III. 2. Willenserklärung als Grundbaustein aller Verträge Flashcards

1
Q

Wille ist die Perspektive des…

A

Erklärenden (Freiheitsschutz)

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2
Q

Erklärung ist die Perspektive des…

A

Empfängers (Vetrauensschutz)

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3
Q

Konkludente WE

A

Paragraph?

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4
Q

Auslegung einer WE/ eines Vertrages - Was ist zu beachten? 5 Stichp.

A

§§ 133, 157 AgBGB

  • Objektiver Empfängerhorizont: Perspektive der Erklärung: Es gilt, was der Empfänger als gewollt ansehen kann
  • Ermittlung des hinter der Erklärung stehenden Willens (Privatautonomie)
  • Wortlaut ist nicht zwingend - §133: falsa demonstatio non nocet (Falschbezeichnung schadet nicht)
  • Außerhalb der Erklärung liegende Umstände sind heranzuziehen
  • Grenze: der Empfänger ist bösgläubig, nicht schutzwürdig
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