III. 2. Willenserklärung als Grundbaustein aller Verträge Flashcards
1
Q
Wille ist die Perspektive des…
A
Erklärenden (Freiheitsschutz)
2
Q
Erklärung ist die Perspektive des…
A
Empfängers (Vetrauensschutz)
3
Q
Konkludente WE
A
Paragraph?
4
Q
Auslegung einer WE/ eines Vertrages - Was ist zu beachten? 5 Stichp.
A
§§ 133, 157 AgBGB
- Objektiver Empfängerhorizont: Perspektive der Erklärung: Es gilt, was der Empfänger als gewollt ansehen kann
- Ermittlung des hinter der Erklärung stehenden Willens (Privatautonomie)
- Wortlaut ist nicht zwingend - §133: falsa demonstatio non nocet (Falschbezeichnung schadet nicht)
- Außerhalb der Erklärung liegende Umstände sind heranzuziehen
- Grenze: der Empfänger ist bösgläubig, nicht schutzwürdig