Klausur I Flashcards
Erkläre den Ursprung der dualen Ausblidung.
Fasse dich kurz!
Im 18. und 19. Jahrhundert herrschte die mittelalterliche Meisterlehre, eine rein handwerkliche Domäne. Es wurde handwerkliches Können und zünftige Tugenden weitergegeben und die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse wurden auf ein Meister pro Lehrling begrenzt. Seit dem Jahre 1821 existieren “freiere Vereinbarungen” und Lehrwerkstätten, als auch berufliche Fortbildungsstätte außerhalb des handwerklichen Domäns. Das duale Prinzip der Berufsausbildung wurde erstmals durch die Gewerbeverordnungsnovellen festgeschrieben. Wobei das duale System in heutiger Form auf das Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969 zurückgeht.
Nenne Merkmale des dualen Systems
- findet immer an zwei Lernorten statt (Betrieb & Berufsschule)
- Inhalte der beiden Orte sind verzahnt, für die Betriebe verbindliche Ausbildungsordnungen sind mit Unterrichtsfächern abgestimmt
- Lehrplan der Schule enthält ~ 1/3 allgemeinbildende Inhalte & ~ 2/3 berufsbezogenen Inhalte
- Ausbildungsdauer : 3 Jahre
- Dreieinhalb Tage Berufspraxis, anderthalb Tage Schule in der Woche = Grundidee des dualen Systems
Ablauf der Berufsausbildungen in Frankreich & Großbritannien
Großbritannien:
- 16-18 jährige nehmen überwiegend an vollzeitschulischen beruflichen Bildungsgängen teil
- dabei können unterschiedliche Ausbildungsgrade (Level) erworben werden
- danach direkter Einstieg in Beschäftigungsverhältnis = “on the job experience”
- gibt ebenfalls ein- und zweijährige betriebliche Bildungsgänge (Apprenticeship) mit einem Tag pro Woche schulischem Unterricht
- etwa 6% der Jugendlichen (16-18) nutzen diese Form der Ausbildung
Frankreich:
- nach dem Abschluss des Collège kann sich für die berufliche Bildung im schulischen Bereich entschieden werden ——–> berufsorientierte Oberschule für zwei Jahre —-> Erhaltung des CAP (Berufsbefähigungszeugnis), BEP (Berufsbildungszeugnis) oder in drei Jahren le BAC PRO (Berufsorientiertes Abi)
- alle drei ermöglichen direkten Zugang zum Arbeitsplatz
- Vorbereitung dieser Abschlüsse beeinhaltet ein Praktikum im Unternehmen
Was muss alles im Ausbildungsvertrag schriftlich enthalten sein?
- sachliche & zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
- Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung & Höhe der Ausbildungsvergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
- Hinweis auf anwendbare Tarifverträge & Betriebsvereinbarungen
Nenne und beschreibe kurz die Pflichten und Rechte des Berufsausbildungsvertrages
Pflichten des Auszubildenden:
- Befolgungspflicht: Weisungen des Ausbildenden im Rahmen der Berufsausbildung sind sorgfältig zu befolgen.
- Berufsschulpflicht
- Lernpflicht: Der Auszubildende muss sich bemühen, so zu lernen, dass die Abschlussprüfung bestanden wird.
- Ausbildungsnachweispflicht (Berichtsheftpflicht): Der Auszubildende hat in der Regel wöchentlich Ausbildungsnachweise zu führen. Sie geben Auskunft über den Ablauf der Ausbildung und müssen bei der Abschlussprüfung abgegeben werden. Die einzelnen Ausbildungsnachweise sind vom Ausbilder zu unterschreiben.
- Schweigepflicht über Geschäftsdaten
- Haftpflicht: Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden an Maschinen, Büroeinrichtungen usw. haftet der Auszubildende
Pflichten des Ausbildenden:
- Ausbildungspflicht: Vermittlung der Fertigkeiten & Kenntnisse, die zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist.
- Ausbildungsmittel: Müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden
- Fürsorgepflicht: Vermeidung sittlicher und körperlicher Schäden; Anmeldung zur Sozial- und Unfallversicherung
- Freistellungspflicht: Der Ausbildende muss den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anhalten und freistellen
- Anmeldepflicht zu Prüfungen: Der Auszubildende muss rechtzeitig zu Prüfungen angemeldet und freigestellt werden.
- Urlaubspflicht: Der Urlaub beträgt bis 16 30 Werktage, bis 17 27 Werktage und bis 18 25 Werktage.
- Vergütungspflicht: Die Zahlung des Arbeitsentgelts muss spätenstens am letzten Werktag des Monats erfolgen.
- Pflicht zur Entgeltfortzahlung: An gesetzlichen Feiertagen und im unverschuldeten Krankheitsfall bis zu sechs Wochen.
- Pflicht zur Ausstellung eines Zeugnisses.
Wie lange geht die Ausbildungszeit und wie lange die Probezeit?
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre, eine Verküzung von dieser ist möglich (in den meisten kaufmännischen Ausbildungsberufen).
Die Probezeit beträgt mindestens einen Monat und darf nicht länger als vier Monate dauern. Sie ist Bestandteil des Ausbildungsverhältnisses und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos aufgelöst werden.
Wann endet das Ausbildungsverhältnis und welche Ausnahmen erlauben eine Kündigung nach der Probezeit?
Das Ausbildungsverhältnis endet spätestens mit dem Ablauf der Ausbildungszeit [ § 21 II BBiG], frühestens mit dem Bestehen der Abschlussprüfung oder durch schriftliche Kündigung.
Eine Ausnahme der Kündigiung nach der Probezeit ist nur in folgenden Fällen möglich [§ 22 II BBiG]:
- Kündigung nach der Probezeit durch das ausbildende Unternehmen —-> Voraussetzungen: Aus einem wichtigen Grund ohne EInhalten einer Kündigungsfrist, z.B. wegen Unterschlagung.
- Kündigung nach der Probezeit durch den Auszubildenden —–> Voraussetzungen: I. Aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, z.B. wegen ständigen Mobbings.
II. Kündigung vom Auszubildenden mit vierwöchiger Frist, wenn der Auszubildende die Berufsausbildung aufgeben oder wechseln möchte.
!! Auflösung des Ausbildungsverhältnisses in beiderseitigem Einvernehmen durch einen sogenannten Aufhebungsvertrag !!
Ausstellung eines Zeugnisses
Der Ausbildende hat dem Ausgebildeten nach Beendigung des Berufsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen, das Angaben über Art, Dauer & Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten & Kenntnisse des Auszubildenden erhalten muss (einfaches Zeugnis). Auf Verlangen des Ausgebildeten sind darin auch Angaben über Führung, Leistung & besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen (qualifiziertes Zeugnis) [§ 16 BBiG]. Das Zeugnis darf keine negativen Aussagen erhalten.
Nenne Gründe, weshalb wenige Jugendliche eine Ausbildung in Erwägung ziehen
- keine Motivation
- viele neue Möglichkeiten heutzutage an Geld zu gelangen bspw. “Content Creator”
- zu große Auswahl an Jobs - Was liegt mir überhaupt?
- mangelde Förderung der Kenntnisse in Schule
- zu wenig Lohn
- Job muss Spaß machen
- Druck der Eltern bezüglich des Studiums
- viele wollen mit der Arbeitswelt nicht konfrontiert werden/Angst
- systematische Einstufung von Lehrern der Schüler
- Imageprobleme
- zu wenig Einblicke in die Berufswelt