Handelsrecht: B. Die Kaufleute Flashcards

1
Q

Welche Arten von Kaufleuten werden unterschieden?

A
  • Ist- Kaufmann §1 HGB
  • Kann-Kaufmann §§2, 3 HGB
  • Fiktiv-Kaufmann §5 HGB
  • Form-Kaufmann §6 HGB
  • Schein-Kaufmann §242 BGB
  • Angestellter ist KEIN Kaufmann
  • Jeder Kaufmann ist zugleich Unternehmer gem §14 BGB
  • Kaufleute: Einzelkaufleute und Handelsgesellschaften
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2
Q

Wie ist der Ist-Kaufmann definiert?

A

= Kaufmann kraft betreibens eines Handelsgewerbes

  • Gewerbe
  • Handelsgewerbe
  • Betreiben
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3
Q

1.Was ist ein Gewerbe?

Def. für Klausur

A

jede nach außen gerichtete, selbstständige, aber nicht freiberufliche, planmäßig auf gewisse Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsichten bzw. entgeltlich ausgeübte Tätigkeit –>kummulativ
(Baumbach/Hopft §1 Rn. 12 ff ähnlich §15 II EStG)

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4
Q

a) Nach außen gerichtete (offene) Tätigkeit

A

-Tätigkeit für Öffentlichkeit erkennbar
-Nicht gegeben bei: reiner Vermögensverwaltung,
Beteiligung als stiller Gesellschafter, heimliches Spekulieren an der Börse

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5
Q

b) selbstständige Tätigkeit

A
  • rechtliche, nicht wirtschaftliche Selbstständigkeit erforderlich
  • Abgrenzung zum AN bzw. Beamten
  • Legaldefinition §84 I 2 HGB
  • Im Wesentlichen freie Gestaltung der Tätigkeiten und Arbeitszeiten (Weisungsfreiheit)
  • Auftreten im eigenen Namen und eigenes unternehmerisches Risiko
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6
Q

c) Keine freiberuflichen, künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit

A
  • Traditionelle Unterscheidung zwischen Kaufleuten und freien Berufen (standesrechtliche Reglementierung)
  • Höhere Bildung und höchstpersönliche Leistungsbringung des Inhabers
  • §1 II 2 PartGG
  • Beispielhaft: Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, NICHT Apotheker
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7
Q

d) Planmäßig auf gewisse Dauer angelegt

A
  • Tätigkeit muss von vornherein auf den Abschluss einer unbestimmten Vielzahl von Geschäften gerichtet sein
  • nicht bloß einmalige oder gelegentliche Tätigkeit
  • nicht notwendig, dass Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird, die Haupteinnahmequelle darstellt oder auf unbestimmte Dauer angelegt ist
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8
Q

e) Gewinnerzielungsabsicht

A
  • Rechtsprechung: Tätigkeit muss darauf gerichtet sein, Gewinn zu erwirtschaften (Absicht genügt: nicht relevant, ob tatsächlich Gewinn erzielt wird; bei privaten Unternehmen: Gewinnerzielungsabsicht vermutet)
  • entgeltliche Tätigkeit am Markt ausreichend
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9
Q
  1. Was ist ein Handelsgewerbe?
A
  • Legaldefinition: §1 II HGB
  • Gegenbegriff: Kleingewerbe
  • Unternehmen muss nach Art UND Umfang einen in kaufm. Weise eingerichteten Geschäftbetrieb erfordern –> kaufmännische Organisation
  • widerlegbare gesetzliche Vermutung –> “es sein denn”
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10
Q
  1. Kriterien zur Bestimmung eines Handelsgewebes
A

Art (Qualitative Kriterien):

  • Vielfalt der Leistung und des Warenangebots
  • Inanspruchnahme bzw. Gewährung von Kredit
  • Umfang der Geschäftskorrespondenz
  • Kaufmännische Angestellte und kaufmännische Buchführung
  • Umfang der Werbemaßnahmen
  • Lagerhaltung

Umfang (Quantitative Kriterien):

  • Umsatz
  • Anzahl der Geschäftsabschlüsse
  • Anzahl der Betriebsstätten
  • Anzahl der MA
  • Höhe des Anlagen und Kapitalvermögens

–>Gesamtbild des Geschäftbetriebes entscheidend
wenn unentschlossen gesetzl. Vermutung des Handelsgewerbes

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11
Q
  1. Betreiben

Folge davon &Wirkung

A

-Inhaber des Handelsgewerbes
-in dessen Namen die Geschäfte abgeschlossen werden
-wer aus den Geschäften berechtigt und verpflichtet wird
wer das unternehmerische Risiko trägt

Folge: Pflicht zur Anmeldung der Firma §29 HGB
Wirkunf der Eintragung.
-nur deklatorisch –> rechtserklärende Wirkung (Ist-Kaufmann schon automatisch Kfm; auch ohne Eintragung)
-nur konstitutiv –> rechtsbegründende Wirkung (Kann-Kaufmann wird erst Kfm bei Eintragung)

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12
Q

Was versteht man unter einem Kann-Kaufmann?

A

Kleingewerbetreibender (§2 HGB)

a) Kleingewerbe
b) betreiben
c) Freiwillige Eintragung ins Handelsregister (Wahlrecht)
- ->konstitutive Wirkung
- ->Kann-Kfm mit Rückfahrkarte (§2 S.3 HGB)

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13
Q

Was ist ein Fiktivkfm?

A

Fiktivkaufmann (§5 HGB) (meistens aber Kannkfm)

  • Betreiben eines Gewerbes (kein freier Beruf)
  • Eintragung ins HR –> im Fall der Eintragung kommt es nicht mehr darauf an, ob Gewerbe auch ein Handelsgewerbe iSd §1 II HGB (unwiderlegbare Vermutung)
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14
Q

Was ist ein Formkaufmann?

A

§6 HGB Kaufmann kraft Gesellschaftsform insbesondere
OHG, KG, AG, SE, GmbH, KGaA, e.G.
nicht: Partnergesellschaften (§1 I 2 PartGG)

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15
Q

Was ist ein Scheinkaufmann?

A

nicht gesetzlich geregelt

  • Kein Kfm nach §1-6 HGB (in Kfm Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich; Keine Eintragung im HR)
  • Auftreten im Rechtsverkehr als Kfm
  • muss sich wg des von ihm zurechenbar erzeugten oder zurechenbar unterhaltenen Rechtsscheins wie ein Kfm behandeln lassen (Rechtsschein- und Verkehrsschutzgedanke)
  • Gewohnheitsrechtlich anerkannt

Handelsrecht wird nur angewant:

  • zu Lasten des Scheinkaufmanns
  • nicht aber zu seinem Gunsten
  • -> Rechtsschein wirkt nur für, nicht gegen den gutgläubigen Dritten
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16
Q

Voraussetzungen um Scheinkaufmann zu sein

A
  1. Rechtsschein der Kfmseigenschaft
    - ->jedes Verhalten, das aus der Sicht eines objektiven Empfängers den unzutreffenden Schluss auf die Kfmseigenschaft zulässt (ausdrücklich oder konkludent)
  2. Zurechenbarkeit des Rechtsscheins
    - selbst veranlasst oder
    - Verhalten eines Dritten bei Kennen oder Kennenmüssen des Scheinkaufmanns
  3. Gutgläubigkeit (Schutzbedürftigkeit) des Dritten
    - keine positive Kenntnis
    - keine grob fahrlässige Unkenntnis
  4. Kausalität zwischen
    - Vertrauen auf die Kfmseigenschaft (muss mit Geschäft zusammenhängen) und
    - Handeln des Dritten