Gutachten - Larsen Flashcards

1
Q

Wird ein Arzt, mit dem vertragliche Beziehungen bestehen, im Rahmen des § 200 (2) SGB VII zur Auswahl gestellt,

a) Darf das durch ihn erstellte Gutachten nicht verwendet werden.
b) Ist auf diese Beziehung ausdrücklich hinzuweisen.
c) Ist das Ergebnis der Begutachtung für den UVT bindend.

A

b) Ist auf diese Beziehung ausdrücklich hinzuweisen.

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2
Q

Die Erhebung eines Röntgenbefundes im Rahmen der Begutachtung auf chirurgischem Fachgebiet ist…

a) Kein Zusatzgutachten
b) Ein Zusatzgutachten und nur nach vorheriger Gutachterauswahl zulässig.
c) Unzulässig, da radiologische Untersuchungen entsprechenden Fachärzten vorbehalten sind.

A

a) Kein Zusatzgutachten

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3
Q

Bei der Begutachtung auf welchem ärztlichen Fachgebiet ist die Übertragung von Aufgaben des Gutachters an Hilfskräfte in besonderer Weise eingeschränkt?

a) Chirurgie
b) Dermatologie
c) Kardiologie
d) Psychatrie

A

d) Psychatrie

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4
Q

Welche Frist sieht der Ärztevertrag für die Erstattung von Gutachten vor?

a) 3 Wochen
b) 4 Wochen
c) 2 Monate

A

a) 3 Wochen

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5
Q

Wer entscheidet darüber, ob ein freies Gutachten oder ein Formulargutachten erstellt wird?

a) Der beauftragte Arzt
b) Der UVT
c) Der Ärztevertrag

A

b) Der UVT

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6
Q

Die Liquidation von freien Gutachten ist in der UV-GOÄ in den Nrn. …

a) 146, 147, 150
b) 160, 161, 162
c) 160, 161, 165
d) 166, 167, 168

A

c) 160, 161, 165

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7
Q

Wie werden die Gebühren, für die im Zusammenhang mit der Begutachtung erbrachten, ärztlichen Leistungen, abgerechnet?

a) Die Gebühren sind in der Gutachtengebühr inbegriffen.
b) Nach den Gebührensätzen der allgemeinen Heilbehandlung.
c) Nach den Gebührensätzen der besonderen Heilbehandlung.
d) Die Vergütung erfolgt mit einer Pauschale gemäß UV-GOÄ.

A

c) Nach den Gebührensätzen der besonderen Heilbehandlung.

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8
Q

MdE-Erfahrungssätze und Rententabellen…

a) Binden nicht im Einzelfall
b) Dienen lediglich statistischen Zwecken
c) Sind kein geeignetes Hilfsmittel zur Einschätzung der MdE
d) Kommt der Rechtscharakter einer gesetzlichen Norm zu.
e) Dienen der Gleichmäßigkeit und Kontinuität der Rechtsprechung
f) Sind im engeren Sinne keine Rechtssätze, weil ihnen die normative Verbindlichkeit fehlt

A

a) Binden nicht im Einzelfall
e) Dienen der Gleichmäßigkeit und Kontinuität der Rechtsprechung
f) Sind im engeren Sinne keine Rechtssätze, weil ihnen die normative Verbindlichkeit fehlt

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9
Q

Betreffen die Unfallfolgen verschiedene ärztliche Fachgebiete, so…

a) Wird die Einschätzung der Gesamt-MdE in der Regel de Gutachter übertragen, in dessen Fachgebiet der überwiegende funktionelle Schaden fällt.
b) Ist die Gesamt-MdE durch Addition der Einzel-MdE-Sätze zu bilden.
c) Wird die Gesamt-MdE zwischen den Gutachtern aller beteiligten Fachgebiete abgestimmt.

A

a) Wird die Einschätzung der Gesamt-MdE in der Regel de Gutachter übertragen, in dessen Fachgebiet der überwiegende funktionelle Schaden fällt.

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10
Q

Wenn die bei der Begutachtung zur Rente auf unbestimmte Zeit festgestellte MdE um 5 v.H. niedriger ist, als diejenige, welche der Rente als vorläufige Entschädigung zugrunde liegt, dann…

a) Wird die Rente als vorläufige Entschädigung für mindestens 1 Jahr unverändert fortgezahlt.
b) Ist der Versicherte vor der Herabsetzung gem. § 24 SGB X anzuhören.
c) Unterliegt die Rente auf unbestimmte Zeit nicht dem Schutzjahr.
d) Wird keine Rentenherabsetzung vorgenommen, da keine wesentliche Änderung vorliegt.

A

b) Ist der Versicherte vor der Herabsetzung gem. § 24 SGB X anzuhören.

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11
Q

Ändern sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Voraussetzungen für die Höhe einer Rente nach ihrer Feststellung…

a) Wird die Rente in neuer Höhe nach Ablauf des Monats geleistet, in dem die Änderung wirksam geworden ist.
b) Wird die Rente in neuer Höhe ab dem Tag nach Feststellung der wesentlichen Änderung geleistet (Tag nach der Untersuchung)
c) Wird die Rente in neuer Höhe ab dem Tag der Feststellung der wesentlichen Änderung geleistet (Tag der Untersuchung)
d) Wird die Rente in neuer Höhe nach Ablauf des Jahres geleistet, in dem die Änderung wirksam geworden ist.

A

a) Wird die Rente in neuer Höhe nach Ablauf des Monats geleistet, in dem die Änderung wirksam geworden ist.

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12
Q

Fallen durch eine Begutachtung die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente weg, …

a) Wird die Rente bis zum Ende des Monats geleistet, in dem der Wegfall wirksam geworden ist.
b) Wird die Rente genau zu diesem Tag rückwirkend eingestellt.
c) Wird die Rente bis zum Folgetag des Tages geleistet, an dem der Wegfall wirksam geworden ist.
d) Wird die Rente bis zum Ende des Jahres geleistet, an dem der Wegfall wirksam geworden ist.

A

a) Wird die Rente bis zum Ende des Monats geleistet, in dem der Wegfall wirksam geworden ist.

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13
Q

Welche Besonderheit gilt bei der erstmaligen Begutachtung zur Rente auf unbestimmte Zeit?

a) Es ist eine abweichende MdE ohne geänderte Verhältnisse möglich.
b) Es muss eine wesentliche Änderung gegenüber den Vorwerten vorliegen.
c) Eine Änderung der MdE in Höhe von 5 v.H. ist nicht möglich.
d) Eine Änderung der MdE in Höhe von 5 v.H. ist möglich.
e) Es erfolgt eine aktuelle Bewertung des Ist-Zustandes.
f) Eine vergleichende Betrachtung erfolgt nicht

A

a) Es ist eine abweichende MdE ohne geänderte Verhältnisse möglich.
d) Eine Änderung der MdE in Höhe von 5 v.H. ist möglich.
e) Es erfolgt eine aktuelle Bewertung des Ist-Zustandes.
f) Eine vergleichende Betrachtung erfolgt nicht

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14
Q

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Mitwirkungspflicht des Versicherten bei ärztlichen Untersuchungen im Verwaltungsverfahren?

A

Die Mitwirkungspflicht des Versicherten bei ärztlichen Untersuchungen im Verwaltungsverfahren beruht auf § 62 SGB I.

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15
Q

Welche Rechtsgrundlage legt die Grenzen der Mitwirkungspflichten fest?

A

§ 65 SGB I legt die Grenzen der Mitwirkungspflichten fest.

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16
Q

Erläutern Sie stichpunktartig zwei praktische Beispiele für die Grenzen der Mitwirkungspflicht bei Untersuchungen /Begutachtungen.

A
  • Behandlungen und Untersuchungen, bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen kann.
  • Behandlungen und Untersuchungen, die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind
  • Behandlungen und Untersuchungen, die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten.

→ Röntgenuntersuchungen können verweigert werden, da eine Strahlenbelastung vorliegt.
→ eine Magenspiegelung kann verweigert werden, da dort auch erhebliche Schmerzen vorkommen können.
→ alles, was unter die Haut geht, kann verweigert werden, da dies einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet.

Mitwirkungspflichten bestehen aber beim Abtasten im Rahmen einer Untersuchung oder Begutachtung.

17
Q

Bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Gesundheitsvorschäden (Vorschäden) werden nicht entschädigt, können aber eine von den MdE-Erfahrungswerten abweichende MdE-Bewertung (der Unfallfolgen) rechtfertigen
Legen Sie die Gründe hierfür dar und konstruieren Sie ein praktisches Beispiel

A

Vorschäden werden nicht entschädigt. Vor ein eines Versicherungsfalles ist immer von einer vollen Erwerbsfähigkeit auszugehen, da jeder in dem Zustand versichert ist, in dem er sich befindet. Eine Ausnahme ist jedoch, wenn die MdE vor Eintritt des Versicherung schon 100% betrug.
Eine von den MdE-Erfahrungswerten abweichende MdE-Bewertung der Unfallfolgen kann vorkommen, wenn der Vorschaden zu einer Wertsteigerung eines anderen Körperteils geführt hat. Die Begründung für die Wertsteigerung ist die Kompensation des Vorschadens.

Beispielsweise der Verlust eines Auges: es folgt eine Wertsteigerung des anderen Auges. Verliert man das zweite Auge zusätzlich bei einem Versicherungsfall, so ergibt sich eine höhere MdE (100%) als bei Verlust eines Auges, wenn das andere noch funktionstüchtig ist. Dann wird von dem MdE-Erfahrungswerten abgewichen.

18
Q

Welches sind regelmäßige die fünf Hauptgliederungspunkte eines Gutachtens?

A
Eingang;
Anamnese;
Befunde;
Beurteilung;
Zusammenfassung
19
Q

Erläutern Sie stichpunktartig jeweils zwei Beispiele für formale bzw. inhaltliche Gutachtenmängel und zeigen Sie auf, welche Möglichkeiten der Mängelbeseitigung sich der Sachbearbeitung bieten.

A

Formaler Gutachtenmangel:
- Erstellung des Gutachtens durch einen anderen Arzt oder eine Hilfskraft, also nicht durch den beauftragten Gutachter
o Sachbearbeitung (SB) kann Gutachter darauf hinweisen, dass er durch seine Unterschrift und durch den Satz „Einverstanden aufgrund einer Untersuchung und Urteilsbildung.“ Das Gutachten anerkennen kann und auch muss.

  • Überschreiten der 3-Wochen-Frist nach § 49 Abs. 2 ÄV
    o SB kann bei dem Gutachten die Gründe für die Nichteinhaltung der Frist erfragen und eine neue Frist festlegen/absprechen, die der Gutachter einhalten kann.

Inhaltlicher Gutachtenmangel:
- Gutachten ist nicht nachvollziehbar
o SB kann dem Gutachter Fragen dazu stellen, den Beratungsarzt fragen oder die Antwort in Fachliteratur suchen

  • Gutachten ist unvollständig
    o Wird nach § 57 Abs. 2 ÄV nicht vergütet; SB kann ein neues Gutachten anfordern (nach erneuter Gutachterauswahl, wenn ein anderer Gutachter beauftragt werden soll).
  • Rechtschreibfehler im Namen des Versicherten
    o SB kann dies korrigieren
  • Gutachten muss auf neustem medizinischen Kenntnisstand beruhen
  • Evtl. falsche Sachverhaltswiedergabe
    o Kontaktaufnahme mit dem Gutachter, um dies zu klären
20
Q

Welches ist die Rechtsgrundlage des Vertrages zwischen BG und Gutachter bei einer Begutachtung?

a) § 631 BGB
b) § 21 Abs. 3 S. 1 und 2 SGB X
c) § 46 Abs. 1 ÄV
d) § 200 Abs. 2 SGB VII
e) § 613 BGB
f) § 21 Abs. 1 SGB X

A

§631 BGB

21
Q

Im Eingang eines Gutachtens findet sich…

a) Der Krankheitsverlauf sowie die Vorerkrankung
b) Der Untersuchungstag
c) Die Würdigung/Bewertung der Untersuchungsergebnisse
d) Aktuelle Klagen und Beschwerden
e) Der Hinweis auf die Begutachtungsunterlagen
f) Die unmittelbare Beantwortung der Gutachtenfragen
g) Die Bezugnahme auf Gutachtenauftrag

A

b; e; g; sind richtig

22
Q

In der Zusammenfassung eines Gutachtens findet sich…

a) Aktuelle Klagen und Beschwerden
b) Der Untersuchungstag
c) Der Krankheitsverlauf sowie die Vorerkrankungen
d) Die Bezugnahme auf Gutachtenauftrag
e) Der Hinweis auf die Begutachtungsunterlagen
f) Die Würdigung/Bewertung der Untersuchungsergebnisse
g) Die unmittelbare Beantwortung der Gutachtenfragen

A

g) Die unmittelbare Beantwortung der Gutachtenfragen

23
Q

Die Rechtsfolge einer unberechtigten Gutachtenverweigerung im Sozialverwaltungsverfahren ist …

a) Eine Verwarnung durch das Gericht
b) Eine Abmahnung durch das Gericht
c) Eine Vernehmung durch das Sozial- und Verwaltungsgericht
d) 3 Punkte in Flensburg
e) Die Verpflichtung zur Kostenerstattung sowie ein Ordnungsgeld
f) Eine generelle Entbindung von zukünftigen Aufträgen

A

c) Eine Vernehmung durch das Sozial- und Verwaltungsgericht

24
Q

In welcher Rechtsgrundlage ist die Rechtspflicht des Arztes zur Gutachtenerstattung im Gerichtsverfahren geregelt?

a) § 34 SGB VII
b) 21 Abs. 3 S. 1 und 2 SGB X
c) § 409 Abs. 1 ZPO
d) § 46 Abs. 1 Vertrag Ärzte/UVT
e) § 407 Abs. 1 ZPO

A

e) § 407 Abs. 1 ZPO

25
Q

die Ständige Gebührenkommission hat nach § 52 Vertrag Ärzte/UVT eine Erhöhung der Honorare für freie Gutachten nach der UV-GOÄ (Ziffern 160-165) sowie der Schreibgebühren (Ziffer 190) beschlossen.
Die neuen Gebühren gelten für Gutachten…

a) Mit Eingang des Gutachtenauftrages beim Gutachter nach dem 31.03.2014
b) Aufträge ab dem 01.04.2015
c) Mit der Untersuchung des Versicherten nach dem 31.03.2014
d) Mit Gutachtenerstellung vor dem 01.04.2014
e) Mit Eingang des Gutachtens bei der BG nach dem 01.04.2014

A

b) Aufträge ab dem 01.04.2015

26
Q

Die Liquidation von Formulargutachten ist in der GOÄ in den Nrn. … geregelt.

a) 146-151
b) 143-146
c) 146-155
d) 147-152
e) 146-153

A

c) 146-155

27
Q

Was bewirkt Satz 1 des Abs. 2 der Rechtsgrundlage, welche für die Rente auf unbestimmte Zeit einschlägig ist, wenn das Gutachten z.B. durch falsche /unterbliebene Terminsetzung oder durch Fristversäumnis des SB zu spät eingeht?

a) Die Feststellung der Rente auf unbestimmte Zeit entfällt und die Rente bleibt dauerhaft eine Rente als vorläufige Entschädigung.
b) Die Rente auf unbestimmte Zeit wird später als 3 Jahre nach dem Versicherungsfall festgestellt.
c) Die vorläufige Rente wird mit der bestehenden Minderung der Erwerbsfähigkeit kraft Gesetz automatisch zur Rente auf unbestimmte Zeit.
d) Die Rente als vorläufige Entschädigung wird zunächst für 1 Jahr weitergezahlt.

A

c) Die vorläufige Rente wird mit der bestehenden Minderung der Erwerbsfähigkeit kraft Gesetz automatisch zur Rente auf unbestimmte Zeit.

28
Q

In welcher Rechtsgrundlage sind die Grenzen der Mitwirkungspflicht aufgeführt?

A

§ 65 SGB I

29
Q

Wann ist eine Überschreitung des Gebührensatzes für frei erstattete Gutachten möglich?

a) Immer, wenn der Gutachter dies beantragt
b) Ab 30 Seiten Gutachtentext
c) Bei erforderlicher Zusatzbegutachtung
d) Nach vorheriger Zustimmung des UVT
e) Wenn das Aktenvolumen 500 Seiten übersteigt
f) Bei neurologischen Gutachten
g) Bei nachträglicher Rücksprache und Genehmigung
h) Gar nicht
i) Beim Vorliegen besonderer Gründe

A

d) Nach vorheriger Zustimmung des UVT

30
Q

Welche Inhalte weist die Anamnese in einem Gutachten auf?

a) Radiologische und sonstige Befunde
b) Krankheitsverlauf
c) Begutachtungsgrundlagen
d) Erörterung der Gutachtenfragen
e) Vorerkrankung und Arbeitsbedingungen
f) Bewertung der Untersuchungsergebnisse
g) Untersuchungsmaßnahmen und ihre Ergebnisse
h) Aktuelle Klagen und Beschwerden
i) Vorgeschichte mit Informationen zum Verletzungsgeschehen

A

b) Krankheitsverlauf
e) Vorerkrankung und Arbeitsbedingungen
h) Aktuelle Klagen und Beschwerden
i) Vorgeschichte mit Informationen zum Verletzungsgeschehen

31
Q

Gem. § 57 Abs. 2 ÄV …

a) Werden unvollständige Auskünfte, Bescheinigungen, Berichte und Gutachten nicht vergütet
b) Beträgt für die Gutachtenerstellung eine Frist von längstens vier Wochen
c) Sind Arztrechnungen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von vier Wochen zu begleichen
d) Werden Gebühren für Auskünfte, Bescheinigungen, Formtexte, Berichte und Gutachten nach den Nrn. 110 ff. bezahlt
e) Werden ärztliche Leistungen des D-Arztes nach den §§ 27 und 29 nach den Gebührensätzen der besonderen Heilbehandlung vergütet.

A

a) Werden unvollständige Auskünfte, Bescheinigungen, Berichte und Gutachten nicht vergütet

32
Q

Bei gewissen chirurgischen Feststellungen (z.B. Einengung der Beweglichkeit), bei Prüfungen der Voraussetzungen von Hilflosigkeit, bei Beurteilung einer Simulation oder Aggravation sowie insb. Bei neurologischen und psychiatrischen Gutachten sind die Anforderungen an die Mitwirkung des Gutachters größer als im Regelfall. Der Gutachter hat in diesen Fällen …

a) Das Gutachten eigenhändig zu schreiben und zu unterschreiben
b) Die maßgebenden Befunderhebungen seiner Hilfspersonen zumindest nachzuprüfen
c) Sämtliche Untersuchungen eigenhändig durchzuführen
d) Keine Möglichkeit Befunderhebungen und Untersuchungen zu delegieren
e) Die maßgebenden Befunderhebungen selbst durchzuführen

A

b) Die maßgebenden Befunderhebungen seiner Hilfspersonen zumindest nachzuprüfen

33
Q

Welche der Aussagen zu § 192 Abs. 4 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz ist wohl zutreffend?

„das Gericht kann der Behörde ganz oder teilweise die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, dass die Behörde erkennbare und notwendige Ermittlungen im Verwaltungsverfahren unterlassen hat, die im gerichtlichen Verfahren nachgeholt wurden.“

a) Eine unterlassene Begutachtung fällt unter diese Vorschrift, da sie eine Sachverhaltsaufklärung bzw. Beweiserhebung darstellt, die das Gericht jetzt nachholen muss.
b) Für die Einholung eines Gutachtens im Feststellungsverfahren ist allein der UVT zuständig und das Gericht darf nicht in dessen Kompetenzbereich eingreifen.
c) Die Vorschrift hat keinerlei Bedeutung, da die Einholung und Erstattung eines Gutachtens keine Ermittlungen i.S. dieser Vorschrift darstellen.
d) Das Gericht kann eine unterlassene Begutachtung nicht nachholen, da es nicht weiß, welcher Gutachter der UVT bzw. der SB ermittelt und vorgeschlagen und welchen Gutachter der Versicherte i.S.d- § 200 Abs. 2 SGB VII ausgewählt hätte.

A

a) Eine unterlassene Begutachtung fällt unter diese Vorschrift, da sie eine Sachverhaltsaufklärung bzw. Beweiserhebung darstellt, die das Gericht jetzt nachholen muss.

34
Q

Fallen durch eine Begutachtung die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente weg…

a) Wird die Rente genau zu diesem Tage rückwirkend eingestellt.
b) Wird die Rente bis zum Folgetag des Tages geleistet, an dem der Wegfall wirksam geworden ist.
c) Wird die Rente bis zum Ende des Monats geleistet, in dem der Wegfall wirksam geworden ist.
d) Wird die Rente bis zum Ende des Jahres geleistet, in dem der Wegfall wirksam geworden ist.

A

c) Wird die Rente bis zum Ende des Monats geleistet, in dem der Wegfall wirksam geworden ist.

35
Q

Welche Äußerungen zur Rente als vorläufige Entschädigung sind richtig?

a) Während der ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall ist stets die Rente als vorläufige Entschädigung ist festzusetzen.
b) Die Rente als vorläufige Entschädigung wird ausschließlich durch Bescheid des UVT zur Rente auf unbestimmte Zeit.
c) Die Rente als vorläufige Entschädigung wird kraft Gesetzes zur Rente auf unbestimmte Zeit.
d) Die Rente als vorläufige Entschädigung kann jederzeit ohne Rücksicht auf die Dauer der Veränderung neu festgestellt werden.
e) Die Rente als vorläufige Entschädigung ist während der ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall festzusetzen, wenn der Umfang der MdE noch nicht abschließend feststeht.

A

c) Die Rente als vorläufige Entschädigung wird kraft Gesetzes zur Rente auf unbestimmte Zeit.
d) Die Rente als vorläufige Entschädigung kann jederzeit ohne Rücksicht auf die Dauer der Veränderung neu festgestellt werden.
e) Die Rente als vorläufige Entschädigung ist während der ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall festzusetzen, wenn der Umfang der MdE noch nicht abschließend feststeht.

36
Q

Welche Äußerungen zur Rente auf unbestimmte Zeit sind richtig?

a) Bei Renten auf unbestimmte Zeit muss die Veränderung der MdE länger als 3 Monate andauern.
b) Die Rente kann jederzeit ohne Rücksicht auf die Dauer der Veränderung neu festgestellt werden.
c) Die MdE kann zuungunsten der Versicherten nur in Abständen von mind.1 Jahr geändert werden.
d) Eine Änderung der Rente ist nur wesentlich, wenn sie mehr als 5 v.H. beträgt.
e) Die MdE kann zugunsten der Versicherten nur in Abständen von mind. 1 Jahr geändert werden.

A

a; c; d sind richtig