Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Flashcards
Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
- Verbuchung muss übersichtlich und verständlich sein, dass ein dritter ohne Schwierigkeiten in angemessenem Zeitraum einen sicheren Einblick in die Buchhaltung sowie Vermögens- und Ertragslage erhalten kann.
- Beachtung der Gliederungsvorschriften der Bilanz und Erfolgsrechnung
Grundsatz der Wahrheit
Grundsatz der Wahrheit
- Alle Geschäftsvorfälle sind vollständig und wahrheitsgemäß darzustellen
- Bilanzansätze sollen nicht nur rechnerisch richtig sein, sondern den jeweiligen Zweck erfüllen
Grundsatz der Vollständigkeit
Grundsatz der Vollständigkeit
Ausweis sämtlicher Vermögensgegenstände, Schulden Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge
Grundsatz der Bilanzidentität
Grundsatz der Bilanzidentität
Mengen- und wertemäßige Übereinstimmung der Ansätze in der Eröffnungsbilanz und der vorangegangenen Schlussbilanz
Grundsatz des Verrechnungsverbotes
Grundsatz des Verrechnungsverbotes
Verbot der Aufrechnung zwischen Aktiv- und Passivkonten sowie Aufwendungen und Erträgen
Grundsatz der Darstellungsstetigkeit
Grundsatz der Darstellungsstetigkeit
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der Bilanz und GuV-Rechnung ist von Jahr zu Jahr beizubehalten
Grundsatz der Bewerungsstetigkeit
Grundsatz der Bewerungsstetigkeit
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden und -verfahren müssen/ sollen beibehalten werden
Grundsatz der Unternehmensfortführung
Grundsatz der Unternehmensfortführung
Bewerung hat unter dem Gesichtspunkt der Weiterführung der Unternehmung, nicht der Liquidation zu erfolgen
Grundsatz der Einzelbewertung
Grundsatz der Einzelbewertung
Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln zu bewerten, soweit nicht gesetzliche Regelungen hiervon eine Ausnahme zulassen
Vorsichtsprinzip
Vorsichtsprinzip
- Realisationsprinzip
kein Ausweis von noch nicht durch Umsatz realisierten Gewinnen - Imparitätsprinzip
noch nicht durch den Umsatzprozess realisierte Verluste müssen/ dürfen ausgewiesen werden - Anschaffungsprinzip
die historischen bzw. fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dürfen nicht überschritten werden
Realisationsprinzip
Realisationsprinzip
kein Ausweis von noch nicht durch Umsatz realisierten Gewinnen
Imparitätsprinzip
Imparitätsprinzip
noch nicht durch den Umsatzprozess realisierte Verluste müssen/ dürfen ausgewiesen werden
Anschaffungsprinzip
Anschaffungsprinzip
die historischen bzw. fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dürfen nicht überschritten werden