Formschriften für das Rechnungswesen Flashcards
Barbewegungen täglich aufzeichnen=
Alle Bareingänge und Barausgänge muss man täglich einzeln festhalten.
Nachvollziehbar und erkennbar=
Die Geschäftsfälle müssen nachvollziehbar sein und die Bezeichnung der Konten muss eindeutig erkennen lassen, welche Geschäftsfälle darauf verbucht werden.
Zusammenhang und Verweise=
Der Zusammenhang zwischen der einzelnen Buchungen sowie der Zusammenhang zwischen Buchung und Beleg sollen durch gegenseitige Verweise erkennbar sein.
Nicht löschbar=
Die Eintragungen dürfen nicht mit leicht entfernbaren Schreibmitteln (z.B. Bleistift) vorgenommen werden.
Nicht unleserlich =
Die Eintragungen dürfen nicht unleserlich gemacht werden.
Aufzeichnung der Erfassung und Änderung von Daten=
Die Datenerfassung und nachträgliche Änderungen müssen aufgezeichnet werden.
Verwendung der Datenträgern
Es dürfen Festplatten verwendet werden.
Elektronisches Radierverbot=
Eintragungen dürfen nicht mehr verändert werden.
Aufbewahrungspflicht=
Alle Bücher, Aufzeichnungen und Belege müssen sieben Jahre aufbewahrt werden.
Keine Buchung ohne Beleg=
Die Verbuchung eines Geschäftsfalles darf nur auf Grundlage eines Beleges vorgenommen werden.
Fortlaufend, vollständig und zeitgerecht
Die Eintragungen müssen in richtiger zeitlicher Reihenfolge, vollständig und spätestens einen Monat und 15 Tage nach Ablauf des Kalendermonats erfolgen.