Öffentliches Recht Flashcards
Wer entscheidet, was Recht ist? (3)
- eine Autorität
- ausgestattet mit Hoheitsbefugnissen
- Recht löst Rechtsfolgen aus, die im Ernstfall durchgesetzt werden
Rechtsnormen (6)
- verbindliche Verhaltensvorschriften
- durch staatliche Zwangsgewalt durchsetzbar
- unmittelbar/mittelbar durchsetzbar
- generell und abstrakt (formuliert)
- Bsp.: Gesetze, Verordnungen, generelle Weisungen
- andere Normensysteme: Sitte, Moral, religiöse Anschauung
Rechtsnormen bestehen aus…
Tatbestand + Rechtsfolge
Positives Recht (3)
- vom Menschen gesetzt
- bestimmter Geltungsbereich (persönlich, örtlich, zeitlich, sachlich)
- gilt auch, wenn als “ungerecht” empfunden
Naturrecht (3)
- nicht vom Menschen gesetzt
- “überpositives” Recht
- ergibt sich aus “natürlicher Ordnung der Dinge” und “verstandesmäßigen Überlegungen”
(Recht hängt mit Moral zusammen, immer gültig, Bsp.: Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit etc.)
Gesetze im formellen und materiellen Sinn (5 + 2)
formeller Sinn:
- Rechtsnormen mit generell-abstraktem Inhalt
- egal von wem erlassen
- alle Willensakte, die im Gesetzgebungsprozess zustande gekommen sind
materieller Sinn:
- Verordnungen
- detaillierter und spezifiziert
Außerdem: von Bundesverfassung geregelt, Gesetze und Verfassungsgesetze
Bundesverfassung regelt… (3)
- wer Gesetze erlassen darf (Gesetzgeber)
- welche Voraussetzungen notwendig sind
- welche Schritte eingehalten werden müssen
Inkrafttreten von Gesetzen (3)
- Kundmachung im Bundesgesetzblatt
- tritt am auf Kundmachung folgenden Tag soweit keine andere Regelung
- gehörig kundgemachtes Gesetz wirkt auch bei Unkenntnis
Wie können Gesetze aufgehoben werden? (5)
- durch neues ersetzt
- Aufhebungsentscheidung von befugtem Organ
- Frist tritt ein (Zeitablauf)
- Bedingung tritt ein
- Derogation
Was bedeutet Effektivität im Bezug auf ein Gesetz? (2)
- wie viele Rechtsunterworfene sich an das Gesetz halten
- inwiefern die Rechtsorgane das Gesetz durchsetzen (können)
Bsp.: Corona, nicht alle haben sich daran gehalten
Verfassungsrecht (BVG) (2 + 4)
a) formell (Erzeugung):
- entsteht in besonderem Verfahren
- als Verfassungsrecht bezeichnet
- erhöhte Präsenz- und Konsesquoren
b) materiell:
- wesentliche rechtliche Grundsätze des Staats
Präsenzquorum (normal vs. Vefassungsgesetz)
normal: 1/3 MG anwesend
bei Verfassungsgesetz: mind. Hälfte der MG anwesend
Konsensquorum (normal vs. Verfassungsgesetz)
normal: absolute Mehrheit der anw. MG
bei Verfassungsgesetz: 2/3 der anw. MG
Kompetenzverteilung Verfassungsrecht (3)
- Kompetenz-Kompetenz beim Bund (kann sich selbst neue Entscheidungskompetenzen geben)
- Kompetenz-Änderung zu Lasten der Länder: Bundesrat Zustimmung
- Generalkompetenz bei Ländern
Stufenbau der Rechtsordnung
EU Verfassung
Bundesverfassung (–> Landesverfassung)
Bundesgesetz (Landesgesetz)
Bundesverordnung (Landesverordnung)
Bescheide, Urteile, Beschlüsse
6 Grundprinzipien der Verfassung
1) republikanisches Prinzip (gewähltes Staatsoberhaupt)
2) demokratisches Prinzip (Recht vom Volk)
3) liberales Prinzip (Grundrechte des Einzelnen)
4) rechtsstaatliches Prinzip (Staat handelt auf gesetzlicher Grundlage)
5) bundesstaatliches Prinzip (9 selbstständige Bundesländer)
6) gewaltenteilendes Prinzip (Legislative, Judikative, Exekutive)
Verfassungsänderungen (2)
- erhöhte Präsenz- und Konsensquoren
- außerdem Volksabstimmung
Bsp.: Beitritt EU
Was ist das Unionsrecht? (5)
- die wichtigsten Inhalte sind die 4 Grundfreiheiten
- Ziel: Binnenmarkt ohne Grenzen
- “Umsetzungsbedürftiges” lt. Unionsrecht
- “Unmittelbar Anwendbares” lt. Unionsrecht
- EUGH kann über Unionsrecht entscheiden, nicht einzelne Personen
4 Grundfreiheiten lt. Unionsrecht
1) freier Warenverkehr
2) freier Dienstleistungsverkehr
3) freier Personenverkehr
4) freier Kapitalverkehr
unmittelbare oder mittelbare Bundesverwaltung (2 + 3)
a) unmittelbar
- eigene Bundesbehörden für Bundesaufgaben
- keine Mitwirkung der Länder und Gemeinden
Bsp.: Polizei, Finanzamt
b) mittelbar
- Vollziehung des Bundes in Ländern durch Landeshauptmann und unterstellte Landesbehörden
repräsentative parlamentarische Demokratie (2)
- Gesetze werden von Abgeordneten (NR/LT) als Vertreter der Bürger beschlossen
- Bürger wählen ihre Vertretung nach Verhältnis und unter bestimmten Wahlrechtsgrundsätzen
8 Wahlrechtsgrundsätze
1) allgemeine Wahl
2) geheime Wahl
3) freie Wahl
4) gleiche Wahl
5) persönliche Wahl
6) unmittelbare Wahl
7) Verhältniswahlrecht
8) in Wahlkreisen
Der Nationalrat (NR) (4 + 3)
Tagung, Auflösung
- 183 MG, gewählt für 5 J
- ordentliche Tagung 15.09.-15.07
- Einberufung einzelner Sitzung durch NR-Präsidenten
- Auflösung
o Zeitablauf
o Selbstauflösung (Neuwahlbeschluss)
o Auflösung durch BP
Rechtsstellung NR-Abgeordnete (5)
- freies Mandat
a) berufliche Immunität (Rede- und Abstimmungsfreiheit)
b) außerberufliche Immunität - Verhaftung und Hausdurchsuchung nach NR-Zustimmung
- bei fehlendem offensichtlichem Zusammenhang von Tätigkeit und Tat auch Zustimmung
Bundesrat (2 +3)
- 61 MG, von Landtag entsandt
- Vertreten Länder in Bundesgesetzgebung
o Einspruchsrecht innerh. 8 W
o absolutes Einspruchsrecht bei Eingriff in Rechtsposition der Länder
o keine Mitsprache bei Budget
Gesetzgebungsprozess NR (9)
- Gesetzesvorlage
- Einlangen im Nationalrat
- Beratung im Ausschuss
- und 3. Lesung im NR
- Abstimmung und evtl. Weiterleitung BR
- Behandlung im BR (Einspruchsrecht)
- (Beharrung NR)
- Beurkundung durch BP
- Kundmachung
3 Elemente direkter Demokratie
1) Volksabstimmung
2) Volksbefragung
3) Volksbegehren
Volksabstimmung (3)
- Abstimmung über beschlossenes Gesetz, oder von Bundesversammlung gestellte Frage nach Absetzung des BP
- Ja/Nein-Frage zum Ankreuzen
- Ausgang ist bindend
Volksbefragung (3)
- Meinung der Bevölkerung zu Angelegenheit die grundsätzlich und gesamtösterreichisch wichtig ist
- Ja/Nein-Frage oder 2 Lösungsvorschläge
- Ausgang nicht bindend
Volksbegehren (4)
- 100.000 Unterschriften
- oder Stimmen von 1/6 der der wahlberechtigten Bevölkerung aus drei Bundesländern
- dann im NR behandeln
- nicht bindend
Öffentliches Recht vs. Privatrecht
- gleichwertige juristische oder natürliche Personen stehen sich gegenüber VS. natürlich/juristische Person steht Hoheitsträger mit Imperium gegenüber
- Handlungsinstrument Vertrag (2Willenserklärung) VS. Handlungsinstrument Verwaltungsakt (verb. Gesetze)
- Privatautonomie VS. staatliches Organ mit Hoheit kann einseitig Verpflichtungen anordnen
- keine unmittelbare Durchsetzung/Gerichtsbarkeit VS. Zwangsmaßnahmen und Strafen
- Vollziehung durch Gerichte VS. Vollziehung durch Bund/Länder
- Gesetzgebungskompetenz des Bundes VS. Gesetzgebung Bund und/oder Länder
- allgemeines Schadenersatzrecht VS. Amtshaftungsgesetz
Einteilung des Privatrechts (2 + 3 + 2)
a) allgemeines Zivilrecht
- Rechtsverhältnisse, die für jedermann relevant werden können
- ABGB, Ehegesetz, KSchG,…
b) Sonderprivatrecht
- besondere Vorschriften für
o besonderen Personenkreis (Unternehmer, Arbeiter)
o besondere Sachgebiete (Versicherung, Wettbewerb, Urheberrecht)
Beispiel: Die Max und Moritz GmbH liefert aufgrund eines Großauftrags 150 Computer an die Gemeinde Wien. Die Computer sind mangelhaft. Was muss die Gemeinde Wien tun, um ihre Rechte durchzusetzen?
- Privatrecht weil gleichwertige juristische Personen mit gleichen Rechten/Plichten sich gegenüberstehen
- Gesetzgebungskompetenz des Bundes wird geltend gemacht
Beispiel: Im Zuge eines Polizeieinsatzes wird ein Passant von einem Einsatzfahrzeug erfasst und erleidet tödliche Verletzung. Das Einsatzfahrzeug war ohne Folgetonhorn und mit überhöhter Geschwindigkeit in einen Kreisverkehr eingefahren. Welche Rechtsfolgen sind für wen damit verbunden?
- Polizeieinsatz –> öffentliches Recht
- Person öffentlichen Diensts steht Passant (natürlicher Person) gegenüber
- nicht die Person des Fahrzeuglenkers wird herangezogen, sondern der Bund
- Anspruch aus Bund geltend machen
Gerichtsbarkeit und Verwaltung - Richter (3 + 6)
a) sind
- unabhängig (weisungsfrei)
- unabsetzbar
- unversetzbar
b) entscheiden
- mittels Urteil
c) Instanzenzug
- Bezirksgericht zu Landesgericht zu Oberstem Gerichtshof
- Landesgericht zu Oberster Landesgerichtshof zu Oberstem Gerichtshof
Gerichtsbarkeit und Verwaltung - Verwaltungsbehörden (3 + 1)
a) sind weisungsgebunden
b) entscheiden mittels Bescheid
c) Instanzenzug:
- Bundesverwaltungsgericht oder Landesverwaltungsgericht zu Verwaltungsgerichtshof
objektives Recht (4)
- Helikopterperspektive
- gesamte Rechtsordnung, Privatrecht/öffentliches Recht
a) formell: staatliche Behörden
b) materiell: Regelungsinhalte
subjektives Recht (3)
- Rechte, die dem einzelnen zustehen
o Herrschaftsrecht (Eigentumsrecht, Urheberrecht, Patentrecht)
o Forderungsrecht (von anderer Person Tun/Lassen fordern)
o Gestaltungsrechte (durch einseitige Erklärung bestehende Rechtsverhältnisse gestalten)