Klausurfragen Flashcards
Produktbeobachtungspflicht
Informationsbeschaffung und –verwertung über Entwicklung des Produkts nach Inverkehrbringung, Vermeidung von Mängeln und missbräuchlichen Verwendung z.B. durch Rückruf, Nachbesserung, Benutzerinformation
antezipiertes Besitzkonstitut
Übertragung des Besitzes ohne unmittelbaren Besitz
Globalzession
Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen
bsp: verlängerter Eigentumsvorbehalt, Übertragung des (wechselnden) Warenbestandes, Vorausabtretung der Zahlungsansprüche aus dem Weiterverkauf
Verfügungsermächtigung
§ 185 BGB, Nichtberechtigter kann in eigenem Namen verfügen
ist ausreichend weil: Flexibilität und Schnelligkeit des Handelsverkehrs, guter Glaube an die Verfügungsbefugnis ausreichend, § 366
Einrede der Vorausklage
Bei Bürgschaft: Recht des Bürgen, den Schuldner durch den Gläubiger zunächst rechtlich zu belangen, bevor der Bürge selber gerade stehen muss.
Missverständlich: keine Klage in dem Sinn, erfolgloser Vollstreckungsversuch ausreichend
Unterschied Gehilfenhaftung zwischen § 278 und § 831 BGB?
- § 278 BGB ist wesentlich strenger: setzt ein bestehendes Schuldverhältnis voraus.
- § 831 BGB kann sich von seiner Haftung exkulpieren, wenn er nachweist, dass er den Verrichtungsgehilfen sorgfältig ausgewählt und überwacht hat.
Wie viele und welche Rechtsgeschäfte kommen beim Erwerb einer Zeitung am Kiosk zustande?
- 1 Verpflichtungsgeschäft gem. § 433 BGB
- 2 Verfügungsgeschäfte (Übertragung von Geld und der Sache) gem. § 929 S. 1 BGB (für den Vertragsschluss maßgeblich)
Voraussetzungen für Zustandekommen Sicherungsübereignung
§ 930 BGB die Vereinbarung eines Besitzkonstituts
Voraussetzungen für Zustandekommen Pfandrecht
§ 1205 BGB:
- Einigung
- Übergabe der Pfandsache erforderlich
Das BGB sieht für manche Rechtsgeschäfte besondere Formvorschriften vor. Nennen Sie zwei Beispiele und erläutern Sie deren Funktionen!
- § 311b Abs. 1 BGB: notarielle Beurkundung für Verpflichtungsgeschäfte über Grundstücke
- § 766 S. 1 BGB: Schriftform der Bürgschaftserklärung
- Warnfunktion
- Beweisfunktion
- Belehrung durch einen Notar
Welche Besicherungsmöglichkeiten gibt es bei einem Darlehen?
- Besicherung durch Pfandrecht gem. §§ 1204, 1205 BGB
- Sicherungseigentum gem. §§ 929, 930 BGB
Problem bei Sicherheitsübereignung (Wert)
- Nichtigkeit gem. § 138 Abs. 2
- Wert der Sache im Missverhältnis zur Leistung
- okay 120% kritisch ab 150%
Welche Immobiliarsicherheiten kennt das BGB und worin besteht der zentrale Unterschied zwischen den beiden Rechten?
- Hypothek §§ 1113 ff BGB
- Grundschuld gem. §§ 1191 ff. BGB
Hypothek setzt im Gegensatz zur Grundschuld eine bestehende Forderung voraus.
Akzessorietät
Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts (zB. Vertragsverhältnis be Bürgschaft)
Missbrauch der Vertretungsmacht + Rechtsfolge?
Der Vertreter ist zwar im Außenverhältnis voll berechtigt, überschreitet jedoch die Grenzen, die der Vertretene ihm im Innenverhältnis gesetzt hat.
- Kollusion: Vertreter und Geschäftsgegner wirken bewusst zum Nachteil des Vertretenen zusammen. Rechtsfolge: Nichtigkeit des Vertretergeschäfts gem. § 138 BGB (Sittenwidrigkeit)
- Evidenz: Entweder der Geschäftsgegner weiß, dass die Vertretungsmacht überschritten wird, oder der Missbrauch der Vertretungsmacht ist aufgrund massiver Verdachtsmomente objektiv evident.
Rechtsfolge: Behandlung wie im Fall des Vertreters ohne Vertretungsmacht, vgl. § 179 BGB.