Grundsätze der Vergabe Flashcards
Wettbewerb
Es ist größtmöglicher Wettbewerb zu gewährleisten. Daher Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung und/oder Teilnahmewettbewerb.
Transparenz
Die Vergabebedingungen sind allen Bewerbern in gleicher Form und Art zur Verfügung zu stellen. Eignungs- und Zuschlagkriterien sind zu definieren und offenzulegen. Die Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu gestalten, sodass jedem Unternehmen diese im gleichen Sinne verständlich ist und vergleichbare Angebote abgegeben werden können.
Binnenmarktrelevanz
Binnenmarktrelevanz bedeutet, dass die Erteilung eines öffentlichen Auftrags für Mitgliedsstaaten aus dem EU-Binnenmarkt interessant sein kann.
Bei der Auftragsvergabe muss im Vergabevermerk die Binnenmarktrelevanz geprüft werden.
Ggf. ist vorab ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Hierbei wird Bietern aus anderen EU-Mitgliedschaften die Möglichkeit gegeben, von dem Beschaffungsvorhaben Kenntnis zu nehmen und sein Interesse zu bekunden.
Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit
Der Zuschlag ist auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Überzogene oder sachfremde Anforderungen sind zu unterlassen.
Gleichbehandlung
Alle Informationen müssen allen Unternehmen in gleicher Form und zeitgleich zugehen. Eine Bevorzugung aus persönlichen oder lokalen Gründen ist verboten.
Leistungsbeschreibung bzw. Auftragsausführung
Qualität, Innovation und soziale, sowie umweltbezogene Aspekte müssen nach Maßgaben der UVgO berücksichtig werden. (§23 Leistungsbeschreibung; §45 Auftragsausführung)
Berücksichtigung mittelständischer Unternehmen
Die Berücksichtigung mittelständischer Unternehmen erfolgt durch Aufteilung in Lose.
Vertraulichkeit
Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Angebotspreise und -Inhalte dürfen nicht weitergegeben werden.
Vermeidung von Interessenkonflikten
Personen, die ein direktes oder indirketes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse an der Vergabe haben, dürfen nicht beteiligt werden.