Kranken- Und sozialversicherungssysteme Flashcards

1
Q

Krankengeld

A

Krankengeld wird bei Arbeitsunfähigkeit ab 7. Woche (genau ab 43. Tag) von der Krankenkasse gezahlt.
90% des Nettogehaltes

Ohne zeitliche Begrenzung.
Krankengeld für längstens 72 Wochen

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2
Q

Kinderpflegekrankengeld

A

In jedem Kalenderjahr für jedes Kind 10 Arbeitstage (Alleinerziehende 20 Tage) für Kinder, die das 12 Lebensjahr noch nicht beendet haben.

Bei mehreren Kindern auf grundsätzlich 25 Tagen (50 AZ)

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3
Q

Mutterschaftsurlaub

A

nur weibliche Mitglieder, keine Familienversicherten!
6 Wochen vor der Entbindung und für 8 Wochen danach

Höhe des bisherigen Nettoverdienstes

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4
Q

Elternzeit

A

Spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich beantragen und für welchen Zeitraum von 2 Jahren genommen werden soll.

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5
Q

Elterngeld

A

auf schriftlichen Antrag haben alle Mütter, wahlweise auch Väter
65% des fiktiven Nettoeinkommens
Mind. 300 Euro, Max 1800 Euro für 12 Monate
für Kinder, die nach dem 1.1.2007 geboren wurden, Max 14 Monate, Zeitraum frei aufteilbar

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6
Q

Elterngeld Plus

A

Seit Juli 2015
Statt 14 Monate 28 Monate, nur halb so viel Geld
Voraussetzung das beide Elternteile mind. 4 Monate zwischen 25-30 Wochenstunden arbeiten

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7
Q

Beschäftigungsverbot in Schwangerschaft

A

Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet
Umlageverfahren teilnehmen und erhalten Aufwendungen zu 100% des fortgezahlten Bruttogehaltes von der Umlagekasse (Arbeitnehmerkrankenkasse) zurück.

Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird wird je nach Krankenkasse voll oder pauschalisiert erstattet.

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8
Q

Soziale Pflegeversicherung

A
  1. Säule der Sozialversicherung.

Ziel, rechtliche und finanzielle Absicherung der ambulanten,häuslichen und vollstationären Pflege.

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9
Q

Bestimmungen der Pflegeversicherung

A

Versicherungsträger: Pflegekassen der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse
Pflichtversicherte: alle Mitglieder und freiwillig Versicherten der GKV
Beitragszahler: 2,35 % der beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung
Beitragszahler: Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte

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10
Q

3 Pflegestufen

A

Pflegestufe 1
Erheblich Pflegebedürftige

Pflegestufe 2
Schwerpflegebedürftig

Pflegestufe 3
schwerstpflegebedürftig

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11
Q

Unfallversicherung

A

Aufgabe: mit allen geeigneten Mitteln Unfälle zu verhüten. beim Arbeitsunfall entschädigt sie den Verletzten durch Wiederherstellpder Erwerbsfähigkeit, Erleichterung der Verlezungsfolgen, Leistungen durch Geld.

Leistungsanspruch durch Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit. Rechtsanspruch besteht auch für Hinterbliebene.

Unternehmer hat Meldepflicht

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12
Q

Bestimmungen Unfallversicherung

A

Versicherungträger
gewerbliche, Landwirtschaftliche und Seeberufsgenossenschaften
Eigenunfallversicherungen von Bund,Ländern und Gemeinden

Pflichtversicherte:
Alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf die Einkommenshöhe,Schüler,Studenten,für das Gemeinwohl Tätige

Beitragshöhe
Unterschiedlich, je nach Betriebs- und Gefahrenklasse und Einkommenshöhe des Versicherten

Beitragszahler
Arbeitgeber

Leistungen
Unfallverhütung,Leistungen nach Eintritt des Unfalls, ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung,Übergangsgeld, Arbeits-und Berufsförderung,Verletztengeld während AU,Verletztenrente,Dauerrente,Hinterbliebenenrente

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13
Q

Entschädigungspflicht

A

wenn Unfall eine Körperverletzung zur Folge hat und wenn die versicherte Tätigkeit die Zrsache oder die wesentliche Teilursache des Unfalls ist. Auch Geschäftsreisen und Betriebsfeiern.

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14
Q

Wegeunfälle

A

Unfälle, die mit dem zurücklegen des Weges nach und von dem Ort der Versicherten Tätigkeit in einem ursächlichen Zusammenhang stehen.
Weg muss der kürzeste sein. bei privaten Unterbrechungen besteht keine Versicherung (z.B. einkaufen)
Versichert sind aber Wege zum Mitnehmen von Kollegen oder zur Unterbringung von Kindern wegen der Berufstätigkeit.
Unter Alkoholeinfluss grundsätzlich nicht versichert.

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15
Q

Meldepflicht von Unfällen

A

Innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis dem Unfallversicherungsteäger anzuzeigen, wenn der AN einen Arzt aufsucht bzw. AU vorlegt.
Tödliche Arbeitsunfälle sofort den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern, bzw. Amt für Arbeitssicherheit zu melden.

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW

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16
Q

Rentenversicherung

A

Schutz für die Risiken der Erwerbsminderung des Alters und Todes.
Umverteilungsprinzip.
Die im Berufsleben stehenden leistet Beiträge an die aus dem Berufsleben Ausgeschiedenen.

Interesse der Rentenversicherung, Berufstätigen möglichst lange gesund und erwerbstätig bleiben.
(durch Gesundheits- und Berufsförderungsmaßnahmen)

17
Q

Träger der Sozialversicherung

A
  1. Krankenversicherung
  2. Pflegeversicherung
  3. Unfallversicherung
  4. Rentenversicherung
  5. Arbeitsförderung