Altsstufen im Recht Flashcards
I Rechtsfähgkeit
Definition
§1 BGB
Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
I Rechtsfähigkeit
Zeitraum
Von Geburt bis Tod
Kann einen nie genommen werden
II Geschäftsfähigkeit
Definition
Fähigkeit wirksamme Rechtsgeschäfte abschließen zu können
II Geschäftsfähigkeit
Zeitraum
0-7 Jahren Geschäftsunfähig
7-18 Jahren beschränkt Geschäftsfähig, nur mit Einwilligung gesetzlicher Vertreter (Eltern,Vormund,Betreuer);Ausnahme:Taschengeld§
Ab 18 Jahren voll Geschäftsfähig
Ausnahme:Einschränkung der Geistestätigkeit,Bewußtlosigkeit
III Deliktfähigkeit
Definition
Fähigkeit für sein Handeln zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden zu können (Schadensersatz)
III Deliktfähigkeit
Zeitraum
0-7 Jahre Deliktunfähig
7-18 Jahre beschränkt Deliktfähig. Konsequenzen nur wenn man einsichtsfähig ist,d.h. Folgen seines Handelns absehen kann
7-10 Jahre bei Schäden mit Kraftfahrzeugen,Schwebebahn,Schienenbahn nicht verantwortlich,außer es ist vorsätzlich
Ab 18 Jahren voll Deliktfähig;Ausnahme:Einschränkung der Geistesfähigkeit,Bewußtlosigkeit
IV Schuldfähigkeit/Strafmündigkeit
Definition
Fähigkeit für sein Handeln strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden zu können
IV Schuldfähigkeit/Strafmündigkeit
Zeitraum
0-14 Jahre Strafunmündig
14-18 Jahre bedingt Strafmündig,immer Jugendstrafrecht
Ab 18 Jahren voll Strafmündig,grundsätzlich Erwachsenenstrafrech
18-21 Jahre kommt es auf den Entwicklungsstand des Täters zum Zeitpunkt der Tat an ob:Jugend,-oder Erwachsenenstrafrecht