Infektionsschutzgesetz Flashcards
Infektionsschutzgesetz
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
- Bundesgesetz
Gesetzlicher Rahmen der Krankenhaushygiene
beinhaltet folgende Gesetze:
- Infektionsschutzgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Medizinproduktegesetz
- Patientenrechtegesetz
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)
> ZWECK
-Zweck:
xübertragbare Krankheiten vorbeugen
xInfektionen frühzeitig erkennen
xWeiterverbreitung verhindern
-> die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gesundheitseinrichtungen sowie des Einzelnen bei der Prävention übertragbarer Krankheiten soll verdeutlicht werden
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten beim Menschen (IfSG)
> Notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von:
Mitwirkung und Zusammenarbeit von:
- Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen
- Ärzte, Tierärzte
- Krankenhäuser
->soll entsprechend dem jew. Stand der med. Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden
Aufgaben des Robert Koch-Instituts nach IfSG §4
-Entwicklung von Konzeptionen zur
xVorbeugung übertragbarer Krankheiten
xVerhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen
-Erstellung von xRichtlinien xEmpfehlungen xMerkblättern sonstige Informationen zur Vorbeugung/Erkennung/Verhinderung der Weiterverbreitung von Krankheiten
IfSG §23
Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
-Einrichtung einer Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
-die Kommission erstellt
Empfehlungen
x zur Prävention nosokomialer Infektionen
x zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und med.. Einrichtungen
-Leiter der Einrichtung haben sicherzustellen dass:
x die (nach dem Stand der med. Wissenschaft) erforderlichen Maßnahmen getroffen werden
- > um nosokomiale Infektionen zu verhüten
- > Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher Resistenzen zu vermeiden
x dass innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festgelegt sind
Robert Koch-Institut
- Bundesinstitut des Bundesministeriums für Gesundheit
- zentrale Einrichtung (der Bundesregierung auf dem Gebiet ) der Krankheitsüberwachung-Prävention
-Kernaufgaben:
xErkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten
insbesondere der Infektionskrankheiten