Koalitionsrecht Flashcards
Was ist das Koalitionsrecht?
Koalitionen schließen Tarifverträge miteinander und führen Arbeitskämpfe gegeneinander
Geschützt durch Art. 9 Abs. 3 GG
Gewährleistungsinhalte der Koalitionsfreiheit (4)
- Doppelgrundrecht
- Träger der Koalitionsfreiheit
- Kollektive Koalitionsfreiheit
- Bestandsgarantie
Doppelgrundrecht (2)
- Schützt individuelle Koalitionsfreiheit des Jedermann
- Schützt kollektiv die Koalition in ihrem Bestehen und Bestätigung
Träger der Koalitionsfreiheit (7)
- alle AN und AG
positive Koalitionsfreiheit
-> Berechtigt, mit anderen Personen eine Koalition zu gründen, einer Koalition beizutreten, in ihr zu verbleiben und in ihr tätig zu sein
-> Vorteile einer Mitgliedschaft, z.B. Tariflohn
negative Koalitionsfreiheit
-> Recht, einer Koalition fern zu bleiben / auszutreten
-> Tarifverträge gelten unter best. Voraussetzungen auch für AN die anderweitig / nicht organisiert sind
Kollektive Koalitionsfreiheit
Bestand und Bestätigung der Koalition sind verfassungsrechtlich geschützt
Bestandsgarantie (4)
- Tarifautonomie
- Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen
- Recht auf freie Koalitionsbildung / freien Koalitionsbestand
- Recht auf freie Entscheidung über Organisationsstruktur / -form
Grundrecht der Koalitionsfreiheit
Voraussetzungen des Koalitionsbegriffs sind erfüllt
Voraussetzungen (8)
- Vereinigung nach Art. 9 Abs. 1 GG
- Vereinigung ist langfristig angelegt
- kooperativer Charakter
- Unabhängig gegenüber Dritten
- Gegenunabhängigkeit
- Zusammenschluss in Eigenschaft von AN und AG
- Koalitionszweck
- Trennung in personeller, finanzieller und organisatorischer Hinsicht
Vereinigung nach Art. 9 Abs. 1 GG
Freiwillige, privatrechtliche Vereinigung
-> keine Ärztekammern oder Industrie- und Handelskammern
kooperativer Charakter (3)
- organisierte Willensbildung
- organschaftliche Struktur
- Unabhängig von Ein- und Austritt der Mitglieder
Zusammenschluss in Eigenschaft von AN und AG
AN z.B. auch Beamte, aber keine Vereinigung von Studenten oder Strafgefangenen
Koalitionszweck
Forderung und Wahrung von Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen
Keine notwendigen Kriterien für eine Koalition (4)
- soziale Mächtigkeit (Durchsetzungsfähigkeit der Vereinigung)
- Tarifwilligkeit
- Arbeitskampfbereitschaft
- überbetriebliche Organisation
In Deutschland geschützte Koalitionen (2)
- Arbeitgeberverbände
- Gewerkschaften