Ausnahmeregelungen Verhandlungsvergabe Flashcards
§12 Abs. 3 i.V.m. §8 Abs 4. Nr. 9-14 UVgO
1
Q
Bei diesen Ausnahmen reicht es, wenn nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wird (6):
A
- Dringlichkeit
- Alleinstellungsmerkmal
- Kauf über Warenbörse
- Erneuerung/Erweiterung bereits erbrachter Leistungen
- Ersatzteile und Zubehör
- Vorteilhafte Gelegenheit (bspw. Monopol)