Begriffe Flashcards

1
Q

lat. Eigenbesitzwille

A

Animus rem sibi habendi

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2
Q

lat. Fremdbesitzwille

A

animus rem alteri habendi

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3
Q

def. Besitzdiener

A

Gewaltunterworfen Detentor

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4
Q

lat. fehlerfreier/echter Besiz

A

iusta possesio oder possesio ad interdicta

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5
Q

def. fehlerfreier/echter Besitz

A

possessio nec vi nec clam nec precario

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6
Q

Besitzinterdikte

A

Interdikte des Prätors, die Besitzschutz des ECHTEN Besitzers gewährt
Voraussetzung echter/fehlerfreier besizt nec vi nec clam nec precario

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7
Q

Possesorisches Verfahren

A

Im possesorieschen Verfahren wird die RELATIV Stärkere rechtsposition festgestellt

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8
Q

Petitorisches Verfahren

A

actiones in rem
Geltendmachung des Rechts an einer Sache

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9
Q

prohibitorische und restitutorische Interdikte

A

prohibitorische Interdikte verhindern gewaltausübung gg den echten Besitzer
restitutorische Interdikte fordern die Rückgabe der Sache

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10
Q

lat. rechtmäßiger Besitzer

A

possessionis ex iusta causa
possessionis civilis

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11
Q

Rechtmäßiger Besitz

A

besitz mit entweder einer iusta causa traditionis oder iusta causa usucapionis

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12
Q

Niemand kann mehr Recht (iSv Eigentum) übertragen, als er selber hat.

A

Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet

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13
Q

Niemand kann seine Rechtslage durch bloßem Willensentschluss Verbessern

A

Nemo sibi ipse causam possessionis mutare potest

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14
Q

Locatio conductio

A

Miet- und Pachtvertrag

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15
Q

animo nostro, corpore alieno

A
  • Besitzerwerb durch GU
    GU sind vermögensunfähig, sie erwerben Sachherrschaft iSv Besitz für ihren GH durch animo nostro corpore alieno
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16
Q

Erwerb animo servorum

A

Erwerb von GU bei peculium
Animo servorum ist im Gegensatz zu animo nostro corpore alieno weiter gefasst, sodass der Sklave, der ein peculium hat, nicht für jede Frucht einen animus des GH braucht, sondern sozusagen alles was er für “Erwerbsreif” hält, für den GH zu erwerben

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17
Q

auctoritas tutoris/curatoris

A

… ist nötig, wenn furiosus oder pupillus Besitz freiwillig aufgeben wollen

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18
Q

ius cogens

A

Zwingendes Recht, an das sich jedermann halten muss und auch nicht durch private vereinbarungen umgangen werden kann.
zB Schenkungsverbot unter Ehegatten

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19
Q

Interdiktenverfahten

A

trifft eine vorläufige zuordnung des Besitzes an einer Sache
dann–> rei vindicatio (restitutorisches verfahren)

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20
Q

Interdiktenverfahten

A

trifft eine vorläufige zuordnung des Besitzes an einer Sache
dann–> rei vindicatio (restitutorisches verfahren)

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21
Q

Lat. beschränkte dingliche Rechte

A

iura in re aliena (Recht an einer fremden Sache

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22
Q

servitut

A

Dienstbarkeit: Bes. ding. Recht, dass ein Eigentümer etwas tut oder unterlässt

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23
Q

pignus

A

Pfandrecht: bes. ding. recht, eine fremde Sache zur befriedigung einer forderunf zu verwerten

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24
Q

superficiarius

A

baurecht

25
Q

codominium

A

Miteigentum: jeder Mitegt hat einen ideelen anteil an der sache, über die er frei verfügen kann
Einseitige verfügungen sind unwirksam

26
Q

consortium ercto non cito

A

Erbgemeinschaft: wenn pater familias stirbt wird die familie gewaltfrei und somit vermögensfähig: sie haben alle gleichsam egt an der Verlassenschaft (keine anteile).
Einseitige Verfügungen sind wirksam.

27
Q

Mandatum

A

die unentgeltliche fremde Auftragsführung

28
Q

Konvaleszenz

A

Der bei der traditio gegebene Mangel der ding. Berechtigung des Vormannes wird bei dessen Egtserwerb geheilt und der Erwerber wird so gestellt, als ob er es vom Egt erhalten hat.

29
Q

perceptio

A

Fruchterwerb durch ergreifen (Pächter und Neißbraucher usufructuarius)

30
Q

seperatio

A

fruchterwerb durch trennung Erbpächter emphyteuta und Nießbraucher

31
Q

Specificatio

A

Wenn jemand fremde Materialien verarbeitet

32
Q

Negotium claudicans

A

Ein Rechtsgeschäft, das mit einem unmündigem Minderjährigen abgeschlossen wird - ohne Tutor. Dabei wird nur der Teil des Rechtsgeschäftes wirksam, der den Minderjährigen berechtigt. Er kann sich ohne Mitwirkung seines tutors nicht rechtswirksam verpflichten. Aus diesem Teil entsteht eine Naturalobligation.

33
Q

Besitzdiener

A

Gewaltunterworfener Inhaber- übermittelt den GH unmb EB

34
Q

nemo sibi ipse causam possesionis mutare potest

A

Niemand kann aufgrund eigenem Willensentschluss seine eigen Besitzlage verbessern: gilt für Fur und den Inhaber, der sich eine Sache aneignet

35
Q

nudum ius quiritum

A

Auf eine formalposition reduziertes Eigetum - hat der vorgerige egt während der ersitzung des bonitarischen

36
Q

Putativtitel

A

Wenn ein gutgläubiger erwerber eine sache annimmt, es gäbe eine gültige causa, wird die ersitzung zugelassen

37
Q

lex atinia

A

Bestimmt, dass eine gestohlene sache so lange nicht ersitzungsfähig ist (keine res habilis) bis sie in den besitz des eigentümers zurückgekehrt ist reversio on potestatem

38
Q

Fructus

A

Wiedererkehrendes Erträgnis einer Muttersache, das ohne dessen Beeinträchtigung gewonnen werden kann

39
Q

accessio cedit principali

A

Die nebensache folgt den rechtlichen schicksal der hauptsache
Den Egt der Hauptsache fällt Egt an der damit fest verbndenen Nebensache
Es ist den Egt der Nebensache Wertersatz zu leisten

40
Q

superficies solo cedit

A

Was fest verbunden mit dem GS ist, folgt den rechtlichen Schicksal des GS

41
Q

Bemalte Tafel

A

Tabula picta

42
Q

Implantatio (sachenrechtliche bedeutung)

A

Die Pflanze auf einem GS wird mit diesem fest verbunden, sobald diese
Wurzeln schlägt

43
Q

Satio (sachenrechtliche bedeutung)

A

Die Saat gehört den GSEgt, sobald diese auf seinem GS ausgesaat wurden

44
Q

aedificatio

A

Ein mit Fundament errichtetes gebäude zählt als fest mit GS verbunden und gehört den GSEgt

45
Q

dominium dormiens

A

Wenn man mit mit einem fremden Ziegel ein Haus baut geht Egt nicht verloren, es wird zum ruhenden Egt, welches bei der Trennung wieder auflebt

46
Q

ius tollendi

A

Wenn jmd wissentlich auf fremden Boden baut, hat er keinen Erstzanspruch, er kann nur vom Gebäude etwas abtragen
oder
wenn ein armer, bonae fidei possessor auf fremden GS baut

47
Q

confusio

A

vermischung

48
Q

commixtio

A

Vermengung

49
Q

lat.specificatio

A

Verarbeitung

50
Q

def. Specificatio

A

gestalterisches Einwirken auf eine fremde Sache, wobei eine neue Sache entsteht

51
Q

consuetudo revertendi

A
52
Q

Pfandrecht

Früher in Zeit, stärker im Recht

A

Prior tempore potior iure

53
Q

melior est causa possidentis

A

Vorrangsbestimmungregel bei Pfandrecht nach der prior tempore potior iure: wird ein Pfandrecht an der gleichen Sache 2 Personen zum gleichen ZP eingeräumt, so hat derjenige das stärkere Recht, der die Sache innehat

54
Q

ius offerendi ac succedendi

A

Recht des nachrangigen Gläubigers, die Forderung des vorrangigen zu bezahlen, um aufzusteigen

55
Q
A

ius offerendi ac succedendi

56
Q

ungeteilte Pfandhaftung

A

indivisa est pignoris causa

57
Q
A
57
Q
A