Öffentliche Güter Flashcards
Öffentliche Güter
Nicht-Rivalität
Nicht-Ausschließbarkeit
Nicht-Rivalität im Konsum
Angebotene Menge des Gutes kann nicht nur von einem Nachfrager konsumiert, sondern ohne Nutzeneinbußen von allen anderen Nachfragern mitkonsumiert werden
Nicht-Ausschließbarkeit vom Konsum
Ausschluss Einzelner vom Konsum ist aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht oder nur unter prohibitiv hohen Kosten möglich
Jeder der Interesse hat kann das Gut - ist es ersteinmal bereitgestellt - in Anspruch nehmen
Unreines öffentliches Gut
Nicht- Rivalität
Ausschließbarkeit
Beispiel: Bezahlfernsehen
Reines privates Gut
Rivalität
Ausschließbarkeit
Beispiel: Speiseeis
Unreines privates Gut
Rivalität
Nicht-Ausschließbarkeit
Beispiel: überfüllte Innenstadtstraße
Optimum: Pareto Optimum
Totalanalyse, oridnales Nutzenkonzept
Nutzenfunktion bekannt
GRT = GRS1 + GRS2
dx/dg = dx1/dg + dx2/dg
Optimum: Maximierung Wohlfahrt
kardinales Nutzenkonzept
Zahlungsbereitschaft bekannt
MZB1 + MZB2= GK
MZB: Ableitung Zahlungsbereitschaft
Privates bzw. dezentrales Angebot
Anreiz für Konsumenten wahre Zahlungsbereitschaft zu verbergen
Produktionskosten letzter Einheit nicht gedeckt
Nächste Periode x<x>opt</x>
Unterversorgung
Staatliches bzw. zentrales Angebot
Staat benötigt Informationen über Zahlungsbereitschaft der Konsumenten um optimales Versorgungsniveau zu bestimmen
zwei rationale Optionen für Konsumenten:
Keine individuellen Nutzenbeiträge –> Übetreibung
Induviduelle Nutzenbeiträge –> Untertreibung
Trittbrettfahrerproblem
Rational für Konsumenten untentgeltlich vom öffentlichen Gut Gebrauch zu machen, in der Erwartung die anderen Interessierten werden für die Bereitstellungskosten aufkommen
Gefangenendilemma
Spielsituation bei der Kooperation die kollektiv-rationale Strategie, Nicht-Kooperation hingegen die individuell-rationale Strategie ist
Nash-Gleichgewicht
Ergebnis eines Entscheidungskonflikts bei dem sich alle Spieler bei gegebenen Entscheidungen der Gegenspieler individuell-optimal verhalten
(Keine Verbesserung möglich bei gegebener
Entscheidung der Gegenspieler)
Einseitige Handlungsänderung würde zu einer individuellen Verschlechterung führen