IT Recht Klausur Flashcards
Was ist Rechtsfähigkeit?
ist die Fähigkeit, Rechtssubjekt. d.h. Träger von Rechten und Pflichten
zu sein.
Handlungsfähigkeit und worin unterteilt sie sich?
Diese ist das Vermögen eines
Rechtssubjekts, durch eigene Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen, ändern
oder aufzuheben.
- Handlungsfähigkeit im rechtsgeschäftlichen Bereich = Geschäftsfähigkeit
- Handlungsfähigkeit bei unerlaubter Handlung = Deliktsfähigkeit
Was sind natürliche Personen und wann beginnt sie?
Die Rechtsfähigkeit einer natürlicher Personen beginnt mit Vollendung der Geburt gem. §1 BGB und endet mit deren Tod. Aber auch Fötus wird bereits geschont!
Was sind Juristische Personen?
Eine juristische Person ist ein Rechtssubjekt, das aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, d. h. selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist.
Was sind und was sind keine Juristischen Personen?
Sind: Z.B. Verein, Stiftung, Stadt, Gemeinde, Landkreis, AG und GmbH
Sind keine: OHG, KG, GbR und der nichtrechtsfähige Verein
Was sind Rechtsobjekte?
Rechtsobjekte sind Sachen und Rechte, auf die sich das Herrschaftsrecht eines
Rechtssubjekts beziehen kann.
Darunter fallen auch Tiere und Patente.
Wie wird ein Vertrag geschlossen?
Ein Vertrag wird durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen geschlossen. Das
Angebot und die Annahme. (Gegenteil zum Vertrag ist das einseitige Rechtsgeschäft.
Z.B. die Kündigung.)
Wie muss ein Angebot/Annahme formuliert sein? Bzw. wie verhält es sich bei Erfüllung?
Ein Angebot muss so bestimmt sein, dass die Annahme durch ein einfaches „Ja“ erfolgen kann.
Beispiel 1: Extrem förmlich
Verkäufer V sagt „Ich verkaufe.“, Käufer K sagt „Ich kaufe.“ Dies führt zum Vertragsschluss.
Ebenso verhält es sich bei der Erfüllung der anschließenden Pflichten.
Verkäufer V sagt „Ich möchte dir die Kaufsache übereignen.“, Käufer K „Ich möchte
die Kaufsache zu meinem Eigentum machen.“
Käufer K sagt „Ich möchte dir das Geld übereignen“, Verkäufer V sagt „Ich möchte
das Geld zu meinem Eigentum machen.“
Was ist Konkludentes Verhalten?
Natürlich verhält sich im täglichen Leben niemand so gestelzt. Deshalb ist es möglich,sich durch sogenanntes konkludentes (= schlüssiges) Verhalten zu erklären.
Bsp. Nichts sagen und sich trotzdem erklären Kerstin Knack (K) geht in die Bäckerei des Volker Vollkorn (V), deutet auf eine Semmel und reicht Vollkorn den passenden Betrag. Vollkorn nimmt das Geld, Knack die Semmel. Rechtlich betrachtet führt dieses ebenso zu einem Kaufvertrag mit anschließenden
Übereignungen wie in dem vorherigen Beispiel.
Aus was besteht eine Willenserklärung?
Eine Willenserklärung besteht aus einem objektiven (= äußeren) und einem subjektiven (= inneren) Tatbestand.
Objektiver Tatbestand?
Objektiv muss ein Rechtsbindungswille vorliegen. Dies ist der Fall, wenn das Verhalten für einen objektiven Beobachter als rechtsgeschäftliche Äußerung verstanden wird.
Subjektiver Tatbestand?
Der subjektive Tatbestand setzt sich zusammen aus dem Handlungswillen, dem Erklärungsbewusstsein
und dem Geschäftswillen.
Was ist der Handlungswille?
Handlungswille bedeutet, dass die Willenserklärung eine bewusste Handlung sein
muss. Kein Handlungswille besteht bei einem Reflex, unter Hypnose, im Schlaf oder
bei der mit Gewalt geführten Hand.
Was ist der Erklärungswille?
Erklärungswille (auch Erklärungsbewusstsein) bedeutet, dass der Erklärende sein
Verhalten als rechtsgeschäftliche Erklärung erkennen muss.
Was ist der Geschäftswille?
Geschäftswille, ist der Wille eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen.
Spezialfall: Invitatio ad Offerendum?
Immer wieder problembehaftet ist die sog. Invitatio ad Offerendum. Also eine „Einladung
zur Abgabe eines Angebots“. Auch „Lockvogelangebot“ genannt. Der klassische
Fall eines solchen Lockvogelangebots ist das Schaufenster. Die dort ausgestellte
und ausgepreiste Ware stellt noch kein Angebot dar, weil ein Rechtsbindungswille
nicht gegeben ist. Der vorbeigehende Fußgänger kann deshalb nicht den Laden betreten
und sagen „Ich nehme ihr Angebot aus dem Schaufenster an“. Vielmehr soll der
Passant in den Laden treten und sagen „Ich würde gerne Ihre Ware aus dem Schaufenster
kaufen.“
Grund hierfür ist die Tatsache, dass ein Händler seine Ware ausstellen können muss
ohne in Probleme zu kommen. Angenommen ein sagenhaftes aber sehr begrenztes
Sonderangebot befindet sich in der Auslage und eine Horde von einhundert Kaufwilligen
stürmt das Geschäft und nimmt das Angebot an. Der Verkäufer hätte einhundert
Kaufverträge geschlossen und könnte nur eine geringe Zahl davon erfüllen. Bei den
restlichen würde er vertragsbrüchig werden. Dies ist nicht gewollt.
Beispiele Invitatio ad Offerendum?
Beispiele für eine Invitatio ad Offerendum: Katalog, Mietgesuch, Werbung, Freiklausel
(„freibleibend“) es besteht bei Freiklausel aber Pflicht zur Ablehnung.
Wirksamwerden einer Willenserklärung?
Eine Willenserklärung muss nicht nur gewisse objektive und subjektive Elemente beinhalten,
sondern auch wirksam abgegeben werden und wirksam zugehen.
Besonders problematisch ist dies bei Erklärungen unter Abwesenden.