OR AT Flashcards
Voraussetzungen der c.i.c.
(6 Punkte)
- Vertragsverhandlungen
- Schützwürdiges Vertrauen beim Geschädigten
- Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht
- Schaden
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Verschulden (wird vermutet nach OR 97, Exkulpationsmöglichkeit; nicht nötig bei OR 39 I
Verschuldensabhängige Rechtsfolgen gem. OR 102
(2 Hauptpunkte)
- Haftung für Verspätungsschaden (OR 103 I, 106)
- Entgangener Gewinn / Nutzen?
- Wertverminderung der geschuldeten Leistung während Verzug
- Kosten & Auslagen wegen Verzug
- Haftung für Zufall (OR 103 I) ohne Verschulden am Untergang, am Verzug aber schon; Adäquanz nicht erforderlich
Voraussetzungen der Hilfspersonenhaftung
(7 Punkte)
- Hilfsperson
- Befugter Beizug (grds. erlaubt, OR 68)
- Funktioneller Zusammenhang / in Ausübung vertraglicher Pflicht
- Hypothetische Vorwerfbarkeit (anstelle Verschulden)
- Schaden
- Vertragsverletzung
- Kausalzusammenhang
Voraussetzungen für gültige cessio
(4 Punkte)
- Verfügungsmacht des Zedenten
- Abtretbarkeit der Forderung nicht eingeschränkt durch:
- Gesetz
- Pactum de non cedendo
- Natur des Rechtsverhältnisses
- Einfache Schriftlichkeit (Unterschrift des Zedenten reicht, da nur er sich verpflichtet)
- Bestimmbarkeit
- Schuldner
- Höhe
- Fälligkeit
Voraussetzungen der echten berechtigten GoA
(4 Punkte)
- Auftragslosigkeit / Eigenmacht
- Fremdes Geschäft (Eingriff in fremden Interessenkreis)
- Fremdgeschäftsführungswille (altruistisches Handeln im Interesse des Geschäftsherrn)
- Gebotenheit: Besondere Hilfsbedürftigkeit des Geschäftsherrn; wenn diese fehlt, ist die GoA unberechtigt
- Dringlichkeit
- Nicht unerlässlich, aber auch nicht bloss nützlich
Voraussetzungen der Willensmängel
(5 Punkte)
- Irrtum
- Wesentlichkeit des Irrtums (OR 23 f.)
- Ungültigerklärung durch den Irrenden (OR 31)
- Keine Verwirkung durch Genehmigung / Fristablauf (OR 31)
- Keine Geltendmachung gegen Treu und Glauben (OR 25)
Rechtsfolge der Willensmängel
Einseitige Unverbindlichkeit
(→ Ungültigkeits- oder Anfechtungstheorie)
Voraussetzungen der Vertretungswirkung
(4 Punkte)
- Vertretungsmacht
- Aus Gesetz
- Rechtsgeschäft (Vollmacht)
- Organstellung
- Handeln in fremdem Namen
- Urteilsfähigkeit des Vertreters
- Keine Vertretungsfeindlichkeit (z.B. bei absolut höchstpersönlichen Rechtsgeschäften)
Voraussetzungen der Verrechnung nach OR 120
(5 Punkte)
- Gegenseitigkeit der Forderungen
- Gleichartigkeit der Forderungen
- Fälligkeit und Klagbarkeit der Verrechnungsforderung, Erfüllbarkeit der Hauptforderung
- Kein Verrechnungsverbot
- Verrechnungserklärung
Zweistufentheorie
(2 Hauptpunkte)
- Zustandekommen des Vertrags
- Rechts- & Handlungsfähigkeit der Parteien
- Rechtsbindungswille
- Austausch der Willenserklärungen
- Übereinstimmung bzgl. essentialia negotii (tatsächlicher oder normativer Konsens)
- Gültigkeit
- Formgültigkeit (OR 11 ff.)
- Nichtigkeitsgürnde (OR 19 II, 20)
- Übervorteilung und Willensmängel (OR 21, 23 ff.)
Voraussetzungen der positiven Vertragsverletzung nach OR 97 I
(4 Punkte)
- Nichtgehörige Erfüllung (Schlechterfüllung, Verletzung vertraglicher Neben- oder Unterlassungspflicht)
- Schaden (nach Differenztheorie)
- Natürlicher & adäquater Kausalzusammenhang
- Verschulden (Urteilsfähigkeit & Vorsatz / Fahrlässigkeit), dieses wird vermutet; Exkulpationsmöglichkeit
Verhaltensstandards bei Vertragsverhandlungen
(3 Punkte)
- Pflicht zum ernsthaften Verhandeln
- Täuschungsverbot (ggf. beschränkte Aufklärungspflicht)
- Schutzpflichten (Rechtsgüter des Verhandlungspartners dürfen nicht beeinträchtigt werden)
Voraussetzungen der Einrede des nicht erfüllten Vertrags nach OR 82
(4 Punkte)
- Fälligkeit beider Leistungen
- Keine Vorleistungspflicht des Einredners
- Gläubiger hat seine Leistung weder erbracht noch angeboten; bei Holschulden genügt Verbaloblation
- Funktioneller Zusammenhang (nicht zwingend Synallagma)
Definition der Stellvertretung
Rechtserhebliches Handeln mit Wirkung für einen anderen
Voraussetzungen für Vertrauenshaftung
(7 Punkte)
- Rechtliche Sonderverbindung (erhöhtes Mass an Vertrauen, nicht durch Zufallskontakt begründet)
- Vertragsschluss war faktisch unmöglich & Verzicht auf Geschäft unzumutbar
- Verhalten des Schädigers begründete schutzwürdiges Vertrauen
- Treuwidrige Enttäuschung desselben
- Schaden
- Natürlicher & adäquater Kausalzusammenhang
- Verschulden (wird gem. OR 97 vermutet; Exkulpationsmöglichkeit)
Voraussetzungen des Schuldnerverzugs
(4 Punkte)
- Objektive Leistungsmöglichkeit
- Fälligkeit (i.d.R. OR 75)
- Verzug durch
- Mahnung
- Mahnäquivalent (Verfalltags-/Fixgeschäft, Kündigung, Leistungsverweigerung)
- Keine Rechtfertigung der Nichtleistung aus OR 82/83
Definition des offenbaren Missverhältnisses i.S.v. OR 21
Ein solches liegt vor, wenn die Ungleichwertigkeit dfer Leistungen jedermann in die Augen fällt.
Rechtsfolgen bei Inhaltsverstössen (2 Hauptpunkte: Grundsätzlich und moderne Sicht)
- Grundsatz der starren Nichtigkeit
- ex tunc, absolut, unheilbar
- ex officio zu beachten
- jedermann kann sich darauf berufen
- Moderne Sicht: flexible Ungültigkeit
- Beschränkung des Klägerkreises
- Variabler Eintrittszeitpunkt
- Heilung des Mangels möglich
Voraussetzungen der Novation
(3 Punkte)
- Zu novierende Forderung muss bestehen (sonst OR 20)
- Neue Leistungspflicht muss vereinbart werden
- Animus novandi: Parteien sind sich einig, dass anstelle der bestehenden Forderung eine neue begründet werden soll
Wirkungen der clausula rebus sic stantibus
(2 Punkte)
- Vertrag ist an die veränderten Verhältnisse anzupassen
- Gericht orientiert sich nach Treu & Glauben am hypothetischen Parteiwillen, also am Denken & Handeln vernünftiger & redlicher Vertragspartner sowie am Wesen & Zweck des Vertrags
Definition Motivirrtum
Irrtum in der Willensbildung, d.h. eine der Parteien bildet ihren Willen aufgrund einer falschen oder fehlenden Vorstellung über den Sachverhalt.
Rechtsfolgen von OR 97
(3 Punkte)
- Primäre Leistungspflicht wird durch sekundäre Leistungspflicht auf Schadenersatz in Höhe des positiven Vertragsinteresses ersetzt
- Gläubiger hat Wahl zwischen Austausch- & Differenztheorie
- Lehre befürwortet Rücktrittsrecht bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen analog OR 107 (ohne Verschulden)
Definition des guten Glaubens i.S.v. ZGB 3
Fehlendes Unrechtsbewusstsein trotz eines Rechtsmangels.
Definition des Rechtsbindungswillens i.S.v. OR 1
Wille der Parteien, ihrem Verhältnis rechtliche Relevanz beizumessen
Mindestinhalt und Form sowie Abgrenzung des Vorvertrags nach OR 22
(3 Punkte)
- Essentialia negotii des Hauptvertrags
- Grds. formlos, ausser wenn Form den Vertragsschliessenden schützen soll (OR 22 II)
- Abgrenzung zum letter of intent
Hypothetische Vorwerfbarkeit i.S.v. OR 101
“Träfe den Geschäftsherrn, wenn er selbst so gehandelt hätte, ein Verschulden oder nicht?”
Aber: Bei Sachverständigen ist dem Geschäftsherrn nicht nur das Verhalten der Hilfsperson anzurechnen, sondern auch deren Sachverstand.
Hypothetischer Parteiwille
“Was hätten die Parteien nach dem Grundsatz von Treu und Glauben vereinbart, wenn sie den eingetretenen Verlauf der Dinge in Betracht gezogen hätten?”
Arten der Schriftlichkeit
(3 Punkte)
- Einfache Schriftlichkeit: Erklärung in Schriftform und Unterzeichnung des Schriftstücks durch den Verpflichteten
- Qualifizierte Schriftlichkeit: Unterschriebene Erklärung muss zumindest teilweise eigenhändig verfasst sein
- Öffentliche Beurkundung: Verurkundung des Vertragsinhalts durch Urkundsperson (Notar)
Täuschungshandlung i.S.v. OR 28
(2 Arten)
- Aktives/positives Verhalten: Vorspiegelung falscher Tatsachen oder aktive Unterdrückung richtiger Tatsachen
- Schweigen/passives Verhalten: Verschweigen vorhandener Tatsachen bei Vorliegen einer Aufklärungspflicht aus:
- Gesetz
- Vertrag
- Informationsasymmetrie
- Loyalitätsverhältnis
Definition der invitatio ad offerendum nach OR 7 I
Allgemeine Bereitschaft des Erklärenden, Vertragsverhandlungen aufzunehmen
Mitwirkungshandlungen des Gläubigers
(3 Punkte)
- Vorbereitungshandlungen, die der Erfüllung vorausgehen müssen i.S.v. OR 91 (z.B. Errichtung des Hauses vor Bodenverlegung)
- Mittwirkung bei der unmittelbaren Erfüllung (z.B. Entgegennahme)
- Begleithandlungen, deren Ausbleiben jedoch die Erfüllung nicht verhindert (z.B. Quittierung)
Umfang des Formzwangs
(3 Punkte)
- Essentialia negotii
- Accidentialia negotii nur, wenn sie die Hauptleistungen bzw. ihr Verhältnis zueinander präzisieren
- Subjektiv wesentliche Vertragspunkte nur, wenn sie vom “cadre naturel” des Geschäfts umfasst sind
Definition Ausbeutung des Übervorteilenden
Bewusste Ausnützung der Entscheidungsschwäche des Übervorteilten durch den Übervorteilenden, um ein für ihn vorteilhaftes Geschäft herbeizuführen.
Annahme
(3 Punkte)
- Empfangsbedürftige Willenserklärung
- Muss rechtzeitig erfolgen
- Muss mit Antrag in objektiv & subjektiv wesentlichen Vertragspunkten übereinstimmen (ansonsten handelt es sich um einen neuen Antrag)
Rechtsfolgen der vollmachtlosen Stellvertretung (Vertreter als falsus procurator)
(4 Punkte)
- Rechthandlungen, die der falsus procurator vornimmt, binden den Vertretenen grds. nicht
- Ausnahmen: Genehmigung (OR 38 I) & Vertrauensschutz
- Haftung des falsus procurator nach OR 39 I (Anwendungsfall der c.i.c.) für das negative Interesse, bei Billigkeit für positives Interesse
- Vertretener nach OR 36 II haftbar
Definition Vertrauensprinzip
Willenserklärungen sind so auszulegen, wie der Empfänger sie nach Treu & Glauben verstehen durfte und musste. Massgebend: Objektivierte Emfängersicht - wie würde eine vernünftige Person mit den gleichen Kenntnissen die Erklärung an seiner Stelle verstehen?
Notlage i.S.v. OR 21 I
Bedrängnis wirtschaftlicher, persönlicher, familiärer, politischer oder anderer Natur → Vertrag als kleineres Übel
Unerfahrenheit i.S.v. OR 21 I
Mangel notwendiger Kenntnisse / Erfahrung, selektive Unerfahrenheit möglich!
Leichtsinn i.S.v. OR 21 I
Gebotene Vorsicht / Überlegtheit fehlt im konkreten Fall, kein genereller leichtsinniger Lebenswandel nötig.
Gründe für Entscheidungsschwäche nach OR 21 I
(4 Punkte)
- Notlage
- Unerfahrenheit
- Leichtsinn
- Liste nicht abschliessend, z.B. auch Drogenmissbrauch
Auslegungsschritte und -regeln
(je 2 Punkte)
- Wirklicher Wille, subjektive Auslegung (OR 18)
- Objektivierte Auslegung der Willenserklärungen nach Vertrauensprinzip
- Zeitpunkt: ex tunc
- Ganzheitliche und gesetzeskonforme Auslegung