mat ZR Flashcards
In welchen drei Schritten ist ein Anspruch klassichserweise zu prüfen? Wer trägt jeweils die Beweislast?
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Anspruch entstanden?
TB Voraussetzung der Anspruchsgrundlage; Beweislast idR beim Gläubiger
rechthindernde Einwendungen wie zB §§ 116 ff., 125, 134, 138 BGB; Beweislasdt beim Schuldner -
Anspruch nicht untergegangen?
rechtsvernichtende Einwendungen wie zB Widerruf, Kündigung, Rücktritt, Erfüllung oä, §§ 313 ff., Vergleich; Beweislast beim Schuldner -
Anspruch durchsetzbar?
rechtshemmende Einreden wie zB Zurückbehaltungsrecht, Verjährung; Beweislast beim Schuldner
Wie bestimmt die Rspr. das auf einen atypischen Vertrag anzuwendende Recht?
- grds. soll nur einem Vertragstyp unterstellt werden; nämlich nach dem Schwerpunkt des Vertrages (zB Aussteller auf Messe -> Miete)
- nur wenn den Eigenarten des Vertrages so nicht Rechnung getragen werden kann, kann zusätzlich das Recht eines anderen Vertragstyps angewandt werden (zB Konzert -> Werk und Miete)
- passt gar kein Vertragstyp ist nur allgemeines Schuldrecht anzuwenden (zB Spielvertrag mit Casino)
Worum geht es in den §§ 327 ff. BGB und was ist die systematische Bedeutung?
Verbraucherverträge über digitale Produkte
hier sind spezielle Regelungen für mehrere Vertragstypen enthalten soweit (d.h. für den Teil dieses Vertrages) diese auch digitale Produkte zum Gegenstand haben
beachte ausgeschlossene Verträge nach § 327 VI BGB
Wie ist das Verhältnis zwischen dem Leistungsstörungsrecht der §§ 327 ff. BGB und dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht, Anfechtung, cic und speziellem Leistungsstörungrecht
ist grundsätzlich vorrangig soweit das digitale Produkt betroffen ist
keine Sperre bei Arglist/Vorsatz
auch Verbraucherwiderruf ist nie gesperrt (Gedanke des § 356 V BGB)
Welche Besonderheit gibt es in Bezug auf den Zeitpunkt der Mangelfreiheit bei Verträgen nach §§ 327 ff ?
es kommt nicht auf den Gefahrübergang an; Mangelfreiheit muss während eines individuell zu bestimmenden Zeitpunkt oder Zeitraums (§ 327e I S. 2 oder 3) bestehen (siehe zB § 327f)
Auch in Bezug auf § 327l BGB gilt ein Grundsatz aus dem Kaufmängelgewährleistungsrecht. Wlecher?
Vorrang der Nacherfüllung
Welchen zentralen (nachtieligen) Unterschied gibt es in den §§ 327 ff. BGB zu anderen Abwicklungsregimen für Abwicklungsgegner?
kein Wertersatzanspruch; §§ 327o ff. gewähren sowas nicht
Bei welchen Waren findet nur reguläres Kaufrecht (§§ 433 ff, §§ 4474 ff) Anwendung und nicht §§ 475a, 327 ff? in welchen Fällen kommt es also nicht zu einer Spaltung des Leistungsstörungsrechts?
Verbrauchsgüterkauf über einer Ware mit enthaltenem oder verbundenem digitalen Bestandteil und
* funktionales Kriterium (Ware kann Funktion ohen digitlan Bestandteil nicht erfüllen)
UND
* verteragliches Kriterium (digitale Inhalte/Dinstleistungen werden unter dem Kaufvertrag bereitgestellt bzw. Verpflichtung zur Bereitstellung im KV)
und natürlich bei allen sonstigen Verbruachsgüterkäufen ohne digitale Bezüge
Welche Normen sind bei Verbruacherverträgen für die unterschiedlichen Waren mit bereitgestelltem digitalem Bestandteil jeweils anzuwenden?
Welche Normen sind anzuwenden?
1. Verbraucher kauft Sofware von Unternehmen und läd diese runter
2. Verbruacher kauft Grundstück von Unternehmen mit Smart-Home Equipment?
- nur §§ 327 ff. und sonst § 453; aber jedenfalls keine Aufspaltung der Gewährleistungsregelungen, da gar keine Ware Vertragsgegenstand ist
- auch nur §§ 327 ff. da für den Rest (also das Grundstück) die vorschriften für Waren nicht gelten (keine bewegliche Sache)
Welche Fragen stellen sich für das Bestehen einer Forderung oder eines vertraglichen Schuldverhältnisses, wenn es zu der Sache einen Vorporzess mit Urteil gab?
die im Vorporzess tonorierten Rechtsfolgen sind ggf. in Rechtskraft erwachsen (§ 322 ZPO); nicht jedoch Vorfragen über Rechtsverhältnisse über die keine Feststellungsklage durchgeführt wurde
Einwendungen, die schon im Vorporess vorgebracht hätten werden können sind jetzt nach dem Gedanken des § 767 II ZPO ausgeschlossen, wenn ihre Beachtung zu kontradiktorischen Urteil im Vergleich zum Vorporzess führen würde
Welche Folge hat die Annahme einer Gefälligkeit für die Haftung aus Gesetz?
gem. § 242 BGB ist von einer stillschweigenden Haftungsreduzierung auszugehen, wenn diese nicht allein einem Dritten/Versicherer nützen würde
Umfang der Reduzierung:
nur leichte Fahrlässigkeit soll nicht zur Haftung führen
Voraussetzung:
bsondere Umstände lassen Haftungsreduizerung geboten erscheinen und Haftungsrisiko wäre sonst nicht hinnehmnbar
–> Detail im Kommentar Einleitung § 241
Welche Regelungen gelten für die Prozessvollmacht?
Nur §§ 80 ff ZPO; BGB Vorschriften finden grds. keine Anwendung. BGH wendet Duldungs- und Anscheinsvolacht als allgemeines Prinzip auch auf die Prozessvollmacht an
Welche Ausnahmen vom Offenkundigkeitsprinzip bei der Stellvertretung werden gemacht?
- Aus den Umständen erkennbar (zum Beispiel unternehmensbezogenes Geschäft)
- Geschäft für den, den es angeht (tatsächlicher Vertragspartner egal; auslegen)
- § 1357 I BGB bei Ehegatten
Stellvertretung: Wann führt ein Missbrauch der Vertretungsmacht nicht zu einer Wirkung für den Vertretenen?
- kollusives Zusammenwirken
- Evidenz des Missbrauchs
Grüneberg (mM) bei gesetzlichen Vertretern sei bewusstes Ausnutzen zum Nachteil des Vertreten erforderlich
Wie ist die Prüfung von § 138 I BGB klassich aufgebaut?
- objektive Merkmale (Wucher, Knebelung etc.)
- subjektibver Tatbestand (idR Kenntnis der einen Partei)
- Abwägung im Einzelfall
Welche Unterschiede gibt es im Rahmen von § 138 I BGB bei Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften?
Verfügungsgeschäfte sind häufig sittlich neutral
nur, wenn der Sittenstoß gerade oder auch zumindest auch in der Verfügung liegt ist diese nach § 138 I BGB unwirksam
Wie stehen §§ 123, 134 und 138 BGB zueinander im Verhältnis?
§§ 123 und 138 stehen nebeneinander
§ 134 ist lex specialis zu § 138
Zwischen welchen drei “Konzepten” ist abzugrenzen, wenn es um Vertrtagsstrafenabreden geht?
je nach Fall kann es sich entweder um
1. Vertragsstrafe iSd §§ 339 ff BGB oder
2. selbständiges Strafversprechen iSv § 343 II oder
3. um eine bloße Schadenspauschalisierung zur Beweiserleichterung
handeln
Bei welchen Handlungen kommt eine Anfechtung gar nicht in Betracht?
- keine Willenserklörung sondern nur Prozesshandlung oder Realakt
- Rechtsgeschäft schon bestätigt § 144 BGB (hier ggf. auch einen konkludenten Erlassvertrag prüfen)
- Sonderregelungen §§ 2078 ff bei letzwilligen Verfügungen
- bei beidseitigem Irrtum dann § 313 BGB vorrangig um zufalls ERgebnis zu verhindern (soll nicht darauf ankommen, wem es zu erst auffällt)
- Gewärleistungsrecht die Sache regelt (ist vorrangig / spezieller)
grds.: keine Anfechtung nötig, wenn durch Auslegung auflösbar
Wer ist kein Dritter iSd § 123 II BGB ?
Wer im Lager des Erklärungsempfängers steht (Sphärengedanke, Details im Kommentar)
An welche vier Anspruchsgrundlagen ist bei vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzungen zu denken?
- cic
- § 123
- Delikt
- Gewährleistung
Kann eine Tilgungsbestimmung geändert werden? Ist sie anfechtbar?
Ja muss aus Gründen der Billigkeit erlaubt sein; Grenze bildt nur § 242 BGB
als geschäftsähnliche Handlung auch anfechtbar
Wie können Gesamt- und Mitgläubiger jeweils Gestaltungsrechte ausüben?
grds. nur gemeinsam, das Gesetz enthält keine besonderen Zurechnungsregeln
ggf. kann aber von einer konkludenten Bevollmächtigung (oder Genehmigung?) ausgegangen werden