Kriminologie Flashcards
PKS
= Polizeiliche Kriminalstatistik:
koordinierte Länderstatistik mit bundesweit “einheitlichen Richtlinie für ihre Führung.
–> PKS sog. Ausgangsstatistik
Inhalt der PKS
alle polizeilich bekanntgewordene und aufgeklärte rechtswidrige Straftaten einschl. der mit Strafe bedrohten Versuche sowie die ermittelten Tatverdächtigen.
Darunter fallen auch:
- Antragsdelikte
- Taten strafunmündiger Kinder oder schuldunfähiger Personen
Aufgabe der PKS
a) Beobachtung:
- der Kriminalität insg. sowie einzelner Deliktsarten
- des Umfangs u. der Zs.setzung der Tatverdächtigen
- der Veränderung der Kriminalitätsquotienten
b) Erlangung von Erkenntnissen für
- die vorbeugende und verfolgende Verbrechensbekämpfung
- organisatorische Planungen u. Entscheidungen
- die kriminologisch-kriminalistische Forschung
- kriminalpolitische Maßnahmen
Aussagekraft der PKS
Die PKS kann nur einen Teil der relativen Kriminalität aufzeigen und ist beschränkt, da der POL ein Teil der begangenen Delikte nicht bekannt ist –> sog. Dunkelfeld!
Daher ist kein eindeutiges Kriminalitätslagebild möglich, sondern nur Anhaltspkt. und Annäherungswerte.
Einflussfaktoren, die sich auf die Entwicklung der Zahlen der PKS auswirken
- Anzeigeverhalten
- pol. Kontrollmaßnahmen
- statistische Erfassung
- Änderung des Strafrechts
- echte Kriminalitätsänderung
räumliche Verteilung der Tatorte
- -> sog. Stadt-land-Gefälle!
- geringere informelle / formelle Sozialkontrolle in der Stadt
- soz. Brennpkt. in Städten
- Straftaten auf dem Land werden nicht so schnell angezeigt (PI wird schlechter erreicht, stärkere Schwellenängste)
- Anreiz und Gelegenheit in der Stadt größer
Dunkelfeld
- Verhalten / Schaden nicht als Straftat erkannt
- Delikt wird nicht festgestellt
- keine / zu greinge Ermittlungsintensität ( Bei Kontrolldelikten)
- vom Opfer bewusst nicht angezeigt
Dunkelfeldforschung
- -> als Reaktion auf die nicht angezeigten / aufgenommenen Straftaten durch:
- Befragung
- teilnehmende Beobachtung
- Experiment
Rückkopplungsmechanismus
- -> Entdeckungsrisiko groß
- -> geringe Kriminalität
- -> AQ steigt
- -> Vertrauen der Bevölkerung in Strafverfolgungsbehörde steigt
- -> Anzeigebereitschaft steigt
- -> Dunkelfeld verkleinert sich
Kriminalitätslagebild
vermittelt zs.gestellte Informationen zu einer best. Kriminalitätslage für einen best. Zeitraum und einem best. Bereich
Warum Kriminalitätslagebilder?
- Schaffung eines pol. Konsens über die Gefahren der dargestellten Kr.phänomene
- notwendige Daten für Bekämpfungsstrategien
- als Datenbasis für für weitergehende kr. und kl. Forschungen
Jugendkriminalität
a) i.e.S.:
alle strafbaren Handlungen der 14 - unter 18-jährigen
b) i.w.S.:
alle pol. Analysen und Statistiken, die Straftaten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden beinhalten
Gesetztesanwendung JGG / StGB
- Kind: unter 14
- -> strafunmündig (§ 19 StGB) - Jugendlicher: 14 - 17
- -> strafmündig nach JGG, aber wenn Jdgl. zur Tatzeit noch nicht reif genug war, das Unrecht seiner tat einzusehen –> § 3 JGG (strafunmündig) - Heranwachsender: 18 - 20
- -> strafmündig nach StGB, aber wenn Heranw. zur Tatzeit nach dem Stand seiner Entwicklung noch einem Jgdl. gleichstand (geistige + sittliche Reife)
- –> § 105 (1) JGG (strafmündig nach JGG) - Erwachsener: ab 21
- -> strafmündig nach StGB
Deliquenz (‘straffällig werden’’) junger Täter
- normale entwicklungsbedingte Erscheinung (ubiquitär = allgegenwärtig)
- episodenhaftes (vorübergehendes) Phänomen
- überwiegend geringe kriminelle Energie (Bagatelle)
- überwiegend opportunistisch und unprofessionell (aus günstiger Angelegenheit heraus)
- Beeinflussung von Peergroups
Mehrfach- und Intensivtäter (MIT)
sind diejenigen,
- die besonders kriminelle Energie oder erhöhte Gewaltbereitschaft gezeigt haben
- i.d.R. wiederholt in Erscheinung treten
- bei denen eine Negativprognose gegeben ist
Junge Mehrfach- und Intensivtäter (JMIT)
= Jungtäter, die
a) in 12 Monaten mind. 5 mal oder in 12 Monaten mind. 2 mal wegen eines Deliktes der Gewaltkriminalität in Erscheinung getreten sind
oder
b) die durch die tat den Rechtsfrieden in besonders gravierender Weise beeinträchtigt haben und die Gefahr der Wdh. besteht.
Bande
laut BGH:
- Zs.schluss von mind. 3 Personen
- die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer
- mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten zu begehen
pol. Regelungen bei Jugendkriminalität
- PDV 382
- Zentralstelle für Jugendsachen am LKA
Beauftragte für Jugendsachen innerhalb einer PD - Jugendsachbearbeiter einer PI
seit 2010: ‘Haus des Jugensrechts’ (HdJ)