Internationale Spedition (Grundbegriffe des Auslandszahlungsverkehrs) Flashcards

1
Q

Was sind gesetzliche Zahlungsmittel im Euro-Währungsgebiet?

A

Euro-Banknoten und Euro-Münzen

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2
Q

Was sind Geldersatzmittel?

A

Buch- oder Giralgeld, Plastikgeld (Kreditkarten), Schecks und Wechsel

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3
Q

Wie viel Länder haben den €?

A

19

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4
Q

Welche Länder sind in der EU, haben aber kein €?

A
Schweden 
Dänemark 
Polen 
Tschechien 
Kroatien 
Bulgarien 
Ungarn
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5
Q

Aus was besteht ein SZR?

A

Währungsdurschnitt von den Internationalen Währungsfonds (IWF) aus den sechs größten Exportländer (USA, Deutschland, China, Japan, Frankreich und England?

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6
Q

Nennen Sie alle Sonderziehungsrechte des Güterverkehrs?

A
  • Die Regelhaftung für Güterschäden bei nationalen Beförderungen per LKW, Bahn, Binnenschiff
    und Flugzeug beträgt gemäß HGB 8,33 SZR je kg Bruttogewicht.
  • Die Haftung für Güterschäden bei grenzüberschreitenden Beförderungen per LKW beträgt gemäß CMR ebenfalls 8,33 SZR je kg Bruttogewicht.
  • Die Haftung des Spediteurs bei Ausstellung des FBL beträgt 2 SZR je kg Bruttogewicht der Sendung.
  • Die Eisenbahnen haften im grenzüberschreitenden Eisenbahngüterverkehr gemäß „Einheitliche
    Richtlinien für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern“ ER/CIM) für
    Güterschäden mit 17 Rechnungseinheiten je kg Bruttogewicht, wobei die Rechnungseinheit das
    Sonderziehungsrecht ist.
  • In der Seeschifffahrt haftet der Verfrachter gemäß HGB für den Güterschaden bis zu einem Betrag
    von 666,67 SZR je Packstück bzw. Einheit oder 2 SZR je kg Bruttogewicht.
  • Im Luftfrachtverkehr haftet der Frachtführer gemäß Montrealer Übereinkommen (MÜ) mit 22 SZR
    je kg brutto
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7
Q

Was sind Nicht-dokumentäre Zahlungsabwicklungen?

A
  • Voraus- oder Anzahlung
  • Kasse gegen Ware (cash on delivery) C/D
  • Zahlung nach Eingang der Ware und Rechnung
  • Zahlung nach Ablauf eines Zahlungszieles
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8
Q

Was sind Dokumentäre Zahlungsabwicklungen?

A
  • Zahlung mittels Dokumenten-Akkreditiv
  • Zahlung mittels Dokumenten-Inkasso
    a) Dokumente gegen Zahlung
    oder: Dokumente gegen Kasse
    b) Dokumente gegen Akzept
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9
Q

Was ist unter Kasse gegen Ware (cash on delivery) zu verstehen? Gehen Sie auf die Position von Verkäufer und Käufer ein

A

Bei dieser zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Zahlungsform soll die Zahlung der Verkaufssumme
bei Lieferung der Ware erfolgen.

Aus der Sicht des Verkäufers:
- Der Verkäufer tritt hierbei mit der Beförderung in Vorleistung und trägt das Risiko einer möglichen
Annahmeverweigerung durch den Käufer, verbunden mit ggf. Rückbeförderung und Zwischenlagerung.
- Ansonsten hat er die Sicherheit, dass die Ware nur gegen Zahlung seiner ihm zustehenden Beträge ausgeliefert wird.

Aus der Sicht des Käufers:
- Für den Käufer ist es eine sehr sichere Zahlungsform.
- Er weiß, dass er nur bei Erhalt der Ware zu zahlen hat, und zudem erst dann, wenn die Ware
“quasi vor seiner Haustür ist”

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10
Q

Was versteht man unter Zahlung mittels Dokumenten-Akkreditiv?

A

Zahlungsversprechen der Bank des Käufers, einem Dritten (hier dem Verkäufer) unter bestimmten Voraussetzungen eine festgelegte Summe (hier Verkaufssumme) zur Verfügung zu stellen.
Gebräuchlichste Art:
Im internationalen Warenverkehr das Dokumenten-Akkreditiv:

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11
Q

Was versteht man unter Zahlung mittels Dokumenten-Inkasso?

A
  • Wie beim Dokumenten-Akkreditiv erfolgt auch beim Dokumenten-Inkasso die Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer gegen Vorlage bzw. Übergabe von Dokumenten.
  • Aber im Gegensatz zum Akkreditiv ist hierbei der Kaufpreis nicht vor der Lieferung durch ein Zahlungsversprechen der Bank des Käufers gesichert.
  • Folglich tritt beim Dokumenten-Inkasso der Verkäufer in Vorleistung:
    o er bringt die Ware zum Versand und übergibt die die Absendung nachweisenden Versanddokumente und gegebenenfalls weitere Dokumente (in der Regel) seiner Bank m
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12
Q

Was sind die wichtigsten Aspekte der Dokumente des Außenhandels?

A

Richtigkeit und Vollständigkeit

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13
Q

Was kann passieren wenn die Richtigkeit und Vollständikeit nich gesichert ist bei einem Dokumenten-Akkredetiv?

A

Mängel in der Ausstellung bedeuten
deshalb Vorbehalte durch die Bank und können zu erheblichen Problemen und Schwierigkeiten führen -
schlimmstenfalls zur Nichtannahme der Dokumente durch die Bank und damit zur Nichtauszahlung des
Akkreditivbetrages.

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14
Q

Was sind Versandokumente (Beförderungsdokumente) der Verkehrsträger, die den Versand nachweisen, jedoch keine Wertpapiere sind?

A
Luftfrachtbriefe 
Eisenbahnfrachtbriefe 
Lkw-Frachtbriefe 
Sea Waybills 
der Seeschifffahrt
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15
Q

Was sind Versandokumente (Beförderungsdokumente) der Verkehrsträger, die die Ware repräsentieren und Wertpapiere sind?

A

Konnossemente (B/L)

Ladescheine

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16
Q

Was sind Spediteur-dokumente, die die Übernahme der Sendung zum Transport mit unterschiedlicher Verantwortung bzw. Verpflichtung des Spediteurs bescheinigen?

A
(Beweisurkunde um USt/MwSt/VST zurück zu erlangen) 
FIATA-FCR
FIATA-FCT 
FBL FIATA Multimodal
Transport Bill of Lading
17
Q

Nennen Sie Begleitdokumente

A
Handelsrechnungen
Konsulatsfakturen
Zollfakturen
Ursprungszeugnisse
Präferenznachweise 
Versicherungspapiere
Ladeliste
18
Q

Was sind die besonderen Merkmale der Spediteur-Dokumente?

A
  • Spediteurdokumente sind keine Beförderungspapiere.
  • Der Verkäufer kann hiermit die Erfüllung seiner Lieferverpflichtung nachweisen, und zwar zu dem
    Zeitpunkt der Sendungsübergabe an den Spediteur.
  • Spediteurdokumente dienen zudem (unter bestimmten Voraussetzungen) der „Beschleunigung
    des Zahlungsverkehrs“ (gegenüber Banken).
19
Q

Wer ist alles beteiligt bei der Abwicklung des Auslandszahlungsverkehrs?

A

— der Verkäufer (Exporteur)
— das Geldinstitut (Bank des Verkäufers bzw. Bank im Verkäuferland)
— der Käufer (Importeur)
— das Geldinstitut (Bank des Käufers bzw. Bank im Käuferland)

20
Q

Was versteht man unter Dokumenten-Inkasso?

A

Beim Dokumenten-Inkasso handelt es sich um eine Regelung für den Einzug von Geldforderungen mit
Hilfe der Banken auf der Basis von im Kaufvertrag der Parteien vereinbarten Zahlungspapieren (Wechsel,
Scheck etc.) und/oder Handelspapieren (Rechnungen, Verladedokumenten etc.).

21
Q

Wie lautet der Ablauf vom Dokumenten-Inkasso?

A
  1. Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer
  2. Inkassoauftrag des Verkäufers (Auftraggeber) an Hausbank
  3. Einreicherbank (Bank des Verkäufers) beauftragt die Inkassobank mit dem Inkasso der Dokumente
  4. Die Dokumente werden seitens der Inkassobank dem Bezogenen vorgelegt
  5. Der Bezogene (Käufer) zahl an die Inkassobank gegen Aushändigung der Dokumente
  6. Die Inkassobank vergütet der Einrecherbank den Inkassoerlös
  7. Das Konto des Auftraggebers (Verkäufers) wird unter Abzug von Gebühren und Spesen erkannt.
22
Q

Wie lautet die Definition von Dokumenten-Akkreditiv und dessen Merkmale?

A

Beim Dokumenten-Akkreditiv (englischsprachiger Ausdruck: Letter of Credit, L/C) handelt es sich um
die Verpflichtungserklärung einer Bank, für Rechnung ihres Auftraggebers (des Käufers) innerhalb eines
festgelegten Zeitraumes einen bestimmten Betrag gegen Einreichung vorgeschriebener Dokumente an einen genau bezeichneten Begünstigten (den Verkäufer) zu zahlen.
Wesentliche Merkmale des Dokumenten-Akkreditivs sind also:
– Der Akkreditiv-Auftrag des Käufers an seine Bank;
– Die Verpflichtungserklärung der Bank des Käufers zur Zahlungsleistung bei Erfüllung der Akkreditiv-Bedingungen;
– Das Zahlungsversprechen der Bank des Käufers zu Gunsten des Verkäufers.

23
Q

Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich das Dokumenten-Akkredetiv?

A

ERA (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkredetive)

24
Q

Wie lautet der Ablauf vom Dokumenten-Akkreditivs?

A
  1. = Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer
  2. = Akkreditiv-Auftrag des Käufers an seine Bank
  3. = Akkreditiv-Eröffnungsschreiben der Bank des Käufers
  4. = Akkreditiv-Avisierung durch die Bank des Verkäufers
  5. = Versand der Waren
  6. = Einreichung der Dokumente durch
    den Verkäufer und Zahlung des Akkreditiv-Betrages durch seine Bank
  7. = Weitergabe der Dokumente an die
    Bank des Käufers
  8. = Übergabe der Dokumente an den
    Käufer
25
Q

Was ist ein unwiderrufliches Akkreditiv?

A

Ein unwiderrufliches Akkreditiv ist die übliche Form, wie ein Akkreditiv heutzutage von einer Bank herausgelegt wird. Ein unwiderrufliches Akkreditiv ist ein Zahlungsversprechen der Akkreditivbank an einen Exporteur. Die Akkreditivbank verpflichtet sich mit dem unwiderruflichen Akkreditiv dazu, dem Exporteur eine Zahlung zu leisten, wenn dieser bestimmte Bedingungen erfüllt. Man nennt es deshalb ein bedingtes Zahlungsversprechen. Die Bedingungen, die der Exporteur erfüllen muss, um die Zahlung zu erhalten, beziehen sich auf die Dokumente, die er bei der Bank einreichen muss.

Zum Nachweis der Lieferung der Ware an den Importeur prüft die Bank nämlich nur, ob die zugehörigen Lieferdokumente zeigen, dass die Ware vertragsgemäß verschickt wurde. Die Ware selbst und deren Versand kann dagegen die Bank nicht prüfen. Erfüllen die Dokumente die Bedingungen des Akkreditivs, so muss die Bank an den Exporteur zahlen. Ein unwiderrufliches Akkreditiv ist – wie der Name schon sagt – durch die Bank nicht widerrufbar. Hat ein Exporteur also ein unwiderrufliches Akkreditiv, so kann er sich sicher sein, dass er bei Erfüllung der dokumentären Bedingungen auch sein Geld erhält

26
Q

Was ist ein unwiderrufliche, unbestätigte Akkreditiv und unwiderrufliche, bestätigte Akkreditiv?

A

Das unwiderrufliche, unbestätigte Akkreditiv
Hier wird die Korrespondenzbank im Land des Verkäufers dem Begünstigten (Verkäufer) die Akkreditiveröffnung lediglich avisieren. Sie geht keine eigene Zahlungsverpflichtung ein (sie ist nicht gezwungen, die eingereichten Dokumente zu honorieren).
Der Begünstigte kann sich also ausschließlich auf das Zahlungsversprechen der Akkreditivbank stützen. Dies ist unkritisch, wenn das politische Risiko und das Transferrisiko gering sind.
Zahlung: Kann die Korrespondenzbank gute Beziehungen zur Akkreditivbank sowie stabile politische
und Wirtschaftliche Verhältnisse voraussetzen, wird sie die Dokumente in der Regel dennoch honorieren (den Akkreditivbetrag bezahlen).
Das unwiderrufliche, bestätigte Akkreditiv
Sofern die Korrespondenzbank das Akkreditiv gegenüber dem Begünstigten bestätigt, verpflichtet sie
sich damit,
akkreditivkonforme Dokumente, welche fristgerecht eingereicht werden, zu honorieren.
Der Begünstigte besitzt in diesem Fall neben dem Zahlungsversprechen der Akkreditivbank ein rechtlich gleichwertiges und selbständiges Zahlungsversprechen der Korrespondenzbank. Dadurch werden
das politische Risiko und Transferrisiko ausgeschaltet.

27
Q

Was ist der unterschied zwischen Akkreditiv und Inkasso?

A

· Beim Inkasso liegen dem Exporteur keine Bedingungen des Importeurs vor

· Beim Inkasso keine Prüfung der Dokumente, bis auf die Vollständigkeit

· Beim Inkasso wird der Exporteur zuerst tätig, beim Akkreditiv der Importeur

· Beim Akkreditiv gibt die Importeursbank ein Zahlungsversprechen ab

· In manchen Ländern ist ein Akkreditiv sogar vorgeschrieben