Klagen Flashcards
Interdikteneinrede gg den unechten bzw. fehlerhaften Besitzen
exceptio vitiosae possessionis
Furtum
actio furti - Bußklage
condictio furtiva - Sachverfolgende Klage
Wie viel hat ein fur bei actio furti zu leisten?
Bei offenem Diebstahl (furtum manifestum) das 4x
bei geheimem (furtum nec manifestum) das 2x
Furtum: condictio furtiva vs rei vindicatio
die rei vindicatio geht auf Sachrückgabe gg jeden Besitzer und setzt das Existieren der Sache vorraus, die condictio furtiva geht auf Sachrückgabe oder Wertersatz, falls die Sache nicht mehr existieren soll
Wer ist für actio furti aktivlegitimiert
Pfandgläubiger
sonstive fremdbesitzer die im fall von Diebstahl für die Sache einstehen müssen
Actio communi dividundo
Ein mitegt will Mitegt auflösen (codominium)
Naturalteilung: Bei teilbaren Sachen entsteht alleinegt des ideelen anteils
Zivilteilung: bei unteilbaren wird einer der Mitegt alleinegt und leistet Wertersatz oder sache wird versteigert und erlös wird aufgeteilt
auch bei einvernehmlicher Vermischung oder vermengugn (entsteht Mitegt)
Actio familiae eriscundae
Klage zur beendigung eines consortium ercto non cito:
actio ad exhibendum
Klage zur trennung der Haupt- und Nebensache
Gilt nicht bei Häusern und GS
Wie geht man vor, wenn man ein Haus an fremden GS gebaut hat?
Auf Aufwandersatz mit actio in factum
oder als beklagter mit exceptio doli + retentionsrecht
Qualitätsvindikation - vindicatio pro parte
Jeder Egt kann den Umfang seines Beitrags bei confusio / commixtio vindizieren
Welche möglichkeiten hat ein Heimkehrer, dessen Wiederbemächtigung an seinem haus nicht gelingt?
possessorisches Verfahren (restitutorisches Interdikt oder prohibitorisches Interdikt) ODER petitorisches (rei vindicatio, actio publiciana)
Klage des Pächters gg den Verpächter
Geht auf ermöglichung des Gebrauches bzw der Fruchtziehung
actio conducti
Klage auf Vorlegen
Trennung der Haupt und Nebensache
bei loser Verbindung
vor rei vindicatio
(gilt übrigens nicht bei aedificatio ohne Fundament)
actio ad exhibendum
Klage für den Egt der nunmehr verbundenen Nebensache für den Egt der mit dieser verbundenen Hauptsache, wenn der Egt der Hauptsache die Haupt und Nebensache besitzt
actio in factum auf Wertersatz
Klage für den Egt der Hauptsache, wenn der Egt der Nebensache die ganze Sache besitzt
rei vindicatio auf Sachrückgabe
Einrede des Egt der Nebensache für den besitzenden Egt der Hauptsache, der mit
rei vindicatio
klagt
+ die auswirkungen
exceptio doli
auf Sachrückgabe
Auswirkungen: Retentionsrecht bis Wertersatz
actio de tigno iuncto
vindicatio pro parte
Bei der ununterscheidbaren vermischung (confusio) kann jeder Egt die ihm zustehende Menge vindizieren
Vermengung vom fremden mit eigenem Geld
Klage gg originärem Egt
condictio indebiti
exceptio rei venditae et traditae
einrede des bon. Egt, der vom nudum ius quiritum noch vor der ersitzung mit rei vindicatio geklagt wird
können bon. Egt, die keine emptio vendito, sondern eine andere iusta causa traditionis haben die exceptio rei venditae et traitae anwenden?
Nein, diese haben die exceptio doli
exceptio iusti dominii
quirit. Egt gg jeden schlechter gestellten zB ersitzungsbesitzer
oder bonitarischer Egt, gegen den es scheitert (er kann die replicatio rei venditae et traditae einwenden)
einrede des früher eingeräumten Pfandrechts
exceptio rei sibi ante pigneratae
Einrede, wenn der nichtbesitzende Pfandgläubiger den besitzenden PG klagt bei gleichzeitiger Verpfändung
exceptio rei sibi quoque pigneratae