Nervt mich Flashcards
1
Q
1.2.4 Zukünftiger Personalbestand
A
QUANTITATIVE PLANUNG erfolgt in tabellarischer Form
- Die Zahlen der zukünftigen Personalbestandes enthalten folglich nur bereits veranlasste, erkannte oder erwartete Personalveränderungen
QUALITATIVE PLANUNG
- Ziele: Ermittlung und Klassifikation aktueller Bestände sowie Prognose zukünftiger
- Methodik: Altersstrukturen, Fähigkeitssstrukturen
- Kriterien der Bestandsaufnahme: Beförderungen, Funktionsprofile, Neueinstellungen, Entlassungen, Versetzungen etc.
2
Q
.1.3 Ziele qualitativer Personalbedarfsplanung
A
- Ermittlung und Klassifikation von artmäßig differenzierten Beständen zu Personalkategorien im Planungszeitpunkt
- Die Prognose von deren Veränderungen bis hin zum Planungshoriziont
- Festlegung erwünschter Bestandsstrukturen am Planungshoriziont
3
Q
3 Was ist einer Freisetzung
A
- Abbau einer personellen Überdeckung in quantitativer, qualitativer, örtlicher und zeitlicher Hinsicht
- Ausgang ist ein neg. Nettop.bedarf (Diff. zw. P.Bestand und P.Bedarf)
- Keine Kündigung Verbleib auf einer Stelle nicht mehr möglich
- Statt Beendigung auch Änderung realisierbar
- Unterscheidung nach P.freisetzung mit und ohne P.bestandsreduktion
- Freisetzungsmaßnahme mit Bestandsreduktion -> Entlassung von Mitarbeitern
- Freisetzungmaßnahme ohne Bestandsreduktion -> Anpassung der Arbeitszeit (durch Abbau von Überstunden) oder Kurzarbeit
- Unterscheidung auch nach einzelfall- und gruppenbezogenen Freisetzungsmaßnahmen.
4
Q
3.3.4.2 Betriebsbedingte Kündigung
A
- Personalstrukturveränderungen
- Entlassung = Letztmögliche Reaktionsweise bei w. Schwierigkeiten
- Weiterbeschäftigung ausgeschlossen (freier Platz; geänderte Bedingungen)
- Sozialauswahl muss stattfinden
- Kriterien festlegen für die Kündigung
- Soziale Auswahl richtig treffen (sozial am wenigsten hart treffen)
- Gruppenbezogene Kündigung = Kurzarbeit prüfen
- Änderungen = Stillegung; Verlegung, Zusammenschluss
- Mitbestimmungsrecht des BR
- Verhandlung zwischen BR und AG = Sozialplan / Interessenaustausch
- AG Verlust = Know How
5
Q
3.3.4.3 Verhaltensbedingte Kündigung
A
- Willentliches Verhalten des MA
- Vertragsverletzungen
- Nur mit Abmahnung
- Keine Mitbestimmung des BR
- Schriftliche Abmahnung
- Wdhl des Verhaltens -> Ordentliche Kündigung
- 2-3 Jahren fordern zu entfernen
- Probezeit != Abmahnung
- Keine Abmahnung = Schlechtes Betriebsklime
6
Q
5.1 Definition Arbeitsvertrag
A
- Schuldrechtlicher und gegenseitiger Austauschvertrag
- Definiert Rechte und Pflichten
- Besondere Art des Dienstvertrages -> Grundlage des Arbeitsverhältnisses
- §§611-630 BGB
- Enthält…