ÖBWL - Barthel Flashcards
Nenne mögliche Unterscheidungsarten des Verwaltungsbegriffs.
der materielle, organisatorische und formelle Verwaltungsbegriff.
Erkläre den materiellen Verwaltungsbegriff.
Der materielle Verwaltungsbegriff ist geprägt durch
- regelmäßige Besorgung
- mehrere Angelegenheiten/ Aufgaben
- der Verwaltende ist selbst aktiv beteiligt
- Grundlage ist ein spezifischer Inhalt öffentlichen Verwaltens
Erkläre den organisatorischen Verwaltungsbegriff.
öV in organisatorischer Hinsicht umfasst die Gesamtheit derjenigen Glieder und Organe, die in der Hauptsache zur öffentlichen Verwaltung im materiellen Sinne bestellt sind.
Das Definitionskriterium sind hier die Subjekte öffentlichen Verwaltens.
Erkläre den formellen Verwaltungsbegriff.
- basiert auf den tatsächlichen Handlungen der Subjekte der öV
- impliziert alle Tätigkeit, die von zur Verwaltung im materiellen Sinne berufenen Organe wahrgenommen werden
- > irrelevant, ob verwaltend, regierend, Recht sprechend oder gesetzgebend
Nenne und erkläre die drei Staatsgewalten.
Legislative: Parlament (Bundestag u. -rat)-> Gesetzgebung, Kontrolle der Exekutive, Wahl des Regierungschefs, grundlegende Entscheidungen etc.
Nenne und erkläre die drei Staatsgewalten.
Exekutive: Bundesregierung; Landesregierung (Gubernative) u. Ämter, Behörden, öV (Administrative) einschließlich unterster Ebene d öV (Kommunen) –>zweistufiger Staatsaufbau und dreistufiger Verwaltungsaufbau “politisch-administratives System”
Nenne und erkläre die drei Staatsgewalten.
Judikative: ordentliche Gerichtsbarkeit und 4 Fachgerichtsbarkeiten (Arbeit, Finanz, Sozial, Verwaltung) zusätzlich oberste Bundesgerichte Art. 95 GG
Wo findet sich in öV in den Organen?
- Schwerpunkt im exekutiven Bereich
- Legislative: Parlamentsverwaltungen
- Judikative: Gerichtsverwaltungen, Vollzug, ministerieller Bereich
Problematisch ist Einbindung der Gerichtsbarkeit in Strukturen der Exekutive (Haushalt der Judikative wird durch Legislative bestimmt)
Erkläre die betriebswirtschaftliche Betrachtung der öV.
mikroökonomische Sicht, d.h. der Komplex der öV wird nicht als Ganzes analysiert, sondern einzelne OrgEinheiten mit internen Strukturen und Prozessen stehen im Fokus
Handeln unter Aspekt der ökonomischen Rationalität (Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns) –> keine isolierte Betrachtung, pol. Interessen und Gesetze spielen ebenfalls eine Rolle
Die öffentlichen Aufgaben lassen sich auf welche vier Tätigkeitsbereiche zurückführen
- Planung staatlichen und gesellschaftlichen Handelns (Haushaltsplan)
- Überwachung und Ordnung individueller Handlungen (Polizei, Verfassungsschutz)
- Gewährung und Verteilung von Leistungen an Bedürftige (Sozialleistungen)
- Förderung gesellschaftlicher Vorhaben (Bürgerstiftungen)
Nenne die fünf Aspekte politischer Entscheidung.
- Staatsziele aus der Verfassung bzw. dem gesamtstaatlichen Zielrahmen
- Verfassungsinterpretation
- wahre öffentliche Gemeininteressen
- vorhandene und künftig zu erwartende ökonomische, soziale und ökologische Problemlagen
- persönliche Interessenlagen sowie Wert- und Zielvorstellungen der Entscheidungsträger
Was versteht man unter Gemeininteressen?
- stehen im Zusammenhang mit dem Gemeinwohl
- Gemeininteressen gehören in den Kontext des gesamtstaatlichen zielrahmend der Verfassung –> Sicherstellung bzw. Gewährleistung des sozialen Rechtsstaates, des Bundesstaates (Föderalismus) sowie der repräsentativen Demokratie (das Volk entscheidet indirekt durch seine gewählten Repräsentanten)
Wie wird festgelegt, was öffentliche Aufgaben sind?
- ihre Bestimmung ist ein wichtiger politischer Akt
- Entscheidungsfindung wird durch persönliche Interessen und Ziele beeinflusst
- politische Gremien legen diese Aufgaben fest und somit auch die Abgrenzung zu nicht öffentlichen, privaten Aufgaben
Nenne die beiden wichtigsten additiven Systematisierungen.
Erfassung aller öffentlichen Aufgaben nach einheitlichen Gliederungskriterien ist aufgrund der Komplexität und und Mehrdimensionalität nicht möglich
- Funktionenplan (Bund und Länder)
- Aufgabengliederungsplan (Gemeinden)
Erkläre den Aufbau des staatlichen Funktionenplans.
- gilt für die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes
- formaler Aufbau, dreistufig dekadisch gegliederter Katalog