Grundrechte Flashcards

1
Q

Wer kann Träger von Grundrechten sein? Welche Einschränkungen gibt es?

A

Natürliche Personen…

“Jeder hat ein Recht…” -> Menschenrechte, besitzt jeder

“Alle Deutsche haben…” -> Deutschenrechte

und juristische Personen

GmbHs, AGs -> sind Grundrechtsfähig, sofern sich dies aus Art. 19 III ergibt

jur. Personen des Öff. Rechts -> können sich auf Verfahrensgrundrechte berufen

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2
Q

Obersatz Eingriff in ein Freiheitsrecht

A

Der Bürger ist in seinem Grundrecht auf … verletzt, wenn ein EINGRIFF in den SCHUTZBEREICH dieser Norm vorliegt und der Eingriff nicht verfassungsrechtlich GERECHTFERTIGT werden kann.

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3
Q

Schutzbereich der Menschenwürde

A

Sozialer Wert- und Achtungsanspruch, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt. Der Schutz vor Erniedrigung, Demütigung, Ächtung, Verfolgung oder Folterung.

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4
Q

Eingriff in die Menschenwürde

A

liegt vor, wenn der Einzelne in menschenverachtender Weise seine Menschenqualität abgesprochen wird und er zu einem Objekt degradiert wird.

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5
Q

Verfassungsrechtliche Rechtfertigung für Eingriffe in die Menschenwürde?

A

Nein, es gibt keine Schranken.

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6
Q

Persönlicher Schutzbereich Allg. Handlungsfreiheit, Art. 2 I

A

Jedermann, auch jur. Personen

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7
Q

Sachlicher Schutzbereich Allg. Handlungsfreiheit, Art. 2 I

A

Sehr weite Auslegung

nahezu jede Tätigkeit, Freie Entfaltung

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8
Q

Was ist die verfassungsmäßige Ordnung?

A

Alle verfassungskonformen Gesetze.

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9
Q

Sachlicher Schutzbereich körperliche Unversehrtheit, Art. 2 II S. 1

A

Leben und die k. Unversehrtheit

Leben = Biologisch-physische Existenz des Menschen

K. Unversehrtheit = Gesundheit und körperliches Wohlbefinden. Auch Psychische Beeinträchtigungen des körperlichen Wohlbefindens.

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10
Q

Sachlicher Schutzbereich Freiheit der Person, Art. 2 II S. 2, Art. 104 I

A

(nur natürliche Personen)

Geschützt wird grds. die Bewegungsfreiheit. Das Grundrecht gibt dem Menschen das Recht sich von einem bestimmten Ort wegzubewegen. Geschützt wird nicht, dass man sich überall aufhalten kann (zB Gelände der BPolizei, Bundeswehr)

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11
Q

Gesetzesvorbehalt Freiheit der Person, Art. 2 II S. 2, Art. 104 I (!!)

A

qualifizierter Gesetzesvorbehalt

“förmliches Gesetz”
-> ordnungsgemäßes GGebungsverfahren, keine Verordnungen oder Satzungen

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12
Q
A
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