Must know Flashcards
Systeme der Führung von Büchern bzw. Aufzeichnungen
- Doppelte Buchführung
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Aufzeichnungen im Rahmen der steuerlichen Pauschalierung
Was bedeutet Bücher führen?
Bücher führen bedeutet, dass die betrieblichen Vorgänge (= Geschäftsfälle) auf sogenannten Konten eingetragen werden. Das Eintragen wird auch als “verbuchen” bezeichnet. Die Buchführung erfolgt normalerweise mit einer Buchführungssoftware.
Wie muss die Buchführung sein?
Sie muss die Geschäftsfälle und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nachvollziehbar darstellen. Sie muss ordnungsgemäß erfolgen.
Wann ist die Buchführung ordnungsgemäß?
Wenn die Geschäftsfälle vollständig, wahr, klar, ordentlich, zeitgerecht und leicht nachprüfbar erfasst sind.
Welche Gesetze gelten für das Rechnungswesen?
- Unternehmensgesetzbuch
- Bundesabgabenordnung
- Einkommensteuergesetz
- Umsatzsteuergesetz
Für wen gilt die Buchführungspflicht nach UGB?
Für alle Unternehmen, die eine doppelte Buchführung führen.
Jahresumsatz höher als € 1 000 000 –>
Buchführungspflicht im Folgejahr
Jahresumsatz zwei Jahre in Folge höher als € 700 000 –>
Buchführungspflicht nach dem zweitfolgenden Jahr
Wer muss keine doppelte Buchführung führen?
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit dem Jahresumsatz bis 700 000€
- Freie Berufe ( Rechtsanwalt, Steuerberater)
- Land- und Forstwirte
Wann müssen Land- und Forstwirte eine doppelte Buchführung führen?
Wenn deren Umsatz in zwei einander folgenden Jahren 550 000€ war, oder wenn deren Einheitswert zu 1. Jänner eines Jahres 150 000€ überstiegen hat
Welche Formschriften müssen eingehalten werden?
- keine Buchung ohne Beleg
- fortlaufend, vollständig und zeitgerecht
- Barbewegungen täglich aufzeichnen
- nachvollziehbar und erkennbar
- nicht löschbar
- nicht unleserlich
- elektronisches Radierverbot
- Aufbewahrungspflicht
Was ist die Umsatzsteuer?
Sie wird bei jedem Verkauf berechnet und muss an den Staat bezahlt werden.
Umsatzsteuergesetze:
- Normalsteuersatz von 20 %
- Ermäßigter Steuersatz von 10 %
- Ermäßigter Steuersatz von 13 %
Normalsteuersatz von 20% gilt für:
alle Lieferungen und Leistungen, für die kein ermäßigter Steuersatz gilt
Ermäßigter Steuersatz von 10% gilt für: (8)
Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, E-Books und E-Zeitungen, Speisen und bestimmte Getränke (Wasser, Milch, Milchmixprodukte, Kakao, Speiseeis), Übernachtungen in Hotels