Modul 12 Unit 1 Flashcards
Einführung deutsches Recht
Rechtsnormen
- Regelung (Verbote, Erlaubnisse, Gebote, Freistellungen), da sie verbindlich sagen was gelten soll
- abstrakt, da sie mehrere mögliche Lebenssituationen regeln können
- generell, da sie für einen unbestimmten Personenkreis gelten
> Gesetze sind immer abstrakt und generell formuliert!
Gewohnheitsrecht
ungeschriebenes Recht
- allgemeine Aberkennung der Verbindlichkeit
- langjährige Übung der Rechtssprechung und Rechtsanwender
- Richtigkeit unumstritten
- Überzeugung das es ein Gebot des Rechts ist
Unterteilung Positives Recht
Geschriebenes Recht -> Positives Recht
Ungeschriebenes Recht -> Gewohnheitsrecht
Radbruchsche Formel
Ein Richter hat dann gegen das positive Recht zu entscheiden, wenn die Rechtsnorm:
> “unerträglich” ungerecht ist
> die Gleichheit aller Menschen bewußt verleugnet
NACHTEILE:
- das positive Recht kann immer ausgehebelt werden
- offen für Interpretationen
VORTEILE:
- wenn sich die Geschichte zum Negativen ändern sollte (Bsp. Nationalsozialismus)
Begründung von Recht
naturrechtliche Rechtsauffassung
- positives Recht kann nur in einem natürlich vorgegebenen Rahmen stattfinden -> muss vom Gesetzgeber “gefunden” werden
- geltendes Recht ist überpositiven Maßstäben untergeordnet z. B. Gott, Natur, Vernunft, Menschenwürde
- > angeborene Naturrechte
Begründung von Recht
positivistische Rechtsauffassung
- Normgeltung allein aufgrund ihrer positiven Setzung
- in bestimmten Verfahren von bestimmten Organen des Staates erlassen
- fehlt eine Rechtsetzungskompetenz sind die Gesetzte ungültig
- Recht kann gut oder schlecht sein, aber NIEMALS unrecht sein, da es ordnungsgemäß zustande kommt -> Rechtspositivismus
- > aufgeschriebene Gesetzgebung
positives Recht
- vom Menschen gesetztes Recht
- Rechtspositivismus lehnt Lehre vom Naturrecht ab, da jede Rechtsfrage mit vorhandenem Gesetzes- und Gewohnheitsrecht zu lösen ist
- direkt oder indirekt erlassene Rechtsvorschriften (vom staatlichen Gesetzgeber)
Staat 3 Elemente
> Staatsgebiet
> Staatsvolk
> Staatsgewalt
- einseitig hoheitlich - hat über alle innerstaatlichen Fragen zu entscheiden (Gewaltmonopol)
Funktionen des Rechts
in der sozialen Arbeit
- Emanzipation -> Wie kann ich mich wehren?
- Reflexion -> Wo und wie werden die Rechte anderer verletzt?
- Hilfe -> Wie kann ich Hilfe anbieten und anderen zu ihrem Recht verhelfen?
- Haftung -> Wofür muss ich persönlich einstehen?
- Gestaltung -> Grundlage zur Regelung des Zusammenlebens und Arbeitens
Was ist Recht?
- die deutsche Rechtsordnung setzt sich aus allen bestehenden deutschen Rechtsnormen zusammen, d. h. aus Geboten, Verboten, Erlaubnisse und Freistellungen
- habe in fast allen Lebensbereichen Einfluss, z. B. Kaufverträge, Mietverträge, Körperverletzung, Anspruch auf Arbeitslosengeld, …
- Recht bezeichnet die Gesamtheit der allgemeingültigen, generellen Rechtsnormen, also Regeln mit allgemeinem Anspruch
Normenhierachie
1) Primäres EU-Recht
2) Sekundäres EU-Recht
3) Verfassungsrecht
4) Gesetze
5) Rechtsverordnungen
6) Landesverfassungen
7) Gesetze/VO der Länder
8) Satzungen
Normenkollision
> Die höhere Norm geht der niederen Norm vor.
Die speziellere Norm geht der allgemeinen Norm vor.
Die jüngere Norm geht der älteren Norm vor.
Deutsche Rechtsordnung
- öffentliches Recht
- Privatrecht
Abgrenzungstheorien
- Interessenstheorie
- Subordinationstheorie
- modifizierte Subjektstheorie
Abgrenzungstheorien
Interessenstheorie
Gegenstand des öffentlichen Rechts sind die Belange des Staates, während das Privatrecht dem Nutzen des Bürgers dient.
Abgrenzungstheorien
Subordinationstheorie
Ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis liegt immer dann vor, wenn ein Über-/Unterverhältnis gegeben ist. Ein Privatrechtsverhältnis dagegen ist bei einem Gleichordnungsverhältnis gegeben.
Abgrenzungstheorien
modifizierte Subjektstheorie
Eine Rechtsnorm ist immer dann öffentlich-rechtlich, wenn durch diese Norm auf der einen Seite ausschließlich ein Hoheitsträger gerade als solcher berechtigt oder verpflichtet wird.
Deutsche Rechtsordnung
Privatrecht/Zivilrecht
BGB
- Gleichordnungsbeziehung
- Ziel: Ausgleich unterschiedlicher Interessen und Machtpositionen
- große Gestaltungsfreiheit, Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben teilweise zulässig
Beispiel: Kaufvertrag, Mietvertrag
Deutsche Rechtsordnung
öffentliches Recht
- Über-/Unterverhältnis
- durch das Rechtsstaatgebot: zwingende Bindung an die Verfassung und das Gesetz (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG)
- Ziel: Allgemeinwohl
Beispiel: Gewährleistung von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, Inobhutnahme eines akut gefährdeten Kindes
Aufbau von “vollständiger Rechtsnorm”
Eine “vollstände Rechtsnorm” besteht aus einem Tatbestand und einer Rechtsfolge.
Tatbestand
Ein Tatbestand ist eine verallgemeinernde Beschreibung, um unbestimmte Anzahl von Lebenssituationen (Sachverhalten) zu erfassen.
Rechtsfolge
Eine Rechtsfolge ist der durch das Recht festgesetzte konkrete Anspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
gebundene Verwaltung
In einer gebundenen Verwaltung gilt:
wenn der Tatbestand erfüllt ist, hat eine Rechtsfolge zu erfolgen
Das Grundgesetz - die Verfassungsgrundsätze
Art. 20 GG
Rechtsstaatsprinzip
-> Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetze
Bestandteile:
> Gesetzesvorbehalt
- kein Handeln ohne Gesetz
> Gesetztesvorrang
- kein Handeln gegen das Gesetz
> Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- geeignet: Kann das Ziel erreicht werden?
- erforderlich: Gibt es mildere Mittel?
- angemessen: Führt es zum Nachteil und steht es im Verhältnis?