Grundrechte Flashcards
Wer kann Träger von Grundrechten sein? Welche Einschränkungen gibt es?
Natürliche Personen…
“Jeder hat ein Recht…” -> Menschenrechte, besitzt jeder
“Alle Deutsche haben…” -> Deutschenrechte
und juristische Personen
GmbHs, AGs -> sind Grundrechtsfähig, sofern sich dies aus Art. 19 III ergibt
jur. Personen des Öff. Rechts -> können sich auf Verfahrensgrundrechte berufen
Obersatz Eingriff in ein Freiheitsrecht
Der Bürger ist in seinem Grundrecht auf … verletzt, wenn ein EINGRIFF in den SCHUTZBEREICH dieser Norm vorliegt und der Eingriff nicht verfassungsrechtlich GERECHTFERTIGT werden kann.
Schutzbereich der Menschenwürde
Sozialer Wert- und Achtungsanspruch, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt. Der Schutz vor Erniedrigung, Demütigung, Ächtung, Verfolgung oder Folterung.
Eingriff in die Menschenwürde
liegt vor, wenn der Einzelne in menschenverachtender Weise seine Menschenqualität abgesprochen wird und er zu einem Objekt degradiert wird.
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung für Eingriffe in die Menschenwürde?
Nein, es gibt keine Schranken.
Persönlicher Schutzbereich Allg. Handlungsfreiheit, Art. 2 I
Jedermann, auch jur. Personen
Sachlicher Schutzbereich Allg. Handlungsfreiheit, Art. 2 I
Sehr weite Auslegung
nahezu jede Tätigkeit, Freie Entfaltung
Was ist die verfassungsmäßige Ordnung?
Alle verfassungskonformen Gesetze.
Sachlicher Schutzbereich körperliche Unversehrtheit, Art. 2 II S. 1
Leben und die k. Unversehrtheit
Leben = Biologisch-physische Existenz des Menschen
K. Unversehrtheit = Gesundheit und körperliches Wohlbefinden. Auch Psychische Beeinträchtigungen des körperlichen Wohlbefindens.
Sachlicher Schutzbereich Freiheit der Person, Art. 2 II S. 2, Art. 104 I
(nur natürliche Personen)
Geschützt wird grds. die Bewegungsfreiheit. Das Grundrecht gibt dem Menschen das Recht sich von einem bestimmten Ort wegzubewegen. Geschützt wird nicht, dass man sich überall aufhalten kann (zB Gelände der BPolizei, Bundeswehr)
Gesetzesvorbehalt Freiheit der Person, Art. 2 II S. 2, Art. 104 I (!!)
qualifizierter Gesetzesvorbehalt
“förmliches Gesetz”
-> ordnungsgemäßes GGebungsverfahren, keine Verordnungen oder Satzungen