Internationales Privatrecht II - 2 Flashcards

1
Q

VSS für ein Angebot i.S.v. CISG 14

A

Erklärung muss:

  • sich an 1+ Personen richten
  • bestimmt genug sein
    • Muss Ware bezeichen
    • Menge und Preis ausdrücklich oder stillschweigend festsetzen oder eine Festsetzung ermöglichen
  • den Rechtsbindungswillen zeigen
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2
Q

Regeln für die Wirksamkeit des Angebots

A
  • Allgemein CISG 15: Zugang beim Vertragspartner
  • Definition von Zugang in CISG 24
  • Widerruf eines Angebots: CISG 16
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3
Q

Regeln für die Annahme:

A
  • Allgemein CISG 18: Erklärung oder Verhalten das Zustimmung zum Angebot zeigt, ist eine Annahme
  • Rechtzeitige Annahme verlangt Frist nach CISG 20
  • Verspätete Annahme nach CISG 21
  • Schweigen: CISG 18 I S. 2, beachte aber Gepflogenheiten zwischen Parteien CISG 9
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4
Q

Annahme unter Abänderungen

A
  • Grundsatz: CISG 19
  • Wesentliche Änderung: neues Angebot
  • Unwesentliche Änderung: Annahme
  • Beachte bei der Bestimmung, ob die Änderung wesentlich ist, Abs. 3 und zu welchem Gunsten geändert wird.
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5
Q

Welche 3 grossen Themenbereichen zu AGB sind im CISG zu beachten?

A
  • Einbeziehung
  • Auslegung
  • Inhaltskontrolle
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6
Q

Was gilt bzgl der Einbeziehung von AGB im CISG?

A
  1. Kenntnisverschaffungspflicht:
    • unaufgefordert den vollständigen Text vorlegen (Link in E-Mail reicht aus)
    • bis zum Zeitpunkt der Annahme in Kenntnis
  2. Hinweis:
    • unmissverständlicher Hinweis, dass AGB integraler Teil des Angebots sind
  3. Einverständnis:
    • VP muss AGB annehmen
    • Probleme bei Widerspruch zwischen AGB.
      2 Lösungen:
      1. last-shot-rule
      2. Restgültigkeitstheorie
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7
Q

Auslegung von AGB im CISG

A

Auslegung nach autonomen Regeln des UN-Kaufrechts nach CISG 8 und 9

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8
Q

Inhaltskontrolle von AGB in CISG

A

Keine Regeln im CISG ⇒ Regeln nach Kollisionsrecht zu bestimmen

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9
Q

Wann ist eine Vertragsverletzung i.S.d. CISG wesentlich?

A
  • Partei muss dartun, dass für sie der Vertrag mit der betreffenden Pflicht “steht oder fällt”
  • Entscheidend ist das Gewicht der Auswirkungen auf die sich aus dem Vertrag ergebenden Interessen des Gläubigers
  • Interesse an der Durchführung des Vertrages muss im Wesentlichen entfallen sein
  • Zu verneinen, wenn die Ware sonst wie verwendet werden kann
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10
Q

Wo sind die Pflichten des Verkäufers geregelt und was sind diese?

A
  • Wo? CISG 30 - 44
  • Was?
    • Ware liefern
    • betreffende Dokumente übergeben
    • Eigentum übertragen
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11
Q

Was umfasst die Lieferpflichten?

A
  • CISG 31: Ware am richtigen Ort zu liefern
  • CISG 32: notwendige Handlungen vornehmen für die Beförderung (Beachte INCOTERMS)
  • CISG 33: Ware rechtzeitig liefern
  • CISG 35/41: vertragsmässige Ware
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12
Q

Was umfasst die Pflicht zur Eigentumsverschaffung?

A
  • Pflicht nur im CISG erwähnt
  • Modalitäten nicht geregelt = externe Lücke
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13
Q

Wann ist die Ware vertragsmässig?

CISG 35 - 44

A
  • Ware muss CISG 35 I entsprechen: Qualität, Art, Quantität und Verpackung/Behältnis.
  • Massstab
    • Parteiwillen
    • subsidiär gelten die gesetzlichen Standards nach CISG 35 II
  • Kein Unterschied zwischen Falschlieferung und mangelhafte Sache
  • Bei komplexen Waren: Montage- und Bedienungsanleitungen
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14
Q

Wie wird mit der Warenqualität umgegangen, wenn die Ware für die Verwendung öffentlich-rechtlichen Standards genügen muss?

A
  • Grundsatz: Risiko des Käufers
  • Ausnahme: Spezielle Kenntnisse des Verkäufers
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15
Q

Was ist der massgebliche Zeitpunkt für die Vertragsmässigkeit der Ware?

A
  • Vertragswidrigkeit darf beim Gefahrübergang nicht im Keim vorhanden gewesen sein
  • Bestimmung des Gefahrenübergangs meist vertraglich vereinbart (INCOTERMS), sonst CISG 67
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16
Q

Was umfasst die Untersuchungsobliegenheit?

A
  • Fristbeginn: CISG 38 II
  • Fristdauer:
    • Kurz zu bemessen
    • Individuelle Umstände
      • Nach Grösse des Unternehmens
      • Art der Ware
      • Komplexität
      • Charakter als Saisonware
      • etc.
  • Umfang:
    • Untersuchung auf alle Vertragswidrigkeiten der Ware iSv CISG 35
    • Falls keine Vereinbarung bzgl Umfang → CISG 9
    • Regelfall: sensorische Prüfung
    • Im Einzelfall: Probeverarbeitung oder Probeläufe
    • Umstände zu berücksichtigen sind auch technische Möglichkeiten zur Überprüfung
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17
Q

Was umfasst die Rügeobliegenheit?

A
  • innert angemessener Frist nach Zeitpunkt der Feststellung oder Möglichkeit zur Feststellung
    • Richtwert: 1 Monat, aber beachte angemessene Frist
    • Wahrung der Frist beim rechtzeitigen Absenden
    • Höchstens 2 Jahre
  • anzeigen
  • Vertragswidrigkeit genau bezeichnen = genau zu spezifizieren + substantiieren
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18
Q

Was sind Rechtsmängel iS von CISG 41 f.

A
  • Dingliche Rechte an der Sache: CISG 41
  • Obligatorische Rechte an der Sache: CISG 41
  • Blosse behauptete Forderungen genügen (Schutz des Käufers): CISG 41
  • Gewerbliche oder geistige Schutzrechte: CISG 42
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19
Q

Welche Rechtsbehelfe stehen dem Käufer zu?

A

CISG 45:

  1. Erfüllungsanspruch
  2. Vertragsaufhebung
  3. Minderung des Kaufpreises
  4. Schadenersatz

Kombination möglich

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20
Q

Was umfasst der Erfüllungsanspruch nach CISG 46 I?

A

CISG 30:

  1. Ware rechtzeitig am richtigen Ort liefern
  2. Dokumente übergeben
  3. Eigentum an Ware verschaffen

Wenn Ware nicht vertragsgemäss: Nacherfüllungsansprüche

  • Rechtsmängel sind Fall von CISG 46 I
  • Qualitätsmängel sind Fall von CISG 35 I
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21
Q

Welche Optionen hat der Käufer bei vertragswidriger Lieferung?

A
  • Normale Vertragsverletzungen
    • Nachbesserung
    • Minderung
    • Schadenersatz
  • Wesentliche Vertragsverletzungen
    • Ersatzlieferung
    • Vertragsaufhebung
    • Schadenersatz
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22
Q

Was ist die Ersatzlieferung im CISG und was sind die VSS?

A
  • CISG 46 II
  • “Ersatzlieferung ist eine kostenlose erneute Lieferung unter Rückerhalt der ersten Lieferung”
  • VSS:
    1. CISG-Vertrag
    2. Lieferung nicht vertragsgemässer Ware
    3. Wesentlichkeit der Verletzung
    4. Ordnungsgemässe Rüge
    5. Rechtzeitiges Verlangen der Ersatzlieferungen
23
Q

Was ist die Nachbesserung im CISG und was sind die VSS?

A
  • CISG 46 III
  • Reperatur, Ergänzung oder Austausch fehlender oder fehlerhafter Teile
  • VSS:
    1. CISG-Vertrag
    2. Lieferung nicht vertragsgemässer Ware
    3. Zumutbarkeit der Nachbesserung
      • obj. Interessen der Parteien
      • Aufwand für Nachbesserung vs Vorteil von Nachbesserung
    4. Ordnungsgemässe Rüge
    5. Rechtzeitiges Verlangen der Nachbesserung

Kosten z L Verkäufer

24
Q

Nachfrist des Käufers im CISG

A
  • CISG 47
  • Weder Pflicht noch Obliegenheit
  • Mit der Fristsetzung = Bindungswirkung ⇒ Kein Recht um Rechtsbehelfe geltend zu machen
25
VSS für die Vertragsaufhebung seitens Käufer?
- CISG 49 1. Nichterfüllung von Vertragspflcihten seitens des Verkäufers , soweit Pflichtverletzung wesentlich ist 2. Nichtlieferung trotz angemessener Nachfristsetzung - Ist ultima ratio und Ausnahmefall, weil Rücksendung der Ware mühsam und aufwändig
26
Was bedeutet Nichtlieferung i.S.v CISG 49 I lit. b?
Verkäufer hat die zur Erfüllung seiner Lieferpflichten notwendigen Handlungen nicht vorgenommen und dem Käufer nicht den Besitz an der Ware verschafft
27
Was sind die VSS für Vertragsaufhebung nach CISG 49 I lit. b?
1. CISG-Vertrag 1. Nichtlieferung der Ware 1. abgelaufene Frist oder Lieferverweigung durch Verkäufer 1. Wirksame Aufhebungserklärung
28
VSS für Vertragsaufhebung nach CISG 49 I lit. a?
1. CISG 2. Nichterfüllung einer Pflicht nach CISG 30, 35 3. Wesentlichkeit der Verletzung 4. Wirksame Aufhebungserklärung
29
Durchführung der Vertragsaufhebung?
CISG 81 und 82
30
Was ist die Minderung und VSS?
- CISG 50 - *"Herabsetzung der vereinbarten Kaufpreises proportional zum hypothetischen Wert der vertragsmässigen Ware"* - VSS: 1. CISG-Vertrag 2. Fehlende Vertragsmässigkeit nach CISG 30, 35 3. Mängelrüge nach CISG 39 4. Minderungserklärung 5. Kein Fall von CISG 37 oder 48
31
Schadenersatz nach CISG?
- Anspruchsgrundlage: - Käufer: CISG 45 I lit. b - Verkäufer: CISG 61 I lit. b - Vertragsverletzung? - Käufer: CISG 30 ff - Verkäufer: CISG 53 ff. - Schaden - Nicht vorvertragliche Pflichten - Keine Personenschäden nach CISG 5 - natürliche Kausalität - Haftungsbefreiungen nach CISG 79, 80
32
Was ist der allgemeine BefreiungsTB nach CISG 79 I?
- Hinderungsgrund ist ausserhalb des Einflussbereichs des Schuldners - war für ihn beim Vertragsschluss unvorhersehbar und unabwendbar - Erhebliche Mehraufwendungen zur Überwindung eines Hindernisses sind regelmässig zumutbar - Beispiele: - Naturkatastrophen, politische Ereignisse, kriegerische und terroristische Ereignisse - Herstellungsprozess und Fehler dabei entziehen sich nicht dem Einflussbereich, auch wenn es sich um Zwischenlieferanten handelt
33
Was ist die Haftungsbefreiung für Erfüllungsübernehmer nach CISG 79 II
- gilt nur für selbstständige Dritte = handeln eigenverantwortlich und nicht in Organisationsstruktur eingegliedert - Doppelter Entlastungsnachweis = Weder für Schuldner noch Dritten vorhersehbar und überwindbar
34
Was ist die Folge der Eigenverursachung durch den Betroffenen?
- CISG 80 - Schuldner wird von allen Verpflichtungen befreit, die aus der NIchterfüllung von Vertragspflichten resultieren
35
Was ist der Schadenumfang?
- CISG 74: 2 Grundaussagen - Grundsatz des vollständigen Schadensausgleichs - Beschränkung auf vorhersehbaren Schaden - Ersatzfähiger Scahden - Nichterfüllungsschäden - Nichtlieferung - Verspätete Lieferung - Nicht vertragsgemässe Lieferung - Begleitschäden = Vertragsverletzung bedingte Aufwändungen, wie zusätzliche Transportkosten - Folgeschäden - Rechtsverfolungskosten - Mangelfolgeschäden - Schaden durch Inanspruchenahme des Gläubigers druch Dritte - Entgangener Gewinn - Fruststrierte Aufwendungen - in Vertrauen auf Vertragserfüllung getätigt - Aufwendungen haben Sinn verloren - Aufwendungen waren angemessen und geeignet
36
Wie wird der Schadensumfang eingeschränkt?
- CISG 74 S. 2 - Nur soweit, wie vertragsbrüchige Partei den Schaden bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder hätte voraussehen müssen - objektiver Massstab = Ob und inwieweit nach den Umständen bei normalen Verlauf der Dinge einer verständigen Vertragspartei die Schadensfolgen als ausgesprochen fern liegend erscheinen mussten
37
Wie wird die Schadensberechung vorgenommen?
- konkrete Schadensberechnung - Ausnahmefälle: CISG 75 und 76
38
Was ist die Schadensminderungspflicht?
- CISG 77 - Geschädigter hat Obliegenheit alle angemessenen Massnahmen zur Verringerung des Verlusts einschliesslich des entgangenen Gewinns zu treffen.
39
Was sind die Käuferpflichten?
- CISG 53 - Kaufpreis zahlen - Ware abnehmen
40
Was umfasst die Pflicht zur Kaufpreiszahlung?
- CISG 53-59 - Zahlung ohne besondere Aufforderung - in der vereinbarten oder in der zu bestimmenden Höhe (CISG 55 f.) - in der vereinbarten Währung - Falls nichts vereinbart → CISG 9 I → im Zweifel Verkäuferwährung - am vereinbarten Zahlungsort (CISG 57) - zur vereinbarten Zeit (CISG 58) - vertraglich - gesetzlich - Platzkauf: Ware steht Verkäufer z Vf wenn Verkäufer die Vorbereitungsmassnahmen getroffen hat - Fernkauf: Ware steht Verkäufer z Vf, wenn sie sich dort befindet und der Verkäufer sie dem Käufer dort anbietet - Verkauf eingelagerter Ware: Ware steht Käufer z Vf, wenn Lagerhalter das Besitzrecht des Käufers anerkennt und Käufer Ware untersuchen konnte - Versendungskauf und dem Verkauf reisender Ware: Ware steht Käufer z Vf, wenn Ware am Bestimmungsort angeboten worden ist und eine Untersuchungsmöglichkeit bestand - unter Beachtung der nach dem Vertrag oder den einschlägigen Rechtsvorschriften massgeblichen Förmlichkeiten und Begleitmassnahmen an der Verkäufer zu entrichten
41
Was umfasst die Abnahmepflicht?
CISG 60 - lit. a: **Mitwirkungspflichten** - Käufer muss Rahmenbedinungen für die Lieferung herstellen - _rechtlich_: - Beschaffen der Importgenehmigungen, Erledigung von Zoll im Imprtland, im Fall von Re-Exportverboten Verpflichtung erklären, dass kein Re-Export erfolgt - _tatsächlich_: - Entladen, Bereithalten von Geräten zum Entladen und Lagerplatz, bei Lieferung zur montierenden Maschine = Montageplatz und Werkzeuge vorbereiten; bei Holschulden Transport, etc. - lit. b: **Pflicht zur Übernahme der Ware** - körperliche Übernahme (selbst oder Dritte) - Abnahme der Dokumente - Abnahme bedeutet nicht Billigung
42
Wann hat der Käufer eine Recht die Abnahme zu Verweigern?
- CISG 52 1. Lieferung vor dem festgesetzten Zeitpunkt 2. Lieferung einer grösseren als der vereinbarten Menge - Für sonstige Vertragsverletzung muss die Verletzung wesentlich sein, sonst hat der Käufer eine Annahmepflicht
43
Welche Rechtsbehelfe hat der Verkäufer zur Verfügung?
CISG 61 ff. - Erfüllungsanspruch CISG 62 f. (Zinsen nach CISG 78) - Vertragsaufhebung nach CISG 64 - Spezifizierung durch Verkäufer CISG 65 - Schadenersatz nach CISG 61 I lit. b
44
Umfang des Erfüllungsanspruchs des Verkäufers?
CISG 62: Verlangen, dass - Kaufpreis gezahlt wird - Ware abgenommen wird - sonstige Pflichten erfüllt werden Beachte CISG 28 in angelsächsischen Ländern Verkäufer darf kein Recht ausüben, dass mit dem Erfüllungsverlangen unvereinbar ist
45
Wann darf Verkäufer Vertrag aufheben?
- CISG 64 - Nichterfüllung einer dem Käufer obliegende Pflicht eine wesentliche Vertragsverletzung ist (CISG 25) - der Käufer nicht innerhalb einer Nachfrist (CISG 63 I) seiner Zahlungs- oder Abnahmepflicht nachkommt oder wenn er erklärt, dass er dies nicht innerhalb der so gesetzten Frist tun wird - Zahlungspflicht selten wesentlich, da SE möglich ist. - Selten bei Verletzung von Abnahmepflichten - Sonstige Käuferpflichten: Einzelfallprüfung. Hängt vom Gewicht der Pflicht ab (bejaht: Produktionsablauf des Verkäufers hängt vom pünktlichen Erhalt von Daten und Plänen des Käufers ab)
46
Wie wird die Vertragsaufhebung durchgeführt?
- CISG 26: Entsprechende Erklärung - CISG 81 ff.: Entsprechende Erklärungen
47
Was ist der Spezifierizierungsbehelf?
- Käufer muss Form, Masse oder andere Merkmale genauer bestimmen und nimmt diese Spezifizierung nicht vor - Verkäufer kann nach CISG 65 I Spezifizierung selbst vornehmen - 2 VSS: 1. Vorlage eines Spezifikationskaufs: Nicht alle Merkmale bei Vertragsschluss bestimmt 2. Nicht rechtzeitige Spezifikation - Modalitäten der Selbstvornahme: 1. Berücksichtigung der bekannten oder erkennbaren Bedürfnisse des Käufers 2. Mitteilung der vorgesehenen Selbstspezifikationen in ihren Einzelheiten 3. Fristsetzung durch den Käufer
48
Regelung von Zinsen im CISG?
- CISG 78 ist selbstständige Anspruchsgrundlage - CISG 79 sind Entlastungsmöglichkeiten - Höhe der Zinsen nicht im CISG geregelt, sondern nach IPR anwendbares Recht zu bestimmen - VSS 1. Zahlungsanspruch 2. Fälligkeit des Anspruchs (CISG 58 f.) 3. Säumnis 4. Braucht *keine* Mahnung noch Verschulden
49
Sachlicher Anwendbarkeitsbereich von INCOTERMS
Kaufverträge über bewegliche Sachen
50
Um was geht es in INCOTERMS?
- Betreffen ausschliesslich Pflichten aus dem Kaufvertrag - Regeln Zahlungskonditionen, Gewährleistungsbestimmungen und Haftungsbeschränkungen, Gefahrübergang, Kosten, Versicherungs- und Transportmodalitäten sowie Aussenwirtschafts- und Zollformalitäten
51
Rechtsnatur der INCOTERMS
- Als von einer privaten Wirtschaftsorganisation erstelltes Regelwerk sind sie kein Gesetzesrecht und auch nicht Gegenstand eines internationalen Abkommens - Einige Gerichte der Welt haben die INCOTERMS als Handelsbrauch bezeichnet
52
Wie werden INCOTERMS einbezogen?
- Diese Frage muss vom anwendbaren nationalen Recht beantwortet werden - Sind die INCOTERMS wirksam in den Vertrag einbezogen, unterliegen die Parteien dem gesamten Pflichtenprogramm der vereinbarten Klausel
53
Wie werden INCOTERMS ausgelegt?
- International einheitlich und nach objektiven Regeln ausgelegt. - Die ICC empfiehlt eine möglichst genaue Verwendung der INCOTERMS mit präziser Bezeichnung der Liefer- und Übergabeorte und -häfen, um Unklarheiten und Ansatzpunkte für Streit und Auslegungsschwierigkeiten möglichst gering zu halten. - Die genaue Bezeichnung des Lieferortes kann darüber hinaus noch weitere wertvolle Informationen für die Parteien enthalten (bspw für wie die Ware verpackt sein muss)