Juristische Prüfungsreihenfolge Flashcards
1.
Ist der Tatbestand einer Rechtsnorm erfüllt?
2.
Liegt ein rechtswidriges Handeln vor?
3.
Liegt ein schuldhaftes Handeln vor?
Erläuterung Prüfungspunkt 1
Tatbestand einer Rechtsnorm erfüllt?
Hier wird geprüft, ob der Lebenssachverhalt die Voraussetzungen einer Rechtsnorm erfüllt
Erläuterung Prüfungspunkt 2
Liegt ein rechtswidriges Handeln vor?
Grundsätzlich ist jede Handlung rechtswidrig es sei denn es liegt ein Rechtfertigungsgrund vor.
Rechtfertigungsgründe:
1Notwehr,2Nothilfe,3Einwilligung,4richterliche Genehumigung/richterl.Beschuluss(umgspr.),5Notstand,6Pflichtenkollision
Notwehr
Def
Durch Notwehr ist gerechtfertigt wer eine Tat begeht um einen
gegenwärtigen rechtswidrigen Angrif von sich selbst abzuwehren
Nothilfe
Def
Durch Nothilfe ist gerechtfertigt wer eine Tat begeht um einen
gegenwertigen rechtswidrigen Angriff von einem anderen abzuwehren
Einwilligung
Def
- Einwilligungsfähiger Geschädigter willigt in eigene Rechtsverletzung ein;Grenze:tötung auf Verlangen
- nicht mehr ansprechbar:mutmaßliche Einwilligung;in Erfahrung bringen wie Patient entschieden hätte,z.b durch Angehörige,Patientenverfügung
Richterliche Genehmigung/richterlich.Beschluss
ärztliche Zwangsmaßnahmen,freiheitsentziehende Maßnahmen bedarf immer der richterlichen Genehmigung durch das Betreuungsgericht.
Bei längeren oder regelmäßigen Freiheitsentziehenden Maßnahmen
Notstand
Eine Handlung ist durch Notstand gerechtfertigt wenn:
- Gefahr nicht anders abwendbar ist
- geschütztes Rechtsgut=höherwertiger als verletztes Rechtsgut
- Grund der drohenden Gefahr erheblich ist
- Handlung angemessen ist
- max 24 h anwendbar nicht langfristig
Pflichtenkollision
2 gleichwertige auferlegte Pflichten kollidieren miteinander
Bsp. Brand:11 Leben-9 ja
-2 nein