Kapitel 1: Grundlagen Flashcards

1
Q

Was ist unter dem Begriff der Steuer zu verstehen?

A

Steuern sind dem Gemeinwesen von Gesetzes wegen und gegenleistungslos geschuldete Geldleistungen. Zumindest im Nebenzweck müssen sie zur Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs erhoben werden.

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2
Q

Erläutere die einzelnen Elemente des Begriffs der Steuer!

A
  1. Geldleistung: die Steuer ist i.d.R. in Geldform zu entrichten.
  2. Gemeinwesen: Leistungsempfänger muss ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen sein.
  3. Gegenleistungslosigkeit: Die Steuer wird geschuldet, auch wenn der Schuldner keine ihm individuell zurechenbare Leistung erhält.
  4. Gesetz: Die Steuer ist stets von Gesetzes wegen geschuldet und nicht etwa aufgrund eines Vertrags mit dem Gemeinwesen.
  5. Finanzzweck: Zumindest im Nebenzweck geht es bei Steuern darum, Einnahmen zu generieren. Es ist ein fiskalischer Zweck verlangt, auch wenn dieser nicht der einzige sein muss.
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3
Q

Unterscheide zwischen der Finanzierungs- und der Lenkungsfunktion.

A
  • Mit einer reinen Finanzzwecksteuer sollen Mittel für die Erfüllung der Staatsaufgaben beschafft werden. Davon sollen prinzipiell alle Personen betroffen sein.
  • Es gibt auch Steuern, die daneben noch eine Lenkungsfunktion haben. Dadurch soll jemand zu einem gewissen Verhalten bewegt werden. Steuerpflichtig ist somit nur derjenige, der sich nicht nahc dem vom Gesetzgeber gewünschten Verhalten richtet (Bsp.: Tabaksteuern)
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4
Q

Fliessen die Steuern stets in die allgemeine Staatskasse?

A

Nein, es gibt auch Steuern, welche zweckgebunden sind. Sie sind für ganz bestimmte Staatsausgaben reserviert.

Bsp.: Die Erträge der Tabaksteuer fliessen alle in die AHV/IV

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5
Q

Was sind öffentliche Abgaben und in welche Kategorien lassen sie sich unterteilen?

A

Öffentliche Abgaben werden dem Gemeinwesen von Gesetzes wegen geschuldet und dienen der Finanzbeschaffung oder der Verhaltenslenkung.

Alle Steuern sind öffentliche Abgaben.

Öffentliche Abgaben sind:

  • Steuern
  • Kausalabgaben
  • Sozialversicherungsabgaben
  • Lenkungsabgaben
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6
Q

Weshalb müssen die Steuern von den übrigen öffentlichen Abgaben abgegrenzt werden?

A
  • Es braucht zur Steuererhebung eine ausdrückliche Steuererhebungskompetenz. Bei Lenkungsabgaben genügt eine Sachkompetenz. Auch eine Kausalabgabe darf sich jedes Gemeinwesen bezahlen lassen.
  • Es gibt für alle Abgaben verschiedene Erhebungskriterien. Besteuert wird nach dem Prinzip der Allgemeinheit und der wirtschaftl. Leistungsfähigkeit, während bei Kausalabgaben das Kostendeckungsprinzip gilt.
  • Das interkantonale Doppelbesteuerungsverbot gilt nur für Steuern und nicht für andere öffentliche Abgaben.
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7
Q

Wie unterscheiden sich Kausalabgaben von Steuern?

A
  • Kausalabgaben stellen ein Entgelt für eine individuell zurechenbare staatliche Leistung dar.
  • Leistungen, die aus Steuern finanziert werden, kommen grundsätzlich allen zugute. Es ist nicht entscheidend, von wem und in welchem Umfang die bezahlte Leistung beansprucht wird (z.B. Autobahnvignette)
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8
Q

Wie unterscheiden sich Kostenanlastungssteuern von Kausalabgaben?

A
  • Kostenanlastungssteuern werden denjenigen Leuten auferlegt, die eine nähere Beziehung zu einer Leistung des Gemeinwesens haben als die Allgemeinheit.
  • Bei Kostenanlastungssteuern wird nicht berücksichtigt, wie umfangreich der Steuerpflichtige die Leistung beansprucht (keine individuelle Bemessung der Abgabe)
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9
Q

Nach welchem Prinzip wird eine Kausalabgabe festgelegt?

A
  • Äquivalenzprinzip: Die Abgabe darf nicht in einem Missverhältnis zum Wert der erbrachten Leistung stehen.
  • Kostendeckungsprinzip: Die Abgabe darf den Aufwand des Gemeinwesens höchstens minimal übertreffen.
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10
Q

Unterscheide die Lenkungssteuern von den Lenkungsabgaben!

A
  • Lenkungssteuern haben neben Lenkungs- auch Fiskalzwecke.
  • Bei Lenkungsabgaben werden die Einnahmen stets umfassend und gleichmässig an die Bevölkerung zurückerstattet.
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11
Q

Erkläre den Unterschied zwischen direkten und indirekten Steuern?

A

Es gibt zwei Ansichten:

  • Wenn der Steuerschuldner auch der Steuerträger ist, handelt es sich um eine direkte Steuer (Überwälzbarkeit)
  • Wenn sich das Steuerobjekt mit dem Sachverhalt deckt, welcher von der Steuer erfasst wird (=Steuergut, handelt es sich um eine direkte Steuer.

Bsp. MWST: Steuerobjekt ist der Umsatz. Besteuert wird allerdings der Konsum und nicht der Umsatz, daher ist es eine indirekte Steuer

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12
Q

Unterscheide zwischen Subjekt- und Objektsteuern!

A
  • Subjektsteuern berücksichtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
    (Bei der Einkommenssteuer werden Zivilstand und Anzahl Kinder berücksichtigt)
  • Objektsteuern berücksichtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht.
    (Bei der Grundstückgewinnsteuer spielt es keine Rolle, ob der Steuerpflichtige Kinder hat, verheiratet ist oder Unterhalt bezahlen muss)
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13
Q

Was ist unter einer Quellensteuer zu verstehen?

A
  • Die Quellensteuer wird beim Schuldner und nicht beim Empfänger einer steuerbaren Leistung erhoben.
  • Steuer wird direkt abgezogen, bevor der Empfänger die steuerbare Leistung erhält.
  • Steuer wird damit auf den Empfänger überwälzt.

Bsp.: Die Verrechnungssteuer ist eine Quellensteuer. Schüttet die A AG dem Aktionär A eine DIvidende von 100.- aus und davon 35% VSt geschuldet sind, bekommt A nur 65.-. Der Rest geht an die Steuerbehörde.

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14
Q

Erläutere die Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen!

A

Gemäss BV 3 dürfen die Kantone alle Rechte ausüben, welche nicht dem Bund übertragen worden sind. Dies gilt auch für die Steuern.

  • Der Bund darf nur Steuern erheben, zu welchen ihn die BV ausdrücklich ermächtigt. (Bsp.: BV 130: Der Bund kann MWST erheben)
  • Der Kanton darf alle Steuern erheben, die nicht durch die BV ausschliesslich dem Bund zugewiesen sind (subsidiäre Generalkompetenz)
  • Die Kantone dürfen auch selbst neue Steuern einführen.
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15
Q

Über welche Steuerkompetenzen verfügen die Gemeinden?

A
  • Die Gemeinden haben eine abgeleitete Steuerhoheit. Die Kantone legen fest, welche Steuern die Gemeinden erheben dürfen.
  • Rechtsgrundlage der Gemeindesteuern findet sich meist in kantonalen Steuergesetzen.
  • Die Gemeinden dürfen keine anderen Steuern erheben, als ihnen das kantonale Steuergesetz zugesteht.
  • Neben den Gemeinden können die Kantone auch anderen Selbstverwaltungskörpern (z.B. Schulen) eine Steuererhebungskompetenz einräumen.
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16
Q

Wie verhält es sich bei einer Steuererhebungskompetenz mehrere Kantone?

A
  • Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung (BV 127 III): Eine Person darf nicht für das gleiche Steuerobjekt in zwei Kantonen zugleich besteuert werden.
  • Nach BV 127 III muss der Bund die Kompetenzen der einzelnen Kantone gegeneinander abgrenzen.

Bsp: A zahlt Einkommenssteuern aus unselbst. Erwerb in Zürich. Zudem unterhält er eine Betriebsstätte in Bern. Nun dürfen nicht beide Kantone seine Einkommen besteuern. StHG 4 I sieht vor, das der Gewinn aus der Betriebsstätte in Bern versteuert werden muss. Hingegen muss der unselbständige Erwerb in Zürich versteuert werden.

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17
Q

Was ist unter Steuerharmonisierung zu verstehen?

A
  • Darunter ist die Angleichung der verschiedenen kantonalen Steuerordnungen bzgl. der direkten Steuern zu verstehen.
  • Bund hat gem. BV 129 den Auftrag, die direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden zu harmonisieren.
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18
Q

Erläutere den Harmonisierungsgegenstand!

A
  • Erfasst werden nur die direkten Steuern.
  • Der Bund darf festlegen, wer aus welchem Grund Steuern zu entrichten hat (auch: Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht)
  • Steuerbelastung (Steuertarife, -sätze und -freibeträge) gehört zum Kompetenzbereich der Kantone (nur eine formelle Harmonisierung)
19
Q

Wie wird die Steuerharmonisierung tatsächlich umgesetzt?

A
  • Bund hat nur eine Rahmengesetzgebungskompetenz.
  • Das Rahmengesetz ist das StHG.
  • Effizienter wäre ein einheitliches Bundessteuergesetz für alle Kantone gewesen.
20
Q

Inwiefern kommt dem Rechtsgleichheitsgebot Bedeutung im Steuerrecht zu?

A
  • BV 8 verlangt eine relative Gleichbehandlung. Im Steuerrecht bedeutet dies, dass nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit besteuert wird.
  • Es müssen alle Steuernormen auf gleichgelagerte Fälle in gleicher Weise angewendet werden.
21
Q

Wie wirkt sich die Glaubens- und Gewissensfreiheit auf die Steuern aus?

A
  • Natürliche Personen müssen aufgrund von BV 15 keine Steuern bezahlen, wenn sie keiner Konfession angehören.
  • Juristische Personen können sich nur auf BV 15 beziehen, wenn sie in ihren Statuten ein religiöses Ziel verfolgen. Ansonsten müssen sie die Kirchensteuer entrichten.
22
Q

Nenne die verfassungsmässigen Grundprinzipien des Verwaltungsrechts!

A
  1. Legalitätsprinzip (BV 5 I)
  2. Grundsatz der Rechtsgleichheit (BV 8)
  3. Grundsatz des öffentl. Interesses (BV 5 II)
  4. Verhältnismässigkeitsprinzip (BV 5 II)
  5. Grundsatz von Treu und Glauben (BV 5 III und BV 9)
  6. Grundsatz der Rechtssicherheit (abgeleitet von BV 5 III)
23
Q
A
24
Q

Erläutere die Bedeutung des Legalitätsprinzips im Steuerrecht!

A
  • grundsätzlich muss sich nach BV 5 I jede staatliche Handlung auf eine gesetzliche Bestimmung stützen.
  • Folgenschwere Verwaltungstätigkeiten bedürfen gar einer Norm aus einem Gesetz im formellen Sinne.
  • BV 127 legt bezüglich der Steuer fest, dass der Kreis der Steuerpflichtigen, der Gegenstand der Steuer sowie deren Bemessung in einem formellen Gesetz vorgesehen sein müssen.
  • Das Legalitätsprinzip verbietet zudem vor- und rückwirkende Anwendung von Gesetzen.
25
Q

Darf der Steuerpflichtige auf eine falsche Auskunft eines Steuerbeamten vertrauen?

A

Damit eine falsche Auskunft entgegen dem Gesetz gültig ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie muss für einen konkreten Steuerpflichtigen infolge korrekter SV-Darstellung vorbehaltlos erteilt werden.
  2. Der Beamte ist für die Auskunfterteilung zuständig.
  3. Die Unrichtigkeit darf nicht offensichtlich sein.
  4. Es werden infolgedessen unwiderrufliche Dispositionen getätigt.
  5. Die Rechtslage hat sich seit der Auskunft nicht geändert.
  6. Das öffentliche Interesse an der Anwendung des zwingenden Rechts wiegt weniger stark als der Vertrauensgrundsatz.
26
Q

Inwiefern korreliert das Rechtssicherheitsgebot mit Gesetzesänderungen?

A
  • Das Steuerrecht muss voraussehbar, stabil und kontinuierlich sein. Eine Änderung darf nicht beliebig erfolgen.
  • Sind die Änderungen zu Ungunsten des Steuerpflichtigen, so ist eine Rückwirkung ausgeschlossen.
  • Im Zeitpunkt der Sachverhaltsverwirklichung müssen die jeweiligen Steuerfolgen bekannt sein.

Beispiel: A repariert sein Hausdach, weil er weiss, dass er gemäss geltendem Recht die Kosten von den Steuern abziehen kann. Sollte das GEsetz nach der Reparatur (unerwartet) geändert werden, so darf es keine negativen Konsequenzen für A haben.

27
Q

Unter welchen Voraussetzungen sind Praxisänderungen im Steuerrecht erlaubt?

A
  • Praxisänderung muss einheitlich und flächendeckend geschehen.
  • Aufgrund der Rechtssicherheit sind Praxisänderungen nur erlaubt, wenn die Verwaltung oder Gerichte nach einer gewissenhaften Untersuchung zu einer anderen Rechtsüberzeugung gelangen.
  • Es müssen sachliche und ernsthafte Gründe vorliegen. Vor allem dann, wenn die alte Praxis lange angewendet wurde.
28
Q

Nenne die sog.

Steuererhebungsprinzipien nach BV 127

A
  • Allgemeinheit der Besteuerung
    • Privilegierungsverbot: ohne sachliche Begründung darf niemand von der Besteuerung ausgenommen werden.
    • Diskriminierungsverbot: keine steuerliche Benachteiligung von (i.d.R. besonders leistungsfähigen) Minderheiten
  • Gleichmässigkeit der Besteuerung (BV 8)
  • Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
    • jeder wird im Verhältnis zu seiner Fähigkeit, die Staatsausgaben tragen zu können, besteuert
    • Besonders im Einkommens- und Vermögenssteuerrecht
29
Q

Wie wird das Leistungsfähigkeitsprinzip bei der Einkommenssteuer umgesetzt?

A
  • Als Bemessungsgrundlage wird auf das subjektive Nettoprinzip abgestellt. Nettoeinkommen und individuelle ökonomische Situation werden berücksichtigt.
  • Progressiver Steuertarif entspricht am besten dem Leistungsfähigkeitsprinzip.
30
Q

Dürften Kantone einen degressiven Steuertarif einführen?

A
  • Das BGer hat entschieden, dass es unzulässig wäre, für ein höheres Einkommen einen tieferen Steuersatz anzuwenden als für einen tieferen Lohn.
  • ein linearer Tarif mit hohen Freibeträgen wäre erlaubt
31
Q

Was wird unter dem Steuerrechtsverhältnis verstanden?

A
  • öffentlich-rechtliches Verhältnis
  • zwischen dem steuerberechtigten Gemeinwesen und dem Steuerpflichtigen
  • entsteht, wenn eine Person die notwendigen subjektiven Voraussetzungen erfüllt
32
Q

Welche Voraussetzungen muss ein Gemeinwesen erfüllen, damit es steuerberechtigt ist?

A
  • Steuererhebungskompetenz:
    das Gemeinwesen muss gegenüber den anderen Gemeinwesen das Recht haben, Steuern zu erheben.
    (Bsp: BV legt fest, für welche Steuern der Bund die Steuererhebungskompetenz hat)
  • Steuerberechtigung:
    kompetentes Gemeinwesen braucht gegenüber den natürlichen und juristishcen Personen eine rechtliche Grundlage, damit es tatsächlich berechtigt ist, eine Steuer zu erheben.
    (Bsp: Gegenüber steuerpflichtigen Personen hat das Gemeinwesen aufgrund der einzelnen Steuergesetze das Recht zur Steuererhebung)
33
Q

Definiere den Begriff des Steuertatbestands!

A

Dabei werden die Sachverhalte umschrieben, welche erfüllt sein müssen, damit eine Steuerschuld entsteht.

  • Steuersubjekt: welche Person ist steuerpflichtig?
  • Steuerobjekt: welche Vorgänge lösen die Leistungspflicht des Steuersubjekts aus?
34
Q

Voraussetzungen, damit eine Person Steuersubjekt sein kann?

A
  • Persönliche (physische Präsenz/Staatsangehörigkeit) oder sachbezogene Eigenschaften.
  • steuerrechtliche territoriale Zugehörigkeit
  • keine Ausnahme von der subjektiven Steuerpflicht.
35
Q

Auf welche Arten kann die steuerrechtliche Zugehörigkeit begründet werden?

A
  • persönliche Zugehörigkeit
    bei natürlichen Personen wird auf den Wohnsitz oder auf den Aufenthalt abgestellt, bei juristischen Personen auf den Sitz oder den Ort der tatsächlichen Verwaltung.
  • wirtschaftliche Zugehörigkeit
    besondere Beziehung des Steuerpflichtigen zum Gebiet des steuerberechtigten Gemeinwesens entscheidend
36
Q

Ist der Begriff des Steuersubjekts gleichbedeutend mit dem des Steuerschuldners?

A
  • Steuersubjekt erfüllt vorerst nur die Voraussetzungen, die von GEsetzes wegen erfüllt sein müssen, damit eine Leistungspflicht entsteht.
  • Von Steuerschuldner spricht man nur, wenn er auch tatsächlich eine Steuer zu entrichten hat.

Ein Steuersubjekt kann damit mangels Einkommen keine Steuern bezahlen und nicht Steuerschuldner sein

37
Q

Was ist das Steuerobjekt?

A

Der Sachverhalt, der die Steuer auslöst.

Die Steuergesetze legen fest, welche Tatbestände die Steuerpflicht auslösen, wenn die subjektiven Voraussetzungen erfüllt seind.

Bsp: Bei der Einkommenssteuer ist das Einkommen das Steuerobjekt.

38
Q

Was wird unter der Steuerbemessungsgrundlage verstanden?

A

Oft reicht es nicht aus, festzulegen, welche SV eine Steuer auslösen. Es muss zusätzlich festgelegt werden, auf welcher betragsmässigen Grundlage die Steuer erhoben wird.

39
Q

Begriff der

Steuerumgehung

A
  1. Absonderliche Sachverhaltsgestaltung
    • Handlung, die wirtschaftlich keinen Sinn ergibt
    • innovative Vorgehensweisen sind erlaubt, die betreffende Handlung muss daher tatsächlich völlig abwegig sein (=objektives Element)
  2. Absicht der Steuerersparnis
    • Der Steuerpflichtige muss bewusst der Steuer ausweichen wollen.
    • Er muss denselben wirtschaftlichen Erfolg anstreben, der grundsätzlich eine Besteuerung auslösen würde
  3. Tatsächliche Steuerersparnis
    • Die gewollte absonderliche Steuerersparnis muss wirklich eine Steuerersparnis zur Folge haben.
    • keine Steuerumgehung, wenn keine Steuerersparnis erzielt wird
40
Q

Folge einer Steuerumgehung?

A
  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, darf die Steuerbehörde von der Handlung ausgehen, welche den vom Steuerpflichtigen angestrebten wirtschaftlichen Zweck erfüllt und zudem eine Besteuerung auslöst.
  • Der SV wird fingiert, damit er unter eine Steuernorm subsumiert und eine Besteuerung ausgelöst werden kann.

Der Steuerpflichtige wird besteuert, wie wenn er den betreffenden wirtschaftlichen Zweck ohne absonderliche Sachverhaltsgestaltung angestrebt hätte.

41
Q

Beispiele einer Steuerumgehung?

A

Ehepaar schenkt seinen Kindern 500’000.- . Dieses Geld lässt es sich danach als Darlehen übergeben und zahlt somit Schuldzinsen an seine Kinder, welche vom steuerbaren Einkommen abziehbar sind.

-> absonderliche SV-Gestaltung mit gewollter und erreichter Steuerersparnis, daher Steuerumgehung

42
Q

Welche Tatbestände müssen von der Steuerumgehung abgegrenzt werden?

A
  • Erlaubte Steuerersparnis
    • Lücken des Steuerrechts werden genutzt
    • kein absonderliches Mittel
  • Steuerhinterziehung
    • Steuerhinterzieher unterschlägt steuerrechtlich erhebliche Tatsachen und verheimlicht bspw. Einkommen
    • bei der Steuerumgehung wird die Handlung dagegen völlig offengelegt
  • Simulation
    • Parteien geben nach Aussen eine Erklärung ab, die nicht mit dem inneren Willen übereinstimmt, um so Steuern zu sparen.
    • das dissimulierte Geschäft liesse sich unter eine steuerauslösende Norm subsumieren
  • Verdeckte Gewinnausschüttung
    • verdeckte Gewinnausschüttung kann absonderlich sein, aber einen steuerauslösenden Tatbestand darstellen. Daher liegt keine Steuerumgehung vor.
43
Q
A