Koalitionsrecht Flashcards

1
Q

Was ist das Koalitionsrecht?

A

Koalitionen schließen Tarifverträge miteinander und führen Arbeitskämpfe gegeneinander

Geschützt durch Art. 9 Abs. 3 GG

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2
Q

Gewährleistungsinhalte der Koalitionsfreiheit (4)

A
  • Doppelgrundrecht
  • Träger der Koalitionsfreiheit
  • Kollektive Koalitionsfreiheit
  • Bestandsgarantie
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3
Q

Doppelgrundrecht (2)

A
  • Schützt individuelle Koalitionsfreiheit des Jedermann
  • Schützt kollektiv die Koalition in ihrem Bestehen und Bestätigung
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4
Q

Träger der Koalitionsfreiheit (7)

A
  • alle AN und AG

positive Koalitionsfreiheit
-> Berechtigt, mit anderen Personen eine Koalition zu gründen, einer Koalition beizutreten, in ihr zu verbleiben und in ihr tätig zu sein
-> Vorteile einer Mitgliedschaft, z.B. Tariflohn

negative Koalitionsfreiheit
-> Recht, einer Koalition fern zu bleiben / auszutreten
-> Tarifverträge gelten unter best. Voraussetzungen auch für AN die anderweitig / nicht organisiert sind

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5
Q

Kollektive Koalitionsfreiheit

A

Bestand und Bestätigung der Koalition sind verfassungsrechtlich geschützt

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6
Q

Bestandsgarantie (4)

A
  • Tarifautonomie
  • Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen
  • Recht auf freie Koalitionsbildung / freien Koalitionsbestand
  • Recht auf freie Entscheidung über Organisationsstruktur / -form
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7
Q

Grundrecht der Koalitionsfreiheit

A

Voraussetzungen des Koalitionsbegriffs sind erfüllt

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8
Q

Voraussetzungen (8)

A
  • Vereinigung nach Art. 9 Abs. 1 GG
  • Vereinigung ist langfristig angelegt
  • kooperativer Charakter
  • Unabhängig gegenüber Dritten
  • Gegenunabhängigkeit
  • Zusammenschluss in Eigenschaft von AN und AG
  • Koalitionszweck
  • Trennung in personeller, finanzieller und organisatorischer Hinsicht
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9
Q

Vereinigung nach Art. 9 Abs. 1 GG

A

Freiwillige, privatrechtliche Vereinigung
-> keine Ärztekammern oder Industrie- und Handelskammern

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10
Q

kooperativer Charakter (3)

A
  • organisierte Willensbildung
  • organschaftliche Struktur
  • Unabhängig von Ein- und Austritt der Mitglieder
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11
Q

Zusammenschluss in Eigenschaft von AN und AG

A

AN z.B. auch Beamte, aber keine Vereinigung von Studenten oder Strafgefangenen

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12
Q

Koalitionszweck

A

Forderung und Wahrung von Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen

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13
Q

Keine notwendigen Kriterien für eine Koalition (4)

A
  • soziale Mächtigkeit (Durchsetzungsfähigkeit der Vereinigung)
  • Tarifwilligkeit
  • Arbeitskampfbereitschaft
  • überbetriebliche Organisation
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14
Q

In Deutschland geschützte Koalitionen (2)

A
  • Arbeitgeberverbände
  • Gewerkschaften
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