OR AT Flashcards

1
Q

Voraussetzungen der c.i.c.

(6 Punkte)

A
  1. Vertragsverhandlungen
  2. Schützwürdiges Vertrauen beim Geschädigten
  3. Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht
  4. Schaden
  5. Adäquater Kausalzusammenhang
  6. Verschulden (wird vermutet nach OR 97, Exkulpationsmöglichkeit; nicht nötig bei OR 39 I
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2
Q

Verschuldensabhängige Rechtsfolgen gem. OR 102

(2 Hauptpunkte)

A
  • Haftung für Verspätungsschaden (OR 103 I, 106)
    • Entgangener Gewinn / Nutzen?
    • Wertverminderung der geschuldeten Leistung während Verzug
    • Kosten & Auslagen wegen Verzug
  • Haftung für Zufall (OR 103 I) ohne Verschulden am Untergang, am Verzug aber schon; Adäquanz nicht erforderlich
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3
Q

Voraussetzungen der Hilfspersonenhaftung

(7 Punkte)

A
  1. Hilfsperson
  2. Befugter Beizug (grds. erlaubt, OR 68)
  3. Funktioneller Zusammenhang / in Ausübung vertraglicher Pflicht
  4. Hypothetische Vorwerfbarkeit (anstelle Verschulden)
  5. Schaden
  6. Vertragsverletzung
  7. Kausalzusammenhang
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4
Q

Voraussetzungen für gültige cessio

(4 Punkte)

A
  1. Verfügungsmacht des Zedenten
  2. Abtretbarkeit der Forderung nicht eingeschränkt durch:
    • Gesetz
    • Pactum de non cedendo
    • Natur des Rechtsverhältnisses
  3. Einfache Schriftlichkeit (Unterschrift des Zedenten reicht, da nur er sich verpflichtet)
  4. Bestimmbarkeit
    • Schuldner
    • Höhe
    • Fälligkeit
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5
Q

Voraussetzungen der echten berechtigten GoA

(4 Punkte)

A
  1. Auftragslosigkeit / Eigenmacht
  2. Fremdes Geschäft (Eingriff in fremden Interessenkreis)
  3. Fremdgeschäftsführungswille (altruistisches Handeln im Interesse des Geschäftsherrn)
  4. Gebotenheit: Besondere Hilfsbedürftigkeit des Geschäftsherrn; wenn diese fehlt, ist die GoA unberechtigt
    1. Dringlichkeit
    2. Nicht unerlässlich, aber auch nicht bloss nützlich
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6
Q

Voraussetzungen der Willensmängel

(5 Punkte)

A
  1. Irrtum
  2. Wesentlichkeit des Irrtums (OR 23 f.)
  3. Ungültigerklärung durch den Irrenden (OR 31)
  4. Keine Verwirkung durch Genehmigung / Fristablauf (OR 31)
  5. Keine Geltendmachung gegen Treu und Glauben (OR 25)
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7
Q

Rechtsfolge der Willensmängel

A

Einseitige Unverbindlichkeit

(→ Ungültigkeits- oder Anfechtungstheorie)

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8
Q

Voraussetzungen der Vertretungswirkung

(4 Punkte)

A
  1. Vertretungsmacht
    1. Aus Gesetz
    2. Rechtsgeschäft (Vollmacht)
    3. Organstellung
  2. Handeln in fremdem Namen
  3. Urteilsfähigkeit des Vertreters
  4. Keine Vertretungsfeindlichkeit (z.B. bei absolut höchstpersönlichen Rechtsgeschäften)
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9
Q

Voraussetzungen der Verrechnung nach OR 120

(5 Punkte)

A
  1. Gegenseitigkeit der Forderungen
  2. Gleichartigkeit der Forderungen
  3. Fälligkeit und Klagbarkeit der Verrechnungsforderung, Erfüllbarkeit der Hauptforderung
  4. Kein Verrechnungsverbot
  5. Verrechnungserklärung
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10
Q

Zweistufentheorie

(2 Hauptpunkte)

A
  1. Zustandekommen des Vertrags
    1. Rechts- & Handlungsfähigkeit der Parteien
    2. Rechtsbindungswille
    3. Austausch der Willenserklärungen
    4. Übereinstimmung bzgl. essentialia negotii (tatsächlicher oder normativer Konsens)
  2. Gültigkeit
    1. Formgültigkeit (OR 11 ff.)
    2. Nichtigkeitsgürnde (OR 19 II, 20)
    3. Übervorteilung und Willensmängel (OR 21, 23 ff.)
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11
Q

Voraussetzungen der positiven Vertragsverletzung nach OR 97 I

(4 Punkte)

A
  1. Nichtgehörige Erfüllung (Schlechterfüllung, Verletzung vertraglicher Neben- oder Unterlassungspflicht)
  2. Schaden (nach Differenztheorie)
  3. Natürlicher & adäquater Kausalzusammenhang
  4. Verschulden (Urteilsfähigkeit & Vorsatz / Fahrlässigkeit), dieses wird vermutet; Exkulpationsmöglichkeit
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12
Q

Verhaltensstandards bei Vertragsverhandlungen

(3 Punkte)

A
  • Pflicht zum ernsthaften Verhandeln
  • Täuschungsverbot (ggf. beschränkte Aufklärungspflicht)
  • Schutzpflichten (Rechtsgüter des Verhandlungspartners dürfen nicht beeinträchtigt werden)
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13
Q

Voraussetzungen der Einrede des nicht erfüllten Vertrags nach OR 82

(4 Punkte)

A
  1. Fälligkeit beider Leistungen
  2. Keine Vorleistungspflicht des Einredners
  3. Gläubiger hat seine Leistung weder erbracht noch angeboten; bei Holschulden genügt Verbaloblation
  4. Funktioneller Zusammenhang (nicht zwingend Synallagma)
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14
Q

Definition der Stellvertretung

A

Rechtserhebliches Handeln mit Wirkung für einen anderen

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15
Q

Voraussetzungen für Vertrauenshaftung

(7 Punkte)

A
  1. Rechtliche Sonderverbindung (erhöhtes Mass an Vertrauen, nicht durch Zufallskontakt begründet)
  2. Vertragsschluss war faktisch unmöglich & Verzicht auf Geschäft unzumutbar
  3. Verhalten des Schädigers begründete schutzwürdiges Vertrauen
  4. Treuwidrige Enttäuschung desselben
  5. Schaden
  6. Natürlicher & adäquater Kausalzusammenhang
  7. Verschulden (wird gem. OR 97 vermutet; Exkulpationsmöglichkeit)
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16
Q

Voraussetzungen des Schuldnerverzugs

(4 Punkte)

A
  1. Objektive Leistungsmöglichkeit
  2. Fälligkeit (i.d.R. OR 75)
  3. Verzug durch
    • Mahnung
    • Mahnäquivalent (Verfalltags-/Fixgeschäft, Kündigung, Leistungsverweigerung)
  4. Keine Rechtfertigung der Nichtleistung aus OR 82/83
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17
Q

Definition des offenbaren Missverhältnisses i.S.v. OR 21

A

Ein solches liegt vor, wenn die Ungleichwertigkeit dfer Leistungen jedermann in die Augen fällt.

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18
Q

Rechtsfolgen bei Inhaltsverstössen (2 Hauptpunkte: Grundsätzlich und moderne Sicht)

A
  • Grundsatz der starren Nichtigkeit
    • ex tunc, absolut, unheilbar
    • ex officio zu beachten
    • jedermann kann sich darauf berufen
  • Moderne Sicht: flexible Ungültigkeit
    • Beschränkung des Klägerkreises
    • Variabler Eintrittszeitpunkt
    • Heilung des Mangels möglich
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19
Q

Voraussetzungen der Novation

(3 Punkte)

A
  1. Zu novierende Forderung muss bestehen (sonst OR 20)
  2. Neue Leistungspflicht muss vereinbart werden
  3. Animus novandi: Parteien sind sich einig, dass anstelle der bestehenden Forderung eine neue begründet werden soll
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20
Q

Wirkungen der clausula rebus sic stantibus

(2 Punkte)

A
  • Vertrag ist an die veränderten Verhältnisse anzupassen
  • Gericht orientiert sich nach Treu & Glauben am hypothetischen Parteiwillen, also am Denken & Handeln vernünftiger & redlicher Vertragspartner sowie am Wesen & Zweck des Vertrags
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21
Q

Definition Motivirrtum

A

Irrtum in der Willensbildung, d.h. eine der Parteien bildet ihren Willen aufgrund einer falschen oder fehlenden Vorstellung über den Sachverhalt.

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22
Q

Rechtsfolgen von OR 97

(3 Punkte)

A
  • Primäre Leistungspflicht wird durch sekundäre Leistungspflicht auf Schadenersatz in Höhe des positiven Vertragsinteresses ersetzt
  • Gläubiger hat Wahl zwischen Austausch- & Differenztheorie
  • Lehre befürwortet Rücktrittsrecht bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen analog OR 107 (ohne Verschulden)
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23
Q

Definition des guten Glaubens i.S.v. ZGB 3

A

Fehlendes Unrechtsbewusstsein trotz eines Rechtsmangels.

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24
Q

Definition des Rechtsbindungswillens i.S.v. OR 1

A

Wille der Parteien, ihrem Verhältnis rechtliche Relevanz beizumessen

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25
Mindestinhalt und Form sowie Abgrenzung des Vorvertrags nach OR 22 (3 Punkte)
* Essentialia negotii des Hauptvertrags * Grds. formlos, ausser wenn Form den Vertragsschliessenden schützen soll (OR 22 II) * Abgrenzung zum letter of intent
26
Hypothetische Vorwerfbarkeit i.S.v. OR 101
"Träfe den Geschäftsherrn, wenn er selbst so gehandelt hätte, ein Verschulden oder nicht?" **Aber:** Bei Sachverständigen ist dem Geschäftsherrn nicht nur das Verhalten der Hilfsperson anzurechnen, sondern auch deren Sachverstand.
27
Hypothetischer Parteiwille
"Was hätten die Parteien nach dem Grundsatz von Treu und Glauben vereinbart, wenn sie den eingetretenen Verlauf der Dinge in Betracht gezogen hätten?"
28
Arten der Schriftlichkeit | (3 Punkte)
* _Einfache Schriftlichkeit:_ Erklärung in Schriftform und Unterzeichnung des Schriftstücks durch den Verpflichteten * _Qualifizierte Schriftlichkeit:_ Unterschriebene Erklärung muss zumindest teilweise eigenhändig verfasst sein * _Öffentliche Beurkundung:_ Verurkundung des Vertragsinhalts durch Urkundsperson (Notar)
29
Täuschungshandlung i.S.v. OR 28 | (2 Arten)
* Aktives/positives Verhalten: Vorspiegelung falscher Tatsachen oder aktive Unterdrückung richtiger Tatsachen * Schweigen/passives Verhalten: Verschweigen vorhandener Tatsachen bei Vorliegen einer Aufklärungspflicht aus: * Gesetz * Vertrag * Informationsasymmetrie * Loyalitätsverhältnis
30
Definition der invitatio ad offerendum nach OR 7 I
Allgemeine Bereitschaft des Erklärenden, Vertragsverhandlungen aufzunehmen
31
Mitwirkungshandlungen des Gläubigers | (3 Punkte)
* Vorbereitungshandlungen, die der Erfüllung vorausgehen müssen i.S.v. OR 91 (z.B. Errichtung des Hauses vor Bodenverlegung) * Mittwirkung bei der unmittelbaren Erfüllung (z.B. Entgegennahme) * Begleithandlungen, deren Ausbleiben jedoch die Erfüllung nicht verhindert (z.B. Quittierung)
32
Umfang des Formzwangs | (3 Punkte)
* Essentialia negotii * Accidentialia negotii nur, wenn sie die Hauptleistungen bzw. ihr Verhältnis zueinander präzisieren * Subjektiv wesentliche Vertragspunkte nur, wenn sie vom "cadre naturel" des Geschäfts umfasst sind
33
Definition Ausbeutung des Übervorteilenden
Bewusste Ausnützung der Entscheidungsschwäche des Übervorteilten durch den Übervorteilenden, um ein für ihn vorteilhaftes Geschäft herbeizuführen.
34
Annahme | (3 Punkte)
* Empfangsbedürftige Willenserklärung * Muss rechtzeitig erfolgen * Muss mit Antrag in objektiv & subjektiv wesentlichen Vertragspunkten übereinstimmen (ansonsten handelt es sich um einen neuen Antrag)
35
Rechtsfolgen der vollmachtlosen Stellvertretung (Vertreter als falsus procurator) (4 Punkte)
* Rechthandlungen, die der falsus procurator vornimmt, binden den Vertretenen grds. nicht * Ausnahmen: Genehmigung (OR 38 I) & Vertrauensschutz * Haftung des falsus procurator nach OR 39 I (Anwendungsfall der c.i.c.) für das negative Interesse, bei Billigkeit für positives Interesse * Vertretener nach OR 36 II haftbar
36
Definition Vertrauensprinzip
Willenserklärungen sind so auszulegen, wie der **Empfänger** sie **nach Treu & Glauben verstehen durfte** und musste. Massgebend: **Objektivierte Emfängersicht** - wie würde eine vernünftige Person mit den gleichen Kenntnissen die Erklärung an seiner Stelle verstehen?
37
Notlage i.S.v. OR 21 I
**Bedrängnis** wirtschaftlicher, persönlicher, familiärer, politischer oder anderer Natur → **Vertrag als kleineres Übel**
38
Unerfahrenheit i.S.v. OR 21 I
**Mangel notwendiger Kenntnisse** / Erfahrung, selektive Unerfahrenheit möglich!
39
Leichtsinn i.S.v. OR 21 I
**Gebotene Vorsicht** / Überlegtheit **fehlt im konkreten Fall**, kein genereller leichtsinniger Lebenswandel nötig.
40
Gründe für Entscheidungsschwäche nach OR 21 I (4 Punkte)
* Notlage * Unerfahrenheit * Leichtsinn * Liste nicht abschliessend, z.B. auch Drogenmissbrauch
41
Auslegungsschritte und -regeln | (je 2 Punkte)
1. Wirklicher Wille, subjektive Auslegung (OR 18) 2. Objektivierte Auslegung der Willenserklärungen nach Vertrauensprinzip * Zeitpunkt: ex tunc * Ganzheitliche und gesetzeskonforme Auslegung
42
Voraussetzungen von OR 62 I | (3 Punkte)
1. Jemand wurde bereichert 2. Ein anderer wurde um den selben Betrag entreichert (str.) 3. Bereicherung ist ungerechtfertigt
43
Definition der Bereicherung nach OR 62
Eine Bereicherung besteht in einer **Vergrösserung** (Erhöhung der Aktiven, Verminderung der Passiven) oder einer **Nichtverminderung** des Vermögens (Ersparnisbereicherung).
44
Definition der Vertretungsmacht
Rechtsmacht des Vertreters, für den Vertretenen zu handeln
45
Voraussetzungen des Gläubigerverzugs nach OR 91 (3 Punkte)
1. Gehörig angebotene Leistung des Schuldners (Person, Ort, Zeit, Inhalt) 2. Nichtgehörige Mitwirkung des Gläubigers 3. Keine Rechtfertigung (ungerechtfertigt, wenn Annahme nicht aus objektiven, sondern aus persönlichen Gründen nicht erfolgt)
46
Definition des Gläubigerverzugs
Nichtbeachtung von Obliegenheiten des Gläubigers bei der Leistungserfüllung durch den Schuldner
47
Rechtsfolgen von OR 91 | (5 Punkte)
* Ausschluss des Schuldnerverzugs nach OR 102 ff. * Keine Einrede aus OR 82 * Haftungsübergang analog OR 103 * Hinterlegung bei Sachleistungen OR 92 I / Recht zum Verkauf OR 93 * Rücktritt nach OR 95
48
Auslegungsmittel | (2 Hauptpunkte)
1. Wortlaut 2. Ergänzende Mittel * Verhalten vor Vertragsabschluss * Begleitumstände * Interessenlage der Parteien * Verhalten nach Vertragsabschluss * Verkehrsübung
49
Abänderung & Aufhebung formgebundener Verträge
→ Verhältnis von OR 12 zu OR 115? Teil der Lehre (inkl. Huguenin): * Bleibt bei einem synallagmatischen Vertrag nach Aufhebung einer Forderung das Vertragsverhältnis weiterhin bestehen, geht OR 12 vor (Formbindung betrifft auch Modifikation). * Bei einseitigen & unvollkommen zweiseitigen Verträgen sowie Schuldverhältnissen i.w.S. kommt OR 115 zur Anwendung
50
Antrag (
* Zeitlich erste Willenserklärung * Erklärt verbindlich den Abschlusswillen * Muss die essentialia negotii enthalten * Muss grds. mit "ja" oder "nein" beantwortet werden können
51
Besonderheit von OR 8
Es handelt sich hier um eine **nicht empfangsbedürftige** **Willenserklärung** (Ausnahme). Der Auslobende ist damit auch gebunden, wenn der Leistungserbringer nichts von der Auslobung wusste.
52
Voraussetzungen für Grundlagenirrtum über einen künftigen Sachverhalt (2 Punkte)
1. Falsche Annahme über eine objektiv & subjektiv wesentliche künftige Tatsache 2. Beide Parteien haben ihr Eintreten als absolut sicher betrachtet oder Eine Partei war sich absolut sicher, was für die andere Partei zu erkennen war → Von Huguenin und VDC abgelehnt, vom BGer aber zugelassen unter obigen Bedingungen.
53
Schranken der Inhaltsfreiheit | (5 Punkte)
* Widerrechtlichkeit * Verstoss gegen die öffentliche Ordnung * Sittenwidrigkeit * Persönlichkeitswidrigkeit * Unmöglichkeit
54
Definition der Sittlichkeit und der Sittenwidrigkeit i.S.v. OR 20
* Sittlichkeit: herrschende Moral * Sittenwidrig ist, was gegen das allgemeine Anstandsgefühl oder gegen die der Gesamtrechtsordnung immanenten ethischen Prinzipien und Wertmassstäbe verstösst (BGer)
55
Konkurrenzen von OR 21 sowie der Willensmängel (4 Punkte)
* laesio enormissima erfüllt auch OR 20 I (Huguenin) * Übervorteilung + Willensmangel: → Alternativität * Grundlagenirrtum + absichtliche Täuschung: → Alternativität, sinnvollerweise aber Anspruch aus Täuschung (hierfür reicht ein Motivirrtum aus) * Grundlagenirrtum + Sachgewährleistung → umstritten
56
Voraussetzungen von OR 24 I Ziff. 4
* Fehlende oder falsche Vorstellung kann sich beziehen auf * Grundlagenirrtum nicht anwendbar bei Verträgen mit immanenter Risikoallokation 1. _Subjektive Wesentlichkeit:_ Vorgestellter Sachverhalt war "conditio sine qua non" für den Vertragsschluss 2. _Objektive Wesentlichkeit:_ Vorgestellter Sachverhalt ist nach Treu und Glauben im Geschäftsverkehr als notwendige Grundlage des Vertrags zu betrachten 3. _Erkennbarkeit_? Str., Huguenin nein.
57
Voraussetzungen der clausula rebus sic stantibus (4 Punkte)
1. Veränderung der Verhältnisse nach Vertragsschluss 2. Gravierende Äquivalenzstörung**​** 3. Fehlende Voraussehbarkeit / Vermeidbarkeit 4. Kein venire contra factum proprium
58
Mittel und Reihenfolge bei der Vertragsergänzung (4 Punkte)
1. Einvernehmliche Einigung der Parteien 2. Dispositives Gesetzesrecht 3. Gewohnheitsrecht 4. Richterrecht / hypothetischer Parteiwille (→ Huguenin setzt hypothetischen Parteiwillen an zweite Stelle)
59
Konkurrenz von Ansprüchen aus OR 62 zu anderen Ansprüchen (2 Punkte)
* Vertragliche Ansprüche gehen immer vor * Alternative Anspruchskonkurrenz zu deliktischen Ansprüchen
60
Definition der subjektiv wesentlichen Vertragspunkte (2 Punkte)
* Vertragspunkte, die für eine Partei conditio sine qua non für den Vertragsschluss sind * Müssen für Gegenpartei erkennbar sein
61
Rückabwicklung von Verträgen mit Inhalts- oder Formmängeln (2 Punkte)
* _h.L.:_ Kondiktion & Vindikation, Kondiktionssperre von OR 66 beachten! * _Huguenin:_ Vertragliches Rückabwicklungsverhältnis
62
Schadenersatzanspruch bei der c.i.c.
Anspruch auf negatives Vertragsinteresse
63
Verschuldensnachweis bei OR 97
Verschulden wird analog OR 97 vermutet, schädiger kann sich aber exkulpieren
64
Verjährung des Anspruchs aus c.i.c.
* _BGer:_ Nach OR 60 I * _h.L.:_ Nach OR 127
65
Hilfspersonenhaftung bei der c.i.c.
Nach den Grundsätzen von OR 101
66
Voraussetzungen OR 20 II
* _Objektive Voraussetzung:_ Rest des Vertrages muss alleine lebensfähig sein * _Subjektive Voraussetzung:_ Hypothetischer Parteiwillen, den Vertrag auch ohne den nichtigen Teil zu schliessen
67
Definition des tatsächlichen Konsens
* Entspricht natürlichem Konsens * Willenserklärungen entsprechen dem inneren Willen der Parteien und wurden von der jeweiligen Gegenpartei richtig verstanden. * Falsa demonstratio non nocet, OR 18
68
Vertretungswirkung kraft Vertrauensschutz beim gutgläubigen Dritten (2 Punkte)
* **Vertrauen des gutgläubigen Dritten** wird geschützt, wenn eine externe Vollmacht besteht und der Vertreter gegenüber dem gutgläubigen Dritten handelt, dem diese kundgegeben wurde * Tatbestände: * Überschiessende Vollmacht * Unzutreffende Kundgabe * Fehlender Widerruf ggü. Dritten * Rechtsscheinvollmacht * Anscheinsvollmacht * Duldungsvollmacht
69
Vertretungswirkung kraft Vertrauensschutz des Vertreters
Schutz des guten Glaubens des Vertreters nach OR 37
70
Zeitliche Bindung des Offerenten bei Antrag ohne Annahmefrist unter Abwesenden (2 Punkte)
* Annahmefrist bemisst sich nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, OR 5 * Übermittlungszeit * Angemessene Bedenkzeit * Übermittlungszeit der Annahme * Eine verspätete Annahme stellt einen neuen Antrag dar
71
Rechtsfolge der Nichteinhaltung der vertraglich vorbehaltenen Form
_h.L. & Huguenin:_ Mangels Rechtsbindungswille kommt Vertrag gar nicht zustande, wenn OR 16 I nicht widerlegt wird. Es ist also die Entstehung und nicht die Gültigkeit des Vertrags betroffen.
72
Rechtsfolgen von verschuldeter objektiver Unmöglichkeit
Rechtsfolgen richten sich nach OR 97
73
Verschuldensunabhängige Rechtsfolgen von OR 102
Pflicht des Schuldners zur Verzinsung nach OR 104
74
Arten von Leistungsstörungen | (4 Punkte)
* _Leistungsunmöglichkeit (OR 97 I, OR 119):_ Schuldner erfüllt nicht, da Leistung nicht möglich ist * _Positive Vertragsverletzung (OR 97 I):_ Schuldner erfüllt zwar, jedoch schlecht oder er verletzt eine Neben-/Unterlassungspflicht * _Schuldnerverzug (OR 102 ff.):_ Schuldner erfüllt nicht, obwohl Leistung objektiv möglich wäre * _Gläubigerverzug (OR 91 ff.):_ Gläubiger akzeptiert richtig angebotene Leistung nicht
75
Rechtsfolge bei Formmängeln | (3 Punkte)
* _BGer:_ Nichtigkeit * Ex tunc * Ex officio * Unheilbar * Nicht bei Verstoss gegen ZGB 2 II * _Huguenin:_ Eintritt & Ausgestaltung der Ungültigkeit nach Massgabe des Schutzzwecks der verletzten Formvorschrift; Teilungültigkeit möglich analog OR 20 II * Ggf. Konversion in ein formfreies Rechtsgeschäft
76
Voraussetzungen für Vertragsergänzung | (2 Punkte)
1. Grds. gültiger Vertrag 2. Vertragslücke: Besteht, wenn Vertrauensauslegung zeigt, dass sich die Parteien über gewisse regelungsbedürftige Punkte nicht / nicht vollständig geeinigt haben.
77
Voraussetzungen für Verjährung | (3 Punkte)
1. Forderung ist verjährbar 2. Verjährungsfrist ist abgelaufen 3. Schuldner hat nicht auf Verjährungseinrede verzichtet
78
Ausnahme zu OR 130 II
Bei Verträgen mit Vermögenserhaltungspflicht beginnt die Frist entgegen dem Gesetz erst zum Zeitpunkt der effektiven Kündigung zu laufen (BGer).
79
Unterscheidung unechter / echter Vertrag zugunsten Dritter (2 Punkte)
* _Unechter Vertrag zugunsten Dritter:_ Dritter hat kein Forderungsrecht, kann Schaden nicht direkt geltend machen (h.L.); gem. Huguenin schon, sonst Drittschadensliquidation * _Echter Vertrag zugunsten Dritter:_ Selbstständiges Forderungsrecht des Dritten (er ist Gläubiger), mit dem Grundverhältnis verbundene Gestaltungsrechte kann aber nur der Promissar wahrnehmen
80
Besonderheiten des Boten | (2 Punkte)
* Bote muss nicht in gleichem Masse urteilsfähig sein wie ein Stellvertreter, jedoch im Hinblick auf die Botentätigkeit * Unterscheidung nach Vertrauensprinzip aus Sicht des Erklärungsempfängers
81
Definition des negativen Vertragsinteresses (2 Punkte)
* Gläubiger ist so zu stellen, wie wenn er den Vertrag nie geschlossen hätte * Negatives Interesse beinhaltet: * Aufwendungen im Vertrauen auf den Vertragsschluss * Früchte & Zinsen sowie * Entgangene Gewinne, die wegen des Vertrags nicht bezogen wurden / nicht zustande kamen
82
Wegbedingung der Haftung nach OR 100
Nur für leichte und mittlere Fahrlässigkeit zulässig
83
Ungültigkeitstheorien für mit Willensmängeln behaftete Verträge
* _Ungültigkeitstheorie (BGer):_ Suspensiv bedingter Vertrag (Genehmigung oder Fristablauf), Ungültigkeit liegt ex tunc vor * _Anfechtungstheorie (h.L.):_ Resolutivbedingung einer erfolgreichen Ungültigkeitserklärung, d.h. Vertrag entfaltet zunächst Gültigkeit, dann jedoch auch ex tunc-Nichtigkeit
84
Varianten der Widerrechtlichkeit als Inhaltsschranke nach OR 20 I (4 Punkte)
* _Generell:_ Verstoss gegen objektive Norm des Schweizer Rechts, konkret: * _Vertragsinhalt_ * _Mittelbarer Vertragszweck_ (muss beiden Parteien gemeinsam sein) * _Beteiligung einer der beiden Parteien_
85
Definition des normativen Konsens
* Entspricht rechtlichem Konsens * Willenserklärungen (Auslegung nach Vertrauensprinzip), nicht aber innere Parteiwillen stimmen überein (oder diese lassen sich nicht feststellen)
86
Rückabwicklung von mit Willensmängeln behafteten Verträgen (3 Punkte)
* _BGer:_ Kondiktion und Vindikation, ausser bei Dauerschuldverhältnissen (Auflösung ex nunc) * _n.L. & Huguenin:_ Vertragliches Liquidationsverhältnis * analoge Anwendung von OR 20 II möglich
87
Wirkungen der Vertrauenshaftung | (3 Punkte)
* Schadenersatzanspruch auf negatives Interesse, Mass der Haftung richtet sich nach Näheverhältnis * Verjährung nach OR 60 (BGer), nach OR 127 (h.L.) * Hilfspersonenhaftung nach OR 101
88
Sondertatbestände beim Gegenstand der Erfüllung (4 Punkte)
* Wahlobligation nach OR 72 * Alternativermächtigung * Hingabe an Erfüllungs statt (datio in solutum) * Hingabe erfüllungshalber (datio solvendi causa)
89
Definition der echten berechtigten GoA
Bei der echten berechtigten GoA besorgt der Geschäftsführer ein im Interesse des Geschäftsherrn gebotenes Geschäft, ohne dazu vertraglich verpflichtet oder gesetzlich verpflichtet zu sein.
90
Pflichten des Geschäftsführers bei echter berechtigter GoA (4 Punkte)
* Sorgfältige Geschäftsführung im Interesse des Geschäftsherrn, OR 419 & 422 II * Treuepflicht analog OR 398 II (insb. Geheimhaltung) * Ablieferungs-, Auskunfts- & Rechenschaftspflicht analog OR 400 f. * Schadenersatz nach OR 420
91
Ansprüche des Geschäftsführers bei echter berechtigter GoA (4 Punkte)
* Verwendungsersatz inkl. Zinsen & Wegnahme, OR 422 I & III * Befreiung von Verbindlichkeiten, OR 422 I * Schadenersatz, OR 422 I * Vergütung: OR 394 III analog?
92
Voraussetzungen von OR 21 | (3 Punkte)
* Objektiv: offenbares Missverhältnis * Subjektiv: * Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit * Ausbeutung * Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorhanden sein, es erfolgt aber eine integrale Würdigung
93
Rechtsfolgen von OR 21
Einseitige Unverbindlichkeit, evtl. analoge Anwendung von OR 20 II
94
Rechtsfolgen des Verzugs bei synallagmatischen Verträgen (bis zum 1. Wahlrecht) (2 Punkte)
1. Nachfristansetzung (die Nachfrist muss eine faire Chance zur Leistungserbringung ermöglichen; nach konkreter Art der Leistung zu bemessen) * Falls unangemessen kurz: sofortige Mitteilung (h.L.) * Unnötigkeit der Nachfrist in Fällen von OR 108 2. 1. Wahlrecht (Wahl ist unverzüglich mitzuteilen) * Festhalten an Leistung * Verzicht auf Leistung
95
Verzicht auf Leistung und Aufrechterhalten des Vertrags nach OR 107
* Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung auf positives Interesse, erforderlich sind: * Schaden * Vertragswidriges Verhalten (verspätete Erfüllung) * Kausalzusammenhang * Verschulden (wird vermutet, Exkulpationsbeweis möglich) * Gläubiger hat Wahl zwischen Austausch- & Differenztheorie
96
Verzicht auf Leistung und Rücktritt vom Vertrag nach OR 107 (3 Punkte)
* Setzt kein Verschulden voraus * Rechtsfolgen nach OR 109 * Verweigerung der Gegenleistung * Rückforderung des Geleisteten * Schadenersatzanspruch (negatives Interesse), wenn Exkulpationsbeweis misslingt * Vertragliches Rückabwicklungsverhältnis (n.L. & BGer)
97
Zugangsprinzip bei mittelbaren Willenserklärungen
Eine mittelbare Willenserklärung gilt grds. als **zugengangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt** und **damit gerechnet werden kann, dass er von ihr Kenntnis nimmt** (_absolutes Zugangsprinzip_). Bei eingeschriebenen Briefen: grds. absolutes Zugangsprinzip, Brief gilt als zugegangen, wenn er auf der Post abholbereit ist (falls nicht direkt zugestellt). Bei Kündigungsandrohung des Vermieters gilt relatives Zugangsprinzip: Entscheidend ist die tatsächliche Empfangnahme, jedoch Zustellfiktion nach 7 Tagen.
98
Voraussetzungen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (7 Punkte)
* Leistungsnähe zwischen Gläubiger und Drittperson * Schutzwürdiges Interesse des Gläubigers * Erkennbarkeit für die Schuldnerin * Schaden * Kausalzusammenhang * Verschulden * Vertragsverletzung
99
Arten der Schuldübernahme | (3 Punkte)
* Externe, privative Schuldübernahme: Alter Schuldner wird befreit * Kumulative Schuldübernahme: Dritter verpflichtet sich, mit Schuldner solidarisch zu haften; entweder im Rahmen eines Vertrags mit dem Gläubiger oder mit dem Schuldner durch einen echten Vertrag zugunsten Dritter * Interne Schuldübernahme: Wirkungen nur inter partes zwischen Schuldner und Drittem, kein Forderungsrecht des Gläubigers ggü. dem Dritten
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Einreden gegen den Zessionar
* Erfasst sind entgegen dem Wortlaut von OR 169 I auch Einwendungen * Nach h.L. müssen die Einreden und Einwendungen nicht schon zum Zeitpunkt der Abtretungsmitteilung bestehen, es genügt, wenn der Rechtsgrund für die Entstehung der Einrede schon gegeben ist
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AGB-Kontrolle | (3 Punkte)
1. _Geltungskontrolle:_ * _​​__​_Welche Elemente sind vom Konsens erfasst? * Individuelle Abreden gehen vor * Global- oder Vollübernahme? Bei Ersterer: Ungewöhnlichkeitsregel möglich, wenn Bestimmung derart ungewöhnlich ist, dass die global zustimmende Partei nicht damit rechnen musste (nach obj. & subj. Kriterien) 2. _​​_​​_Auslegungskontrolle:_ Ggf. Unklarheitenregel (in dubio contra stipulatorem)_​​_ 3. _Inhaltskontrolle:_ Verdeckte Inhaltskontrolle bereits auf Ebene Geltung/Auslegung, offene Inhaltskontrolle bei b2c greift nunmehr UWG 8
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Natur der Abtretung
H.L. befürwortet Abstraktheit
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