Handelsrecht: B. Die Kaufleute Flashcards
Welche Arten von Kaufleuten werden unterschieden?
- Ist- Kaufmann §1 HGB
- Kann-Kaufmann §§2, 3 HGB
- Fiktiv-Kaufmann §5 HGB
- Form-Kaufmann §6 HGB
- Schein-Kaufmann §242 BGB
- Angestellter ist KEIN Kaufmann
- Jeder Kaufmann ist zugleich Unternehmer gem §14 BGB
- Kaufleute: Einzelkaufleute und Handelsgesellschaften
Wie ist der Ist-Kaufmann definiert?
= Kaufmann kraft betreibens eines Handelsgewerbes
- Gewerbe
- Handelsgewerbe
- Betreiben
1.Was ist ein Gewerbe?
Def. für Klausur
jede nach außen gerichtete, selbstständige, aber nicht freiberufliche, planmäßig auf gewisse Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsichten bzw. entgeltlich ausgeübte Tätigkeit –>kummulativ
(Baumbach/Hopft §1 Rn. 12 ff ähnlich §15 II EStG)
a) Nach außen gerichtete (offene) Tätigkeit
-Tätigkeit für Öffentlichkeit erkennbar
-Nicht gegeben bei: reiner Vermögensverwaltung,
Beteiligung als stiller Gesellschafter, heimliches Spekulieren an der Börse
b) selbstständige Tätigkeit
- rechtliche, nicht wirtschaftliche Selbstständigkeit erforderlich
- Abgrenzung zum AN bzw. Beamten
- Legaldefinition §84 I 2 HGB
- Im Wesentlichen freie Gestaltung der Tätigkeiten und Arbeitszeiten (Weisungsfreiheit)
- Auftreten im eigenen Namen und eigenes unternehmerisches Risiko
c) Keine freiberuflichen, künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit
- Traditionelle Unterscheidung zwischen Kaufleuten und freien Berufen (standesrechtliche Reglementierung)
- Höhere Bildung und höchstpersönliche Leistungsbringung des Inhabers
- §1 II 2 PartGG
- Beispielhaft: Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, NICHT Apotheker
d) Planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
- Tätigkeit muss von vornherein auf den Abschluss einer unbestimmten Vielzahl von Geschäften gerichtet sein
- nicht bloß einmalige oder gelegentliche Tätigkeit
- nicht notwendig, dass Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird, die Haupteinnahmequelle darstellt oder auf unbestimmte Dauer angelegt ist
e) Gewinnerzielungsabsicht
- Rechtsprechung: Tätigkeit muss darauf gerichtet sein, Gewinn zu erwirtschaften (Absicht genügt: nicht relevant, ob tatsächlich Gewinn erzielt wird; bei privaten Unternehmen: Gewinnerzielungsabsicht vermutet)
- entgeltliche Tätigkeit am Markt ausreichend
- Was ist ein Handelsgewerbe?
- Legaldefinition: §1 II HGB
- Gegenbegriff: Kleingewerbe
- Unternehmen muss nach Art UND Umfang einen in kaufm. Weise eingerichteten Geschäftbetrieb erfordern –> kaufmännische Organisation
- widerlegbare gesetzliche Vermutung –> “es sein denn”
- Kriterien zur Bestimmung eines Handelsgewebes
Art (Qualitative Kriterien):
- Vielfalt der Leistung und des Warenangebots
- Inanspruchnahme bzw. Gewährung von Kredit
- Umfang der Geschäftskorrespondenz
- Kaufmännische Angestellte und kaufmännische Buchführung
- Umfang der Werbemaßnahmen
- Lagerhaltung
Umfang (Quantitative Kriterien):
- Umsatz
- Anzahl der Geschäftsabschlüsse
- Anzahl der Betriebsstätten
- Anzahl der MA
- Höhe des Anlagen und Kapitalvermögens
–>Gesamtbild des Geschäftbetriebes entscheidend
wenn unentschlossen gesetzl. Vermutung des Handelsgewerbes
- Betreiben
Folge davon &Wirkung
-Inhaber des Handelsgewerbes
-in dessen Namen die Geschäfte abgeschlossen werden
-wer aus den Geschäften berechtigt und verpflichtet wird
wer das unternehmerische Risiko trägt
Folge: Pflicht zur Anmeldung der Firma §29 HGB
Wirkunf der Eintragung.
-nur deklatorisch –> rechtserklärende Wirkung (Ist-Kaufmann schon automatisch Kfm; auch ohne Eintragung)
-nur konstitutiv –> rechtsbegründende Wirkung (Kann-Kaufmann wird erst Kfm bei Eintragung)
Was versteht man unter einem Kann-Kaufmann?
Kleingewerbetreibender (§2 HGB)
a) Kleingewerbe
b) betreiben
c) Freiwillige Eintragung ins Handelsregister (Wahlrecht)
- ->konstitutive Wirkung
- ->Kann-Kfm mit Rückfahrkarte (§2 S.3 HGB)
Was ist ein Fiktivkfm?
Fiktivkaufmann (§5 HGB) (meistens aber Kannkfm)
- Betreiben eines Gewerbes (kein freier Beruf)
- Eintragung ins HR –> im Fall der Eintragung kommt es nicht mehr darauf an, ob Gewerbe auch ein Handelsgewerbe iSd §1 II HGB (unwiderlegbare Vermutung)
Was ist ein Formkaufmann?
§6 HGB Kaufmann kraft Gesellschaftsform insbesondere
OHG, KG, AG, SE, GmbH, KGaA, e.G.
nicht: Partnergesellschaften (§1 I 2 PartGG)
Was ist ein Scheinkaufmann?
nicht gesetzlich geregelt
- Kein Kfm nach §1-6 HGB (in Kfm Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich; Keine Eintragung im HR)
- Auftreten im Rechtsverkehr als Kfm
- muss sich wg des von ihm zurechenbar erzeugten oder zurechenbar unterhaltenen Rechtsscheins wie ein Kfm behandeln lassen (Rechtsschein- und Verkehrsschutzgedanke)
- Gewohnheitsrechtlich anerkannt
Handelsrecht wird nur angewant:
- zu Lasten des Scheinkaufmanns
- nicht aber zu seinem Gunsten
- -> Rechtsschein wirkt nur für, nicht gegen den gutgläubigen Dritten
Voraussetzungen um Scheinkaufmann zu sein
- Rechtsschein der Kfmseigenschaft
- ->jedes Verhalten, das aus der Sicht eines objektiven Empfängers den unzutreffenden Schluss auf die Kfmseigenschaft zulässt (ausdrücklich oder konkludent) - Zurechenbarkeit des Rechtsscheins
- selbst veranlasst oder
- Verhalten eines Dritten bei Kennen oder Kennenmüssen des Scheinkaufmanns - Gutgläubigkeit (Schutzbedürftigkeit) des Dritten
- keine positive Kenntnis
- keine grob fahrlässige Unkenntnis - Kausalität zwischen
- Vertrauen auf die Kfmseigenschaft (muss mit Geschäft zusammenhängen) und
- Handeln des Dritten