Handelsrecht- Einführung, Kaufmann Flashcards

1
Q

Handelsrecht Geltungsbereich

A

Subjektives System: vorauss.=Kaufmannseigenschaft
–> Speziellere HBG-Norm verdrängt BGB
(teils ergänzend 383ff HGB, teils modifizierend 348-350)

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2
Q

Handelsrecht Grundprinzipien

A
  1. Schnelligkeit
  2. Rechtsbarkeit und Vertrauensschutz
  3. Selbstverantwortung/kaufm. Eigenverantw.
  4. Entgeltlichkeit
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3
Q

Ist - Kaufmann

A

§1 I HGB
Voraus: Betreiben Handelsgewerbe (1 I,II)

! auch ohne Eintragung im HR (nur deklatorisch, rechtsbekunden, 1 II, 29 HBG)

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4
Q

Kann Kaufmann

A

§2 HGB
voraus.: Kleingewerbe (=gewerbe, aber kein Handelsg.)
+ Eintragung ins HR (§2 S.1, 2 HGB)

!Eintragung= fakultative, konstitutive (rechtsbegr.) Eintragung
Bei Löschen §2 S.3 dann Wegall Eigenschaft

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5
Q

Uneigentl. Kann Kaufmann (=Urproduktion)

A

§3HGB
- Land und Forstwirtschaftl. Betrieb

Voraus.. - Gewinnung pflanzl./tier. Rh durch Bodennutzung

  • kaufm. eingerichteter Betrieb
  • im HR gem. §2 HBG eingetragen
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6
Q

Formkaufmann

A

§6HBG
Handelsgesellschaften (6I): alle gesellschaften, die ins HR eingetragen wurden
–> oHG; KG, AG, GMBH,KGaA, SE, EWIV

-Verien (6 II): auch wenn vorauss des 1II nicht vorliegen

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7
Q

Gesellschaften

A

alle der Erreichung eines gemeinsamen Zwecks dienenden organisierten Personalvereinigung, die durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung, den Gesellschaftsvertrag, zustande gekommen sind, betreffen

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8
Q

Scheinkaufmann Def.

A

wer durch zurechenbares Verhalten den Anschein macht und unterhält, kaufmann zusein

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9
Q

Scheinkaufmann Vorauss

A
  1. keine vorrangige Regelung
    §2,15 HGB prüfen
  2. Vorliegen Rechtsscheintatbestands
    nach 133,157 BGB ob er nach außen hin so verhält als wer einer
  3. Zurechnbare Veranlassung
    ja, wenn durch Tun/pflichtwidriges Unterlassen der Rechtsschein aufrechterhalten wird
    –> Geschäftsunf. schließt Zurechenbarkei aus
    –> “verschulden”
  4. Handeln des Driten im Vertrauen auf Rechsschein
    Dritte Kenntnis und Vertrauen auf Rechtsschein bei Schließung RG
    “Hätte er mit dem Bürgschaft geschlossen, hätte ers gewusst?”
  5. Gutgläubigkeit des Dritten
    bei pos. Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis ist Dritte nciht schutzwürdig
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10
Q

Gewerbe Vorauss

A
  1. Selbstständigkeit (abgrenzung zu AN §84I2HGB)
    Urisiko &pers. Unabh.
    Handelsgesellschaften= aufgrund Natur selbst. Uträger
  2. Erkennbarkeit nach außen
    Markt
  3. Planmäßigkeit und auf Dauer
    muss auf Vielzahl von Geschäften gerichtet (gelegentl. Obstverkauf nicht)
  4. Entgeltlichkeit
    engelt. Leistungserbringung (nicht Gewinnabsicht)
  5. kein freier Beruf
    freie Berufe §1 II PartGG
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11
Q

Handelsgewerbe Vorauss

A

Nach Art und Umfang kaufm. eingerichteter Geschäftsbetrieb

Art (qual.): Vielfalt Erzeugnisse, Art Kundenkreis, Lagerhaltung, Kredit, …

Umfang (quant.): Kapital, Umsatz, #Beschäftigten, Lohnsumme,…

kaufm.einge.Gbetrieb: kaufm Personal, Buchführung, Aufgliederung in versch. Bereiche

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12
Q

Scheinkaufmann Rechtsfolge

A

ist keiner, muss sich aber so behandeln lassen (zugusnten Dritter (347,362,377ff HGB)
-_> nicht anwendbar wenn zulasten Dritter (348,350 HGB)

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