Hausfriedensbruch Flashcards
Wohnung
Räumlichkeiten, die bestimmungsgemäß (auch nur vorübergehend) zur Unterkunft von Menschen dienen; auch bewegliche Sachen wie Wohnwagen, Wohnmobile u Zelte können Unterkunft sein; Nebenräume (Flure, Toiletten, Keller, Speicher) sind mitgeschützt
Geschäftsräume
Räumlichkeiten, die dem Betreiben gewerblicher, wissenschaftlicher, künstlerischer oder ähnlicher Tätigkeiten dienen (zB Lagerhallen, Büroräume, Praxen, Lagerhallen)
Befriedetes Besitztum
Grundstücke (also nur unbewegliche Sachen!), die in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender (nicht notwendig lückenloser) Schutzwehren gg das beliebige Betreten durch andere gesichert, daher (in gewisser Weise) „eingefriedet“, „eingehegt“ sind (zB durch Hecken, Mauern, Zäune oder Absperrketten) (nicht: bloße Verbotstafeln, Markierungen oder andere rein optische Abtrennungen)
abgeschlossene Räume zum öfftl Dienst
Räume, in denen Tätigkeiten auf Grund öfftl-rechtl Vorschriften ausgeübt werden (Behörden-, Gerichts-, Schulgebäude; Universitäten)
abgeschlossene Räume zum öfftl Verkehr
schützen öfftl (dh: den allg zugängl, insoweit auch den „privat“ betriebenen) Personen- u Gütertransportverkehr, und zwar insb die bewergl Transportmittel selbst; ferner dazugehörende Gebäude (Wartesäle, Bahnhofshallen)
Eindringen
das Betreten gegen den Willen des Berechtigten (nur körperliches Eindringen)