Einführung Dienstrecht - Höfler Flashcards
Unterscheide und erkläre den Amtsbegriff!
statusrechtlich: besondere Rechtsstellung, durch Ernennung verliehen (Merkmale: Amtsbezeichnung, Laufbahngruppe, Besoldungsgruppe)
funktionelle: Verwendung des Beamten
- Amt im abstrakt-funktionellen Sinn (Aufgabenkreis des Beamten beim Dienstherrn)
- Amt im konkret-funktionellen Sinn (Dienstposten des Beamten)
Was bedeutet “öffentliches Amt”?
- weit zu verstehen
- umfasst alle beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen öffentlich-rechtlicher Art bei Bund, Land, Gemeinde und anderen juristischen Personen öffentlichen Rechts einschließlich der Beschäftigten im öD
Nenne und erkläre die Auslesekriterien für Beamte bzw. Beschäftigte!
Eignung:
-die Person (geistige Eigenschaften, Gesundheit, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse) und Persönlichkeit (Charakter, Leumund, nicht vorbestraft, teamfähig, kommunikationsfähig) betreffend
Befähigung:
-fachlich in der Lage sein, einen Dienstposten seiner Laufbahn wahrnehmen zu können (Allgemeinwissen, Schulbildung, Ausbildung, EDV-Kenntnisse, fachliches Wissen aufgrund seiner bisherigen Berufstätigkeit)
Die beiden Kriterien sind die Zukunft betreffend!
fachliche Leistung:
-Qualität der erbrachten Arbeitsergebnisse (dienstl. Beurteilungen)
Betrifft die Vergangenheit.