ÖR • Staatsorganisationsrecht Flashcards

1
Q

Erklären Sie:

Verhältnismäßigkeitsprinzip

A

Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist eine Rechtsnorm, die sich aus Art. 1 III GG (Grundrechtsbindung) in Verbindung mit Art. 20 III GG (Rechtsstaatsprinzip) ergibt.

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Q

Erklären Sie:

Praktische Konkordanz

A

Die Praktische Konkordanz ist keine Rechtsnorm, sondern eine Auslegungsprinzip und dogmatisches Handwerkszeug, laut dem bei Konflikten zwischen zwei Verfassungsgütern ein Ausgleich herzustellen ist und die Durchsetzung des einen Verfassungsguts die Wahrung das andere Verfassungsgut nicht vollständig aussetzt.

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