Krankenversicherung Flashcards
Vor welchen Risiken schützt das KVG?
Das KVG bietet Schutz vor den finanziellen Folgen der Risiken Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
Was bedeutet “Gleichbehandlung” in der Grundversicherung?
Alle Versicherte sind gleich zu behandeln, insbesondere in Bezug auf die Aufnahme in die Versicherung, die Wahl der Versicherungsform und die Frist innerhalb derer die Leistungen vergütet werden.
Wer ist Aufsichtsorgan in der Krankenversicherung? Welches Gesetz enthält die wesentlichen rechtlichen Grundlagen dazu?
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Das KVAG (Krankenversicherungsaufsichtsgesetz) enthält die wesentlichen rechtlichen Grundlagen dazu.
Nenne mindestens drei Aufgaben der Gemeinsamen Einrichtung
- Übernahme der Kosten für gesetzliche Leistungen von zahlungsunfähigen Versicherern
- Aufgaben im Bereich der Versicherungspflicht von in EU / EFTA-Staat wohnhaften Personen
- Durchführung der Leistungsaushilfe (internationale Abkommen)
- Durchführung des Risikoausgleichs
- Weitere Aufgaben möglich im gegenseitigem Einvernehmen mit den Versicherern
Nehmen wir an, Petra und Norbert Nobel kommen mit ihren Kindern nach einem längeren Auslandaufenthalt von 10 Jahren in die Schweiz zurück. Ab dem 6. Juli haben sie wieder Wohnsitz in Luzern. Die Familie Nobel möchte sich nur für die obligatorische Krankenpflegeversicherung anmelden. Kann Familie Nobel die Krankenversicherung frei wählen? Überlege Dir auch die Begründung.
Ja, die versicherungspflichtigen Personen in der Schweiz können unter denjenigen Krankenversicherer, welche in Luzern die obligatorische Krankenpflegeversicherung anbieten, frei wählen (Art. 4 KVG).
Wann beginnt der Versicherungsschutz für die Familie Nobel, wenn sie sich am 20. Juli bei der Kasse Eva&Adam anmeldet? Ab wann ist die Prämie zu bezahlen? Überlege Dir auch die Begründung.
Der Versicherungsschutz beginnt am 6. Juli. Jede versicherungspflichtige Person muss sich innert 3 Monaten nach der Wohnsitznahme versichern. Wird diese Frist eingehalten, ist die Prämie ab dem 6. Juli geschuldet und der Versicherungsschutz gilt rückwirkend (Art. 3 + Art. 5 Abs. 1 KVG).
Wer trägt die Kosten, wenn Mauro Nobel (14, Schüler) am 19. Juli verunfallt?
Der Krankenversicherer der Familie Nobel
Gehen wir davon aus, dass die Familie Nobel nicht wusste, dass die Krankenversicherung in der Schweiz obligatorisch ist. Nach einer Intervention der Gemeindebehörden tritt sie am 20. November der Kasse Eva&Adam bei. Ab wann ist die Familie nun versichert und ab wann ist die Prämie zu bezahlen?
Familie Nobel ist ab dem 20. November versichert. Ab diesem Datum ist auch die Prämie geschuldet. Allgemein gilt bei verspäteter Anmeldung der Versicherungsschutz ab Datum des Beitritts (Art. 5 Abs. 2 KVG).
Muss die Familie Nobel wegen ihrem verspäteten Beitritt mit Konsequenzen von Seiten der Kasse Eva&Adam rechnen und gibt es dabei Ausnahmen?
Ja, die Familie Nobel muss einen Prämienzuschlag für den verspäteten Beitritt bezahlen (Sanktion). Dieser Prämienzuschlag darf nicht erhoben werden, wenn die Sozialhilfebehörde die Prämien übernimmt (Art. 5 Abs. 2 KVG + Art. 8 KVV).
Wer übernimmt die Kosten, wenn Petra Nobel am 7. November erkrankt und in ein Spital eintreten muss?
Weil Frau Nobel am 7. November noch nicht versichert ist (der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Versicherungsbeginn vom 20. November) muss sie die Spitalkosten selber bezahlen.
Wenn vier Kriterien gleich sind, so muss auch die Prämie gleich sein. Welche vier Kriterien sind dies?
- Altersgruppe (Kinder, junge Erwachsene, Erwachsene)
- Wohnregion
- Versicherer
- Versicherungsmodell
Ist die folgende Aussage korrekt? Die Prämien für Kinder bis 18 Jahre und für junge Erwachsene bis 25 Jahre müssen tiefer angesetzt werden, als diejenigen für Erwachsene ab 26 Jahre.
Ja. Seit 1. Januar 2019 ist dies korrekt (siehe Art. 61 Abs. 3 KVG). Vorher musste nur die Prämien von Kindern zwingend tiefer sein.
Welche drei besonderen Versicherungsformen gibt es?
Bonusversicherung, eingeschränkte Wahl der Leistungserbringer und wählbare Jahresfranchisen.
Was unterscheidet die Bonusversicherung von den anderen beiden besonderen Versicherungsformen hinsichtlich Ausgangsprämie für die Rabattierung?
Ausgangslage ist 110% der Prämie der ordentlichen Versicherung. Bei den anderen beiden besonderen Versicherungsformen ist es die ordentliche Prämie.
Die Durchschnittskosten aller für den Risikoausgleich massgebenden Personen im Kanton X betragen CHF 1’500.00. Der Durchschnitt für die Risikogruppe Frau zwischen 26 - 30 beträgt in diesem Kanton CHF 1’200.00. Versicherer Z hat im Kanton X 800 Frauen aus dieser Risikogruppe versichert. Welcher Betrag wird dem Versicherer für diese Risikogruppe in der Risikoausgleichsrechnung belastet?
Ihm werden CHF 240’000 für diese Risikogruppe in der Risikoausgleichsrechnung belastet (CHF -300.00 x 800).