere Eigentümer weiterzugeben.

A

(a) + (c) – (s. §74 Abs. 5 BauO NRW; zu (b): erster Teil ist richtig, aber Bauaufsichtsbehörde hat die Bauvorlagen einer baulichen Anlage so lange aufzubewahren, wie diese besteht)

98
Q

Ein formell illegales Gebäude…

O entspricht den formellen und materiellen Bauvorschriften.
O wurde trotz Genehmigungspflicht ohne Genehmigung errichtet.
O entspricht nicht den materiellen Bauvorschriften.

A

(b) – wurde trotz Genehmigungspflicht ohne Genehmigung errichtet. (Legales Gebäude: Gebäude entspricht den formellen und materiellen Bauvorschriften; Formell illegales Gebäude: Gebäude wurde trotz Genehmigungspflicht ohne Genehmigung errichtet; Materiell illegales Gebäude: Gebäude entspricht nicht den materiellen Bauvorschriften)

99
Q

Vorrang vor der Genehmigungspflicht durch andere Gestattungsverfahren haben…

O zulassungsbedürftige Anlagen in, an, über oder unter oberirdischen Gewässern, ausgenommen Sonderbauten.

O Werbeanlagen bis zu einer Größe von 1,5m² im öffentlichen Straßenraum.

O nach anderen Rechtsvorschriften zulässige Anlagen für die öffentliche Versorgung und Verwertung, ausgenommen Sonderbauten.

O Anlagen, die einer Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen.

A

(a) + (c) + (d) – (§61 BauO NRW Vorrang anderer Gestattungsverfahren); (zu (b) (§62 Verfahrensfreie Bauvorhaben Abs. 12 Werbeanlagen, umfasst nicht Vorrang vor Genehmigungspflicht und (b) wäre außerdem genehmigungspflichtig))

100
Q

Welche Vorhaben sind verfahrensfrei?

O das Bauvorhaben einer Garage mit einer Grundfläche von 32m², sowie einer Höhe von 2,90m.

O eine 3m²-große Balkonverglasung.

O ein mobiler Hühnerstall für 700 Tiere.

O die Beseitigung eines nicht freistehenden Gebäudes

A

(b) + (c) – (§62 BauO NRW; zu (a) Garagen mit mittleren Wandhöhe bis 3m und einer Brutto-Grundfläche bis insgesamt 30m² sind verfahrensfrei; zu (b) Balkonverglasungen u. Balkonüberdachungen bis 30m² Grundfläche sind verfahrensfrei; zu (c) ortsveränderlich nutzbare und fahrbereit aufgestellte Geflügelställe zum Zweck der Freilandhaltung mit maximal 800 Tieren sind verfahrensfrei; zu (d) Bei nicht freistehenden Gebäuden: Bestätigung eines qualifizierten Tragwerkplaners über Standsicherheit anliegender Gebäude)