Klausur II Flashcards
In welche drei Kategorien lassen sich die Rechtsformen unterteilen und was ist der Hauptunterschied zwischen ihnen?
Die Rechtsformen lassen sich in
- Einzelunternehmen,
- Personengesellschaft und
- Kapitalgesellschaft
unterteilen.
Der Hauptunterschied zwischen den Formen liegt in der Haftung. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haften für Schulden auch mit dem Privatvermögen, Kapitalgesellschaften nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Letzteres nennt sich dann beschränkte Haftung .
Ordne die Rechtsformen ein!
Kapitalgesellschaft:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung(GmBH): Startkapital beträgt 25.000€
- Unternehmengesellschaft (UG)(haftungsbeschränkt): Ist eine Unterform der GmbH mit Startkapital von mind. 1€ pro Gesellschafter. Viele gründen zunächst eine UG und wechseln bei steigenden Einnahmen zur GmbH.
- Aktiengesellschaft(AG): Sie besteht aus drei Organen Hauptversammlung, Vorstand & Aufstandsrat. Grundkapital mind.: 50.000€.
Personengesellschaft:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- (Partnergesellschaft)
- Kommanditgesellschaft(KG): Sie setzt sich aus 2 Gesellschafterarten zsm. den Kommanditisten (Geldgeber) & den Komplementären (meist der Geschäftsführer). Das ist wichtig für die Haftung, da nur der Komplementär uneingeschränkt haftet. Der Kommandist haftet nur in Höhe seiner Einlagen.
- GmbH & Co KG: Sie ist eine Unterkategorie der KG. Der Komplementär ist dabei keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Daher gibt es hier auch keine Haftung mit dem Privatvermögen.
- offene Handelsgesellschaft (OHG)
Einzelunternehmen
Einzelunternehmen
- am häuftigsten als Firmen Rechtsform gewählt (gefolgt von GmbH)
- eingetragene Kaufleute, Kleingewerbetreibende und Freiberufler können es gründen
!!: Der Begriff “Freiberufler” ist keine Rechtsform, sondern stammt aus dem Steuergesetz. Sie haben bestimmte steuerliche Vorteile gegenüber Gewerbetreibenden. Ähnlich verhält es sich mit den Begriffen “Kleingewerbetreibende” und “eingetragene Kaufleute”. Die Rechtsform ist für alle drei aber das Einzelunternehmen.
Personengesellschaft
- werden immer von mind. zwei Gesellschaftern gegründet (können juristisch oder natürlich sein)
- es muss keine Startkapital getätigt werden (anders wie bei der Kapitalgesellschaft)
- benötigt Gesellschaftsvertrag (kann formfrei, also nicht schriftlich, festgelegt werden)
- Gesellschafter übernehmen die Geschäftsführung selber (Kapitalgesellschaft= nicht!, sondern Angestellte)
- alle Gesellschafter haben die Befugnis als Geschäftsführer zu fungieren
- Gewinn oder Verlust wird anteilsmäßig verteilt!
- Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen
- jeder Gesellschafter wird einzeln versteuert im Rahmen der Einkommenssteuer
- ist keine juristische Person und damit nicht rechtlich selbständig, Rechte & Pflichte sind eingeschränkt
- GbR (ist nicht im Handelsregister eingetragen) gilt die vereinfachte Buchführungspflicht
- OHG oder KG (sind im Handelsregister) = doppelte Buchführung
Kapitalgesellschaft
Gründung:
- benötigen ein Mindestkapital
- bürokratischer Aufwand ist höher
- z.B., benötigt es für die Gründung einen Notar & regelmäßige Bilanz
- Geschäftsführer muss nicht unbedingt Inhaber sein
- Kapital der Gesellschafter steht im Vordergrund, nicht ihre Person
- benötigt mind. zwei natürliche oder zwei juristische Personen
- Gesellschaftsvertrag muss aufgesetzt werden —> Notar muss prüfen & absegnen —> ins Handelsregister eintragen –> dadurch wird sie zum Formkaufmann
Rechtsform:
- selbständige juristische Personen (Personengesellschaft ist keine), deren Haftung beschränkt ist —> Investor haftet nur mit seinem investierten Anteil
- doppelte Buchführung (strenger als bei Personengesellschaft)
- Publikationspflicht
- Gewinn und Verlust abhängig von Höhe des eingebrachten Kapitals, je höher der Anteil, desto Höher Gewinn oder Verlust
- Kapitalgesellschaft wird unabhängig vom Gründer besteuert
Wenn sich Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Ingenieure) zu einer Kapitalgesellschaft zusammenschließen, sind sie nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Das liegt daran, dass Freiberufler keine Kaufleute sind.
Welche Fragen sollte man sich bei der Entscheidung der geeigneten Rechtsformen stellen?
- Von wie vielen Personen soll das Unternehmen gegründet werden?
- Wer soll das Unternehmen leiten?
- Zu welcher Gewerbeart gehört das Unternehmen?
- Soll es eine beschränkte persönliche Haftung geben?
- Wie viel Eigenkapital ist vorhanden oder wie hoch kann das Mindestkapital sein?
- Soll oder muss das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden?
- Welcher Aufwand soll mit der Buchführung verbunden sein?
- Soll es bei der Gründung möglichst wenige Formalitäten geben?
- Wie soll der Firmenname aussehen?
Vor- und Nachteile der Kapitalgesellschaft
Vorteile:
- Haftung beschränkt auf Firmenvermögen
- Einzelne Geschäftsanteile sind übertragbar
- Hohes öffentliches Ansehen
- Fremdorganschaft= kann auch von Nichtgesellschaftern verwaltet werden
Nachteile:
- Hohe Mindesteinlage und aufwendiger Gründungsprozess
- Strengere Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften
- Kreditvergabe schwieriger
- Höhere Besteuerung
Vor- und Nachteile der Personengesellschaft
Vorteile:
- keine Mindesteinlage
- einfache Gründung
- Freibetrag bei Gewerbesteuer
Nachteile:
- Haftung mit Privatvermögen
- Schwierig, Geschäftsanteile auf andere zu übertragen
- Gehalt steurlich nicht absetzbar
Was ist ein Kaufmann?
Was ist ein Formkaufmann?
Bei einem Kaufmann handelt es sich laut § 1 Abs. 1 HGB um eine Person, die ein Handelsgewerbe betreibt. Er betreibt rechtlich selbstständig ein Handelsgewerbe. Dabei tritt er nicht oder nur vereinzelt als Handlungsgehilfe auf.
Ein Formkaufmann ist ein Kaufmann, der Kraft der Rechtsform zum Kaufmann wird. Das betrifft alle Handelsgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, womit Aktiengesellschaft, GmbH und auch KGaA erfasst sind. Sie sind zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Dies gilt selbst dann, wenn an sich kein Handelsgewerbe vorliegt.
Rechte & Pflichten der Gesellschafter im Innenverhältnis
Pflichten der Gesellschafter:
- Kapitaleinlage (§105 HGB) möglich als: Bargeld, Sachgüter und Rechte (Patente)
- !! Eigentum geht in gemeinschaftliches Vermögen über —> Gesamtvermögen
- Verlustverteilung: gesetzlich nach Köpfen
- Treuepflicht
Rechte der Gesellschafter:
- Geschäftsführung: a) gewöhnliche Geschäfte –> jeder einzelne Gesellschafter
b) außergewöhnliche Geschäfte –> nur mit Zustimmung aller Gesellschafter
Das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag; die Vorschriften der §§ 109-122 BGB finden nur soweit Anwendung, als nicht durch den Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist.
Rechte & Pflichten der Gesellschafter im Innenverhältnis (OHG)
Pflichten der Gesellschafter:
- Kapitaleinlage (§105 HGB) möglich als: Bargeld, Sachgüter und Rechte (Patente)
- !! Eigentum geht in gemeinschaftliches Vermögen über —> Gesamtvermögen
- Verlustverteilung: gesetzlich nach Köpfen
- Treuepflicht
Rechte der Gesellschafter:
- Geschäftsführung: a) gewöhnliche Geschäfte –> jeder einzelne Gesellschafter
b) außergewöhnliche Geschäfte –> nur mit Zustimmung aller Gesellschafter
Das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag; die Vorschriften der §§ 109-122 BGB finden nur soweit Anwendung, als nicht durch den Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist.
Pflichte und Rechte im Außenverhältnis (OHG)
Pflichten der Gesellschafter:
- Haftung ( § 128 MGR) Gesamtschuldner = solidarisch
- direkt —> der Gläubige kann sich an jeden Gesellschafter wenden
- unbeschränkt
Haftung bei Eintritt ( § 130)
- Haftung für alle bestehenden Schulden
Haftung beim Austritt (§ 160):
- fünf Jahre haftet man für bestehende Schulden => andere Vereinbarungen sind Dritten gegenüber unwirksam
Rechte der Gesellschafter
- Vertretungsmacht ( §125 MGB) –> Einzelvertretungsvollmacht => Beschränkungen sind Dritten gegenüber unwirksam
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Eine Vertretung besteht darin, dass der Vertreter im fremden Namen und für Rechnung des Vertretenen auftritt und dadurch den Vertretenen unmittelbar berechtigt und verpflichtet. Die durch ein Rechtsgeschäft eingeräumte Vertretungsmacht wird gemäß § 166 Abs. 2 BGB „Vollmacht“ genannt.
Was ist das Handelsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichniss aller Kaufleute nach HGB des Amtgerichts. Es untersucht die Öffentlichkeit von:
- Firma
- Inhaber
- Geschäftsführer
- Vertretung usw.
Es hat 2 Abteilungen: Einzelunternehmen & Kapitalgesellschaften
Wirkung der Einträge:
- deklatorisch -> Einzelunternehmen, OHG, KG
- konstitutiv (elementar) -> GmbH, AG
Eine deklaratorische Regelung erklärt oder stellt ein Recht klar. Die Rechtswirkung ist bereits vor dem Rechtsakt eingetreten. Das Gegenteil von deklaratorisch ist konstitutiv. Konstitutiv bedeutet rechtserzeugend oder rechtsbegründend.
GmbH, UG und AG
(Kapitalgesellschaft)
GmbH:
- Gründung:
- Mindestkapital: 25.000€
- Geschäftsführung: Gesellschaftsversammlung
- Haftung: beschränkt, in Höhe der Einlagen & Gesellschaftsvermögen
- Gewinn: abhängig von der Höhe des eingebrachten Kapital; Verluste werden durch Rücklagen abgedeckt
UG: Unterform der GmbH!! - Startkapital: 1€ pro Gesellschafter
AG: - Gründung: 1 oder mehrere Personen
- Startkapital: 50.000€
- Geschäftsführung: Verstand meist aus mehreren Personen
- Gewinn: Reingewinn “Dividende”
- Verlust: keine Gewinnausschüttung an die Aktionäre bis der Verlust abgedeckt ist
!!: Wenn Gründer persönlich haften, so ist es für sie einfacher, einen Kredit zu erhalten. Daher lohnt es sich für Kapitalgesellschaften, Investoren zu haben.
Eine Dividende ist eine Ausschüttung, mit der eine Aktiengesellschaft ihre Aktionärinnen und Aktionäre am eigenen Gewinn beteiligen kann.
GbR, OHG, KG
(Personengesellschaft)
GbR:
Gründung: 2 Gesellschafter + gemeinsamer Zweck + Gesellschaftsvertrag
- MK: /
- Geschäftsführung: gemeinsam oder nach Vertrag
- Haftung: unbeschränkt
- Gewinn: Gesellschafter steht der gleiche Gewinnzuspruch zu
- Verlust: gleicher Anteil
OHG:
- Gründung: 2 + Gesellschaftsvertrag
- MK: /
- Geschäftsführer: jeder G. nach Vertrag
- Haftung: unbeschränkt, gesamtschuldnerisch
- Gewinn: 4% von Anteil rest nach Köpfen
- Verlust: nach Köpfen
KG:
- Gründung: 2 Komplementär (haften komplett) & Komanditisten
- MK: /
- Geschäftsführer: Komplementär
- Haftung: Komplementär => unbeschränkt; Kommanditist=> beschränkt
- Gewinn: 4% Risikoanteil
- Verlust: nach Vertrag
Als Kommanditist wird ein Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft bezeichnet, der eine im Handelsregister eingetragene Einlage in die KG leistet und nur bis zur Höhe dieser Einlage für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Ihm gegenüber steht der Komplementär, der mit seinem gesamten Vermögen haftet.