Arbeitskampf Flashcards
Was ist ein Arbeitskampf?
- Druckausübung durch die AG-/AN-Seite mittels kollektiver Störung der Arbeitsbeziehungen
- Beruht auf von Art. 3 Abs. 3 GG abgeleitete richterliche Rechtsfortbildung
Kampfmittel AN (7)
Was ist ein Arbeitskampf? (2)
- Druckausübung durch die AG-/AN-Seite mittels kollektiver Störung der Arbeitsbeziehungen
- Beruht auf von Art. 3 Abs. 3 GG abgeleitete richterliche Rechtsfortbildung
Kampfmittel AN (7)
1) Streik
-> planmäßige, gemeinsame, nicht mit dem AG abgesprochene Einstellung der Arbeit
2) Bummelstreik
-> Verlangsamung der Arbeitsleistung
3) Boykott
4) Betriebsbesetzung
5) Streikartiger Flashmop
Kampfmittel AG
- Aussperrung
-> AG weigert sich den AN weiter zu beschäftigen / weiter zu vergüten
-> Reaktion auf Streik - Ankündigung von Massenänderungskündigungen
- Betriebsschließungen
- Streikabbruchprämien
Kampfmittel AN (7)
1) Streik
-> planmäßige, gemeinsame, nicht mit dem AG abgesprochene Einstellung der Arbeit
2) Bummelstreik
-> Verlangsamung der Arbeitsleistung
3) Boykott
4) Betriebsbesetzung
5) Streikbegleitende Flashmop
Kampfmittel AG (6)
- Aussperrung
-> AG weigert sich den AN weiter zu beschäftigen / weiter zu vergüten
-> Reaktion auf Streik - Ankündigung von Massenänderungskündigungen
- Betriebsschließungen
- Streikabbruchprämien
Voraussetzungen Arbeitskampf (9)
- Durchführung von tariffähigen Parteien
- Richtet sich auf die Durchsetzung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
- relative Friedenspflicht
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Grundsatz der Proportionalität (Verhältnismäßigkeit im engen Sinne)
- Arbeitskampfgrenzen
- Arbeitskampfverbote
- Gebot fairer Kampfführung
- Grundsatz der Kampfparität
Durchführung von tariffähigen Parteien
“Wilde Streiks” sind nicht durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt und somit rechtswidrig
Richtet sich auf die Durchsetzung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
Richtet sich der Streik auf ein nicht tariflich regelbares Ziel ist es rechtswidrig
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Ein Streik hat immer Auswirkungen auf Nichtstreikende, Dritte und Allgemeinheit
- Ultima-Ratio-Prinzip = Erforderlichkeit, alle möglichen friedlichen Konfliktlösungen auszuschöpfen
relative Friedenspflicht
Verbot den bestehenden Tarifvertrag innerhalb der Laufzeit durch eine Arbeitskampfmaßnahme in Frage zu stellen
Grundsatz der Proportionalität
- kein zum außer dem Verhältnis stehenden Ziele
- der durch die Kampfmaßnahmen entstandene Schaden darf nicht im Missverhältnis zum erstrebten Nutzen stehen
- Maßnahmen durch dem Kampfgegner / der Allgemeinheit nicht unverhältnismäßig Schaden / wirtschaftlich zerstören
Arbeitskampfgrenzen
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
Arbeitskampfverbote
- Beamtenstreik (Art. 33 Abs. 5 GG)
- betriebsverfassungsrechtliches Arbeitskampfverbot (§ 74 Abs. 2 S. 1 BetrVG)